Geschäft: Ersatzwahl in die Verwaltungsrekurskommission (Novembersession 2013)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer15.13.06
TitelErsatzwahl in die Verwaltungsrekurskommission (Novembersession 2013)
ArtKR Mutation Wahl
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung5.9.2013
Abschluss12.12.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragWahlvorschläge der Fraktionen vom 25. November 2013
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2013Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Ich gebe Hartmann-Flawil gerne Auskunft zu dieser Frage, ich gebe sie einerseits als Präsident der RPK, ich gebe sie aber auch als alt Kantonsratspräsident und zwar deshalb, weil die Gesamterneuerungswahlen für die Verwaltungsrechtspflege durchgeführt wurden,während ich in diesem Amt war. Wir haben damals bei sämtlichen Personen die im Bereich der Verwaltungsrechtspflege wiedergewählt wurden diesen Vorbehalt angebracht. Ich erinnere daran, dass die Amtsdauer für die Mitglieder der Verwaltungsrechtspflege grundsätzlich sechs Jahre beträgt. Wir sind damals zum Schluss gekommen, dass man dem Rat nicht vorgreifen wolle, wenn allenfalls die Revision der Verwaltungsrechtspflege früher wäre. Deshalb wurden sämtliche Personen von diesem Rat mit diesem Vorbehalt gewählt, er ist jetzt vielleicht, das ist mir auch aufgefallen, etwas sehr deutlich auf dem Wahlzettel, aber der Vorbehalt hat für alle gegolten, und wir haben auch in den Wahlanzeigen die jeweils der Präsident im Namen des Rates verschickt, diesen Vorbehalt wiederholt. Sie können diesen Stimmzettel mit diesem Vorbehalt ruhig ausfüllen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Ich danke Hartmann-Flawil, dass er auch in unserem Namen gedacht hat. Es ist aber so, dass für uns das klar ist, ich bin selber Mitglied der RPK. Ich bestätige, dass ich es in dieser Ausführlichkeit und Länge noch nie so gelesen habe, aber wie Locher-St.Gallen gesagt hat, war das 2011 bereits eine einschränkende Wiederwahl, und jetzt rede ich als pragmatischer Kantonsrat, wir haben jetzt Ende 2013, 2017 beginnt eine neue Amtsdauer. Wenn uns die Regierung, wie einmal in Aussicht gestellt, allenfalls im nächsten Jahr die Vorlage für eine Revision der Verwaltungsrechtspflege vorlegt, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass es zu Neuwahlen vor 2017 kommt. Damit gehen glaube ich und die Meisten in diesem Rat davon aus, dass wenn es zu einer Neuorganisation kommt, die nicht vor der Amtsdauer 2017 beginnen kann. Ich habe soeben noch mit unserem Kandidaten gesprochen, er bestätigt seine Wahlbereitschaft auch unter diesem langen Vorbehalt.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Frage zum Vorbehalt auf dem Wahlzettel. Ich weiss nicht, ob es Ihnen auch aufgefallen ist, es besteht ein Vorbehalt. Ich habe Rücksprache genommen bei unseren Mitgliedern der RPK und sie kannten diesen Vorbehalt nicht in den Diskussionen, das würde ja bedeuten, dass dieser Richter gewählt wird und anschliessend vielleicht in ein bis zwei Jahren dann nicht mehr gewählt ist. So habe ich es jedenfalls interpretiert. Es wundert mich, bevor wir definitive Namen darauf schreiben, was hier los ist, wer das beschlossen hat und was das für Konsequenzen hätte. Ich übernehme das gerne für die SVP-Fraktion, ich hoffe, dass sie das auch gesehen haben und auch Interesse haben, dass ihr Kandidat mit einer geklärten Ausgangslage in diese Wahl schreiten kann. Besten Dank für diese Erläuterungen und die allfällige anschliessende Diskussion.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013