Geschäft: II. Nachtrag zum Jagdgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.14.01
TitelII. Nachtrag zum Jagdgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung15.1.2014
Abschluss1.7.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge SVP-Fraktion zu Art. 1, Art. 3 und Art. 6 vom 2. Juni 2014
AntragKommissionsbestellung vom 24. Februar 2014
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 19. Mai 2015
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 4. Juni 2014
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 25. Februar 2014
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 30. April 2014
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit vom 18. November 2014
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 21. Januar 2014
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 30. April 2014
ErlassReferendumsvorlage vom 16. September 2014
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 15. September 2014
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juli 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.9.2014Schlussabstimmung112Zustimmung2Ablehnung6
4.6.2014Art. 1, 3 und 632Antrag der SVP-Fraktion85Antrag der vorberatenden Kommission3
Statements
DatumTypWortlautSession
15.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Mit Interesse haben wir uns mit der Vorlage der Regierung befasst. Der vorliegende II. Nachtrag zum Jagdgesetz ist in den wesentlichen Punkten ein guter Kompromiss und kann durch die betroffenen Parteien getragen werden. Sind doch die verschiedensten Interessengruppen vom Jagdgesetz betroffen, neben der eigentlichen Jagd sind auch die Wildhut, der Kanton, die Gemeinden, die Landwirtschaft, der Umwelt- und Tierschutz, aber auch die Gesellschaft (im speziellen unsere Freizeitgesellschaft) involviert. Der Nachtrag zum Jagdgesetz wird notwendig durch den zunehmenden Druck auf das Wild, durch die Einflüsse, durch die Verbauung der Landschaft, durch die gesteigerte Mobilität und durch die Störung von immer zahlreicheren Freizeitaktivitäten in der freien Natur. Wir begrüssen die geplante Vereinfachung und Straffung der heute aufwendigen administrativen Verfahren. Es soll und muss die heutige komplizierte Aufgabenverflechtung zwischen Kanton und den Gemeinden entwirrt werden. Auch die Finanzierung wird so vereinfacht und erfolgt in Zukunft zweckbestimmt. Erfreulich ist weiter, dass die Problematik der Wildschäden nicht ausgeklammert wird. Der Mittelbedarf entspricht den veränderten Rahmenbedingungen. Aus diesen und weiteren teils schon genannten Gründen unterstützen wir die Vorlage und den Antrag der vorberatenden Kommission, und bitten Sie, darauf einzutreten. Der Antrag der SVP-Fraktion, welcher diese sinnvolle Entflechtung teils wieder rückgängig machen will, bitten wir abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nach einigem Hin und Her liegt nun eine Vorlage vor, die wirklich von allen Seiten unterstützt wird. In anderen Regionen der Schweiz wäre es dies vermutlich nicht so, weil dort die Jagd viel mehr unter Druck steht.

Wir finden es sehr wichtig, dass wir den Blick auf das Ganze nicht verlieren. Es geht uns dabei vor allem um die Frage: Was bringt es Neues, wo liegt etwas vor, das wirklich viel besser ist, als die alte Situation? Was bringt es für eine Verbesserung für die natürliche Vielfalt, wir verstehen darunter nicht nur die Tiere, welche für die Jagd interessant sind, sondern die ganze Natur. Wir finden es auch sehr wichtig, dass der Wald in dieser Vorlage vertreten ist, dass die Anliegen, die vom Forst her formuliert werden, hier auch wirklich vertreten sind. Wir finden es weiter wichtig, dass wir vermehrt Instrumente haben, um die Einflüsse der Freizeitaktivitäten zu unterbinden und wir auch sagen können, Nein, so geht es wirklich nicht, im Sinne eines Schutzes der ganzen Natur.

Wir unterstützen sehr, dass die Gemeinden organisatorisch eine Vereinfachung haben und sich nicht mehr mit allen Fragen auseinandersetzen müssen. Wir unterstützen sehr die Vereinfachung der Entschädigung von Wildschäden und wir begrüssen sehr das neue verbesserte Modell der Finanzierung, weil man sich von der unsinnigen Vorstellung verabschiedet hat, dass über die Jagd der Staatshaushalt mitfinanziert werden soll. Wichtig ist, wie ich es schon erwähnt habe, mit dieser Vorlage erhalten wir ein Instrument für eine Verbesserung der natürlichen Vielfalt.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Zur Gemeinde-Autonomie, die VSGP wurde in den Voten der Vorrednerin und der Vorredner bereits erwähnt. Ich möchte darauf hinweisen, dass zumindest in der internen Vernehmlassung sich von den 77 Gemeinden zwei gegen diese Lösung, wie sie hier skizziert vorliegt, ausgesprochen haben, die restlichen Gemeinden unterstützen die Entflechtung bzw. Neuordnung der Aufgabenteilung. Die Aufgabenteilung, muss sich auch darin auszeichnen, dass eine Staatsebene jede Aufgabe auch vollständig ausführt und ausfüllt, wenn sie dann auch Kompetenzen hat. Es kann aber nicht darum gehen, dass die Gemeinden dann lediglich aufgrund der Revierbewertung dann einfach noch eine Verfügung zu stellen und eigentlich den Briefkasten spielen, nachdem eigentlich die Jagdverwaltung bereits alles vorbereitet hat. Ich glaube, hier können wir diesen kleinen Mehraufwand der Jagdverwaltung ohne weiteres zumuten. Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie dann in der Spezialdiskussion die Anträge der SVP-Fraktion abzulehnen, welche das Rad zurückdrehen möchten. Hier vollziehen wir korrekterweise wirklich die reine Lehre der Aufgabenteilung, und ich denke, wir haben da eine gute Lösung, die letztendlich auch ein Teil des Sparpaketes war.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zu allen hier aufgeführten Artikeln, weil sie in einem Zusammenhang stehen. Sollten Sie den Art. 1 ablehnen, ist ganz klar, dass die anderen Artikel dann hinfällig sind.

Für die SVP-Fraktion ist es, wie es Schnider-Vilters-Wangs ausgeführt hat, nicht nachvollziehbar, dass die Jagdreviere nicht mehr über die Gemeinden vergeben werden sollen. Das hat sich während den vergangenen rund 20 Jahren bestens bewährt und soll auch so beibehalten werden. Sind die Gemeinden in der Verantwortung, werden die Probleme auch aufgenommen und vor Ort gelöst.

Im neuen Gesetz wird nur noch ein Anhörungsrecht der Gemeinden für die Reviereinteilung und Reviervergabe gewährt. Damit geben die Gemeinden nach unserer Ansicht einen weiteren Teil ihrer Autonomie ab. Ob die verantwortlichen Stellen des Kantons tatsächlich effizienter und kostengünstiger arbeiten als die Gemeinden vor Ort, sei dahingestellt.

Die Jagd findet draussen vor Ort statt und nicht in irgendeiner Amtsstube in St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Riederer-Pfäfers hat es bereits erwähnt, das Gesetz ist so aufgebaut auf eine Entflechtung der Aufgaben. Ich möchte hier noch festhalten, die Gemeinden erhalten Fr. 300'000.- künftig nicht mehr aus dem Jagdregal. Also wenn sie schon weniger Geld erhalten, soll man ihnen auch ein Stück Arbeit abnehmen und sie aus der Verantwortung entlasten.

Wir sprechen immer von Aufgabenentflechtungen, effizientere Prozesse, weniger Aufwände, wieso machen wir dann hier eine Rechtsumkehrtwendung? Die Aufgabenentflechtung gilt auch für das Jagdgesetz.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte dazu einige zusätzliche Ausführungen machen: Wovon sprechen wir überhaupt? Wir haben 45 Gemeinden in diesem Kanton, die haben ein Revier. Wir haben 25 Gemeinden, die haben mehrere Reviere, und wir haben fünf Reviere, die über mehrere Gemeinden gehen. Das heisst mit anderen Worten: Soviel Fleisch ist da nicht am Knochen. Es gibt für viele Gemeinden eigentlich gar keinen so zentralen Handlungsspielraum.

Ich bin sicher nicht bekannt dafür, dass ich nicht ein überzeugter Föderalist wäre, und ich habe vorhin beim Eintreten bereits ausgeführt, es geht hier überhaupt nicht um eine Prestigefrage «Kanton – Gemeinden», sondern es geht schlicht und einfach um eine Frage, wie weisen wir die Aufgaben sinnvoll zu. Wenn man eine Gesetzesrevision macht, dann muss man sich im Grunde genommen immer wieder diese Fragen stellen, stimmt die Organisation noch angesichts des heutigen Umfelds. Und wenn Sie die heutige Regelung lesen, nicht nur das graue Blatt, wir haben das heutige Regime auf S. 4, Kapitel 3, 1.1. der Botschaft ausgeführt und dargestellt. Wenn Sie das lesen, dann stellen Sie unweigerlich fest, dass für ein kleines Problem eine sehr grosse Maschinerie aufgezogen wird. Es ist heute völlig kompliziert angelegt und darum ist es auch nicht so, dass das bei uns personell oder finanziell Mehraufwand ergibt. Es ist das Gegenteil der Fall. Mit dieser klaren Zuweisung können wir die Aufgabe wesentlich effizienter und effektiver erfüllen, und das ist schliesslich im Interessen von Gemeinden und Kanton. Es kommt ein Weiteres dazu, das wissen alle Gemeindepräsidenten hier im Saal, es wurde ja eigentlich auch schon gesagt: Wenn es ein Problem gibt bei einer Reviervergabe, muss ohnehin der Kanton entscheiden. Der Fall liegt dann sowieso bei uns. Wenn Sie das graue Blatt lesen, bei Art. 6, Abs. 1, die politische Gemeinde legt die Reviere fest, und bei Abs. 2, sie braucht dann aber die Zustimmung des Departementes, dann ist das natürlich ein Unding, so wie es heute im Gesetz dargelegt ist. Wir müssen den Gemeinden eigentlich sagen, wie man es machen muss, damit wir dann im Nachhinein die Zustimmung erteilen. Das ist nicht mehr zweckmässig. Schlussendlich geht eine Revierperiode acht Jahre, also alle acht Jahre müssen sich die Gemeinden mit dieser Thematik auseinandersetzen. Das gehört nicht zum Tagesgeschäft der Gemeindepräsidenten oder der Gemeindeverwaltungen, das ist nun wirklich etwas, das man bei den Leuten, die damit täglich zu tun haben, ansiedeln sollte, und ich betone nochmals, immer auch im Einvernehmen mit den Gemeinden. Wir hören sie an, denn wir brauchen auch bestimmte Kenntnisse aus den Gemeinden. Hier haben wir in den letzten Jahren eine gute Partnerschaft aufgebaut.

Ich bitte Sie, hier nicht eine Schönwetter-Konstruktion zu wählen, quasi aus nostalgischen Gründen, aus emotionalen Gründen, sondern das nüchtern zu beurteilen und entsprechend eine zukunftsgerichtete Aufgabenteilung auch in diesem Gesetz zu vollziehen.

Ich bin nun bald seit 20 Jahren in der kantonalen Politik, seit 20 Jahren höre ich, dieser Kanton soll endlich die Aufgabenteilung und -entflechtung voranbringen und jedes Mal, wenn es konkret wird, haben wir wieder diese Diskussionen. Man muss den allgemeinen Grundsätzen auch die Taten folgen lassen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Eintretensvotum zum II. Nachtrag zum Jagdgesetz Ich spreche im Namen der CVP-EVP Fraktion.

Mit einer zeitlicher Verzögerung können wir heute im Kantonsrat über den II. Nachtrag zum Jagdgesetz diskutieren und beschliessen. Nachdem in einem ersten Anlauf noch verschiedene Hürden im Wege standen, liegt nun ein breit abgestützter Gesetzesvorschlag vor. Eine Gesetzesrevision, welcher für alle Beteiligten eine gute Grundlage bildet, um den kommenden jagdlichen Herausforderungen nachhaltig begegnen zu können.

Ich kann vorausschicken: Die CVP-EVP Fraktion steht einstimmig hinter dem) Gesetzesentwurf.

Es sind fünf Punkte in der Gesetzesvorlage, welche die CVP-EVP Fraktion speziell überzeugen:

Das Finanzierungsmodell

Der ursprüngliche Regalgedanke, wonach die Reviere gewinnbringend verpachtet werden, ist im neuen Gesetz kein Thema mehr. Die Spezialfinanzierung wird aufgelöst und die Revierpächter zahlen einen Zins, welcher sich nach den ungedeckten Kosten der Jagd bemisst Mit der Reduktion des Pachtzinses erhalten die Jäger eine Wertschätzung für ihre Arbeit. Künftig werden die Pachtzinse interkantonal in einem guten Vergleich liegen.

Die Aufgabenentflechtung

Mit der Aufgabenentflechtung von Kanton und Gemeinden werden die administrativen Prozesse schlanker. Die Gemeinden können ihre Anliegen weiter einbringen und werden angehört, der Kanton ist stärker in der Verantwortung. Dass den Gemeinden mehrere Hundert Tausend Franken verloren gehen, ist sicherlich ein Negativpunkt. Das revidierte Jagdgesetz wird sich aber positiv auf die Prozesse von Kanton und Gemeinden auswirken.

Die Verbesserung des Lebensraum- und Artenschutz

Die Qualität des Lebensraumes ist wichtig für das Wild, die Jagd aber auch den Forst. Pro Kalenderjahr zahlt die Jagd aus den Revierzinsen direkt 1'001'000 Franken an Lebensraum- und Artenschutzprojekte. Die Jagd wird künftig stärker in die Gestaltung des Lebensraumes mit einbezogen.

Die Verpachtung der Jagdreviere

Die Verpachtung der Reviere wird vereinfacht. Die Gemeinden werden angehört, die Verpachtung erfolgt durch den Kanton. Die Revierbewertung wird vereinfacht, die Unterteilung zwischen Hochwil- und Niederwildrevier fällt weg und die Doppelmitgliedschaft wird neu geregelt.

Die Regelung des Wildschaden

Der Wildschaden wird im revidierten Gesetz besser und solidarischer geregelt. Die jährliche Einlage von 100'000 Franken aus den Jagdpachtzinsen in die Wildschadenversicherung vereinfacht vieles. Eine sachlichere Abwicklung der Wildschäden ist gewährleistet. Bereits auf 2014 wurden in der Wildschadenverordnung Anpassungen vorgenommen, welche für die betroffenen Parteien eine deutliche Verbesserung bringt.

Die Jagd ist nicht mehr einfach eine hoheitliche Aufgabe oder jahrhundertlange Tradition und Kultur. Die Jagd ist zunehmend ein Service public. Dieser wird durch mehrere hundert Jägerinnen und Jäger mit viel Herzblut und Engagement geleistet. Das revidierte Jagdgesetz geht auf diese veränderte Ausgangslage ein. Es wird aber künftig von allen Beteiligten noch mehr Verantwortung erwartet.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich kann es vorwegnehmen: Wir von der FDP-Fraktion sind im Grundsatz mit dieser Revision einverstanden und sehen in einigen Punkte eine klare Verbesserung gegenüber dem bestehenden Gesetz. So werden wir auf die Vorlage eintreten und auch zustimmen.

Im Jahre 1993 wurde das Jagdgesetz neu aufgebaut. Man darf sagen, dass sich das Gesetz im grossen und ganzen bewährt hat. Über die Jahre hinweg hat man aber auch gesehen, dass sich einige Änderungen aufdrängen. Eine Arbeitsgruppe versuchte in den Jahren 2009 bis 2011 einen grösseren Wurf zu realisieren, der dann aber von fast allen Seiten bekämpft und zerrissen wurde.

Die Teilrevision von heute kommt da wesentlich ruhiger und bescheidener daher:

  1. Die Verpachtung wird neu geregelt;

  2. Die Gemeinden haben mit der Reviervergabe inskünftig nichts mehr zu tun;

  3. In erster Linie wurde die Finanzierung neu geregelt, dies zu Gunsten der Jägerschaft und

  4. ebenso die Wildschadenproblematik neu geregelt.

Diese Punkte wirken sich für die Jägerschaft positiv aus und die finanziellen Belastungen werden daher wesentlich kleiner und inskünftig auch berechenbarer.

So ist es dann nicht verwunderlich, dass sich die Betroffenen Kreise, allen voran die Jagdverbände positiv zu dieser Revision ausgesprochen haben. Für einige Gemeinden sieht das aber etwas anders aus, ihnen entfallen nämlich durch diese Änderungen doch wesentliche Einnahmen. Auch ich vertrete eine solche Gemeinde, reich an Kultur und Natur Güter, an Wildruhezonen und Jagdbahngebieten, weniger reich aber, wenn man das in Franken misst. Logischerweise

sind die Gemeinden mit der Hochwildjagd oder Hochwild Revieren klar in der Minderzahl. Die positive Stellungnahme der VSGP basiert dann auch auf der Mehrheit der Gemeinden, die mit der Jagd wenig bis gar nichts zu tun haben.

Gestatten sie mir doch noch einige kritische Bemerkungen: Wie schon gesagt, die Gemeinde wird neu von der Jagd vollends ausgeschlossen und hat mit den Entscheidungen in Bezug auf Pachtvergebung, Pächterzahl, Reviere usw. keinerlei Befugnisse und Aufgaben mehr. Im Zuge der Kompetenzregelung zwischen Kanton und Gemeinden mag das wohl richtig sein, hat aber auch einen gewissen Symbolcharakter oder anders gesagt, für einige auch einen faden Beigeschmack.

Die Frage sei erlaubt: In welchen Regionen findet die Jagd eigentlich statt? Wo befinden sich die meisten, oder auch die beliebtesten Jagd-Reviere? Es geht nicht nur um die wegfallenden Einnahmen, es geht auch um den Wegfall einer Domäne, ein Teil unserer Kultur, Kultur der Land und Berggemeinden geht somit verloren. Selbst die ureigenste Errungenschaft in den Bergthälern, nämlich die Bergvölker, nämlich die Jagd wird nun von hier, aus der Pfalz, oder vom grünen Tisch, weit ab des Geschehen geleitet oder verwaltet. Auch die Ansprechpartner für einen Jäger oder eine Jägerin im Toggenburg, Werdenberg oder Sarganserland sind nicht mehr zwingend vor Ort. Ob diese Entwicklung der Zentralisierung, nun auch in der Jagd, langfristig richtig ist, wird sich erst in einigen Jahren weisen.

Diese Entwicklung löst bei mir verständlicherweise nicht nur eitle Freude aus. Durch gesetzliche Veränderungen werden so einmal mehr wieder Steuereinnahmen in einigen weniger gut positionierten Gemeinden verkleinert. Mit dieser Feststellung vertrete ich eine kleine Minderheit jener Gemeinden, die auch schon auf die Vernehmlassung negativ reagiert haben.

Für Natur und Umwelt wichtige Aufgaben werden aber nach wie von den Gemeinden erfüllt. Im Zuge einer klaren Aufgabenteilung sei die Frage erlaubt, ob man nicht auch diese Aufgaben sachgerecht zuweisen müsste. Ich denke da vor allem an folgende Aufgaben:

  • Wildreservate;

  • Wildruhezonen;

  • Konflikte mit Sport und Tier;

  • Tourismus und Freizeitaktivitäten;

  • Veranstaltungen ausserhalb der Bauzonen, Jagdschiessen, Countryfest usw;

  • Die weit verbreitete Wild-Wald-Problematik.

Dies um nur einige wenige Beispiele zu nennen, wo die Gemeinde trotzdem auch weiterhin Aufgaben erfüllen muss. Und vergessen sie nicht, die Bildung von Wolfsrudel innert kürzester Zeit mag aus einer gewissen Optik positiv sein, dass es aber in der Bevölkerung auch Unbehagen und sogar Ängste auslösen kann, ist Tatsache und kein Jägerlatein. Diese Problematik entsteht vorerst nicht hier in Agglomeration oder der Stadt, sie entsteht bei uns in den Regionen und in den Gemeinden. Selbst die Fachleute haben nie mit einer so rasanten Vermehrung dieser Tierart gerechnet. So appelliere ich dringend an den Gesetzgeber dass sie uns mit diesen Problemen nicht alleine lassen. Sie konnten gestern in der Zeitung lesen, dass auf Bundesebene schon gewisse Massnahmen angedacht werden. Die Ängste und Sorgen dieser Minderheiten müssen Sie ernst nehmen. Auch die Auswirkungen auf den Wildbestand sind zur Zeit noch nicht absehbar, Anzeichen oder Tendenzen zeichnen sich langsam ab. Nur eine massvolle Zulassung dieser Raubtiere wird ihnen längerfristig auch das Überleben in unserer reich bevölkerten Natur sichern. Und nur so wird es möglich, dass längerfristig eine Akzeptanz zwischen Mensch und diesem nicht einfachen Raubtier entsteht.

Einige Fragen werden auch mit dieser Teil Revision nicht gelöst. Wir haben das teilweise auch schon in der Kommission besprochen. Fragen, die man auch schon seit 1993 herumwälzt und die wohl noch länger auf eine Lösung warten müssen:

  1. Die Gleichbehandlung St.Gallischer Jäger in andern Kantonen. Ich erinnere an die Interpellation Gartmann/Schnider vom 21. Februar 2012;

  2. Sinn und Zweck einheimischer und kantonaler Reviere. (Ein absolutes Novum im Kanton St.Gallen – niemand kennt das so.)

So gesehen, kann das nur eine Teilrevision sein und es ist somit absehbar, dass es kaum 20 Jahre dauern wird, bis das Gesetz wieder Anpassungen erfahren muss.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission zum 2. Nachtrag zum Jagdgesetz hat sich am Mittwoch, 30. April 2014 zu einer halbtägigen Sitzung in St.Gallen getroffen.

Bei den Teilnehmenden hatte sich gemäss Liste der Kommissionsbestellung vom 24. Februar 2014 keine Änderung ergeben.

Das Geschäft wurde von Seiten Regierung durch den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, Regierungsrat Würth, vertreten. Die Fachreferate wurden von Dr. Dominik Thiel, Leiter Amt für Natur, Jagd und Fischerei und August Ammann, Leiter Kantonsforstamt, gehalten. Die Sicht von Seiten Landwirtschaftsamt wurde von Regierungsrat Würth vertreten. Vom Volkswirtschaftsdepartement waren im Weiteren Tom Zuber, Leiter Rechtsdienst und Gabriela Brack, Geschäftsführerin, Generalsekretariat des Volkswirtschaftsdepartementes, anwesend.

In seiner Einführung betonte Regierungsrat Würth, dass die Jagd aus zwei Gründen stattfindet: Es gilt Wildschäden zu verhüten und es gilt als Zweites, gesunde Tierbestände sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, wenn gesagt wird, dass die Jagd ein Service public und somit einen wichtigen Auftrag für die Öffentlichkeit erfülle.

Der Revisionsbedarf des bisherigen Jagdgesetzes ist unbestritten. Komplizierte Verpachtungsverfahren, unzeitgemässes Finanzierungsmodell, unbefriedigende Wildschadenverfahren, fehlende Grundlage für Beiträge an Lebensraum, Artenschutz und Wildruhezonen sowie neue jagdrechtliche Bundesvorgaben sollen mit diesem Gesetzesnachtrag neu geregelt werden.

Die Hauptpunkte sind ein neues Finanzierungsmodell mit Wegfall des Fiskalanteils von Kanton und Gemeinden, eine vollzogene Aufgabentrennung von Kanton und Gemeinden und ein neues Wildschadenverfahren.

Das Finanzierungsmodell wechselt von einer Spezialfinanzierung im Amt für Natur, Jagd und Fischerei und einem Fiskalanteil von Kanton und Gemeinden zu einem dreiteiligen Finanzierungsmodell mit der Abdeckung der Aufwendungen für Jagdverwaltung und Wildhut, einem Beitrag zu Lebensraum- und Artenschutzmassnahmen und einer Art Versicherungsprämie für das neue Wildschadenverfahren. Bei den Gemeinden entfällt der Anteil an den Pachtzinsen – sie werden aber weitestgehend auch von Aufgaben im Bereich der Jagd entlastet. Bei den Jagdpachtvergaben werden sie aber nach wie vor angehört. Die Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden wird ansonsten konsequent wahrgenommen.

Die Vorlage wurde von der vorberatenden Kommission gut aufgenommen. Als ergänzenden Antrag möchte die Kommission eine Präzisierung des Art. 5 Abs. 1 «Bei ungerader Revierzahl ist das letzte Revier in der Regel ein Einheimisches» anpassen. Dies bezieht sich darauf, dass in Gemeinden mit mehreren Revieren diese in Reviere für auswärtige und einheimische Jäger aufgeteilt werden. In der Fassung der Regierung konnte diese über die Zugehörigkeit des letzten Reviers entscheiden.

Dem Antrag wurde mit 12 Ja, 2 Nein und 1 Enthaltung zugestimmt.

Ein Antrag auf Erhöhung der Altersgrenze von 70 auf 75 Jahre wurde abgelehnt.

Ebenso konnten berechtigte Anliegen bezüglich Anerkennung von Jagdfähigkeitsausweisen über die Kantonsgrenzen hinaus nicht aufgenommen werden.

Die vorberatende Kommission empfiehlt dem Kantonsrat in der Gesamtabstimmung mit 15:0 Stimmen auf die Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ähnliche Anträge wurden bereits in der vorberatenden Kommission diskutiert und auch abgelehnt. Eigentlich habe ich schon eine gewisse Sympathie für diese Anträge, trotzdem bitte ich Sie im Namen der FDP-Fraktion, alle Anträge abzulehnen und begründe dies wie folgt: Sowie dieser II. Nachtrag aufgebaut ist, wird gerade die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinde vollzogen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch die ganze Vorlage. Wie schon Tinner-Wartau gesagt hat, die grosse Mehrheit der Gemeinden hat dem zugestimmt und ist mit dieser Vorlage so einverstanden. Würde man diese Anträge annehmen, müsste man auch die ganze Finanzierung wieder ändern oder anders regeln. Genau die Finanzierung ist ein Schwerpunkt dieser Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Mit dem II. Nachtrag zum Jagdgesetz soll die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden konsequent entflochten und dadurch insbesondere die Reviervergabe vereinfacht werden. Die Gemeinden werden weiterhin vor den wesentlichen Entscheiden angehört und können von sich aus Änderungen des Jagdgebiets oder der Reviereinteilung beantragen. Ich sehe keinen Grund, nun wieder Kompetenzen, die fachlich durch den Kanton geregelt werden sollen, zurück an die Gemeinden zu delegieren. Das neue Gesetz spricht sich für administrative Vereinfachungen aus.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke Ihnen herzlich für die gute und wohlwollende Aufnahme dieser Vorlage. Es wurde von verschiedenen Rednern dargelegt, dass es eine gewisse Leidensgeschichte gab. Die Vernehmlassung war sehr kontrovers und ich darf heute mit Ihnen mit Genugtuung feststellen, dass die relevanten Interessensgruppen sich hier gefunden haben, und dafür möchte ich Ihnen hier im Rat, aber natürlich auch allen Beteiligten im Bereich Jagd, Forst, Landwirtschaft, Naturschutzgruppen usw. herzlich danken.

Das Jagdregal, das der Kanton hat, ist ein historisches Regal. Es ist eigentlich historisch begründet in der französischen Revolution. Es ist der Durchbruch gewesen, dass die Menschen nicht nach Massgabe des Portemonnaies jagen dürfen, es ist in unserem Kanton zum Glück so, dass der Staat die Obhut über die Jagd hat, und das Jagdrecht nicht durch Private vergeben wird. Das ist ein wichtiges historisches Erbe, das wir auch weiterführen wollen, den neuen Gegebenheiten anpassen müssen. Wieso wird gejagt? Die Kommissionspräsidentin hat es bereits erwähnt, es ist eigentlich so, dass man zum einen Wildschäden verhindern will, gesunde Tierbestände erhalten möchte und schlussendlich sehen Sie daraus, dass alle Beteiligten hier in der Jagd auch einen Service Public erbringen, und zwar beruflich sowie in ihrer Freizeit. Auch dafür möchte ich allen danken, die unseren Lebensraum in unserem schönen Kanton so aufwerten und pflegen.

Die Schwerpunkte dieser Revision wurden schon ausführlich dargelegt. Ich werde zum Thema Aufgabenteilung noch in der Detailberatung zum blauen Blatt einige Ausführungen machen. Ich möchte aber insgesamt doch bemerken, dass wir nicht irgendeiner Ideologie gefolgt sind beim Thema Aufgabenteilung, sondern wir haben schlicht und einfach die Grundsätze unserer Kantonsverfassung umgesetzt. Es geht hier nicht um die Frage der Gemeindeautonomie, sondern es geht, wie Tinner-Wartau ausgeführt hat, um die sachgerechte Zuweisung von Aufgaben. Hier haben wir eigentlich einen schönen Artikel in unserer Kantonsverfassung der sagt, dass das Gesetz die Staatsaufgaben dem Kanton zur Erfüllung zuteilt, wenn die Gemeinden nicht in der Lage sind, sie alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden wirtschaftlich und wirksam zu erfüllen – das ist offensichtlich. Es würde keinen Sinn machen, kommunale Jagdverwaltungen aufzuziehen, es macht wohl Sinn, das dies hier an den Kanton geht. Dann haben wir in der Verfassung eine Bestimmung, welche die sogenannten Verbundaufgaben regelt. Wir haben heute im Gesetz eigentlich eine Verbundaufgabe, in der es heisst, dass das Gesetz die Hauptverantwortung im Rahmen einer Verbundaufgabe definieren muss. Die Aufgabenteilung, die Tinner-Wartau bereits angesprochen hat, geht vom Grundsatz aus, dass man, wenn immer möglich, die Aufgaben klar zuweisen soll und eigentlich nur im Ausnahmefall den Weg einer Verbundaufgabe wählen soll. Das hat uns geleitet vor allem auch im gemeinsamen Projekt «Kanton und Gemeinden» und darum haben wir gesagt, da ist es nun wirklich offensichtlich, die Aufgaben zu entwirren, wie es Wicki-Andwil gesagt hat, und die Aufgaben sehr klar zuzuweisen. Es ist nicht die Meinung, dass wir über die Köpfe der Gemeinden hinweg die Jagd organisieren, wir wollen weiterhin sehr partnerschaftlich mit den Gemeinden umgehen, und ich möchte in diesem Zusammenhang natürlich auch erwähnen, dass es in keiner Art und Weise darum geht, die Jagdverwaltung zu zentralisieren. Wir werden weiterhin eine dezentrale Aufgabenerfüllung haben. Die Wildhüter sind in den Regionen tätig, das wird auch weiterhin der Fall sein, und die Wildhüter werden für die Gemeinden und für alle anderen Anspruchsgruppen die massgeblichen Leute sein, die Verantwortung vor Ort tragen und die Probleme und Aufgaben vor Ort lösen. In diesem Sinne möchten wir weiterhin eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Gemeinden und sie auch bei der Reviervergabe, ich gebe das hier ausdrücklich nochmals zu Protokoll, anhören, wenn es darum geht, diesen Prozess auszulösen.

Zu zwei Punkten, die Sie erwähnt haben, möchte ich noch kurz Stellung nehmen: Das eine ist das Problem des Kantons Graubünden. Schnider-Vilters-Wangs hat darauf hingewiesen. Die St.Galler Regierung soll auf die Bündner Regierung zugehen. Ich kann Sie beruhigen, ich habe mehrfach mit meinem Kollegen Herr Carichelli (??) darüber gesprochen, aber die Antwort von Kollege Carichelli (??) ist jeweils lapidar, er sei froh, wenn schon innerhalb des Kantons Graubünden Freizügigkeit innerhalb der Jagd herrsche. Über die Kantonsgrenze hinaus für die Jägerschaft des Kantons Graubünden ein völliges No-go. Das ist einfach eine andere Situation. Für uns ein Ärgernis, ich teile Ihre Einschätzung voll und ganz. Ein Ärgernis, dass wir hier nicht endlich eine Durchlässigkeit haben, die Anerkennung grenzüberschreitend einhergeht, das bedauern wir. Aber bekanntlich braucht es für solche Lösungen zwei Seiten und nicht nur eine, das ist halt so im Leben.

Das Zweite, die Problematik «Einheimisch/Auswärtig», Riederer-Pfäfers hat das angesprochen. Es ist in der Tat so, wenn man Gesetz liest, dann ist das schon eine etwas eigentümliche Regelung, aber wir haben in diesen vielen Diskussionen einfach festgestellt, dass die Regelung am Schluss von den Betroffenen eben doch sehr gut akzeptiert wird. Wenn man diese Regelung aufhebt, muss man sich immer die Frage stellen, was wären dann die Alternativen? Würden wir zum Beispiel sagen, wir messen das nach dem Erfüllen des Treffsicherheitsnachweises der Jäger, ich glaube das wäre kein taugliches Kriterium. Messen wir das jagdliche Können sonst irgendwie, das wäre wahrscheinlich nicht im Sinne der sinnvollen und pragmatischen Aufgabenerfüllung. Das gäbe einen ziemlich grossen Aufwand, und es gäbe wahrscheinlich auch einen Unfrieden innerhalb der Jägerschaft. Kurzum, wir haben festgestellt, das Kriterium «Einheimisch/Auswärtig» ist in der Tat etwas eigentümlich, aber es ist relativ gut akzeptiert in der Praxis. Wenn eine Regelung in der Praxis akzeptiert ist, dann muss man sie eigentlich nicht unbedingt ändern, nur weil es prima vista für Nicht-Jäger etwas speziell daher kommt.

Insgesamt nochmals herzlichen Dank für die gute Aufnahme in der Kommission hier im Plenum und zur Frage der Aufgabenteilung werde ich nachher noch kurz etwas sagen, wenn wir zum grauen Blatt kommen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Der Antrag «Verzicht auf Streichung von Art. 1 Abs. 2» wurde in der vorberatenden Kommission auch gestellt. Der Antrag wurde mit 4 Ja zu 10 Nein bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion unterstützt die neue Regelung des Wildschadenverfahrens im II. Nachtrag zum Jagdgesetz, vor allem auch bezüglich «Verhütung vor Vergütung». Aber selbst wenn der Grossteil der Jägerschaft positiv hinter der Revision zum Jagdgesetz steht und diese unter dem Titel «Entflechtung der Kompetenzen und Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden» steht, ist es für die SVP-Fraktion nicht nachvollziehbar, dass die Jagdreviere nicht mehr über die Gemeinden, sondern über den Kanton vergeben werden. Da wird einerseits in den Verwaltungen gejammert, dass immer mehr Gemeinde-Autonomie verloren geht und anderseits wird genau diese im bezüglichen Nachtrag kampflos abgegeben und die Verwaltung damit weiter gestärkt. Bisher sind die Vergabe-Protokolle über die einzelnen Gemeinden verarbeitet worden und neu liegt der ganze Aufwand für sämtliche 145 Reviere bei der zuständigen Stelle des Kantons. Wenn man bedenkt, dass bei diesen 145 Revieren nur in sieben Fällen Konkurrenzbewerbungen abgegeben wurden und in nur vier Fällen der Kanton entscheiden musste, darf man bei der neuen Regelung die sicher berechtigte Frage stellen, ob diese Variante die wirklich kostengünstigere sein wird.

Dass die periodisch nachzuweisende Treffsicherheit jährlich geschehen soll, was in der Verordnung zum Jagdgesetz von der Regierung geregelt wird, ist für uns auch nicht gerade eine Stärkung der Eigenverantwortung von Jägerinnen und Jäger. Wir jedenfalls gehen davon aus, dass jeder eigenverantwortlich denkende Jäger seine Treffsicherheit so oder so jährlich testet und dies nicht erst auf staatlichen Druck hin macht.

Wir kommen nicht umhin, auch hier im Rat die Thematik «gegenseitige Jagdpassanerkennung» nochmals kurz zu streifen. Und dass es vor allem um die im südlichen Teil des Kantons liegenden Reviere und nicht um den Kanton Tessin oder Wallis geht, sondern vor allem um den Kanton Graubünden, ist logisch. Dass die Bündner Regierung nicht auf die St.Galler Regierung zukommt ist ebenfalls klar. Wir würden uns wünschen, dass die St.Galler Regierung den Schritt auf die Bündner Regierung zumacht.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014