Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
Zur Begründung vier Punkte:
Entweder hat die Regierung die Frage nicht verstanden oder nicht verstehen wollen. Meine Frage zielt unmissverständlich auf die Tatsache, dass die SGKB keinerlei Rückstellungen für «allgemeine Bankrisiken» zur Deckung möglicher Kosten und Bussen im US-Steuerstreit ausweist. Die Regierung erläutert nur die Situation bezüglich Eigenkapital der SGKB und bemüht dafür das Prinzip des «true and fair view». Gerade dieses gibt eine klare Antwort: Die einzig vertretbare Lösung bestünde darin, einen Rückstellungbetrag vom Gewinn abzuziehen und als Verbindlichkeit in der Bilanz auszuweisen. Wie viel das tatsächlich bei der SGKB ist, wissen wir nicht.
Die Voraussetzungen für solche Rückstellungen sind erfüllt. Das Ereignis liegt in der Vergangenheit, die Eintretenswahrscheinlichkeit einer Busse und der Kosten ist über 50 Prozent, die Schätzbarkeit ist gegeben.
Die FINMA empfiehlt den Banken für 2013, Busse, Anwaltskosten und Übersetzungskosten sowie weitere Folgekosten im Geschäftsbericht aufzuführen. Vielleicht gedenkt das die SGKB zu tun, wir werden sehen.
Die Regierung räumt einmal mehr ein, dass die umfassende Staatsgarantie der SGKB nicht mehr zeitgemäss sei und einen Wettbewerbsvorteil darstelle. Sie sieht diesen aber mit einer jährlichen Abgeltung von 7,6 Mio. Franken an den Kanton als ausgeglichen. Ich gehe davon aus, dass selbst die Regierung das so nicht glaubt.