Geschäft: XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.13.14 |
Titel | XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 24.7.2013 |
Abschluss | 1.8.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 24. Februar 2014 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 24. April 2014 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 18. November 2014 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 4. Juni 2014 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 16. September 2014 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 13. August 2014 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 17. Dezember 2013 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juli 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 15. September 2014 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 13. August 2014 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.13.14 voKo XVI. Nachtrag zum VolksschulG 22.13.15 voKo G über den Lohn der Volksschullehrpersonen | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
16.9.2014 | Schlussabstimmung | 115 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 5 | |
15.9.2014 | Antrag der vorberatenden Kommission (2. Lesung in der Septembersession) | 99 | Zustimmung | 1 | Ablehnung | 20 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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16.9.2014 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
15.9.2014 | Wortmeldung | Kommissionspräsident, beantragt im Namen der vorberatenden Kommission nach Art. 98 Abs. 2 GeschKR , die 2. Lesung der beiden Vorlagen ebenfalls in der Septembersession durchzuführen. Die vorberatende Kommission stellt den Antrag, die 1. und 2. Lesung zum XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz und zum Gesetz über den Lohn der Volksschullehrpersonen gestützt auf Art. 98 Abs. 2 des Ratsreglementes in der gleichen Session durchzuführen. Ich begründe dies wie folgt: Materiell und inhaltlich werden in beiden Gesetzen keine Veränderungen vorgenommen, sondern die Anpassungen erfolgen lediglich auf redaktioneller Ebene. Zudem ist es der vorberatenden Kommission einstimmig ein sehr grosses Anliegen, diese wichtige Vorlage nicht zu verzögern. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
15.9.2014 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission tagte zum XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz und zum Gesetz über den Lohn der Volksschullehrpersonen zur zweiten Kommissionssitzung nach der 1. Lesung im Kantonsrat vom 4. Juni 2014 am Mittwoch, 13. August 2014, im Sitzungszimmer des Bildungsdepartementes. Anwesend waren vom Bildungsdepartement:
Auf weitere Gäste haben wir verzichtet. Ein Mitglied der vorberatenden Kommission war entschuldigt abwesend und an Stelle von Wehrli-Buchs nahm Wasserfallen-Goldach an der Sitzung teil. Zuerst noch eine Anmerkung in eigener Sache: In einem Schreiben vom 28. April 2014 an die Mitglieder der vorberatenden Kommission habe ich als Präsident des Konventes der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen auf die Situation dieser Berufsgruppe aufmerksam gemacht. Es geht um die Arbeitsaufteilung in der Sonderpädagogik bei ausgewiesenem Bedarf in der integrativen Schulform ISF beim Systemwechsel von der Wochenlektion zur Jahresarbeitszeit. Weder SGV noch KLV widersprechen diesem Anliegen und es ging um die Kenntnisnahme der vorberatenden Kommission zu dieser Thematik. Die Begriffe der Wahlfähigkeit und die gewählte Lehrperson wurden in der ersten Kommissionssitzung vom 24. April 2014 ausführlich diskutiert. Diese Begriffe stammen aus der Zeit, in der die Lehrpersonen noch auf die Amtsdauer gewählt wurden. Es schien der Kommission als nicht sinnvoll bei einer Gesetzesänderung, wie es eben dieser XVI. Nachtrag und im Gesetz über den Lohn der Volksschullehrpersonen eine alte respektive in geänderten Artikeln neue Begriffe zu verwenden. Ziel ist es, im ganzen Volksschulgesetz und dem Gesetz über den Lohn der Volksschullehrpersonen eine einheitliche Begrifflichkeit zu wählen. Diesem Antrag der vorberatenden Kommission haben Sie zugestimmt. In meinem Eintreten in der Junisession habe ich den Rat über die Begriffe der Wahlfähigkeit und die gewählte Lehrperson informiert und von keiner Fraktion oder einzelnen Mitgliedern dieses Rates wurde dieses Vorgehen bestritten. Deshalb hat die vorberatende Kommission diesen Auftrag nun erfüllt. Vor der Beratung war die Frage zu klären, ob die vorliegenden Änderungen in der Septembersession 2014 gemäss dem Kommissionsantrag zum Gegenstand einer 1. Lesung zu machen seien und zugleich eine 2. Lesung in der gleichen Sessions durchgeführt werden kann. Dies mit dem Hintergrund, dass die Gesetze konsolidiert nach der vorliegenden Terminplanung der Regierung dem Referendum unterstellt bzw. rechtsgültig erklärt werden können. Die Staatskanzlei erklärt, dass die Gesetzgebung in der Regel über die Regierung an den Kantonsrat läuft und aus der Mitte des Kantonsrates können das Präsidium oder eine ständige Kommission Vorlagen einbringen. Aber nicht eine Nicht-Ständige-Kommission. Wenn eine Nicht-Ständige-Kommission die Gesetzgebung auslösen möchte, so muss der Antrag dem Kantonsrat unterbreitet werden, der dann die Regierung einen Auftrag erteilen kann. Wenn die vorberatende Kommission an ihrem Kommissionsantrag wie auch an der Umsetzung festhält, so müssen die neuen Anträge sicher in einer 2. Lesung durchgeführt, was ausnahmsweise in einer Session möglich wäre, wenn der Kantonsrat dem Vorgehen gemäss Art. 98 zustimmt. Diesen Antrag werde ich nach der Beratung der 1. Lesung an Sie stellen. Die vorberatende Kommission hat folgendes Prozedere festgelegt und über jeden einzelnen Punkt wurde abgestimmt.
Die vorberatende Kommission hat allen oben genannten Punkten einstimmig ohne Enthaltung zugestimmt. Es bestände selbstredend auch die Möglichkeit, dem Kantonsrat eine Motion mit dem Auftrag der Begrifflichkeiten «Wahl, gewählt, Wahlfähigkeit und wahlfähig» zu korrigieren. Alles ist und wäre mit einem erheblichen Arbeitsaufwand an das Departement und an die Regierung verbunden. Die Beratung in der 2. Kommissionssitzung über den Kommissionsantrag nach der 1. Lesung im Kantonsrat zum XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz und zum Gesetz über den Lohn der Volksschullehrpersonen ergaben, dass die vorberatende Kommission einstimmig alle Artikel ohne Enthaltungen verabschiedet hat. In einem Schreiben vom 15. August 2014 habe ich im Auftrag der vorberatenden Kommission das Präsidium des Kantonsrates über die Ergebnisse informiert mit dem Antrag, die Planung in der Septembersession 2014 auf die Beratung der ergänzenden Anträge sowohl in der 1. als auch in der 2. Lesung auszurichten. Die Regierung hat mit dem Schreiben vom 18. August 2014 von den Beratungsergebnissen der vorberatenden Kommission vom 13. August 2014 Kenntnis genommen. Hinsichtlich hat die vorberatende Kommission in Bezug auf den Berufsauftrag und die Löhne der Volksschullehrpersonen keine Anträge auf die zweite Lesung gestellt. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
15.9.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: Wiederaufnahme der 1. Lesung zu einzelnen Artikeln beider Vorlagen | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
15.9.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass wenn Sie zustimmen, dieses Geschäft sehr schlank über die Bühne gehen kann. Die Begriffe «Wahlfähigkeit und gewählte Lehrpersonen» Schnee von gestern sind. Darum sind wir der Meinung, dass das in zwei Lesungen in einer Session möglich ist und somit das unterstützen werden. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
16.9.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die beiden Vorlagen sind in 2. Lesung durchberaten und gehen zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Regierungsrat: Vorweg besten Dank für die weitgehend gute Aufnahme dieser Vorlage. Ich möchte die Vorlage zuerst in einen interkantonalen Kontext stellen, und Ihnen aufzeigen, wo wir heute verglichen mit der Entwicklung in unseren Nachbarkantone oder vergleichbaren Kantonen stehen. Wir besprechen hier kein Modell, das von Grund auf eine Neuerfindung des Bildungsdepartementes des Kantons St.Gallen ist. Es geht um einen modernen und zeitgemässen Berufsauftrag, der zum Beispiel im Kanton Luzern schon umgesetzt und evaluiert wurde und dabei von allen Beteiligten ein sehr gute Zeugnis erhielt. Wir stützen uns im Grundsatz auf ein Basismodell ab, das sich bereits seit vielen Jahren in anderen Kantonen bewährt. Der Kanton Zürich wird einen Berufsauftrag in ähnlicher Form verabschieden. Im Vergleich zur Vorlage, die wir Ihnen vor zwei Jahren vorgelegt haben, ist die jetzige eine deutliche Weiterentwicklung. Damals haben wir uns nicht getraut, Ihnen eine Vorlage vorzulegen, die so weit geht und so konsequent ist, wie die aktuelle. Im Anschluss an die Ablehnung der Vorlage vor zwei Jahren sind verschiedene Vorstösse eingegangen. Wir haben Ihre Vorgaben umgesetzt und erfüllt. Zu erwähnen ist, dass das Bildungsdepartement gegenwärtig nicht nur den Berufsauftrag der Volksschule überarbeitet, sondern alle Berufsaufträge, inklusive der Berufsaufträge der Mittelschullehrpersonen und der Berufsfachschullehrpersonen der Sekundarstufe II. Das bedeutet, Grundsätze, die wir heute hier diskutieren und festlegen, werden wir ebenso auf der Sekundarstufe II umsetzen, obwohl dort das Parlament nicht zuständig ist. Zum Schluss werden wir über alle Schulstufen Berufsaufträge haben, die den gleichen Grundsätzen entsprechen. Auch das ist eine ganz wesentliche Weiterentwicklung. Einige wesentliche Ziele möchte ich nochmals aufgreifen. Wir sehen vor, dass nur noch 100 Prozent Arbeitsleistung erbracht wird und nicht mehr. Das führt einerseits zu einer Vereinfachung des ganzen Systems. Es wird auch nicht mehr ausbezahlt. Einzige Ausnahme ist die Klassenlehrer-Zulage. Alle übrigen Zulagen schaffen wir ab. Vollständig und konsequent wäre es gewesen, auch Klassenlehrer-Zulage abzuschaffen. Das wollte die Regierung aber nicht. Stattdessen hat sie Ihnen einen Vorschlag unterbreitet, diese weiterhin mit 70 Prozent zu entrichten. Die Gemeinden werden mehr Autonomie erhalten. Sie werden sich innerhalb der Bandbreiten, die wir seitens des Bildungsdepartementes vorgeben, flexibel und frei bewegen können. Ausserdem werden wir die systematische lohnwirksame Qualifikation (SLQ) nicht mehr obligatorisch vorschreiben. Die Lehrerqualifikation liegt in Zukunft ganz in der Kompetenz der Gemeinden. Sie können das durch Mitarbeitergespräche erledigen oder weiterhin SLQ's durchführen. Ich möchte nochmals betonen, dass die Klassenlehrpersonen grundsätzlich entlastet werden. Die Richtung ist ähnlich, wie vor zwei Jahren. Damals lag unser Fokus auf den Vollzeitlehrpersonen, jetzt stützen wir auf das Modell Klassenlehrpersonen ab. Dadurch können mehr Lehrpersonen davon profitieren. Es sind genau diese Lehrpersonen, welche Verantwortung in der Schule übernehmen. Meines Erachtens haben wir zusammen mit den Sozialpartnern eine geglückte Lösung gefunden. Diese sind daher auch mit allen Punkten der Vorlage, ausser der Zulage für die Klassenlehrpersonen, einverstanden. Die Finanzierung ist wohldosiert und wohlüberlegt auf verschiedenste Massnahmen aufgeteilt. Wir reduzieren bei Schülerinnen und Schülern die Lektionentafel um vier Lektionen. Darauf werden wir in der Spezialdiskussion zurückkommen. Wenn Sie den Klassenlehrern weiterhin eine volle Zulage entrichten wollen, dann müssen Sie bei den Schülerinnen und Schülern weitere Lektionen kürzen. Das ist nicht ohne schwerwiegende Konsequenzen für die Lektionentafel der Primarschule unseres Kantons insgesamt möglich. Hier haben wir Verantwortung zu übernehmen. Vorgesehen ist, dass die Klassenlehrpersonen durch die 30-prozentige Reduktion ihrer Zulage ebenfalls einen finanziellen Beitrag leisten. Hinzu kommen weitere Massnahmen, zur Sicherstellung der Finanzierung der insgesamt erforderlichen 16 Mio. Franken. Wenn Sie an diesen Finanzierungsmechanismen drehen, dann lösen Sie Millionenbeträge aus, die dann wieder von irgendjemand anderem finanziert werden müssten. Wenn Sie wirklich die Klassenlehrerfunktion zu 100 Prozent entschädigen wollen, dann sagen Sie klar, dass und wie das finanziert werden soll. Dann sollen die Gemeinden diese 10 Mio. Franken finanzieren. Aber reduzieren Sie nicht die Unterrichtslektionen unserer Schülerinnen und Schüler, denn die haben anscheinend hier in diesem Rat keine Lobby. Die Kostenneutralität als absoluter Grundsatz Ihrer Aufträge haben wir eingehalten. Mit der Vorlage legen wir Steuerungsinstrumente fest und setzen Standards. Als Neuentwicklung des Kantons St.Gallen definieren wir in Anlehnung an den Pensenpool in der Sonderpädagogik, der sich bestens bewährt hat, einen Personalpool. Dabei werden wir bereits in der Vorlage Standards vorgeben. Die Gemeinden haben so Leitplanken, Bandbreiten und Vorgaben. Sie wissen, wie sie unsere Vorgaben und die dadurch gewonnene Flexibiltät leben und umsetzen können. Das Volksschulgesetz ist als Rahmengesetz traditionell im Kanton St.Gallen sehr allgemein gehalten. Entscheidend ist, wie es im Vollzug weitergeht. Das möchte ich Ihnen aufzeigen: Die Regierung wird durch Verordnung die Jahresarbeitszeit, die Ferien, die Altersentlastung und den Ausgleich von zusätzlich erteiltem Unterricht regeln. Wie die Regelung aussehen soll, ist in der Botschaft bereits beschrieben. Der Erziehungsrat wird mit einem Reglement die Gewichtung der Arbeitsfelder und Bandbreiten umschreiben und begrenzen, bzw. einen Umrechnungsfaktor von Stunden auf Lektionen definieren. Das Bildungsdepartement wird anschliessend den Personalpool für die Gemeinden festlegen. Noch zwei Bemerkungen zum Lohngesetz, was ebenfalls Bestandteil der Doppelvorlage ist: Das Lohngesetz wird in zwei Punkten tangiert, zum einen durch die Abschaffung der heute bestehenden Zulagen, zum anderen durch die Reduktion der Klassenlehrer-Zulage von 100 auf 70 Prozent. Durch Vereinfachung und Transparenz werden die Lehrpersonen in Zukunft nach den gleichen Grundsätzen angestellt, wie die Personen im Staatsdienst. Damit erfolgt eine wesentliche Systembereinigung. Abschliessend möchte ich auf verschiedene Voten eingehen, insbesondere das Votum Lehmann-Rorschacherberg. In Zukunft sollen alle Lehrpersonen die gleichen Grundlagen haben. Es sind nicht nur Anpassungen bei den Kindergärtnerinnen vorgesehen sondern auch bei den Lehrpersonen im Bereich der Sonderpädagogik. Immer dann, wenn Sie eine Systembereinigung machen, hat das andernorts Korrekturen zur Folge. Bei den Kindergärtnerinnen führen die Korrekturen nicht zu einer Entlastung, sondern zu mehr Lohn. Das ist ein Sonderfall in der Vorlage. Weil die Kindergärtnerinnen weniger Lektionen erteilen als die übrigen Lehrpersonen, können wir nicht anders gleichschalten. Weiter werden die Kindergärtnerinnen nicht benachteiligt, im Gegenteil. In Zukunft gelten Kindergärtnerinnen als Lehrpersonen, wie alle andern auch. Richtig ist, dass diese Lohnerhöhung bei den Kindergärtnerinnen in der höchsten Lohnklasse zwischen Fr. 300.- bis Fr. 1'200.- ausmachen wird. Aber Sie unterschlagen, dass in den Lohnklassen darunter die Lohnerhöhung Fr. 2'200.- im Jahr betragen wird. Ich werde in der Spezialdiskussion um die Entschädigung für die Klassenlehrerzulage nochmals auf die Situation der Kindergärtnerinnen zu sprechen kommen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Meine Kollegen links und rechts von mir und ich haben eine Verständnisfrage an Regierungsrat Kölliker: Wir haben verstanden, dass der Unterschied zwischen ..... und dem Antrag der Regierung 10 Mio. Franken ausmachen würde. Haben wir Sie falsch verstanden? Ein Unterschied von gut Fr. 900.- pro Klassenlehrer, erscheint uns sehr hoch. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Regierungsrat: Wir kommen in der Spezialdiskussion darauf zurück. Die Kommission schlägt vor, die hundertprozentige Entlöhnung der Klassenlehrerfunktion durch zwei Lektionen zu finanzieren, die bei den Schülerinnen und Schülern reduziert werden. Wir wissen jetzt noch nicht genau in welchem Umfang wir wirklich Lektionen reduzieren müssen, weil das einen Zusammenhang mit dem Lehrplan 21 hat. Das werde ich im Detail noch ausführen. Vielleicht sind es dann auch drei Lektionen. Es geht um Beträge in der Grössenordnung von 7 bis 10 Mio. Franken. Sie finden die Finanzierungstabelle auf S. 28 der Botschaft. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt die Konzeption des neuen Berufsauftrages für die Volksschullehrpersonen. Die Aufteilung in die vier Arbeitsfelder Unterricht, Schülerin und Schüler, Schule, sowie Lehrperson und die Umschreibung der einzelnen Aufgabenbereiche werden dem anspruchsvollen Berufsauftrag der Lehrpersonen gerecht. Die Ansetzung einer Jahresarbeitszeit mit 1'900 Stunden analog den Staatsangestellten und die Quantifizierung der Arbeitsfelder in Prozenten bzw. Stunden lassen eine praxisnahe Pensenplanung mit Gewichtung der verschiedenen Aufgaben zu. Nicht zielführend wäre eine generelle Zeiterfassung mit Stundenaufschrieb auf beiden Seiten. Im Vordergrund steht eine hohe Qualität bei der Erfüllung des Berufsauftrags. Das Aushandeln der Gewichtung der einzelnen Arbeitsfelder zwischen den Lehrpersonen und den Schulleitungen bzw. den Behörden wird sicher anspruchsvoll. Hier erwarten wir vom Erziehungsrat klare Vorgaben von Bandbreiten und Standards sowie verlässliche Modellberechnungen. Die Stärkung der Autonomie der Gemeinde ist grundsätzlich begrüssenswert, sie soll aber nicht dazu verleiten, dass Lehrpersonen der Willkür der Behörden ausgesetzt sind oder der neue Berufsauftrag für das Abwerben von gutem Personal missbraucht wird. Der vom Bildungsdepartement berechnete Personalpool soll Richtschnur sein für die Verteilung der Pensen. Wir sind froh, dass nicht an der starren 100-Prozent-Anstellung festgehalten wird, sondern eine gewisse Flexibilität zur Festlegung der Pensen in Ausnahmefällen möglich ist. Wichtig und richtig ist aus Sicht der CVP-EVP-Fraktion die Entlastung der Klassenlehrpersonen um eine Lektion im Arbeitsfeld Unterricht. Damit wird der anspruchsvollen Aufgabe, die die Klassenlehrperson wahrnimmt, Rechnung getragen. Im heutigen gesellschaftlichen Wandel, mit dem sich die Schule im besonderen Masse konfrontiert sieht, ist eine starke Bezugsperson zur Führung der Klasse wichtig. Die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus, den Behörden, den Therapeuten usw. wird immer komplexer und anspruchsvoller. Der neue Berufsauftrag soll für alle Berufsgruppen im Volksschulwesen anwendbar sein. Wir sind uns bewusst, dass nicht alle Betroffenen gleichermassen zufrieden sind, namentlich die Kindergärtnerinnen. Wir halten aber eine Abweichung von den Vorgaben für einzelne Berufsgruppen nicht für zielführend. Bei der Revision des Gesetzes über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen stehen die Abschaffung der systematischen lohnwirksamen Qualifikation (SLQ) der Lehrperson, die Reduktion der Klassenlehrer-Zulage und die Abschaffung der Lohnklassen im Zentrum. Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst, dass im Zuge der Revision das SLQ-Verfahren abgeschafft wird. Die von Seiten des Kantons starren Vorgaben für die SLQ der Lehrperson sind sehr aufwändig und nicht immer zielführend. Die Qualifikation der Lehrpersonen gehört in den Aufgabenbereich und in die Verantwortung der Schulleitungen und ist eine wichtige Führungsaufgabe. Dass dieses aufwändige Verfahren der SLQ über Jahre grosse Zeitressourcen bei Behörden und den Lehrpersonen gebunden hat, ist nicht wegzudiskutieren. An der von der Regierung beantragten Reduktion der Klassenlehrer-Zulage um 30 Prozent will eine Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion festhalten. Der neue Berufsauftrag und die dazugehörenden Parameter wurden unter den Sozialpartnern ausgehandelt und sollten nun nicht einseitig verändert werden. Zuzustimmen ist auch mit Blick auf eine kostenneutrale Umsetzung der Gesetzesrevision. Eine Neukonzeption der Lohnstruktur für Lehrpersonen, wie es die CVP-EVP-Fraktion bereits im Jahre 2007 gefordert hat, konnte mit dieser Revision nicht erfüllt werden. Die CVP-EVP-Fraktion wird auf den XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz und das Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen eintreten und der Vorlage mit den von der vorberatenden Kommission beantragten Änderungen zustimmen. Bei der Frage der Beibehaltung der Höhe der Klassenlehrer-Zulage hingegen schliesst sie sich dem Antrag der Regierung an . | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission zum XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz tagte am Donnerstag, 24. April 2014, im Sitzungszimmer des Baudepartementes in St.Gallen. Vom Bildungsdepartement nahmen der Departementsvorsteher Regierungsrat Kölliker, die Generalsekretärin Esther Friedli, der Leiter Dienst für Recht und Personal Jürg Raschle, der Leiter Amt für Volksschule Rolf Rimensberger und als Protokollführer der wissenschaftlicher Mitarbeiter im Amt für Volksschule Simon Appenzeller teil. Als Gäste und Referenten waren im ersten Teil der Beratung der Präsident des Schulgemeindeverbands Thomas Rüegg sowie die Co-Präsidenten des Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (KLV) Hansruedi Vogel und Hansjörg Bauer anwesend. Die Mitglieder der vorberatenden Kommission waren am Vormittag vollzählig vertreten. Am Nachmittag war ein Mitglied entschuldigt abwesend. Am 10. März 2014 hatte der Departementsvorsteher den Mitgliedern der vorberatenden Kommission «Anliegen für ergänzenden Kommissionsantrag (Genehmigung der Schulordnung)» zu Art. 33 des Volksschulgesetzes zugestellt. Die vorberatende Kommission hat den Vorschlag beraten und ihm zugestimmt. Sie finden ihn als Kommissionsantrag in Ihren Unterlagen. Weiter wurden die Mitglieder der vorberatenden Kommission mit Schreiben der Präsidentin der Konferenz der Kindergartenlehrpersonen des Kantons St.Gallen Daniela Veit auf die Probleme der Entlastung der Klassenlehrpersonen sowie der Pause im Arbeitsfeld Unterricht bei Kindergartenlehrpersonen aufmerksam gemacht. Der Erziehungsrat hat am 14. März 2014 den Entwurf des Konkretisierungsberichts «Berufsauftrag der Lehrpersonen in der Volksschule» zur Kenntnis genommen. Er wurde den Mitgliedern der vorberatenden Kommission auf Anfrage als zusätzliche Beratungsunterlage verteilt. Da dieser Konkretisierungsbericht erhebliche Auswirkungen auf die Umsetzung des Berufsauftrages hat, hat sich die Kommission entschieden, ihn in den Beratungen zu berücksichtigen, obwohl er nicht Gegenstand der Botschaft der Regierung ist. In der Botschaft sind von der Regierung empfohlenen Standardmodelle für verschiedene Konstellationen aufgeführt. Der Konkretisierungsbericht enthält weitere Ausführungen zu den Modellen. Die Mitglieder der vorberatenden Kommission waren sich zu Beginn der Sitzung der Verantwortung bewusst, nach dem Nichteintretensentscheid dieses Rates bei der Diskussion zum XIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz für das gesamte System Schule eine konsensfähige Lösung zu finden. Die Präsidien der Volksschulträger und der KLV sprachen sich übereinstimmend für eine neue Definition des Berufsauftrags aus. Der neue, zeitgemässe und flexible Berufsauftrag sei eine gute Grundlage. Er bringe Veränderungen, wie z.B. einen intensiveren Elternkontakt, oder biete inhaltliche Anpassungen, wie z.B. bei der Schulischen Heilpädagogik oder der Logopädie. Die notwendige Entlastung der Klassenlehrpersonen ist unbestritten und von entscheidender Bedeutung in dieser Vorlage. Die Beibehaltung der Altersentlastung wird gutgeheissen. Ebenso die Abschaffung der obligatorischen systematischen lohnwirksamen Qualifikation (SLQ). Ein der Zeit angepasster Berufsauftrag erlaube es, vom sogenannten «Lektionendenken» Abschied zu nehmen und die Arbeitszeit der Lehrpersonen in einer Jahresarbeitszeit gesamtheitlich zu betrachten. Dies schaffe Transparenz über die Arbeitsverhältnisse und die entsprechenden Tätigkeitsbereiche aller Lehrpersonen. Die Klassenlehrpersonen, welche die Hauptverantwortung der Schule tragen, sollen mit einer Lektion von der Unterrichtsverpflichtung entlastet werden. Die Begriffe «Wahlfähigkeit» und «gewählte Lehrperson» in Art. 57 wurden in der Kommission ausführlich diskutiert. Sie stammen aus einer Zeit, in der die Lehrpersonen noch auf Amtsdauer gewählt wurden. Mitte der 90-er Jahre wurde die Amtsdauer abgeschafft ohne die Begrifflichkeiten anzupassen. Die Kommission hat mit 12:2 Stimmen bei 1 Abwesenheit beschlossen, im Hinblick auf einen neuen Berufsauftrag die Begrifflichkeiten im Volksschulgesetz auf die 2. Lesung im September 2014 so anzupassen, dass im ganzen Volksschulgesetz eine einheitliche Begrifflichkeit gilt. Nach Aussage des Leiters Dienst für Recht und Personal kann dieser Auftrag auf die 2. Lesung gelöst werden. Die nächste Kommissionssitzung findet am 13. August 2014 statt. Die vorberatende Kommission wird den Kantonsrat anlässlich der 2. Lesung dieser Gesetzesvorlage über die Ergebnisse der Beratung informieren und ihm entsprechende Unterlagen vorlegen. Die vorberatende Kommission stellt weiter dem Kantonsrat mit 13:0 Stimmen, bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit den Antrag, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 zu streichen, weil mit dem Personalpool gemäss Art. 91quinquies die Bewilligung von Abweichungen von der gesetzlichen Zahl Schülerinnen und Schüler einer Klasse überflüssig wird. Im neuen Berufsauftrag gilt der Grundsatz «100 Prozent Lohn für 100 Prozent Arbeit». Dieser darf nicht überschritten werden. Daher möchte die vorberatende Kommission die zusätzliche Arbeit der Lehrpersonen in einem neuen Abs. 2 zu Art. 78quinquies präzisieren. Der gesonderte Ausgleich zusätzlicher Arbeit soll mit dem speziellen Vermerk «ausnahmsweise» durch Zeit (Regel) oder Geld (Ausnahme) vorgesehen werden. Das Departement hat im Auftrag der vorberatenden Kommission einen Formulierungsvorschlag ausgearbeitet, dem die Kommission im Zirkulationsverfahren mit 11:0 Stimmen, bei 3 Enthaltungen und 1 Abwesenheit zugestimmt hat. Das Ergebnis finden Sie als Kommissionsantrag in den Unterlagen. In der allgemeinen Diskussion wurde von den Sprechenden der Fraktionen auf beide Gesetzesvorlagen XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz (22.13.14) und Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen (22.13.15) Bezug genommen. Mit dem bisherigen Ansatz der Klassenlehrer-Zulage hat sich die Kommission in einer kontrovers geführten Diskussion intensiv auseinandergesetzt. Dem Antrag der vorberatende Kommission, die Zulage bei 100 Prozent zu belassen, steht der Antrag der Regierung gegenüber, die Zulage auf 70 Prozent zu kürzen. In der Beratung der beiden Gesetzesvorlagen hier im Rat werde ich Ihnen bei den verschiedenen Anträgen das Abstimmungsergebnis bekanntgeben. Die vorberatende Kommission hat in der Gesamtabstimmung mit 13:1 Stimmen, bei 1 Abwesenheit, beschlossen, dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz (22.13.14) und zum Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen (22.13.15) zu beantragen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage in 1. Lesung fest. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Art. 27 [III. Schule, 2. Schulorganisation und Unterricht, Klassen, b) Grösse]. Kommissionspräsident: Der Antrag, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 zu streichen, wurde in der vorberatenden Kommission mit 13:0 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit angenommen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Eine gute Schule gibt es nur mit guten Lehrerinnen und Lehrern. Damit der Kanton St.Gallen solche bekommt und behalten kann, braucht es gute Rahmenbedingungen. Das vorliegende Gesetz und die dazugehörende Botschaft kann einiges dazu beitragen. Voraussetzung ist jedoch, dass die grössere Flexibilität des Systems zur Stärkung der Lehrpersonen genutzt wird. Wir befürworten den Wechsel hin zur Jahresarbeitszeit und die Unterteilung der Arbeitszeit in die Arbeitsfelder Unterricht, Schülerinnen und Schüler, Schule und Lehrpersonen. Der Kanton muss jedoch klare Richtlinien erlassen, damit einzelne Schulgemeinden die Flexibilität des neuen Systems nicht missbrauchen, um Kosten zu sparen und damit die Rahmenbedingungen ihrer Lehrpersonen verschlechtern. Es darf nicht zu Willkür kommen. Es muss im Interesse des Kantons und der Bildung sein, dass in allen St.Galler Gemeinden weiterhin gleiche Anstellungsverhältnisse herrschen. Das Vertrauen der Basis, das heisst der Lehrerschaft, ist mehr als nur angekratzt. Das uns vorliegende Gesetz ist äusserst offen formuliert. Die für die Lehrerschaft wichtigen und spürbaren Bestimmungen werden nicht in diesem Gesetz sondern in ausführenden Verordnungen und Reglementen der Regierung und des Erziehungsrates erlassen. Damit die Lehrerschaft nicht den Eindruck erhält, dass sie mit diesem Gesetz über den Tisch gezogen wird und die Katze im Sack kauft, sind die Aussagen der Regierung in der vorberatenden Kommission und hier bei der Behandlung des Geschäftes im Parlament wichtig. Die Lehrerschaft erwartet mit dem neuen Berufsauftrag eine Entlastung. Es wäre fatal, wenn für gewisse Berufsgruppen der Spielraum des Berufsauftrages missbraucht würde, um ihr Unterrichtspensum zu erhöhen. Ich denke da vor allem an die Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung. Konkret heisst dies, dass das bisherige Unterrichtspensum von 28 Lektionen auch mit dem neuen Berufsauftrag für Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung, z.B. Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrpersonen die Regel sein muss. 29 Unterrichtslektionen für eine reine Fachlehrperson im Vollpensum soll nur in begründeten Ausnahmefällen, mit einer klar ausgewiesenen Entlastung in andern Bereichen wie Schülerinnen und Schüler oder Schule und dem klaren Einverständnis der betreffenden Lehrperson erfolgen dürfen. Die Altersentlastung muss im gleichen Umfang wie heute garantiert werden. Lehrpersonen, welche Mehrklassenunterricht erteilen, müssen in allen Schulgemeinden gleich entlastet werden. Auch schulische Heilpädagoginnen und -Heilpädagogen, welche im ISF-Modell unterrichten, sollen im gleichen Umfang wie heute im Arbeitsfeld «Unterrichten» entlastet werden. Bei Lehrpersonen mit Klassenverantwortung werden drei Prozent, bzw. 60 Stunden im Bereich Unterricht ins Arbeitsfeld «Schülerinnen und Schüler» verlagert. Dies muss eine klare Vorgabe für alle Schulgemeinden sein. Die Regierung hat die Zusicherung gegeben, dass die eben aufgezählten Punkte in den Verordnungen und Reglementen auch so umgesetzt werden. Sie waren in der vorberatenden Kommission unbestritten, was unsere Fraktion sehr freut. Lohnerhöhungen oder nur schon ein Teuerungsausgleich kennen Lehrpersonen und das Staatspersonal schon seit Jahren nur vom Hörensagen und von Medienberichten über andere Berufsgruppen. Mit der Arbeitnehmerbeteiligung an der Ausfinanzierung der St.Galler Pensionskasse haben alle Lehrpersonen und das Staatspersonal sogar eine Lohneinbusse als Neujahrsgeschenk erhalten. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass die Arbeitgeber der Volksschule, die Schulgemeinden, keinen Beitrag zur Ausfinanzierung der Pensionskasse zu leisten haben, sondern nur ihre Angestellten. Eine Kürzung der Klassenlehrer-Zulage würde als weitere Lohnkürzung empfunden werden. Die ganze Vorlage erhielte damit das Image einer weiteren Sparvorlage, egal welche Prozentspiele in dieser Botschaft vorgestellt werden. Ein attraktiver und weiser Arbeitgeber leistet sich einen so unnötigen Imageschaden nicht. Die Beibehaltung der Klassenlehrpersonenzulage im bisherigen Rahmen kann problemlos kostenneutral erreicht werden. In der 5. und 6. Klasse wäre es ohnehin wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler eine Stundenentlastung erhielten. 2008 hat man auf der Primarschule insgesamt 12 zusätzliche Unterrichtslektionen eingeführt, was zu einer grossen Mehrbelastung der Schülerinnen und Schüler vor allem im Sprachbereich führte. Eine Reduktion um fünf bis sechs Lektionen wäre auch pädagogisch sinnvoll. Es versteht sich natürlich von selbst, dass dadurch auch der Stoffumfang und die gesetzten Lernziele angepasst werden müssen, damit sich nicht der Leistungsdruck für die Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrpersonen erhöht. Unsere Fraktion begrüsst es, dass es den Schulgemeinden frei steht, ob sie das aufwändige SLQ Verfahren beibehalten oder das ganze Qualitätsverfahren in das jährliche Mitarbeitergespräch integrieren wollen. Wichtig ist uns auch, dass weiterhin das bewährte Prinzip der Vertrauensarbeitszeit gilt. Die Einführung einer technischen, fremdkontrollierten Arbeitszeiterfassung wäre ein Schildbürgerstreich sondergleichen und würde einen absolut sinnlosen administrativen Aufwand nach sich ziehen. Gute Schule lebt von der intrinsischen Motivation der Lehrpersonen. Intrinsische Motivation braucht Freiheiten und Vertrauen seitens des Arbeitgebers. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Wir haben in der vorberatenden Kommission verschiedene Anträge eingebracht und so nicht unwesentlich zu mehreren Kommissionsanträgen beigetragen. Positiv bei der neuen Lösung zu beurteilen sind:
Die Regierung hat zur vorliegenden Botschaft noch einen «Konkretisierungsbericht zum Berufsauftrag der Lehrpersonen in der Volksschule» (Entwurf vom 14. März 2014) nachgereicht, den wir in unsere Überlegungen einbezogen haben und somit auch als Teil der Materialien betrachten. Ich begründe unsere Haltung in einzelnen Punkten wie folgt: Der Verzicht auf eine fremdkontrollierte Arbeitszeiterfassung ist zu begrüssen. Dies gibt den Lehrkräften die nötige Flexibilität für Arbeiten innerhalb und ausserhalb des Schulhauses. Vertrauen und Verantwortung im Umgang mit der Arbeitszeit werden von uns als komplementäre Elemente angesehen. Den Lehrkräften muss bewusst sein, dass sie als staatliche Angestellte mit guter Entlöhnung zur Leistung von nötigen nicht verrechenbaren Überstunden angehalten sind, wie das bei kantonalen Angestellten vergleichbarer Lohnklassen auch der Fall ist. Ein «Stündelen» bei der Beurteilung der Arbeitsleistung quer durchs Jahr muss unbedingt vermieden werden. Der Behörde muss es trotz Verzicht auf fremdkontrollierte Arbeitszeiterfassung möglich sein, zur Beurteilung der Belastungssituation der Lehrkräfte für eine beschränkte Dauer eine Arbeitszeiterfassung vorzunehmen. Die FDP-Fraktion hat diesen unbestrittenen, im Gesetz aber nicht explizit erwähnten Grundsatz zu Handen der Materialien festhalten lassen. Die Definition der Jahresarbeitszeit bedeutet aber auch, dass Unterricht nicht für andere Aufgaben des Berufsauftrags ausfallen darf. Damit würde nämlich quasi eine Arbeitsleistung «zweimal verkauft». Dass der maximale Lohn von 100 Prozent in der Regel nicht überschritten werden soll, ist zu begrüssen. Mehr- und Minderleistungen in einem Schuljahr sollen vorgetragen und konsumiert bzw. abgebaut werden, wie das bei den Mittelschulen schon jahrzehntelang problemlos funktioniert. Eine Schulleitung soll jedoch die Möglichkeit haben, mit Einverständnis der vorgesetzten Stelle in vernünftigem Mass Mehrleistungen (im Ausnahmefall und temporär) auch durch finanzielle Vergütung abzugelten. Die FDP-Fraktion hat diese Flexibilisierung im Rahmen der Beratung der vorberatenden Kommission eingebracht. In der strittigen Frage der Klassenlehrer-Entschädigung (zusätzlich zur neu eingerichteten Unterrichtsentlastung im Rahmen von einer Lektion für Klassenlehrkräfte) gehörte die FDP-Fraktion zur Kommissionsminderheit. Die FDP-Fraktion wird hier den Antrag der Regierung unterstützen. In der Spezialdiskussion werden wir uns dazu und auch zu den Argumenten des Fraktionssprechers der SP-GRÜ-Fraktion noch konkret äussern. Der Nachtrag zum Volksschulgesetz mit dem neu konzipierten Berufsauftrag ist ein Fortschritt in die von der FDP-Fraktion geforderte Richtung. Die Vorlage verdient unsere Unterstützung. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Ich habe den Eindruck, dass nach der gescheiterten Vorlage vor einem Jahr nun gedrängt wird, endlich eine mehrheitsfähige Vorlage zu erhalten und viele Involvierte jetzt nicht mehr ganz genau hinschauen. Die Berufsgruppe der Kindergärtnerinnen ist nämlich in dieser Vorlage gleich mehrfach benachteiligt:
Ich werde keinen Antrag stellen, da ich weiss, dass es chancenlos ist, eine Mehrheit zu erlangen. Ich wollte einfach, dass Sie sich als Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Problematik bewusst sind. Sie sind für die Umsetzung des neuen Berufsauftrags verantwortlich. Die Forderungen der Kindergärtnerinnen zur Anrechnung der Arbeitszeit «Pause» besteht weiterhin. Ich hoffe, dass der Erziehungsrat seinen Spielraum nutzt und auch für die Kindergärtnerinnen ein vernünftiges und gerechtes Modell erstellt. Sonst müssten nämlich die Kindergärtnerinnen dies mit den Gemeinden einzeln aushandeln, was extrem schwierig wäre. Bitte denken Sie bei der Spezialdiskussion daran, wenn es um die Reduktion der Klassenlehrer-Zulagen geht, dass auch die Berufsgruppe der Kindergärtnerinnen mitbetroffen ist. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir von der SVP-Fraktion sind der Auffassung, dass der neue Berufsauftrag an die Lehrpersonen richtig ist. Die Berufstätigkeit der Lehrpersonen hat neu vier Arbeitsfelder, was die SVP-Fraktion begrüsst. Die Aufteilung in Prozenten der Arbeitsfelder (Unterricht 88 Prozent, Schülerinnen und Schüler 4 Prozent, Schule 5 Prozent, Lehrperson 3 Prozent) finden wir sinnvoll. Wer 100-Prozent-Arbeitszeit hat bezieht auch 100 Prozent Lohn. Da der Lehrerberuf ein gut bezahlter Beruf ist, und die Arbeitszeiten flexibel gestaltet sind, soll anders als in anderen Berufen auf die fremdkontrollierte Arbeitszeiterfassung verzichtet werden. Wir unterstützen die Gemeindeautonomie, damit der Arbeitseinsatz der Lehrpersonen allenfalls flexibel gestaltet werden kann. Zum Berufsauftrag gehören die Zusammenarbeit mit Eltern, Kolleginnen und Kollegen, Fachstellen, Schulleitungen und Behörden. Die Weiterbildung, die Mitarbeit an der Gestaltung und Entwicklung der ganzen Schule sowie administrative und organisatorische Aufgaben sind ebenfalls feste Bestandteile. Die prozentuale Reduktion der Klassenlehrerzulage von 100 auf 70 Prozent ist gerechtfertigt. Die Entlastungen der letzten Jahre durch die Schulleitung und die neueingeführte Sozialpädagogik wird dabei berücksichtigt. Die kostenneutrale Entlastung der Lehrpersonen mit Klassenverantwortung ist uns wichtig und soll auch so umgesetzt werden, dass es für die Schüler und Schülerinnen einen Nutzen bringt. Die 28 Lektionen der Klassenlehrpersonen soll um eine Lektion reduziert werden. Die Entlastung der Schüler in der 3. und 4. Klasse um zwei bzw. eine Wochenlektion, die Reduktion des Freifachangebots auf der Oberstufen um netto eine Wochenlektion und den Verzicht auf bisherige berufsspezifische Lohnzulagen können wir von der SVP-Fraktion als Kompensation unterstützen. Weitere Lektionenreduktionen bei den Schülern sind nicht zu verantworten. Wir sind der Meinung dass die SLQ bei der Einführung gut gemeint war, aber die Wirkung, die sie erzielen wollte, nicht erreicht hat. Das Mitarbeitergespräch ist heute das richtige Instrument dazu. Die Treueprämie und Intensivweiterbildung nach den Vorschriften für das Staatspersonal sollen sachgemäss angewendet werden. Die Bevorzugung soll beim Berufsauftrag positiv gewürdigt werden. Mehrmals erwähnt wird der Begriff Wahlfähigkeit der Lehrperson. Dieser Begriff kommt von früher, als die Lehrkräfte von der Schulbürgerversammlung gewählt wurden. Da Lehrkräfte heute angestellt werden und jetzt einen neuen Berufsauftrag erhalten, müssen Begriffe wie «Wahlfähigkeit» und «gewählte Lehrpersonen» in den Gesetzen umbenannt werden. Dies wird in der 2. Lesung von der Kommission beraten und für das gesamte Volkschulgesetz angewendet. Wir unterstützen die Anträge der vorberatenen Kommission zum Geschäft 22.13.14, XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz, weil die Änderungen die in der Beratung eine Mehrheit gefunden haben. Wir folgen nicht dem Antrag der vorberatenen Kommission zum Geschäft 22.13.15 «Gesetz über den Lohn der Volkschul-Lehrpersonen», die Klassenlehrer-Zulage auf 100 Prozent zu belassen bzw. 3,33 Prozent des Jahreslohnes in der Lohnklasse 5. Stattdessen unterstützen wir den Antrag der Regierung, für die Klassenlehrer-Zulage 2,37 Prozent des Jahreslohnes in Lohnklasse 5 auszurichten. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Unsere Fraktion steht der Vorlage sehr positiv gegenüber. Folgende Vorteile und Fortschritte sehen wir bei einer Umsetzung:
Die GLP/BDP-Fraktion unterstützt diesen modernen Berufsauftrag, mit dem sich der Kanton St.Gallen für motivierte und leistungsfähige Männer und Frauen als attraktiver Arbeitgeber präsentieren kann. Bildung und Ausbildung gehören zu den wenigen Standortvorteilen des Kantons St.Gallen. Es ist ein Schritt in die gewünschte Richtung, den Lehrerberuf in der Berufswunschliste bei jungen Leuten nach oben steigen zu lassen, mit dem Fernziel, dass er idealerweise wieder ein Traumberuf für Jugendliche werden könnte. Dieser moderne Berufsauftrag sollte allerdings nicht mit einer Lohnkürzung für die Mehrheit der Lehrkräfte auf die Reise geschickt werden. Das wäre ein schlechter Start. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |
4.6.2014 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |