Geschäft: Wildschweinbestand muss dringend reguliert werden
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.13.16 |
Titel | Wildschweinbestand muss dringend reguliert werden |
Art | KR Motion |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 17.9.2013 |
Abschluss | 24.2.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Wittenwiler-Nesslau | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Steiner-Kaltbrunn | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Heim-Andwil | 15.9.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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24.2.2014 | Wortmeldung | zieht die Motion zurück. «Was lange währt, wird endlich gut.» Vorerst danke ich Ihnen, für die grosse Unterstützung unserer Motion. Wir haben damit als Parlament viel erreicht und die lange Leidensgeschichte, die bereits mit einem Vorstoss von Heim-Gossau in 2011 begann, konnte zufrieden abgeschlossen werden. Die Regierung hat gegen ihren Terminplan die Jagdverordnung nun doch vorgezogen und ab 1. Januar 2014 für gültig erklärt. Die Bagatellschadengrenze von bisher Fr. 400.- wurde neu auf Fr. 300.- gesenkt, und neu können Bagatellschäden an landwirtschaftlichen Kulturen während einem Jahr kumuliert und damit die Wildschweinschäden an landwirtschaftlichen Kulturen einfacher entschädigt werden. Zudem liegt die Revision des Jagdgesetzes zur Beratung vor, die ein stark vereinfachtes und zeitgemässes Wildschadenverfahren vorsieht. Bezüglich der Nachtsichtzielgeräte schreibt die Regierung in ihrem Nichteintretensantrag: «Der Einsatz von Nachtsichtzielgeräten darf die Jagd auf Wildschweine also nicht nur erleichtern, sondern er muss nötig sein, um Wildschäden zu verhüten». Ich danke der Regierung, dass sie die Jagdverordnung vorgezogen und der Forderung der Landwirtschaft per 1. Januar 2014 nachgekommen ist. Die Motion wird damit hinfällig und zurückgezogen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |