Geschäft: II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.13.09
TitelII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung31.7.2013
Abschluss1.8.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 24. Februar 2014
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 28. Oktober 2013
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juli 2014
AntragAntrag GLP/BDP-Fraktion zu Art. 27b vom 25. November 2013
ErlassErgebnis der ersten Lesung vom 25. November 2013
ErlassReferendumsvorlage vom 25. Februar 2014
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 6. Mai 2014
AntragAntrag GLP/BDP-Fraktion zur Einladung vom 24. Februar 2014
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 28. Oktober 2013
AntragKommissionsbestellung vom 16. September 2013
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 17. September 2013
AntragAntrag Dietsche-Oberriet zu Art. 27b vom 25. November 2013
AntragAntrag Gemperle-Goldach / Martin-Gossau zu Art. 27b vom 25. November 2013
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 13. August 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.2.2014Schlussabstimmung115Zustimmung0Ablehnung5
25.11.2013Art. 27b49Antrag der Regierung58Antrag der GLP/BDP-Fraktion13
25.11.2013Art. 27b29Antrag Gemperle-Goldach / Martin-Gossau74Antrag der GLP/BDP-Fraktion17
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Zunächst möchte ich vorausschicken, dass dieser Antrag schon vor Monaten geplant und auch angekündigt wurde und nicht durch kurzfristige Mailinformationen beeinflusst wurde. Es scheint mir in dreifacher Hinsicht wichtig, dass die Vorbereitung und die Informationsaufarbeitung dieses Geschäfts von einer neutralen Stelle genau untersucht wird:

  1. Es wurde von verschiedener Seite kritisiert, auch von den Sprechern der Mehrheit der Kantonsratsfraktionen beim Eintreten auf die 1. Lesung, dass die zur Verfügung gestellten Informationen unvollständig, selektiv oder einseitig seien. In der Öffentlichkeit vorgebrachte Kritik ging einiges weiter. Durch die Öffentlichkeit dieser Kritik haben die Mitarbeitenden des Amtes ein Interesse und Anrecht auf eine neutrale Begutachtung dieses Geschäfts. Sollten die Vorwürfe nicht zutreffen, so sind sie vollständig zu entlasten. Bei allfälligen Mängeln sind Korrekturmassnahmen vorzunehmen.

  2. Wir Mitglieder des Kantonsrates müssen uns immer darauf verlassen können, dass die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgewogen und sachlich sind und den Tatsachen entsprechen. Allfällige Unsicherheiten in diesem Zusammenhang würden bei einer genauen Betrachtung dieses Geschäfts beseitigt.

  3. Der Schulleiter des Vorkurses wurde im Zuge dieses Geschäfts entlassen. Ob seine Äusserungen eine Illoyalität und eine Kompetenzüberschreitung war oder eher Zivilcourage und Whistleblowing darstellte, auch darüber könnte ein neutrales Gutachten Aufschluss geben.

Aus diesen drei Gründen bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen, und dass die Staatswirtschaftliche Kommission eingeladen wird dieses Geschäft zu untersuchen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Präsident der Redaktionskommission:

Ich spreche im Namen der Redaktionskommission und ich möchte ausnahmsweise und aus besonderem Anlass den Antrag zu 27b Satz zwei noch mündlich ergänzen. Die Redaktionskommission beantrag die Streichung des Hinweises zur stipendienrechtlichen Behandlung der Erstausbildung. Der Rat hat diese Formulierung in der Novembersession so übernommen, so eingeführt. Die auf Antrag von Ammann-Gaiserwald. Dies, da im Vorfeld der Ratsdebatte unterschiedliche Aussagen zur Stipendienberechtigung gemacht wurden. Der Passus ist aber im Berufsbildungsgesetz fehl am Platz. Die Kriterien für die Stipendienberechtigung von Ausbildungen ist im Stipendiengesetz separat geregelt. Die Regierung hat in der Zwischenzeit mehrfach bestätigt, dass der gestalterische Vorkurs als Erstausbildung stipendienberechtigt ist. Dies wurde auch im Protokoll festgehalten und unterdessen auch in einer Interpellationsantwort, wie gesagt, schriftlich festgehalten. Aus diesem Grund sollte aus Sicht der Redaktionskommission auf diesen Satz verzichtet werden. Dieser Entscheid wurde auf Anregung des federführenden Departementes gefällt und in Rücksprache mit dem Präsidenten der vorberatenden Kommission und Ammann-Gaiserwald, der quasi Vater des Satzes war.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Inhaltliche Ausführungen: Allfällige Änderungen des eingefügten Artikels in Zusammenhang mit dem Stipendiengesetz erfolgen über die Redaktionskommission. Ich konnte mir in der Zwischenzeit noch das Originalmail von der Schule an das Bildungsdepartement zustellen lassen. Ich habe dieses erhalten. Dieses Mail war eigentlich als Grundlage gedacht für die Information der vorberatenden Kommission. Ich habe aus diesem Mail keine neuen Erkenntnisse gewinnen können. Ich komme zum Schluss, dass inhaltlich die Kommission informiert war, zumindest über die Ausführungen des Regierungsrates in der vorberatenden Kommission und das war damals als Stellvertreter für Regierungspräsident Kölliker, Regierungsrat Würth. Man kann davon ausgehen, dass die Kommunikation allenfalls etwas ungeschickt war, aber ich wiederhole mich, inhaltlich war die vorberatende Kommission durch den anwesenden Regierungsrat genügend aufdatiert. Sollte die Staatswirtschaftliche Kommission zum Schluss kommen, diesen Sachverhalt prüfen zu wollen, würde ich mich in keiner Weise dagegen wehren. Ein solches Vorgehen könnte Transparenz und Licht in diese Angelegenheit bringen, was ich persönlich begrüssen würde.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag Ammann-Gaiserwald ist zuzustimmen.

Die SP-GRÜ-Fraktion hat bereits bei der 1. Lesung gesagt, dass man auf ein Geschäft, über welches man derart schlecht und unvollkommen informiert worden ist, eigentlich gar nicht eintreten sollte. Wenn man sieht, wie während der letzten Session aber auch im Nachgang beispielsweise mit der Beantwortung der einfachen Anfrage mit Informationen umgegangen ist, wäre das wohl der beste Weg gewesen.

Es ist Aufgabe des Departementes bzw. Des zuständigen Amtes die Kommissionsmitglieder und den Rat sachlich und vollständig zu informieren. Dies war bei diesem Geschäft nicht der Fall. So wurde beispielsweise am Freitag vor der Montagskommissionssitzung per Mail mitgeteilt, dass der Vorkurs NICHT stipendienberechtigt sei, am Montag wurde dann das Gegenteil behauptet. Wenn nun in der Beantwortung der einfachen Anfrage steht, die Stipendienberechtigung sei im Vorfeld bestätigt worden ist dies nicht nur ungenau sondern schlichtweg falsch. Ich habe diese Mail auch erhalten, es stand das Gegenteil. Gleiches gilt für die Behauptung, in der Vergangenheit seien Stipendien erteilt worden.

Wir empfinden die Nicht- bzw. Fehlinformationen als eine Geringschätzung der Kommissionsmitglieder und des ganzen Rates, als auch der beteiligten und betroffenen Personen. Das erschwert eine seriöse Arbeit und sachliche Lösungen.

Wir haben gehofft, dass die Kritik im Rat und die einfache Anfrage genügen, um die Informationen zu verbessern. Nachdem dies leider nicht genügend war, erachten wir es als notwendig, dass die Vorbereitung der Vorlage nochmals kritisch untersucht wird, weshalb wir den Antrag Ammann unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

zieht seinen Antrag zurück.

Ich vertraue darauf, dass dieses Geschäft in der Staatswirtschaftlichen Kommission behandelt wird und möchte nicht riskieren, dass mein Antrag abgelehnt wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Präsidentin der Staatswirtschaftlichen Kommission: Ich nehme kurz Stellung zum Antrag der GLP/BDP-Fraktion. Eigentlich kann die Fraktion der Staatschwirtschaftlichen Kommission gemäss Reglement nicht direkt einen Auftrag geben, sie müsste das an die vorberatende Kommission weitergeben. Ich kann Ihnen aber als Präsidentin der Staatswirtschaftlichen Kommission zusichern, dass ich diese Prüfung in unsere ordentliche Prüfungstätigkeit im nächsten Jahr aufnehmen werde und es in meiner Kommission zur Prüfung vorschlagen werde und so das Geschäft zur ordentlichen Prüfung übernehme.

Ich hoffe, Sie sind so damit einverstanden?

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Ratspräsident:

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.11.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der GLP/BDP-Fraktion, Art. 27b wie folgt zu formulieren: «…»

Die GLP/BDP-Fraktion beantragt, das Schulgeld auf maximal Fr. 6'500.- für den Vollzeitkurs (1 Jahr) und Fr. 9'750.- (1,5 Jahre) festzulegen. Da ich von Regierungsrat Würth gehört habe, dass die Studierenden tatsächlich stipendienberechtigt sind, könnte man meinen Antrag eigentlich auch weglassen.

Die Begründung für meinen Antrag:

  1. Die Ausbildung soll allen Bevölkerungskreisen offen stehen. Mit einem kostendeckenden Schulgeld von fast Fr. 14‘000.- werden viele Talente die Ausbildung nicht antreten. Ein Numerus Clausus über das Portemonnaie wäre die Folge. Auch sollte für diese Ausbildung nicht gegenüber anderen Schnittstellenangeboten massiv höhere Kosten verlangt werden.

  2. Das Schulgeld hat sich in den letzten 10 Jahren? Verdoppelt. Falls auch in Zukunft eine ähnliche Steigerung des kostendeckenden Schulgeldes stattfindet, wird sich dieser Betrag schnell Fr. 20‘000.- nähern.

  3. Wir Kantonsrätinnen und -Kantonsräte haben in der Septembersession ohne Gegenstimme (mit über 113:0) in 1. Lesung dem Beitritt zum interkantonalen Stipendienkonkordat und somit der Begrenzung des anrechenbaren Schulkosten von maximal Fr. 6'500.- zugestimmt. Wir sollten wirklich nicht für eine kantonale Institution für eine Erstausbildung, die meisten Studierenden sind ja junge Leute mit Maturität oder Lehrabschluss, ohne eigenes Vermögen, mehr als diesen von uns festgelegten stipendienrechtlichen Maximalbetrag von Fr. 6‘500.- verlangen.

  4. Gemäss den von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Schulgeldvergleichszahlen der umliegenden Kantone läge der Kanton mit Fr. 6‘500.- etwa im Mittelfeld.

  5. Da es sich um ein einmaliges Schulgeld handelt und der Gestalterische Vorkurs stipendienberechtigt ist, sollte die Schulgelder dieses Antrags von allen Studenten und Studentinnen tragbar sein.

  6. Diese Kostensymmetrie erscheint sowohl für die Studierenden, wie auch die Kantonsfinanzen angemessen vertretbar.

Mein Antrag bedeutet nämlich eine «Entlastung», nicht eine «Belastung» gegenüber dem aktuellen Budget 2013.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Wie Boppart-Andwil fühle auch ich mich aus persönlichen Gründen herausgefordert zu einigen Desinformationen hier im Rat Stellung zu nehmen. Ich bin möglicherweise die Einzige hier, die persönliche Erfahrung hat mit diesem Lehrgang. Meine Tochter, Lichtgestalterin, hat diesen Lehrgang nach Ihrer Wirtschaftsmaturität mit Vertiefungsrichtung Gestaltung absolviert, hat bemerkt, dass dort ihre Talente liegen, hat sich per Prüfung in diese Schule begeben, wie alle anderen, welche diesen Vorkurs besuchen, hat danach erneut eine Prüfung absolviert an die Hochschule für Kunst und Gestaltung. Zu sagen, wenn alles gratis wäre, dann sei es klar, dass sich alle auf das bequeme Sofa setzen, ist bemerkenswert uninformiert und despektierlich. Ich möchte Ihnen auch sagen, hätte unsere Tochter nach ihrer Wirtschaftsmatura die Universität St.Gallen absolviert, hätte sie in fünf Jahren an Semestergebühren so viel ausgegeben, wie hier für ein einziges Jahr mit breitester Ausbildung investiert würde. Es ist unsagbar, dass man sagt, mit Matura soll man studieren gehen und bezahlt die Semestergebühren, und wenn ihr etwas anderes wollt, dann funktioniert das nur, wenn ich reiche Eltern habt. Arbeiten neben einer so intensiven Ausbildung, das kann ich Ihnen als begleitende Eltern sagen, das ist nicht möglich. Man mag möglicherweise ein Zwischenjahr einschalten, aber dann ist man vielleicht schon zu weit entfernt von seiner Vorbildung. Ich muss Ihnen sagen, alle Informationen, die ich über die Lehrpersonen dieser GBS erhalten habe, haben mit dem übereingestimmt, was ich selber in meiner Familie erfahren habe.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission zu diesem Geschäft hat am 28. Oktober 2013 getagt. Als Vertreter der Regierung war Regierungsrat Würth, stellvertretend für den erkrankten Regierungspräsidenten Kölliker anwesend. Aus dem Bildungsdepartement waren Jürg Raschle, Leiter Dienst für Recht und Personal und Stv. Generalsekretär sowie Ruedi Giezendanner, Leiter Amt für Berufsbildung, anwesend.

Der Kommission standen umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. So zum Beispiel das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 1. Mai 2012, das die Botschaft und die Vorlage ausgelöst hatte sowie Broschüren und Unterlagen über den gestalterischen Vorkurs und weitere Unterlagen der Schule für Gestaltung am gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrum in St.Gallen (GBS). Aufgrund der Information und der Unterlagen sowie der geführten Diskussion kam die Kommission einstimmig zum Schluss den eigentlichen Zweckartikel umzustellen. So liegt Ihnen nun der entsprechende Antrag der Kommission vor, nämlich den Art. 27a zu formulieren «der Kurs dient der Erlangung der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Weiterbildung oder der Laufbahnentwicklung». Dieser Umstellungsantrag passierte die vorberatende Kommission einstimmig. Schliesslich gab der eigentliche Grund für die Gesetzgebung, nämlich die Kostenerhebung zu einigen Diskussionen Anlass. Ein konkret ausformulierter Antrag stand nicht vor. Die Kommission stimmte lediglich über den Grundsatz ab, ob für den Kurs kostendeckende Gebühren erhoben werden sollen, oder ein Geld, welches sich im Bereich von 20 bis 30 Prozent als Kostendeckungsgrad bewegt. Da hat die Kommission entschieden mit 7:8 bei der Variante der Regierung zu bleiben.

Ein entsprechender Antrag, wie er Ihnen heute auch vorliegt, den Maximalbetrag auf die Höhe des Stipendiengesetzes anzugleichen, lag der Kommission in diesem Sinne nicht vor, eine entsprechender Rückkommensantrag wurde ebenso knapp abgewiesen.

Schliesslich hat die vorberatende Kommission das Geschäft, so wie es vorliegt, mit dem Abänderungsantrag für den Zweckartikel, den ich vorhin erwähnt habe, gutgeheissen mit 11:4 bei keiner Enthaltung.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitarbeiter der GBS offen. Hegelbach-Jonschwil hat etwas gesagt, das mich natürlich sehr stört. Er sagt, was nicht kostet sei nichts wert. Nach dieser Argumentation wären alle Ausbildungen von unseren Ärzten, Juristen und anderen Hochschulabgängern nichts wert, demgegenüber aber diejenigen der Berufsbildung sehr viel mehr, weil die immer verhältnismässig sehr viel Geld kosten. Bleiben Sie bei den Fakten und verstreuen Sie nicht solchen Unsinn und das sogar noch selber glauben.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Dem Antrag Gemperle-Goldach / Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte auf den Antrag Dietsche-Oberriet eingehen: Es erscheint mir fragwürdig, ob eine solche offene Formulierung die Anforderungen an die gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer Abgabe hinsichtlich der geforderten Bestimmtheit erfüllt. Mindestens im Grundsatz müsste meiner Meinung nach die Bemessungsgrundlage in einem Gesetz im formellen Sinn geregelt sein. Ich gehe davon aus, dass wir mit einer solch offenen Formulierung allenfalls wieder am selben Ort sind, wie vor dieser Vorlage, nämlich dass ein Gericht entscheiden könnte, es bestehe keine genügende gesetzliche Grundlage zur Erhebung dieser Schulgebühr.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unsere Fraktion beantragt Eintreten auf die Vorlage, um eine gesetzliche Grundlage für die Schulgelder für den Gestalterischen Vorkurs zu schaffen. Auch soll von unserem Rat verbindlich festgelegt werden, welches maximale Schulgeld für die beiden Ausbildungsgänge verlangt werden kann. Unsere Fraktion wird zu diesen Punkten einen Antrag stellen, falls der Rat auf die Vorlage eintreten sollte.

Die GLP/BDP-Fraktion empfiehlt trotz einigen widersprüchlichen und möglicherweise selektiver Informationen bezüglich Zusammensetzung der Studentenschaft, Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen, Stipendienberechtigung und Schulgeldvergleichszahlen aus den benachbarten Kantonen Eintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Ich habe es für mich persönlich so mit einbezogen, aber die Regierung hat die Möglichkeit, auch in der zweiten Stufe dies so festzulegen. Ich erhoffe mir auch von der Regierung, dass sie dies so wahrnimmt und die gesetzliche Grundlage, wie sie vom Verwaltungsgericht gefordert wurde, so mit einbezogen ist, und mit klarem Miteinbezug steht, dass ein Schulgeld entrichtet wird. Es ist ja vom Verwaltungsgericht nie genannt worden, in welcher Höhe, es hat lediglich gesagt, die Höhe ist nicht gesetzliche geregelt, nur die Einrichtung ist geregelt.

Gemperle-Goldach: Wenn wir uns Ihrem Antrag angliedern würden, und dies der einzige wäre, der Bestand hätten gegenüber dem Antrag der GLP/BDP-Fraktion sowie meinem Antrag, dann müssten wir ja bei jeder Änderung in einer anderen Vorlage, wenn es die BM2 betrifft oder die Passarelle, hier automatisch nachziehen. Das würde vermutlich auch nicht angenommen und eine Gesetzesänderung auslösen. Ich denke deshalb an die offene Formulierung. Die Regierung hat aus meiner Sicht das Votum des Rates, wenn die Vollkostendeckung weg ist, verstanden.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat in der Gesamtabstimmung mit 11:4 Stimmen Eintreten auf die Vorlage beschlossen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitglied der Berufsfachschulkommission der GBS offen. Ich möchte auch zwei kurze Antworten geben an Ammann-Waldkirch: Ich bin erschrocken über ich Demokratieverständnis, wenn es nicht möglich ist, in einer Gesetzesvorlage wieder grundsätzlich über all diese Sachen zu diskutieren einerseits und andererseits im Quervergleich mit anderen Bildungsangeboten ist diese Diskussion auch dringend nötig. Das finde ich einfach wichtig. Wenn man dann Investitionen in die Bildung als Sündenfall bezeichnet, das haben Sie so gesagt, dann finde ich das für die FDP-Fraktion als Bildungspartei auch sehr speziell.

Speziell finde ich auch das Votum von Hegelbach-Jonschwil. Wenn er eine nachweislich fehlerhafte Vorlage mit diversen «Böcken» als differenziert bezeichnet, stimmt das für mich so nicht. Ich staune überhaupt über sein undifferenziertes Votum heute, nachdem wir in der Kommission sehr konstruktiv und inhaltlich auf sachlich guter Ebene die Vorlage diskutieren konnten.

Ich bitte Sie einfach, inhaltlich zu diskutieren und eine beantragte Änderung nicht einfach als undifferenziert schlecht zu bezeichnen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Regierungsrat in Stellvertretung für Regierungsrat Kölliker: Der Antrag Dietsche-Oberriet ist abzulehnen.

Zuerst zur Frage der Gesetzgebung Antrag Dietsche-Oberriet, so dass wir das klären können. Ich gebe unseren Juristen Surber-St.Gallen und Ritter-Sonderegger-Altstätten völlig recht, es gibt Anforderungen an die Bestimmtheit der Rechtsnorm. Wenn Sie sagen, Sie haben das bewusst offen formuliert, dann ist es jetzt etwas sehr offen geraten. Wenn Sie gleichzeitig sagen, die Regierung hat schon verstanden was der Kantonsrat möchte, dann wird es relativ schwierig, wenn ich die grauen Blätter anschaue ist es doch ein relativ vielstimmiger Chor, der sich uns da entgegenstellt, was auch korrekt und normal ist. Sie haben ja unterschiedliche Werthaltungen, wie wir mit einer solche Frage umzugehen haben. Ich bitte Sie wirklich aus rein schon formellen und gesetzgebungstechnischen Gründen diesen Antrag Dietsche-Oberriet abzulehnen.

Zur Frage der Höhe: Ich habe vorhin beim Eintreten schon erwähnt, warum die Regierung auf ein kostendeckendes Schulgeld gehen möchte. Ich möchte nochmals betonen, die Vergleiche, welche gezogen werden mit dem Angebot Passarelle, mit BM2, die sind aus unserer Sicht einfach nicht naheliegend und nicht standhaft. Sie können eine andere Meinung haben, das ist legitim. Die Regierung hat die Meinung, dass es sich hier um ein ganz spezialisiertes Schnittstellenangebot handelt. Bei dem Passarelle-Angebot oder bei der Berufsmaturität, das sind wichtige Errungenschaften, wieso hat man das politisch so gemacht? Weil man die Durchlässigkeit der Bildungssystem erhöhen wollte. Man hat eine Vielfalt an Möglichkeiten, wenn man die Passarelle absolviert oder eine BM2 macht und hier geht es um eine ganz spezialisierte Zubringerlösung zu einer Hochschule. Deshalb ist die Situation nicht vergleichbar. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie diesbezüglich eine andere Wertung machen. Hinsichtlich der Güterabwägung ist es natürlich so, wie der einzelne jetzt eine Güterabwägung macht, habe ich die Motivation, nehme ich diese Kosten in Kauf? Machen auch Sie eine Güterabwägung wie hoch dieses Schulgeld sein darf. Ich möchte Sie einfach bitten, dem Antrag von Kommission und Regierung zu folgen, dann haben wir wieder den Zustand vor dem Verwaltungsgerichtsentscheid. Wir haben wirklich diese Güterabwägung unter finanzpolitischen Gesichtspunkten gemacht, das sei hier auch nochmals erwähnt. Wir sind immer noch in der Umsetzung von Sparpaketen. Wir haben die bildungspolitischen Aspekte gewürdigt und haben gesagt, das ist in diesem Fall vertretbar, weil man auf die Zubringeralternativen hat, und wir haben auch in die Schweiz hineingeschaut, vor allem nach Zürich, und dort haben wir die Situation, dass auch der Kanton Zürich ein kostendeckendes Schulgeld verlangt. Somit aus unserer Sicht durchaus vertretbar, dass wir hier auch diesen Weg gehen.

Ich muss Ihnen die Entscheidung überlassen, Sie sind Parlamentarierinnen und Parlamentarier und somit Gesetzgeber, hoffe aber trotzdem, dass Sie dem Antrag Ihrer Kommission folgen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SP-GRÜ-Fraktion hat sich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt. Wie Sie alle wissen, hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die heutige Gesetzgebung nicht ausreicht, um ein volles Schulgeld von Fr. 13'800.-, bzw. für die Teilzeitvariante von Fr. 18'000.- zu verlangen. Ziel der Regierung war es daher, diese gesetzliche Grundlage zu schaffen. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass es durchaus verschiedene Lösungen gab für die Höhe des Schulgeldes. Im Schuljahr 2000/2001 bis 2007/2008 wurde ein Schulgeld von zwischen Fr. 7'000.- und Fr. 8'800.- pro Jahr verlangt. Ab Schuljahr 2008/2009 wurde das Schulgeld auf rund Fr. 13'000.- erhöht. Im 2013/2014 war die Teilnahme für Studierende mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen unentgeltlich. Ein zweiter Blick auf diese vergangenen Jahre zeigt, dass das Schulgeld direkten Einfluss auf die Anmeldezahlen hatte. Beim Schulgeld von Fr. 7'000.- bis Fr. 8'000.- bewegten sich die Anmeldezahlen zwischen 56 und 80 Anmeldungen. Mit der Erhöhung des Schulgeldes auf über Fr. 13'000.- sank die Anmeldezahl auf Zahlen zwischen 33 und 16, etwa ein Viertel der Höchstanmeldezahl von vorher. Ab 2011 wurde neu die Möglichkeit eines Teilzeitpropädeutikums geschaffen mit rund 18 bis 20 Anmeldungen pro Jahr. Im Jahr 20013, in welchem kein Schulgeld mehr erhoben wurde, stiegen die Anmeldungen auf 55 Anmeldungen für das Vollzeitpropädeutikums und 28 Anmeldungen für die Teilzeitvariante. Es ist also hinreichend belegt, dass das Schulgeld direkten Einfluss auf die Anmeldungen hat, auch wenn die Klassengrösse konstant geblieben ist. Je höher das Schulgeld, desto kleiner ist die Menge der Anmeldungen, aus welchen die Schule die geeigneten Studierenden für den Lehrgang auswählen kann. Ziel dieses Rates sollte es sein, im Kanton eine qualitativ hochstehende Ausbildung im gestalterischen Bereich anzubieten und den talentiertesten Studentinnen und Studenten die Möglichkeit zu dieser Ausbildung zu gewähren. Mit einem kostendeckenden Schulgeld, wie die Regierung dies vorschlägt, haben nicht die künstlerisch begabtesten Interessentinnen und Interessenten diese Möglichkeit, sondern diejenigen mit den finanziell besten Möglichkeiten. Dies können und wollen wir als SP-GRÜ-Fraktion nicht unterstützen. Diskutiert wurde in unserer Fraktion sogar, ob man auf die Vorlage gar nicht erst eintreten sollte. Gründe dafür gäbe es genug. Die Botschaft, welche der vorberatenden Kommission vorgelegt wurde, ist nämlich aus verschiedenen Gründen ungenügend. Ich nenne nun einige nicht abschliessende Punkte, die ich Ihnen kurz erläutern möchte:

  1. Die Botschaft suggeriert, dass es sich beim gestalterischen Vorkurs grundsätzlich um eine allgemeine Weiterbildung handelt. Dieser auch unter anderem auch noch einen konkreten Zugang zu Fachhochschulen sein kann. In der Realität ist es jedoch so, dass der Vorkurs grossmehrheitlich zur Vorbereitung für eine Fachhochschule dient und faktisch die einzige Möglichkeit ist, bei einer gestalterischen Fachhochschule angenommen zu werden. Dies, weil gestalterische Lehren sehr selten sind und oftmals auch nicht die notwendige Möglichkeit geben die Prüfung an einer Fachhochschule anschliessend zu bestehen, da sie nur einzelne Bereiche anbieten können.

  2. In der Botschaft wurden die Zahlen der Abgänge falsch wiedergegeben. So steht auf Seite 3, der Vorkurs würde von 34 Studierenden besucht, etwa 5 bis 12 davon würden eine weiterführende Schule besuchen. Das stimmt so nicht. Im Jahr 2012, auf welches sich die Botschaft wohl bezieht, begannen 18 Studierende den Vollzeitkurs, 14 davon bestanden eine Aufnahmeprüfung an eine höhere Schule, die übrigen 16 Studierenden, von den in der Botschaft zitierten 34, haben keine Prüfung bestanden. Wissen Sie warum? Weil Sie noch gar nicht fertig mit der Ausbildung sind. Das sind diejenigen, die die zweijährige berufsbegleitende Ausbildung gewählt haben, da wird erst im Jahr 2014 entschieden sein, ob sie eine weiterführende Schule machen. Indem die Botschaft dies nicht differenziert und einmal die Gesamtzahl nimmt, nachher aber nur die der Vollzeitstudentinnen und -studenten, verfälscht sie die Abgangsstatistik. Ob dies wissentlich oder unwissentlich ist, wissen wir nicht. Ich weiss auch nicht, was die bessere Variante wäre.

  3. Unter Punkt 2.2.2 Kostenerhebungen wurde lediglich gesagt, dass nur 5 Kantone die gesamten Schulkosten übernehmen würden. Nicht ausgeführt wurde jedoch, dass sehr viele Kantone eine grösseren oder weniger grossen Teil der Kosten übernehmen. In der Botschaft wird somit suggeriert, dass der vorgeschlagene Weg vom vollständig zu bezahlenden Schulgeld völlig normal wird. Was jedoch auch noch verschwiegen wird ist, dass einige der Schulen in der Schweiz, die Vollkosten verlangen, keine öffentlichen sondern private Schulen sind und daher auch nicht direkt vergleichbar. Es scheint auch hier, dass eine echte Transparenz gegenüber uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier gar nicht gewollt war.

  4. Die Kommunikation des Departements war äusserst widersprüchlich. Unsere Fraktion hat sich im Vorfeld erkundigt, ob Studierende, die den Vorkurs absolvieren wollen, stipendienberechtigt seien. Sowohl von der Schule als auch vom Departement wurde uns bestätigt, dass es keine Stipendienberechtigung gäbe und in der Vergangenheit auch keine Stipendien ausgerichtet wurden. In der Kommission, wenige Tage später, wurde dann das Gegenteil gesagt. Selbstverständlich seien Studierende des Vorkurses stipendienberechtigt. Wir bitten daher den zuständigen Regierungsrat bzw. dessen Stellvertreter um eine verbindliche Aussage, ob der Vorkurs nun stipendienberechtigt ist oder nicht.

  5. Ein weiterer stossender Punkt ist ausserdem, dass der vorberatenden Kommission Informationsmaterial, um welches die Schule für Gestaltung gebeten wurde, und welches zu Handen der Kommission abgegeben wurde, nicht weitergegeben wurde. Es kann nicht angehen, dass uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier wichtige Informationen bewusst vorenthalten werden.

Trotz all dieser negativen Punkte und einer allgemeinen Unzufriedenheit in unserer Fraktion über die Kommunikation in diesem Geschäft, werden wir auf die Vorlage eintreten. Dem Vorschlag der Regierung in Bezug auf das Schulgeld können wir nicht folgen. Wir werden in der Detaildiskussion bei den Kosten einen entsprechenden Antrag einreichen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Findige Juristinnen oder Juristen erspähen immer wieder eine Lücke im Gesetz. In einem Rekursverfahren zur Erhebung der Schulgelder für den gestalterischen Vorkurs am gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrum (GBS) bemängelt das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen eine gesetzliche Lücke zur Erhebung kostendeckender Schulgelder. Mit dem vorliegenden II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung soll diese Lücke nun geschlossen werden. Soweit so gut, könnte man denken und zur Tagesordnung schreiten. Aber weit gefehlt. Denn der Verwöhnungseffekt, den das Verwaltungsgericht ausgelöst hat, indem seit 2012 keine Schulgelder mehr erhoben werden konnten, hat bereits seine emotionalen Wellen geworfen. Unterschriften wurden gesammelt, Mails verschickt, die Presse nahm sich der Sache an, mehr oder weniger objektiv. Bis 2011 wurden durch die Schülerinnen und Schüler des gestalterischen Vorkurses klaglos die Schulgelder für den ein- oder zweijährigen Vorkurs entrichtet. Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts konnten 2012 und 2013 keine Schulgelder mehr erhoben werden. Und nun bereits der grosse Aufschrei. So wenig braucht es heute in einem Staat mit zu viel Sozialismus: Ein bis zwei Jahre etwas gratis vom Kanton anbieten und schon wird es zur billigen Selbstverständlichkeit, das Hohe Lied der Gleichberechtigung aller gesungen und auf die Tränendrüsen gedrückt. Wohlweislich der Erfahrung, dass Emotionen den Geist zu vernebeln vermögen und Bauchentscheide provozieren können. Es gibt folgende klare Gründe, dass Schulgelder in der vorgeschlagenen Höhe klaglos erhoben werden können:

  1. Es gibt Praktika in gestalterisch tätigen Betrieben. Diese berechtigen zur Zulassung zur Aufnahmeprüfung an die Fachhochschule und kosten damit den Praktikanten nichts. Nun wird eingewendet, es gäbe zu wenig dieser Praktikumsstellen. Aber es darf doch erwartet werden, dass die sich die betroffenen Betriebe um ihren Nachwuchs aktiv bemühen und nicht einfach dem Staat diese Aufgabe überlassen und so quasi die hohle Hand machen. Selbstverantwortung gilt nicht nur für den Einzelnen. Dem Gejammer, dem sich nun diese Betriebe im Anschluss an die Beratungen der vorberatenden Kommission angeschlossen haben, ist beschämend. Und dem ist entgegen zu halten: Sorget für Euren Nachwuchs selber.

  2. Die Schulgelder sind auf den ersten Blick recht hoch. Man kann aber unter den notwendigen Voraussetzungen Stipendien beantragen. Und es ist weder den Kantonsschülerinnen und Kantonsschülern noch den BMS-Absolventinnen und -Absolventen verboten, während ihrer Schulzeit selbständig das Schulgeld zu erarbeiten. Die Ernsthaftigkeit im Propädeutikum würde erst noch mit grösster Sicherheit steigen.

  3. Der reiche Kanton Zürich kennt auch keine Kantonsbeiträge, wie auch weitere Kantone nicht. Was dem reichen Kanton Zürich billig ist, sollte auch dem armen Kanton St.Gallen recht sein.

Grundsätzlich ist noch festzuhalten, dass es nicht in Ordnung ist, dass Studien an Fachhochschulen so quasi durch die Hintertüre durch verlangte Vorkurse bzw. Propädeutika verlängert werden. Das ist eine Unsitte und muss bekämpft werden. Dies gilt auch für die Fachhochschulen im Bereich Gestaltung. Sie verursachen das Problem, welches wir heute diskutieren. Es gibt Anträge zur Reduktion der Schulgelder. Leider wird nicht erwähnt, wo dann die daraus entstehenden Kosten von Fr. 150'000.- eingespart werden sollen. Auch wenn der Betrag noch so klein ist, aber so beginnen wieder die Sündenfälle des Ausgebens, ohne sich zu überlegen, wie es zu bezahlen ist. Die drei Sparrunden sollten eigentlich genügend Beispiel dazu sein, wo diese Misspolitik hinzuführen vermag. Sie können sicher sein, weitere Begehrlichkeiten werden folgen.

Fazit: Auch wenn man für die Entrichtung der Schulgelder und damit für die Botschaft der Regierung ist, so ist man noch lange kein Bildungsgegner - im Gegenteil. Zu Vieles ist heute selbstverständlich. Zu Viele nehmen gerne Platz auf dem weichen Sofa des Staates, möglichst noch ergänzend gepolstert und unterstützt durch viele zusätzliche Kissen. Diese Schulgelder sind zumutbar, können aktiv erschaffen werden als Beweis der Ernsthaftigkeit, bei wirklicher Bedürftigkeit sind die Stipendien da. Die Wirtschaft muss sich auch selber um den Nachwuchs kümmern und entsprechende Praktika anbieten.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

beantragt im Namen von Martin-Gossau und in seinem eigenen Namen, Art. 27b wie folgt zu formulieren: «…»

Antrag vom 25.11.13 Gemperle Goldach (SP) / Martin-Gossau (SVP) Artikel 27b (neu)

Wer den Gestalterischen Vorkurs für Erwachsene absolviert, entrichtet ein Schulgeld zwischen 20 und 30 Prozent der Kosten.

Ich möchte meine Interessen offenlegen. Ich bin Mitglied der Berufsfachschulkommission der GBS St. Gallen. Der Gestalterische Vorkurs für Erwachsene ist ein Propädeutikum oder wie es auf dem grauen Blatt steht, ein «Lehrgang zur Zulassung an gestalterische Hochschulen». Das ist der entscheidende Punkt für unseren Antrag. Die Regierung erweckt in der Botschaft nämlich fälschlicherweise den Eindruck, der Gestalterische Vorkurs sei vor allem eine Weiterbildung für Erwachsene. Im Gesetz sind deshalb im ursprünglichen Vorschlag allgemeine Weiterbildung und Laufbahnentwicklung vorangestellt. Dieser Passus wurde in Art. 27a korrigiert, weil unbestritten die meisten Absolventen dieses Propädeutikums die Aufnahmeprüfung für ein Hochschulstudium ablegen und der Grossteil auch erfolgreich besteht. Ich teile natürlich die Meinung, dass zwischen denjenigen, die die Prüfung machen und denjenigen die auch aufgenommen werden, eine Differenz besteht. Für viele Studierende gibt es schlicht keine Alternative zu diesem Angebot, die Gründe stehen auf dem grauen Blatt, ich möchte sie hier nicht wiederholen. Die 20 bis 30 Prozent entsprechen einem Schulgeld, welches auch für andere schulische Schnittstellen-Angebote im Kanton erhoben wird. Der beste Vergleich ist die Passarelle mit einem Schulgeld von 3000 Franken. Das liegt genau in der genannten Spannweite. Das ist für Studierende mit bescheidenen finanziellen Mitteln immer noch ein grosser Betrag, es ist aber nicht mehr eine so hohe Hürde, dass man deswegen die entsprechende Ausbildung nicht besuchen kann. Mit diesem Antrag gelingt es uns auch vergleichbare Bedingungen zu schaffen für verschiedene schulische Angebote, welche für ein Hochschulstudium unumgänglich sind. Der Antrag von Ammann-Gaiserwald ist zwar wesentlich besser als die Vorlage der Regierung. Ein Schulgeld von Fr. 6'500.- ist aber sehr hoch für Studierende mit bescheidenem Einkommen und es gibt keine Logik für diesen Betrag. Für keine andere Ausbildung wird einfach aus finanziellen Überlegungen irgend ein Betrag ins Gesetz geschrieben. Wir schreiben hier nämlich ein st.gallisches Gesetz. Den Betrag mit dem Durchschnitt der umliegenden Kantone ist ebenso willkürlich wie der Ansatz der Stipendienberechtigung. Der Kanton St.Gallen ist bei den Stipendien ja alles andere als grosszügig, auch im Vergleich zum Kanton Zürich. Der Antrag Dietsche sagt klar, dass kein volles Schulgeld erhoben wird, er sagt aber nichts aus über die gewünschte Höhe. Damit hätte die Regierung kein klares Votum, was das Parlament will. Unser Antrag ist der einzige, welcher sich innerhalb der st.gallischen Schullandschaft wirklich begründen lässt. Nur damit wird gewährleistet, dass vergleichbare Ausbildungen auch gleich behandelt werden. Wir bitten Sie deshalb, für den Gestalterischen Vorkurs bezüglich Schulgeld kein Sonderrecht zu schaffen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Es muss eine neue Regelung geben, wenn wir wieder Schulgeld erheben wollen. Persönlich bin ich für ein Schulgeld, aber nicht für die Vollkostenrechnung, bzw. nicht für den Antrag der vorliegt. Bei den Vollkosten überlege ich mir, ob es dann nicht ehrlicher wäre, diese Angebot zu streichen, anstatt auf dieser Höhe als Angebot des Kantons zu führen.

Zum Demokratieverständnis verschiedener Exponenten hat Hegelbach-Jonschwil bereits etwas gesagt, ich persönlich habe Mühe, wenn der Leiter dieser Schule sich nicht nur aktiv sondern intensiv, fast aufdringlich nicht nur mit amtlichen Couverts, das ist für mich eine unschöne Nebenfrage, sich in den Abstimmungskampf eingemischt hat. Ich frage ich sogar, ob es hier zu gewissen Loyalitätsverletzungen gekommen ist, das muss aber auf exekutiver Ebene oder Schulführungsebene beurteilt werden, aber mindestens ist diese Frage zu betrachten.

Umgekehrt, und das bringt mich nicht von meiner persönlichen Haltung ab nicht die Vollkosten zu erheben, hatte seine Intervention durchaus eine interessante Optik zu Tage geführt. Wir können ja dann bei den Vollkosten nur das umlegen, was es auch wirklich kostet, wenn Sie die Unterlagen gelesen haben, schreibt er selber: «demgemäss gibt es 1 Schulleiter, 14 Lehrgangsleitende und 160 Dozierende». Ich kenne die Schule nicht genau, bin aber ein bisschen überrascht über diese enorme Grösse der personellen Dotation und frage mich, ob man unabhängig der Höhe des Schulgeldes, hier nicht auch einmal aufsichtsrechtlich kontrollieren müsste, ob das Angebot mit etwas weniger Aufwandkosten auch angeboten werden könnte.

Die richtige Höhe, wenn sie nicht bei null oder bei den Vollkosten sind, wobei auch diese Höhen bestritten werden können, gibt es nicht. Es gibt Ansätze, dass der Betrag nicht ins Gesetz gehört, da bin ich gleicher Meinung, denn es gibt Veränderungen und wenn schon, dann wäre es die Hälfte der Vollkosten, aber da kann nicht auf Jahrzehnte festgesetzt werden. Deshalb wäre es am ehrlichsten, wenn überhaupt eine Mehrheit besteht, dieser Frage nochmals nachzugehen, diese Frage an die vorberatende Kommission zurückzugeben, denn es ist die 1. Lesung, die wir jetzt behandeln, deswegen verzichte ich auf den Antrag, weil wahrscheinlich jede Lösung, die Sie uns auf die 2. Lesung vorlesen gewisse Gruppen bei uns nicht überzeugen und deshalb schliesse ich mich ganz persönlich dem Antrag der GLP/BDP-Fraktion an, die auf der Höhe der Hälfte der Kosten sind, aber mit der einzigen Bedingungen, dass die nicht so ins Gesetz gelangen, sondern dass die Formulierung den Auftrag gibt, in etwa die Hälfte der Kosten zu erheben. Wir müssen vorwärts machen, weil eine Rückweisung nicht zu einem besseren Resultat kommt, höchsten zu einer vierten Lösung. Dies meine Überlegungen und ein Wunsch an die Seite der Regierung, mindestens einmal den Auftrag an das Rektorat der GBS weiterzugeben, ob diese 160 Dozierenden und 14 Lehrgangsleiter die richtige Grösse für dieses Angebot sind.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

zieht seinen Antrag zurück.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

zu Gemperle-Goldach: Ich habe nie das Wort «Sündenfall» benutzt, und dass es etwas an einem Demokratieverständnis fehlt, davon habe ich auch nichts gesagt.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Regierungsrat in Stellvertretung für Regierungspräsident Kölliker: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Namens der Regierung und in Stellvertretung von Regierungspräsident Kölliker danke ich Ihnen für Ihre Voten, die alle darauf hinauslaufen, auf die Vorlage einzutreten. Da haben wir ja schon einmal eine erste Hürde geschafft - vielen Dank.

Worum geht es eigentlich? Für die Regierung ist es wichtig klarzustellen, dass wir mit dieser Vorlage den Zustand, den wir vor dem Verwaltungsgerichtsentscheid gehabt haben, wieder herstellen. Es ist uns sehr wichtig, gerade im Lichte der verschiedenen Sparpakete, zu sagen, dass jetzt hier an sich keine unmittelbare Sparmassnahme vorliegt, sondern wir schaffen den Zustand wieder, wie er vor dem Verwaltungsgerichtsentscheid gegolten hat. Das Verwaltungsgericht hat sich nicht darüber geäussert, ob man Fr. 10'000.- oder Fr. 13'000.- oder nur Fr. 5'000.- erheben soll oder darf, sondern das Verwaltungsgericht hat gesagt, dass diese gesetzliche Grundlage, welche wir hatten, nicht ausreichend ist. Das ist die Ausgangslage.

Es ist relativ viel von Desinformation gesprochen worden. Wir müssen uns einfach bewusst sein, dass die Zubringermöglichkeiten zur Fachhochschule für Gestaltung und Künste dreifach gelagert sind. Erstens die Option des Propädeutikum, die wir hier diskutieren als Möglichkeit zur Aufnahmeprüfung zu kommen. Aber es ist relativ wichtig, ob man dann auch die Aufnahmeprüfung schafft, steht auf einem anderen Blatt. Darin liegen wahrscheinlich auch die Diskussionen, ob Erstausbildung, Weiterbildung usw. Wenn man natürlich sagt, schon der Zugang zur Prüfung ist das Schnittstellenangebot, dann sind 80 Prozent richtig, da hat Gemperle-Goldach recht. Wenn man aber sagt, wir schauen, wie viele Leute wirklich die Prüfung bestanden haben, dann sieht der Wert anders aus. Da liegt wahrscheinlich auch der Grund für die Verwirrung. Dann sieht es so aus, dass wenn man jetzt die Jahre 2001 bis 2012/2013 nimmt, dann hatten wir im Durchschnitt 17,5 Teilnehmer und die Aufnahmeprüfung für die Hochschule haben im Schnitt 8,3 bestanden. Ich versuche jetzt eine Erklärung zu geben. Es kommt darauf an, auf welchen Punkt der Schulkarriere wir genau die Betrachtung machen. Die Regierung hat hier eine andere Optik in der Vorlage dargelegt. Wenk-St.Gallen, es ist nicht so, dass die Vorlage nicht stimmt, aber ich kann nachvollziehen was Sie sagen, man hätte das vielleicht noch etwas differenzierter präsentieren können, aber die Vorlage, so wie sie auf dem Tisch liegt, die stimmt, die ist in sich kohärent.

Wir haben also dieses Vorkursangebot, wir haben das Praxisjahr bzw. die Praxismöglichkeit. Die Wirtschaft, die jetzt auch bemüht worden ist in den Voten und auch im Vorfeld der Session, diese Wirtschaft ist in der Tradition der dualen Bildung auch dafür verantwortlich genügend Plätze zur Verfügung zu stellen. Dies ist auch wichtig in der Gesamtbeurteilung der Frage des Schulgeldes, diese Option besteht auch. Wir haben eine dritte Zubringeroption zur Hochschule für Gestaltung und Künste, das ist die Option des Brückenangebotes, das steht auch in der Vorlage, dort haben wir 70 bis 85 Prozent Kostenübernahme durch den Staat (Brückenangebot, Lehre, BMS) und danach können Sie zur Hochschule gehen. Wir haben drei verschiedene Optionen und das ist auch der Grund, wieso die Regierung sagt, das ist ein Spezialfall den man nicht auf die gleiche Ebene setzen kann, wie ein Passarellenangebot oder ein BM2-Angebot - das scheint mir wichtig für die Gesamtbeurteilung. Die Frage der Höhe des Schulgeldes werden wir anschliessend in der Detailberatung diskutieren, ich werde dazu nochmals kurz etwas sagen.

Aus Sicht der Regierung ist aber noch ein Punkt wichtig, welcher angesprochen wurde. Sie haben auch verlangt, dass wir dazu einen Äusserung machen - die Stipendienberechtigung. Die Frage der Stipendienberechtigung wird im Stipendiengesetz geregelt. Eigentlich ist nicht hier der Ort, diese Frage zu regeln und normieren, aber ich kann gerne hier im Parlament nochmals klar und deutlich machen, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, dann können diese Leute ein Gesuch stellen und kommen in den Geltungsbereich des Stipendiengesetzes, aber es gibt hier auch Leute, das haben wir dargelegt, die in einer allgemeinen Weiterbildung sind oder in einem Zweitstudium, dort sieht die Angelegenheit anders aus. Was in der Stipendiengesetzgebung gilt: Wenn hier eine Erstausbildung besteht, dann gilt auch der Geltungsbereich.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

(im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion): die Anträge sind abzulehnen.

Im Gegensatz zu Cozzio-St.Gallen haben wir keine Auswahl, weil wir die drei Anträge mehrheitlich klar ablehnen. Ich staune auch, ich weiss nicht, ob hier wirklich alle die gleiche Botschaft gelesen haben, die Auslegung, auch betreffend des Schulgeldes hier nimmt ja Würfe an, wo ich schon glaube, dass hier nur Fachspezialisten in diesem Saal sitzen. Wir haben auch schon vorher klar erklärt, dass wir der Meinung sind, eine Vollkostendeckung ist richtig. Andere Kantone bezahlen gar nichts für diesen Kurs, das sollte man auch im Hinterkopf behalten, wenn wir anschliessend über diese Anträge abstimmen werden.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

(im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion):

Eine Mehrheit von uns unterstützt eine Mitfinanzierung des Vorkurses Kunst und Gestaltung durch den Kanton St.Gallen. Der Antrag GLP/BDP-Fraktion überwiegt, weil in der Erstausbildung die Absolventinnen und Absolventen des Propädeutikums mit wenig Geld und Einkommen stipendenberechtigt sind und die Kurskosten somit bezahlt bekommen. Für die anderen ist der Betrag zumutbar.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Ich meine, dass der Antrag Dietsche-Oberriet anders auszulegen ist, als es Dietsche-Oberriet und Cozzio-St.Gallen gesagt haben. Es heisst nämlich in diesem Antrag: «Wer den gestalterischen Vorkurs absolviert, entrichtet ein Schulgeld.» Die Höhe wird nicht bestimmt. Dann heisst es im Gesetz nicht, wer zuständig ist, die Höhe zu bestimmen. Also es hat keine Gesetzesdelegation zugunsten der Regierung in diesem Antrag, ein Vollzugsproblem ist es nicht, weil hier wird ergänzende Rechtsetzung verlangt, dazu ist die Regierung nur bei einer Gesetzesdelegation berechtigt. Wenn Sie also bewirken wollen, dass man zwar im Gesetz schreibt, es sei ein Schulgeld zu bezahlen, aber dafür nur die Höhe Null in Frage kommt, dann stimmen Sie bitte dem Antrag Dietsche-Oberriet zu.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

dem Antrag Gemperle-Goldach / Martin-Gossau ist zuzustimmen.

Die Frage, die Güntzel-St.Gallen aufgeworfen hat, wieweit der Schulleiter sich zum Fenster hinauslehnen darf ist eigentlich berechtigt. Man könnte sich tatsächlich fragen, hat er Loyalitäten verletzt, umgekehrt kann man auch sagen, er hat ziemlich Zivilcourage bewiesen, indem er sich einsetzt für diese Frage. Wenn man dafür ist, dass man kein kostendeckendes Schulgeld entrichten muss, darf man sicher nicht die Schülerinnen und Schüler dieses Lehrgangs bestrafen für allenfalls ein juristisches Fehlverhalten des Schulleiters. Wenn ich hier die drei Anträge anschaue, haben wir eigentlich nur zwei zur Auswahl, wenn man nicht eintritt für ein kostendeckendes Schulgeld. Der Antrag Dietsche-Oberriet ist zwar gut gemeint, ich teile aber die Ansicht von Surber-St.Gallen, dass er zu wenig konkret ist. Wenn man es für recht nimmt, die Regierung hat sich zu diesem Thema geäussert und gesagt, dass sie ein kostendeckendes Schulgeld will. Wenn Sie nur der Regierung sagen, sie hätte freie Wahl, wenn das jetzt rechtlich zulässig wäre, dann ist klar, was die Regierung macht, sie wird ein kostendeckendes Schulgeld erheben, das würde ich an ihrer Stelle auch machen. Ich denke, wir haben die Auswahl zwischen dem Antrag Gemperle-Goldach / Martin-Gossau und dem Antrag der GLP/BDP-Fraktion. Es haben beide eine gewisse Begründung, welche nachvollziehbar ist. Ich würde, weil der Antrag Gemperle-Goldach / Martin-Gossau auch einen Vergleich herzieht zu anderen vergleichbaren Bildungsgängen, und weil er tatsächlich eine Grundlage, einen Beitrag festsetzt, der auch dazu animiert, sich wirklich zu überlegen, will ich diesen Bildungsgang besuchen, dann würde ich diesem Antrag den Vorzug geben.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): eine Mehrheit der SVP-Fraktion ist für Eintreten.

Ich staune schon, wenn ich hier höre betreffend den Stipendien ob Ja oder Nein. Ich denke, wenn man ganz zu Beginn die Botschaft gelesen hat, dann hat man gesehen, ob Ja oder Nein - nämlich Ja. Wir dankend er Regierung für die ausgewogene Berichterstattung. Wir sehen das sehr differenziert.

Es wurde bereits von meinem Vorredner erwähnt, es ist schon sehr einfach, wenn man eine Ausbildung machen kann, zu der man finanziell nichts beitragen muss und dann anschliessen auch auf Kosten der Steuerzahler Unterschriften sammelt und sogar auch noch kantonales Briefpapier mit Couvert versendet, ich weiss nicht ob das während oder ausserhalb der Arbeitszeit funktioniert hat.

Ich bin schon überrascht über den enormen Lobbyismus, den man hier betrieben hat und ich verstehe es ja auch. Ich weiss, dass mehr Personen einen Ausbildung machen, wenn sie gratis ist. Nur hier kommt wahrscheinlich die Qualität vor der Quantität. Ja, Lobbyismus wurde betrieben, mit x E-Mails mit Androhungen und komischen Schreiben, die man gar nicht verstanden hat, weil man vielleicht besorgt ist um eine Arbeitsstelle, weil vielleicht nachher etwas weniger Studierende kommen. Man muss aber auch differenziert ansehen, was die Weiterbildung insgesamt anbelangt. Wir sehen das als eine ganz normale Weiterbildung an und sind deshalb mit der kostendeckenden Ausbildung auch sehr zufrieden.

Man darf dabei nicht vergessen, der Kanton kann diese Ausbildung mitfinanzieren, er muss das nicht, er kann das lediglich. Mit diesem Vorschlag stehen wir im schweizerischen Vergleich, wenn man den überhaupt machen will, gut da. Wie schon erwähnt, es gibt Kantone, die zahlen dazu gar nichts. Es gibt Kantone, die stehen in einem Bündnis in diesem Gesamten und zahlen dazu auch nichts oder nur einen Teil. Wir haben auch von Amtsseite her gehört, dass Personen, welche die Ausbildung tragen, meist auch dann diese Ausbildung beenden. Natürlich, ich verstehe das. Was nichts kostet ist auch nichts wert. Es ist für mich einmal mehr unverständlich, warum man von der linken Seite ständig solche Vorlagen torpedieren muss. Das ist schade.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aufgrund eines gerichtlichen Entscheides muss der Vorkurs für Erwachsene «Kunst und Gestaltung» gesetzlich präziser geregelt werden. Die Finanzierung wurde bisher an die Kursteilnehmenden zu vollen Lasten übertragen. Weil dies im Gesetz nicht präzis ist, wurde die Kostenbeteiligung zwei Jahre ausgesetzt und liegt jetzt als Antrag vor uns. Meinungen über die Finanzierung und Begründung liegen in breiter Auslegung vor. Was stimmt jetzt von all den Zahlen und Argumentationsmaterial? In der Kommissionsberatung hätten Vorschläge zur Mitfinanzierung durch den Kanton keine Mehrheit gefunden. Die CVP-EVP-Fraktion nimmt den Bericht und die vielen Briefe zur Kenntnis und ist schon auch erstaunt über die unterschiedlichen Auslegungen der Daten und Fakten. Es stellt sich die Frage, inwieweit Departement, zuständiges Amt und Schulleitung zusammen arbeiten. Die Ausführungen wurden vorher von Wenkt. St.Gallen bereits gemacht. Die Voraussetzungen für die Zulassung an die Fachhochschule Kunst und Gestaltung können auf verschiedene Wege erlangt werden. Berufslehre mit BMS, Diplommittelschule mit Praktikum, Diplommittelschule mit Vorkurs usw., jedenfalls macht es den Eindruck und wurde von verschiedenen Seiten kritisiert, dass die Praktikumsplätze sehr rar sind und darum ein Gestalterischen Vorkurs für Erwachsene von vielen zukünftigen Studierenden besucht wird. Die CVP-EVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass sich die Arbeitgeberseite, also die entsprechenden Firmen mit für die Ausbildung verantwortlich zeigen müssten und entsprechen Praktikumsplätze schaffen sollten. Hier besteht Handlungsbedarf und man müsste das Gespräch dazu aufnehmen.

Die Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass das Propädeutikum durch den Kanton mitfinanziert werden sollte.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Art. 27b Angebot, Zweck und Voraussetzungen. beantragt, Art. 27b wie folgt zu formulieren: «Wer den Gestalterischen Vorkurs absolviert, entrichtet ein ___ Schulgeld.»

Sie sehen den vorliegenden Antrag zum folgenden Geschäft. Ich habe keine Interessenbindung, abgesehen dass meine Frau Gestalterin ist und diesem Bereich tätig ist. Der Schul- bzw. Berufsbereich Gestaltung und Kunst kann als spezieller Berufs- bzw. Ausbildungsbereich genannt werden. Gestalterische Praktikumsstellen sind nicht weit gestreut und auch nicht unzählig vorhanden. Sicher hat die Wirtschaft da Nachholbedarf. Wie in der Botschaft festgehalten ist, ist es für die Hochschulreife Pflicht, einen Vorkurs oder ein Praktikum abzuschliessen. Somit zeigt sich auch, dass das Angebot zu einem Schnittstellenangebot zur höheren Ausbildung wird. Eine Beteiligung mittels Schulgeld ist auch für mich richtig und auch zwingend. Es soll nicht, wie vielleicht auch schon angetönt wurde, zu einem Nullkostenspiel werden. Bewusst habe ich keine Fixierung des Betrages genannt, so wie bei den anderen zwei Anträgen, denn die Regierung soll eine Gesamtschau mit auch anderen Weiterbildungs- und Ausbildungsangeboten in St.Gallen vergleichen und dies so mit einbeziehen in dieses Geschäft. Ob es nun 20 bis 30 Prozent, oder 50 bis 60 Prozent sind, das soll dort festgelegt werden. Durch die offene Finanzierung bedarf es auch bei einer Anpassung oder bei einer Änderung in der gesamten Schau der Schule keine erneute Gesetzesänderung. Ich bin überzeugt, dass die Regierung die Voten im Ratssaal zu diesem Einbezug zur Festlegung mit einbezieht. Eine Gesamtschau sämtlicher Schulausgaben oder Schulgeldbeteiligung könnte vielleicht in naher Zukunft in diesem Bereich von Vorteil sein.

Ich bitte Sie, dem sehr offenen Antrag lediglich ohne der fixen Kostendeckung zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013