Geschäft: Berichterstattung der Vertretung des Kantonsrates in der Parlamentarier-Konferenz Bodensee (Frühjahrstagung 2014)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 83.14.01 |
Titel | Berichterstattung der Vertretung des Kantonsrates in der Parlamentarier-Konferenz Bodensee (Frühjahrstagung 2014) |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 2.4.2014 |
Abschluss | 2.6.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Bericht der Parlamentarier-Konferenz Bodensee vom 28. März 2014 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Parlamentarier-Konferenz Bodensee 2012/2016 | 23.8.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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2.6.2014 | Wortmeldung | Regierungsrat: Gestatten Sie mir ein paar Bemerkungen zum Thema Fracking zu machen: Die Regierungen rund um den Bodensee befassen sich seit einigen Jahren mit dem Thema Fracking. Wenn ich hier diesen Antrag lese, dann ist klar, dass der von Vorarlberg kommt. Vorarlberg ist hier ganz speziell. Nach dem Fukushima-Ereignis hatten wir zufällig gerade Sitzung mit der Vorarlberger Regierung, und es war spannend, bei diesem Thema ist die Vorarlberger Regierung mit dem ganzen Landtag über alle Parteien immer einer Meinung: «Alles sofort abstellen, das geht nicht». Bei Fracking ist das Selbe wieder passiert, sie sind sehr sehr forsch. An der Regierungskonferenz haben sie von uns Unterlagen verlangt, wie wir damit umgehen usw. Was Sie hier machen ist eigentlich mehr als konsequent. Sie wollen alle Länder mit ins Boot nehmen, um ohne zu wissen wie es weitergeht, einfach generell zu verbieten. Ich muss Ihnen sagen, ein bisschen mehr Differenzierung ist eigentlich angebracht. Ich möchte aber betonen, dass die Regierung das Thema Fracking, wie und mit welchen Methoden wir heute zusätzlich Bodenschätze erreichen wollen, abgelehnt wird. So kann es nicht gehen. Ich bitte Sie aber, den richtigen Massstab zu wahren. Im Protokoll der Konferenz der Regierungschefs vom Dezember 2012, hat sich die Kommission Umwelt intensiv mit dem Thema Fracking befasst, und letztendlich haben die Regierungschefs Kenntnis genommen vom Sachstand und auch folgendes erklärt: «Die IBK vertritt ihre kritische Haltung gegenüber dem Einsatz von Fracking im Bodenseeraum. Der Bodensee ist Trinkwasserspeicher für 5 Mio. Menschen und der Schutz des Trinkwassers muss allerhöchste Priorität geniessen. Es dürfen keinerlei Tätigkeiten ausgeführt werden, bei denen ein Risiko besteht, dass das Grundwasser bzw. das Wasser des Bodensees kontaminiert wird. Der Einsatz des Fracking wird, soweit wasserführende Schichten betroffen sein können, zum heutigen Zeitpunkt klar abgelehnt.» eine klare Position. Bereits ein Jahr später, 2013, war das wiederum Thema. Die Regierungschefs der IBK lehnen Fracking, soweit wasserführende Schichten betroffen sein können, zum heutigen Zeitpunkt ab. Es wurde wieder betont und ergänzt. Die IBK betont insbesondere das Gefährdungspotential durch verwendete Additive sowie des Frackings in Verbindung mit dem Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen, welche wiederum die Gewässer gefährden. Ich erinnere Sie daran, dass auch wir im Kantonsparlament hier Ende 2013 einen Vorstoss von Gemperle-Rorschach 51.12.50 «Trinkwasser schützen - Nein zu Fracking am Bodensee» hatten, den wir 2013 beantwortet haben und ebenso klar Stellung genommen haben, dass es im heutigen Zeitpunkt nicht Gegenstand einer Bewilligung sein könnte. Dann hat uns im Frühling die Landesregierung von Vorarlberg geschrieben, und wollte genau wissen, wie wir uns dazu stellen. Wir haben die Antwort auf den Vorstoss beigelegt. Geben Sie mir noch die Gelegenheit zur Beichte betreffend der Auflösung des SEAP (??). Genau die SEAP (??) hatte seit 1955 eine Konzession, es war ein Konkordat über die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl und Erdgas, an der neun Kantone beteiligt waren. Man hat diese Konzession immer wieder um fünf Jahre verlängert. Da wussten wir, dass eine amerikanische Firma daran war, hier über diesen Weg zu einer Konzession zu gelangen. Wir, die Kantone, haben uns entschieden, dass wir diese Konkordat nicht mehr verlängern wollen. Das haben wir Ende 2013 auslaufen lassen, wir habe nicht verlängert, wir mussten auch nicht künden. Es wurde noch kurz in einigen Kantonen prozessiert, das Konkordat ist ersatzlos aufgehoben, weil es nicht mehr den heutigen Vorgaben entspricht. Man hätte ein Submissionsverfahren einleiten müssen, neue technische Anforderungen und ein neues Konkordat über neun Kantone, war wir als schlichten Nonsens beurteilen, das wäre heute kaum mehr zu schaffen. Dieses Problem ist eigentlich erledigt. Wir hätten Sie darüber informieren sollen, dass das Konkordat nicht mehr besteht. Nur ist es gleichzeitig mit der Aufhebung Tatsache, dass der Bedarf der Nutzung unter dem Boden immer stärker wird, dies mit Bauten, mit der Geothermie mit den Sonden und all das, was man unter Boden bauen könnte. Wir gehen in die Geologie, wir durchströmen Wasserquellen usw., die wir einfach durchstossen und das sind zusätzliche Probleme. Wir haben gleichzeitig mit der rechtlichen oder richtigen oder berechtigten ?? Beratung zur Aufhebung des SEAP-Konkordates (??) ein Mustergesetz zur Nutzung des Untergrundes verlangt. Dieses Mustergesetz für die Kantone liegt jetzt bei uns vor und es geht darum, dass die Kantone jetzt ein zeitgemässes Gesetz machen, indem wir all die verschiedenen Möglichkeiten, die Konzessionen, die Ansprüche und vor allem die Bedingungen festlegen wollen, wie wir ein solches Gesetz und die ganze Regelung gestalten wollen. Vorher haben wir schon gar keine Rechtsgrundlage mehr, um überhaupt irgendwelche Konzessionen zu erteilen. Das Gesetz ist bei uns in Bearbeitung, ich sage noch nicht, wann es vorgelegt wird. Ich nenne keinen Termin, denn wir haben Engpässe. Wir werden es zügig bearbeiten, das ist klar. Inzwischen habe ich Anfragen bekommen, ob da nicht ein Bundesgesetz richtig wäre, ob man solche Sachen schweizerisch regeln müsste. Das haben wir ganz klar abgelehnt, die Zuständigkeit ist bei den Kantonen und wir haben sehr viele kantonale Gesetze die mit beachtet und berücksichtigt sein würden. Das heisst also, ich kann nicht einfach das Mustergesetz, das wir haben, abschreiben und Ihnen vorlegen. Wir haben auf sehr vieles, das jetzt schon geregelt ist, Rücksicht zu nehmen. Wir werden eine gesetzliche Regelung schaffen, wir werden sie Ihnen vorlegen, und dann haben Sie auch die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Wir sind sehr kritisch, das darf ich Ihnen sagen. Zum Stand heute sagen wir Nein, aber wir wissen so wenig wie Sie, wie sich die Technik entwickelt, ob allenfalls andere Möglichkeiten vorhanden wären eines Tages und bis dahin sehen wir eigentlich ab. Es ist zu radikal einfach jetzt für alle Zeiten zu verbieten, ohne zu wissen was weiter geschehen wird. Wir müssen die Rechtsgrundlagen schaffen. Überstürzen Sie nichts, das ist ein Vorstoss von Vorarlberg, der alle präventiv ins Boot holen will. Das ist aber für unsere Vorstellungen nicht zielführend. Wir sind heute dagegen, wir haben eine gesetzliche Grundlage zu erstellen, aber es ist jetzt zu früh. Deshalb wäre das mit der Petitionsbogen etwas mit Relation aufzufassen. Wir sehen nicht ein, hier aufzuspringen. Bereits im Mai 2014 ist das selbe von der IBK wiederum bestätigt worden, dass wir kritisch sind, dass wir nicht dafür sind, dass man jetzt irgendwelche Konzessionen erteilt rund um den Bodensee, aber ebenso wenig, dass wir uns hier definitiv verpflichten und in Zukunft etwas verbauen wollen, falls es einmal möglich wäre. Ich bitte Sie in diesem Sinne, hier Abstand zu nehmen, auf unsere Grundlage zu warten, und dann haben Sie hier die Möglichkeit, aufgrund von Fakten und Grundlagen zu entscheiden, und nicht aufgrund von Petitionsbögen und auf Weisung der Vorarlberger Regierung. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
2.6.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
2.6.2014 | Wortmeldung | Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Statutengemäss wechselte auf das Jahr 2014 der Vorsitz der Parlamentarierkonferenz Bodensee. Diesmal vom grössten in das kleinste Land der Mitgliedsländer, von Freistaat Bayern in den Halbkanton Appenzell Innerrhoden. Die 42. Sitzung fand demnach am 28. März 2014 unter der Leitung des Grossratspräsidenten von Appenzell Innerrhoden, Fefi Suter, im geschichtsträchtigen Kantonsratssaal in Appenzell statt. Zwei Hauptthemen prägten die Sitzung: Zum einen der schwindende Felchenertrag im Bodensee und zum anderen die Bemühungen, das sogenannte «Fracking» im Bodenseeraum zu verhindern. Ein Experte aus Deutschland und ein Experte aus der Schweiz referierten aus zum Teil gegensätzlichen Blickpunkten darüber, ob unter anderem der abnehmende Phosphorgehalt im See Schuld am Rückgang des Fischertrages sei. In der anschliessenden Diskussion kam zum Ausdruck, dass dieses Problem weiter verfolgt werden muss, vor allem auch um den Berufsfischern um den See die Existenzen zu sichern. Die Konferenzteilnehmer verabschiedeten eine Resolution mit den Forderungen, Massnahmen zu Ergreifen, die dazu beitragen können, die sinkenden Fischerträge auszugleichen. Einigkeit herrschte auch beim zweiten Hauptthema: Nachdem bekannt wurde, dass internationale Firmen sich damit beschäftigen im erweiternden Bodenseeraum die Anwendung des Frackingverfahrens zu prüfen, lancierte der Vorarlberger Landtag eine Unterstützungsaktion gegen diese Pläne bei der Vorarlberger Bevölkerung. Die Auswirkungen des Frackingverfahrens auf die Umwelt und vor allem auf das Trinkwasser, der Bodensee dient allen Anliegerstaaten als Trinkwasserspeicher, sind bis heute nicht geklärt. Die Parlamentarierkonferenz Bodensee unterstützt den Antrag der Vorarlberger Delegation Fracking im Bodenseeraum zu verbieten, und verabschiedeten eine zweite Resolution mit dem Ziel, die Regierungen aufzufordern, sich dafür einzusetzen, dass Fracking im Bodenseeraum verboten wird. Inzwischen haben Vertreter der Parlamente von Baden-Württemberg und Vorarlberg anlässlich eines turnusgemässen Treffens eine weitere gemeinsame Erklärung gegen Fracking im Bodenseeraum verabschiedet. Diese weist geringfügig von der Resolution der Parlamentarierkonferenz Bodensee ab, ist aber von der Zielsetzung her deckungsgleich. Die Vertreter der beiden erwähnten Parlamente hoffen nun auf die Unterstützung aller Parlamente aus dem Bodenseeraum. Diesbezüglich liegt deshalb beim Eingang des Kantonsratssaals eine Unterschriftenliste auf. ich fordere Sie zusammen mit dem Kantonsratspräsidenten auf, diese Liste zu unterzeichnen, so erhält dieses wichtige Anliegen noch eine grössere Resonanz. Die Unterschriftenbögen werden nach der Session nach Bregenz weitergesandt. Im vorliegenden Bericht finden Sie die Resolutionen im Wortlaut. Im Weiteren werden Sie darin in aller Kürze über die Ausführungen von Yvonne Schleiss, vom eidgenössischen Amt für auswärtige Angelegenheiten zum Thema grenzüberschreitende Zusammenarbeit informiert. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und fordere Sie nochmals auf, die beim Eingang aufliegenden Erklärungen gegen das Fracking zu unterschreiben. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |