Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Erwerb des Verwaltungsgebäudes Davidstrasse 31 in St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 35.14.01 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über den Erwerb des Verwaltungsgebäudes Davidstrasse 31 in St.Gallen |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 28.1.2014 |
Abschluss | 4.6.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 11. Februar 2014 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2012/2016 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
4.6.2014 | Gesamtabstimmung | 99 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 21 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Grundsätzlich begrüssen wir kurze, einfache und auf das Wesentliche beschränkte Botschaften. Die vorliegende Botschaft ist etwas sehr kurz ausgefallen. Dank der in der Finanzkommission nachgereichten Unterlagen, konnte sich die SVP-Fraktion ein abschliessendes Bild machen. Das Verwaltungsgebäude an der Davidstrasse 31 wird bereits von der kantonalen Verwaltung, insbesondere vom Bildungsdepartemente und deren Ämter genutzt. Der Bedarf für eine weitere, langjährige Nutzung durch die Verwaltung ist gegeben. Die Liegenschaften an der Davidstrasse 33 und 35 befinden sich bereits im Eigentum des Kantons. Räumlich sind diese drei Gebäude nicht nur optisch, sondern auch im Innenleben bereits miteinander verbunden, was für einen Kauf dieser Liegenschaft spricht. Der Kostenvergleich von Miete und Kauf zeigen auf, dass dieser Erwerb kurzfristig den Kanton mehr belastet, gemäss den vorliegenden Zahlen wird sich aber dieser Kauf mittel- und langfristig für den Kanton auszahlen. Noch eine Frage haben wir zu diesem Geschäft, eventuell kann die Regierung im Eintreten oder anschliessend in der Spezialdiskussion darauf Antwort geben. mein Vorsprecher von der CVP-EVP-Fraktion hat eine Fragestellung in die ähnliche Richtung gemacht. Unsere Frage geht ganz konkret dahin, hätte dieses Geschäft, dieser Mietkaufvertrag nicht dazumal im 2004 diesem Kantonsrat vorgelegt werden müssen, und nicht erst jetzt, wo dieser eingelöst wird. Wir wären froh, wenn Sie uns diese Frage erklären könnten. Wieder einmal die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt. Aber unabhängig von dieser Frage ist die SVP-Fraktion für Eintreten auf diese Botschaft, ein Unternehmen würde unter diesen Voraussetzungen dieses Gebäude auch kaufen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die kantonale Verwaltung befindet sich zum Grossteil in der Stadt St.Gallen. Im Vordergrund steht das Ziel, dass Staatskanzlei, Departemente und Gerichte möglichst unter einem Dach unterzubringen sind. Über Sinn oder Unsinn dieser Vorgabe lässt sich streiten, denn ausserhalb der Stadt St.Gallen können Grundstücke oder Liegenschaften zu günstigen Konditionen erworben werden. Die Liegenschaft Davidstrasse 31 für das Bildungsdepartement zu erwerben erachtet unsere Fraktion als sinnvoll, denn mit der möglichen Arrondierung mit den kantonseigenen Liegenschaften Davidstrasse 33 und 35 können Ressourcen geschaffen werden. Der Kaufpreis scheint bei der ersten Betrachtung eher hoch zu sein. Durch die nachgelieferten Unterlagen zur Botschaft kann die Regierung aufzeigen, dass der Kaufpreis der Liegenschaft nicht als Schnäppchen, aber als marktüblich zu werten ist. Nicht zuletzt, weil die Liegenschaft nach unserer Einschätzung für ein Verwaltungsgebäude und somit als Dienstleistungszenter optimal gelegen ist. Zudem führte der Vorsteher des Baudepartementes aus, dass vorbehältlich von durch Nutzungsanpassungen notwendiger Umbauten nach dem ordentlichen Unterhaltsaufwand kein Investitionsbedarf besteht. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir haben die vorliegende Botschaft und die nachgereichten Unterlagen geprüft und sind für den Kauf der Liegenschaft. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | stellt den Ordnungsantrag, dass die Schlussabstimmungen am Ende des Session gemacht werden. Welche Geschäfte Sie behandeln ist Ihre Sache, aber nicht, dass nach der Schlussabstimmung die Session weitergeht. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich möchte mich für die positive Aufnahme dieses Geschäftes bedanken. Ich muss zugeben, nachdem für dieses Geschäft bereits 2004 im Kaufrechtsvertrag Kaufpreis, Bedingung usw. festgelegt worden war, habe ich das Wort «Effizienz der Verwaltung» etwas zu persönlich genommen und zu konkret umgesetzt. Deshalb ist vielleicht die Botschaft nicht mit vielen zusätzlichen Informationen ausgestattet worden. Ich möchte mich dafür entschuldigen. Wir haben die Sachen nachgereicht, wir hatten nichts mehr zu verhandeln und nichts mehr zu diskutieren, das Hauptargument, dass der Grundeigentümer heute nicht bereit war, dieses Kaufrecht zu verlängern, hat uns bestärkt, dass wir auf dem richtigen Wege sind, das Gebäude jetzt zu kaufen. Ich möchte noch ganz kurz auf die Frage eingehen, ob man nicht schon bereits 2004 hätte den langjährigen Mietvertrag dem Parlament vorlegen müssen. Ich kann das nicht abschliessend beurteilen, ich möchte aber darauf hinweisen, dass die gleiche Diskussion, die vor einigen Jahren in Zusammenhang mit gemieteten Objekten der Universität geführt wurde. Da war die grosse Diskussion, ob man hätte sollen, wer zuständig ist und mit welchen Konsequenzen, für langfristige Mietverträge. Das war vor dieser Zeit schon, und ich gehe davon aus, dass wenn wir das heute unterbreiten würden, oder umgekehrt, wir besprechen ja nachher das Immobilienmanagement, da werden wir ohnehin das Parlament viel früher in solche Geschäfte einbeziehen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir sind für den Kauf dieser Liegenschaft. Wir denken, dass es im Moment eine ideale Ausgangslage ist zum Kauf dieser Liegenschaft. Kauf ist im Normalfall günstiger als Miete, dies wird hier ausführlich dargelegt. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest und weist darauf hin, dass er die Schlussabstimmungen für etwa 15:15 Uhr vorgesehen sind. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir danken der Regierung und der Verwaltung für die Botschaft. Mit Blick auf den langfristigen Bedarf und der zweckmässigen Nutzung, stehen wir der Übernahme des Kaufrechts positiv gegenüber. Mit dem Erwerb dieser Liegenschaft im Geschäftskomplex ist eine Arrondierung mit der Davidstrasse 33 und 35 möglich. Diverse Ämter können unter einem Dach untergebracht werden und damit werden die verwaltungsinternen Wege kurz gehalten und die Abläufe optimiert, was wir sehr begrüssen. Anpassungen an veränderte Bedürfnisse können kostengünstig vorgenommen werden, und der ausgewiesene Raumbedarf des Bildungsdepartementes wird mit dem vorhandenen Raumangebot langfristig gesichert. Den Kaufpreis erachten wir für die Liegenschaft an dieser Lage als vernünftig, insbesondere auch aufgrund der Aussage von Regierungsrat Haag, dass die Liegenschaft in einem guten Zustand ist und neben dem ordentlichen Unterhalt kein zusätzlicher Investitionsbedarf besteht. Der Kommissionspräsident hat es bereits erwähnt, die Variante «Kauf» ist um rund Fr. 354'000. günstiger als die bestehende Mietlösung. Hier ist aber zu erwähnen, dass die aktuell tiefen Kapitalzinsen ein grosser Vorteil sind. Bei einem höheren Zinssatz sähe die Rechnung anders aus. Durch den nachträglichen Verzicht der Eigentümerin die Beleuchtung zu erneuern, ist die Voraussetzung für die Rückerstattung eines Teils der Kosten nicht mehr gegeben. Diese Änderung der Botschaft bei den Kaufnebenkosten haben wir zur Kenntnis genommen. Einen Wunsch möchten wir noch gerne äussern, obwohl das Datum für die Ausübung des Kaufrechts seit Jahren bekannt war, wurde die Vorlage nach unserer Auffassung sehr spät bzw. zu spät dem Parlament zugewiesen. Wir erwarten in Zukunft eine frühe Einbindung des Parlamentes. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Dieser Kantonsratsbeschluss weist einige Besonderheiten auf, welche von der Abteilung Recht und Legistik der Staatskanzlei eingehend abgeklärt worden sind und den Mitgliedern der Finanzkommission in einer Stellungnahme vorliegen. Der Kanton hat das Gebäude Davidstrasse 31, das sich im Eigentum der Helvetia Versicherungen AG befindet, gemietet. Die jährlichen Mietkosten belaufen sich auf 1,19 Mio. Franken. Dem Kanton steht bis Ende August 2014 ein befristetes Kaufrecht zu, der Kaufpreis beträgt 23,5 Mio. Franken. Der Kauf stellt somit einen Erwerb ins Verwaltungsvermögen dar, worüber nach Art. 65 Bst. e des Staatsverwaltungsgesetzes unter Vorbehalt der Volksrechte der Kantonsrat zu beschliessen hat. Mit dem Übergang vom bisherigen Mietverhältnis zum Eigentum an diesem Gebäude ändert sich an der bestimmungsgemässen Nutzung der Räume nichts, der Verwendungszweck bleibt unverändert. Die mit dem Erwerb des Gebäudes verbundenen Ausgaben stellen aus diesen Gründen gebundene Ausgaben dar. Das Finanzreferendum gelangt nicht zur Anwendung. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es sich bei diesem Kantonsratsbeschluss um einen einfachen Beschluss nach Art. 65 Bst. e Staatsverwaltungsgesetz in Verbindung mit Art. 2 Bst. g des Geschäftsreglementes des Kantonsrates handelt, eine gebundene Ausgabe darstellt und nicht dem Finanzreferendum unterliegt. Die Finanzkommission führte am 13. März 2014 eine 1. Lesung durch. Grundsätzlich sahen die Mitglieder den Sinn im Kauf des Gebäudes. Aufgrund der knappen und eher dürftigen Botschaft, war die Finanzkommission aber nicht in der Lage, bereits einen abschliessenden Entscheid zu fällen. So wurden für die 2. Lesung vom Baudepartement zusätzliche Informationen und Unterlagen angefordert:
Am Schluss der 1. Lesung wurde seitens Finanzkommission bedauert, dass die Botschaft erst spät und somit knapp erstellt worden ist, obwohl der Ablauf des Kaufrechts am 30. August 2014 seit dem 10. August 2004 bekannt war. Die 2. Lesung fand am 14. Mai 2014 im Rahmen der behandelten Rechnung 2013 des Baudepartements statt. Die geforderten zusätzlichen Unterlagen lagen vor, und die Beratung konnte fortgesetzt werden. Drei Punkte seien hier speziell erwähnt:
Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten dem Kantonsratsbeschluss über den Erwerb des Verwaltungsgebäudes Davidstrasse 31 in St.Gallen mit 12:0 Stimmen bei 3 Abwesenheiten zu. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |