Geschäft: RPG-Teilrevision - Keine Verzögerung hängiger Zonenplanverfahren

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.14.02
TitelRPG-Teilrevision - Keine Verzögerung hängiger Zonenplanverfahren
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung24.2.2014
Abschluss25.2.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. Februar 2014
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 25. Februar 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
1.8.2019Person6.8.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.2.2014Dringlicherklärung86Zustimmung21Ablehnung13
Statements
DatumTypWortlautSession
25.2.2014Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ich danke zunächst dem Baudepartement für die kurze Antwort auf zwei kurze Fragen, die aber von ihrer Bedeutung her für den Kanton sehr wichtig sind. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, das hat ja auch die Zustimmung zur Dringlicherklärung gezeigt.

Die Gemeinden stehen unter erheblichem Druck. Man hat ja im Vorfeld der Abstimmung über die RPG-Revision darauf hingewiesen, dass eigentlich für den Kanton St.Gallen keine grossen Probleme durch das Inkrafttreten dieser Änderung ergeben würden. Es zeigt sich nun aber, dass das an sich nicht der Fall ist. Die Regierung unterscheidet zwei Fälle:

  1. Einerseits den ersten Fall, die aktuell laufende Ortsplanungsrevision. Hier soll geltendes Recht zur Anwendung kommen, sofern es noch gelingt, die Genehmigung vor Inkrafttreten der RPG-Revision durchzuführen. Es wird als Voraussetzung im Text eine positive Vorprüfung angegeben. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Element der Vorprüfung im Raumplanungsgesetz nicht vorgesehen ist. Es wird zwar normalerweise durchgeführt, aber es ist nicht gesetzlich vorgesehen. Ich bin der Auffassung, dass das keine Voraussetzung sein kann. Natürlich muss die Zonierung dem Gesetz entsprechen, aber die positive Vorprüfung selbst ist nicht Voraussetzung.

  2. Als zweiter Fall werden dann die Fälle genannt, die nach Inkrafttreten der RPG-Revision kommen und nach neuem Recht abgehandelt werden sollen. Es wird hier auf die Fälle mit laufendem Rechtsmittelverfahren hingewiesen. Da möchte Regierungsrat Haag bitten, dass man in laufenden Rekursfällen versucht, wo möglich, diese Fälle auch noch abzuschliessen. Es braucht manchmal einen gewissen Verfahrensdruck gegenüber den Beteiligten, dass man hier sieht, dass es noch zu Lösungen kommt und die Genehmigungen noch kommen. Nicht dass jemand, der vielleicht querulatorisch oder trölerisch Rekurs macht, erreichen kann, dass das neue Recht anwendbar ist. Da bin ich der Meinung, wenn man das so anhabt, könnte man diesen unter Fall 1 subsumieren.

Eine letzte Bemerkung noch zu den maximalen Behandlungsfristen: Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Baudepartement der Auffassung ist, es brauche hier keine Verkürzung der Fristen. Ich bin aber doch der Meinung, dass gerade unter dem Aspekt des Erstgesagten, es vielleicht durchaus Sinn machen würde, im einen oder anderen Fall, das müsste man prüfen, diese Fristen zu verkürzen. Es geht hier darum, den Gemeinden, die bereit sind, den Spielraum noch zugeben, den das alte Recht gibt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der Interpellanten): beantragt Zustimmung zum Antrag auf Dringlicherklärung.

Ich kann es kurz fassen: Die RPG-Teilrevision, von der wir in diesem Vorstoss sprechen, soll am 1. April oder vielleicht am 1. Mai 2014 in Kraft treten, wir wissen noch nicht genau wann der Bund bereit ist. Die Fragen, die wir stellen, sind Fragen, die beantworten sollen. Was geschieht, um die noch hängigen Teilrevisionen in diesen zwei Monaten, allenfalls drei Monaten zu einem Abschluss zu bringen? Wir meinen damit, dass die Dringlichkeit ausgewiesen ist, und hoffen, dass diese nicht bestritten wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014