Geschäft: Corporate Governance - Interessenkonflikte im Gesundheitswesen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.13.14
TitelCorporate Governance - Interessenkonflikte im Gesundheitswesen
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung16.9.2013
Abschluss2.6.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 29. Oktober 2013
AntragAntrag CVP-EVP-/SVP-/FDP-Fraktion vom 25. November 2013
VorstossGeänderter Wortlaut vom 26. November 2013
VorstossWortlaut vom 16. September 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2013Gutheissung87Zustimmung28Ablehnung5
26.11.2013Antrag auf Gutheissung mit geändertem Wortlaut91Zustimmung23Ablehnung6
26.11.2013Eintreten84Zustimmung29Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-, CVP-EVP- und FDP-Fraktion): beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonrat einen Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde mit folgenden Eckwerten vorzulegen: Dem Verwaltungsrat gehört eine Vertreterin oder ein Vertreter des zuständigen Departementes an. Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Departementes ist davon ausgenommen. Die Regierung wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Verwaltungsrates sowie höchstens acht zusätzliche Mitglieder nach fachlichen Kriterien. Die Vertretung des zuständigen Departementes kann nicht gleichzeitig den Vorsitz des Verwaltungsrates ausüben.»

Ich möchte kurz zum grauen Blatt mit dem geänderten Wortlaut zwei, drei Dinge anführen. Ich möchte vor allem an die Adresse der SP-GRÜ-Fraktion sagen, dass von Ihnen gesagt wurde, wir greifen Inhalte vor, es steht klar in der rechtlichen Beurteilung, wie auch in der Begründung, dass klar seit 1. Januar 2012 ein erhebliches und verstärktes Prozessrisiko besteht, dass da ein Interessenskonflikt besteht, welchen wir entflechten möchten. Wir sind klar der Auffassung, dass wir die Motion zeitlich entflechten möchten, um der Regierung die Möglichkeit zu geben, hier das Gegenteil zu beweisen. Wenn die Regierung offen legen kann, dass hier die rechtliche Beurteilung anders ist, dann kann der Rat in seiner Weisheit auch letztendlich die Vorgabe der Vertretung des Verwaltungsrates der Spitalverbunde nochmals anders klären. Es steht auch hier an die Adresse von Hartmann-Flawil, es wird hier nicht irgendwie ein Verwaltungsrat zusammengewürfelt, sondern die Regierung hat es in der Hand, diesen Verwaltungsrat zu evaluieren und auch letztlich zu wählen. Es ist auch so vorgesehen, dass weiterhin eine Vertretung des zuständigen Departementes in diesem Verwaltungsrat Einsitz hat.

An die Adresse der Regierungsbank möchte ich noch sagen, es wurde ein Beispiel genannt, Regierungsrat Gehrer hat den Verwaltungsrat der St.Galler Kantonalbank erwähnt, es ist hier kein Präsidium, sondern ein Verwaltungsrat und auch wir sind klar der Sache verpflichtet und sehen hier in der Dringlichkeit jetzt die Frage, dass wir der Regierung die Möglichkeit geben, eine Gesamtsicht zu erstellen, wie sie es selbst im roten Blatt auch dargestellt hat bei anderen Gesetzen.

Ich möchte auch anführen, dass wir eine Motion nachgereicht haben. Wir waren damals schon beim Gesetz über die Psychiatrieverbunde der klaren Meinung, dass auch dort, wie auch bei der Labormedizin AG, nicht die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes oder der Vorsteher dort Präsident ist. Wir sehen auch hier die Frage dann in der Klärung der Gesamtsicht.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

zu Hartmann-Flawil: Ich glaube, es ist falsch, in dieser Frage die Contenance zu verlieren. Es geht darum, da bin ich mit Ihnen durchaus einig, die eigenen Interessen des Kantons bestmöglich zu wahren. Es geht darum, dass gesetzlich vorgesehene Entscheide, die in diesem Kanton und durch den dazu berufenen Gesundheitsdirektoren gefällt werden, möglichst ohne grosses Risiko vor Gericht Bestand haben. In diesem Sinne hat nicht nur der Kanton Basel Stadt, sondern auch der Kanton St.Gallen eigene Interessen. Diesen eigenen Interessen möchten wir zum Durchbruch verhelfen. Was daran schändlich sein soll, kann ich nicht nachvollziehen, da müssen Sie mit sich ausmachen.

Sie haben das Beispiel der Fachhochschulen verwendet. Das ist falsch. Die Fachhochschulen haben eine völlig andere gesetzliche Voraussetzung. Ich bitte Sie, einfach nicht auszublenden, dass wir seit dem 1. Januar 2012 in diesem Land, nicht nur im Kanton St.Gallen, eine andere gesetzliche Grundlage haben. Es ist unsere Pflicht und Schuldigkeit, im Interesse des Kantons auf diese geänderte Grundlage zu reagieren und nichts anderes wollen wir mit dieser Motion.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Regierungsrätin: Da ein schweizweit legitimiertes Organ ins Spiel gebracht worden ist in dieser Diskussion, fühle ich mich als Präsidentin des Beschlussorgans der hochspezialisierten Medizin verpflichtet, Ihnen dazu noch einige Informationen zu präsentieren, die sehr wichtig sind. Sie wissen, wir haben eine interkantonale Vereinbarung, der wir beigetreten sind und welche wir beschlossen haben, dazu haben Sie ebenfalls Ja gesagt, dass die hochspezialisierten Medizin schweizweit koordiniert und konzentriert werden soll. Alle Kantone, sei es die Parlamente oder die Regierungen, sind dieser interkantonalen Vereinbarung beigetreten und damit hat dieses Beschlussorgan ein hochlegitimiertes Fundament und ist damit auch verpflichtet Entscheide zu fällen. Wir haben insgesamt 39 Zuteilungsentscheide gefällt und jetzt im Bereich Viszeralchirurgie, der hochkomplexen Bauchchirurgie, da gab es Differenzen. Warum gab es Differenzen? Weil einige mittlere und kleinere Spitäler in die Situation geraten sind, dass sie Fälle abgeben müssen. Es handelt sich um Null bis weniger als Zehn Fälle, welche diese Spitäler, welche geklagt haben und sich beschweren, dass sie diese Fälle nicht mehr erledigen dürfen. Wir sind verpflichtet gegenüber der Qualität diese auch in Zukunft zu sichern. Das ist doch eine sehr wichtige Erkenntnis, zu wissen worum es geht. Wir sind informiert, dass 23 Spitäler geklagt haben, von 100 Beschwerden wissen wir noch nichts. Aber vielleicht kommen die dann noch. Seitens Bundesverwaltungsgericht wissen wir von 23 Spitälern. Es sind aber auch Spitäler, die keine Fälle behandeln, da sind wir wirklich der Sache und der Qualität verpflichtet, diesen Spitälern bei der Aufgabe der hochspezialisierten Medizin gerade wegen dem «Filz» nicht nachzugeben. Gegen diesen Vorwurf wehre ich mich auch gegenüber meinen Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Beschlussorgan tätig sind, wirklich vehement. Es geht hier um Qualität. Noch als Information, die einen wissen es, die anderen nicht, ich habe letztes Jahr im Mai 2013 gesagt, dass ich das Präsidium abgeben wolle, man hat mich dann gebeten, die herzchirurgische Entscheidung noch durchzuziehen, weil ich hohes Fachwissen mitbringe und diesbezüglich bei der Erarbeitung dieses ganzen Entscheides sehr stark mitgearbeitet habe. Diesen Entscheid habe ich jetzt noch durchgezogen und mitgetragen, habe an der letzten Plenarsitzung im November noch einmal bestätigt, dass ich im Mai 2014 als Präsidentin des Beschlussorganes endgültig zurücktreten werden. Es wird dann jemand anderes aus diesem Beschlussorgan dieses Präsidium übernehmen und genau in der gleichen Rolle sein, wie ich es bin.

Ich danke Ihnen für die Kenntnisnahme dieser Informationen und bitte Sie, die beiden Themen nicht zu vermischen, denn sie haben wohl mit Gesundheit zu tun, aber sie haben nichts direkt mit Ihrer Motion und Ihrer Fragestellung zu tun.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): beantragt Nichteintreten auf die Motion..

Zum Vorgehen: Die Motionäre sehen mittlerweilen den Zusammenhang zwischen ihrem Vorstoss und der von der Regierung vorgesehenen Prüfung der Corporate Governance. Sie lassen die Beantwortung der Motion nun im Rahmen dieser Prüfung zu. Nicht verständlich ist aber, warum sie dann dieser Prüfung inhaltlich bereits vorgreifen und im Bereich der Spitäler und des Gesundheitsdepartementes abschliessend legiferieren wollen. Wir plädieren dafür, nun der Regierung die Möglichkeit zu geben, den gesamten Bereich des Corporate Governance zu überprüfen und nicht bereits heute einen Bereich herauszubrechen. Es soll ja hier mit einer neuen Motion noch weiter gehen, offensichtlich wollen Sie der Regierung gar nicht die Möglichkeit geben, tatsächlich alle Bereiche zu überprüfen. Sie wollen heute schon sagen, welche Bereiche Ihrer Meinung nach anders geregelt werden müssen. Dies erscheint mir nicht wirklich statthaft, es ist nun angezeigt der Regierung diese Prüfung zu überlassen. Da die Motionäre aber diese Prüfung nicht wollen, möchte ich auch kurz auf die aufgeworfene Frage eingehen, bereits im Eintreten, dann muss, nachdem Sie dann hoffentlich eingetreten sind, dazu nicht mehr sprechen. Wir sind der Meinung, dass wir ein Interesse daran haben, mit der Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes im Verwaltungsrat des Spitalverbundes vertreten zu sein. Es geht nämlich um die Wahrung einer gewissen Einflussnahme der Politik auf die Spitalstrategie, auf die Weiterentwicklung unserer Spitäler. Unser Rat und unsere Regierung haben ein Interesse daran, bestmöglich mit dem Wissen um die politischen Rahmenbedingungen im Verwaltungsrat des Spitalverbundes vertreten zu sein und Entscheide mitprägen zu können. Die bestmögliche Vertretung ist durch den Einsitz der Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes aufgrund ihrer Sachkenntnisse gegeben. Das Interesse an einer politischen Vertretung rührt daher, dass die Spitalverbunde weiterhin im Eigentum des Kantons stehen und daher, dass der Kanton ganz wesentlich an den Kosten der Spitalaufenthalte zu tragen hat. Wenn wir schon als Parlament auf unseren Einfluss verzichten, so soll mindestens die Regierung noch die Möglichkeit haben, sich für die Interessen des Kantons einzusetzen. Es profitieren mit der heutigen Lösung aufgrund eines transparenten Informationsaustausches nicht nur der Kanton, sondern auch der Spitalverbund. Somit erachten wir es als richtig, wenn der Kanton durch die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes im Verwaltungsrat vertreten ist.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlag ist einzutreten.

Sie sind sicherlich gespannt, wie sich die SVP-Fraktion zu diesem Vorstoss äussert. Ich kann die Spannung schnell entnehmen, da dies kein neues Thema für uns ist. Wir haben das schon verschiedentlichst eingebracht. Wir warten auch ganz gespannt auf den Umsetzungsbericht von Corporate Governance, nur in diesem Fall nimmt es andere Dimensionen an. Wir haben eine neue Ausgangslage, die ganze Finanzierung mit der Spitalliste und darum können wir da nicht zuwarten bis auf den Tag X, wo uns der Bericht dann endlich vorgelegt wird.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

zu Ammann-Rüthi: Es wurde gesagt, man greife da nicht vor. Natürlich greift man vor. Sie erteilen heute der Regierung einen Auftrag, welchen sie zu erfüllen hat. Sie wird uns diesen entsprechen vorlegen müssen. Sie können nicht sagen, jetzt könne die Regierung in ihrer Weisheit dann wieder anders entscheiden. Sie erteilen einen Auftrag. Das richtige Vorgehen wäre doch, jetzt heute zu sagen, wir verzichten auf einen Antrag, wir lassen die Regierung arbeiten und warten das Resultat ab, und wenn wir mit diesem Resultat dann nicht einverstanden sind, können wir einen Antrag stellen. Aber jetzt einen Auftrag zu erteilen und dann wiederum zu sagen, wenn das dann anders gemacht wird, ist es dann auch recht, falls die Regierung zu einem andern Entscheid kommen sollte. Das ist doch überhaupt nicht glaubwürdig. Sie wollen heute die Regierung verpflichten, dies zu machen, also sagen Sie auch, dass Sie das wollen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

(im Namen FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Antrag der Regierung auf dem roten Blatt auf Nichteintreten ist erstaunlich und für uns unverständlich. Wir haben im Motionstext darauf hingewiesen, dass seit der Anpassung des Gesetzes über die Spitalverbunde, mit dem der Vorsitz des Verwaltungsrates der vier Spitalverbunde der Vorsteherin oder dem Vorsteher des zuständigen Departementes übertragen wurde, sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben. Der Gesundheitsdepartementes sehr oft zitierte und auch schon beigezogene Willi Oggier, Spezialist im Gesundheitswesen, weist immer wieder warnend auf die gewachsenen massiven Rollenkonflikte im Gesundheitswesen hin - das letzte Mal in der Sendung ECO des Schweizer Fernsehens vom 17. Juni 2013. Die Kantone bzw. die Regierungen sind seit den geänderten Vorschriften des Bundes im Bereich der Spitalfinanzierung nicht mehr nur Spitalplaner und Spitallistenersteller. Sie sind auch zuständig für die Koordination der hochspezialisierten Medizin, nehmen über vertragliche Abmachungen Einfluss bei der Tarifstruktur der Spitalleistungen, legen im Streitfall hoheitliche Tarife fest, finanzieren die Spitalleistungen und betreiben - derzeit noch - Spitäler. Diese klar erkennbare Kollision von Betreiber- und hoheitlichen Interessen ist hochexplosiv. Man sollte eigentlich etwas aus den Problemen im Zusammenhang mit der hochspezialisierten Medizin gelernt haben oder für die Zukunft lernen wollen. Die «Basler Zeitung» titelte am 4. November 2013 nicht gerade schmeichelhaft «Filz zwischen Spitälern und Kantonen - bei der Planung der hoch spezialisierten Medizin arbeiten gute Bekannte einander zu». Auslöser war der Umstand, dass in diesem Bereich gegen die Entscheide der Gesundheitsdirektoren im Beschlussorgan betreffend Bauchchirurgie gegen hundert Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht wurden. Über das Beschlussorgan und seine Präsidentin Heidi Hanselmann schreibt die Zeitung dann weiter: «Sie ist gleichzeitig Präsidentin des Verwaltungsrates des st.gallischen Spitalverbundes, also Chefin von Spitälern, welche bei der Planung berücksichtig werden wollen, über die wiederum Frau Hanselmann entscheidet». Solche Schlagzeilen brauchen wir in Zukunft nicht mehr - auch nicht in unserem Kanton. Wohlverstanden, es ist gut, wenn sich die Gesundheitschefin für die Platzierung attraktiver medizinischer Teilbereich an den st.gallischen Spitälern einsetzt. Sie soll das aber ohne Vorwurf des Filzes und der Vetternwirtschaft (BaZ) tun können - eben ohne gleichzeitig noch Präsidentin des Spitalverbundes zu sein. Treffen die Vorwürfe nämlich zu, bzw. übernehmen die Gerichte die Vorwürfe, so droht unserem Kanton ein grosser Wettbewerbsnachteil und Schaden durch Verfahrensverzögerungen. Die schlechten Schlagzeilen genügen uns.

Die Regierung ist nochmals daran zu erinnern, dass im Bereiche der Spitallisten, der Tarife usw. hoheitliche Entscheidungen anstehen, die es nicht zulassen, dass irgendwelche Interessenkonflikte einfach negiert werden. Der Kantonsrat jedenfalls kann nicht daran interessiert sein, in diesen Fragen langwierige Rechtsverfahren über Spitallisten und Tarife vor Bundesverwaltungsgericht und vor Bundesgericht abwarten zu müssen, bis feststeht, ob allfällige unterschiedliche Interessen in diesen Verfahren zulässig sind oder nicht. Die Folge wäre nämlich nur eines: die Inkaufnahme einer Schädigung der kantonalen Interessen — nicht nur virtuell, sondern durchaus in Franken und Rappen. Es ist daher unverständlich, dass die Regierung die Augen vor dieser Sachlage einfach verschliessen, möglichen Schaden für unseren Kantonund seine hervorragende medizinische Versorgung in Kauf nimmt und nicht durch eine einfache Korrektur der gesetzlichen Bestimmungen dem Grundsatz der Corporate Governance Nachachtung rechtzeitig verschaffen will. Wir empfehlen der Regierung rasch zu handeln und mögliche Fristen, welche heute zur Diskussion stehen, nicht auszunutzen. Wie hat es doch einmal ein weiser Politiker formuliert: «Wer zu spät kommt den bestraft das Leben». Wir möchten vorher handeln.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Vizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Zu Locher-St.Gallen: Er zitiert hier aus Artikeln der «Basler Zeitung», die dort durchaus auch in eigenem Interesse geschrieben wurden. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ein «Filzvorwurf» an den Haaren herbeigezogen ist, unanständig ist und jeglicher Grundlage entbehrt. Die «Basler Zeitung» hat auch ein eigenes Interesse, wenn es darum geht, wo die hochspezialisierten Angebote situiert werden. Das hat mit irgendwelchem Schaden für den Kanton St.Gallen überhaupt nichts zu tun. Es war eine Arbeitsgruppe der GDK, die hier vorbereitet und entschieden hat. Es war ein Organ der GDK und nicht irgendeine Person, eine Gesundheitsdirektorin des Kantons St.Gallen hatte zufälligerweise den Vorsitz und musste diese Entscheide auch überbringen. Es ist schändlich, wenn hier anschliessend ein «Filzvorwurf» kommt gegenüber der zuständigen Regierungsrätin des Kantons St.Gallen. Ich finde das unangebracht und unanständig.

Wenn Sie von der Rechtsprechung sprechen, dann haben wir in der Finanzkommission zur Kenntnis nehmen müssen, dass bei jeder Tarifentscheidung jedes Mal Rechtsverfahren erwirkt wurden durch die Krankenkassen, unabhängig wer entschieden hat und wer anschliessend entscheidet über die Tarifgestaltung. Es sind die Krankenkassen, die mit den verschiedensten Rechtsanwälten kommen, mit gut ausgebauten Abteilungen und Rechtsanwälten, die ihre Interessen durchsetzen wollen. Genau gleich, wie die Spitäler das genau gleich machen wollen. Dass es hier zu Rechtsverfahren und Konflikten kommt hat überhaupt nichts zu tun mit einer Interessenbindung der zuständigen Regierungsrätin im Kanton St.Gallen. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen und wenn Sie anschliessend von Corporate Governance sprechen möchten, dann hat der Kanton St.Gallen ein sehr grosses Interesse, der Kantonsrat nimmt dieses Interesse unter anderem auch wahr, vom Durchgriff in diese Spitalverbunde. Wir haben hier entschieden, dass Gewinne von 3 Mio. Franken jährlich abgeschöpft werden. Das hat der Kantonsrat entschieden und die Verwaltungsratspräsidentin, die dazumal in Quadriga II eingesetzt wurde, hat das auch durchgesetzt. Ich stelle einfach fest, wenn ich die Fachhochschulräte betrachte, in denen beispielsweise der Kanton St.Gallen 85 Prozent zahlt, und dort die Amtsleiter dabei sind und die haben kein Durchgriffsrecht, die sind dort eine Person und besitzen eine Stimme und nachher wird zu Lasten des Kantons St.Gallen entschieden. Hier wäre das Interesse des Kantons, sich hier durchzusetzen und nicht die Interessenvertretung der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen bei den Spitalverbunden zu schwächen.

Wenn es anschliessen Kalamitäten kommt, zu «Filzvorwürfen» usw. in den Spitälern, dann sind hier im Kantonsrat einzelne Kantonrätinnen und Kantonsräte die Ersten, die die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes verantwortlich machen für die Zustände und allfällige Fehler von Mitarbeitenden in den Spitälern. Darum ist es richtig, dass sie hier die direkte Verantwortung trägt. Sie muss anschliessend gerade stehen und sie muss gegenüber dem Kantonsrat die Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit übernehmen.

Wenn Sie wirklich das Gesundheitswesen im Kanton St.Gallen schwächen wollen, dann müssen Sie das möglichst rasch durchsetzen, dann haben wir nachher aber auch die Situation wie in andern Kantonen, die gerne zurück möchten, dass ihr Departementsvorsteher wiederum im leitenden Organ sitzt und auch dort bestimmt, weil der Kanton St.Gallen den Hauptteil der stationären Kosten in unserem Gesundheitswesen bezahlt. Da müssten wir ein Interesse haben, dass direkt interveniert werden kann.

Geben Sie der Regierung die Gelegenheit, diese Dinge darzulegen, ohne dass Sie vorausbestimmen, wie das Ergebnis ist. Wenn die Regierung das anschliessend vorschlägt und Sie dann immer noch der Meinung sind, dass dies der richtige Weg ist, dann können Sie beschliessen. Aber jetzt zu bestimmen was passieren wird und was die Regierung zu schreiben hat, das ist nicht der richtige Weg.

In der Interpellation, die die SP-GRÜ-Fraktion gestellt hat, hat die Regierung dargelegt, wie sie vorgehen möchte. Sie hat zugesichert, dass es noch für die nächste Amtsdauer die Möglichkeit gibt, dann die Veränderungen durchzusetzen. Begeben Sie sich auf diesen Weg und hören Sie auf mit solchen unsinnigen Vorwürfen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung unterstützt das Anliegen grundsätzlich, sie betont den komplexen Gesamtzusammenhang, sie erwähnt, für sämtliche Organisationen sei eine aufeinander abgestimmte Corporate Governance umzusetzen. Die Fraktionen kommen nun der Kritik der Regierung entgegen, ich verweise bereits an dieser Stelle auf das graue Blatt. Die Frist, die von der Regierung beanstandet wird, eine Sondervorlage für das Gesundheitswesen, diese Frist wird gestrichen. Wir bitten Sie, diese Frist fallenzulassen, was der Regierung ermöglicht, wie gewünscht, eine Vorlage für eine konsistente Umsetzung der Corporate Governance für sämtliche Organisationen mit kantonaler Beteiligung vorzulegen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013