Geschäft: Babyfenster im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.13.19
TitelBabyfenster im Kanton St.Gallen
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung18.9.2013
Abschluss26.11.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 18. September 2013
AntragAntrag der Regierung vom 29. Oktober 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2013Eintreten24Zustimmung75Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2013Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Zu recht stellt Egger-Berneck fest, dass es immer wieder Eltern - und vor allem Frauen gibt, die durch die Geburt ihres Kindes in eine extreme Notsituation geraten. Nur ist den Eltern durch seine vorgeschlagene Lösung absolut nicht geholfen, es ist nämlich nicht so, dass man die Personalien einer Mutter hat, wenn man das Kind im Babyfenster vorfindet, da ist er falsch informiert, das war eine ganz schlechte Begründung. Verschiedene Probleme werden bei dieser Scheinlösung nämlich ausgeklammert. Dass es vor allem die Eltern sind, die in dieser Situation Hilfe brauchen wird ignoriert. Zum Glück gibt es diese Hilfe bereits, leider wurde sie in den letzten Jahren eher verkleinert, statt verstärkt. Ich denke, wir sind uns einig, dass es am aller wichtigsten ist, dafür zu sorgen, dass gar niemand in eine so schreckliche Notlage kommt. Dafür gibt es im Kanton St.Gallen das niederschwellige Beratungsangebot der Fapla in verschiedenen Regionen. Entscheidet sich eine Frau oder ein Paar, dass sie das Kind nicht aufziehen können, gibt es die Möglichkeit der Adoption. Mit grosser Fach- und Sachkompetenz werden die Frauen bzw. wird das Paar vor, während und nach der Geburt begleitet. Auch das Kind bekommt die richtige Betreuung von Beginn an. Selbstverständlich wird die Anonymität gewährleistet. Ich habe in meinem beruflichen Alltag schon einige Eltern und oder Kinder in einer solchen Situation begleitet und ich kann Ihnen versichern, die Notsituation ist keinesfalls verschwunden, wenn das Kind weg ist. Nur wenn die Frau bzw. das Paar auch nach dem Weggeben des Kindes betreut wird, können die Probleme angegangen und gelöst werden. Selbstverständlich können Eltern diese Hilfe annehmen oder auch nicht.

Auf dem roten Blatt der Regierung wird die rechtliche Sicht umfassend dargelegt. Neben dem Kind, das ein Recht auf Informationen über seine Herkunft hat, hat auch der Vater Rechte. Was ist, wenn er von seiner Vaterschaft und der Kurzschlusshandlung der Mutter erst viel später erfährt? Auch wenn der vorgeschlagene Weg vielleicht gut gemeint ist; aus professioneller Sicht zeigt er keine erstrebenswerte Lösung auf; vielleicht ist die Babyklappe auf den ersten Blick billig; aber die Folgen könnten die Gesellschaft teuer zu stehen kommen.

Ich finde es äusserst stossend, dass die selben Kantonsräte, die die Gelder für die fachliche Betreuung dieser Frauen bzw. Paare kürzen, anschliessend eine dermassen entwürdigende Lösung fordern.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Egger-Berneck, ich nehme Ihnen das nicht richtig ab, dass Ihre Motivation der Schutz des Kindes ist. Sie vergessen nämlich dabei die Mutter. Eine Mutter und ihr Kind gehören wirklich zusammen. Mit der Einrichtung von einem Babyfenster nehmen Sie die Gefährdung von Mutter und Kind an Leib und Leben in Kauf. Wenn eine Mutter in eine Babyklappe aussetzt, muss man davon ausgehen, dass diese Frau in höchster Not ist. Die Befürwortet dieser Babyklappen nehmen damit in Kauf, dass diese Frau ihr Kind ohne jegliche medizinische Hilfe und psychologische Betreuung zur Welt bringen muss und damit nicht nur das Leben des Kindes, sondern in hohem Mass auch ihr eigenes Leben gefährdet. Bei der Aussetzung eines Kindes in eine Babyklappe macht sich eine Mutter strafbar, auch das nehmen die Befürworter der Babyklappe in Kauf. Das Recht auf Bekanntgabe der Herkunft ist ein Menschenrecht für jedes Kind und muss geachtet werden. Es darf nicht sein, dass mit einer solchen Einrichtung Mutter und Kind in härtester Not alleine gelassen werden. Hier hat die Gesellschaft eine hohe Verantwortung. Wir müssen alles daran setzen, für solche Frauen in grösster Not Hilfe zu leisten. Eine bessere Lösung sehen wir in der Möglichkeit der vertraulichen Geburt in unseren St.Galler Spitälern. Storchenegger-Jonschwil und ich sowie über 40 Mitunterzeichnende haben darum eine Interpellation zur vertraulichen Geburt eingereicht. Frauen könnten die medizinischen Leistungen eines Spitals unter Wahrung der absoluten Vertraulichkeit in Anspruch nehmen und so ihr Kind mit der nötigen medizinischen Hilfe zur Welt bringen. Zudem wäre das Kindsrecht gesichert auf Herausgabe der Daten über die Herkunft bei Volljährigkeit.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Regierungsrätin: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Vielen Dank für die Voten. Sie haben zurecht darauf hingewiesen, dass Mutter und Kind zusammengehören. Da möchte ich doch an Egger-Berneck noch anmelden, dass genau das ja der Kern der Sache ist, nämlich das Leben der Beiden. Ohne das Leben der Mutter ist auch das Leben des Kindes sehr wahrscheinlich stark gefährdet und umgekehrt. Das ist ein Team, das man nicht auseinander dividieren kann. Ich glaube, viele Frauen, die hier im Rat sitzen und Kinder geboren haben, wissen wovon sie sprechen.

Es wäre der falsche Weg hier einzutreten und Mutter und Kind in die Illegalität zu treiben. Das Risiko einer Geburt besteht auch heute noch, naturgemäss ist es wichtig, dass fachlich kompetente Hilfe angeboten werden kann, damit das Risiko möglichst klein gehalten wird. Deswegen möchte ich Sie bitten, dieses Risiko nicht unnötig zu erhöhen, sondern die Chance für Mutter und Kind, wie es sich in einem verantwortungsvollen Kanton gebührt, zu gewährleisten.

Ich möchte noch einen Zusatz zur vertraulichen Geburt machen, das ist in unserem Kanton möglich, wurde in den letzten fünf Jahren in der Region einmal zu Hilfe genommen und am Kantonsspital kam dies auch vor. Diese Möglichkeit besteht bereits.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Vordergrund meiner Motion steht klar das Wohl des Kindes. Ich setze mich für eine St.Galler Babyklappe ein, weil es in der Ostschweiz bis jetzt keine solche Klappe gibt. Bis jetzt gibt es nur in Einsiedeln, Davos und Olten ein Babyfenster. Die Kantone Bern und Wallis haben sich für ein Babyfenster entschieden. In mehreren weiteren Kantonen steht es noch zur Diskussion. Ein Fall in Bern zeigte kürzlich, dass das Risiko einer Aussetzung eventuell hätte vermieden werden können, wenn es eine Babyklappe als Alternative gegeben hätte. Dort wurde im Juli ein Säugling auf einer Damentoilette ausgesetzt und kurz vor Ladenschluss von einer Passantin gefunden. Seitens der Regierung wird das Thema als rechtlich heikel beschrieben, da die Babyklappe gegen die Rechte auf Informationen der Herkunft des Kindesrecht und des Adoptionsrecht verstossen würde. Diese Gesetze sind aber in der ganzen Schweiz gültig und in Davos, Einsiedeln und Olten funktioniert es anscheinend auch. Zudem ist die Schaffung einer Babyklappe die perfekte Chance um mit Familien zu arbeiten. Die Aufnahme der Daten zur Geburt von der Mutter, könnten beispielsweise über ein Formular laufen, welche zumindest die Basisdaten beinhalten würde. Dies diene nicht nur für die Zuordnung von Kind zu Mutter im Nachhinein, sondern auch für die wichtigen Daten zur Geburt selbst. Wenn die Mutter sich nach einigen Tagen umentscheiden sollte und das Kind zurückholen möchte, wäre dies letztendlich auch die perfekte Gelegenheit für die Jugendarbeit zu prüfen, ob ein Kind in dieser Familie eine reelle Chance auf eine behütete Kindheit hat oder nicht. Hier gibt es die perfekte Möglichkeit, die Familie und die Umstände genauer unter die Lupe zu nehmen, Hilfe herbeizuziehen und mit der Familie zu arbeiten. Letztendlich spricht ja eine Abgabe eines Kindes immer gegen die ideale Voraussetzungen und nicht intakte Familienverhältnisse. Bei einer Aussetzung wäre das Risiko viel zu gross, dass das Kind geschädigt wird oder allenfalls nicht einmal eine Überlebenschance hat. Ich bin der an sich, dass ein Kind die Chance bekommen sollte, in einer intakten Familie aufzuwachsen. Sein Kind abzugeben ist mit absoluter Sicherheit eine der schwierigsten Entscheide, die man überhaupt treffen könnte. Mit der Schaffung eines Babyfensters (Babyklappe) bieten wir den Eltern, die in einer verzweifelten Situation sind, aber auch dem Kind eine wichtige Hilfe an, diese Hilfe können wir mit einem minimalen Finanzaufwand im Kanton St.Gallen anbieten. Die baulichen Kosten für eine solche Klappe würden sich auf Fr. 35'000.- belaufen und die jährlichen Betriebskosten auf lediglich Fr. 6'000.-. Ich denke diese Kosten würden in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Ich hoffe vor allem auf die Unterstützung der CVP-Fraktion, da ich vernommen habe, dass ihr eine Interpellation zur anonymen Geburt machen werden, da geht es ja um die selbe Problematik. Ich denke wir sollten hier über die Parteigrenzen hinaus zusammenarbeiten.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Eine kleine Richtigstellung: Ich habe gesagt, man könnte das Formular neu einführen, nicht dass das bereits bestehe. Das ist ganz klar, das liegt an der Regierung, das so zu machen oder nicht. Das wäre ein Vorschlag, wie ich ihn mir vorstellen könnte. Wir haben hier immer die Frage nach dem Recht auf Information des Kindes. Also mir ist das Recht auf das Leben des Kindes wichtiger. Es nützt uns gar nichts, wenn das Kind schlussendlich trotzdem auf der Toilette ausgesetzt wird und das ist hier die Frage und nichts anderes.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013