Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
Es geht um den nationalen und kantonalen Finanzausgleich. Wenn ich jetzt diese Antwort anschaue, dann muss ich sage, trau nur den Zahlen, die du selber zusammengestellt hast und auch den Interpretationen dazu. Deshalb zwei Bemerkungen, zwei Interpretationen sind sicher gültig: Sie können erkennen, die ressourcenschwachen Gemeinden erhalten pro Steuerfussprozent auch nach dem Ausgleich der Ressourcenstärke mit 94,5 Prozent deutlich weniger Finanzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Dies zeigt die Zusammenstellung im Anhang der Interpellation, die sehr aufschlussreich ist. In der Folge müssen also diese Gemeinden für die Erfüllung ihres Grundauftrages mehr Steuerfussprozente erheben, damit sie diese Leistungen erbringen können. Sie sehen auch in der Zusammenstellung im Anhang, im Bereich Pflegefinanzierung die beiden Beispiele von Rapperswil-Jona und von Hemmberg. Sie geben etwa Fr. 28./29. pro Person aus, Rapperswil-Jona muss 0,9 Steuerfussprozente einsetzen, Hemmberg hingegen muss nur 2,6 Steuerfussprozente dazugeben. Diese Differenz reduziert sich noch durch den Ressourcenausgleich der auf 94,5 erhöht wird. Aber wenn Sie übermässige Kosten in diesem Bereich hätten, würden Rapperswil-Jona und Hemmberg aus dem Soziallastenausgleich Gelder erhalten. Das ist dann nicht mehr relevant. Man kann also festhalten, für die gleiche Aufgabe müssen pro Kopf gleich belastete Gemeinden erheblich mehr Steuerfussprozente aufwenden und bei ihren Bürgerinnen und Bürger einziehen. Dass damit diese ressourcenschwachen Gemeinden auf keinen grünen Zweig kommen können, scheint mir klar und nachvollziehbar. Für mehr Gerechtigkeit hilft hier nur und ausschliesslich ein Abschöpfungsmechanismus in einem horizontalen Ausgleich. Dieses Instrument, das innerkantonal so gar nicht gewollt wird von der Regierung und auch nicht von der Mehrheit des Rates, verteidigt die Regierung jetzt auf nationaler Ebene. Dabei muss ich Ihnen offen gestehen, nervt insbesondere ein Argument, das man innerkantonal immer wieder hört, und zwar heisst es, dass die ressourcenstarken Gemeinden mit den natürlich auch höheren Kantonssteuern, für juristische unnatürliche Personen den Finanzausgleich sozusagen alimentieren würden. Das ist ein Vergleich zwischen Holzäpfeln und saftigen Orangen. Dieses Argument könnte auch auf Bundesebene vorgebracht werden, denn bei der direkten Bundessteuer. da zahlen auch die gut situierten Kantone einiges mehr an direkten Bundessteuern an den Bund, wie beispielsweise der Kanton St.Gallen. Damit ist es genau die gleiche Situation innerkantonal in diesem Bereich, wie auch interkantonal auf Bundesebene. Ich bitte Sie, das einfach zur Kenntnis zu nehmen. Hier ist Doppelmoral im Spiel, wenn Sie auf der einen Seite innerkantonal das unter allen Umständen nicht wollen, aber interkantonal das so verlangen, dass die zahlenden Kantone hier in der Verantwortung bleiben müssen.