Geschäft: RPG-Teilrevision - Keine Verzögerung hängiger Zonenplanverfahren
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 51.14.02 |
Titel | RPG-Teilrevision - Keine Verzögerung hängiger Zonenplanverfahren |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 24.2.2014 |
Abschluss | 25.2.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Dürr-Widnau | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Locher-St.Gallen | 6.8.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Güntzel-St.Gallen | 27.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
25.2.2014 | Dringlicherklärung | 86 | Zustimmung | 21 | Ablehnung | 13 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
25.2.2014 | Wortmeldung | ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Ich danke zunächst dem Baudepartement für die kurze Antwort auf zwei kurze Fragen, die aber von ihrer Bedeutung her für den Kanton sehr wichtig sind. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, das hat ja auch die Zustimmung zur Dringlicherklärung gezeigt. Die Gemeinden stehen unter erheblichem Druck. Man hat ja im Vorfeld der Abstimmung über die RPG-Revision darauf hingewiesen, dass eigentlich für den Kanton St.Gallen keine grossen Probleme durch das Inkrafttreten dieser Änderung ergeben würden. Es zeigt sich nun aber, dass das an sich nicht der Fall ist. Die Regierung unterscheidet zwei Fälle:
Eine letzte Bemerkung noch zu den maximalen Behandlungsfristen: Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Baudepartement der Auffassung ist, es brauche hier keine Verkürzung der Fristen. Ich bin aber doch der Meinung, dass gerade unter dem Aspekt des Erstgesagten, es vielleicht durchaus Sinn machen würde, im einen oder anderen Fall, das müsste man prüfen, diese Fristen zu verkürzen. Es geht hier darum, den Gemeinden, die bereit sind, den Spielraum noch zugeben, den das alte Recht gibt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |
25.2.2014 | Wortmeldung | (im Namen der Interpellanten): beantragt Zustimmung zum Antrag auf Dringlicherklärung. Ich kann es kurz fassen: Die RPG-Teilrevision, von der wir in diesem Vorstoss sprechen, soll am 1. April oder vielleicht am 1. Mai 2014 in Kraft treten, wir wissen noch nicht genau wann der Bund bereit ist. Die Fragen, die wir stellen, sind Fragen, die beantworten sollen. Was geschieht, um die noch hängigen Teilrevisionen in diesen zwei Monaten, allenfalls drei Monaten zu einem Abschluss zu bringen? Wir meinen damit, dass die Dringlichkeit ausgewiesen ist, und hoffen, dass diese nicht bestritten wird. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |