Geschäft: Berichterstattung der Rechtspflegekommission [Petition Vorkurs] (Novembersession 2013)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.13.02
TitelBerichterstattung der Rechtspflegekommission [Petition Vorkurs] (Novembersession 2013)
ArtKR Berichterstattung
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung20.11.2013
Abschluss25.11.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium14.3.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2013Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Am 20. November 2013 reichte Dominik Noger im Namen des Dachverbandes Lehrpersonen Gestalten St.Gallen und weiterer Organisationen dem Kantonsrat und dem Bildungsdepartement die Petition «Gegen unbezahlbare Schulgelder! Gegen eine ungerechte und zukunftsfeindliche gesetzliche Regelung des Gestalterischen Vorkurses Erwachsene!» mit 4655 elektronisch eingegangenen Unterschriften ein. Gleichentags überwies die Staatskanzlei die Petition der Rechtspflegekommission.

Art. 2 Bst. w der Verfassung des Kantons St.Gallen vom 10. Juni 2001 gewährleistet nach Massgabe der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 das Petitionsrecht. Nach Art. 33 der Bundesverfassung gibt dieses jeder Person das Recht, Petitionen an Be­hörden zu richten; es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen. Zudem verpflichtet es die Behörden von Petitionen Kenntnis zu nehmen. Art. 3 Bst. d der Kantonsverfassung gewährleistet das Recht, auf eine Petition innert angemessener Frist eine Antwort zu erhalten.

In der Petition ersuchen die unterzeichnenden Personen die Mitglieder des Kantonsrates, den II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung abzulehnen, der für die Novembersession 2013 traktandiert ist.

Die Rechtspflegekommission berät Petitionen nach Art. 14 Abs. 1 Bst b des Geschäftsreglementes des Kantonsrates vor. Aufgrund des Zeitpunkts ihrer Einreichung konnte die Rechtspflegekommission die Petition nicht an einer Sitzung beraten. Um dem eigentlichen Zweck der Petition zu entsprechen, habe ich mich entschlossen, dem Kantonsrat vor der Beratung des II. Nachtrags zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung mündlich Bericht zu erstatten. Ohne für die Kommission sprechen zu können, beantrage ich dem Kantonsrat von der Petition Kenntnis zu nehmen. Wie weit die einzelnen Ratsmitglieder ihr darüber hinaus Folge leisten wollten, bleibt selbstverständlich ihnen überlassen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Ratspräsident stellt Kenntnisnahme von der Berichterstattung fest.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013