Geschäft: Neugestaltung des Immobilienmanagements des Kantons St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.13.03 |
Titel | Neugestaltung des Immobilienmanagements des Kantons St.Gallen |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 12.12.2013 |
Abschluss | 4.6.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.13.03 voKo Neugestaltung Immobilienmanagement Kanton St.Gallen | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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4.6.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich danke für die positive und etwas skeptische Aufnahme dieses Berichtes. Wir werden mit diesem Bericht gemeinsam Neuland betreten, es wird eine neue Organisation des Immobilienmanagements geben, und wir werden auch gemeinsam die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung neu auf den Weg schicken. Dazu sind wir gewillt, und ich glaube, das ist wichtig. Wenn Sie in der Botschaft sehen, da haben vermutlich diverse Leute etwas gestaunt, dass der Kanton das grösste Immobilienportfolio der Ostschweiz hat. Wir haben ungefähr 650 Gebäude mit einem Neuwert von 2,6 Mrd. Franken. Das ergibt etwa jährliche Betriebskosten von 60 bis 80 Mio. Franken. Dazu kommen etwa 135 Mietobjekte, die wir auch zu bewirtschaften haben und jährlich ungefähr 26 Mio. Franken kosten. Ich glaube, diese Zahlen sind erst offensichtlich geworden, seit mit der Departementsreform 2008 all diese, auch die Mietverträge, im Baudepartement zusammengefasst worden sind, und wir seit 2008 in Regelmässigkeit alle Grundlagen erfassen und aufnehmen, was man unter einem Immobilienmanagement heute versteht. Objektiv bleibt die Feststellung, wie in anderen Betrieben, auch in unserem privaten Bereich, dass der Raumbedarf und die Mietgebäude, Mieten und Kosten immer noch steigen. Das sind Feststellungen und keine Wertungen. Wir wollen mit diesem Bericht auch die aufgeworfenen Fragen, weil das Ganze viel Geld kostet, weil man sich fragt, ist das nötig, braucht es das, einen objektiven Bericht und einen Überblick verschaffen. Wir sind noch im Aufbau des Immobilienmanagements, es sind noch nicht alle Teile fertig erstellt, und wir befinden uns, wie gesagt, auch auf Neuland. Tatsache ist, dass sehr viele Gebäude, die wir haben, nicht nur die Spitalbauten, aus den 60er- und 70er-Jahren stammen, es da im Laufe der Zeit, und jetzt immer aktueller, grösserer Sanierungen und Unterhaltsbedarf besteht. Wenn sich das seit Jahren trifft mit eher reduzierten Beiträgen für Bauten und Renovationen, dann wird es eng, es werden grössere Bedürfnisse entstehen, und das wiederum ruft Ihre berechtigte Kritik, ob es nötig ist, wie viel braucht ihr wirklich, wie kommen wir da weiter, auf. Ich glaube, es gibt zwei entscheidende Änderungen: Für die Regierung bzw. die Departemente wird es eine Neuordnung geben, wie wir vorgehen werden, wie diese Projekte aufgegleist werden, es wird eine Teilung der Aufgaben geben. Im Anfangsbereich ist das Nutzerdepartement zuständig, es muss beweisen und festlegen, was es wirklich braucht. Wir kontrollieren sogar die Nutzerdepartemente, was nötig ist, und erst wenn die Regierung die Zwischenschritte beschlossen hat, geht das Projekt in die Federführung des Baudepartementes. Umgekehrt für Sie, wir werden im Rahmen des AFP's Ihrem Wunsch nachkommen können, einmal jährlich alle Projekte, die auf irgendeinem Stand stehen, Ihnen mitzuteilen, wo wir stehen und was die nächsten Schritte sein werden. Hat aber die Konsequenz, dass Sie dann nicht mehr die fixfertigen, detailliert ausgearbeiteten Bauvorlagen erhalten, sondern früher strategisch entscheiden können, was wir wo wirklich wollen, und dann die Ausführung und Umsetzung im operativen Bereich Sache von Regierung und Verwaltung sein werden. Dazu kommt, ich denke an das überwiesene Postulat im Rahmen der Spitalvorlagendiskussion, dass man mit diesem Vorgehen gewaltig Kosten sparen kann, Planungskosten, Personaleinsätze und Ressourcen des Baudepartementes, wenn wir vorher wissen, wie es weitergehen soll. Ich glaube, entscheidend ist, Sie sehen aus diesem Bericht auch, dass wir eine Immobilienstrategie haben, wir wollen festlegen, wie wir vorgehen, und dass diese Strategie für die Umsetzung sehr viele Hilfsinstrumente braucht, die zum Teil noch nicht fertig bestehen. Ich denke an den AFP als Andockung, ich denke an die Hochbautenprogramme, das Leintuch unter dem besseren Begriff, den Immobilienbericht, den wir bereits zweimal erstellt haben, das Controlling, den Benchmark mit anderen vergleichbaren Objekten, die Zustandsbeurteilung der Gebäude, die Erhaltsplanung und auch die zentralen Immobiliendaten. Letztendlich vor allem auch, dass wir klar festlegen wollen, wenn wir etwas machen, was sind die Flächen- und Baustandards. Da darf ich vorweg nehmen, das setzen wir seit dem Auftrag vor drei Jahren bereits konsequent um. Bei Salez, bei der Kantonsschule Sargans und jetzt bei den Spitalbauten haben wir alle Flächen kontrolliert, nachgefragt, auch gekürzt, vor allem an der Kantonsschule Sargans, und wir haben auch die Baustandards überprüft, was wirklich notwendig ist. Das werden wir selbstverständlich weiter führen. Sie haben auch gesehen, dass wir Gesamtlebenszyklen bearbeiten und wollen. Das heisst, es geht nicht nur um die Bereitstellung, das heisst, Erstellung Miete oder Kauf, sondern vor allem die lange Phase des Betriebes, der Bewirtschaftung und letztendlich muss man auch an den Rückbau denken. Da denke ich vor allem an die Wahl der Baustoffe sowie an die energetischen Überlegungen, die wir anzustellen haben. Wir haben im Bericht aufgezeigt, und die Erwartung habe ich gut verstanden, dass wir jetzt ganz konkret unsere Unterlagen vervollständigen und bereits jetzt bei allen weiteren Bauten diese Standards auch anwenden wollen. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier gemeinsam auf einen neuen Weg gehen. Wir müssen gemeinsam den Weg finden, dass Ihre Bedürfnisse und unsere Unterlagen, die wir bereitstellen, in einem Einklang in guter Zusammenarbeit gehen. Die Werte unserer Infrastruktur sind sehr hoch und verlangen eine sorgfältige Bearbeitung das wollen wir mit diesem Bericht tun, und wollen ihn auch umsetzen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP-Fraktion dankt der Regierung für den ausführlichen Bericht über die Neugestaltung des Immobilienmanagements des Kantons St.Gallen. Die Erwartungen waren und sind hoch in Anbetracht der Grösse des Immobilienportfolios unseres Kantons. Dem Bericht gelingt es gut, die wichtige Bedeutung dieses Immobilienmanagements herauszuheben. Er gibt einen ausführlichen Überblick über den aktuellen Stand, aber auch über die Herausforderungen. Der Bericht versteckt auch nicht die unvermeidlichen Konfliktpotenziale, insbesondere zwischen den Nutzern von Immobilien auf der einen Seite, und dem Baudepartement, insbesondere auch dem Hochbauamt, als Bereitstellerin der räumlichen Infrastruktur, auf der anderen Seite. Die im Bericht beschriebenen Änderungen am verwaltungsinternen Vorgehen, also an den Prozessen beim Bestellwesen, sind nachvollziehbar. Die neugestalteten Prozesse sind aber nicht revolutionär, sie erscheinen viel mehr naheliegend. Die Ausführungen im Bericht zum Bestellwesen und zu anderen Änderungen, wie zum Beispiel betreffend Berücksichtigung der Lebenszykluskosten, weisen teilweise einen recht hohen Abstraktionsgrad auf, sind in der Sache aber konsequent und richtig. Positiv werten wir, dass der Entscheid, ob der berechtigterweise nachgefragte Raum mittels eigener Investition, also Neubau, Zukauf oder Miete gedeckt wird, neu im Rahmen der Genehmigung der Projektskizze durch die Regierung gefällt wird, ebenso Sinn macht, dass unser Rat den Sonderkredit auf der Basis der Projektdefinition und des Investitionsprogramms beschliesst und nicht erst zum fertigen Projekt Stellung nehmen kann. Dieser frühe Einbezug und der rechtzeitige Entscheid des Rates über den Bedarf als solchen sowie auch über Standort, Raumprogramm und Kostenrahmen überzeugen. Die FDP-Fraktion begrüsst es, dass dieser Rat künftig umfassender orientiert wird, zum einen im Rahmen des AFP's über das von der Regierung jährlich aktuelle Investitionsprogramm für die kommenden zehn Jahre. Zum andern soll der Rat in jeder Legislaturperiode einmal einen umfassenden Bericht über den Stand und die Entwicklung des kantonalen Portfolios unterbreitet erhalten. Diese beiden Neuerungen genügen aber für unsere Fraktion nicht. Dieser Rat soll deshalb auch bei der Festlegung der Immobilienstrategie nicht nur im Rahmen des vorliegenden Berichts, wo die Strategie unterbreitet wird, mitwirken können, sondern dies auch in Zukunft bei vorgesehenen Anpassungen tun können. Deshalb steht auch unserer Fraktion hinter dem Auftrag, den die vorberatende Kommission zu Handen der Regierung vorschlägt. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die CVP-EVP-Fraktion dankt der Regierung für die gut durchdachte Neugestaltung des Immobilienmanagments. Die Tragweite der Vorlage ist erheblich, und die CVP-EVP-Fraktion ist erfreut, dass zahlreichen Anliegen Rechnung getragen wurde. Weitere Anliegen, die im Rahmen der vorberatenden Kommission eingebracht wurden, sind ebenfalls wohlwollend aufgenommen worden. Eine zentrale Forderung von CVP-EVP-Fraktion ist die frühzeitigere, intensivere Involvierung des Kantonsrates bei Bauprojekten. Der Kantonsrat soll bereits bei den strategischen Weichenstellungen involviert werden, und nicht erst, wie bis anhin, bei der operativen Umsetzung. Künftig soll der Kantonsrat deshalb auch über die Projektierung von Hochbauten entscheiden können, und damit über Fragen zum Standort, zum Raumprogramm, zur Abwägung zwischen Kauf und Miete, zum Kostenrahmen und zur Priorisierung. Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst diese wichtige Neuerung, und sie lädt die Regierung ein, bereits bei den aktuellen Hochbauprojekten dem für die Zukunft definierten Prozess zu folgen. Neben dem engeren Einbezug des Kantonsrats, führt der neue Prozess auch zu einer verbesserten Planungssicherheit für die Wettbewerbsteilnehmer, da Wettbewerbe erst nach dem Entscheid über die Projektierung lanciert werden. Auch dies ist sehr sinnvoll. Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst über dies die klarere Zuweisung der Verantwortlichkeiten zwischen Nutzerdepartement und Baudepartement. Diese Klärungen der Zuständigkeiten sind ein ganz entscheidender Erfolgsfaktor für die Zukunft. Mit Blick auf aktuelle Hochbauprojekte kann allerdings eine gewisse Diskrepanz zwischen Realität und Anspruch festgestellt werden. Im Rahmen der vorberatenden Kommission wurden diese Diskrepanzen angesprochen, gerade in Bezug auf die Zuständigkeiten bei Standortabklärungen. Künftig zeichnet das Nutzerdepartement für die strategische Standortabklärung, und das Baudepartement für die technische Standortabklärung verantwortlich, und der Kantonsrat soll sich im Rahmen des erweiterten Aufgaben- und Finanzplan dazu äussern können. Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst diese neue Regelung, und hofft auf eine rasche Umsetzung. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt im Weiteren, dass die Federführung ab der Projektphase «Projektdefinition» beim Baudepartement liegt. Auf diese Weise kann zum einen ein strengenter Prozess sichergestellt, zum anderen auch eine konsequente Anwendung einheitlicher Baustandards und sonstiger Grundsätze, etwa in Bezug auf den Themenkomplex Kaufe versus Miete. Wir begrüssen überdies, dass der Bericht klar festhält, dass die Projektdefinition in enger Abstimmung mit dem Nutzerdepartement erfolgt, und dass Projektskizze, Projektdefinition und Priorisierung jeweils von der Gesamtregierung genehmigt werden müssen. Ein wichtiges Anliegen von CVP-EVP-Fraktion ist die Berücksichtigung von Erstellungs- wie auch Nutzungskosten bei Hochbauten. Dies erhöht nicht nur die Transparenz bezüglich der Warenkosten, sondern dient auch der möglichst effizienten und nachhaltigen Bewirtschaftung. Mit der Ermittlung der sogenannten Lebenszykluskosten und einem kosequenten Controlling hat das Baudepartement den richtigen Pfad gewählt. Positiv ist auch die Verknüpfung der Planung der Hochbauten mit der Finanz- und Investitionsplanung. Mit einem erweiterten Zeithorizont von zehn Jahren im Voranschlag und im AFP wird auch diesem Anliegen Rechnung getragen. Der in der vorberatenden Kommission diskutierte Vorschlag, der erweiterte AFP könne durch einen gemeinsamen Ausschuss von Staatswirtschaftlicher Kommission und Finanzkommission vorgeprüft werden, erachtet die CVP-EVP-Fraktion als sinnvoll. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt den Auftrag der vorberatenden Kommission. Die Regierung soll eingeladen werden, dem Kantonsrat einmal pro Amtsperiode Bericht zu erstatten über die Immobilienstrategie. Da es sich dabei um ein strategisches Führungs- und Steuerungsinstrument handelt, soll der Kantonsrat auch eine Möglichkeit zur Mitwirkung haben. Auch hier könnte es Sinn machen, die Immobilienstrategie durch einen gemeinsamen Ausschuss von Staatswirtschaftlicher Kommission und Finanzkommission vorprüfen zu lassen. Fazit: Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt die vorgeschlagene Neugestaltung des Immobilienmanagement sowohl in Bezug auf die Stossrichtung, als auch in Bezug auf die einzelnen Massnahmen. Insbesondere von der früheren intensiveren Involvierung des Kantonsrates versprechen wir uns einiges. Wichtige Meilensteine sind überdies die Übermittlung der Lebenszykluskosten von Hochbauten sowie die verbesserte Abstimmung der Hochbauten mit der Finanz- bzw. Investitionsplanung. Wichtig ist nun, dass das neue Immobilienmanagement rasch und integral umgesetzt wird. Gemäss Projektplan sollen wichtige Meilensteine bereits in diesem Jahr realisiert werden. Auch nimmt die CVP-EVP-Fraktion die Regierung beim Wort, dass sie bemüht sein wird, bei den beeinflussbaren Baustandards wie Raumfläche oder Materialwahl mögliches Einsparpotenzial besser auszuschöpfen. Wir freuen uns auf eine rasche und konsequente Umsetzung der postulierten Ziele. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Eintreten auf den Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Neugestaltung des Immobilienmanagements ist das Gesamtpaket von drei verschiedenen Vorstössen. Diese Vorgaben wurden vom Hochbauamt umfassende beurteilt und liegen uns nun als Entscheidungsgrundlagen vor. Für diesen umfassenden und sehr sorgfältigen Bericht möchte ich der Regierung im Namen der SP-GRÜ-Fraktion danken. Die zukünftigen Herausforderungen gilt es mit verschiedenen Massnahmen zu meistern, und natürlich auch die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. So begrüssen wir das Bestreben, dass dies neu unter einer gesamtheitlichen Optik geschehen soll. Allerdings wäre es mehr als fatal, wenn es nur bei einem bunten Werbeprospekt der schönen Worte bleiben würde, da in der Vergangenheit an zu vielen Orten zu viel an Unterhalt und Erneuerung gespart wurde, wird aus unserer Sicht eine konsequente Umsetzung die grösste Herausforderung. Auch wäre es absolut begrüssenswert, wenn es nicht nur dabei bleiben würde, dass verfügbare Mittel vermehrt in die Werterhaltung investiert werden. Eine Aufstockung der Finanzen läge durchaus in unser aller Interesse, wenn man berücksichtig, in welchem Zustand sich einzelne Liegenschaften befinden. Ganz sicher unbestritten dürfte sein, dass die geplanten Steuerungsaufgaben auch unterstützende Informatikmittel erfordern. Ebenfalls nachvollziehbar sind für uns die Grundsätze der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit. Deshalb erfolgt die Bedarfsplanung neu aufgrund von Flächen- und Energiestandards, was wir ebenfalls sehr begrüssen. Auch soll in Zukunft bei Neubauten der Fokus vermehrt auf den gesamten Lebenszyklus gelegt werden. Das macht Sinn und bildet wohl am besten all das ab, was es braucht, um Immobilien im Schuss bzw. funktionsfähig einsetzbar für veränderte Nutzungen zu erhalten. Schlussendlich präsentiert sich der Kanton St.Gallen auch über seine Bauten in der Öffentlichkeit. Viel diskutiert wurde die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Kantonsrat in die Planung einbezogen wird. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass es vorteilhaft ist, wenn dies möglichst früh geschieht. So kann sicher eher vermieden werden, dass nach grossem Planungsaufwand der Kantonsrat seine Unterstützung verweigert. Strategie soll ein früher Einbezug sein, und nicht erst, wenn das Projekt fertig auf dem Tisch liegt. Anstehende Projekte werden so auf einer breiten Basis abgestützt, und durchlaufen einen intensiven Austausch zwischen Kantonsrat und Hochbauamt. Damit dieser Prozess optimal abläuft, braucht es Kompetenz, Koordination und Weitsicht. Genau deswegen tragen wir den am Schluss des Berichtes aufgezeigten Weg für die Umsetzung des Immobilienmanagements mit. Wir werden sehen, ob es in Zukunft gelingt, die Planung vorausschauend anzugehen und damit die Quote zu erhöhen, mit der bewilligte Projekte auch gebaut werden. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat am Mittwoch, 19. März 2014 vollzählig den Bericht der Regierung vom 17. Dezember 2013 zur Neugestaltung des Immobilienmanagements des Kantons St.Gallen beraten. Die Regierung zielt mit dem vorliegenden Bericht darauf, die vom Kantonsrat eingereichten Vorstösse und verschiedenen Prüfungsaufträge an die Regierung umzusetzen. Das Immobilienportfolio soll künftig konsequent mit Blick auf den gesamten Lebenszyklus erfolgen. Insbesondere trägt der Bericht der Kritik Rechnung, dass der Kantonsrat bei kantonalen Bauvorhaben zu spät einbezogen worden ist. Konkret soll das Parlament künftig deutlich früher in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, in dem die Regierung die Botschaft zu einem Bauprojekt dem Parlament bereits vor dem Wettbewerbsprojekt zum Entscheid unterbreitet wird. In der Kommission war mehrfach das Geschäft 35.13.01 «Kantonsratsbeschluss über den Neubau des kantonalen Fischereizentrums in Steinach» Diskussionsgrundlage, da ein frühzeitiger Miteinbezug beim genannten Kantonsratsbeschluss angewendet wurde. Die vorberatende Kommission war sich einig, dass sich hier der Kantonsrat ebenfalls bewusster mit dem früheren Entscheidungseinbindungsprozess erst anfreunden oder umgehen lernen muss. Die vorberatende Kommission wurde am Sitzungstag über den regierungsrätlichen Bericht durch Regierungsrat Haag, Kurt Signer, Generalsekretär des Baudepartementes, Werner Binotto, Kantonsbaumeister und Jürg Kellenberger, Stv. Amtsleiter, Leiter Portfolio Management sowie Flavio Büsser, Generalsekretär der Finanzdepartementes vollumfänglich und detailliert informiert. Die Vertreter der Fraktionen haben den Bericht grundsätzlich positiv zur Kenntnis genommen und beantragten nach intensiv geführter Diskussion mit 14:0, bei 1 Abwesenheit, Kenntnisnahme des Berichtes «Neugestaltung des Immobilienmanagements des Kantons St.Gallen». Wichtig war der vorberatenden Kommission jedoch, dass das neue kantonale Immobilienmanagement rasch und integral an die Hand genommen, gemäss Projektplan umgesetzt, und bei den anstehenden Hochbauprojekten dem neuen Prozess nun Folge geleistet wird. Eine Immobilienstrategie ist ein strategisches Führungs- und Steuerungsinstrument der Regierung. Wichtig erscheint der Kommission, dass der Kantonsrat als strategisches Gremium eine Mitwirkungsmöglichkeit hat. Heute erhält nur ein Mitglied einer ständigen Kommission, wie der staatswirtschaftlichen Kommission oder Finanzkommission ein solche frühzeitige Mitwirkungsmöglichkeit. Daher hat die vorberatende Kommission mit 14:0, bei 1 Abwesenheit, einen Auftrag gemäss Art. 95 des Geschäftsreglementes beschlossen, und dazu dient Ihnen das gelbe Blatt. Die Regierung wird daher eingeladen, dem Kantonsrat wenigstens einmal in jener Legislatur, beispielsweise im Rahmen eines Immobilienberichtes über die Immobilienstrategie und deren Umsetzung Bericht zu erstatten. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die SVP-Fraktion dankt der Regierung für den ausführlichen Bericht. Aus unserer Sicht widergibt der Bericht die Theorien, die in den gängien Lehrbüchern zum Immobilienmanagement abgehandelt werden. Er bleibt jedoch sehr theoretisch und abstrakt. Es wird interessant sein, zu beobachten, wie die lehrbuchmässigen Vorgaben des Berichtes im Praktischen umgesetzt werden. Mit dem Hinweis, dass die Regierung dem Kantonsrat im Rahmen des 16. Strassenbauprogramms die offenen Fragen zu den Standards im Tiefbaubereich, wie auch zum Benchmarking mit anderen Kantonen beantwortet, werden die Tiefbauten im vorliegenden Bericht ausgeklammert. Der vorliegende Bericht beschränkt sich auf die Hochbauten, was nach Meinung der SVP-Fraktion im Widerspruch zu den Aufträgen des Kantonsrates steht. Der Kantonsrat soll neu vor der kostenintensiven Wettbewerbsphase in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden. Nach den Ausführungen im Bericht ist beim Vorschlag der Regierung zum Zeitpunkt des Einbezugs des Kantonsrates in die Entscheidungsfindung bereits schon viel Planungsarbeit geleistet worden. Der Einwand des Baudepartementes, dass die Planung bereits soweit fortgeschritten ist, dass grosse Projektierungs- und Änderungswünsche von Seiten des Kantonsrates nicht mehr praktikabel sind, ist nach Meinung der SVP-Fraktion vorprogrammiert. Nicht im Sinne des Auftrags des Kantonsrates an die Regierung ist nach Ansicht der SVP-Fraktion die Kompetenzdelegation der Entscheidung über Verdichtunspotenziale, Flächen- und Baustandards an die Regierung. Der Bericht kommt den Aufträgen des Rates nur zum Teil nach. Nachdem der Tiefbaubereich, aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen, ausgeblendet wurde, ist der Auftrag des Kantonsrates in diesem Teil nicht erfüllt. Die angewendeten Baustandards sind sowohl im Hoch- wie im Tiefbau nicht einheitlich. Die Baustandards hätten im Bericht definiert werden können. Eine frühere Mitsprache des Kantonsrates bei der Planung von Bauvorhaben ist auch nach der vorgesehenen Neugestaltung des Immobilienmanagements des Kantons St.Gallen nicht ausreichend gewährleistet. Dem Kommissionsantrag, nach dem die Regierung dem Kantonsrat wenigstens einmal in jeder Legislative über die Immobilienstrategie und deren Umsetzung Bericht zu erstatten hat, wird die SVP-Fraktion zustimmen. Da der Bericht zu Neugestaltung des Immobilienmanagements in die richtige Richtung weist, ist die SVP-Fraktion trotz der angebrachten Kritik für Kenntnisnahme des Berichtes. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |