Geschäft: II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das 15. Strassenbauprogramm für die Jahre 2009 bis 2013

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer36.13.04
TitelII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das 15. Strassenbauprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung8.7.2013
Abschluss26.11.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 29. August 2013
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 22. August 2013
ErlassErgebnis der Spezialdiskussion des Kantonsrates vom 18. September 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2013Gesamtabstimmung85Zustimmung25Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat führte die Spezialdiskussion dieser Vorlage in der Septembersession 2013 durch.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
18.9.2013Wortmeldung

legt ihre Interessen als Mitglied des Autogewerbeverbandes und Mitglied des Automobil Club Schweiz (ACS) offen: Auf die Vorlagen ist nicht einzutreten.

In der August/September Ausgabe des Clubmagazins des ACS hat der Generaldirektor Niklaus Zürcher treffend ausgeführt, ohne den tiefen Griff des Bundes und der Kantone in die Strassenkasse wären sämtliche Strassenbauprojekte problemlos finanzierbar. Der Kostendeckungsgrad liegt beim Strassenverkehr bei ungefähr 100 Prozent, beim Schienenverkehr nur knapp bei 50 Prozent. Das heisst, dass der Staat die Fahrten der Bahnkunden zur Hälfte mit Steuergeldern subventioniert. Für den Betrieb, Unterhalt und bedarfsgerechten Ausbau des Strassennetzes wäre also genügend Geld zur Verfügung, aber die Automobilistinnen und -mobilisten, Motorfahrzeugfahrerinnen und -fahrer, Lastwagenfahrerinnen und -fahrer und andere Strassenbenützer werden zunehmend zur Milchkuh der Nation. Sie zahlen immer mehr Steuern, immer mehr Gebühren und Abgaben und stehen trotzdem im Stau. Der Bund hat im Jahr 2012 von den Strassenbenützern gegen 10 Mrd. Franken an Steuern, Abgaben und Gebühren eingenommen, davon wurden rund 70 Prozent dieser Einnahmen zur Aufbesserung der Staatsfinanzen verwendet. Mit weiteren 1,75 Mrd. Franken wurde direkt der öffentliche Verkehr subventioniert. Jetzt kommt der Kanton mit demselben Trick und will in die Strassenkasse greifen um den Staatshaushalt aufzubessern. Diesen Sündenfall dürfen wir nicht zulassen. Die Zweckbindung darf auf keinem Fall aufgebrochen werden. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass diese Gesetzesänderung dem fakultativen Referendum untersteht. Nachdem ich zusammen mit vielen Automobilistinnen und Automobilisten bereits Unterschriften für die «Milchkuhinitiative» sammle, gilt es im gleichen Schritt auch für dieses Referendum genügend Unterschriften einzuholen, damit unsere Bürgerinnen und Bürger auch hier das entscheidende Wort haben werden. Ich bitte Sie, verantwortungsbewusst gegenüber allen Strassenbenützern zu handeln und auf diesen VII. Nachtrag zum Strassengesetz nicht einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

In allen drei Sparpaketen wurde immer wieder betont, dass alle Departemente und alle Abteilungen und Ämter ihren Beitrag leisten sollen und müssen. Dies gilt logischerweise auch für das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, und dass die Ertragsüberschüsse und der Erlös aus den Auktionen in den Staatshaushalt fliessen macht auf jeden Fall Sinn. Diese Massnahme bringt sehr viel Geld ein, und das Spezielle an dieser Massnahme, sie tut auf der anderen Seite, im Gegensatz zu allen andern Sparmassnahmen, nirgends weg. Es geht ja nicht um eine Leistungsverminderung, sondern es geht nur um eine sinnvolle Überführung dieser Mehreinnahmen und Überschüsse. Es ist auch so, das wurde bis jetzt nicht erwähnt, in andern Abteilungen und Ämtern macht man dies ebenso, dass der Überschuss überführt wird und nicht vergessen soll man, dass im Verkehr viele Folgeaufwendungen erfolgen, sei es umwelt- und unfallmässig, welche den Haushalt als Ganzes belasten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Der Inhalt des vorliegenden Beschlusses war schon wiederholt Gegenstand von Beratungen im Kantonsrat. Diesmal war es der Rat selber, der die Regierung beauftragte, die Vorlage dem Rat erneut zu unterbreiten. Bei der Neuregelung der Verwendung der Ertragsüberschüsse aus dem Strassenverkehrsamt geht es um die Überschüsse des Amtes, der Amtstätigkeit des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes und nicht um zweckgebundene Mittel aus Strassenverkehrssteuern, Bundesanteile der Schwerverkehrsabgaben, Treibstoffzöllen usw. Auch die Erträge der Kontrollschilderauktion war von Anfang an zur Entlastung des Staatshaushaltes gedacht. Die Vorlage sieht nun vor, diese zusammen mit den übrigen Ertragsüberschüssen des Amtes genauso wie Überschüsse aus anderen Amtstätigkeiten des Staates dem allgemeinen Staatshaushalt zufliessen zu lassen. Würde die Vorlage nun abgelehnt, verschlechterte sich das Resultat aus den Sparvorlagen im allgemeinen Haushalt um rund 10 Mio. Franken pro Jahr. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt den Antrag der vorberatenden Kommission, den Gesamtertrag und nicht nur den Reinertrag der Strassenverkehrssteuern dem Strassenfonds gutzuschreiben. Die Differenz liegt ja bekanntlich im Inkassoaufwand, welcher damit nicht dem Strassenfonds sondern der Amtstätigkeit belastet wird. Die CVP-EVP-Fraktion will das anvisierte Sparziel nicht verwässern.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist nicht einzutreten.

Grundsätzlich wollen wir eine zweckgebundene Verkehrsfinanzierung. Wir wollen die Ertragsüberschüsse des Strassenverkehrsamtes nicht dem allgemeinen Haushalt zuweisen. Der stetig wachsende Fahrzeugbestand, der damit Gebührenüberschüsse generiert, soll auch weiterhin aus dem Strassenfonds bezogen werden können. Alles andere wäre aus unserer Sicht zweckentfremdet. Wir lehnen daher den II. Nachtrag zum Strassengesetz ab, wenn Überschüsse, dann zweckgebunden in den Strassenfonds, so dass es auch einmal möglich ist, anfallende Unterhaltskosten finanzieren zu können. Hier laufen wir einer grossen Herausforderung entgegen. Unterhaltskosten in Zukunft mit weniger Geld, das heisst auch weniger Ausbau und Unterhalt auf den öV-Strecken, das heisst auch weniger Geld und weniger Ausbau beim Langsamverkehr (LV). Wenn wir jetzt dann im Anschluss über das 16. Strassenbauprogramm diskutieren, dann bitte denken Sie daran, wie viele Verkehrshindernisse jetzt dann leider wahrscheinlich beraten und beschlossen werden, welche es ebenfalls auch zu unterhalten gilt. Uns fehlt dann aber nachgewiesenermassen die Finanzierung dazu.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist ???.

Unsere Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und dieser zustimmen. Mit einem Abstimmungsverhältnis von 60:40 Prozent oder 66:44 Stimmen viel die letzte Abstimmung, die von unserer Fraktion initiiert wurde in dieser Sache am 25. Juni 2013 eindeutig aus. Wir teilen die Meinung der Regierung, dass Gebührenerträge nicht zwingend an die Strassenrechnung zu binden sind und auch dem allgemeinen Staatshaushalt zugeführt werden dürfen, da Erträge von Amtshandlungen keine zweckgebundenen Abgaben darstellen. An der Idee, dass regelmässige Gebührenüberschüsse zu tieferen Gebührenansätzen führen sollten, haben wir einen gewissen Gefallen, aber dann sollten diese Gebührenkürzungen flächendeckend und in allen Bereichen geprüft werden, nicht nur bei den Strassengebühren. Zudem ist es wichtig, dass alle Bereiche einen gewissen Beitrag an die Sparpakete leisten sollen und die etwa 10 Mio. Franken sind angesichts des Gesamtvolumens der Erträge der Strassenkasse von knapp 200 Mio. Franken doch verkraftbar.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Kommission trat auf diesen Nachtrag ebenfalls ein. In der Schlussabstimmung empfahl sie dem Rat eine Zustimmung mit 8:7.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Diese Vorlage geht jetzt tatsächlich in Runde Fünf in diesem Rat. Ich habe leider auch nach fünfmaliger Diskussion feststellen müssen, dass nicht sichergestellt ist, dass alle tatsächlich wissen, worum es wirklich geht.

Sie haben ein erstes Mal im Juni 2012 einer Massnahme S3 zugestimmt, die genau diesen Inhalt hatte. Bereits zu jenem Zeitpunkt wurde ein Streichungsantrag gestellt, welcher abgelehnt wurde. Die Sammelvorlage, die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen, welche die Regierung erarbeiten musste, wurde dann in der 1. Lesung wiederum bekämpft. Ihr Rat hat diesen Antrag abgelehnt, in der Schlussabstimmung wurde dann allerding wiederum ein Antrag auf Ablehnung gestellt und beim dritten Mal wurde die Vorlage dann versenkt. Ihr Rat hat uns dann aber mit dem Entlastungsprogramm 2013 den Auftrag gegeben, diese Vorlage nochmals zu bringen, weil mit dieser Vorlage ein Einsparvolumen in der Grössenordnung von 10 und mehr Mio. Franken jährlich wiederkehrend für den Kanton St.Gallen verbunden sind. Aus diesem Grund haben wir diese Vorlage nochmals gebracht und diskutieren hier nochmals darüber.

Worum geht es nicht bei dieser Vorlage? Es geht nicht darum, dass der Kanton St.Gallen einen Griff in den Strassenfonds tätigt, es geht nicht darum, dass irgendwelche zweckbestimmten Gelder zweckentfremdet werden, wie das nun bereits zum fünften Mal behauptet wurde in diesem Rat. Jeder Franken, der zweckbestimmt ist, also jeder Franken der Motorfahrzeugsteuer geht in den Strassenfonds. Jeder Franken Kantonsanteil an der LSVA geht weiterhin in den Strassenfonds und jeder Frankenanteil an den Treibstoffzöllen, die der Kanton St.Gallen erhält, geht weiterhin in den Strassenfonds, sogar jeder Rappen. Kein Rappen oder Franken wird dabei irgendwie veruntreut oder zweckentfremdet. Was in dieser Vorlage geregelt ist, ist ausschliesslich, dass die Überschüsse des Strassenverkehrsamtes, da gehören diese zweckbestimmten Mittel nicht dazu, nicht wie früher auch noch dem Strasssenfonds zugeschrieben werden, sondern dass die im ordentlichen Haushalt verbleiben. Dabei geht es um Gebühren für Fahrzeugprüfungen, für Halterwechsel, für Führerprüfungen, für Kontrollschilderausgaben und auch für Einnahmen, die sich aus der Versteigerung der Kontrollschilder ergeben. Das sind allesamt Kausalabgaben, also Leistungen des Bürgers für eine Leistung des Staates. Diese Gebühren und Zahlungen sind nicht zweckbestimmt, daher gehören sie nicht zum Strassenfonds, sondern in den ordentlichen Haushalt. Die Amtnotariate oder das Handelsregister erzielt ebenfalls Überschüsse, und diese werden auch nicht irgendwo fondiert, sondern gehen in der grössten Selbstverständlichkeit in den allgemeinen Haushalt, so soll es auch mit den Gebührenüberschüssen des Strassenverkehrsamtes geschehen. Sie müssen auch keine Angst haben, dass zu wenig Mittel für den Strassenbau zur Verfügung stehen werden. Riederer-Pfäfers hat es erwähnt, der Strassenfonds ist im Moment gefüllt, Riederer-Pfäfers hat gesagt mit rund 170 Mio. Franken, es sind rund 177 Mio. Franken, das ist wohl eher 180 Mio. Franken wenn man runden will. Wenn man mit unseren Mitteln so grosszügig herumspringt, so hat man am Ende einer Periode schnell einmal Defizite.

Wir werden alles, was geplant ist, bauen können. Natürlich sind jetzt grosse Brocken, vor allem im Toggenburg, vor der Realsierung und der Strassenfonds wird dieses Geld in den nächsten Jahren wieder verbrauche. Möglicherweise gibt es sogar einmal ein kleines Defizit. Das hat es im Strassenfonds immer wieder gegeben. Anfangs 2003 bis 2008 bestanden gewisse Defizite, er hat sich jetzt aber wieder erholt. Auch der Strassenunterhalt ist sichergestellt, natürlich wird auch hier gespart, aber es ist ja nicht so, dass wenn Sie durch den Kanton fahren, Sie nur noch auf Schlaglöcher treffen. Wir haben im Moment im Bereich des Strassenverkehrs immer noch jährliche Zuwachsraten von zwei bis drei Prozenten pro Jahr an neuen Fahrzeugen. Im Moment sind etwa 350'000 Fahrzeuge auf unseren Strassen unterwegs, das gibt Zuwachsraten von 7'000 bis 10'000 Fahrzeugen. Es ist nicht ganz einfach zu prognostizieren, wie sich das auf die Motorfahrzeugsteuer auswirkt, weil eine gute Tendenz zu leichteren Fahrzeugen festzustellen ist, und das führt tendenziell zu tieferen Einnahmen, aber immer noch zu erheblichen Mehreinnahmen. Wir fördern ja auch emmissionsarme Fahrzeuge mit steuerlichen Anreizen, auch das führt dazu, dass glücklicherweise immer mehr Fahrzeuge von diesen steuerlichen Anreizen profitieren können. Die Planzahlen im AFP, das hat Rickert-Rapperswil-Jona richtig ausgeführt, die sind mutmasslich zu tief. Wir haben dort Steigerungsraten von 500'000 pro Jahr enthalten, in der Vergangenheit waren es immer wesentlich mehr. Sie können also sehr zuversichtlich sein, dass alles, was wir an Strassen bauen können aufgrund unserer Kapazitäten, dass dies auch künftig möglich sein wird. Und wenn es dann einmal nicht mehr möglich sein sollte, dann wäre immer noch denkbar, dass man die Strassenverkehrssteuern einmal moderat anheben könnte, das ist 1979 das letzte Mal geschehen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat führt zu den beiden Erlassen eine gemeinsame Eintretensdiskussion durch.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen VII. Nachtrag zum Strassengesetz und II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das 15. Strassenbauprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 ist nicht einzutreten.

Der Kantonsrat hatte anfangs 2012 beschlossen, den Überschuss des Strassenverkehrsamtes nicht dem allgemeinen Haushalt zuzuführen. Mit der Massnahme E55bis sollte dieser Beschluss im Rahmen der Sparsession von Ende Juni wieder rückgängig gemacht werden. In der Spardebatte wurde aber klar gemacht, dass die Umsetzung der Massnahme E55bis und auch der Massnahme E56, eine allfällige Erhöhung der Motorfahrzeug- und Motorradsteuer auf den Strassenfonds erst erfolgen soll, wenn der Kommission klargelegt wurde, wie viel die geplanten Investitionen und Ausgaben im Strassenbau und Unterhalt realisiert werden können. In der Behandlung der Kommission hat sich zum einen gezeigt, dass der Strassenfonds, der zur Zeit rund 170 Mio. Franken aufweist, aufgrund der bereits beschlossenen Mittel rasch aufgebraucht sein wird und einen Negativsaldo aufweisen wird. Ausgeführt wurde auch, dass der Anteil des Kantonsstrassenunterhaltes jährlich eigentlich zu klein ist. Die Regierung selbst weist im Bericht darauf hin, dass dieser momentan vernachlässigt wird und im künftigen Strassenbauprogramm wieder aufgestockt werden muss. In der Botschaft auf Seite 45 steht wörtlich: «Aus finanziellen Gründen kann der ausgewiesene Finanzbedarf im baulichen Kantonsstrassenunterhalt im 16. Strassenbauprogramm allerdings nicht gedeckt werden. Somit verschlechtert sich der bauliche Zustand der Infrastrukturbauten weiterhin und muss im folgenden Strassenbauprogramm in erhöhtem Masse nachgebessert werden. Bei dieser Ausgangslage sind wir grossmehrheitlich nach wie vor der Meinung, dass die Mittelentnahme aus dem Strassenfonds, sei es auf dem Wege eines Rückgriffs in das noch bis Ende 2013 laufende 15. Strassenbauprogramm, sei es durch einen künftige Entnahme von Mitteln aus dem 16. Strassenbauprogramm, nicht richtig ist.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Es ist unüblich, dass ich nach dem Regierungsrat spreche, aber er hat mich schon ein bisschen herausgefordert sowie auch Rickert-Rapperswil-Jona. 170 Mio. oder sogar 177 Mio. Franken Reserve, es sind keine Reserven, es sind nicht gemachte Arbeiten. Ich weiss das als Gemeindepräsident, ich hatte letztes Jahr auch nicht alle Arbeiten ausgeführt auf der Strasse und hatte auch einen Überschuss, oder sogenannte Reserven. Die Zeit holt Sie ein, es sind nicht gemachte Arbeiten auf den Strassen. Das werden Sie teuer büssen müssen. Das andere haben Sie gesagt, es gibt jetzt Grossprojekte, die die Arbeiten brauchen. Bitte sprechen Sie nicht von Reserven, sondern von nicht ausgeführten Arbeiten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Locher-St.Gallen, heute vertreten durch Riederer-Pfäfers, entwickelt in dieser Sache eine regelrechte Obsession. Es kommt mir vor wie ein endloses Rückzugsgefecht. Ich fühle mich daher genötigt, hier nochmals einige Argumente aufzuführen und zu ergänzen, warum diese Vorlage und dieser Antrag auf Nichteintreten finanzpolitisch äussert gefährlich ist. FDP- und SVP-Fraktion argumentieren neben den immer wiederkehrenden rechtlichen Bedenken vor allem mit den knappen Mitteln des Strassenfonds. Was das Rechtlich anbelangt, die Regierung hat sich dazu mehrfach geäussert. Ich überlasse es auch hier gerne der Regierung, das noch ein x-Mal klarzustellen, das möchte ich hier nicht kommentieren. Was die Mittel betrifft hingegen, dazu möchte ich einiges sagen: Ja, es werden dem Strassenfonds Mittel entzogen, das ist korrekt. Genauso wie in jedem anderen Bereich des Staates in diesen Sparpaketen Mittel entzogen wurden. Wenn wir diese Massnahme ablehnen, müssen wir andernorts kürzen. Und Riederer-Pfäfers sowie die SVP-Fraktion blieben es uns bis jetzt schuldig, zu sagen, wo diese 10 Mio. Franken einzusparen wären. Diese ganz zentrale Frage bleibt unbeantwortet. Ist es bei der Polizei, bei den Fachhochschulen oder wird es einfach auf die Gemeinden abgewälzt. Die zentrale Frage ist, wie bereits erwähnt, wird durch diese Verlagerung der Mittel vom Strassenfonds in den Haushalt eine kritische Situation im Strassenbauunterhalt erreicht? Lassen Sie mich diesen Punkt kurz an Hand der Vorlage 16. Strassenbauprogramm begründen. Locher-St.Gallen hat mir im Juni vorgeworfen, dass ich nicht mit aktuellen Zahlen operiere, deswegen beziehe ich mich jetzt explizit auf dieses Dokument. Was war denn mit dem 15. Strassenbauprogramm? Wurden die Mittel verwendet? Auf Seite 55 steht: «Das für das 15. Strassenbauprogramm vorgesehene Investitionsvolumen wurde insgesamt nicht erreicht, einerseits konnte die Verkehrsbelastung Rapperswil-Jona nicht wie geplant vorangetrieben werden und andererseits ergaben sich Terminverschiebungen in Folge von Einsprachen bei verschiedenen grossen, mittleren und kleineren Projekten. Es ist also normal, dass immer einige Projekte nicht im Zeitrahmen umgesetzt werden. Das wird auch beim 16. Strassenbauprogramm so sein. Werfen Sie einen Blick auf die Zahlen: Ich nehme es dem Tiefbauamt und dem Baudepartement nicht übel, dass sie gerne ein schwarzes Bild malen. Dass das Tiefbauamt gerne Strassen baut, das ist verständlich, aber der Bericht ist wirklich etwas Schwarzmalerei. Auf Seite 52, das Langfristszenario, hier steht, es wird auf unveränderten Einnahmen basiert. Es wurde aber dargelegt, und das ist in den Zahlen der letzten Jahre ersichtlich, die Einnahmen von den Motorfahrzeugsteuern steigen jedes Jahr um 3 Mio. Franken, weil es immer mehr Autos gibt. Das wurde einfach ausgeblendet. Wenn Sie das hochrechnen auf die nächsten zwei Strassenbauprogramme, dann sind das 165 Mio. Franken die hier nicht im Szenario drin sind. Wir können das jetzt noch inflationsbereinigen, dann sind wir irgendwo bei knapp 100 Mio. Franken die in den nächsten 10 Mio. Franken hier nicht berücksichtigt sind. Auch beim Programm 2015/2018, hier werden Fr. 500'000.- pro Jahr Steigerung bei den Motorfahrzeugsteuern eingerechnet, 3 Mio. Franken, sind wir realistisch, ich habe das beim zuständigen Regierungsrat nochmals nachgefragt, es wurde mir bestätigt. Das sind auch schon wieder 25 Mio. Franken einfach auf die nächsten fünf Jahre. Das heisst, zudem noch ein Punkt, für mittlere und kleinere Projekte haben wir sogar 23 Mio. Franken mehr eingeplant, auch das im Bericht enthalten, als im langfristigen Durchschnitt. Was ich schon erwähnt habe, es wird nicht alles gebaut, was hier drin steht.

Ich bin überzeugt, dass der Strassenfonds Ende 2018 nicht im Minus sein wird, ich hätte Locher-St.Gallen so gerne eine Wette angeboten, dass 2018 in diesem Strassenfonds eine Reserve besteht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat nimmt die Gesamtabstimmung über den II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das 15. Strassenbauprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 in der Novembersession 2013 vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Im Juni wurde die Kommission zum 16. Strassenbauprogramm bestellt. Anlässlich der Sondersession beschloss der Rat mit 66:44 bei 1 Enthaltung die Massnahme 55bis. Diese lautet: «Der Ertragsüberschuss des Strassenverkehrsamtes soll anstatt dem Strassenfonds, dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden. Das Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben sowie das Strassengesetz sind, wie in der Vorlage 22.12.11 E, VI. Nachtrag zum Strassengesetz vorgesehen, anzupassen. Mit dem leicht angepassten Antrag Imper-Mels, Mächler-Zuzwil wurde das Geschäft der Kommission zum 16. Strassenbauprogramm zugewiesen. Die Regierung stellte dem Kantonsrat die Botschaft 22.13.08 und 36.13.04, VII. Nachtrag zum Strassengesetz und II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das 15. Strassenbauprogramm für die Jahre 2008 bis 2013 zu. Dabei handelt es sich um materiell die selbe Vorlage, wie die bereits vom Rat behandelte Vorlage 22.12.11. E, es erfolgten nur redaktionelle Änderungen.

Am 29. August 2013 fand in St.Gallen die Sitzung der vorberatenden Kommission zu den bereits erwähnten Vorlagen statt. Die anfänglich gewählte vorberatende Kommission wurde durch zwei Ersatzwahlen verändert. Für Gut-Buchs nahm Blumer-Gossau und für Wasserfallen-Goldach nahm Blum-Mörschwil Einsitz in der Kommission. Aufgrund dessen, dass der VII. Nachtrag zum Strassengesetz in die Zuständigkeit des Sicherheits- und Justizdepartementes fällt, wurde der zuständige Departementsvorsteher auf das bereits vereinbarte Datum des 16. Strassenbauprogramms eingeladen. Dieser Einladung konnte er zusammen mit dem Generalsekretär Folge leisten. Seitens des Präsidenten wurde festgelegt, dass der VII. Nachtrag zum Strassengesetz inklusiv II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das 15. Strassenbauprogramm vor dem 16. Strassenbauprogramm behandelt wird. Dadurch kann die Finanzierung geklärt werden und somit sind die finanziellen Mittel für das 16. Strassenbauprogramm klar. Obschon es sich bei den Geschäften um zwei einzelne Sachvorlagen handelt, sind diese indirekt miteinander verbunden, was die Entnahme aus der Strassenrechnung bezieht. Ich verzichte auf Ausführungen zum Inhalt über den VII. Nachtrag zum Strassengesetz und zum II. Nachtrag über den Kantonsratbeschluss zum 15. Strassenbauprogramm. Darüber wurde anlässlich der vorangegangenen Sessionen intensiv diskutiert. Aus der Mitte der Kommission wurde anlässlich der Beratung der Antrag gestellt, dem Kantonsrat ein Nichteintreten auf den VII. Nachtrag und den II. Nachtrag zu empfehlen. Der Antragstelle wies darauf hin, dass die Entnahme aus dem Strassenfonds für den allgemeinen Haushalt ein Systemfehler ist und dadurch dem Strassenfonds Mittel in Zukunft fehlen werden, dies besonders im Unterhalt.

Wie Sie aus dem gelben Blatt der vorberatenden Kommission sehen, schlägt Ihnen diese vor, das Wort «Reinertrag» durch «Gesamtertrag» zu ersetzen. Die Unterscheidung bezieht sich im Wesentlichen auf das Inkasso der Steuer. In der Schlussabstimmung stimmte die Kommission dem VII. Nachtrag zum Strassengesetz und dem II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das 15. Strassenbauprogramm über die Jahre 2009-2013 mit 8:7 Stimmen zu und empfiehlt dem Rat somit eine Zustimmung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013