Geschäft: Wildschweinbestand muss dringend reguliert werden

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.13.16
TitelWildschweinbestand muss dringend reguliert werden
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung17.9.2013
Abschluss24.2.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinRückzug vom 24. Februar 2014
VorstossWortlaut vom 17. September 2013
AntragAntrag der Regierung vom 21. Januar 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person15.9.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2014Wortmeldung

zieht die Motion zurück.

«Was lange währt, wird endlich gut.» Vorerst danke ich Ihnen, für die grosse Unterstützung unserer Motion. Wir haben damit als Parlament viel erreicht und die lange Leidensgeschichte, die bereits mit einem Vorstoss von Heim-Gossau in 2011 begann, konnte zufrieden abgeschlossen werden. Die Regierung hat gegen ihren Terminplan die Jagdverordnung nun doch vorgezogen und ab 1. Januar 2014 für gültig erklärt. Die Bagatellschadengrenze von bisher Fr. 400.- wurde neu auf Fr. 300.- gesenkt, und neu können Bagatellschäden an landwirtschaftlichen Kulturen während einem Jahr kumuliert und damit die Wildschweinschäden an landwirtschaftlichen Kulturen einfacher entschädigt werden. Zudem liegt die Revision des Jagdgesetzes zur Beratung vor, die ein stark vereinfachtes und zeitgemässes Wildschadenverfahren vorsieht. Bezüglich der Nachtsichtzielgeräte schreibt die Regierung in ihrem Nichteintretensantrag: «Der Einsatz von Nachtsichtzielgeräten darf die Jagd auf Wildschweine also nicht nur erleichtern, sondern er muss nötig sein, um Wildschäden zu verhüten».

Ich danke der Regierung, dass sie die Jagdverordnung vorgezogen und der Forderung der Landwirtschaft per 1. Januar 2014 nachgekommen ist. Die Motion wird damit hinfällig und zurückgezogen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014