Geschäft: Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.13.15
TitelGesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung18.12.2013
Abschluss1.8.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 18. November 2014
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 15. September 2014
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 24. April 2014
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 13. August 2014
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 13. August 2014
ErlassErgebnis der 2. Lesung vom 16. September 2014
AntragAntrag der Regierung vom 29. April 2014
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 17. Dezember 2013
AntragKommissionsbestellung vom 24. Februar 2014
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juli 2015
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.9.2014Schlussabstimmung115Zustimmung0Ablehnung5
4.6.2014Art. 5 Abs. 140Antrag der vorberatenden Kommission74Antrag der Regierung6
Statements
DatumTypWortlautSession
15.9.2014Wortmeldung

Kommissionspräsident, beantragt im Namen der vorberatenden Kommission nach Art. 98 Abs. 2 GeschKR , die 2. Lesung der beiden Vorlagen ebenfalls in der Septembersession durchzuführen.

Die vorberatende Kommission stellt den Antrag, die 1. und 2. Lesung zum XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz und zum Gesetz über den Lohn der Volksschullehrpersonen gestützt auf Art. 98 Abs. 2 des Ratsreglementes in der gleichen Session durchzuführen. Ich begründe dies wie folgt: Materiell und inhaltlich werden in beiden Gesetzen keine Veränderungen vorgenommen, sondern die Anpassungen erfolgen lediglich auf redaktioneller Ebene. Zudem ist es der vorberatenden Kommission einstimmig ein sehr grosses Anliegen, diese wichtige Vorlage nicht zu verzögern.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlagen sind in 1. Lesung durchberaten und gehen zurück an die vorberatende Kommission zur Vorbereitung der 2. Lesung.

Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen, die 2. Lesung ebenfalls in dieser Session durchzuführen, gemäss Ratsreglement braucht es dazu einen Beschluss.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission:

Die vorberatende Kommission tagte zum XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz und zum Gesetz über den Lohn der Volksschullehrpersonen zur zweiten Kommissionssitzung nach der 1. Lesung im Kantonsrat vom 4. Juni 2014 am Mittwoch, 13. August 2014, im Sitzungszimmer des Bildungsdepartementes. Anwesend waren vom Bildungsdepartement:

  • Regierungsrat Stefan Kölliker, Vorsteher;

  • Esther Friedli, Generalsekretärin;

  • Jürg Raschle, Leiter Dienst für Recht und Personal;

  • Rolf Rimensberger, Leiter Amt für Volksschule;

  • Simon Appenzeller, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Amt für Volksschule und Protokollführer.

Auf weitere Gäste haben wir verzichtet. Ein Mitglied der vorberatenden Kommission war entschuldigt abwesend und an Stelle von Wehrli-Buchs nahm Wasserfallen-Goldach an der Sitzung teil.

Zuerst noch eine Anmerkung in eigener Sache: In einem Schreiben vom 28. April 2014 an die Mitglieder der vorberatenden Kommission habe ich als Präsident des Konventes der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen auf die Situation dieser Berufsgruppe aufmerksam gemacht. Es geht um die Arbeitsaufteilung in der Sonderpädagogik bei ausgewiesenem Bedarf in der integrativen Schulform ISF beim Systemwechsel von der Wochenlektion zur Jahresarbeitszeit. Weder SGV noch KLV widersprechen diesem Anliegen und es ging um die Kenntnisnahme der vorberatenden Kommission zu dieser Thematik. Die Begriffe der Wahlfähigkeit und die gewählte Lehrperson wurden in der ersten Kommissionssitzung vom 24. April 2014 ausführlich diskutiert. Diese Begriffe stammen aus der Zeit, in der die Lehrpersonen noch auf die Amtsdauer gewählt wurden. Es schien der Kommission als nicht sinnvoll bei einer Gesetzesänderung, wie es eben dieser XVI. Nachtrag und im Gesetz über den Lohn der Volksschullehrpersonen eine alte respektive in geänderten Artikeln neue Begriffe zu verwenden. Ziel ist es, im ganzen Volksschulgesetz und dem Gesetz über den Lohn der Volksschullehrpersonen eine einheitliche Begrifflichkeit zu wählen. Diesem Antrag der vorberatenden Kommission haben Sie zugestimmt. In meinem Eintreten in der Junisession habe ich den Rat über die Begriffe der Wahlfähigkeit und die gewählte Lehrperson informiert und von keiner Fraktion oder einzelnen Mitgliedern dieses Rates wurde dieses Vorgehen bestritten. Deshalb hat die vorberatende Kommission diesen Auftrag nun erfüllt. Vor der Beratung war die Frage zu klären, ob die vorliegenden Änderungen in der Septembersession 2014 gemäss dem Kommissionsantrag zum Gegenstand einer 1. Lesung zu machen seien und zugleich eine 2. Lesung in der gleichen Sessions durchgeführt werden kann. Dies mit dem Hintergrund, dass die Gesetze konsolidiert nach der vorliegenden Terminplanung der Regierung dem Referendum unterstellt bzw. rechtsgültig erklärt werden können. Die Staatskanzlei erklärt, dass die Gesetzgebung in der Regel über die Regierung an den Kantonsrat läuft und aus der Mitte des Kantonsrates können das Präsidium oder eine ständige Kommission Vorlagen einbringen. Aber nicht eine Nicht-Ständige-Kommission. Wenn eine Nicht-Ständige-Kommission die Gesetzgebung auslösen möchte, so muss der Antrag dem Kantonsrat unterbreitet werden, der dann die Regierung einen Auftrag erteilen kann. Wenn die vorberatende Kommission an ihrem Kommissionsantrag wie auch an der Umsetzung festhält, so müssen die neuen Anträge sicher in einer 2. Lesung durchgeführt, was ausnahmsweise in einer Session möglich wäre, wenn der Kantonsrat dem Vorgehen gemäss Art. 98 zustimmt. Diesen Antrag werde ich nach der Beratung der 1. Lesung an Sie stellen. Die vorberatende Kommission hat folgendes Prozedere festgelegt und über jeden einzelnen Punkt wurde abgestimmt.

  1. Festhalten der Priorität des XVI. Nachtrages zum Volksschulgesetz und Gesetz über den Lohn der Lehrpersonen mit dem Ergebnis der 1. Lesung. Also: Nicht eine Rückweisung der Vorlage mit dem Auftrag den Kommissionsantrag in einer neuen Botschaft aufzuarbeiten.

  2. Umsetzung des Kommissionsauftrages

  3. Zustimmung zum skizzierten Vorgehen, wie es der Ratsdienst vorschlägt, das heisst 1. und 2. Lesung in der gleichen Session.

Die vorberatende Kommission hat allen oben genannten Punkten einstimmig ohne Enthaltung zugestimmt. Es bestände selbstredend auch die Möglichkeit, dem Kantonsrat eine Motion mit dem Auftrag der Begrifflichkeiten «Wahl, gewählt, Wahlfähigkeit und wahlfähig» zu korrigieren. Alles ist und wäre mit einem erheblichen Arbeitsaufwand an das Departement und an die Regierung verbunden. Die Beratung in der 2. Kommissionssitzung über den Kommissionsantrag nach der 1. Lesung im Kantonsrat zum XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz und zum Gesetz über den Lohn der Volksschullehrpersonen ergaben, dass die vorberatende Kommission einstimmig alle Artikel ohne Enthaltungen verabschiedet hat. In einem Schreiben vom 15. August 2014 habe ich im Auftrag der vorberatenden Kommission das Präsidium des Kantonsrates über die Ergebnisse informiert mit dem Antrag, die Planung in der Septembersession 2014 auf die Beratung der ergänzenden Anträge sowohl in der 1. als auch in der 2. Lesung auszurichten. Die Regierung hat mit dem Schreiben vom 18. August 2014 von den Beratungsergebnissen der vorberatenden Kommission vom 13. August 2014 Kenntnis genommen. Hinsichtlich hat die vorberatende Kommission in Bezug auf den Berufsauftrag und die Löhne der Volksschullehrpersonen keine Anträge auf die zweite Lesung gestellt.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Wiederaufnahme der 1. Lesung zu einzelnen Artikeln beider Vorlagen

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
16.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die beiden Vorlagen sind in 2. Lesung durchberaten und gehen zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unsere Fraktion steht der Vorlage sehr positiv gegenüber. Folgende Vorteile und Fortschritte sehen wir bei einer Umsetzung:

  1. Die Vorlage bringt Verbesserungen bei den Anstellungsbedingungen für die Volksschul-Lehrpersonen und zwar mit der Vorgabe, dass sie kostenneutral zu erfolgen haben.

  2. Die Einteilung in die vier Arbeitsfelder und die Einführung der Jahresarbeitszeit erlauben den Schulleitungen und den Lehrkräften ihre heute zum Teil unklare und manchmal auch ausufernde Arbeitszeit besser zu kontrollieren, zu koordinieren und zu begründen.

  3. Die Mehrkosten für die Entlastungslektion für die Klassenlehrpersonen können wir unseres Erachtens rechtfertigen, so können verantwortbare Stundenreduktionen erfolgen.

  4. Auf die SLQ kann freiwillig verzichtet werden. Dieses Instrument war wohl gut gemeint, aber in der Praxis standen Aufwand und Ertrag in einem schlechten Verhältnis.

  5. Eine gewisse Flexibilität ist den Schulgemeinden zugestanden und zu begrüssen, um den Strukturen und Verhältnissen vor Ort gerecht zu werden.

Die GLP/BDP-Fraktion unterstützt diesen modernen Berufsauftrag, mit dem sich der Kanton St.Gallen für motivierte und leistungsfähige Männer und Frauen als attraktiver Arbeitgeber präsentieren kann. Bildung und Ausbildung gehören zu den wenigen Standortvorteilen des Kantons St.Gallen. Es ist ein Schritt in die gewünschte Richtung, den Lehrerberuf in der Berufswunschliste bei jungen Leuten nach oben steigen zu lassen, mit dem Fernziel, dass er idealerweise wieder ein Traumberuf für Jugendliche werden könnte.

Dieser moderne Berufsauftrag sollte allerdings nicht mit einer Lohnkürzung für die Mehrheit der Lehrkräfte auf die Reise geschickt werden. Das wäre ein schlechter Start.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Der Lehrplan 21 hat keine direkte Verbindung mit HarmoS. Das sind zwei verschiedene Schuhe. Sie könne beruhigt bei Ihrer Meinung bleiben, welche Sie bis anhin vertreten wollten.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Frage an Regierungsrat Kölliker: Meine persönliche Haltung ist nicht abhängig von dererlei, aber es interessiert mich. Ihre letzten Ausführungen, dass man dann gewisse Sachen nicht mehr erfüllt für Lehrplan 21 und HarmoS, heisst das, dass wenn wir dem gelben Blatt zustimmen, dass die Anträge der SVP-Fraktion so schon erfüllt werden, Kündigung des HarmoS-Konkordates und Zustimmung zum Lehrplan 21, dann könnte sich unsere Fraktion das nochmals überlegen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen und der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Eine Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Regierung. Sie folgt damit dem von den Sozialpartnern ausgehandelten Kompromiss und sieht keinen Grund, hier einzugreifen.

Die Schulqualität ist ein hohes Gut, das wir unseren Kindern schuldig sind. Klassenlehrer haben eine grosse und verantwortungsvolle Aufgabe. Das anerkennt die CVP-EVP-Fraktion geschlossen.

Aus Sicht des Kindes ist es nun für die Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion, die sich als Lobby des Kindes im Parlament sieht, unerlässlich, zuerst einmal den Lehrplan 21 und dessen Lektionendotation zu kennen. Folgerichtig ist eine Entlastung erst nach Erlass des Lehrplans 21 durch den Erziehungsrat möglich. Nach meiner persönlichen Meinung ist dann gleichzeitig zwingend die Klassenlehrerzulage anzuschauen. Aufgrund der Gewaltenteilung kann und darf die Legislative hier dem Erziehungsrat nicht vorgreifen – er ist das kompetente Organ, welches dem Kindeswohl verpflichtet ist und die postulierte Möglichkeit einer Entlastung – z.B. in der 5. und 6. Klasse schliesslich auch beurteilen kann und verantworten muss. Solange bleibt es beim Kürzungsantrag der Regierung.  

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen einer Minderheit der CVP-EVP-Fraktion): legt ihre Interessen offen als Schulratspräsidentin. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen und der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Alle Vorredner, die sich für das rote oder gelbe Blatt ausgesprochen haben, haben in keiner Art die wichtige Aufgabe der Klassenlehrpersonen in Frage gestellt. Für mich als Schulratspräsidentin ist wirklich die Qualität das oberste Ziel, und damit die Qualität wirklich gewährleistet werden kann, tragen die Klassenlehrpersonen eine wichtige Funktion, das wurde hier auch nicht bestritten. Es ist nicht immer einfach für diese wichtige Funktion auch Lehrpersonen zu finden, denn die Klassenlehrerzulage war nicht so attraktiv, dass man einen grossen Mehraufwand in Kauf nehmen muss. Es ist wirklich wichtig, die Klassenlehrperson führt die Klasse und eine gute Erziehung und Bildung hängt immer mit Beziehung zusammen. Diese Beziehung, die die Klassenlehrperson zur Klasse hat, die erspart auch manche Disziplinarmassnahme oder sonderpädagogische Massnahmen für Schülerinnen und Schüler, weil diese Lehrpersonen früh erkennen, wo die Probleme sind. Ich bin daher froh, dass wir jetzt mit der Revision des Volksschulgesetzes die Entlastung im Arbeitsfeld «Unterricht» herbeiführen konnten. Aber es ja nicht so, dass diese Lehrpersonen jetzt nicht mehr 100 Prozent arbeiten. Sie arbeiten es in einem anderen Arbeitsfeld, nämlich bei den «Schülerinnen und Schülern». Es ist doch höchst unmotivierend, wenn wir diesen Lehrpersonen jetzt im Bereich «Unterricht» eine Entlastung zustehen, aber auf der anderen Seite den Lohn kürzen. Es geht nicht um viel Geld, aber es ist nach aussen einfach ein schlechtes Signal.

Ich weiss, die grosse Problematik ist jetzt die kostenneutrale Umsetzung, auf die auch ich pochen muss, denn wir können nicht einfach erwarten, dass die Gemeinden und Schulen diese Mehrkosten übernehmen können. Ich bin da nicht so pessimistisch mit der Umsetzung des neuen Lehrplans. Wenn wir die Stundenanzahl betrachten und die Statistik, wo sich die Kantone einreihen, dann haben wir namhafte Kantone hinter uns, nämlich Bern, Aargau und Luzern. Da bin ich dann nicht so sicher, ob die die Lektionen für die Umsetzung aufbauen und Millionen in die Hand nehmen – ich glaube, die Umsetzung lässt da einige Flexibilität zu. Ich habe da keine grosse Angst. Der Kanton St.Gallen ist auf sehr gutem Kurs für die Umsetzung des Lehrplans 21, da möchte ich dem Bildungsdepartement mein Kompliment aussprechen. Da darf man auch eine gewisse Selbständigkeit an den Tag legen und selber prägen, wie wir den Lehrplan umsetzen möchten. Ich glaube, es wäre verkraftbar, ein bis zwei Lektionen nochmals zu kürzen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Schulleiter, unterrichte aber selber nicht. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen und der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Mich hat das Votum von Stadler-Kirchberg beeindruckt. Ich möchte es darum nochmals sagen, niemand in diesem Saal bezweifelt, dass die Klassenlehrerinnen und -lehrer die wichtigsten Leute in unseren Schulen sind. Ihnen müssen wir Sorge tragen – das ist das Wichtigste. Zweitrangig ist dann die Frage, ob wir das mit zusätzlichem Stundenabbau oder Lektionenabbau bei den Schülerinnen und Schülern ausgleichen, oder ob wir doch hier, weil es so wichtig ist, den Mut aufbringen, die Kostenneutralität für einmal nicht als Gott gegeben hinnehmen und den Mut aufbringen, hier auch ein bisschen mehr zu investieren in diese wichtigen Leute an unseren Schulen. Vielleicht finden wir uns ja. Wenn wir jetzt dem gelben Blatt zustimmen, sogar in einem Kompromiss, dass dann vielleicht nur eine fünfte Lektion abzubauen nötig ist und der Rest über das Ritzen der Kostenneutralität gelöst werden kann. Mir ist es ein sehr wichtiges Anliegen, dass wir unseren Klassenlehrpersonen Sorge tragen, und sie nicht vor den Kopf stossen, indem wir ihnen die wohlverdiente Zulage für diese Führungsfunktion vorenthalten. Wie Ammann-Gaiserwald erwähnt hat, in der Wirtschaft wird das entlöhnt, und das soll auch im Schulwesen so sein. Die Klassenlehrpersonen stehen im Rampenlicht, sie pflegen den Kontakt mit den Eltern usw., also hier bitte nicht kürzen. Ich bitte insbesondere die CVP-Fraktion sich das nochmals zu Herzen zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen und der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Die FDP-Fraktion beurteilt den Umstand, dass die Beauftragung als Klassenlehrperson über die höhere Gewichtung des Arbeitsfelds «Schüler» sowohl eine Entlastung vom Unterricht, als auch eine eigentliche Klassenlehrer-Zulage (rund 2000 bis 2500 CHF) zur Folge hat, grundsätzlich kritisch. Eigentlich wäre angesichts der immer wieder vorgebrachten Belastungssituation der Lehrkräfte der Verzicht auf eine Zulage und die vollständige Umrechnung in Unterrichtsentlastung der richtige Weg. Das ist an den Mittelschulen übrigens Praxis. Da die Klassenlehrerzulage erst 2008 eingeführt wurde, und von der Regierung der Vorschlag mit den Sozialpartnern breit abgestützt war, war für uns in der vorberatenden Kommission schnell erkennbar, dass sich eine Mehrheit für eine grundlegende Änderung nicht finden lassen würde. Im Gegenteil: Der Antrag einer knappen Kommissionsmehrheit lautet, die Klassenlehrerzulage nicht zu schmälern. Sie haben die Argumentation von Huber-Rorschach gehört. Natürlich ist es in einem gewissen Sinne schmerzhaft, wenn ich als Klassenlehrperson gewohnt war, eine bestimmte Lohnsumme mit nach Hause zu tragen, dass jetzt eine Kürzung erfolgt. Auf der anderen Seite vertraue ich darauf, dass die Lehrkräfte bemerken, dass sie im Umfang einer Lektion entlastet werden. Diese Entlastung kostete ja auch Geld, da haben wir ja nachrechnen können. Ein 29-igstel, eine Lektion weniger, entspricht etwa drei Prozent Entlastung, was von der Lohnsumme abgerechnet werden muss.

Die Vertreter des KLV haben vorgeschlagen, dass man das kostenneutral lösen könne, in dem man eine bis zwei Lektionen aus der Stundentafel der Mittelstufe herausspare, und beispielsweise. bei den Fächern Deutsch und Französisch. Die FDP- Fraktion ist einstimmig der Auffassung, dies sei auch mit Blick auf die Umsetzung des Lehrplans 21 nicht opportun. Wir sind erstaunt, dass die Stundentafel sozusagen als Steinbruch für die Finanzierung verschiedener Bedürfnisse herangezogen wird. Ich bin froh, dass Huber-Rorschach das in Frage gestellt hat. Wir waren doch bisher eher stolz darauf, dass sich unser Kanton auf verschiedenen Schulstufen zusätzliche Unterrichtszeit leistet und mehr Unterricht anbietet als andere. Eine Nivellierung nach unten kann nicht ernsthaft unser Ziel sein.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wir haben in der vorberatenden Kommission verschiedene Anträge eingebracht und so nicht unwesentlich zu mehreren Kommissionsanträgen beigetragen. Positiv bei der neuen Lösung zu beurteilen sind:

  • Definition eines Berufsauftrags mit relevanten Arbeitsfeldern;

  • Klärung der Erwartung des Arbeitgebers durch Festlegung eines Arbeitsvolumens für Lehrkräfte im Sinne einer Jahresarbeitszeit von rund 1'900 Stunden;

  • Spielraum für die Gemeinden, die prozentuale Aufteilung der Arbeitsfelder selbst festzulegen (anhand der Empfehlungen des Erziehungsrats) und über einen Pensenpool individuelle Lösungen zu finden;

  • Ausrichtung eines Lohns, der in der Regel 100 Prozent nicht überschreiten soll. Wir haben im Sinne der verantwortungsvollen Führung einer Schule aber auch einen sinnvollen Spielraum für nötige Abweichungen gefordert, wie er in den Kommissionsanträgen zu Art. 78quinguies vorgesehen wird.

Die Regierung hat zur vorliegenden Botschaft noch einen «Konkretisierungsbericht zum Berufsauftrag der Lehrpersonen in der Volksschule» (Entwurf vom 14. März 2014) nachgereicht, den wir in unsere Überlegungen einbezogen haben und somit auch als Teil der Materialien betrachten.

Ich begründe unsere Haltung in einzelnen Punkten wie folgt: Der Verzicht auf eine fremdkontrollierte Arbeitszeiterfassung ist zu begrüssen. Dies gibt den Lehrkräften die nötige Flexibilität für Arbeiten innerhalb und ausserhalb des Schulhauses. Vertrauen und Verantwortung im Umgang mit der Arbeitszeit werden von uns als komplementäre Elemente angesehen. Den Lehrkräften muss bewusst sein, dass sie als staatliche Angestellte mit guter Entlöhnung zur Leistung von nötigen nicht verrechenbaren Überstunden angehalten sind, wie das bei kantonalen Angestellten vergleichbarer Lohnklassen auch der Fall ist. Ein «Stündelen» bei der Beurteilung der Arbeitsleistung quer durchs Jahr muss unbedingt vermieden werden. Der Behörde muss es trotz Verzicht auf fremdkontrollierte Arbeitszeiterfassung möglich sein, zur Beurteilung der Belastungssituation der Lehrkräfte für eine beschränkte Dauer eine Arbeitszeiterfassung vorzunehmen. Die FDP-Fraktion hat diesen unbestrittenen, im Gesetz aber nicht explizit erwähnten Grundsatz zu Handen der Materialien festhalten lassen. Die Definition der Jahresarbeitszeit bedeutet aber auch, dass Unterricht nicht für andere Aufgaben des Berufsauftrags ausfallen darf. Damit würde nämlich quasi eine Arbeitsleistung «zweimal verkauft».

Dass der maximale Lohn von 100 Prozent in der Regel nicht überschritten werden soll, ist zu begrüssen. Mehr- und Minderleistungen in einem Schuljahr sollen vorgetragen und konsumiert bzw. abgebaut werden, wie das bei den Mittelschulen schon jahrzehntelang problemlos funktioniert. Eine Schulleitung soll jedoch die Möglichkeit haben, mit Einverständnis der vorgesetzten Stelle in vernünftigem Mass Mehrleistungen (im Ausnahmefall und temporär) auch durch finanzielle Vergütung abzugelten. Die FDP-Fraktion hat diese Flexibilisierung im Rahmen der Beratung der vorberatenden Kommission eingebracht. In der strittigen Frage der Klassenlehrer-Entschädigung (zusätzlich zur neu eingerichteten Unterrichtsentlastung im Rahmen von einer Lektion für Klassenlehrkräfte) gehörte die FDP-Fraktion zur Kommissionsminderheit. Die FDP-Fraktion wird hier den Antrag der Regierung unterstützen. In der Spezialdiskussion werden wir uns dazu und auch zu den Argumenten des Fraktionssprechers der SP-GRÜ-Fraktion noch konkret äussern.

Der Nachtrag zum Volksschulgesetz mit dem neu konzipierten Berufsauftrag ist ein Fortschritt in die von der FDP-Fraktion geforderte Richtung. Die Vorlage verdient unsere Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

legt Ihre Interessen offen als Fachperson schulische Heilpädagogik und als Lobbyistin für Schülerinnen und Schüler aus Familien, die hier wohl kaum vertreten sind.

Ich spreche zum Abbau der hier vorgeschlagenen vier Schülerlektionen. Meine Fraktionskollegin Huber-Rorschach hat den Konflikt bereits angesprochen. Die Kostenneutralität mit der Klassenlehrpersonzulage und dem Lektionenabbau zu verknüpfen ist unverantwortlich. Die Folge ist ein Qualitätsabbau, und das kommt uns teuer zu stehen. Die Vorstellung, dass die Schulkinder heutzutage im freien Fussball und Völkerball spielen und die Natur erleben in ihrer gewonnenen Freizeit ist überholt. Viel eher verbringen sie die gewonnene Freizeit mit Medien, unbeaufsichtigt, auf sich alleine gestellt, in einem Alter, das konfliktträchtig und kritisch ist. Die Kinder gehen gerne zur Schule, sofern sie dort nicht einem unerhört hohen Leistungsdruck ausgesetzt sind. Der Lektionenabbau erhöht den Druck. Hier im Rat glaubt wohl niemand, dass später in der Berufswelt und in der Hochschule der Abbau nicht Konsequenzen mit sich zieht und die Unzufriedenheit der Wirtschaft auf sich ziehen wird. Es ist zu erwarten, dass der Abbau auf Kosten der nicht kudikularen Fächer erfolgen wird und gerade die musischen Fächer ermöglichen den Schülerinnen und Schülern einen Ausgleich in der Schule selber. Ich bitte Sie, das in all Ihren Abstimmungen hier zu berücksichtigen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Schulleiter einer Oberstufe und Lehrer mit Unterrichtspensum, aber selber ohne Klassenlehrerfunktion. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen und der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Es geht hier um die Qualität der Schule. Die Klassenlehrpersonen sind für mich als Schulleiter die wichtigsten Partner im Schulalltag. Sie tragen die Schule massgebend mit, sind verantwortlich für die Schulkarrieren der Schülerinnen und Schüler, sorgen für die Kontakte zum Elternhaus und haben diverse administrative Aufgaben. Es wurde alles von meinem Vorredner bereits aufgezählt. Sie sind die Stützen der Schule in unserer Gesellschaft. Ich kann die Rechnung von Noger-St.Gallen soweit verstehen, als man das auch ins normale Entlastungspensum hineinrechnen könnte. Dann müssten wir aber konsequenterweise ganz auf die Klassenlehrerzulage verzichten und sie nicht um ein Drittel kürzen. Eine andere ehrlichere Variante wäre, dass wir für Klassenlehrpersonen eine eigene Lohnklasse schaffen. Die Klassenlehrerzulage ist aber für die Klassenlehrpersonen eine der grossen Errungenschaften seit 2008 und zeugt, und das ist das Zentrale daran, von grosser Wertschätzung ihrer Arbeit.

Lehrpersonen zu finden ist heute nicht besonders schwierig – gute Lehrpersonen zu finden ist bedeutend schwieriger. Ich sage Ihnen, verantwortungsbewusste, engagierte und dafür spezifisch qualifizierte Klassenlehrpersonen zu finden, ist heute äusserst schwierig. Ich bin sehr froh, dass ich dort als Schulleiter jeweils das Zückerchen der Klassenlehrer-Zulage noch geben kann. Die Kürzung oder Abschaffung dieser Zulage, hier sprechen wir jetzt von der Kürzung, wäre ein äusserst schlechtes Signal für die Qualität unserer öffentlichen Schule.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen und der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Ich mache es kurz, Noger-St.Gallen hat bereits alles gesagt, was die Klassenlehrerzulage beinhaltet. Wir sind auch der Meinung, dass die 70 Prozent gerechtfertigt sind, auch ein guter Kompromiss, weil ja auch die Klassenlehrerzulage die einzige Zulage ist, neben dem Lehrerauftrag. Die Begründung der Regierung auf dem roten Blatt ist sehr ausführlich.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Vorweg besten Dank für die weitgehend gute Aufnahme dieser Vorlage.

Ich möchte die Vorlage zuerst in einen interkantonalen Kontext stellen, und Ihnen aufzeigen, wo wir heute verglichen mit der Entwicklung in unseren Nachbarkantone oder vergleichbaren Kantonen stehen. Wir besprechen hier kein Modell, das von Grund auf eine Neuerfindung des Bildungsdepartementes des Kantons St.Gallen ist. Es geht um einen modernen und zeitgemässen Berufsauftrag, der zum Beispiel im Kanton Luzern schon umgesetzt und evaluiert wurde und dabei von allen Beteiligten ein sehr gute Zeugnis erhielt. Wir stützen uns im Grundsatz auf ein Basismodell ab, das sich bereits seit vielen Jahren in anderen Kantonen bewährt. Der Kanton Zürich wird einen Berufsauftrag in ähnlicher Form verabschieden.

Im Vergleich zur Vorlage, die wir Ihnen vor zwei Jahren vorgelegt haben, ist die jetzige eine deutliche Weiterentwicklung. Damals haben wir uns nicht getraut, Ihnen eine Vorlage vorzulegen, die so weit geht und so konsequent ist, wie die aktuelle. Im Anschluss an die Ablehnung der Vorlage vor zwei Jahren sind verschiedene Vorstösse eingegangen. Wir haben Ihre Vorgaben umgesetzt und erfüllt.

Zu erwähnen ist, dass das Bildungsdepartement gegenwärtig nicht nur den Berufsauftrag der Volksschule überarbeitet, sondern alle Berufsaufträge, inklusive der Berufsaufträge der Mittelschullehrpersonen und der Berufsfachschullehrpersonen der Sekundarstufe II. Das bedeutet, Grundsätze, die wir heute hier diskutieren und festlegen, werden wir ebenso auf der Sekundarstufe II umsetzen, obwohl dort das Parlament nicht zuständig ist. Zum Schluss werden wir über alle Schulstufen Berufsaufträge haben, die den gleichen Grundsätzen entsprechen. Auch das ist eine ganz wesentliche Weiterentwicklung.

Einige wesentliche Ziele möchte ich nochmals aufgreifen. Wir sehen vor, dass nur noch 100 Prozent Arbeitsleistung erbracht wird und nicht mehr. Das führt einerseits zu einer Vereinfachung des ganzen Systems. Es wird auch nicht mehr ausbezahlt. Einzige Ausnahme ist die Klassenlehrer-Zulage. Alle übrigen Zulagen schaffen wir ab. Vollständig und konsequent wäre es gewesen, auch Klassenlehrer-Zulage abzuschaffen. Das wollte die Regierung aber nicht. Stattdessen hat sie Ihnen einen Vorschlag unterbreitet, diese weiterhin mit 70 Prozent zu entrichten.

Die Gemeinden werden mehr Autonomie erhalten. Sie werden sich innerhalb der Bandbreiten, die wir seitens des Bildungsdepartementes vorgeben, flexibel und frei bewegen können. Ausserdem werden wir die systematische lohnwirksame Qualifikation (SLQ) nicht mehr obligatorisch vorschreiben. Die Lehrerqualifikation liegt in Zukunft ganz in der Kompetenz der Gemeinden. Sie können das durch Mitarbeitergespräche erledigen oder weiterhin SLQ's durchführen.

Ich möchte nochmals betonen, dass die Klassenlehrpersonen grundsätzlich entlastet werden. Die Richtung ist ähnlich, wie vor zwei Jahren. Damals lag unser Fokus auf den Vollzeitlehrpersonen, jetzt stützen wir auf das Modell Klassenlehrpersonen ab. Dadurch können mehr Lehrpersonen davon profitieren. Es sind genau diese Lehrpersonen, welche Verantwortung in der Schule übernehmen. Meines Erachtens haben wir zusammen mit den Sozialpartnern eine geglückte Lösung gefunden. Diese sind daher auch mit allen Punkten der Vorlage, ausser der Zulage für die Klassenlehrpersonen, einverstanden.

Die Finanzierung ist wohldosiert und wohlüberlegt auf verschiedenste Massnahmen aufgeteilt. Wir reduzieren bei Schülerinnen und Schülern die Lektionentafel um vier Lektionen. Darauf werden wir in der Spezialdiskussion zurückkommen. Wenn Sie den Klassenlehrern weiterhin eine volle Zulage entrichten wollen, dann müssen Sie bei den Schülerinnen und Schülern weitere Lektionen kürzen. Das ist nicht ohne schwerwiegende Konsequenzen für die Lektionentafel der Primarschule unseres Kantons insgesamt möglich. Hier haben wir Verantwortung zu übernehmen. Vorgesehen ist, dass die Klassenlehrpersonen durch die 30-prozentige Reduktion ihrer Zulage ebenfalls einen finanziellen Beitrag leisten. Hinzu kommen weitere Massnahmen, zur Sicherstellung der Finanzierung der insgesamt erforderlichen 16 Mio. Franken. Wenn Sie an diesen Finanzierungsmechanismen drehen, dann lösen Sie Millionenbeträge aus, die dann wieder von irgendjemand anderem finanziert werden müssten. Wenn Sie wirklich die Klassenlehrerfunktion zu 100 Prozent entschädigen wollen, dann sagen Sie klar, dass und wie das finanziert werden soll. Dann sollen die Gemeinden diese 10 Mio. Franken finanzieren. Aber reduzieren Sie nicht die Unterrichtslektionen unserer Schülerinnen und Schüler, denn die haben anscheinend hier in diesem Rat keine Lobby.

Die Kostenneutralität als absoluter Grundsatz Ihrer Aufträge haben wir eingehalten. Mit der Vorlage legen wir Steuerungsinstrumente fest und setzen Standards. Als Neuentwicklung des Kantons St.Gallen definieren wir in Anlehnung an den Pensenpool in der Sonderpädagogik, der sich bestens bewährt hat, einen Personalpool. Dabei werden wir bereits in der Vorlage Standards vorgeben. Die Gemeinden haben so Leitplanken, Bandbreiten und Vorgaben. Sie wissen, wie sie unsere Vorgaben und die dadurch gewonnene Flexibiltät leben und umsetzen können.

Das Volksschulgesetz ist als Rahmengesetz traditionell im Kanton St.Gallen sehr allgemein gehalten. Entscheidend ist, wie es im Vollzug weitergeht. Das möchte ich Ihnen aufzeigen: Die Regierung wird durch Verordnung die Jahresarbeitszeit, die Ferien, die Altersentlastung und den Ausgleich von zusätzlich erteiltem Unterricht regeln. Wie die Regelung aussehen soll, ist in der Botschaft bereits beschrieben. Der Erziehungsrat wird mit einem Reglement die Gewichtung der Arbeitsfelder und Bandbreiten umschreiben und begrenzen, bzw. einen Umrechnungsfaktor von Stunden auf Lektionen definieren. Das Bildungsdepartement wird anschliessend den Personalpool für die Gemeinden festlegen.

Noch zwei Bemerkungen zum Lohngesetz, was ebenfalls Bestandteil der Doppelvorlage ist: Das Lohngesetz wird in zwei Punkten tangiert, zum einen durch die Abschaffung der heute bestehenden Zulagen, zum anderen durch die Reduktion der Klassenlehrer-Zulage von 100 auf 70 Prozent.

Durch Vereinfachung und Transparenz werden die Lehrpersonen in Zukunft nach den gleichen Grundsätzen angestellt, wie die Personen im Staatsdienst. Damit erfolgt eine wesentliche Systembereinigung.

Abschliessend möchte ich auf verschiedene Voten eingehen, insbesondere das Votum Lehmann-Rorschacherberg. In Zukunft sollen alle Lehrpersonen die gleichen Grundlagen haben. Es sind nicht nur Anpassungen bei den Kindergärtnerinnen vorgesehen sondern auch bei den Lehrpersonen im Bereich der Sonderpädagogik. Immer dann, wenn Sie eine Systembereinigung machen, hat das andernorts Korrekturen zur Folge. Bei den Kindergärtnerinnen führen die Korrekturen nicht zu einer Entlastung, sondern zu mehr Lohn. Das ist ein Sonderfall in der Vorlage. Weil die Kindergärtnerinnen weniger Lektionen erteilen als die übrigen Lehrpersonen, können wir nicht anders gleichschalten. Weiter werden die Kindergärtnerinnen nicht benachteiligt, im Gegenteil. In Zukunft gelten Kindergärtnerinnen als Lehrpersonen, wie alle andern auch. Richtig ist, dass diese Lohnerhöhung bei den Kindergärtnerinnen in der höchsten Lohnklasse zwischen Fr. 300.- bis Fr. 1'200.- ausmachen wird. Aber Sie unterschlagen, dass in den Lohnklassen darunter die Lohnerhöhung Fr. 2'200.- im Jahr betragen wird.

Ich werde in der Spezialdiskussion um die Entschädigung für die Klassenlehrerzulage nochmals auf die Situation der Kindergärtnerinnen zu sprechen kommen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen und der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Ich möchte zuerst zwei, drei Dinge klären: Das eine ist diese Zahl von 10 Mio. Franken, die ich ins Spiel gebracht habe. Ich möchte mich hierzu entschuldigen, es ist exakt so, wie es Huber-Rorschach ausgeführt hat, das Gesamtvolumen beträgt 10 Mio. Franken und die Mehrbelastung wäre 2,5 Mio. Franken. Es kann sein, dass es daran gelegen hat, dass ich die Zahlen nicht recht gesehen haben, ich bin mich noch nicht gewohnt, diese Brille aufzusetzen, und weil Sie rot ist, hab ich es vielleicht auch leicht aus Ihrer Optik gesehen. Ich werde das, das nächste Mal allenfalls machen.

Zu Lehmann-Rorschacherberg: Es ist nicht richtig, was Sie sagen. Die Klassenlehrerzulage wurde bereits 2008 eingeführt, nicht 2011. Dies wird seit mehreren Jahren so umgesetzt. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist ja nicht unbedingt die, ob man den Klassenlehrpersonen das weiter zugestehen will, oder ob Sie es verdient haben oder nicht, sondern die Frage ist, wie Sie das finanzieren. Ich habe bereits vorhin schon darauf hingewiesen, das Problem ist, dass Sie das bei den Schülerinnen und Schülern reduzieren wollen. Ich nutze die Gelegenheit um hier klarzustellen, dass die allgemeine Meinung, die jahrelang immer kund getan wurde, dass die Lehrpersonen im Kanton St.Gallen derart viel mehr unterrichten, als die Lehrpersonen in anderen Kantonen, falsch ist. Wir sind in den letzten Monaten in Zusammenhang mit der Erarbeitung der Lehrplan 21 auch darauf gestossen, da hat man diese Lektionentafel in den Kantonen verglichen und festgestellt, dass es beim Kanton St.Gallen einen Fehler hat. Bei uns ist der Religionsunterricht Bestandteil der Lektionentafel und in anderen Kantonen nicht. Jetzt haben wir unseren Vorsprung verloren und sind ins Mittelmass zurückgerutscht, wie alle anderen Kantone auch. Dann haben wir das noch etwas genauer betrachtet, und festgestellt, dass man auch im Bereich des Sportes eine Korrektur machen muss. Dann muss man auch noch berücksichtigen, mir liegen die Mails vor, die vor dieser Session zirkuliert sind, man nimmt Bezug auf den Bildungsbericht, den letzten der vorlag, und in diesem Bildungsbericht haben unsere Lehrpersonen noch 40 Wochen unterrichtet, aber auch das haben wir korrigiert. In der Zwischenzeit haben wir eine Woche unterrichtsfreie Zeit erhöht und jetzt sind es noch 39 Wochen. Sie müssen das richtige Zahlenmaterial zum Vergleich nehmen. Wir haben Ihnen das im Vorfeld noch zugestellt. Wenn Sie das jetzt betrachtet, und Sie kürzen weitere zwei Lektionen bei den Schülerinnen und Schülern, dann fallen wir weit zurück. Wir haben das Lektionensoll für den Lehrplan 21 nicht mehr. Wenn Sie dies heute hier beschliessen, dann werden wir uns wieder treffen, um zu überlegen, wie wir das später finanzieren werden, wenn der Lehrplan 21 eingeführt werden soll. Dann wird das nicht finanzierbar sein. Es wurde erwähnt, bei anderen Kantonen ist das bereits ein Thema. Im Kanton Bern fehlen 30 Mio. Franken, weil die noch weiter zurückliegen als wir. Diese 30 Mio. Franken muss jemand finanzieren, damit sie überhaupt den Lehrplan 21 umsetzen können. Das sind absolut neueste Informationen aus diesen Kantonen aus der Steuergruppensitzung vom 15. Mai 2014. Der Kanton Aargau ist im Moment in der Situation, dass sie den Lehrplan 21 schubladisieren, weil sie derart weit weg liegen, um das finanzieren zu können. Wir haben Ihnen eine Vorlage vorgelegt, die gewährleistet, dass auch die Solldotation für den Lehrplan 21 erfüllt ist. Auch das werden wir finanzieren können – die Rechnung geht auf. Ich möchte Sie bitten, im Sinne vor allem unserer Schülerinnen und Schüler nicht weitere zwei Lektionen zu kürzen.

Ich muss noch etwas ergänzen, es wurde auch erwähnt, das ist ganz wesentlich, wir haben auch nochmals bei der pädagogischen Kommission der Mittelstufe nachgefragt, was sie dazu sagt. Ist es überhaupt möglich, dass man in diesem Bereich Lektionen kürzt? Ich habe eine klare Haltung der pädagogischen Kommission der Mittelstufe erhalten: «Auf keinen Fall». Es dürfen keine Lektionen auf der Mittelstufe reduziert werden. Auch die Massnahme an diesem Ort wäre falsch, so wie Sie es vorsehen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage in 1. Lesung fest.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission zum XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz tagte am Donnerstag, 24. April 2014, im Sitzungszimmer des Baudepartementes in St.Gallen. Vom Bildungsdepartement nahmen der Departementsvorsteher Regierungsrat Kölliker, die Generalsekretärin Esther Friedli, der Leiter Dienst für Recht und Personal Jürg Raschle, der Leiter Amt für Volksschule Rolf Rimensberger und als Protokollführer der wissenschaftlicher Mitarbeiter im Amt für Volksschule Simon Appenzeller teil. Als Gäste und Referenten waren im ersten Teil der Beratung der Präsident des Schulgemeindeverbands Thomas Rüegg sowie die Co-Präsidenten des Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (KLV) Hansruedi Vogel und Hansjörg Bauer anwesend. Die Mitglieder der vorberatenden Kommission waren am Vormittag vollzählig vertreten. Am Nachmittag war ein Mitglied entschuldigt abwesend.

Am 10. März 2014 hatte der Departementsvorsteher den Mitgliedern der vorberatenden Kommission «Anliegen für ergänzenden Kommissionsantrag (Genehmigung der Schulordnung)» zu Art. 33 des Volksschulgesetzes zugestellt. Die vorberatende Kommission hat den Vorschlag beraten und ihm zugestimmt. Sie finden ihn als Kommissionsantrag in Ihren Unterlagen.

Weiter wurden die Mitglieder der vorberatenden Kommission mit Schreiben der Präsidentin der Konferenz der Kindergartenlehrpersonen des Kantons St.Gallen Daniela Veit auf die Probleme der Entlastung der Klassenlehrpersonen sowie der Pause im Arbeitsfeld Unterricht bei Kindergartenlehrpersonen aufmerksam gemacht.

Der Erziehungsrat hat am 14. März 2014 den Entwurf des Konkretisierungsberichts «Berufsauftrag der Lehrpersonen in der Volksschule» zur Kenntnis genommen. Er wurde den Mitgliedern der vorberatenden Kommission auf Anfrage als zusätzliche Beratungsunterlage verteilt. Da dieser Konkretisierungsbericht erhebliche Auswirkungen auf die Umsetzung des Berufsauftrages hat, hat sich die Kommission entschieden, ihn in den Beratungen zu berücksichtigen, obwohl er nicht Gegenstand der Botschaft der Regierung ist. In der Botschaft sind von der Regierung empfohlenen Standardmodelle für verschiedene Konstellationen aufgeführt. Der Konkretisierungsbericht enthält weitere Ausführungen zu den Modellen.

Die Mitglieder der vorberatenden Kommission waren sich zu Beginn der Sitzung der Verantwortung bewusst, nach dem Nichteintretensentscheid dieses Rates bei der Diskussion zum XIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz für das gesamte System Schule eine konsensfähige Lösung zu finden. Die Präsidien der Volksschulträger und der KLV sprachen sich übereinstimmend für eine neue Definition des Berufsauftrags aus. Der neue, zeitgemässe und flexible Berufsauftrag sei eine gute Grundlage. Er bringe Veränderungen, wie z.B. einen intensiveren Elternkontakt, oder biete inhaltliche Anpassungen, wie z.B. bei der Schulischen Heilpädagogik oder der Logopädie. Die notwendige Entlastung der Klassenlehrpersonen ist unbestritten und von entscheidender Bedeutung in dieser Vorlage. Die Beibehaltung der Altersentlastung wird gutgeheissen. Ebenso die Abschaffung der obligatorischen systematischen lohnwirksamen Qualifikation (SLQ). Ein der Zeit angepasster Berufsauftrag erlaube es, vom sogenannten «Lektionendenken» Abschied zu nehmen und die Arbeitszeit der Lehrpersonen in einer Jahresarbeitszeit gesamtheitlich zu betrachten. Dies schaffe Transparenz über die Arbeitsverhältnisse und die entsprechenden Tätigkeitsbereiche aller Lehrpersonen. Die Klassenlehrpersonen, welche die Hauptverantwortung der Schule tragen, sollen mit einer Lektion von der Unterrichtsverpflichtung entlastet werden.

Die Begriffe «Wahlfähigkeit» und «gewählte Lehrperson» in Art. 57 wurden in der Kommission ausführlich diskutiert. Sie stammen aus einer Zeit, in der die Lehrpersonen noch auf Amtsdauer gewählt wurden. Mitte der 90-er Jahre wurde die Amtsdauer abgeschafft ohne die Begrifflichkeiten anzupassen. Die Kommission hat mit 12:2 Stimmen bei 1 Abwesenheit beschlossen, im Hinblick auf einen neuen Berufsauftrag die Begrifflichkeiten im Volksschulgesetz auf die 2. Lesung im September 2014 so anzupassen, dass im ganzen Volksschulgesetz eine einheitliche Begrifflichkeit gilt. Nach Aussage des Leiters Dienst für Recht und Personal kann dieser Auftrag auf die 2. Lesung gelöst werden. Die nächste Kommissionssitzung findet am 13. August 2014 statt. Die vorberatende Kommission wird den Kantonsrat anlässlich der 2. Lesung dieser Gesetzesvorlage über die Ergebnisse der Beratung informieren und ihm entsprechende Unterlagen vorlegen.

Die vorberatende Kommission stellt weiter dem Kantonsrat mit 13:0 Stimmen, bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit den Antrag, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 zu streichen, weil mit dem Personalpool gemäss Art. 91quinquies die Bewilligung von Abweichungen von der gesetzlichen Zahl Schülerinnen und Schüler einer Klasse überflüssig wird.

Im neuen Berufsauftrag gilt der Grundsatz «100 Prozent Lohn für 100 Prozent Arbeit». Dieser darf nicht überschritten werden. Daher möchte die vorberatende Kommission die zusätzliche Arbeit der Lehrpersonen in einem neuen Abs. 2 zu Art. 78quinquies präzisieren. Der gesonderte Ausgleich zusätzlicher Arbeit soll mit dem speziellen Vermerk «ausnahmsweise» durch Zeit (Regel) oder Geld (Ausnahme) vorgesehen werden. Das Departement hat im Auftrag der vorberatenden Kommission einen Formulierungsvorschlag ausgearbeitet, dem die Kommission im Zirkulationsverfahren mit 11:0 Stimmen, bei 3 Enthaltungen und 1 Abwesenheit zugestimmt hat. Das Ergebnis finden Sie als Kommissionsantrag in den Unterlagen.

In der allgemeinen Diskussion wurde von den Sprechenden der Fraktionen auf beide Gesetzesvorlagen XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz (22.13.14) und Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen (22.13.15) Bezug genommen. Mit dem bisherigen Ansatz der Klassenlehrer-Zulage hat sich die Kommission in einer kontrovers geführten Diskussion intensiv auseinandergesetzt. Dem Antrag der vorberatende Kommission, die Zulage bei 100 Prozent zu belassen, steht der Antrag der Regierung gegenüber, die Zulage auf 70 Prozent zu kürzen. In der Beratung der beiden Gesetzesvorlagen hier im Rat werde ich Ihnen bei den verschiedenen Anträgen das Abstimmungsergebnis bekanntgeben.

Die vorberatende Kommission hat in der Gesamtabstimmung mit 13:1 Stimmen, bei 1 Abwesenheit, beschlossen, dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz (22.13.14) und zum Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen (22.13.15) zu beantragen. 

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt die Konzeption des neuen Berufsauftrages für die Volksschullehrpersonen. Die Aufteilung in die vier Arbeitsfelder Unterricht, Schülerin und Schüler, Schule, sowie Lehrperson und die Umschreibung der einzelnen Aufgabenbereiche werden dem anspruchsvollen Berufsauftrag der Lehrpersonen gerecht. Die Ansetzung einer Jahresarbeitszeit mit 1'900 Stunden analog den Staatsangestellten und die Quantifizierung der Arbeitsfelder in Prozenten bzw. Stunden lassen eine praxisnahe Pensenplanung mit Gewichtung der verschiedenen Aufgaben zu. Nicht zielführend wäre eine generelle Zeiterfassung mit Stundenaufschrieb auf beiden Seiten. Im Vordergrund steht eine hohe Qualität bei der Erfüllung des Berufsauftrags.

Das Aushandeln der Gewichtung der einzelnen Arbeitsfelder zwischen den Lehrpersonen und den Schulleitungen bzw. den Behörden wird sicher anspruchsvoll. Hier erwarten wir vom Erziehungsrat klare Vorgaben von Bandbreiten und Standards sowie verlässliche Modellberechnungen. Die Stärkung der Autonomie der Gemeinde ist grundsätzlich begrüssenswert, sie soll aber nicht dazu verleiten, dass Lehrpersonen der Willkür der Behörden ausgesetzt sind oder der neue Berufsauftrag für das Abwerben von gutem Personal missbraucht wird. Der vom Bildungsdepartement berechnete Personalpool soll Richtschnur sein für die Verteilung der Pensen. Wir sind froh, dass nicht an der starren 100-Prozent-Anstellung festgehalten wird, sondern eine gewisse Flexibilität zur Festlegung der Pensen in Ausnahmefällen möglich ist.

Wichtig und richtig ist aus Sicht der CVP-EVP-Fraktion die Entlastung der Klassenlehrpersonen um eine Lektion im Arbeitsfeld Unterricht. Damit wird der anspruchsvollen Aufgabe, die die Klassenlehrperson wahrnimmt, Rechnung getragen. Im heutigen gesellschaftlichen Wandel, mit dem sich die Schule im besonderen Masse konfrontiert sieht, ist eine starke Bezugsperson zur Führung der Klasse wichtig. Die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus, den Behörden, den Therapeuten usw. wird immer komplexer und anspruchsvoller.

Der neue Berufsauftrag soll für alle Berufsgruppen im Volksschulwesen anwendbar sein. Wir sind uns bewusst, dass nicht alle Betroffenen gleichermassen zufrieden sind, namentlich die Kindergärtnerinnen. Wir halten aber eine Abweichung von den Vorgaben für einzelne Berufsgruppen nicht für zielführend.

Bei der Revision des Gesetzes über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen stehen die Abschaffung der systematischen lohnwirksamen Qualifikation (SLQ) der Lehrperson, die Reduktion der Klassenlehrer-Zulage und die Abschaffung der Lohnklassen im Zentrum. Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst, dass im Zuge der Revision das SLQ-Verfahren abgeschafft wird. Die von Seiten des Kantons starren Vorgaben für die SLQ der Lehrperson sind sehr aufwändig und nicht immer zielführend. Die Qualifikation der Lehrpersonen gehört in den Aufgabenbereich und in die Verantwortung der Schulleitungen und ist eine wichtige Führungsaufgabe. Dass dieses aufwändige Verfahren der SLQ über Jahre grosse Zeitressourcen bei Behörden und den Lehrpersonen gebunden hat, ist nicht wegzudiskutieren. An der von der Regierung beantragten Reduktion der Klassenlehrer-Zulage um 30 Prozent will eine Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion festhalten. Der neue Berufsauftrag und die dazugehörenden Parameter wurden unter den Sozialpartnern ausgehandelt und sollten nun nicht einseitig verändert werden. Zuzustimmen ist auch mit Blick auf eine kostenneutrale Umsetzung der Gesetzesrevision. Eine Neukonzeption der Lohnstruktur für Lehrpersonen, wie es die CVP-EVP-Fraktion bereits im Jahre 2007 gefordert hat, konnte mit dieser Revision nicht erfüllt werden.

Die CVP-EVP-Fraktion wird auf den XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz und das Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen eintreten und der Vorlage mit den von der vorberatenden Kommission beantragten Änderungen zustimmen. Bei der Frage der Beibehaltung der Höhe der Klassenlehrer-Zulage hingegen schliesst sie sich dem Antrag der Regierung an .

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir von der SVP-Fraktion sind der Auffassung, dass der neue Berufsauftrag an die Lehrpersonen richtig ist. Die Berufstätigkeit der Lehrpersonen hat neu vier Arbeitsfelder, was die SVP-Fraktion begrüsst. Die Aufteilung in Prozenten der Arbeitsfelder (Unterricht 88 Prozent, Schülerinnen und Schüler 4 Prozent, Schule 5 Prozent, Lehrperson 3 Prozent) finden wir sinnvoll. Wer 100-Prozent-Arbeitszeit hat bezieht auch 100 Prozent Lohn. Da der Lehrerberuf ein gut bezahlter Beruf ist, und die Arbeitszeiten flexibel gestaltet sind, soll anders als in anderen Berufen auf die fremdkontrollierte Arbeitszeiterfassung verzichtet werden.

Wir unterstützen die Gemeindeautonomie, damit der Arbeitseinsatz der Lehrpersonen allenfalls flexibel gestaltet werden kann.

Zum Berufsauftrag gehören die Zusammenarbeit mit Eltern, Kolleginnen und Kollegen, Fachstellen, Schulleitungen und Behörden. Die Weiterbildung, die Mitarbeit an der Gestaltung und Entwicklung der ganzen Schule sowie administrative und organisatorische Aufgaben sind ebenfalls feste Bestandteile. Die prozentuale Reduktion der Klassenlehrerzulage von 100 auf 70 Prozent ist gerechtfertigt. Die Entlastungen der letzten Jahre durch die Schulleitung und die neueingeführte Sozialpädagogik wird dabei berücksichtigt. Die kostenneutrale Entlastung der Lehrpersonen mit Klassenverantwortung ist uns wichtig und soll auch so umgesetzt werden, dass es für die Schüler und Schülerinnen einen Nutzen bringt. Die 28 Lektionen der Klassenlehrpersonen soll um eine Lektion reduziert werden.

Die Entlastung der Schüler in der 3. und 4. Klasse um zwei bzw. eine Wochenlektion, die Reduktion des Freifachangebots auf der Oberstufen um netto eine Wochenlektion und den Verzicht auf bisherige berufsspezifische Lohnzulagen können wir von der SVP-Fraktion als Kompensation unterstützen. Weitere Lektionenreduktionen bei den Schülern sind nicht zu verantworten.

Wir sind der Meinung dass die SLQ bei der Einführung gut gemeint war, aber die Wirkung, die sie erzielen wollte, nicht erreicht hat. Das Mitarbeitergespräch ist heute das richtige Instrument dazu. Die Treueprämie und Intensivweiterbildung nach den Vorschriften für das Staatspersonal sollen sachgemäss angewendet werden. Die Bevorzugung soll beim Berufsauftrag positiv gewürdigt werden. Mehrmals erwähnt wird der Begriff Wahlfähigkeit der Lehrperson. Dieser Begriff kommt von früher, als die Lehrkräfte von der Schulbürgerversammlung gewählt wurden. Da Lehrkräfte heute angestellt werden und jetzt einen neuen Berufsauftrag erhalten, müssen Begriffe wie «Wahlfähigkeit» und «gewählte Lehrpersonen» in den Gesetzen umbenannt werden. Dies wird in der 2. Lesung von der Kommission beraten und für das gesamte Volkschulgesetz angewendet.

Wir unterstützen die Anträge der vorberatenen Kommission zum Geschäft 22.13.14, XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz, weil die Änderungen die in der Beratung eine Mehrheit gefunden haben.

Wir folgen nicht dem Antrag der vorberatenen Kommission zum Geschäft 22.13.15 «Gesetz über den Lohn der Volkschul-Lehrpersonen», die Klassenlehrer-Zulage auf 100 Prozent zu belassen bzw. 3,33 Prozent des Jahreslohnes in der Lohnklasse 5. Stattdessen unterstützen wir den Antrag der Regierung, für die Klassenlehrer-Zulage 2,37 Prozent des Jahreslohnes in Lohnklasse 5 auszurichten.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen einer knappen Mehrheit der GLP/BDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen und der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Gewährung sowohl der Entlastung einer Lektion als auch der bisherigen Klassenlehrerzulage auf Skepsis stösst und kann in gewissem Masse nachvollziehen, dass der Kommissionsvorschlag nicht auf Begeisterung stösst. Aber ich möchte daran erinnern, dass dieses Gesetz auch deshalb heute zur Debatte steht, weil die Anstellungsbedingungen gerade für eine Klassenlehrperson nicht mehr der Realität entsprechen und dort seit längerem dringender Handlungsbedarf angezeigt ist.

Eine breit angelegte Studie des Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) zeigt auf, dass die Klassenlehrpersonen fast 2'100 Stunden im Jahr arbeiten. Eine Studie von PricewaterhouseCoopers kommt zum Schluss, dass vergleichbare Berufe in Privatwirtschaft und Verwaltung bis zu 80 Prozent besser als Klassenlehrpersonen entlöhnt werden. Deshalb geht es heute auch darum, die Position und Wertschätzung der Klassenlehrpersonen in bescheidenem Masse zu stärken und nicht zu schwächen. Denn wir wollen doch alle unsere Jugend in die Obhut der besten Kräfte geben. Dazu sollten die drei Diskussionsfelder Entlastung, sowie Stundenreduktion für die Schüler einerseits und die Klassenlehrperson andererseits getrennt betrachtet werden.

Stundenreduktion für Schülerinnen und Schüler: Im Jahre 2008 wurde die Lektionenzahl an der Primarstufe erheblich erhöht, und zwar um 12 Lektionen. Damit steht der Kanton St.Gallen gemäss der Statistik des Schulgemeindeverbandes als Arbeitgeber der Volksschullehrpersonen, einsam an der Spitze sämtlicher Kantone. Diese Erhöhung um 12 Lektionen war zu viel des Guten, und die Primarschüler stehen in der 4.-6. Klasse seit Jahren unter starkem Leistungs- und Lerndruck, der viele überfordert. Es betrifft nicht einzelne lernschwache, sondern sehr viele ganz normale Schüler, wie Sie und ich es einmal vor einigen Jahren waren. Diese Tatsache widerspiegelt sich auch in den verschiedenen Interpellationen und Motionen zu den Fremdsprachen, welche aus allen Fraktionen kommen.

Es ist unbestritten, dass die Klassenlehrpersonen bei einer Entlastung um eine Lektion für die Betreuung und Führung einer Klasse einen erheblichen Mehraufwand leisten. Dazu zählen Gespräche mit Schülern, Eltern, Schulpsychologen, Therapeuten, allen Fachlehrern und vielen andern, Organisation und Durchführung von Klassenlagern, persönliche Gespräche mit Schülerinnen und Schüler über ihr Verhalten oder ihre Leistung, Kontakt zu Schulrat und anderen Behörden, immer häufiger auch Ausfüllen von Listen und Beurteilungsbögen und vieles mehr. Zur Erledigung dieser Aufgaben ist mehr als eine Lektion pro Woche erforderlich. Eine Entlastungslektion wären umgerechnet nur etwa 60 Stunden pro Jahr oder 15 Minuten pro Arbeitstag. Mit einer Viertelstunde Aufwand pro Tag lässt sich keine Gruppe führen, schon gar nicht eine Schulklasse. Das müssen wir schon berücksichtigen, wenn wir von konsequent sein wollen. Dies Entlastungslektion stellt aber einen Fortschritt zur heutigen Situation dar, die von allen Seiten begrüsst wird. Aber sie kompensiert die aufgewendete Zeit für Klassenlehreraufgaben nicht.

Weshalb soll nun die Klassenlehrer-Zulage wie bisher gewährt werden? Sie soll eine Funktionszulage und Entschädigung für drei Sonderleistungen darstellen: die Übernahme der Führungsfunktion, die Übernahme der Verantwortung sowie die Bereitschaft, sich zu exponieren.

Führungsfunktion: Die Klassenlehrperson muss die Schülerinnen und Schüler führen, fördern, beraten, aber auch befehlen und bestrafen. Manchmal muss sie unangenehme Nachrichten und Entscheide gegenüber Eltern und Behörden vertreten. Sie muss gleichzeitig Einfühlungsvermögen und ein starkes Rückgrat haben und oft alleine einen Entscheid durchziehen. Sie muss sich schützend vor Schülerinnen und Schüler sowie Fachlehrkräfte stellen und im Konfliktfall vermitteln. Damit habe ich nur einen kleinen Teil dieser Führungsfunktion umschrieben.

Verantwortung: Eine Klassenlehrperson übernimmt eine grosse Verantwortung über 20 Jugendliche und Kinder. Sie muss persönlich im Schulalltag, aber auch in Lagern oder auf Schulreisen gerade stehen und dafür sorgen, dass die ihrer Obhut anvertrauten Kinder geschützt, gefördert, geführt und betreut werden. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar und beträgt manchmal 24 Stunden am Tag.

Exponiertheit: Die Klassenlehrperson steht mit ihren Entscheiden viel mehr im Fokus der Aufmerksamkeit der Eltern, der Öffentlichkeit und des Arbeitsgebers als eine Fachlehrperson. Sie ist oft der Kritik ausgesetzt und manchmal in ungerechtfertigter Sündenbockfunktion. In der Privatwirtschaft und der Verwaltung ist es selbstverständlich, dass die Übernahme von Führungsfunktion und Verantwortung sowie die exponierte Stellung honoriert werden. Gerade liberale Kräfte in unserem Land und Kanton betonen immer wieder, dass sich Leistung und Engagement finanziell lohnen soll. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Volksschule und ihre Leistungsträger, dazu gehören auch die Klassenlehrpersonen, als einziger Sektor davon weitgehend ausgenommen werden sollen.

Eigentlich stehen wir alle von links nach rechts vor einer mehrfachen Win-win-Situation:

  1. Die Lehrpersonen würden die Beibehaltung der Klassenlehrerzulage sehr positiv werten, die Bereitschaft zur Übernahme der Klassenverantwortung würde vor allem bei jungen Lehrpersonen steigen.

  2. Die Schülerinnen und Schüler würden in verantwortungsvollem Masse entlastet.

  3. Der neue Berufsauftrag würde positiv entgegengenommen und nicht als verkappte Sparrunde interpretiert.

  4. Die Schulträger und der Kanton würden für einmal als wertschätzende Arbeitgeber wahrgenommen und das Ganze wäre zudem ohne Mehrkosten zu haben.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Eine gute Schule gibt es nur mit guten Lehrerinnen und Lehrern. Damit der Kanton St.Gallen solche bekommt und behalten kann, braucht es gute Rahmenbedingungen. Das vorliegende Gesetz und die dazugehörende Botschaft kann einiges dazu beitragen. Voraussetzung ist jedoch, dass die grössere Flexibilität des Systems zur Stärkung der Lehrpersonen genutzt wird.

Wir befürworten den Wechsel hin zur Jahresarbeitszeit und die Unterteilung der Arbeitszeit in die Arbeitsfelder Unterricht, Schülerinnen und Schüler, Schule und Lehrpersonen. Der Kanton muss jedoch klare Richtlinien erlassen, damit einzelne Schulgemeinden die Flexibilität des neuen Systems nicht missbrauchen, um Kosten zu sparen und damit die Rahmenbedingungen ihrer Lehrpersonen verschlechtern. Es darf nicht zu Willkür kommen. Es muss im Interesse des Kantons und der Bildung sein, dass in allen St.Galler Gemeinden weiterhin gleiche Anstellungsverhältnisse herrschen.

Das Vertrauen der Basis, das heisst der Lehrerschaft, ist mehr als nur angekratzt. Das uns vorliegende Gesetz ist äusserst offen formuliert. Die für die Lehrerschaft wichtigen und spürbaren Bestimmungen werden nicht in diesem Gesetz sondern in ausführenden Verordnungen und Reglementen der Regierung und des Erziehungsrates erlassen. Damit die Lehrerschaft nicht den Eindruck erhält, dass sie mit diesem Gesetz über den Tisch gezogen wird und die Katze im Sack kauft, sind die Aussagen der Regierung in der vorberatenden Kommission und hier bei der Behandlung des Geschäftes im Parlament wichtig.

Die Lehrerschaft erwartet mit dem neuen Berufsauftrag eine Entlastung. Es wäre fatal, wenn für gewisse Berufsgruppen der Spielraum des Berufsauftrages missbraucht würde, um ihr Unterrichtspensum zu erhöhen. Ich denke da vor allem an die Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung. Konkret heisst dies, dass das bisherige Unterrichtspensum von 28 Lektionen auch mit dem neuen Berufsauftrag für Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung, z.B. Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrpersonen die Regel sein muss. 29 Unterrichtslektionen für eine reine Fachlehrperson im Vollpensum soll nur in begründeten Ausnahmefällen, mit einer klar ausgewiesenen Entlastung in andern Bereichen wie Schülerinnen und Schüler oder Schule und dem klaren Einverständnis der betreffenden Lehrperson erfolgen dürfen. Die Altersentlastung muss im gleichen Umfang wie heute garantiert werden. Lehrpersonen, welche Mehrklassenunterricht erteilen, müssen in allen Schulgemeinden gleich entlastet werden. Auch schulische Heilpädagoginnen und -Heilpädagogen, welche im ISF-Modell unterrichten, sollen im gleichen Umfang wie heute im Arbeitsfeld «Unterrichten» entlastet werden.

Bei Lehrpersonen mit Klassenverantwortung werden drei Prozent, bzw. 60 Stunden im Bereich Unterricht ins Arbeitsfeld «Schülerinnen und Schüler» verlagert. Dies muss eine klare Vorgabe für alle Schulgemeinden sein.

Die Regierung hat die Zusicherung gegeben, dass die eben aufgezählten Punkte in den Verordnungen und Reglementen auch so umgesetzt werden. Sie waren in der vorberatenden Kommission unbestritten, was unsere Fraktion sehr freut.

Lohnerhöhungen oder nur schon ein Teuerungsausgleich kennen Lehrpersonen und das Staatspersonal schon seit Jahren nur vom Hörensagen und von Medienberichten über andere Berufsgruppen. Mit der Arbeitnehmerbeteiligung an der Ausfinanzierung der St.Galler Pensionskasse haben alle Lehrpersonen und das Staatspersonal sogar eine Lohneinbusse als Neujahrsgeschenk erhalten. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass die Arbeitgeber der Volksschule, die Schulgemeinden, keinen Beitrag zur Ausfinanzierung der Pensionskasse zu leisten haben, sondern nur ihre Angestellten. Eine Kürzung der Klassenlehrer-Zulage würde als weitere Lohnkürzung empfunden werden. Die ganze Vorlage erhielte damit das Image einer weiteren Sparvorlage, egal welche Prozentspiele in dieser Botschaft vorgestellt werden.

Ein attraktiver und weiser Arbeitgeber leistet sich einen so unnötigen Imageschaden nicht. Die Beibehaltung der Klassenlehrpersonenzulage im bisherigen Rahmen kann problemlos kostenneutral erreicht werden. In der 5. und 6. Klasse wäre es ohnehin wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler eine Stundenentlastung erhielten. 2008 hat man auf der Primarschule insgesamt 12 zusätzliche Unterrichtslektionen eingeführt, was zu einer grossen Mehrbelastung der Schülerinnen und Schüler vor allem im Sprachbereich führte. Eine Reduktion um fünf bis sechs Lektionen wäre auch pädagogisch sinnvoll. Es versteht sich natürlich von selbst, dass dadurch auch der Stoffumfang und die gesetzten Lernziele angepasst werden müssen, damit sich nicht der Leistungsdruck für die Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrpersonen erhöht.

Unsere Fraktion begrüsst es, dass es den Schulgemeinden frei steht, ob sie das aufwändige SLQ Verfahren beibehalten oder das ganze Qualitätsverfahren in das jährliche Mitarbeitergespräch integrieren wollen. Wichtig ist uns auch, dass weiterhin das bewährte Prinzip der Vertrauensarbeitszeit gilt. Die Einführung einer technischen, fremdkontrollierten Arbeitszeiterfassung wäre ein Schildbürgerstreich sondergleichen und würde einen absolut sinnlosen administrativen Aufwand nach sich ziehen. Gute Schule lebt von der intrinsischen Motivation der Lehrpersonen. Intrinsische Motivation braucht Freiheiten und Vertrauen seitens des Arbeitgebers.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

zu Schöbi-Altstätten: Er hat gesagt, die Sozialpartner seien einverstanden mit der Kürzung gewesen. Regierungsrat Kölliker hat aber in seinem Votum klar ausgedrückt, dass dem nicht so ist, weil der strittige Punkt die Kürzung der Zulage war. Dazu haben die Sozialpartner nicht Ja gesagt – es stimmt so nicht ganz.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Ich habe den Eindruck, dass nach der gescheiterten Vorlage vor einem Jahr nun gedrängt wird, endlich eine mehrheitsfähige Vorlage zu erhalten und viele Involvierte jetzt nicht mehr ganz genau hinschauen. Die Berufsgruppe der Kindergärtnerinnen ist nämlich in dieser Vorlage gleich mehrfach benachteiligt:

  1. Die Klassenlehrer-Zulage, die jetzt reduziert werden soll, haben wir erst vor drei Jahren hier im Parlament beschlossen. Damals war es von einer Mehrheit anerkannt, dass sie nötig und gerechtfertigt ist. Wenn Sie sie heute kürzen, dann trifft das insbesondere die Berufsgruppe der Kindergärtnerinnen.

  2. Alle Kindergärtnerinnen sind nur noch zu 89 Prozent angestellt. In einem Männerberuf wäre das unvorstellbar.

  3. Die Reduktion der Anstellung auf 89 Prozent wirkt sich einschneidend auf die drei Arbeitsfelder (Schule, Schüler und Lehrpersonen) aus, die nicht mit dem Unterricht zu tun haben. Die jetzige Qualität und gängige Praxis im Kindergarten ist so nicht mehr möglich. Möchte eine Schulgemeinde beides beibehalten und die Kindergärtnerinnen weiterhin gleichermassen wie die Lehrpersonen integrieren, muss sie für alle Kindergärtnerinnen einen speziellen Vertrag aushandeln. Das führt schlussendlich zu unterschiedlichen Löhnen und somit zu einem Wettbewerb unter den verschiedenen Gemeinden. Wird kein spezieller Vertrag ausgehandelt, trägt die Kindergärtnerin weiterhin die volle Klassenverantwortung und muss die Aufgaben im Zusammenhang mit Eltern und Schule gleichermassen erfüllen wie bisher, wird aber dafür weniger bezahlt als die Lehrpersonen, was völlig ungerechtfertigt ist. Kindergärtnerinnen haben nämlich umfangreichere Aufgaben, als Lehrpersonen. Vergessen Sie nicht, die Kinder sind seit der Einführung der Blockzeiten im Jahr 2008 viel länger im Kindergarten, also jeden Morgen von 08.00 bis 11.40 Uhr. In den Unterlagen finden Sie einen Tagesablauf für Lehrpersonen von Primar- und Oberstufe. Leider fehlt der Tagesablauf der Kindergärtnerinnen. Der sieht in den Grundzügen gleich aus. Während die Lehrer in der Pause um 10.00 Uhr arbeiten, im Team sitzen, ein wenig abstellen und sich austauschen können, sind die Kindergärtnerinnen in dieser Zeit immer noch bei den Kindern und essen mit ihnen im Stübli Znüni. Die Kindergärtnerin kann auch nicht einfach die Arbeiten reduzieren, die sie bis jetzt gemacht hat. Sie hat ja immer eine ganze Klasse und kann diesen Auftrag nicht einfach nur noch zu 89 Prozent ausführen. Wir haben in der vorberatenden Kommission eine Beschreibung der Aufgabenfelder erhalten: Zusammenarbeit mit Eltern, Beurteilungsgespräche, Schulbesuche, Elternabende, Zusammenarbeit mit der Schulleitung, mit Fachstellen, Logopädie, Schulpsychologischer Dienst. Wir erstellen ein Portfolio der Schüler, Lernberichte und Zeugnisse und beobachten des Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerinnen und Schüler. Wie soll eine Kindergärtnerin das mit nur noch 89 Prozent schaffen?

  4. Die schon lange von den Kindergärtnerinnen geforderte Anrechenbarkeit der Pausenbetreuung wird im neuen Berufsauftrag nicht berücksichtigt. In der Vorlage von vor einem Jahr war das noch anders: «Die Pausenbetreuung ist im Kindergarten wichtig, weil Kinder im Kindergartenalter eine intensivere Betreuung benötigen als Kinder im Schulalter. Sie hat seit Einführung der Blockzeiten zusätzlich an Bedeutung gewonnen, da die Unterrichtszeit für diese Altersstufe markant länger geworden ist.» Tatsache ist, dass diese Betreuungszeit sogar recht stressig ist und viele Ressourcen abverlangt. Über zwanzig Kindern beim Essen zu helfen, ihnen zuzuhören, darauf zu achten, dass sie sich nicht in die Haare kriegen und auch dass sie die Körperpflege nicht vernachlässigen, ist nicht ganz so ohne.

    Wer‘s nicht glaubt, ist herzlich eingeladen, mich im Kindergarten zu besuchen. Die Pausenbetreuung ist im Lehrplan unter Rituale, Ernährungslehre und Körperpflege als Unterrichtszeit verankert.

  5. Eine Kindergärtnerin arbeitet somit täglich 20 Minuten länger mit den Kindern als eine Lehrperson. Das sind zwei Lektionen pro Woche. Würde diese als Arbeitszeit angerechnet werden, dann würde die Kindergärtnerin 26 statt 24 Unterrichtsstunden arbeiten. Lehrpersonen arbeiten gemäss neuem Berufsauftrag 27 Unterrichtsstunden. Das ist nur eine Lektion Unterschied. Richtig wäre es, die Kindergärtnerinnen zu etwa 96 Prozent anzustellen.

  6. Ich frage die Regierung, wo werden denn nun hier die Kindergärtnerinnen entlastet? Das war doch das Ziel des neuen Berufsauftrags. Sie werden mir zur Antwort geben, Kindergärtnerinnen seien die einzige Berufsgruppe, die etwas mehr verdient, weil sie nun keine separate Lohntabelle mehr hat, sondern bei den Primarlehrpersonen integriert ist. Deshalb will ich Ihnen auch gleich selber sagen, wie viel das ausmacht. Im ersten Dienstjahr sind das etwa Fr. 382.- im Jahr, also etwa Fr. 32.- im Monat, im letzten Dienstjahr sind es Fr. 1'200.-. Eine Lehrperson hingegen wird mit dem neuem Berufsauftrag umgerechnet für Fr. 4'000.- entlastet. Sie sehen, hier besteht wirklich eine ungerechte Diskrepanz zwischen Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen.

  7. Weiter möchte ich Sie daran erinnern, dass in der Botschaft 2010, als wir die Klassenlehrerzulage einführten, Studien zitiert wurden, wonach die Kindergärtnerinnen von neun Kantonen in der Lohntabelle auf dem zweitletzten Platz standen. Basel Stadt hat eine ähnliche Studie verfasst. Da waren die Kindergärtnerinnen des Kantons St.Gallen lohnmässig sogar auf dem allerletzten Platz. Nun habe wir wieder eine Vorlage, die dieser Gruppe von Lehrpersonen nicht Rechnung trägt.

  8. Ich frage Regierungsrat Kölliker, bedeutet Ihnen denn die Berufsgruppe der Kindergärtnerinnen weniger, als die der Lehrpersonen? Wieso machen Sie hier Unterscheidungen in der Entlastung, und wieso wird jetzt der Arbeitsaufwand der Kindergärtnerinnen während der Pausen plötzlich nicht mehr anerkannt? Wie erklären sie das dieser Berufsgruppe? Wieso haben Sie keine Vorschläge für die Anrechnung der Pause, obwohl gemäss überwiesener Motion 42.12.18 dahingehende Lösungen gesucht werden sollten? Dieser Teil der Motion wurde nicht umgesetzt.

  9. Wie definieren Sie den Begriff «Unterricht»? Für mich ist Unterricht, wenn wir mit den Kindern singen, turnen, Naturmaterial suchen und dies im naturkundlichen Unterricht verarbeiten, wenn wir mit den Kindern Zähne putzen oder wenn wir mit den Kindern Znüni essen – wir sind bei den Kindern und arbeiten mit ihnen.

Ich werde keinen Antrag stellen, da ich weiss, dass es chancenlos ist, eine Mehrheit zu erlangen. Ich wollte einfach, dass Sie sich als Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Problematik bewusst sind. Sie sind für die Umsetzung des neuen Berufsauftrags verantwortlich. Die Forderungen der Kindergärtnerinnen zur Anrechnung der Arbeitszeit «Pause» besteht weiterhin. Ich hoffe, dass der Erziehungsrat seinen Spielraum nutzt und auch für die Kindergärtnerinnen ein vernünftiges und gerechtes Modell erstellt. Sonst müssten nämlich die Kindergärtnerinnen dies mit den Gemeinden einzeln aushandeln, was extrem schwierig wäre. Bitte denken Sie bei der Spezialdiskussion daran, wenn es um die Reduktion der Klassenlehrer-Zulagen geht, dass auch die Berufsgruppe der Kindergärtnerinnen mitbetroffen ist.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Art. 5 [Klassenlehrer-Zulage]. (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen und der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Aus folgenden Gründen ist die Klassenlehrerzulage wie der Kommission beantragt bei 100 Prozent zu belassen:

  1. Wird Zulage reduziert, entspricht dies einem Lohnabbau von umgerechnet etwa einem Prozent. Das ist ein namhafter Betrag, der im Portemonnaie der Klassenlehrpersonen fehlt.

  2. Auch kann die Argumentation von Regierungsrat Kölliker nicht darüber hinwegtäuschen, dass die vorgesehene, unbestrittene Entlastung dies nicht auffängt.

Regierungsrat Kölliker hat von einem Gesamtvolumen von 10 Mio. Franken gesprochen. Betroffen sind rund 3'000 Klassen im Kanton St.Gallen (Stand Schuljahr 2012/2013). Nach meiner Berechnung geht es um Mehrkosten von 2,5 Mio. Franken. Wir müssen aufpassen, von welcher Zahl wir reden. Die Schulgemeinden müssen meines Erachtens neu 2,5 Mio. Franken mehr bezahlen, nicht 10 Mio. Franken.

Unterrichtende Klassenlehrpersonen werden also, wenn der Kommissionsantrag nicht dem Antrag der Regierung vorgezogen wird, ab Zeitpunkt der Umsetzung des Gesetzes weniger Geld verdienen. Die FDP-Fraktion möchte das in Kauf nehmen. Die Klassenlehrpersonen spüren den Lohnabbau. Eigentlich sollen sie aber besser gestellt werden. Wenn Sie abstimmen, bitte ich Sie, sich diesen Umstand vor Augen zu führen.

Ich gehe mit Regierungsrat Kölliker einig, es müsste nicht bei den Lektionen abgebaut werden. Wir haben das immer bestritten. Die Kostenneutralität ist ein Damoklesschwert über jeder Vorlage. In diesem Kanton heisst es jeweils, wir wollen zwar eine Verbesserung, aber sie darf nichts kosten. Wenn wir Verbesserungen wollen, dann kostet es eben etwas, und hier kostet es eben 2,5 Mio. Franken mehr. Ich bin nicht dafür, dass man bei den Schülerinnen und Schülern spart, sondern wir müssen bereit sein, auch mehr Geld in die Hand zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen und der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Ich möchte etwas richtig stellen. Diese Klassenlehrerzulagen wurden nicht, wie Noger-St.Gallen erwähnt hat, 2008 umgesetzt, damals hat man die Blockzeiten umgesetzt, die wurden erst 2011 umgesetzt, also erst vor gerade einmal drei Jahren. Sie im Parlament haben dieser Vorlage damals zugestimmt. Sie können doch jetzt Ihre Meinungen nicht plötzlich um 180 Grad ändern. Die Vorlage hatte den Titel «Stärkung der Lehrpersonen». Eine ganze Botschaft schreibt darüber, weshalb das Sinn macht, dass sie diese Klassenlehrerzulage erhalten. Ich brauche dazu nicht mehr weiter auszuführen. Es kann doch nicht sein, dass das nach drei Jahren jetzt plötzlich anders sein soll? Ich bin überzeugt, dass die Regierung dies auch gerne beibehalten würde, aber sie steht unter dem Druck, dass man keinen Franken mehr ausgeben darf. Das ist wirklich schwierig. Ich frage mich jetzt auch bald, ist es richtig, dass wir einfach immer von dieser Kostenneutralität sprechen? Wir geben doch so viel Geld aus für Strassen, Brücken und Bauten, wieso haben Sie jetzt solche Probleme, wenn es hier um eine Zulage geht, die Sie vor drei Jahren bestimmt haben und jetzt plötzlich möchten Sie da keine Franken mehr ausgeben. Die Kindergärtnerinnen sind davon auch betroffen und erhalten keine Entlastung und spüren das anschliessend auch im Portemonnaie, wenn jetzt diese drei Jahre, in denen wir das erhalten haben, plötzlich nicht mehr da sind.

Vielleicht gibt es ja auch eine Möglichkeit, den Unterricht nicht abzubauen und dies mit einer Entschädigung zu lösen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014