Geschäft: Vertrauliche Geburt in den St.Galler Spitälern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.13.50
TitelVertrauliche Geburt in den St.Galler Spitälern
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung26.11.2013
Abschluss24.2.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 28. Januar 2014
VorstossWortlaut vom 26. November 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person20.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2014Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wir danken der Regierung für die Beantwortung unserer Fragen. Wir nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die vertrauliche Geburt an den St.Galler Spitälern möglich ist. Wir erwarten, dass Frauen in ihrer sehr schwierigen Situation sehr diskret Hilfe bekommen. Gerne nehmen wir zur Kenntnis, dass die absolute Diskretion in den Spitälern für die betroffene Frau gewährt ist. Hingegen sind wir nicht sicher, ob diese Diskretion bei der Abrechnung mit der Krankenkasse auch garantiert werden kann. Wir würden es daher begrüssen, wenn die Kosten für die vertrauliche Geburt vom Spital bzw. vom Kanton getragen würden. Da es sich nur um einzelne Fälle im Jahr handelt, würden die Kosten im vertretbaren Rahmen bleiben.

Wir fragen uns, wie stellt das Spital sicher, sprich, wie stellt die Krankenkasse sicher, dass keine Daten veröffentlicht werden, wenn schon heute die Krankenkassen via Sachbearbeitende statt via Vertrauensärztlichen-Dienste die Daten einfordern und bearbeiten. Ist auch die absolute Diskretion bei der Veröffentlichung der Zivilstands Nachrichten sichergestellt? Damit sich eine Frau in ihrer für sie ausweglosen Situation für die Geburt in die Pflege, Beratung und Betreuung eines Spitals begibt, braucht es noch viel Aufklärungsarbeit. Es muss alles getan werden, dass Frauen in ihrer Situation nicht allein gelassen werden. Mutter und Kind bedürfen des grösstmöglichen Schutzes.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014