Geschäft: Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.14.03
TitelNachtrag zum Landwirtschaftsgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung16.1.2014
Abschluss1.1.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragAnträge der SVP-Fraktion vom 15. September 2014
ErlassReferendumsvorlage vom 26. November 2014
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 15. April 2014
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 15. September 2014
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 21. August 2014
AntragAnträge der Regierung vom 26. August 2014
AntragAntrag Ritter-Sonderegger-Altstätten vom 15. September 2014
AntragAntrag Tinner-Wartau vom 15. September 2014
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im März 2015
AntragKommissionsbestellung vom 2. Juni 2014
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 24. November 2014
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 21. August 2014
ProtokollFestlegung des Vollzugsbeginns vom 3. Februar 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2014Schlussabstimmung101Zustimmung0Ablehnung19
15.9.2014Streichungsantrag der SVP-Fraktion zu Art. 103a28Zustimmung73Ablehnung19
15.9.2014Art. 1b Abs. 380Antrag der vorberatenden Kommission27Antrag der Regierung13
15.9.2014Antrag Ritter-Sonderegger-Altstätten zu Art. 1b Abs. 1 Ingress16Zustimmung95Ablehnung9
15.9.2014Eintreten101Zustimmung2Ablehnung17
Statements
DatumTypWortlautSession
15.9.2014Wortmeldung

Art. 1 Abs. 1 (???). beantragt um die Ergänzung des ersten Satzes: «Der Kanton leistet gemäss Gesetz Verträgen und dem vom Kantonsrat bewilligten Krediten: Vernetzungsbeiträge und Landschaftsqualitätsbeiträge.»

Ich begründe meinen Antrag wie folgt: Gemäss den Ausführungen von Regierungsrat Würth ist der Art. 1b so formuliert, dass Regierung und Kantonsrat die Möglichkeit haben, auch wenn höhere Beiträge vertraglich vereinbart sind, diese Beiträge durch Budgetbeschluss zu senken, und dass sich dann die Verträge entsprechend anpassen. Das heisst, dass der Grundsatz: «Verträge sind einzuhalten», im Bereich der Vernetzungsbeiträge und der Landschaftsqualitätsbeiträge nicht gilt. Ich bin der Auffassung, dass dieser Grundsatz auch in diesem Bereich gelten soll, und dass man nicht einfach durch einfachen Budgetbeschluss die Möglichkeit hat vertraglich vereinbarte Beiträge zu kürzen. Sie müssen sich vorstellen, diese Vernetzungsbeiträge und diese Landschaftsqualitätsbeiträge werden nicht durch die Bundesgesetzgebung vorgegeben, die werden auch nicht durch sonstige Exogene vorgegeben, sondern da werden Projekte ausgearbeitet, Verträge abgeschlossen, Vertragspartner ist der Kanton St.Gallen. Bei den Verträgen gilt der Grundsatz, dass wer einem Vertrag zustimmt, dem geschieht kein Unrecht. Nun will der Kanton St.Gallen die Möglichkeit haben, diese Verträge nicht einhalten zu müssen, indem dass er der Auffassung ist, dass die vertraglich vereinbarten Beiträge keine gebundenen Beiträge sind. Ich bin der Meinung, dass man hier nicht das differenzierte Gesetzmässigkeitsprinzip einführen sollte, nämlich dass der Kanton sich einfach solange und soweit hält, dass es politisch opportun ist, sondern dass diese Verträge gelten sollen solange sie laufen. Sonst kann man in den Verträgen Anpassungsklauseln vorsehen, aber nicht, dass man einfach durch Budgetbeschluss Verträge ausser Kraft setzen kann. Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden das beim Personal machen oder bei den Besoldungen der Magistratspersonen, da würde protestiert, dass nicht einmal ein Gehörschutz ausreichen würde, wenn so etwas geschähe. Das darf man den Bauern auch nicht zumuten.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Auch im 21. Jahrhundert hat die Landwirtschaft eine sehr grosse Bedeutung. Wir dürfen nie vergessen, dass es ohne landwirtschaftliche Produktionsüberschüsse keine Kultur, keine Zivilisation und keine übrige Gesellschaft gäbe. Die Ernährung der Menschheit wird zu einem der wesentlichen Themen des 21. Jahrhunderts werden. Deshalb muss sich auch die Schweiz mit Landwirtschaft, mit Landwirtschaftspolitik und mit Nahrungsmittelproduktion beschäftigen. Ziel muss eine effiziente und nachhaltige landwirtschaftliche Produktion in einer hochwertigen Kulturlandschaft sein. Wie schon der Kommissionspräsident ausgeführt hat, sieht sich die heutige Landwirtschaft mit zahlreichen Ansprüchen konfrontiert: Die Konsumenten und der Markt, der Umweltschutz, der Tierschutz, die Raumplanung und weitere staatliche Regulierungen aller Art. Es erstaunt deshalb nicht, dass die Landwirtschaft im Kanton St.Gallen auf vier verschiedene Departemente verteilt ist. Ein Landwirtschaftsdirektor fehlt im Moment, wir haben Regierungsrat Würth, das Baudepartement mit der Raumplanung und dem Amt für Umweltschutz und Bauen ausserhalb der Bauzone, eine sehr wichtige Landwirtschaftsdirektorin ist Regierungsrätin Hanselmann, mit dem Veterinäramt, das grossen Einfluss nimmt, und am Schluss ist noch Regierungsrat Fässler, mit der Staatsanwaltschaft, wo dann die angeblich fehlbaren Bauern sanktioniert werden. All diese staatlichen Amtsstellen stellen zum Teil sehr widersprüchliche Anforderungen an die die Landwirtschaft. Sehr häufig fehlt eine Gesamtbetrachtung, eine umfassende Interessenabwägung und vor allem es fehlt auch an der Verhältnismässigkeit. Somit ist das st.gallische Landwirtschaftsgesetz nur ein kleiner Mosaikstein der Landwirtschaft im Kanton St.Gallen.

Die CVP-EVP-Fraktion befürwortet die Gesetzesrevision, welche uns heute zur Beschlussfassung vorliegt, und sie befürwortet auch das gelbe Blatt der vorberatenden Kommission. Allerdings sieht die CVP-EVP-Fraktion bei dieser Gesetzesrevision eine grosse Gefahr, nämlich die Gefahr der Bürokratisierung. Wenn man die Artikel und die Botschaft genau liest, dann stehen einem, sofern man noch hat, alle Haare zu Berge. Es müssen einfache Lösungen angestrebt werden. Es müssen unbürokratische Lösungen gefunden werden und es ist wichtig, dass die Abläufe auf allen Stufen gestrafft und so elegant und kurz wie möglich ausgestaltet werden. Nur so können die Bauern nämlich Landwirtschaft betreiben und sind nicht gezwungen, mehr Zeit im Büro, als auf dem Feld, zu verbringen.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

legt ihre Interessen offen als Präsidentin des Vereins Naturpark Neckertal und befasst sich seit rund fünf Jahren mit diesem Thema. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ohne anmassend zu wirken, Sie können davon ausgehen, dass ich weiss, wovon ich spreche. Der Naturpark Neckertal wäre ist sehr auf diese gesetzliche Vorlage angewiesen. Wie es gesagt wurde, es werden Kantonsbeiträge gesprochen. Diese brauchen wir natürlich, damit dieser Naturpark überhaupt bestehen kann. Am 30. November 2014 wird die Bevölkerung im Parkperimeter darüber abstimmen, ob dieser Naturpark zum Laufen kommt und in Betrieb gehen kann. Die Begründung auf dem grünen Blatt zeugt davon, dass man keine Ahnung hat, wie ein regionaler Naturpark funktioniert. Es ist kein Nationalpark, dass die produzierende Landwirtschaft durch das Naturparkprojekt eingeschränkt sein soll, stimmt bei Weitem nicht. Das hat sich gezeigt, da können Sie in den bestehenden Naturpärken nachfragen, das stimmt so überhaupt nicht. Ein regionaler Naturpark ist ein grösseres, teilweise besiedeltes ländliches Gebiet, das sich durch hohe Natur- und Landschaftswerte auszeichnet. Das ist der Punkt Natur in der ganzen Sache. Bedingung ist gleich wie für ein Parkprojekt, er fördert eine nachhaltige Entwicklung der regionalen Wirtschaft, dazu gehört auch die Landwirtschaft. Das Label «Park von nationaler Bedeutung» wird für zehn Jahre abgegeben. Es kann nur erneuert werden, wenn man den Antrag wieder neu stellt. Das heisst, wenn in dieser Zeit Rahmenbedingungen auftreten, die der Region widersprechen, dann können die Gemeinden wieder abstimmen und sagen: Wir wollen da nicht mehr mitmachen. Die Region Neckertal ist eine finanzschwache Region, aber reich an Natur- und Kulturwerten. Diese wollen wir nutzen. Wir haben sonst praktisch keine Chance. Ein regionaler Naturpark ist ein Motor für die Regionalentwicklung und bietet viele Chancen für die ländlichen Gebiete. Dies wird in den bestehenden Pärken bewiesen. Es hat einige, die schon länger als zehn Jahre bestehen. Dort gilt die Regel, dass für jeden öffentlichen Franken, der ausgegeben wird, eine Wertschöpfung von Fr. 6.– bis Fr. 9.– entsteht. Wenn das kein positiver Effekt ist, weiss ich auch nicht mehr weiter.

Lassen Sie doch zu, dass wir uns selber stärken können. Lassen Sie zu, dass wir unsere Chance packen können und lassen zu, dass dieser Streichungsantrag abgelehnt wird.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Art. 1b Abs. 3 (Kantonale Beiträge). beantragt im Namen der vorberatenden Kommission, Art. 1b Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Der Kanton trägt die nach Abzug der Bundesbeiträge verbleibenden Beiträge».

Die vorberatende Kommission hat Art. 1b neu Abs. 3 ausführlich diskutiert. Es geht darum, ob für die Beiträge fünf Prozent der Kanton bezahlt und fünf Prozent die Gemeinden. Auf Bundesebene heisst es ja, die 90 Prozent zahlt der Bund und 10 Prozent der Kanton. Der Kanton fragt sich, darüber habe ich in der Eintretensdebatte ausführlich berichtet, warum er diese fünf Prozent den Gemeinden belasten soll und der Kanton nur fünf Prozent zahlen muss. In der Abstimmung haben wir den Text: «Der Kanton trägt die nach Abzug der Bundesbeiträge verbleibenden Beiträge.»

Die vorberatende Kommission stimmt dem Antrag mit 9:6 Stimmen dem gelben Blatt zu.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der kantonale Erlass ist die Folge der Anpassung der Agrarpolitik beim Bund. Er ist deshalb ergänzend und dient der Umsetzung. Mit dem Nachtrag wird auch das GAöL-Gesetz angepasst. Die Finanzflüsse und die Zuständigkeiten werden klar definiert.

Fazit: Mit den gesetzlichen Grundlagen wird die Trennlinie zwischen Agrarrecht und Naturschutz-recht neu gelegt und auch die Finanzflüsse zwischen BAFU und BLW klar koordiniert sowie die Zuständigkeiten Bund-Kanton-Gemeinde optimiert.

Die FDP-Delegation nimmt hier eine positive Grundhaltung ein. Die gesetzlichen Grundlagen müssen nun im Kanton St.Gallen erarbeitet werden, was in Bundesbern entschieden wurde. Die grössten Änderungen sind hier die Finanzierung der LQB-Beiträge. Grundsätzlich geht es bei dieser Vorlage um die ordnungspolitische Frage, ob der Kanton die Restfinanzierung von 10 Prozent übernimmt, oder dieser Beitrag je hälftig auf Kanton und Gemeinden übertragen und im Gesetz verankert wird, gemäss Vorschlag in Botschaft und Entwurf. Der Bund leistet einen Beitrag von 90 Prozent. Die FDP-Fraktion unterstützt klar die Meinung, dass der Kanton die Restfinanzierung von 10 Prozent, wie in den umliegenden Kantonen, übernehmen muss. Die Begründungen dazu folgen in der Detaildiskussion.

Die FDP-Fraktion begrüsst, denn Willen der aktiven Zusammenarbeit des ANJF und des kantonalen Landwirtschaftsamtes. Im ordentlichen Jahresbricht soll auf diese Thematik ausführlich eingegangen werden.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Ich gebe Regierungsrat Würth gerne eine Antwort, nachdem er so händeringend zu mir hinübergeschaut hat. Ich muss Sie leider enttäuschen, die Globalbilanz wurde schon dermassen stark strapaziert, dass eigentlich nur noch ein paar Fundamentalisten an diese glauben. Ich glaube schon lange nicht mehr daran. Ich glaube, es wäre jetzt nicht ehrlich, hier einfach zu sagen, ja, das rechnen wir dann irgendwo wieder an. Es gibt noch andere Geschäfte, die wahrscheinlich in einem grösseren Volumen wiederum auf die Gemeinden zukommen. Deshalb glaube ich, sollten wir hier nicht nochmals eine Verlagerung vornehmen.

Die Verbundaufgabe, ich erinnere mich an die Ausführungen des vormaligen Vize-Staatssekretärs Dr. Markus Bucheli, der auch deutlich ausgeführt hat: Wer eine Zuständigkeit hat, der muss sie auch zur Hauptsache finanzieren. Nun ist es wahrscheinlich auch etwas grosszügig gedacht, wenn man da auch von einer Verbundaufgaben sprechen möchte. Im Übrigen haben Sie vor etwa drei Stunden das Jagdgesetz in der 2. Lesung genehmigt. Da sind Sie auch nicht auf die Idee gekommen, neu Anteile den Gemeinden zukommen zu lassen, weil die Jagd nach Füchsen findet wahrscheinlich auch auf dem Lande statt und nicht hier im Regierungsviertel.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Ich mache mir keine Illusionen. Hier dürfte ich einen schwereren Stand haben, wenn ich die Stimmungsbilder der Fraktionen so Revue passieren lasse. Aber ich versuche trotzdem nochmals eine Lanze für das rote Blatt zu werfen.

Wieso haben wir gesagt, dass man hier eine Co-Finanzierungslösung verfolgen sollte? Die stärkere Ökologisierung der Landwirtschaft kann man gut oder schlecht finden, sie ist aber eine Tatsache. Nach unserem Verständnis geht es bei der Thematik «Ökologisierung» darum, dass Region, Gemeinden, Kanton, Landwirtschaft und Naturschutz zusammenarbeiten. Nach unserem Weltbild hat Naturschutz immer eine Verankerung in deren Gemeinden und Regionen. Gerade bei den LQB-Beiträgen geht es ja schlussendlich um die Möbilierung ihrer Landschaft in ihren Regionen und in ihren Gemeinden. Darum ist es schon so, dass der Nutzen dort anfällt, wo konkrete Projekte realisiert werden. Darum ist es auch sinnvoll, dass zu dieser Verantwortung nicht nur eine inhaltliche Verantwortung gehört, sondern auch eine finanzielle Mitverantwortung der Gemeinden. Wir haben das nicht einfach so aus dem Handgelenk heraus erfunden, sondern wir basieren eigentlich auf einen bewährten Praxis. Bei den Vernetzungsbeiträgen haben wir das auch, das hat sich etabliert und eingespielt und zeigt diesen Verbundgedanken, der in diesem Bereich wichtig ist. Wenn wir Verbundaufgabe haben, dann müssen wir auch einen Verbundfinanzierung realisieren. Natürlich kann man sagen, andere Kantone haben das nicht. Da ist der Kanton grosszügiger, ich könnte jetzt sagen, andere Kantone haben auch höhere Steuern, da ist das vielleicht weniger ausgeprägt ordnungspolitische Überlegungen anzustellen. Aber wichtig ist, dass wir in unserem Kanton eine dezentrale Struktur haben, eine sehr vielgestaltige Geografie, darum macht es Sinn, wenn wir sagen: Ok, wenn ich dort en LQB-Projekt macht, dann ist das gut, dann initiiert das, aber bezahlt einen kleinen Teil auch mit. Ich habe darum auch volles Verständnis für den Eventualantrag von Tinner-Wartau, der sagt, wenn dieses rote Blatt durchkommt, dann sollen wir im Gesetz auch ganz klar und deutlich sagen, dass solche LQB-Projekte auch die Zustimmung der konkreten Gemeinden bedürfen. Das haben wir an sich so vorgesehen. Man kann anmerken, das sei zu wenig deutlich im Gesetz ausgeführt, darum wäre dieser Eventualantrag von Tinner-Wartau durchaus im Sinne der Regierung.

Also insgesamt ist es gerade nach unserem Staatsverständnis wichtig, dass wir eine Verbundaufgabe realisieren und dazu gehört eine Verbundfinanzierung. Diese LQB-Projekte werden nicht up-down vom Kanton verordnet, sondern die sollen vor dem up aus den Regionen und Gemeinden entwickelt werden. Darum ist die Co-Finanzierung der Gemeinden sachgerecht.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bin etwas erstaunt, dass dieser Antrag nun so kommt, nachdem wir eigentlich in der Kommission darüber nicht gesprochen haben, nachdem der Kantonsrat damals bei dem Lotteriefonds-Beitrag zur Finanzierung der Richtungsphase das eigentlich auch ohne Widerspruch durchgewunken hat. Aber es ist selbstverständlich Ihr demokratisches Recht.

Es wurde bereits vieles gesagt von den Votanten Wild-Neckertal und Altenburger-Buchs. Ich möchte nur noch Folgendes betonen: Sie haben gesagt, dass Naturpärke zu einer Schwächung dieser Regionen führen. Ich glaube wirklich und bin überzeugt davon, das Gegenteil ist der Fall. Die Frage, die Sie sich einfach stellen müssen: Was können wir sonst machen im Neckertal? Wir können dort nicht die grossen Ansiedlungen realisieren, das ist einfach nicht möglich. Also, wir müssen mit dem, was vorhanden ist, mit der Ressource Natur, mit den Naturwerten, wie es Wild-Neckertal gesagt hat, arbeiten. Wir müssen diese Naturwerte in Wert setzen. Darum ist dieser Naturpark nicht nur einfach eine Naturübung, es ist ein regionales Entwicklungsprogramm, ein Wirtschaftsförderungsprogramm der Regionalförderung.

Das scheint mir ganz wichtig. Es ist natürlich nicht so, dass die ganze Schweiz ein Naturpark ist, Schweizer-Degersheim, das wissen Sie auch. Sie sehen hier die Karte: Farbig sind die Naturpärke eingezeichnet, Sie sehen hier die Ostschweiz, setzen Sie nun ein kräftiges Zeichen, dass wir im Kanton St.Gallen endlich diese Lücke, die wir in der Ostschweiz haben, ausfüllen. Setzen Sie ein starkes Signal auch mit Blick auf diese kommunalen Abstimmungen, die Ende November stattfinden, und geben Sie dieser Region die Chance, mit diesen Ressourcen, mit diesen Naturwerten etwas sinnvolles zu machen. Zeigen Sie, dass der Kanton dieses Vorhaben auch unterstützen will.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Ich möchte noch kurz ein paar Bemerkungen anbringen, auch wenn ich nach dem Regierungsrat spreche: Wir haben bei den Beiträgen immer nur von den LQB's gesprochen. Man muss ja ganz klar festhalten, es geht auch um die Vernetzungsbeiträge. Von den Kostenhöhen, damit man auch weiss, wovon sprechen wir bei den fünf Prozent. Es sind im Jahr 2014, Fr. 265'000.–, und im Endausbau der Projekte, im Jahr 2017, Fr. 645'000.–. Das wäre der Anteil gemäss Vorschlag Regierung, welcher die Gemeinde betreffen würde.

Nun, ich gehe davon aus, und ich wäre froh, wenn Regierungsrat Würth zuhanden des Parlamentes und des Protokolls auch eine klare Aussage machen könnte, dass diese Fr. 645'000.–, die jetzt der Kanton mehr aufwendet und zugunsten der Gemeinden geht, in einer Bilanz zwischen Gemeinden und Kanton auch angerechnet werden. Des Weiteren hätte ich auch den Wunsch, dass er sich klar dazu äussert, dass dieser Beitrag, den der Kanton jetzt nicht mehr ausgeben muss nach Budgetgenehmigung durch unseren Rat, nicht zu Lasten anderer Posten im Bereich Landwirtschaft dann wieder kompensiert wird. Ich wäre sehr froh um eine Erklärung.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die SVP-Fraktion bedauert den Entscheid des Eidgenössischen Parlaments zur Angebotsplanung 2014-2017 (AP).

Er schwächt nach Ansicht der SVP-Fraktion die produzierende Landwirtschaft und fördert damit den weiteren Import von Nahrungsmitteln. Gemäss einer Medienmitteilung ist die Schweiz bereits heute einer der weltweit grössten Nettoimporteure von Nahrungsmitteln. Während die Schweiz pro Einwohner und Jahr für rund 600 Franken Nahrungsmittel importiert, liegt dieser Wert in der EU etwa zehnmal tiefer, bei etwa 60 Franken. Deshalb sollte der Verfassungsauftrag der grösstmöglichen sicheren Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ernst genommen werden.

Für die SVP-Fraktion ist es störend, dass die produzierende schweizerische Landwirtschaft weiter geschwächt wird, und nur noch ökologische Massnahmen – zulasten der produzierenden Betriebe – staatlich gefördert werden. Für uns stehen ganz klar die produzierende Landwirtschaft, und damit die bäuerlichen Familienbetriebe, im Zentrum der schweizerischen Landwirtschaft. Diese müssten gefördert und gestärkt und nicht weiter geschwächt werden.

Auch wenn die SVP-Fraktion mit der nationalen Landwirtschaftspolitik nicht zufrieden ist, müssen nun im Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz die Strukturen für die St.Galler Landwirtschaft angepasst werden. Aus der Tabelle 1 des Berichts kann man entnehmen, dass das Bauernhofsterben weiter geht, einerseits nimmt die Anzahl der Betriebe und andererseits die landwirtschaftlichen Nutzflächen ab. Als Abnahme der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird im Bericht namentlich der Landbedarf für den Verkehr, das Wohnen und Arbeiten aufgeführt. Dabei wird der Landverschleiss für den Gewässerbau völlig ausser Acht gelassen. Wir weisen darauf hin, dass beispielsweise für die Linthsanierung insgesamt 26 Hektaren Kulturland für ökologische Massnahmen geopfert wurden, allein sechs Hektaren für die Aufweitung im Hänggelgiessen, bestes Kulturland – und im Gegensatz zum umliegenden Land nicht drainiert. Das darf so nicht weitergehen. Viele Konsumentinnen und Konsumenten möchten auch in Zukunft Produkte aus der Region kaufen können. Wenn jedoch immer weniger Kulturland zur Verfügung steht oder nur noch ökologische Massnahmen abgegolten werden, werden wir bald gezwungen sein, noch mehr importierte Produkte zu kaufen, die kilometerweit durch die Gegend gefahren werden – Fleischskandale lassen grüssen. In Zukunft muss also dringend mit unserem Kulturland haushälterischer umgegangen werden, auch im bevorstehenden Rhesi-Projekt.

Wir begrüssen grundsätzlich das Vorhaben der Regierung, in Zukunft Rahmenbedingungen zu schaffen, um für die landwirtschaftlichen Betriebe und die involvierten amtlichen Stellen die Abläufe einfacher und transparenter zu organisieren. Für uns ist jedoch fraglich, ob dies mit der Aufgabenteilung des Landwirtschaftsamtes und des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei tatsächlich auch erfolgen und gelingen kann. Die Delegation der SVP-Fraktion hat daher in der vorberatenden Kommission den Antrag gemäss Art. 95 Geschäftsreglement des Kantonsrates gestellt und die Regierung beauftragt, die Aufgabenteilung, die Abläufe und die Zusammenarbeit von Landwirtschaftsamt und ANJF auf Ende 2015 zu überprüfen und dem Kantonsrat Bericht zu erstatten. Dieser soll auf die gemachten Erfahrungen und die Schnittstellen Bezug nehmen und allfällige Mängel und Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen. Für die SVP-Fraktion ist die Koordination zwischen den Ämtern sehr wichtig. Insbesondere steht die Gleichbehandlung der Bewirtschafter im Zentrum. Auch sollen beide Ämter beim Abschluss neuer Verträge gegenseitig involviert werden.

Regierungsrat Benedikt Würth beantragte in der vorberatenden Kommission die Ablehnung unseres Antrages. Nach einer längeren Diskussion hat sich Regierungsrat Würth bereit erklärt, im Rahmen des Geschäftsberichtes entsprechende Ausführungen zu machen.

Für die SVP-Fraktion ist es störend, dass der ganze Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz nur noch ökologische Massnahmen enthält, mit der einmal mehr die landwirtschaftlichen Betriebe mit dem neuen Direktzahlungssystem vom Bund noch mehr bevormundet und abhängig gemacht werden. Von der seinerzeitigen Forderung des Bundesrates, die Bauern müssten mehr selbständige Unternehmer werden, sind wir mit der AP 2014-2017 noch weiter davon entfernt. Bauern werden zunehmend zu Landschaftsgärtner degradiert.

Die in der Bundesverfassung im Art. 104 erwähnte Landwirtschaft, welche durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung leisten soll, kommt für die SVP-Fraktion in dieser Vorlage gänzlich zu kurz. Das scheint wohl eine Wohlstandskrankheit zu sein, denn mit einer immer grösseren Zunahme der Bevölkerung, der Klimaveränderungen und der Produktionsschwierigkeiten in verschiedenen Ländern, wäre es doch wichtig, die Produktion von gesunden Lebensmitteln zur Sicherung der Versorgung in unserem Land sicherstellen zu können.

In der Botschaft unter 2.4. «Weiterentwicklung der Landwirtschaftsgesetzgebung», hat die Regierung die Ziele aus der Sicht der Regierung aufgeführt, unter anderem Zitat: «Mit der Umsetzung der AP 2014-2017 im Kanton St.Gallen sollen der kantonale agrarpolitische Spielraum beibehalten, jedoch nicht ausgeweitet werden.»

Auch wenn die Regierung, wie auch der Bauernverband, die Landschaftsqualitätsbeiträge in der Vernehmlassung abgelehnt hat, sollen nun die 90 Prozent des Bundes abgeholt und die 10 Prozent des Kantons geleistet werden. Es ist aber gemäss Aussage von Regierungsrat Würth festzuhalten, dass der Kanton grundsätzlich frei entscheiden kann, ob er die Landschaftsqualitätsbeiträge einführen will. Nur weil nun Bundesmittel fliessen, will der Kanton auch daran partizipieren.

Die SVP-Fraktion erwartet von der Regierung, dass sie ihr Ziel im Auge behält und die rollende Weiterentwicklung der Landschaftsqualitätsbeiträge des Landwirtschaftsamtes überwacht und klare Grenzen setzt.

Die AP 2014-2017 bringt eine starke Ökologisierung. Derzeit ist der Regionale Naturpark Neckertal in der Einrichtungsphase. Der Bund unterstützt die Einrichtung mit einem namhaften Beitrag. Die Finanzhilfe des Bundes setzt jedoch einen kantonalen Beitrag voraus, was für unseren kantonalen Staatshaushalt eine weitere Mehrbelastung der Finanzen mit sich bringen wird. Mit den neu geschaffenen Landschaftsqualitätsbeiträgen werden bereits beste Voraussetzungen für den Landschaftsschutz geschaffen. Es braucht keine weitere Gesetzesgrundlage für Naturpärke, die neu zu schaffende Rechtslage für Kantonsbeiträge im Baugesetz geht der SVP-Fraktion zu weit. In der Detailberatung werden wir darauf zurückkommen und bei Art. 103a (neu) einen Streichungsantrag stellen.

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten. Sie unterstützt das gelbe Blatt der vorberatenden Kommission und mit einer kleinen Mehrheit den Art. 1 Abs. 3.

 

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Zur ersten Frage, ob man das in einer Globalbilanz mit den Gemeinden einbauen kann oder nicht, da richte ich meinen Blick zum VSGP-Präsidenten, das ist schlussendlich eine Verhandlungssache. Ich bin der Meinung, man macht Gesetze und fixiert diese Lösungen. Wir wären sicher interessiert, wenn Sie das so gemäss gelbem Blatt beschliessen, dass man das in einer Gesamtbeurteilung mit den Gemeinden wieder einbauen kann und aufnehmen kann in einer Globalbilanz. Aber ich bin schon zu lange in diesem Geschäft, als dass ich mir da wahnsinnig viele Hoffnungen oder Vorstellungen mache, wie viel Wirkung das letztendlich haben wird.

Der zweite Punkt, bezüglich den Beiträgen: Es ist eigentlich völlig klar, wir haben diese Verträge, ich habe vorhin ausgeführt, unter welchen Umständen Anpassungen geschehen könnten, aber dieser Effekt, quasi der veränderten Finanzierung des Anteil öffentlicher Hand, dieser Effekt soll keinen Einfluss haben, sondern dann ist es klar, wir übernehmen zusätzlich diese Mittel zu Lasten des Kantonshaushaltes. Wir werden in anderen Bereichen nicht hingehen und das kompensieren. Das kann es wohl nicht sein, das ist klar.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Art. 103a (Pärke von nationaler Bedeutung). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 103a zu streichen.

Wir sind der Meinung, diesen Artikel zu streichen. Mit der neuen Agrarpolitik wird ja die ganze Schweiz zum Naturpark. Naturpärke sind bürokratische Werke, die ihre Rechtsgrundlage im schweizerischen Natur- und Heimatschutz haben und beim Bundesamt für Umwelt angesiedelt sind. Die Ansiedlung im Natur- und Heimatschutz zeigt, dass es sich hier nicht primär um Wirtschaftsförderungs- und Tourismusprojekte handelt, sondern vielmehr um zusätzlichen Naturschutz. Naturpärke schwächen die wirtschaftliche Entwicklung des Parkgebietes, weil die neuen Auflagen und Bestimmungen die Zukunft bestimmen. In den Pärken ist die Umwelterziehung eines der Hauptstandbeine. Die produktive Landwirtschaft wird wesentlich eingeschränkt und die neuen Vorschriften werden zunehmen. Dem Verordnungsjungle werden Tür und Tor geöffnet, denn der Bundesrat wird bestimmen können, wie die Aussetzungen für die Pärke künftig verschärft werden.

Aus diesen Gründen lehnen wir Streichung diese neugeschaffenen Artikels ab.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

legt ihre Interessen offen.

Als praktizierende Bäuerin möchte ich mich zu den Landschaftsqualitätsprojekten äussern und einige kritische Gedanken einbringen, denn auch wir Bäuerinnen leben und arbeiten auf den Betrieben und nicht nur die Bauern.

Mit der Einführung der Agrarpolitik 2014-2017 ist eine neue Form von Direktzahlungsbeiträgen eingeführt worden. Die bäuerlichen Politiker in Bern wollten dies nicht. Die Landschaftsqualitätsprojekte sind dank einer Mehrheit

hat zu früh gesprochen...

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir danken dem, der das Wetter heute gemacht hat. Nach zweimonatigem Regen und kühlem Wetter sollten wir heute einen sehr schönen Tag erleben. Ich sage das darum, weil die Bauern heute, wo das Landwirtschaftsgesetz beraten wird, einen unruhigen Sessel haben und auf den Traktoren auf dem Feld arbeiten.

Am 21. August 2014 hat die vorberatenden Kommission das Geschäft 22.14.03 «Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz» beraten. In der landwirtschaftlichen Schule Salez, in ländlicher Umgebung von Feldern und Bergen, durchackerten wir die Vorlage. An der Kommissionssitzung gaben der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, Regierungsrat Würth, der Leiter Landwirtschaftsamt, Roger Peterer, der Leiter Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Dominik Thiel, der Leiter-Stellvertreter Landwirtschaftsamt, Hansjakob Zwingli und der Leiter Abteilung Natur und Landschaft, Guido Ackermann, Auskunft. Die Kommissionsmitglieder waren vollzählig. Seline Heim wurde durch Valentin Rehli ersetzt. Aufgrund der Weiterentwicklung der Agrarpolitik des Bundes im Rahmen der Agrarpolitik (AP) 2014/2017 müssen Anpassungen vorgenommen werden. Die Ausführungsbestimmungen zur AP 2014/2017 hat der Bundesrat auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Die Vorlage der Regierung sieht nur vor, das Landwirtschaftsgesetz, das Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen und das Baugesetz im Kanton St.Gallen anzupassen. Die kantonalen Erlasse sollen ab 1. Januar 2015 in Vollzug gesetzt werden. Die neuen Begriffe der Direktzahlungen sind: Versorgungssicherheitsbeiträge, Kulturlandschaftsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge, Landschaftsqualitätsbeiträge, Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge und Übergangsbeiträge.

Die Landwirte sind letzten Winter durch viele Veranstaltungen über die geplanten Änderungen informiert worden. Die Landschaftsqualitätsprojekte wurden im Kanton St.Gallen durch drei Pilotprojekte und weitere Projekte durch das Landwirtschaftsamt und Bauernverband unterstützt. Die Landwirtschaft ist nach Anzahl Betrieben im Kanton St.Gallen der drittgrösste Landwirtschaftskanton der Schweiz. Die Bedeutung der Landwirtschaft ist von volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wichtigkeit. Die produzierende Landwirtschaft wird in diesem Gesetz nur marginal behandelt, das es vom Bund geregelt wird. An die Landwirte werden sehr viele Ansprüche gestellt. Die Lebensmittel sollen ökologisch produziert werden, und trotzdem sollen sie schön aussehen. Das Landwirtschaftsamt, das Veterinäramt, das Amt für Natur, Jagd und Fischerei, das Umweltgesetz, die Raumplanung und vieles mehr begleiten die heutigen Bauern auf ihrem beruflichen Alltag. Eine gute Zusammenarbeit unter diesen Ämtern erleichtert den Landwirten ihre administrativen Aufgaben.

Die Kommission befürwortet in den Grundsätzen die vorgeschlagenen Gesetzesrevisionen. Die Ernährungssicherheit und der Kulturlandschutz sind aber grundlegende Bedürfnisse und sollen als sehr wichtig erachtet werden. Im Landwirtschaftsgesetz werden die Vernetzungsbeiträge und Landschaftsqualitätsbeiträge neu definiert. Ein Umsetzungskonzept für Landschaftsqualitätsbeiträge soll künftig die Ausgestaltung des Beitragssystems und Projektablaufs vorgeben.

In der Spezialdiskussion gab die finanzielle Beteiligung der politischen Gemeinden an der vom Bund verlangten Co-Finanzierung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge von fünf Prozent zur Diskussion Anlass. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission sprach sich für eine alleinige Kostentragung durch den Kanton aus. Gründe dafür waren, die fehlende Fachkompetenz sowie eine unterschiedliche Betroffenheit der politischen Gemeinden von den Projekten. Die Argumentation, dass naturschützerische und landschaftspflegerische Aufgaben Verbundaufgaben von Kanton und Standortgemeinden seien, und dass der Nutzen von Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekten lokal anfalle, vermochte eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder nicht zu überzeugen. Die Kommission befürwortet die Entlastung der Gemeinden von Kontrollaufgaben für die Ausrichtung von Direktzahlungen. Der Kanton überträgt diese Aufgabe an akkreditierte Kontrollorganisationen. Die elektronische Erfassung und Einreichung der Gesuche von Direktzahlungen werden von der Kommission unterstützt. Im Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) werden die verschiedenen Leistungen aufgeführt. Ein Diskussionspunkt waren die weiteren ökologischen Leistungen. Die Regierung erachtet es als wichtig, hier bei den Verordnungen einen gewissen Spielraum zu haben und neue Leistungen abzugelten. Die Aufgabenteilung zwischen Landwirtschaftsamt und Amt für Natur, Jagd und Fischerei wird in der Botschaft ausführlich beschrieben. Die Kommission ist sich einig, dass zuerst die Umsetzung der Aufgabenteilung erfolgen muss, um über allfällige Verbesserungen zu verhandeln. Die Regierung wird im Geschäftsbericht über die gemachten Erfahrungen berichten.

Im Baugesetz werden die gesetzlichen Grundlagen für Naturpärke geschaffen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat auf die Vorlage mit 15:0 Stimmen einzutreten, und das gelbe Blatt der Kommission zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Das kantonale Landwirtschaftsgesetz bildet im Wesentlichen das Vollzugsgesetz zur Umsetzung der eidgenössischen Agrargesetzgebung. Die Landwirtschaft nimmt in unserem Kanton eine wichtige Rolle ein und dies nicht nur im Oktober anlässlich der Olma. Wir können bei dieser Vorlage auf eine Diskussion über die eidgenössische Landwirtschaftspolitik verzichten. Die kantonale Umsetzung der AP 2014-2017 soll ohne Verzug am 1. Januar 2015 umgesetzt werden. Die sechs Leitsätze in der Botschaft zum Landwirtschaftsgesetz vom 26. Juni 2001 sind immer noch aktuell, und diese sollen auch gelebt und vollzogen werden. Die SP-GRÜ-Fraktion setzt sich für eine Landwirtschaft ein, die langfristig von funktionierenden Ökosystemen profitieren kann, denn diese spielen für die landwirtschaftliche Lebensproduktion eine existenzielle Rolle. Funktionierende Ökosysteme wiederum sind abhängig von der Biodiversität.

Die SP-GRÜ-Fraktion tritt auf den Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz ein. Grossmehrheitlich werden wir das Rote Blatt der Regierung unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Stellt fest, dass der Eventualantrag Tinner-Wartau obsolet geworden ist.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Persönlich erachte ich die Aussagen «Naturpärke sind bürokratische Werke», wie auch die Aussagen «Naturpärke schwächen die wirtschaftliche Entwicklung» als populistisch und falsch ein. Es zählt aber nicht nur die Produktivität der Landwirtschaft. Es zählt die Qualität und die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden. Regierungsrat Würth hat dies auch in seinem Votum mitgeteilt. Der Markt spielt und wird auch von produzierenden Landwirten so gewünscht. Steiner-Kaltbrunn erwähnte bei ihrem Eintreten auch die gesunde Produktion.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich danke Ihnen bestens, für die insgesamt doch gute Aufnahme dieser Vorlage. Sie haben es in Ihren Voten erwähnt, vornehmlich ist der Bund für die Gestaltung der Landwirtschaftspolitik zuständig. Altenburger-Buchs hat recht, wenn er sagt, es ist etwas müssig, hier über Sinn und Unsinn der AP 2014-2017 zu debattieren. Viele Dinge, die dort festgelegt wurden, machen uns auch gelegentlich etwas Sorgen. Namentlich auch die Frage der Bürokratisierung, ist natürlich nicht Ausfluss dieses Gesetzes, sondern letztlich Ausfluss dieser AP 2014-2017, Ritter-Sonderegger-Altstätten, hat das sicher auch so gemeint. Wir sind zusammen mit der Branche natürlich selber auch ein Stück weit selber Leidtragende dieser Bürokratisierung. Wir haben gerade auch vor diesem Hintergrund die Einführung der LQB-Beiträge abgelehnt, weil wir gesagt haben, wir sind nicht prinzipiell gegen die stärkere Ökologisierung der Landwirtschaft, aber wir waren der Meinung, dass die bestehenden Beitragstatbestände ausreichend sind und diese gestärkt werden sollen. Es sollen nicht laufend neue Tatbestände eingeführt werden. Das haben wir nun aber und müssen das umsetzen. Die Frage ist natürlich, Steiner-Kaltbrunn, ob es richtig ist, jetzt einfach nichts zu tun. Ich bin ziemlich sicher, dass in diesem Saal irgendwann der Vorwurf käme, für mich nachvollziehbar, was tut die Regierung? In Bern liegen 11,2 Mio. Franken, die für die St.Galler Bauern eigentlich reserviert wären. Ich glaube, in diesem Zusammenhang gilt es, das war unsere Lagebeurteilung, das Beste aus der Situation zu machen und vernünftige LQB-Projekte aufzugleisen. Wir haben darum auch den Weg über Pilotprojekte gewählt, um dort pragmatisch in den Regionen Erfahrungen zu sammeln und dort sinnvolle Projekte zu realisieren. Ich möchte klar und deutlich sagen, wir haben nicht die Grundhaltung, einfach möglichst viel Geld in Bern abzuholen, sondern wir haben die Grundhaltung, sinnvolle Projekte zu entwickeln und auf der Basis dieser Projekte in Bern auch die entsprechenden Mittel abzurufen. Ich glaube, das ist selbstverständlich.

Ich kann des Weiteren aus der Kommission bestätigen, Steiner-Kaltbrunn hat darauf hingewiesen, dass wir zwei Jahre nach Einführung dieser Vorlage auch im Rahmen des Geschäftsberichtes eine kurze Lagebeurteilung darüber machen, wie sich die Prozesse zwischen Landwirtschaftsamt und Amt für Natur, Jagd und Fischerei eingespielt haben. Ich kann dies hier auch gerne nochmals zu Protokoll geben, das ist sicher sinnvoll und zweckmässig. Natürlich, die Landwirtschaftsbranche befindet sich in einem grossen Strukturwandel. Sie haben das auch erwähnt. Strukturwandel wollen wir begleiten, Strukturwandel können wir nicht stoppen, das macht auch keinen Sinn. Es ist immer wieder ein Spannungsfeld spürbar. Es wurde auch erwähnt, dass man ein Bauernhofsterben hat. Das stimmt auf der einen Seite, auf der anderen Seite muss man auch sagen, sobald ein Bauernbetrieb aufhört, gibt es natürlich auch sofort Interessenten, die das freiwerdende Land bewirtschaften möchten. Es ist nicht so, dass wir einen Mangel an Interessenten haben. Sie wissen das aus Ihren Gemeinden auch, dass es stückweit auch einen Kampf um den Boden und um das gute Kulturland gibt. Das macht natürlich Sinn, denn es ist wichtig, dass wir schlussendlich leistungsfähige Betriebe haben, starke Betriebe, die, in einem sich verändernden Marktumfeld, auch bestehen können. Der Markt spielt und wird auch von den Bauern angenommen. Ich treffe immer wieder sehr viele Bauern, die sagen, ich möchte mein Einkommen primär am Markt erzielen und nicht einfach nur auf Direktzahlungen schielen – das mach mir persönlich Freude. Das scheint mir sehr wichtig zu sein, und das ist auch die Haltung der Regierung, dass wir das Unternehmertum in der Bauernschaft bzw. in der Landwirtschaft stärken und nicht nur auf die ökologischen Tatbestände setzen. Es ist wichtig, dass wir weiterhin eine produzierende Landwirtschaft haben, Sie haben darauf hingewiesen. Ich bin diesbezüglich auch sehr zuversichtlich, wenn ich sehe, wie gut und wie innovativ viele Bauernbetriebe in diesem Kanton sind.

Die Aufgaben des Kantons möchte ich ganz grob in drei Bereiche strukturieren:

  1. Wir müssen vollziehen. Wir müssen diese Agrarrecht, welches auf Bundesebene geschaffen wird. Das sind wichtige Aufgaben. Es geht darum, jedes Jahr 200 Mio. Franken Direktzahlungen rechtmässig und richtig auszubezahlen.

  2. Wir haben eine wichtigen Ausbildungs- und Beratungsauftrag. Ich denke, da haben wir jetzt mit der Volksabstimmung Ende September einen wichtigen Schritt zu machen. Ich stelle immer wieder fest, dass diese Arbeit auch von der Landwirtschaft sehr geschätzt wird. Gerade letzten Donnerstag waren wir mit dem Vorstand der landwirtschaftlichen Kreditkasse bei zwei Bauernbetrieben, die das wieder ausdrücklich gesagt haben, dass unsere Berater sehr wertvolle und wichtige Dienste leisten.

  3. Wir haben bei den ökologischen Beitragstatbeständen auch eine gestaltende Aufgabe. So wie wir dies schon bei den Vernetzungsbeiträgen und Vernetzungsprojekten gemacht haben, wollen wir dies auch weiterführen bei den sogenannten LQB-Projekten.

In diesen drei Bereichen versuchen wir eine möglichst optimale Politik zu machen, möglichst effiziente Prozesse zu etablieren. In diesem Zusammenhang möchte ich auch den Bauern herzlich danken. Sie sind die erste Branche in diesem Kanton, die wirklich integral auf E-Government basiert. Das Internetobligatorium, das wir in diesem Gesetz festschreiben, ist im Grunde genommen das erste Obligatorium, das wir so verankern für eine spezifische Branche. Wir haben das gemeinsam entwickelt. Danke auch an den Bauernverband, der hier zusätzliche Unterstützung geliefert hat, um die Bauernbetriebe auf diese neue Zukunft hin zu schulen.

Insgesamt eine gute Entwicklung, aber natürlich auch mit gewissen Fragezeichen, die im Raum stehen, wenn es darum geht, einerseits eine produzierende Landwirtschaft zu sichern, und andererseits die notwendige schrittweise Ökologisierung voranzubringen.

In diesem Sinne besten Dank für die gute Aufnahme. Auf die einzelnen Anträgen werde ich in der Detailberatung zurückkommen.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag Ritter-Sonderegger-Altstätten ist abzulehnen.

Worum geht es? Die LQB-Projekte haben eine Grundlage in Art. 74 des Landwirtschaftsgesetzes des Bundes. Es heisst dort: «Zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften werden Landschaftsqualitätsbeiträge ausgerichtet. Schon wenn Sie diesen Artikel lesen, werden Sie unschwer feststellen, dass hier ziemlich heftige Mitnahmeeffekte im Gesetz sind. Es geht nämlich um die Erhaltung des Bestehenden und die Weiterentwicklung. Vor diesem Hintergrund, müssen Sie sich bewusst sein, dass wir mit diesen Mitteln rund 11 Mio. Franken in dieser Periode 2014-2017 für den Kanton St.Gallen sehr viele ohnehin Massnahmen jetzt zusätzlich mit Steuermitteln noch unterstützen. Ob das sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, haben wir bereits in der Eintretensdebatte gehört. Die Regierung war in ihrer Vernehmlassung der Meinung, das ist eigentlich nicht sinnvoll. Wie erwähnt, es gab dann diesen Mehrheitsentscheid im Parlament. Bei uns dann auch eine Neubeurteilung. Wir haben gesagt, wir machen das Beste aus der Situation. Nun kommt Ritter-Sonderegger-Altstätten und sagt natürlich mit einem gewissen Recht, Verträge sind zu halten. Das ist meines Erachtens auch ein wichtiger Grundsatz, den wir nicht leichtfertig umstossen. Die Vertragstreue ist selbstverständlich ein wichtiges Prinzip. Aber hier in diesem Fall haben wir gewisse spezielle Rahmenbedingungen. Und zwar haben wir die unselige Situation, dass der Bund bei diesen LQB-Beiträgen auch die Form vorschreibt. Naheliegend wäre ja eigentlich, dass man in Verfügungsform diese Beiträge zuspricht. Ich glaube, es gäbe kaum eine grosse Diskussion, denn es ist relativ normal, dass man auch gewisse Beiträge über Anpassungen mittels neuer Verfügungen entsprechend neu justiert. Hier haben wir aber die Form des Vertrages. Nun haben wir das Problem, dass wir trotzdem eine finanzielle Steuerung gewährleisten müssen. Wir haben uns dabei auch nach dem Auftrag der Finanzkommission orientiert. Die Finanzkommission hat im Rahmen der Sparmassnahmen zu GAöL klar festgehalten, dass wir eine finanzielle Steuerung auch bei diesen Tatbeständen, die auf Verträgen basieren, einführen müssen. Wieso hat die Finanzkommission uns das gesagt? Wir hatten im Sparpaket I die Massnahme, dass man bei den GAöL-Beiträgen kürzen soll. Ich musste irgendwann sagen, ich kann die Massnahme gar nicht umsetzen, weil in den bestehenden Verträgen keine Anpassungsklauseln vorhanden sind. Wir mussten dieses Sparvolumen mit anderen Massnahmen aus dem Zuständigkeitsbereich des Volkswirtschaftsdepartementes kompensieren. Es ist völlig klar, dass vor diesem Hintergrund die Finanzkommission zurecht sagt, sucht eine Lösung, wie wir den ganzen Bereich finanziell steuern können. Wir haben Ihnen eine Lösung präsentiert und entwickelt:

  1. Es gibt den Art. 1b, der Kanton leistet im Rahmen der vom Kantonsrat bewilligten Kredite die Beiträge, hier geht es schlicht und einfach um ihre Budgethoheit. Auf dem grauen Blatt von Ritter-Sonderegger-Altstätten sehen Sie die Absicht des Antrages ist, eine gebundene Ausgabe einzuführen, bzw. der Kantonsrat hat dann nur noch abzusegnen, was an Beiträgen ausbezahlt wird und was schlussendlich in dieser Budgetposition aufsummiert wird, das ist der Art. 1.

  2. Dann haben wir den Art. 31, dort sehen Sie, dass die Regierung die Beitragssätze für die LQB-Beiträge festlegen soll, und zwar unter Berücksichtigung der Festlegungen des Bundes. Das ist sehr wichtig. Wieso? Weil wir einerseits achtjährige Verträge haben bei diesen LQB-Beiträgen, und andererseits einen vierjährigen Zahlungsrahmen des Bundes. Was bedeutet das? Wenn also der Bund beispielsweise bei der nächsten Agrarpolitik die Summe der LQB-Beiträge reduzieren sollte, dann müssten wir nach dieser Formulieren, wie sie Ritter-Sonderegger-Altstätten vorschlägt, mit kantonalen Mitteln diese Reduktion kompensieren. Da sind wir der Meinung, das kann es nicht sein. Wir haben eine massive Steigerung dieser LQB-Beiträge auf Bundesebne zwischen 2014 und 2017, da geht von 35 auf 110 Mio. Franken. Es ist durchaus denkbar, dass im Bundesparlament bei der Beratung der nächsten Agrarpolitik diese Position wieder hinterfragt wird. Wir wollen schlussendlich dann nicht ausfallende Bundesmittel kraft Gesetz einfach kompensieren, ohne dass der Kantonsrat irgendetwas dazu sagen kann.

  3. Wir werden in diesen Verträgen einen Budgetvorbehalt einbauen, das heisst, wenn der Kantonsrat aus übergeordneten Gründen, eine Möglichkeit habe ich Ihnen dargelegt, sagt, wir müssen etwas reduzieren, dann hat das zur Folge, dass schlussendlich die Leistung reduziert werden muss. Dies wollen wir in diesem Verträgen mit einem konkreten Budgetvorbehalt so vormerken und vorbehalten. Ein Budgetvorbehalt, der auf die Beschlüsse des Kantonsrates referenziert, ist bei Leibe nichts aussergewöhnliches. Wenn ich in den Saal schaue, die Gemeindepräsidenten oder andere Akteure, ich vermute fast die Hälfte hat wahrscheinlich solche Verträge bereits unterschrieben, das ist völlig normal. Wieso ist das wichtig und normal? Weil der Kanton, das diskutieren wir bei jedem Sparprogramm, einen hohen Anteil nicht beeinflussbarer Aufgaben und Ausgaben hat, und einen unterdurchschnittlichen Anteil beeinflussbarer Ausgaben. Wenn Sie mit Gesetzen quasi sagen, es darf gar nicht mehr diskutiert werden, wir müssen einfach bezahlen, dann erhöhen Sie den Anteil der nicht beeinflussbaren Ausgaben. Das kann es ja schlussendlich nicht sein.

Zusammengefasst: Wir stehen ganz klar zum Prinzip der Vertragstreue, aber wir brauchen diese gesetzliche Regelung, weil wir nicht wissen, wie sich die ganze Geschichte in Zukunft entwickelt, weil Sie, der Kantonsrat, der die Budgethoheit besitzt, auch einen Spielraum haben müssen, um zu reagieren, wenn es wirklich nötig ist. Die Regierung wird sich nicht fahrlässig Budgetanträge stellen, die die entwickelten Verträge unterlaufen. Das werden wir sicher nicht tun. Aber wir brauchen diese Flexibilität im Gesetz. Darum bitte ich Sie, den Antrag Ritter-Sonderegger-Altstätten abzulehnen. Es wurde in der Eintretensdebatte zurecht von Steiner-Kaltbrunn gesagt, die Regierung soll schauen, dass man bei den LQB's klare Grenzen setzt. Wenn Sie diesen Antrag annehmen, dann haben wir gar keine Grenze. Dann können wir nicht mehr steuern. Ich bitte Sie darum, diesen Antrag abzulehnen, das wäre ordnungs- und finanzpolitisch ein relativ schwerwiegender Sündenfall.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde kein Antrag zu den Naturpärken gestellt; sie hat dieses Thema nicht diskutiert.

Die vorberatende Kommission hat über diese Naturpärke nicht diskutiert und es wurde auch kein Antrag gestellt.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission hat diese Thematik sehr ausführlich diskutiert und es wurden zwei verschiedene Anträge gestellt. Der letzte Antrag, über den wir abgestimmt haben, lautet: Der Kanton leistet für neue Projekte im Rahmen der vom Kantonsrat bewilligten Kredite und ist somit nicht ganz ??? getreu vom jetzigen Antrag.

Die vorberatende Kommission lehnt den Antrag mit 5:9 Stimmen bei 1 Abwesenheit ab

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
15.9.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Das vorliegende Geschäft ist die Umsetzung eines Bundesgesetzes auf die kantonale Stufe. Es schafft die Voraussetzungen für die notwendige Vereinfachung und Entflechtung der Beitragssysteme der Landwirtschafts- und der Naturschutzgesetzgebung. Den Grundsatz die gleichen Abgeltung für gleiche Leistung begrüssen wir. Direktzahlungs- und nicht Direktzahlungsberechtigte sollen gleich behandelt werden.

Weiter sind wir dafür, dass die notwendigen Kontrollen zum Kanton übergehen. Eine grössere Distanz zwischen Kontrollierenden und den Kontrollierten ist richtig.

Den Gemeinden fehlt oft das notwendige Fachwissen, welches beim Kanton vorhanden ist. Kontrollen müssen gewährleisten, dass getroffene und entschädigte Massnahmen über längere Zeit Bestand haben sollen. Das GAöL ist für uns ein wichtiges Mittel, der Natur wieder etwas mehr Platz zu geben. Hier ein wichtiger Punkt, die Bevölkerung will das, und die Bevölkerung will auch ökologisch produzierte Produkte. Viele Arten in Fauna und Flora sind in den letzten Jahrzehnten verloren gegangen. Dies, weil Kulturland zunehmend verbaut wurde, aber auch weil Kulturlaut zur speditiveren Bewirtschaftung vereinheitlicht wurde.

Wir begrüssen, dass die Ökologisierung vernetzt und koordiniert angegangen wird. Auch der Schritt zur internetbasierten Datenerfassung und Administration ist zukunftsorientiert und vereinfacht die Abläufe.

Wir danken an dieser Stelle dem Bauernverband, dass er den dafür notwendigen Support übernimmt.

Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014