Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2013 (II)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.13.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2013 (II)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung2.10.2013
Abschluss26.11.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 8. Oktober 2013
BeilageLotteriefonds Botschaft Beiträge Winter 2013
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 26. November 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2013Gesamtabstimmung101Zustimmung9Ablehnung10
26.11.2013Antrag Güntzel-St.Gallen zu L.13.2.2131Zustimmung72Ablehnung17
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2013Wortmeldung

Ich ersuche Sie, diesen Antrag nicht zu unterstützen.

Es ist eine Sammlung, die mir sehr bekannt ist, und ich kann Ihnen sagen, der Sprecher der SVP-Fraktion weiss es vielleicht nicht, aber ich teile es ihm gerne mit, das ist eine Sammlung, die schweizweit einzigartig ist. Es ist eine Sammlung von Werken, es hat auch viel mit der Volkskunst im herkömmlichen Sinn zu tun, es stellt das bäuerliche Alpleben dar. Es ist also sehr wohl eine Form der Auseinandersetzung, die im breiten Volk verbreitet ist und die vom Volk auch verstanden wird. Es ist auch eine Form von Kunst in diesem Sinne, die, wie selten eine andere Form, einen Bezug hat zum Land um den Säntis. Es ist in der ganzen Schweiz so, es gibt nirgends, wirklich nirgends eine so intensive Form von Auseinandersetzung mit der Volkskunst, wie in unserem Kanton und in Appenzell. Ich kann Ihnen auch sagen, die beiden Leute sind ursprünglich Appenzeller und wohnen seit 40 Jahren hier bei uns. Die haben eine Sammlung aufgebaut, die wirklich ganz speziell ist. Es sind dieselben Leute, die vor etwa 25 Jahren mit einer Schenkung ermöglicht haben, dass das Museum überhaupt entstehen konnte. Diese Sammlung ist so einzigartig, sie haben ein Angebot von einem Sammler aus Winterthur, er ist ein bekannter alter Sammler (den etwas umstrittenen Namen erwähne ich nicht), und er hätte ihnen angeboten für diese Bilder ungefähr das Vierfache zu bezahlen. Aber die beiden Sammler sind nicht darauf eingestiegen und zwar aus folgenden Überlegungen:

  • Sie wollten, dass diese einzigartige Sammlung erhalten bleibt und zwar hier und nicht in Winterthur.

  • Sie wollten, dass auch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung möglich ist.

  • Sie wollten, dass auch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung möglich ist.

Dies alles ist jetzt in dieser Form jetzt so da. Es geht um hier allgemein verständliche Volkskunst und nicht um eine intellektuelle Kunst, von der man sagt, 99 Prozent der St.Galler würden diese nicht verstehen. Es geht hier genau um diese Kunstform, die das breite Volk versteht, die nur hier entstehen konnte. Wenn wir hier Nein sagen, verpassen wir eine ganz grosse Chance.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

zu L.13.2.21 (Ankauf der Sammlung Josef und Mina John durch die Stiftung schweizerische Naive Kunst und Art Brut St.Gallen): beantragt, den Beitrag zu streichen.

Ich habe nicht vergessen, sondern darauf verzichtet, ein graues Blatt einzureichen, erlaube mir aber doch einige Ausführungen zu diesem Gesuch zu machen, im Wissen, dass es in jeder dieser Botschaften zwei Dutzend Gesuche gäbe, über die man mit guten Gründen reden könnte. Ich meine aber anhand dieser Summe ist es gerechtfertigt, sich Gedanken zu machen, was denn der Lotteriefonds alles finanzieren soll. Ich sage nicht, dass dieses Gesuch nicht finanziert werden kann, aber ich erachte es als falsch, wenn private Personen, aus welcher Sammelleidenschaft auch immer, sich auf ein Gebiet spezialisieren, zweifellos gewisse finanzielle Mittel investieren, sich dann plötzlich von diesem Gut trennen wollen und erwarten, dass es Dritte gibt, die dieses Gut kaufen wollen. Die Dritten, die dieses Gute kaufen wollen, ist eine Stiftung - ich habe schon Mühe, wenn ich diese Bezeichnung der Stiftung lese, bzw. auch Ausstellungen im Lagerhaus schon angesehen habe -, dass dann im Gesuch von Volkskunst gesprochen wird. Jede Kunst im weitesten Sinne Volkskunst, denn irgendwo wohnen ja die Künstler. Für mich hat aber dieses Gesuch mit regionaler Volkskunst wenig zu tun. Ich habe auch Mühe, wenn Fr. 600'000.- in einen Ankauf investiert werden sollen von öffentlichen Mitteln, aus welchem Fonds auch immer spielt hier keine Rolle, der dann im Prinzip dann Dritten gehört und nicht dem Kanton. Ich möchte damit ja nicht sagen, der Kanton soll diese Sammlung aufkaufen, aber ich bestreite die Notwendigkeit und die Angemessenheit auch angesichts der Zahlen, welche der Kommissionspräsident einleitend erwähnt hat, nämlich wie das aktuelle momentane Vermögen des Lotteriefonds in den letzten Jahren per Ende Jahr sich gegen Null nähert. Deshalb bitte ich Sie, weil nicht notwendig, für wenige Promille der Bewohner überhaupt von Interesse, diese Ausstellung zu besuchen. Setzen Sie diese Fr. 600'000.- für andere Anfragen besser ein. Ich bin nicht ein Freund davon, Geld ins Ausland zu geben, aber vermutlich wären hier diese Fr. 600'000.- nicht schlechter eingesetzt, wenn wir sie für Notfälle ins Ausland geben würden.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

zu L.13.2.07 (Rahmenkredit Humanitäre Katastrophenhilfe 2014):

Wie schon in den Vorjahren enthält die Lotteriefonds-Botschaft einen Rahmenkredit für Humanitäre Katastrophenhilfe. Es fällt auf, dass 2012 dieser Kredit nur zu einem Viertel ausgeschöpft wurde. Wie muss man das interpretieren? Eine Antwort ist, dass das zuständige Departement die Meinung hat, es sei alles in Ordnung, es sei gar nicht nötig. Wenn wir aber schauen, was in diesem Jahr alles auf der Welt passiert ist. Man weiss, es gibt über 842 Mio. Menschen auf dieser Welt die Hunger leiden. Alle zehn Sekunden stirbt ein Kind unter fünf Jahren, meisten eine Folge von Unterernährung. Wenn man bei so einer Situation hingeht und sagt, Fr. 200'000.- sind wohl da, aber wir sind nicht in der Lage oder nicht willens, wirklich diese Unterstützung zu leisten, dann finde ich, läuft etwas falsch.

Es ist ja nicht willkürlich viel Geld, sondern es wird nicht einmal die Summe verwendet, bei der dieser Rat sagt, man könnte sie im Departement wirklich verwenden. Es geht mir nicht darum, an dieser Stelle Vorwürfe auszubreiten, sondern es geht mir viel mehr um das weitere Vorgehen. Meine Aufforderung ist, nützen Sie wenigstens in diesem Jahr die volle Summe aus. Es geht hier eigentlich um die gleiche Summe für das Jahr 2014, und gehen Sie so weit, nützen Sie das voll aus. Das ist auch eine Botschaft, dass man nicht wegschaut, dass man etwas gegen das Elend und die Not in der Welt macht.

In diesem Sinne hoffe ich für 2013 und 2014, dass diese winzige Summe angesichts der weltweiten Not voll verwendet wird.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Die restlichen Fr. 30'000.- sind jetzt zu vergeben anstatt zu übertragen.

Ich habe Verständnis für Ihr Anliegen. Ich bin auch in der Zeitachse etwas zurückgegangen in meinen Informationen und habe mein zuständiges Amt gefragt, wie denn in den letzten Jahren diese Gelder beansprucht worden sind. Sie wissen, wir können von diesen Fr. 200'000.- der Regierung einen Antrag stellen, um für humanitäre Hilfe hier Geld einsetzen zu können, und immer auch nur im Sinne eines Akzents, eines Signals. Es ist eine kleine Botschaft, es ist nicht viel Geld, wir können die Not auf unserer Welt nicht lindern mit Fr. 200'000.-, es ist wirklich nur ein politisches Zeichen. Wenn diese Beträge nicht ganz ausgeschöpft sind, dann hat es einfach an solche Projekten, an denen man sich hätte beteiligen können, gefehlt. Ich kann Ihnen sagen, es waren 2010 Fr. 165'000.-, 2010 Fr. 180'000.-, Fr. 50'000.- im Jahr 2012 und in diesem Jahr Fr. 170'000.-. Entweder finden wir eine Gelegenheit, der Regierung einen Antrag zu stellen, in diesem Jahr die restlichen Fr. 30'000.- noch zu platzieren, oder aber wir müssen mit einem sogenannten Gesuch aufstocken, damit wir dann diese Fr. 30'000.-, wenn wir sie nicht benutzen, diese in der nächsten Tranche anhängen.

Ich habe die Auffassung, es ist nicht ein Muss, dass man diese ganzen Fr. 200'000.- platziert, aber es ist ein Soll. Wir sollen uns bemühen, sonst könnten wir im Prinzip Anfang Jahr den Betrag einfach an die «Hex» schicken, aber damit ist ja auch nichts Klares geschehen. Wir werden uns aber bemühen, wirkliche Projekte zu finden, mit denen der Kanton St.Gallen ein Zeichen setzen kann. Ich würde es bevorzugen, diese Fr. 30'000.- noch in diesem Jahr der Regierung zu beantragen, anstatt dass wir jetzt beginnen ein System einzuführen, mit Übertrag in eine neue Botschaft. Davon würde ich Abstand nehmen, Kündig-Rapperswil-Jona, und einfach uns beauftragen, diese Fr. 30'000.- in diesem Jahr sinnvoll zu platzieren. Es wird uns bestimmt etwas geeignetes einfallen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist in der Tat nicht einfach, in Zeiten, in denen wir uns tatsächlich bemühen finanzielle Einschränkungen hinzunehmen und hier Massnahmen zu knüpfen, die tragbar sind für uns und für die Öffentlichkeit, wenn wir nun mit diesem Anliegen an Sie treten. Auch ich habe am Anfang ganz genau wissen wollen, worum es geht. Diese Sammlung John wurde über viele Jahre in Wittenbach aufgebaut und es ist nun eine der wertvollsten Sammlungen der Schweiz. Es gibt vergleichbar nur in Lausanne noch Art Brütt (??) und naive Kunst im Kunstmuseum Thurgau in der Kartause Ittingen zu sehen. Aber diese Museen arbeiten in der Schweiz auch zusammen. Das ist wichtig, denn hier gehen wir an die Wurzeln unserer Kultur und unserer Traditionen. Es ist nicht die Rede davon, dass das Ehepaar John sich plötzlich von diesem Kulturgut trennen möchte. Im Gegenteil, über Jahre haben hier Verhandlungen und Gespräche stattgefunden. Es war am Anfang auch ein viel höherer Betrag im Raum, nämlich über 2,5 bis 3 Mio. Franken. Nun sind es von 2 Mio. auf 1,3 Mio. Franken weniger geworden und bei diesen 1,3 Mio. Franken hat man ein Paket geschnürt, indem die Stadt St.Gallen Fr. 150'000.-, der Kanton Appenzell Ausserrhoden Fr. 50'000.- und Fr. 450'000.- noch von Stiftungen über das Museum Lagerhaus gesammelt werden. Wenn wir diese Fr. 600'000.- für ein Lebenswerk hier ausgeben, dann ist es ganz bestimmt etwas, was im Sinne des Kantons und der Kultur des Kantons St.Gallen sein wird. Es ist ein Schritt, aber ich bitte Sie, diesen Schritt zu tun. Wir haben ein Museum, das professionell geführt wird und welches in der Vermittlung besondere Akzente setzt, denn wir wollen ja diese Kunst und diese Traditionsformen auch unseren nächsten Generationen zeigen können und daher ist es wichtig, dass man die originalen Bestände nicht verteilt, dass sie nicht verschwinden in privaten Sammlungen, sondern dass sie der Öffentlichkeit erhalten bleiben.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Ratspräsident:

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

ist mit dem Vorschlag von Regierungsrat Klöti einverstanden.

In diesem Sinn beantrage ich, Ihr Vorhaben, wie Sie es dargelegt haben und ich freue mich darauf.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Die restlichen Fr. 30'000.- des Rahmenkredits sind auf das neue Jahr zu übertragen.

Ergänzend zum Votum von Gschwend-Altstätten, welches ich als sehr wertvoll und ernsthaft anerkenne, möchte ich einen Antrag stellen, den ich mit Regierungsrat Klöti und dem Staatssekretär Braun besprochen habe. Damit die Fr. 30'000.-, welche nicht ausgeschöpft worden sind, ausgeschöpft werden können, braucht es einen Übertrag in den Fonds für das nächste Jahr. Ich bitte Sie um diesen Übertrag von Fr. 30'000.- auf das nächste Jahr.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 6. November 2014 das vorliegende Geschäft auftragsgemäss geprüft. Als Mitträger der schweizerischen Landeslotterie vielen dem Kanton St.Gallen aus der Gwinnausschüttung für das Jahr 2013 rund 20,13 Mio. Franken zu. 2012 betrug die Ausschüttung 20,12 Mio. Franken, also praktisch gleichviel. Die Mittel des Lotteriefonds stehen für gemeinnützige Vorhaben, vorab in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Der Stand des Lotteriefonds betrug per 1. Januar 2013 rund 3,285 Mio. Franken, ein Jahr vorher waren es noch 6,64 Mio. Franken. Mit der Gewinnausschüttung 2012 wuchs der Fonds wieder auf 23,415 Mio. Franken an, aber nach der Belastung mit den vorliegenden Beiträgen von 4,604 Mio. Franken, den budgetierten Aufwendungen von 12,54 Mio. Franken und den im Frühjahr gesprochenen Beiträgen von 4,46 Mio. Franken, sind per Ende 2013 noch rund 1,81 Mio. Franken im Fonds verfügbar. Ende 2012 waren es noch 2,56 Mio. Franken und 2011 noch 4,9 Mio. Franken. Das entspricht einer erneuten Abnahme gegenüber dem Vorjahr um Fr. 750'000.-.

Wie bereits erwähnt, stellt die Regierung in dieser Botschaft Antrag für 49 Beiträge im Gesamtbetrag von Fr. 4'604'200.-. Über abgelehnte Gesuche, welche den geltenden Reglementsanforderungen nicht genügten, wurde wie gewohnt in der Finanzkommission seitens Regierung Bericht erstattet. In der Finanzkommission wurden verschiedene Gesuche eingehend diskutiert und ein Kürzungsantrag beim Jahresbeitrag an das Kunstzeughaus Rapperswil gestellt. Bemängelt wurde seitens eines Finanzkommissionsmitgliedes, dass bezüglich des unter der Ziff. 53 aufgeführten Beitrags an das Kunstzeughaus Rapperswil vom ursprünglich festgelegten Maximalbetrag von Fr. 150'000.- abgewichen wird. Neu soll aus dem Lotteriefonds ein Beitrag von Fr. 165'000.- geleistet werden. Seitens Regierung wurde ausgeführt, dass die Kürzung des Kantonsbeitrages eine Kürzung des Gemeindebeitrages zur Folge hätte und auch in anderen Fällen Jahresbeiträge an Kulturinvestitionen angepasst worden seien. Die Mitglieder der Finanzkommission lehnten anschliessend an die Diskussion den Kürzungsantrag über Fr. 15'000.- ab.

Diskutiert wurde unter anderem auch Position 35, der Jahresbeitrag an die Werdenberger Schlossfestspiele. Der Finanzkommission wurde erklärt, dass die Neubelebung des Schlosses Werdenberg im Jahr 2007 startete. Ab 2015 sollen sowohl der Museumsbetrieb im Schloss, als auch die Angebote im Städtchen in neuer Form als Gesamtticket zur Verfügung stehen. Ebenso ist jährlich ein mehrtägiges Festival vorgesehen und unter dem Label Forum Werdenberg soll die regionale Kultur belebt werden. Das Schloss Werdenberg ist im Unterschied zu anderen Kulturstätten, die Beiträge erhalten, im Besitz des Kantons. Seitens Finanzkommission wurde nach diesen Erklärungen der Wunsch nach einem Wirksamkeitsbericht zum Schloss Werdenberg analog dem Kunstzeughaus Rapperswil geäussert. Die Regierung stellte einen Bericht über das Engagement des Kantons in Aussicht, welcher von der Finanzkommission als Pendenz aufgenommen wurde. Die Mitglieder der Finanzkommission genehmigten abschliessend den Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2013 II mit Beiträgen von Total Fr. 4'604'200.- mit 15:0 Stimmen. Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission auf diesen Kantonsratsbeschluss einzutreten und die Beiträge aus dem Lotteriefonds unverändert gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Ich bin mir bewusst, dass ich zum zweiten Mal spreche, aber ich muss jetzt nach Gschwend-Altstätten nochmals das Wort verlangen.

Ich wehre mich nicht dagegen, dass diese Sammlung in St.Gallen bleibt, das steht ja den Eigentümern frei. Sie können das als Schenkung jederzeit diesem Museum übergeben, aber ich wehre mich dagegen, dass der Staat eine wesentliche Finanzierung daran leistet. Das ist mein Anliegen und ich gehe davon aus, dass sehr viele Leute in unserem Volk, gerade in Sparmomenten, das genauso sehen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013