Geschäft: Berichterstattung der Rechtspflegekommission [Petition Linthgebiet] (Novembersession 2013)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 82.13.02 |
Titel | Berichterstattung der Rechtspflegekommission [Petition Linthgebiet] (Novembersession 2013) |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 20.11.2013 |
Abschluss | 25.11.2013 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Rechtspflegekommission 2012/2016 | 14.3.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.11.2013 | Wortmeldung | Präsident der Rechtspflegekommission: Am 20. September 2013 reichte Kurt Hager im Namen der IG Lebensqualität Linthgebiet dem Kantonsrat und dem Baudepartement die Petition «Lebensqualität Linthgebiet» mit 850 Unterschriften ein. Gleichentags überwies die Staatskanzlei die Petition der Rechtspflegekommission des Kantonsrates. Art. 2 Bst. w der Verfassung des Kantons St.Gallen vom 10. Juni 2001 gewährleistet nach Massgabe der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 das Petitionsrecht. Nach Art. 33 der Bundesverfassung gibt dieses jeder Person das Recht, Petitionen an Behörden zu richten; es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen. Zudem verpflichtet es die Behörden von Petitionen Kenntnis zu nehmen. Art. 3 Bst. d der Kantonsverfassung gewährleistet das Recht, auf eine Petition innert angemessener Frist eine Antwort zu erhalten. Am 18. September 2013 beschloss der Kantonsrat im Rahmen der Behandlung des Geschäftes 36.13.02 «Kantonsratsbeschluss über das 16. Strassenbauprogramm für die Jahre 2014 bis 2018», das Bauvorhaben «Verbindungsstrasse ab A53 Richtung Gaster und Gommiswald» von den Ersatzprojekten in die Projekte der 1. Priorität vorzuziehen. Damit ist das Hauptanliegen der Petition erfüllt. Die Rechtspflegekommission berät Petitionen nach Art. 14 Abs. 1 Bst. b des Geschäftsreglementes des Kantonsrates vor. Sie beriet die Petition an ihrer Sitzung vom 6. November 2013 und lud mich ein, dem Kantonsrat in der Novembersession 2013 mündlich Bericht erstatten. Die Rechtspflegekommission beantragt Ihnen, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ohne ihr weiter Folge zu leisten. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident stellt Kenntnisnahme von der Berichterstattung fest. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |