Geschäft: Aufgaben- und Finanzplan 2015-2017

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.14.04
TitelAufgaben- und Finanzplan 2015-2017
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung4.12.2013
Abschluss13.1.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der Finanzkommission vom 23. Januar 2014
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 10. Dezember 2013
AntragAntrag der Regierung vom 4. Februar 2014
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 25. Februar 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.2.2014Gesamtabstimmung91Zustimmung9Ablehnung20
25.2.2014Abschnitt II und III59Antrag Finanzkommission54Antrag Regierung7
Statements
DatumTypWortlautSession
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die geltende Vereinbarung zwischen der schweizerischen Nationalbank und dem eidgenössischen Finanzdepartement bezüglich der Gewinnausschüttung an Bund und Kantone läuft im Jahr 2015 aus. Folglich muss für das Jahr 2016 eine neue Vereinbarung ausgehandelt werden. Mit einem voreiligen Verzicht auf die Budgetierung der Nationalbankausschüttungen, würden wir einer solchen Vereinbarung vorgreifen. Ein Verzicht auf die Budgetierung der Erträge der Nationalbank, ist aus unserer Sicht voreilig und gefährlich. Voreilig deshalb, weil, wie gesagt, in Kürze eine neue Vereinbarung vorliegen wird, die Klarheit bezüglich der künftigen Ausschüttungen bringen wird. Voreilig aber auch deshalb, weil das letzte Jahresergebnis der Schweizerischen Nationalbank, und der damit verbundene einmalige Ausfall der Ausschüttungen an die Kantone, aufgrund einmaliger Umstände zu Stande gekommen ist.

Ein Verzicht auf die Budgetierung der Schweizerischen Nationalbank-Erträge ist aus unserer Sicht auch gefährlich. Weil die Lücke nicht mit dem Bezug von freiem Eigenkapital kompensiert werden darf, steigt der Druck auf das Budget erheblich. Ein mit der Schuldenbremse kompatibles Budget wäre ohne die Annahme der Schweizerischen Nationalbank-Millionen nur mit massiven Einsparungen möglich. 40 Mio. Franken lassen sich nicht einfach so einsparen. Wir wollen ganz klar kein IV. Sparpaket, nachdem dieser Rat erst kürzlich und mehrmals hintereinander in allen Bereichen des Staates schmerzliche Kürzungen beschlossen hat. Wir wollen kein Sparpaket auf Vorrat, und deshalb bitte ich Sie eindringlich, auf diese voreilige und gefährliche zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich habe hier die Fraktionserklärungen der GLP/BDP-Fraktion vom 5. Juni 2012. Hier steht, die Regierung gehe in die richtige Richtung, wenn sie die Erwartungen über die Höhe der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank massiv nach unten geschraubt hat, nämlich von 100 Mio. Franken auf 40 Mio. Franken. Wenn wir die aktuelle Situation des finanziellen Umfeldes betrachten, wo der Kurs des Euros nur noch schwer auf Fr. 1.20 zu halten ist, wird es immer unwahrscheinlicher, dass die Schweizerische Nationalbank in Zukunft überhaupt noch eine Gewinnausschüttung vornehmen kann. Jetzt sind wir in dieser Situation. Ähnliches gilt für unsere St.Galler Kantonalbank, deren Dividenden auch nicht mehr so sprudeln werden. Zudem führt eine geplante Reduktion des Aktienbesitzes von 51 auf 34 Prozent zu einer erweiterten Reduktion der Dividendenauszahlungen. Jede kluge Hausfrau passt die Ausgaben den Einnahmen an und nicht umgekehrt, und gibt auch erst das Geld aus, wenn es in der Kasse ist. Ich bitte Sie, der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank nicht mehr zu budgetieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Sparpakete I und II sowie das Entlastungspaket 2013 zeigen im AFP 2015-2017 ihre Wirkungen. Die SVP-Fraktion hat aber nach wie vor nicht an allen beschlossenen Massnahmen ihre Freude, speziell an denen, welche einnahmenseitig getroffen wurden. Das positive am Ganzen ist aber, dass nun eine Kehrtwende im St.Galler Haushalt eingeläutet werden konnte und die Zahlen im AFP 2015-2017 in die richtige Richtung zeigen. Wie unsichere Faktoren dieser AFP hat, zeigt aktuell das Beispiel der Nationalbank auf. Noch in der Behandlung vom Voranschlag im vergangenen November, aber auch bei der Verabschiedung des AFP durch die Regierung ging man davon aus, dass der Kanton von der Schweizerischen Nationalbank eine Ausschüttung von 40 Mio. Franken erhält. Leider ist es nun nicht so. Dieser Umstand wird den Abschluss 2013 dank Mehreinnahmen nicht beeinflusse. Wie die Auswirkungen auf die laufenden Jahre sein werden, kann jetzt noch nicht gesagt werden. Nach unserer Meinung sind die Ausschüttungen der Nationalbank keine sichere Einnahmen mehr für den Kanton und müssen in den Planjahren 2015-2017 entsprechend berücksichtigt werden. Gemäss vorliegenden Berechnungen wird die laufende Rechnung ab 2016 ohne Bezüge aus dem freien Eigenkapital mit schwarzen Zahlen abschliessen. Diese Entwicklung erachten wir ebenfalls als positiv. Im Gegenzug stimmt uns der Ausgabenwachstum nachdenklich, dieser soll bis ins 2017 auf 3 Prozent ansteigen. Nachfolgende Punkte sind dafür verantwortlich:

  • grosse bauliche Investitionen und somit deren Abschreibungen;

  • die steigenden Ausgaben im Spitalbereich, insbesondere bei der ausserkantonalen Hospitalisierung;

  • die höheren Ausgaben bei der Sozialfahrt sowie

  • die Ausgaben im Bereich öffentlicher Verkehr.

Diese Aufwandsteigerung nimmt die SVP-Fraktion zur Kenntnis, wir wollen aber betont haben, dass wir diese somit nicht akzeptiert haben. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass Massnahmen ergriffen werden müssen, damit diese Aufwandsteigerungen in den Planjahren 2015-2017 nicht so hoch ausfallen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich war nie in der Finanzkommission und werde es vermutlich auch nie sein, aber ich bin überrascht, dass gewisse einfache Lösungen offenbar heute in Planungsüberlegungen nicht mehr einfliessen können, wollen oder sollen. Wenn wir jetzt von diesen erwarteten 40 Mio. Franken Ausschüttung von der schweizerischen Nationalbank ausgegangen waren und jetzt zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie mindestens für ein Jahr nicht kommen werden. Dann bin ich überrascht, dass ein weitsichtiger Arbeitgeber nicht auch überlegt, wo er nachhaltig sparen kann. Ich komme ein x-tes-Mal nicht darum herum zu erwähnen, dass nachhaltige Finanzplanung immer auch die gesamten Personalaufwendungen mitberücksichtigen muss. Ich stelle nicht den Antrag, linear 5 Prozent beim Personal zu sparen, aber mit 5 Prozent tieferen Personalaufwendungen hätten wir pro Jahr mindestens diese 40 Mio. Franken bereits eingespart. 40 Mio. Franken sind 1 Prozent des gesamten Staatsumsatzes, bzw. nachdem wir uns in raschen Schritten der 5 Mrd.-Grenze nähern, wie Vorredner ausgeführt hatten, sind es ja bald weniger als 1 Prozent. Deshalb bitte ich alle hier im Saal, nicht jetzt über Anträge befinden zu müssen, welche nicht gestellt sind, sondern jetzt vorsorglich bzw. vorsichtig weiterzuhandeln und sich nicht mehr auf Nationalbankausschüttungen abstützen zu wollen bei der Planung. Ich glaube nicht, dass das ein falsches Signal nach Bern, oder wohin auch immer geben kann. Wenn wir nämlich jetzt deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir nicht damit rechnen, aber dass wir selbstverständlich Überschüsse bzw. Gewinne, die ausgeschüttet werden können gerne, um sie nebenbei zu sparen, und nicht im ersten oder zweiten Jahr bereits wieder zu verwenden, dann haben wir die Hausaufgaben aus dieser Entwicklung heraus gemacht. Deshalb bitte ich Sie, hier vorausschauend und nicht spekulativ zu budgetieren und diesen Auftrag so zu beschliessen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission zuzustimmen.

Der AFP bewährt sich, damit wohlschauend in die finanzielle Zukunft unseres Kantons geblickt werden kann. Regierung und Kantonsrat können auf diese Weise frühzeitig intervenieren und einem möglichen Fiasko entgegenwirken. Egger-Berneck, auf eine weitere Kommission können wir gerne verzichten.

Im Eintretensvotum zum Voranschlag 2014 sprachen wir von einem Lichtblick am Horizont. Nun, die Hiobsbotschaft von der Schweizer Nationalbank lässt das Licht verblassen. Immer wieder betonten wir, dass künftig nicht immer mit den Gewinnausschüttungen der Nationalbank gerechnet werden darf. Auch die Dividendenerträge seien mit Vorsicht in die Finanzplanung mit einzubeziehen. Im Nachhinein ist es ein Leichtes, das Defizit mit den Mitteln des freien Eigenkapitals auszugleichen, solange freies Eigenkapital noch zur Verfügung steht. Der Bestand des freien Eigenkapitals wird nach unserer Sicht in den nächsten Jahren deutlich tiefer als 140 Mio. Franken ausfallen. Dieser Tendenz muss in irgendeiner Weise entgegengewirkt werden, trotz Sparpaketen und Entlastungsprogramm bleibt das strukturelle Defizit bestehen. Betrachten wir das vorgesehene Aufwandwachstum, konkret die steigenden Kosten im Spitalbereich, in der sozialen Wohlfahrt, im öffentlichen Verkehr und die hohen Investitionsvorhaben, die einen erhöhten Abschreibungsaufwand auslösen, so sehen wir keinen Lichtblick mehr. Können diese Voten als Schwarzmalerei bezeichnet werden? Vielleicht, denn die Konjunkturprognosen sehen positive Entwicklungen bei den Steuererträgen vor. Es wird mit einem Anstieg von durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr gerechnet. Dennoch bewegen wir uns auf dünnem Eis, denn die nichtvorhersehbare Entwicklung beim Bundesfinanzausgleich, diverse Gesetzesvorlagen, deren finanzielle Auswirkungen noch nicht definiert werden können und diverse Staatsbeiträge, an die wir gebunden sind, lösen bei der GLP/BDP-Fraktion schon Besorgnis aus. Wir werden jetzt und auch in Zukunft für gesunde Staatsfinanzen appellieren. Das heisst, das freie Eigenkapital sollte mit mehr als 200 Mio. Franken ausgestattet sein, die Staatsquote darf nicht weiter ansteigen, mögliche Kompensationen der Mehrausgaben für neue Ausgaben sind durch Einsparungen bei den bisherigen Ausgaben zu prüfen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Abschnitt II: (im Namen der SVP-Fraktion): Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Der jetzige Zeitpunkt ist da, um Politik zu machen. So wie ich den Sprecher der SP-GRÜ-Fraktion vorhin verstanden habe, hat er erwähnt, dass der AFP nicht da sei, um Politik zu machen. Da bin ich anderer Meinung, und ich vertrete auch die Meinung, dass es richtig ist, wie wir heute schon mehrmals gehört haben, dass wir auch in Zukunft vom Budget und APF getrennt reden können. Das ist wichtig im ganzen Ablauf von unserem politischen System. Wenn wir jetzt darüber reden, ob wir eine Vorgabe machen wollen oder nicht, in Bezug auf die Ausschüttungen der Nationalbank, bin ich der Meinung, dass man die hier jetzt machen muss. Wir haben vorhin von Regierungsrat Gehrer gehört, dass diese wage ist. Diese Meinung teile ich. Ich bin der Meinung, es ist etwa 50:50 für die Zukunft, ob diese Gelder kommen, oder nicht. Wie wir auch erfahren haben, wird dann im 2016 gesamtschweizerisch neu darüber debattiert, in welcher Form das Gelder von der Nationalbank an die einzelnen Kantone ausgeschüttet werden sollen. Wir können auch auf dem roten Blatt lesen, dass der Kanton St.Gallen hier ein falsches Zeichen nach Bern setzen würde, wenn wir jetzt sagen, der Kanton plant im 2015 mit dieser Ausschüttung nicht mehr. Diese Meinung kann ich nicht teilen. Ich glaube, wir müssen uns der Realität stellen, welche ich als 50:50 beurteile. Das heisst für mich und die SVP-Fraktion, dass wir mit den Ausschüttungen von diesen rund 40 Mio. Franken für nächstes Jahr nicht mehr planen sollen. .

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission und dem Antrag Regierung ist zuzustimmen.

Die Zunahme des Ausgabenwachstums in den letzten Jahren sind enorm. Die Rechnung lag im Jahre 2008 bei etwa 4 Mrd. Franken, im Jahre 2017 wird diese voraussichtlich nach AFP die 5 Mrd.-Franken-Grenze knacken. Dies bedeutet, dass das Budget innerhalb von neun Jahren um über 1 Mrd. Franken angestiegen ist. Die Frage stellt sich, ob sich die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, die schlussendlich den Staat durch ihre Steuergelder finanzieren, auch im gleichen Verhältnis verbessert hat, was ich stark bezweifle. Die Finanzpolitik, welche dieser Rat in den letzten Jahren betrieben hat, ist alles andere als nachhaltig, und es ist an meiner Generation, dies zu korrigieren und diese finanzpolitischen Sündenfälle zu verkraften. Ich will aber nicht einfach dieser Entwicklung untätig zusehen, aus diesem Grund habe ich meiner Fraktion vorgeschlagen, dass wir eine interne Arbeitsgruppe bilden, eine Art SVP-Finanzkommission, die sich im Hinblick auf die diesjährige Budgetdebatte entsprechend vorbereiten wird. Das Ziel ist, konkret Vorschläge auszuarbeiten, damit die Finanzpolitik des Kantons St.Gallen, echt, nachhaltig und bürgerlich wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Anträge der Finanzkommission sind abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Der AFP ist für die SP-GRÜ-Fraktion nicht wirklich überraschend. Wir stellen fest, dass die Sparpakete wirken, die Ausgaben sind im Griff. Den Preis, den wir dafür bezahlt haben ist aber hoch, zu hoch. Das war nur mit schmerzhaften Eingriffen möglich. Wenn wir die Finanzpolitik des Kantons im letzten Jahrzehnt zusammenfassen, kann man eines festhalten: Die Schere zwischen Arm und Reich geht weiter auf. Entlastet wurden die hohen Einkommen sowie die Firmen, belastet bzw. weniger entlastet, diejenigen, welche heute schon täglich zu kämpfen haben. Einige Beispiele: Die Eltern bezahlen immer mehr für die Ausbildung ihrer Kinder. Wir entfernen uns von einem freien Zugang zu allen Lehrgängen, unabhängig der finanziellen Situation. Die Kosten steigen, die Stipendien werden immer tiefer, St.Gallen ist in diesem Zusammenhang einer der «schmörzeligsten» Kantone. Die Gesundheitskosten steigen von Jahr zu Jahr, die ordentliche Prämienerhöhung geht in Relation zu den Kosten Jahr für Jahr zurück, dieses Jahr besonders massiv. Das trifft diejenigen speziell, welche sich bis heute ohne Sozialleistungen gerade noch über Wasser halten konnten. Gestern haben wir in der Sammelvorlage die Ergänzungsleistungen gesenkt, mit grossem Mehr in diesem Rat. Auch das Personal musste über die letzten Jahre bluten. Die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber schwindet zunehmens und dies bei massiv zusätzlichem Druck am Arbeitsplatz. Unter diesen Begleiterscheinungen können wir uns natürlich nicht über die besseren Aussichten der kantonalen Finanzen freuen. Nicht unproblematisch sind die Risiken auf der Einnahmenseite. Die Steuererträge sind optimistisch budgetiert. Je nach wirtschaftlicher Entwicklung sind die zusätzlichen Einnahmen in Gefahr. Es bestehen auch Risiken beim Finanzausgleich. Die Erträge der Nationalbank, wie vorhin bereits erwähnt, sind ebenfalls nicht mehr selbstverständlich. Trotzdem betrachten wir es als falsch, diese nicht mehr zu budgetieren. Für das Jahr 2016 werden die Entschädigungen durch die Nationalbank neu verhandelt. Nachdem mit Ausnahme von 2013 jedes Jahr eine Ausschüttung erfolgt ist, macht es keinen Sinn, nur für ein Jahr auf die Budgetierung dieses Postens zu verzichten und damit den Druck auf das Budget nochmals zu verstärken. Unsere Fraktion unterstützt deshalb das rote Blatt der Regierung. Die Ausgaben steigen hingegen vor allem dort, wo unser Einfluss häufig aufgrund von Bundesvorgaben nicht oder sehr beschränkt vorhanden ist. Sei es im Gesundheitswesen bei den Pflege- und Sozialkosten.

Unsere Fraktion ist mit der Steuerstrategie, bzw. mit dem Finanzleitbild weiterhin nicht einverstanden. Es geht nicht nur darum, die Kosten im Griff zu haben, sondern auch darum, die Leistungen in diesem Kanton weiterhin in hoher Qualität zu erbringen und den Kanton in eine erfolgreiche Zukunft zu führen. Das heisst, gestalten und nicht nur verwalten. Für die Gestaltung der Zukunft fehlt heute der Spielraum. Mit einer reinen Inputsteuerung und dem einseitigen Blick auf den Steuerfuss verbauen wir uns etliche Chancen. Der Kanton erspart sich weiterhin seine Zukunft. Wir sind für einen schlanken, aber nicht für einen magersüchtigen Staatshaushalt. Wir sind uns natürlich bewusst, dass sich mit dem AFP keine Politik machen lässt. Wir wehren uns bei den konkreten Vorlagen, bzw. über die Volksinitiativen, für welche aktuell Unterschriften gesammelt werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion):

Viele Vorredner haben es bereits erwähnt, dieses Jahr 2014 ist es das erste Mal, dass wir auf die Gewinnausschüttung der Nationalbank verzichten müssen. Die Verhältnisse sind eng. Ein Rappen bedeutet 3 Mrd. Franken Schwankungen bei den Einnahmen der Nationalbank.

Ich habe vorher bereits darauf hingewiesen, dass wir viele weitere Unsicherheiten in Millionenhöhe in unserem Budget haben (Steuererträge, Dividendenausschüttungen, Wertberichtigungen KB-Aktien, Bundesfinanzausgleich usw.), die ebenfalls mit grossen Unsicherheiten behaftet sind. Wir haben vorher, von unserem Finanzchef gehört, dass der Abschluss 2013 um rund 90 Mio. Franken besser ausfallen wird, als budgetiert. Das heisst aufgrund meiner nun sechsjährigen Erfahrung in der Finanzkommission, dass ein deutlicher Teil davon höhere Steuereinnahmen sind. Da können wir davon ausgehen, dass für den kommenden Voranschlag 2015 bei der Budgetierung wieder auf dieser Basis gearbeitet wird. Mit dieser Vorgabe schüren Sie kein neues Sparpaket. Wenn Sie ein Sparpaket wollen, dann fordern sie ein Sparpaket. Die Regierung wird die Möglichkeit haben, mit diesen höheren Steuereinnahmen, es sind mehr als 20 Mio. Franken, ein Budget zu präsentierten, welches ausgeglichen sein wird. Fordern wir Ausgabendisziplin, ob die 40 Mio. Franken kommen oder nicht. Fordern Sie ein Sparpaket, wenn Sie ein Sparpaket wollen, und machen Sie es nicht über den Umweg hier, bei der Ausschüttung der Nationalbank. Zeigen wir Stärke gegenüber Bern. Die Nationalbank gehört zu zwei Dritteln den Kantonen. Rechnen wir mit diesen Angaben. Eine Bank Gewinne machen, und wir dürfen davon eine Ausschüttung erwarten. Wenn wir vorzeitig, vor den Neuverhandlungen uns nun entschliessen, auf dieses Geld in unserer Budgetierung zu verzichten, senden wir wirklich ein falsches Signal. Machen Sie echte Politik, und lehnen Sie diesen Antrag ab.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Finanzkommission hat sich am 23. Januar 2014 mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2015-2017 auseinandergesetzt. Die Finanzkommission konnte zusammenfassend feststellen, dass sich die düsteren Wolken vom letzten Jahr dank dem Entlastungsprogramm und den Leistungsüberprüfungen 2013 verzogen haben und somit eine gewisse Entlastung des Finanzhaushaltes zu verzeichnen ist. Der Wegfall der Schweizerischen Nationalbank-Ausschüttung von 40 Mio. Franken im 2014 erhöht nun leider wieder den Druck auf unseren Haushalt. Die Klage wegen der Übergangsregelung der Treueprämien für das Staatspersonal wird ebenfalls Wirkung auf den Staatshaushalt von rund 2,5 Mio. Franken haben. Bei der Beratung des AFP war wohl bekannt, dass die vorberatende Kommission zur Sammelvorlage 1 «Umsetzung des Entlastungsprogrammes 2013» den Bezug aus dem besonderen Eigenkapital nicht gutgeheissen hat und zum Nachtrag über die Zuweisung eines Teils des Kantonsanteils am Erlös aus dem Verkauf von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an das besondere Eigenkapital nicht Eintreten beschlossen hat. Vorbehältlich zum gestrigen Beschluss des Kantonsrates hat sich die Finanzkommission dafür ausgesprochen, die Empfehlung abzugeben, dass die Finanzierung des kantonalen Vergütungsanteils auch durch einen Bezug aus dem freien Eigenkapital erfolgen kann. Durch das gestrige Nichteintreten kommt die Empfehlung der Finanzkommission nun zur Geltung. Departementsweise wurden im Beisein des jeweiligen Regierungsmitglieds die departementalen Strategien, Sachplanungen, die finanzielle Mehrjahresplanung, Gesetzesvorhaben, Vorhaben von grosser finanzieller Tragweite sowie der Zahlenteil mit den dazugehörenden Differenzbegründungen besprochen. An dieser Stelle möchte ich die wichtigsten Diskussionspunkte in den jeweiligen Departementen bekanntgeben:

  • Volkswirtschaftsdepartement: Im Zusammenhang mit dem V. ÖV-Programm und den damit verbundenen Mehrkosten von 8,2 Mio. Franken wurde das Thema ÖV eingehend besprochen. Der weitere Ausbau hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab: Generelle Haushaltslage, Nachfragen bzw. Ertragsentwicklung und die Bundesfinanzierung im Regionalverkehr.

  • Bildungsdepatement: Die in Aussicht gestellten drei neu zu schaffenden Stellen im Bereich Qualitätssicherung der Volksschulen wurden in Frage gestellt und vertieft diskutiert. Auch das Problem mit der Trägervereinbarung «Hochschule Rapperswil» wurde behandelt. Für die Regierung seien die Neuverhandlungen eine Legislaturschwerpunkt.

  • Departement des Innern: Die Finanzkommission wurde über die neusten Entwicklungen betreffend die Höhe der anrechenbaren Mietkosten bei den Ergänzungsleistungen orientiert. Der Bund sollte nach Meinung des Kantons das Mietzinsmaximum um etwa 10 bis 20 Prozent anheben. Fragen zum Klanghaus Toggenburg und zu den Sanierungen beim Theater St.Gallen wurden diskutiert und teilweise beantwortet.

  • Gerichte: Die langen Verfahrensdauern und Pendenzen beim Verwaltungsgericht waren ein Thema. Die pendente Motion «Neugestaltung der Verwaltungsjustiz» muss deshalb die Verwaltungsjustiz gesamtheitlich beurteilen.

  • Baudepartement: Der GEO-Daten-Strategie mit den Gemeinden soll 2014 nach Ansicht der Regierung zum Durchbruch verholfen und das neue Baugesetz noch dieses Jahr an den Kantonsrat überwiesen werden. Bei der Massnahme E48 «Leistungsabbau und Kostenoptimierung bei der Gebäudebewirtschaftung» ist die Entlastungswirkung um Fr. 360'000.- tiefer, als geplant.

  • Sicherheits- und Justizdepartement: Bei der Massnahme E57 aus dem Entlastungsprogramm 2013 hat der Kantonsrat entschieden, auf zusätzliche Prüfexperten zum Abbau der Rückstände bei den Fahrzeugprüfungen zu verzichten. Nun sind trotzdem sechs zusätzliche Experten geplant. Seitens Regierung wurde erklärt, dass entgegen den im Entlastungsprogramm 2013 geforderten 15 zusätzlichen Experten, nur sechs vorgesehen sind, und diese seien refinanziert. Die Diskussion erfolgte anschliessend mit den gleichen Argumenten, wie im Entlastungsprogramm 2013. Endgültige Entscheide können dannzumal bei der Budgetierung im Voranschlag vom Kantonsrat gefällt werden. Mit einer gewissen Enttäuschung musste die Finanzkommission zur Kenntnis nehmen, dass die Entlastungswirkung bei der Massnahme E43 aus dem Sparpaket I «Reduktion Entschädigung Stadtpolizei St.Gallen für die Erfüllung kantonspolizeilicher Aufgaben» nur 1,9 Mio. Franken, anstatt der in Aussicht gestellten 4,4 Mio. Franken beträgt. Leider beruhten die damaligen Berechnungen nur auf rudimentären Angaben und waren somit zu ambitiös.

  • Finanzdepartement: Die Finanzkommission wurde über die Entwicklung der Steuereinnahmen informiert. Der provisorische Steuerabschluss wird besser abschliessen. Die Vermögensverwaltung wird aufgrund der Verselbständigung der St.Galler Pensionskasse wegfallen, sie wird die Vermögensverwaltung selber übernehmen. Ein Nachteil ist, dass die Gebäudeversicherungsanstalt eine neue Vermögensverwaltung aufbauen muss.

  • Räte und Staatskanzlei: Das Präsidium hat der Finanzkommission den Auftrag erteilt, sich mit der Entschädigung der Regierungsmitglieder und gleichzeitig auch mit dem Umgang mit den Entschädigungen von Mitarbeitenden der Staatsverwaltung zu befassen.

  • Gesundheitsdepartement: Die Massnahme K52 «Koordination Spitalverbunde» lässt sich nicht wie vorgesehen umsetzen. Die Einsparungen hätten keine Wirkung auf die Baserate und somit würden für den Kanton keine Einsparungen daraus resultieren.

Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zeigt die mutmassliche finanzielle Entwicklung in den Planjahren auf. Für die Jahre 2015-2017 weist der Aufgaben- und Finanzplan für 2015 ein Defizit von 8,9 Mio. aus, und in den Jahren 2016 und 2017 sind Ertragsüberschüsse von 24 Mio. Franken und 22,8 Mio. Franken geplant. Die Finanzkommission sieht deshalb keinen Korrekturbedarf an den Annahmen und Schätzungen der Regierung. Die Finanzkommission hält es aber für wichtig, dass, wie es die Regierung auch sieht, die finanzpolitische Disziplin gewahrt werden muss. Auf die detaillierten Zahlen, möglichen Szenarien sowie Auswirkungen des AFP's wird im Rahmen dieser Eintretensdebatte von den Fraktionen sowie der Regierung genügend eingegangen. Deshalb verzichte ich wie gewohnt auf die Wiederholung des Zahlenteils.

Zusammenfassend kann aber als wichtigster Punkt festgehalten werden, dass für eine grosse Mehrheit der Finanzkommission das Finanzleitbild und die finanziellen Grundlagen nach wie vor einen hohen Stellenwert haben und eingehalten werden müssen.

Zum gelben Blatt der Finanzkommission: Der vorliegende Antrag wurde von der Finanzkommission eingehend und kontrovers diskutiert. Die Meinungen gingen stark auseinander und das zeigt sich auch bei der Abstimmung über die Vorgabe. Die Mitglieder stimmten dieser mit 7:7 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten und 1 Abwesenheit zu.

Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, auf den AFP 2015-2017 einzutreten, was gesetzlich vorgeschrieben ist, dem Antrag der Finanzkommission vom 23. Januar 2014 auf dem gelben Blatt zuzustimmen und abschliessend den AFP 2015-2017 zu genehmigen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission und dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Drei zusammenfassende Aussagen zum Aufgaben- und Finanzplan zum Anfang:

  1. Die Auswirkungen der Massnahmenpakete sind spürbar.

  2. Bedeutende exogene Einflussfaktoren bergen viele Unsicherheiten, das beunruhigt.

  3. Das Ausgabenwachstum steigt bereits wieder stark an, wodurch ein weiterer Anstieg der Staatsquote droht.

Zu den Massnahmenpaketen (Punkt 1): Der Aufgaben- und Finanzplan 2015-2017 zeigt klar auf, dass die Massnahmenpakete Wirkung zeigen. Einerseits beim Kanton und andererseits natürlich auch bei jenen, auf die die Lasten verschoben wurden. Dank der umfangreichen Entlastungspakete ist der Kantonshaushalt in der AFP-Periode 2015-2017 wieder ausgeglichen, ohne dass Eigenkapitalbezüge erfolgen müssen. Bei der Überprüfung der Umsetzung der beschlossenen Massnahmen musste die Finanzkommission jedoch feststellen, dass bei drei Massnahmen im Departementen Justiz- und Polizeidepartement (Reduktion der Entschädigung der Stadtpolizei für die Erfüllung von kantonspolizeilichen Aufgaben), im Gesundheitsdepartement (bessere Kooperation der Spitalregionen III und IV) und im Baudepartement (Gebäudebewirtschaftung) die eigenen Sparvorgaben offenbar nicht erreicht werden können. Dies erachten wir als unfair gegenüber allen anderen Departementen, welche umsetzbare Massnahmen vorgeschlagen haben und umsetzen.

Zu den Unsicherheitsfaktoren (Punkt 2): Bei den Steuererträgen wird mit Zuwachsraten beim Einkommen von 1,5 Prozent (2015 und 2016), und 1,75 Prozent (2017) sowie beim Vermögen von jeweils 2 Prozent gerechnet. Die Gewinne der Unternehmen sollen in den Jahren 2015 und 2016 um je 5 Prozent sowie im Jahr 2017 um 7,5 Prozent zunehmen. Auch wenn in der Rechnung 2013 die Steuererträge deutlich höher liegen als budgetiert, kann sich eine konjunkturelle Abschwächung schnell mit einem zweistelligen Millionenbetrag im Bereich der Steuererträge auswirken. In diesem Jahr 2014 müssen wir erstmals auf die Gewinnausschüttung der Nationalbank verzichten (40 Mio. Franken), Zudem wirken sich schwankende Dividendenerträge der Kantonalbank (immerhin über 45 Mio. Franken) und Wertkorrekturen des Aktienbestands auf den Kantonshaushalt aus. Ein grosser Einnahmeposten sind die rund 400 Mio. Franken aus dem Bundesfinanzausgleich, wo in der Planperiode 2015-2017 mit einem Anstieg von 1,3 Prozent gerechnet wird, wobei mindestens mittel- bis langfristig mit einer Abnahme gerechnet werden muss. Fazit: Mehrere Positionen sind mit Unsicherheiten in zweistelliger Millionenhöhe behaftet.

Zu Punkt 3: Sorge bereitet uns das Ausgabenwachstum: Nach dem AFP 2015-2017 soll der Aufwand gegenüber dem Voranschlag 2014 bis ins Planjahr 2017 von 4,58 Mrd. Franken auf über 5 Mrd. Franken um 10 Prozent zunehmen! Vom Planjahr 2016 auf das Planjahr 2017 soll das bereinigte Ausgabenwachstum auf 3 Prozent liegen, also deutlich über dem Bruttoinlandprodukt BIP liegen, was ein Anstieg der Staatsquote zur Folge haben würde. Die CVP-EVP-Fraktion wird keine Voranschläge akzeptieren, welche einen Anstieg der Staatsquote zur Folge haben. Im Gegenteil, um mehr Spielraum für ein antizyklisches Verhalten zu haben, müsste das Ausgabenwachstum derzeit deutlich unter dem BIP liegen. Es liegt an uns, dem Parlament, sämtliche Gesetzesvorhaben sorgfältigst auf die anfallenden Kosten zu prüfen. Ein bedeutender Teil des Aufwandwachstums ist auf die Abschreibungen zurückzuführen, welche sich vom Jahr 2014 bis ins Jahr 2017 auf 234 Mio. Franken fast verdoppeln sollen und die laufende Rechnung belasten. Somit ist auch bei den Investitionen grösste Vorsicht geboten. Eine Änderung der Abschreibungspraxis löst dabei keine Schuldenprobleme, sie gibt die Schulden nächsten Generationen weiter. Die Beschränkung des 5-Jahres-Mittels bei den Investitionen, wie sie dieser Rat vorgegeben hat, erachten wir hingegen als taugliches und bewährtes Mittel zur massvollen Beschränkung der Investitionen. Noch zur Zukunft des AFP: Derzeit wird in der Verwaltung die zeitliche Zusammenlegung der Erarbeitung und Diskussion des AFP mit dem Budget diskutiert. Wir haben den AFP als wichtiges strategisches Instrument erkannt, wo bei Bedarf zum richtigen Zeitpunkt Vorgaben für die Budgetierung gemacht werden können. Eine Zusammenlegung mag zwar Synergien in der Verwaltung bergen, würde jedoch nach unserer Ansicht den Stellenwert des AFP zu stark schwächen. Zum Antrag der Finanzkommission betreffend Ausschüttung der Nationalbank äussern wir uns in der Spezialdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die FDP-Fraktion nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die drei Sparpakete ihre Wirkung haben. Der AFP 2015-2017 sieht deutlich erfreulicher aus, als der AFP des Vorjahres. Vor einem Jahr gingen wir noch von Plandefiziten in der Höhe von rund 150 Mio. Franken aus. Heute sind die Vorzeichen deutlich positiver. Für das Jahr 2015 zeigt sich noch ein kleines Defizit von rund 9 Mio. Franken an, in den beiden folgenden Jahren resultieren gar kleinere Überschüsse von rund 20 Mio. Franken. Damit darf man sicherlich sagen, dass sich am Horizont erste Silberstreifen zeigen. Der Kanton St.Gallen hat es also, sofern auch alle Sparmassnahmen umgesetzt werden, geschafft, den Kantonshaushalt zu sanieren. Wenn man vergleicht, wie momentan die Situation in den anderen Kantonen ist, so darf man sicherlich positiv festhalten, dass wir unsere Hausaufgaben früh angepackt haben und heute gegenüber diesen Kantonen deutlich besser dastehen. Es stellt sich aber die Frage, weshalb es dem Kanton St.Gallen gelang, diese Notwendigkeit der Sanierung so frühzeitig zu erkennen. Sind wir st.gallischen Kantonsräte und Regierungsräte so viel vorausschauender, oder sind wir sogar klüger? Ich bezweifle dies. Viel eher hat es mit unserer kantonalen Schuldenbremse zu tun, und vor allem dem relativ neuen Instrument, dem AFP. Dieser AFP erlaubt uns, dass wir eine gute Einschätzung erhalten, wie sich die finanzielle Situation in den kommenden drei Jahren jeweils aufzeigt. Dies war mit dem alten Finanzplan nicht möglich und er hatte deshalb auch keine hohe Bedeutung. Wenn es nun Bestrebungen in der Regierung und der Verwaltung gibt, diesen AFP in Zukunft mit dem Budget beraten zu lassen, so erachte ich dies als falsch. Denn damit wird der AFP in seiner Relevanz abgewertet und verliert seine wichtige planerische Bedeutung, insbesondere für den Kantonsrat. Wenn die Regierung verwaltungsintern die Prozesse effizienter gestalten und zusammenlegen will, so kann sie das aus meiner Sicht tun. Es wäre aber falsch, gleichzeitig das Budget mit dem AFP hier im Kantonsrat besprechen zu lassen. Damit würde die st.gallische Finanzpolitik an Bedeutung und an Relevanz wieder verlieren, und wir würden wahrscheinlich dieses sehr gute Instrument des AFP nicht mehr so gut nutzen, wie wir dies in den Vorjahren taten – die FDP-Fraktion würde sich dagegen wehren.

Auch wenn der AFP 2015-2017 in den Jahren 2016-2017 kleine Überschüsse aufzeigt, darf man nicht verkennen, dass die vollständige Gesundung der Staatsfinanzen noch nicht ganz erreicht ist. Es braucht, wie ich erwähnt habe, die Umsetzung aller beschlossenen Sparmassnahmen, und zum anderen einen weiterhin sparsamen Umgang mit den Finanzen seitens Kantonsrat, aber sicherlich auch seitens Regierung.

Bereits im Jahre 2017 zeichnet sich ein starkes Ausgabenwachstum von 3 Prozent ab. Dieses hohe Wachstum wird höchstwahrscheinlich über dem wirtschaftlichen Wachstum liegen. Zu meinen, dass wir in den nächsten Jahren zu Luftsprüngen ansetzen können und die Finanzen nicht mehr im Auge behalten müssen, ist somit völlig verfehlt. Viel eher müssen wir mitnehmen, dass die Gesundung der Staatsfinanzen höchst fragil ist, und es sehr wenig braucht, dass wir wieder Defizite haben werden. Als Vorgabe für das Jahr 2015 fordert die FDP-Fraktion, dass von der Regierung ein Budget ausgearbeitet wird, bei welchem die höchst unsicheren Gewinnausschüttungen der Nationalbank von rund 40 Mio. Franken nicht mehr budgetiert werden, trotzdem aber ein ausgeglichenes Budget präsentiert wird. Wir werden uns im Rahmen der Spezialdiskussion zu dieser Thematik noch ausführlich äussern.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Ratspräsident:

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Wer sich an eine permanente Ausschüttung gewöhnt, der tut sich logischerweise schwer damit, wenn sie mal nicht mehr kommt. Das wird auch der Fall sein im 2014, wenn wir diesen Gewinn nicht mehr haben werden. Diese Abhängigkeit der Nationalbank, welche wir heute haben, ist völlig falsch. Auch wenn sie schon seit mehreren Jahrzehnten recht gut funktioniert hat, aber sie ist sicherlich nicht richtig, denn es ist eigentlich unwürdig den Kantonen gegenüber, dass sie angewiesen sind auf diese Mittel. Deshalb könnte man eigentlich schon argumentieren; staatspolitisch ist das nicht korrekt, was hier geschieht. Selbst wenn man Aktionär dieser Nationalbank ist, diese Ausschüttung war wesentlich höher, als die jeweiligen Dividendenausschüttungen, das weiss man. Dieses Ding «Nationalbank», das zur «Milchkuh» verkommen ist für die Kantone, sieht heute ganz anders aus. Die Bilanz der Nationalbank ist heute doppelt so gross, als wir sie noch vor der Einführung der Eurountergrenze von Fr. 1.20 hatten. Wahrscheinlich selbst in diesem Rat haben viele das Gefühl, diese Untergrenze von Fr. 1.20 hat nichts gekostet und sie sei gut gewesen. Ich bekämpfe sie nicht, sie war gut und ist auch heute noch notwendig für unsere Exportwirtschaft. Aber diese Intervention der Nationalbank hat und wird seinen Preis haben. Der Preis wird sein, da es sich um eine Bank handelt, dass sie die Reserven erhöhen muss. Jede Bank, die ihre Bilanz um das doppelte aufbläst, und das musste sie, wäre heute gezwungen, Reserven zu bilden. Sie bekämen ziemlich rote Blätter von FINMA, die sie auffordern würden, diese Reserven sofort zu bilden. Aber die Nationalbank ist schon ein spezielles Konstrukt, das ist mir auch klar. Diese Nationalbank ist darauf angewiesen, diese doppelte Bilanz mit genügend Reserven abzufedern, weil es Verluste bringen könnte. Deshalb ist es jetzt angebracht, dies einmal zur Kenntnis zu nehmen, dass diese Nationalbank nicht mehr die gleiche Milchkuh ist, als sie es noch war. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass diese Gelder nicht mehr so fliessen werden. Deshalb ist der Zeitpunkt aus unserer Sicht richtig, das nicht mehr zu budgetieren. Wenn nun argumentiert wird, insbesondere von unserem Finanzchef, aber auch von den Finanzdirektoren der ganzen Schweiz, es dürfe jetzt ja kein Signal abgesendet werde, dass man diese Gewinne nicht mehr will, das sei ganz falsch. Dann muss ich Ihnen sagen, nein, dieses Signal ist genau richtig, denn wir dürfen doch die Nationalbank nicht verpflichten etwas auszuschütten, was sie gar nicht mehr ausschütten kann. Die Nationalbank wird in den kommenden Jahren sehr gefordert sein. Es weiss heute noch niemand, wie der Exit bzw. das 1:20, wie man das aufheben will. Das weiss noch niemand genau. Es wird sehr schwierig sein. Diese Nationalbank wird massiv gefordert sein, deshalb muss sich die Nationalbank auf ihre urtümliche Funktion voll konzentrieren können. Diese ureigene Funktion der Nationalbank, ist nicht die Kantone zu finanzieren, sondern sie ist da, um die Währungsstabilität sicherzustellen. Das ist ihre ureigenste Aufgabe. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich bin enttäuscht, wenn Finanzdirektoren in diesem Land das nicht einsehen wollen, weil sie primär nur an ihr Budget denken. Das ist wirklich falsch. Es wäre schön, wenn der Kanton St.Gallen hier ein Zeichen setzen würde nach Bern, und wenn dieses Zeichen sogar noch ankommt, dann würde ich mich persönlich freuen, weil es ordnungspolitisch richtig ist, und es ist auch richtig für die Unabhängigkeit der Nationalbank, dass dieses Signal heute kommt. Wenn nun von der Regierung auch noch argumentiert wird, dass mit dieser Massnahme ein weiteres Sparpaket aufgegleist sei, dann muss ich Ihnen sagen, auch Imper-Mels hat es auch zugegeben, es braucht gar kein IV. Sparpaket, da nur schon aus der Verbesserung mit den Steuereinnahmen sei dies bereits erledigt. Ich würde jetzt nicht so weit gehen, wie Imper-Mels. Ich glaube persönlich, dass der Spardruck erhöht wird, da gebe ich Ihnen recht, aber von einem IV. Sparpaket hat die FDP-Fraktion in dieser Kommissionssitzung nichts gesagt. Wir sind der Ansicht, dass man 16 Mio. Franken einsparen kann von einem Finanzplan auf ein Budget, man hat auch die notwendige Zeit dazu. Man muss die Verhältnisse betrachten, wir haben einen Haushalt von 4,8 Mrd. Franken, und es kommt jetzt ein zusätzlicher Spardruck von 16 Mio. Franken. Wenn man da sagt, es brauche ein Sparpaket, dann ist das einfach übertrieben, und das wissen Sie auch. Aber mit Übertreibungen lässt sich gerne etwas Politik machen, das weiss ich auch. Nur weil das «St.Galler Tagblatt» von einem IV. Sparpaket gesprochen hat, müssen Sie ja das nicht gleich übernehmen. Ich glaube nicht, dass die viel mehr wissen von der Finanzpolitik, als wir. Das machen wir hier im Rat und nicht die Medien. Wir haben nie von einem IV. Sparpaket gesprochen, und diese 16 Mio. Franken können Sie wirklich einsparen. Bucher-St.Margrethen, es sind eben nicht 40 Mio. Franken, weil es so ist, dass wir gemäss unserem Finanzhaushaltsgesetz ein Budgetdefizit machen dürfen von 3 Steuerprozenten, das gibt 33 Mio. Franken, und somit entsteht ein ausgeglichenes Budget. Jetzt ist es aber so, dass wir ja für das 2015 gemäss AFP 9 Mio. Franken Budget vorsehen, und jetzt vergrössern wir das um 40 Mio. Franken, das ergibt 49 Mio. Franken. Wir dürfen effektiv 33 Mio. Franken budgetieren als Defizit, das ergibt diese sagenhaften 16 Mio. Franken. Das ist der effektive zusätzliche Druck aufs Budget. Bitte sprechen Sie hier nicht von einem IV. Sparpaket, das waren Volumen mit einem Faktor >10. Dieser Antrag ist wegweisend nicht nur für den Kanton, er ist insgesamt wegweisend für eine nachhaltige Politik mit der Nationalbank. Ich bitte Sie, Kühe nicht so lange zu melken, bis sie zu Tode getragen werden müssen, sondern melken Sie die Kühe, solange es Milch gibt, und wenn es keine Milch mehr gibt, muss man aufhören zu melken. Das ist heute der Fall.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014