Geschäft: Kooperation SAK mit Swisscom
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.14.09 |
Titel | Kooperation SAK mit Swisscom |
Art | KR Interpellation |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 25.2.2014 |
Abschluss | 15.9.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Bühler-Bad Ragaz | 5.8.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Tanner-Sargans | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Tinner-Wartau | 22.8.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.9.2014 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Die Antwort der Regierung ist in keiner Art und Weise befriedigend. Die SAK wurde vor genau 100 Jahren gegründet. Wer die Jubiläumsschrift von 1939 zum 25-jährigen Bestehen liest, stellt fest, dass damals die Kantonsregierung und die mit der Versorgung von Elektrizität beauftragte SAK einen engen Kontakt zu den Gemeinden suchten, da nur zusammen mit den Gemeinden das vom Kanton verschlafene EW-Geschäft marktmässig bearbeitet werden konnte. Nun baut die SAK Glasfasernetze - zusammen mit der Swisscom - und zwar in bereits optimal erschlossenen Gebieten. Sie konkurrenziert damit bereits bestehende gemeindeeigene Glasfasernetze und neuerdings tritt die SAK dort sogar als Providern - also als Anbieterin von Inhalten und Diensten - auf. Es ist nun angezeigt, den Gesetzesauftrag von 1914 grundsätzlich zu überdenken und auch die Strategie der SAK zu überprüfen. Umso mehr als in der SAK-Holding eigene Mittel von über 628 Mio. Franken liegen, die hoffentlich nicht mit unberechenbaren Glasfasergelüsten verbrannt werden. Der Business-Case ist offen zu legen und dem Parlament vorzulegen, damit beurteilt werden kann, welche Geschäftsbereiche quersubventioniert werden und wie dadurch der Markt verzerrt wird. Die Interpellanten werden einen weiteren Vorstoss vorbereiten, um den 100-jährigen Vertrag zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden betreffend die Gründung einer Gesellschaft SAK vom 28. August 1914 einer zeitgemässen Form zuzuführen. Denn die normative Kraft des Faktischen wird nicht akzeptiert. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |