Geschäft: Klare Regelung der Sozialhilfeberechtigung für Arbeitssuchende aus der EU

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.13.12
TitelKlare Regelung der Sozialhilfeberechtigung für Arbeitssuchende aus der EU
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung16.9.2013
Abschluss12.6.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 16. September 2013
AntragAntrag der Regierung vom 29. Oktober 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.9.2013Dringlicherklärung21Zustimmung85Ablehnung14
26.11.2013Gutheissung82Zustimmung4Ablehnung34
26.11.2013Eintreten81Zustimmung0Ablehnung39
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2013Wortmeldung

Wie Sie gesehen haben, sind wir grundsätzlich für Gutheissung dieser Motion. Es ist natürlich auch so, dass das eigentlich eines unserer Kernthemen ist. Ich stelle fest, obwohl es ziemliche Lücken hat bei unseren Kolleginnen und Kollegen von der CVP-EVP-Fraktion, dass das ein Thema ist, das wir sehr gerne in Zukunft zusammen mit der CVP-EVP-Fraktion bearbeiten werden und hoffen natürlich, dass das nächste Mal, wenn wir so eine Motion bringen, auch die CVP-EVP-Fraktion uns unterstützt. Ich bin froh, dass wir für einmal auf der gleichen Linie sind - danke.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
17.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Die Regierung hat sich heute früh mit dem Thema befasst. Ich habe auch die Kollegen Regierungsrat Benedikt Würth und Regierungsrat Fredy Fässler konsultiert nach entsprechenden Fakten und wir wissen, es gibt in der Schweiz zwar einige wenige Einzelfälle, die sehr restriktiv gehandhabt werden, aber im Kanton St.Gallen, nach Auskunft meines Kollegen, sind keine solche Fälle bekannt. Es ist daher für die Regierung keine Dringlichkeit angesagt. Es geht darum, dass man solchen Menschen eine Nothilfe über Bundesgesetz ausrichten muss, mehr nicht. Wir werden aber natürlich diese Frage jetzt genauer abklären, denn wir müssen dazu untersuchen welche Vorgaben das Personenfreizügigkeitsabkommen nach EU-Recht macht, ohne das können wir hier keine Anpassungen vornehmen. Es ist die Berechtigung entscheidend und nicht die Bemessung. Die Bemessung obliegt immer noch den Gemeinden. Wenn wir jetzt über diesen sozusagen Nichtzustand von eben arbeitswilligen EU-Berechtigten eine Revision des Sozialhilfegesetzes anstossen würden, wäre das wahrscheinlich der falsche Ansatzpunkt. Wir wollen ohnehin die Sozialhilfegesetzgebung angehen, aber dort geht es dann auch natürlich um die Kompetenzen der kommunalen Sozialämter und das ist eine grösser Baustelle. Ich würde also daher Ihnen jetzt beliebt machen, keine Dringlichkeit zu erklären, wir werden aber natürlich den Inhalt der Motion bearbeiten, wie es sich gehört.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit. [implizit]

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Ich habe ganz kurz mit Regierungsrat Martin Klöti und Regierungsrat Fredy Fässler im Vorfeld sprechen können. Ich sehe einige Punkte die gegen Dringlichkeit sprechen und zwar die Seriosität der Abklärungen. Ich persönlich bin auch nach Konsultation des Freizügigkeitsabkommens EU/Schweiz zum Schluss gekommen, dass es eigentlich eine gesetzliche Grundlage braucht, wenn man Arbeitsuchende, und ich rede von Arbeitssuchenden aus der EU mit einer vorübergehenden Niederlassungsbewilligung von der Sozialhilfe ausschliessen will. Der Grund, weshalb wir das dringlich machen wollten in der CVP-/EVP-Fraktion ist, dass wir hier, weil es tatsächlich meines Erachtens fast schon Rechtsmissbrauch ist, wenn man in diesen Fällen Sozialhilfe auszahlen muss, dass man hier relativ schnell den Riegel schieben sollte. Es gibt entgegen deren Angaben, die ich jetzt gehört habe von der Regierung, offensichtlich auch Fälle im Kanton St.Gallen. Der Leiter der Sozialen Dienste hat mir gesagt, wir hätten drei in der Stadt St.Gallen, ich werde das noch anschauen, selbstverständlich zusammen mit dem Migrationsamt und sehen, ob das in St.Gallen ausgestellt wurde, oder sonst wo. Ich bin aber der Meinung, wenn wir hier etwas machen, dann sollte es eigentlich schnell geschehen. Und zwar wird die Sozialhilfe heute sehr kritisch beobachtet, auch von der Bevölkerung. Ich glaube, wir tun uns keinen Gefallen, wenn wir Menschen Sozialhilfe gewähren, die keinen wirklichen Anspruch darauf haben. Sondern wir sollten uns in der Sozialhilfe darauf konzentrieren, dass diejenigen Menschen, die das nötig haben, die auch von unserem Gesetz her den Anspruch auf diese Hilfe haben, dass diese diese erhalten, aber nicht weitere. Ich bin einverstanden, wenn wir den Vorstoss nicht dringlich machen, das heisst, dass wir ihn in die nächste Session überweisen und dann klare Angaben von der Regierung haben, ob es allenfalls auch ohne eine gesetzliche Grundlage geht, was ich nicht glaube, denn wenn es ohne gesetzliche Grundlage geht, diesen Ausschluss zu machen, dann machen wir das schneller, als wenn wir ein Gesetz machen müssen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013