Geschäft: II. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.13.06
TitelII. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung4.7.2013
Abschluss1.1.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 26. November 2013
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 19. August 2013
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelvorlage
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 25. November 2013
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 26. August 2013
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 17./18. September 2013
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 28. Januar 2014
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 26. August 2013
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2014
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2013Schlussabstimmung85Zustimmung26Ablehnung9
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Da die beiden Geschäfte aneinander gebunden waren in der selben Botschaft, hat die Kommission auch zu diesem Geschäft nicht mehr getagt und im Vergleich zum gekoppelten Geschäft, das wir bereits beraten haben, hat es auch keine grösseren Mailverkehrs und andere Diskussionen gegeben.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die SP-GRÜ-Fraktion hat es für vertretbar, dass die Kosten für die Pflegefinanzierung auf die Gemeinden übertragen werden und umgekehrt im Rahmen des Finanzausgleichs über den soziodemografischen Lastenausgleich an die Gemeinden wiederum Geld zurückfliesst. Wir lehnen aber das Gesetz über die Pflegefinanzierung ab, weil die Kostenbeteiligung für die ambulante Pflege verdoppelt wird. Das halten wir aus sozialpolitischen Gründen für nicht vertretbar.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Zum Gesetz über die Pflegefinanzierung: Die totale Übernahme der Pflegefinanzierung durch die Gemeinden ist eine Folge vom Sparpaket und eine vertretbare Lösung, wenn der Kanton mehr Kosten im Rahmen des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs übernimmt. Auch die Umstellung von Pauschalbeträgen auf effektive Fallkosten macht Sinn. Nicht haltbar ist es, dass für die höheren Kosten, die wegen der stationären Pflegefinanzierung auf die Gemeinden zukommen, eine Erhöhung der Eigenbeteiligung jener Personen erhoben wird, die ambulante Pflege benötigen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es nicht opportun, schon kurze Zeit nach Gesetzesvollzug eine grössere Anpassung zu machen. So steht es in der Botschaft. Die Erhöhung der Eigenbeteiligung ist eine einschneidende Änderung, auf die verzichtet werden muss. Wir werden bei der Detailberatung einen Antrag auf Beibehaltung der 10 Prozent Eigenbeteiligung stellen und weitere Gründe dann aufführen. Wir begrüssen die geplante frühzeitige Zuständigkeitsabklärung, damit können viele Zuständigkeitsstreitigkeiten und fehlerhafte Überweisungen verhindert werden. Sinnvoll ist, dass die Pflegefinanzierung weiterhin zentral durch die Sozialversicherungsanstalt (SVA) abgewickelt wird, das ist effizient und kundenfreundlich. Den Qualitätsstandards muss grösste Beachtung geschenkt werden. Wir erwarten von den Gemeinden, dass nicht nur die vorgeschriebenen Mindeststandards erfüllt sind, sondern dass die Rahmenbedingungen in den Institutionen so gesetzt werden, dass die Pflegebedürftigen eine qualitativ gute Pflege erhalten und einen würdevollen Lebensabschnitt erfahren.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen von Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie können auf fünf Jahre innerkantonalen Finanzausgleich zurückschauen und ein Fazit ziehen. Die Gemeindeautonomie ist unter dem neuen Finanzausgleich grösser geworden. Der neue Finanzausgleich hat Wesentliches zu einem entspannteren Umgang zwischen Kanton und Gemeinden beigetragen. Dort, wo kein entspannter Umgang vorhanden ist, ist zumindest nicht der Finanzausgleich Schuld. Der Kanton hat, entgegen den Berechnungen bei der Einführung des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2008, deutlich weniger Finanzmittel für den Ausgleich aufwenden müssen als geplant. Man sprach damals von 245 Mio. Franken. Wir wissen, mittlerweile sind es etwas mehr als 200 Mio. Franken. Die Gemeinden haben seit 2007, also dem Jahr vor Einführung des neuen Finanzausgleichsgesetzes, bis heute, im Jahr 2013, die durchschnittlichen Steuerfüsse um mehr als zehn Steuerfussprozente senken können. Dies obwohl die verschiedenen Steuergesetzrevisionen den Gemeinden das Steuersubstrat massiv verringert haben. Die Nettoschuld der Gemeinden lag im Jahr 2007 bei 2'400.- Franken pro Kopf über alle Gemeinden hinweg. Oder anders ausgedrückt: Die Nettoverschuldung aller Gemeinden betrug 1,16 Mrd. Franken. Ende dieses Jahres wird die Verschuldung deutlich unter 400 Mio. Franken liegen. Der Wirksamkeitsbericht im letzten Jahr hat die wenigen Schwachstellen des Systems erkannt, und mit der Einführung des soziodemographischen Ausgleichs und einem Ausgleich für die Sonderlasten bei den Lasten für die Sonderschulen zusätzliche Instrumente eingeführt, welche überdurchschnittliche Kosten bei den Gemeinden ausgleichen sollen. Zusammenfassend kann festgehalten werden: Das Finanzausgleichsgesetz ist im Grundsatz positiv zu beurteilen und hat in den ersten fünf Jahren verschiedene Ziele von Verfassung und dem Finanzausgleichsgesetz wesentlich erfüllt. Es ist eine win-win-Situation entstanden. Wenig verständlich ist daher, das mit dem II. Nachtrag nicht nur bewährte Grundsätze teilweise über Bord geworfen werden, sondern auch den Unterschieden in der Steuerbelastung in den Gemeinden nicht entgegengewirkt wird und die Kürzung beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich nicht eingeführt wird. Mit dem II. Nachtrag zum Finanzausgleich verteilt der Kanton gemäss Botschaft der Regierung 18,86 Mio. Franken mehr Mittel an die Gemeinden. Und entgegen Ausführungen in diesem Rat von Vorrednerinnen und Vorrednern, werden nicht die Gemeinden in Globo gestärkt. Trotz des neuen Finanzausgleichs, trotz mehr Mitteln, werden acht Gemeinden weniger Finanzausgleichsmittel erhalten im Vergleich zum jetzigen System. Es werden Ihnen in diesem Rat verschiedene Anträge vorgelegt. Die Anträge Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang möchten die Fehlentwicklungen im II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz korrigieren. Wir werden uns in der Spezialdiskussion dazu melden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat tritt auf die Vorlagen ein.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz und der II. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung gehören zusammen. Und sie sollen zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Angesichts dieser Prämisse haben alle involvierten Stellen und die Kommission sorgfältige, fundierte und politisch abgestimmte Lösungen formuliert. Der soziodemographische Lastenausgleich wird als neues Instrument eingesetzt. Wir reden insgesamt von einem ausgewogenen System, unter dessen Vorgabe der Kanton rund 230 Mio. Franken auf die Gemeinden verteilen soll. Diese wiederum übernehmen nun neu 100 Prozent der Pflegefinanzierungskosten. Aufgrund der Erfahrungen im Finanzausgleich und auf Basis des Wirksamkeitsberichts dazu können inskünftig Fehlanreize vermieden werden. Über die Jahre hinweg haben sich ausserdem Strukturen in den Gemeinden verändert, was positive Auswirkungen für den Kanton zeitigt. Auf diesem Weg wollen wir weitergehen, zum Wohle des Ganzen. Eine besonnene und politisch verantwortungsgerechte gesetzliche Vorgabe soll also mit den beiden Nachträgen umgesetzt werden. Ich bin froh darüber, dass die grosse Mehrheit der Fraktionen positive Signale für die Debatte aussendet. Ich bin auch froh darüber, dass wir nicht über die Höhe der Steuerfüsse der Gemeinden reden müssen und können. So schaue ich zuversichtlich auf eine konstruktive Detailberatung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Wirksamkeitsbericht 2012 zeigt, dass sich das Finanzausgleichsgesetz in seiner Anwendung grundsätzlich bewährt hat. Mit der Kommissionsmotion «Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz» erhielt die Regierung den Auftrag, in einem II. Nachtrag verschiedene Themenkreise zu bearbeiten. Konkrete Vorschläge liegen vor, unter anderem die Einführung des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs. Damit werden die überdurchschnittlichen Belastungen der Gemeinden in den Bereichen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, Sozialhilfe sowie stationäre und ambulante Pflege ausgeglichen. Weiter werden schulische Sonderlasten verstärkt berücksichtigt, in dem der Sonderlastenausgleichschul erhöht wird und durch ein separates Gefäss für die Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen ergänzt wird. Zudem wird zur Begrenzung der maximalen Steuerbelastung während des Übergangs der Übergangsausgleich reaktiviert. Weiter schlägt die Regierung vor, die Leistungen der Stadt St.Gallen wie diese pauschal abzugelten und auf die Einführung eines horizontalen Ausgleichsinstruments zu verzichten. Die GLP/BDP-Fraktion unterstützt diese Vorschläge. Vor allem befürworten wir den Verzicht, den horizontalen Ausgleich einzuführen. Es hat sich gezeigt, dass die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden im Kanton St.Gallen im interkantonalen Vergleich moderat ausfallen und ein zusätzlicher Ausgleich daher nicht angezeigt ist. Mit einem horizontalen Ausgleich würden die ressourcenstärksten Gemeinden stark belastet, was ihre Position im interkantonalen Steuerwettbewerb deutlich schwächen würde. Zudem vertreten wir hier die Meinung, dass bei einer allfälligen Einführung des horizontalen Finanzausgleichs der Kanton sich direkt an den Schuldlasten beteiligen muss. Die vorberatenden Kommission setzte sich mit verschiedenen Anpassungsoptionen und Varianten auseinander. Einen gemeinsamen Nenner in dieser komplexen Thematik für alle zu finden, ist praktisch unmöglich, ohne dass der Kanton zusätzliche Mittel in den Finanzausgleich einwirft. Kanton und Gemeinden konnten im Zusammenhang mit der Pflegefinanzierung einen Konsens finden, den die Mitglieder in diesem Parlament in den Beratungen des Sparpakets 2 und dem Entlastungsprogramm 2013 zustimmten. Heute an den Ausgleichsmechanismen Änderungen vorzunehmen, erachten wir als unseriös. Die finanziellen Konsequenzen sind schwer vorauszusagen, was jährliche Verwerfungen gibt. Im nächsten Wirksamkeitsbericht sind die Auswirkungen zu analysieren und Anpassungen sind dann vorzunehmen. Bei der Pflegefinanzierung befürworten die Beteiligung der versicherten Person im Umfang von 20 Prozent. Wir erachten es als zumutbar, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger mit dieser maximalen Eigenleistung an der aktuellen öffentlichen Finanzlage beteiligen. Kann sich der oder die Betroffene die Eigenbeteiligung nicht leisten, so springt die öffentliche Hand trotzdem ein und bezahlt den Beitrag über die EL.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion dankt der Regierung und den beteiligten Ämtern für die Gesetzesvorlagen und die umfassenden Berechnungsbeilagen dazu. Erfreut nimmt die FDP-Fraktion zur Kenntnis, dass sich der Systemwechsel vom 1. Januar 2008 auf das neue Finanzausgleichsgesetz im Grundsatz bewährt und den Gemeinden eine grössere finanzielle Autonomie gebracht hat. Wie bei jeder Korrektur des Finanzausgleichsgesetzes wird es Gemeinden geben, die besser fahren und andere die eher zu den Verlierern gehören. Die regelmässigen Wirksamkeitsberichte sollen gewährleisten, dass die Ausgleichsgelder dahin fliessen, wo sie gebraucht werden und laufend Justierungen vorgenommen werden können. Das spontane Korrigieren einzelner Ausgleichsbestandteile führt andernorts zu Verwerfungen, welche das ganze Gefüge wieder verändern. Die beiden Vorlagen bieten Gewähr, dass, soweit mit aktuellem Zahlenmaterial beurteilbar, grösstmögliche Ausgleichwirkung erzielt wird. Fehlanreize sowie Optimierungsbedarf wurden in den bisherigen Wirksamkeitsberichten erkannt und in diesem II. Gesetzesnachtrag aufgenommen. Ebenso wurden die Forderungen des Kantonsrates, welche im Rahmen der Beratung des Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz 2012 erhoben wurden, in dieser Vorlage umgesetzt. Es sind dies ein vermehrter Ausgleich der Schulkosten der Gemeinden, der soziodemografische Lastenausgleich und die Reaktivierung des Übergangsausgleichs als Mittel für eine Deckelung des Maximalsteuerfusses für die finanzschwächsten Gemeinden. Es ist sicher sinnvoll, dass im Ausgleichsgefäss «Individueller Sonderlastenausgleich» weiterhin übermässige Belastungen im Bereich der Schulkosten möglich sind. Der Bereich ISL aber ist nicht Bestandteil des Gesetzes, sondern der Verordnung zum Finanzausgleichgesetz, welcher durch die Regierung angepasst werden muss. Der soziodemografische Sonderlastenausgleich ist ein neues Ausgleichsinstrument. Er entlastet Gemeinden mit regionalen Zentrumsfunktionen und er bietet andererseits Gewähr, dass die Pflegefinanzierung durch die Gemeinden vollständig übernommen werden kann. Hier ist darum auf einen Kürzungsmechanismus zu verzichten, was heisst, dass die Entwicklung dieses Lastenausgleichs im nächsten Wirksamkeitsbericht 2016 nochmals genau beurteilt werden muss. Sicher ist hier darauf zu achten, dass künftig exogene, das heisst nicht selber messbare Messgrössen dem Beiträge zu Grunde liegen. Aktuell ist der ja Nettoaufwand Berechnungsgrundlage. Die Beilagen zum Thema horizontaler Finanzausgleich zeigen klar auf, dass der Kanton St.Gallen mit dem aktuellen Finanzausgleichssystem viele Komponenten eines horizontalen Ausgleichs zwischen den Gemeinden indirekt bereits vollzieht, und dass die Disparitäten zwischen den Steuerfüssen in unserem Kanton vertretbar sind. Ebenso wird aufgezeigt, dass ein horizontaler Ausgleich nicht den schwächsten Gemeinden zu Gute käme, sondern lediglich zu einer Schwächung der leistungsstarken Gemeinden führen würde. Die FDP-Fraktion lehnt einen direkten horizontalen Ausgleich im bestehenden Ausgleichsmodell ab. Die Beibehaltung des Maximalsteuerfusses und damit eines Übergangsausgleichs schützt Gemeinden vor einem übermässigen Anstieg des Steuerfusses. Diese festzulegende Prozentzahl, wie auch die 145 Steuerprozent, die eine Gemeinde mindestens erheben muss, damit sie Gelder aus der zweiten Stufe erhält, sind zwar systemwidrig, in der momentanen Situation aus finanziellen Gründen aber nicht flexibel gestaltbar - es ist ein Bestandteil des Entlastungspakets. Die Anpassungen im Finanzausgleich führen zu Mehrkosten von rund 20 Mio. Franken für den Kanton. Daher wird die Finanzausgleichsvorlage mit der Vorlage zum II. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung und auch mit dem Entlastungsprogramm des Kantons verknüpft. Hauptpunkt dieser Vorlage ist die vollständige Übernahme der effektiven Pflegefinanzierungskosten durch die Gemeinden von bisher 60 auf neu 100 Prozent, was eine markante Entlastung von 25 Mio. Franken für die kantonalen Finanzen bedeutet. Bereits jetzt ist absehbar, dass in diesem Bereich erhebliche Kostensteigerungen zu erwarten sind. Die Frage stellt sich, wie lange die Öffentlichkeit in der Lage ist, diese enormen Kostensteigerungen zu tragen und wo sie die Möglichkeiten hat, hier regulierend einzugreifen. Sicher gehört da die zukünftige Qualität des Pflegewesens dazu.

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es unerlässlich, dass sich ein Gremium mit strategischen Überlegungen zu den kommenden demografischen Herausforderungen befasst. Die jetzt schon bestehende Fachkommission für Altersfragen soll hier massgeblich beigezogen werden. Bauliche und betriebliche Qualitätsvorgaben müssen auf ein Minimum beschränkt sein. Wettbewerbsbedingte Zusatzleistungen sollen durch die Gemeinden und die Heime selber bestimmt werden können. Die beiden Vorlagen sind aufeinander abgestimmt und gut austariert. Wenn einzelne Elemente verändert werden, entstehen in anderen Gefässen wieder nicht absehbare Auswirkungen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt den II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz und auch dessen Verknüpfung mit der vollen Übertragung der Pflegefinanzierung an die Gemeinden. Wir erachten das vorgeschlagene Gesamtpaket als einen guten, für alle Seiten tragfähigen Kompromiss. Zugleich wird beim Finanzausgleich das bewährte System weiter verbessert und bei der stationären Pflege werden die Steuerungs- und die Finanzierungshoheit bei den Gemeinden zusammengeführt. Beim Ausbau des Finanzausgleichs ist es gelungen, den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden. Die Stadt St.Gallen mit ihren zentralörtlichen Leistungen darf mit Mehreinnahmen in Millionenhöhe aus dem Finanzausgleichs rechnen. Ein starkes Zeichen des ganzen Kantons für seinen Hauptort. Auch die ressourcenschwächeren, ländlichen Gemeinden des Kantons profitieren erheblich von zusätzlichen Mitteln aus dem Finanzausgleich. So erhalten zum Beispiel die zwölf Toggenburger Gemeinden jährlich neu über 66 Mio. Franken aus dem Finanzausgleich. Das sind nochmals 2,6 Mio. Franken mehr als heute. Schliesslich können auch die finanzstarken Gemeinden den Kompromiss mittragen. Sie erhalten zwar keine Beiträge aus dem Finanzausgleich, doch ihre wichtigsten Anliegen werden berücksichtigt. Es gibt keinen horizontalen Finanzausgleich, die Belastung der Kantonsfinanzen bleiben vertretbar und die Instrumente des Finanzausgleichs bleiben so, dass Fehlanreize bei den Empfängern vermieden werden können. Was den II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz aber vor allem auszeichnet ist, dass es gelingt, die Erkenntnisse aus dem Wirksamkeitsbericht 2012 und die Forderungen dieses Rates umzusetzen und dabei den Zielen und Grundsätzen des modernen St.Gallen Finanzausgleichs treu zu bleiben. Der Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zeigt klar, dass der Systemwechsel von 2008 mit dem neuen Fokus auf den Ausgleich von Ressourcendisparitäten und die Ausrichtung der Instrumente auf exogene, nicht beeinflussbare Disparitäten richtig war. Die St.Galler Gemeinden konnte ihre Verschuldung in den vergangenen Jahren massiv abbauen und gleichzeitig wurden die Gemeindesteuerfüsse auf breiter Front reduziert. Die CVP-EVP-Fraktion trägt den Systemwechsel von 2008 weiterhin mit Überzeugung mit und sie lehnt Anträge ab, die den Zielen und Grundsätzen des neuen Finanzausgleichs entgegenlaufen und die wieder zurück zum überwunden geglaubten alten System wollen. Die CVP-EVP-Fraktion wehrt sich deshalb gegen die Einführung eines horizontalen Finanzausgleichs, gegen einen Ausbau des individuellen Sonderlastenausgleichs (ISL) und gegen die Rückkehr zu einem System mit einem Maximalsteuerfuss.

Umso mehr begrüsst werden die Anpassungen des II. Nachtrags. Mit der Einführung des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs wird die Mehrbelastung der Gemeinden durch die volle Übertragung der Pflegefinanzierung abgefedert. Die Stärkung des Sonderlastenausgleichs Schule, ein zentrales Anliegen der CVP-EVP-Fraktion, ist überdies ein echter Fortschritt im Finanzausgleich. Bei der Ausgestaltung und Höhe des Sonderlastenausgleichs für die Stadt St.Gallen, beim Verzicht auf die Kürzung nach Steuerkraft beim soziodemografischen Sonderlastenausgleich, bei der Beibehaltung eines zusätzlichen Ausgleichs im Bereich Schule, exklusiv für ISL-Gemeinden, und bei der Weiterführung des Übergangsausgleichs handelt es sich weniger um sachpolitische Zwänge, als um realpolitische Massnahmen zur Kompromissfindung zum Vorteil aller Beteiligten.

Die ersten beiden Massnahmen bewirken, dass die hohen Zusatzlasten durch die Übernahme der Pflegefinanzierung in den Städten St.Gallen, Wil und Buchs abgefedert werden. Von den letzten beiden Massnahmen profitieren jene Gemeinden, die einen Steuerfuss von 145 Prozent oder mehr erheben müssen. Die CVP-EVP-Fraktion sieht zwar die problematischen Seiten dieser Instrumente und sie erwartet vom Wirkungsbericht 2016 Aussagen darüber, ob es zu Fehlanreizen gekommen ist.

In der aktuellen Situation sind diese Instrumente nötig, damit gezielt die betroffenen Städte und die ressourcenschwachen Gemeinden von zusätzlichen Mitteln profitieren können. Etwas irritierend ist in diesem Zusammenhang, dass dieses Entgegenkommen zu Gunsten der ressourcenschwachen Gemeinden vereinzelt mit Zusatzforderungen und mit einer versuchten Strafaktion gegen die Städte St.Gallen und Wil quittiert wird.

Von CVP-EVP-Fraktion werden zwei Punkte des II. Nachtrags kritisch beurteilt: Zum einen wird das Prinzip dem Finanzausgleich an exogenen Disparitäten auszurichten beim soziodemografischen Sonderlastenausgleich nicht konsequent umgesetzt. Aus diesem Grund soll die Regierung spätestens im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsbericht dem Kantonsrat einen Vorschlag unterbreiten, wie der soziodemografischen Sonderlastenausgleich auf exogene, nicht beeinflussbare Faktoren ausgerichtet werden kann, am besten mit Hilfe eines sogenannten Sozialindexes. Zum andern erwartet die CVP-EVP-Fraktion, dass die Regierung ebenfalls spätestens mit dem nächsten Wirksamkeitsbericht dem Kantonsrat Lösungen aufzeigt, wie der Sonderlastenausgleich für die Stadt St.Gallen von jenen Gemeinden und eventuell angrenzenden Kantonen getragen werden kann, die auch tatsächlich von Zentrumsleistungen der Stadt St.Gallen profitieren. Sollte sich ein globaler Ansatz als schwierig erweisen, sollten auch sektorspezifische Lösungen in Erwägung gezogen werden.

Die CVP-EVP-Fraktion freut sich, dass die von ihr eingebrachten Aufträge an die Regierung bereits in der vorberatenden Kommission Mehrheiten fanden.

Zum Schluss ein paar wenige Aussagen zur Übertragung der Pflegefinanzierung an die Gemeinden: Die vorgeschlagenen Anpassungen, sowohl die finanziellen als auch die materiellen Änderungen werden von der CVP-EVP-Fraktion unterstützt. Die Weiterführung des bisherigen Abwicklungsmodells und die Lösung in Sachen Zuständigkeitserklärung überzeugen. Auch die Erhöhung des Selbstbehalts bei der ambulanten Pflege von 10 auf 20 Prozent wird mitgetragen. Zum einen werden damit die Gemeinden entlastet und zum anderen wird die Entscheidung zwischen ambulanter und stationärer Pflege bei einer derart kleinen Differenz kaum ungewollt beeinflusst. In aller Deutlichkeit fordert die CVP-EVP-Fraktion allerdings, dass bei der Festlegung einheitliche Qualitätsstandards bei stationären Pflegeeinrichtungen lediglich Mindeststandards im Sinne minimaler Basisqualität vorgeschrieben und im Rahmen von breit abgestützten Vernehmlassungsverfahren festgelegt werden. Die entsprechenden Anträge werden auch von der vorberatenden Kommission unterstützt.

Fazit: Das Volumen für den Finanzausgleich in der Höhe von rund 230 Mio. Franken ist erheblich und es wird mit der jetzigen Vorlage nochmals über 20 Mio. Franken erhöht. Anträge auf weitergehende Erhöhung des Gesamtvolumens trägt die CVP-EVP-Fraktion nicht mit, denn zum einen darf die Kantonskasse nicht noch mehr belastet werden, und zum andern zeigt der Wirksamkeitsbericht, dass zusätzliche Mittel für den Finanzausgleich auch nicht benötigt werden. Über dies ist zu bedenken, dass die Gemeinden aus dem Entlastungspaket 2013 noch immer in der Pflicht sind mehrere Mio. Franken zu übernehmen. Es macht daher wenig Sinn, in der aktuellen Vorlage weitere Mittel in den Finanzausgleich zu geben, nur um in einem nächsten Schritt denselben Gemeinden wieder Geld zu entziehen.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt den II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz und die Verknüpfung mit der vollen Übertragung der Pflegefinanzierung an die Gemeinden. Der Kompromiss gemäss Regierung und vorberatender Kommission verdient unsere Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch ich werde das Votum für beide Vorlagen gemeinsam abgeben. Am 1. Januar 2008 wurde das aktuell geltende Finanzausgleichsgesetz in Vollzug gesetzt. Mit dem neuen Finanzausgleichgesetz wurde ein grundsätzlicher Systemwechsel vollzogen indem verstärkt auf den Ausgleich exogener Disparitäten fokussiert wird und die tatsächlichen Aufwände weniger Beachtung finden. Der Wirksamkeitsbericht aus dem Jahr 2012 zum Finanzausgleichgesetz zeigt, dass sich dieses in den ersten fünf Jahren seiner Anwendung grundsätzlich bewährt hat. Der Bericht weist aber auf Optimierungspotenzial hin. Um diese Verbesserungen umzusetzen unterbreitete die Regierung dem Kantonsrat zusammen mit dem Wirksamkeitsbericht vergangenen Jahres verschiedene Änderungsvorschläge als Nachtrag. Der Kantonsrat, wie Ihnen sicherlich noch bekannt, folgte den Vorschlägen der Regierung nur teilweise und hat gemäss Art. 62 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates dem Rat einen schriftlichen Bericht unterbreitet, in welchem beantragt wurde, diese in den Grundzügen zu ändern. Dies hatte dann auch im Parlament eine Mehrheit gefunden. Im weiteren hat die damalige Kommission die Regierung beauftragt, mit der Überweisung der Kommissionsmotion 42.12.14 in einem zweiten Nachtrag zum Finanzausgleichgesetz verschiedene Themenkreise zu bearbeiten. Mit dem vorliegenden zweiten Nachtrag kam die Regierung diesem Auftrag nach und unterbreitete dem Rat zu allen Themen Vorschläge. Es wird ein soziodemographischer Sonderlastenausgleich eingeführt, der über durchschnittliche Belastung der Gemeinden in den Bereichen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, Sozialhilfe sowie stationärer und ambulanter Pflegeausgleich. Weiter werden schulische Sonderlasten verstärkt berücksichtigt, indem der Sonderlastenausgleich der Schule erhöht und um ein separates Gefäss für Schülerinnen und Schüler in den Sonderschulen ergänzt wird. Zur Begrenzung der maximalen Steuerbelastung während des Übergangs wird der Übergangsausgleich reaktiviert. In zwei Themen wird keine Veränderung gegenüber dem Status quo vorgeschlagen. So sollen die zentralörtlichen Leistungen der Stadt St.Gallen nach wie vor pauschal durch den Kanton abgegolten und auf die Einführung eines horizontalen Ausgleichsinstrument verzichtet werden. Diese Modifikationen führen jedoch zu einem erhöhten Mittelbedarf. Zur Kompensation der Mehrbelastung des Kantons wollte der Kantonsrat daher die Restfinanzierung der stationären Pflege im zweiten Schritt vollständig an die Politischen Gemeinden übertragen. Der erste Schritt wurde aufgrund des Sparpakets II ab dem 1. Januar 2013 umgesetzt. Seither übernehmen die Gemeinden 60 Prozent und der Kanton 40 Prozent der Restkosten für die stationäre Pflege. In einem zweiten Schritt sollen ab dem Januar 2014 die Restkosten zu 100 Prozent den Gemeinden übertragen werden. Ich komme somit zu den Ausführungen im Bereich der Pflegefinanzierung. Da den Gemeinden mit der stationären Pflegefinanzierung ein namhafter Mehrbelastungsbetrag betragen wird, erscheint es im Kontext des allgemeinen Spardrucks gerechtfertigt, im Zug der Anpassung der Lastenverteilung die Beteiligung der Leistungsbezügerinnen und -bezüger auf das bundesrechtliche zusätzliche Maximum für die Finanzierung anbelangter Pflegeleistungen anzuheben. Aus Anlass der Verschiebung finanzieller Lasten im Pflegebereich wurde auch das Gesetz über die Pflegefinanzierung überprüft. Dies ist seit dem 1. Januar 2011 in Vollzug. Bis jetzt liegen somit Erfahrung und Erkenntnis seit zwei Jahren Umsetzung vor. Eine eigentliche Überprüfung ist erst nach fünf Jahren vorgesehen. Logistisch sind im II. Nachtrag zum Finanzausgleichgesetzt verschiedene, sachlich verbundene Elemente miteinander verknüpft. So soll einerseits das Finanzausgleichsgesetz angepasst und gleichzeitig das Gesetz über die Pflegefinanzierung mit der erwähnten Anteilserhöhung an die Gemeinden, das Sozialhilfegesetz im Bereich Abschaffung interkantonaler Kostenersatzpflicht und das Gemeindegesetz im Bericht Nachführung Reduktion Anzahl Gemeinden, Doppelgewichtung der Sonderschülerinnen und -schüler, revidiert werden. Mit dem II. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung sollen weitere Anpassungen im Pflegefinanzierungsgesetz insbesondere bezüglich Verfahren vorgenommen werden. Daneben soll eine Revision des Ergänzungsleistungsgesetz (Mitwirkungspflicht), des Sozialhilfegesetzes (Qualitätsanforderung an Pflege und Betreuung und Qualitätsprüfung) sowie des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebund über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Bereich der Verantwortlichkeiten erfolgen. Die vorgeschlagenen Anpassungen im Finanzausgleichsgesetz und im Pflegefinanzierungsgesetz führen zu einer Nettoentlastung nach der Beratung in der Kommission für den Kanton von 4,6 Mio. Franken. Davon tragen die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger netto rund 1,6 Mio. Franken. Die Frage der Kompensation der Mehrlasten der Gemeinden ist nicht Gegenstand dieser Vorlage, dies wurde, wie Ihnen sicherlich noch bestens bekannt ist, im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket ausführlich diskutiert und entsprechend angerechnet. Die Kommission hat für die Beratung dieses Geschäfts am 19. August 2013 und am 26. August 2013 getagt. An der Beratung nahmen nebst dem Departementsvorsteherin des Departementes des Innern die Generalsekretärin, Dr. Anita Dörler, wie auch der Leiter des Amtes für Gemeinden, Dr. Lukas Sommermatter, an der Beratung teil. Da das Pflegefinanzierungsgesetz zur Beratung anstand, war auch die Leiterin des Amtes für Soziales, Andrea Lübberstedt, an die Kommissionssitzung eingeladen. Abgerundet wurde der Kreis der Fachpersonen in Folge der Finanzlast des Geschäftes durch Niklaus Fuchs, Mitglied aus dem Generalsekretariat des Finanzdepartementes plus die Protokollführer. Nach Art. 52 unseres Geschäftsreglementes wurden als externe Referenten Herr Gemeindepräsident Stefan Frei, Jonschwil eingeladen. Er präsidiert die VSGP-interne Arbeitsgruppe Gesundheit und war in diesem Kontext vor allem im Bereich der Pflegefinanzierung stark in die Ausarbeitung dieser Botschaft involviert. Ich komme zu ein paar allgemeinen Überlegungen. Die vorliegende Botschaft hat im Vorfeld der Beratung die Gemüter einiger Interessensvertreter erhitzt, so z.B. die Vertreter der ISL-Gemeinden, die auch zahlreich in der vorberatenden Kommission Einsitz nahmen. Aus Betroffenheit waren selbstverständlich auch sehr viele Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte, aber auch Vertreter aus der Stadtregierung in dieser Kommission anwesend. Auch die VSGP war in der Vorbereitung sehr stark in diesen langen Prozess eingebunden. Die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidenten hat ihr Wirken zu diesem Geschäft an der Generalversammlung vom 24. Mai 2013 von ihren Mitgliedern abgesegnet und somit eine grosse Zustimmung erhalten. Nebst der umfassenden Botschaft wurden der Kommission folgende Studien und Berichte zur Verfügung gestellt. Es wurde ein Bericht erstellt über die Zentrumslasten der Stadt St.Gallen. Es gab eine Plausibilisierung zu dieser Studie von ECO-Plan. Es gab ein Gutachten für den horizontalen Finanzausgleich, aufgeteilt in zwei Teilaufträge. Und es gab wiederum eine Stellungnahme zur Plausibilisierung in der Frage der Zentrumslasten der Stadt St.Gallen. Im Weiteren wurden enorm viele Zahlenbeispiele gerechnet. Das war sogar für mich, als Mitglied der Finanzkommission, grenzwürdig. Wir wurden zeitweise im Tagesrhythmus mit neuen Zahlen bedient. Diese Bedienung erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch von Mitgliedern der vorberatenden Kommission und das Amt für Gemeinden hat das in einer sehr speditiven Art und Weise unverzüglich zugestellt. Ich komme zu ein paar inhaltlichen Bemerkungen zu diesem Geschäft. Es soll erwähnt sein, dass die Beratung nach dem ersten Kommissionssitzungstag völlig anders aussah, als sie heute von der vorberatenden Kommission vorgestellt wird. Nach einem knappen Rückkommen durch meinen Stichentscheid hat die Kommission die Auffassung vertreten, dass dieses komplexe Werk in den Grundsätzen nicht abzuändern sei. Weil man klar festgestellt hat, mit jedem drehen, und wenn es auch nur so wenig ist von einem Rädchen, hat es Auswirkungen auf grosse Räder. In diesem Kontext ist die Kommission zum Schluss gekommen, die Vorlage mehr oder weniger im unveränderten Zustand, wie sie von Regierung und andern Involvierten ausgearbeitet wurde, zu belassen und selbstverständlich im nächsten Wirksamkeitsbericht im Jahr 2016 diese Anpassungen kritisch zu hinterfragen. Zu intensiven Diskussionen in der Kommission führte vor allem die Frage, ob finanzstarke Gemeinden einen ungekürzten Lastenausgleich für überdurchschnittliche Sozialkosten erhalten sollen. Eine Kommissionsminderheit war der Ansicht, dass finanzstarke Gemeinden diese Lasten selbst tragen könnten. Eine Kommissionsmehrheit setzte sich aber mit der Ansicht durch, dass die Soziallasten in allen Gemeinden künftig stark steigen werden. Mit der Pflegefinanzierung übernehmen alle Gemeinden neu ein grosses Finanzvolumen, von der Zeit rund 60 Mio. Franken pro Jahr. Der Antrag aus der Mitte der Kommission, einen direkten horizontalen Ausgleich von den finanzstarken zu den finanzschwachen Gemeinden einzuführen, wurde ebenfalls abgelehnt. Die Kommission diskutierte im Weiteren auch eingehend wie viel Prozent der überdurchschnittlichen Schul- und Soziallasten ausgeglichen werden sollen. Schliesslich setzte sich auch hier der Vorschlag der Regierung durch, wonach der Kanton 55 Prozent der Soziallasten und 65 Prozent der Schullasten ausgleicht, sofern sie überdurchschnittlich sind. Des Weiteren hat sich die Kommission für einen Übergangsausgleich ausgesprochen. Dieser soll besonders finanzschwache Gemeinden schützen, wenn der Steuerfuss auf über 162 Prozent ansteigt, und ihnen Zeit geben um ihre Strukturen anzupassen. Der Übergangsausgleich gilt befristet bis ins Jahr 2022. Noch eine Überlegung zum Pflegefinanzierungsgesetz: Eine klare Mehrheit der Kommission sprach sich angesichts der finanzpolitischen Lage dafür aus, dass die Spitexbezügerinnen und -bezüger künftig mehr an die Pflege zahlen müssen. Bis maximal 16 Franken am Tag. Bislang lag das Maximum bei 8 Franken pro Tag. Die Differenz übernahmen bisher die Gemeinden. Sie sollen nach Ansicht der Kommission gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel aber finanziell entlastet werden. Sollten die Pflegebedürftigen die Mehrbelastung nicht tragen können, finanziert der Kanton über die Ergänzungsleistungen oder die Gemeinden über die Sozialhilfe. Die Kommission sprach sich auch klar für eine minimale Qualitätsvorgabe für Pflegeheime aus. Diese sollen neu im ganzen Kanton gelten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Zum Finanzausgleichsgesetz: Die beiden Nachträge zu den Gesetzen sind ja an sich aus willkürlichen Gründen miteinander verknüpft. Die Begründung liegt alleine im Auftrag des Kantonsrates bezüglich des Sparpaketes III, darum trennen wir was getrennt werden muss, und ich spreche zum Finanzausgleichsgesetz.

Hier verweise ich zuerst auf das Verfassungsziel, das die Leitlinie für unsere Beratungen sein sollte. In Art. 85 der Kantonsverfassung steht: «Der Finanzausgleich hat zum Ziel den politischen Gemeinden die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, finanzielle Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern und übermässige Belastungen der Gemeinden auszugleichen.» Die heutige Vorlage erfüllt aus unserer Sicht diese Vorgaben nicht. Der Ursprung dieser Vorlage liegt ja in den Beratungen gerade ungefähr vor einem Jahr beim I. Nachtrag, da gab es intensive Diskussionen in der Kommission und anschliessend wurden verschiedene Aufträge überwiesen, es wurde für das Jahr 2013 ein Übergangsrecht geschaffen. Betrachten wir jetzt die Umsetzung dieser Aufträge, so können wir feststellen, dass im Bereich der Sonderlasten «Schule» eine gute Basis vorgelegt wird für die bessere Berücksichtigung der spezifischen Belastungen durch eine überdurchschnittliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern. Hier ist klar, die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt diese Regelungen.

Auch bei der Begrenzung des Steuerfusses nach oben wurde richtigerweise die Rückfallebene Übergangssteuerausgleich wieder genutzt, ich komme zum Schluss nochmals darauf zurück, die zeitliche Begrenzung ist hierzu noch eine offene Frage und die Umsetzung, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, mit einem festen Übergangssteuerfuss.

Der neue soziodemografische Ausgleich wird in der Ausgestaltung unterstützt, auch wenn er eher kompliziert daher kommt, ist er doch zielführend. Wir unterstützen aber den Kommissionsauftrag, damit beim nächsten Wirksamkeitsbericht der Beizug eines Sozialindexes als Berechnungsgrundlage begutachtet wird und allenfalls vorgeschlagen wird. Hier stellen wir einfach fest, dass der fehlende Kürzungsmechanismus zu einer massiven Verzerrung führt, dazu später.

Bei den Aufträgen hat es zwei Problembereiche.

Der Bereich der Abgeltung zentralörtlicher Lasten der Stadt St.Gallen. Hier stellen wir fest, dass es einen vollständigen Strategiewechsel gab. Im I. Nachtrag hat die Regierung einen Lastenausgleich, ein Ausgleich der zentralörtlichen Lasten der Stadt St.Gallen mit einem Perimeter von Wil bis Altstätten vorgeschlagen. Der Auftrag an die Regierung lautete eigentlich, die Berechnungsgrundlagen zu betrachten, und nicht diesen als Ausgleich, diese Abgeltung zentralörtlicher Lasten vollständig zu streichen. Begründung für diese Streichung, diese 180-Grad-Drehung, liefert ein Gutachten von Herrn Rainer Eichenberger. Wenn man dort die Kürzestfassung betrachtet, dann ist es wirklich verheerend, wenn man mit diesem Gutachten diesen Strategiewechsel begründen würde. Er sagt eigentlich, die Stadt müsse nichts anbieten. Wenn sie trotzdem anbietet, dann soll sie es selber bezahlen. Das ist die Kürzestfassung dieses Gutachtens. Wenn Sie das jetzt überlegen auf die Abmachungen die der Kanton St.Gallen mit Thurgau, mit den beiden Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden gemacht hat, im Bereich der Kultur beispielsweise. Wenn Sie da überlegen, dann kommen diese drei Kantone mit Fug und Recht und werden sagen: Wir zahlen doch auch nichts. Die Stadt St.Gallen, die müsste das ja gar nicht anbieten. Wenn sie es anbietet, dann soll sie es selber bezahlen. Das ist wirklich ein absoluter Knieschuss, den sich der Kanton St.Gallen hier leistet, wenn er darauf einsteigt. Ich bin ausserordentlich froh, dass die Kommission doch noch die Kurve gekriegt hat und einen Auftrag jetzt an die Regierung übermittelt, die Einführung dieses Lastenausgleichs mit dem nächsten Wirksamkeitsbericht vorzuschlagen. Wenn wir das nicht machen, dann müssen wir uns nicht verwundern, wenn die umliegenden Kantone nichts mehr zahlen möchten im Bereich Kultur, Infrastruktur und Sport. Der Zweite betrifft wiederum den horizontalen Finanzausgleich. Das ist das Gutachten der Universität St.Gallen mit Herrn Schaltegger an der Spitze. Er macht ja auch das Steuermonitoring für die Regierung des Kantons St.Gallen. Hier ist ja die Grundlage davon der Steuerwettbewerb, hier wird verglichen wo wir noch irgendwelche sogenannte Rankingprobleme haben. Wo man noch ansetzen müsste. Das macht er auch beim Gutachten zum horizontalen Finanzausgleich. Seine Argumentation bezieht sich nur praktisch ausschliesslich auf den Steuerwettbewerb. Hier werden sogenannte Oasen in der Wüste des Kantons St.Gallen stipuliert und gefordert. Oasen, die tiefe Steuerfüsse haben müssen. Wir haben die Realität. Die tiefsten sind etwa die Hälfte des aktuellen Gemeindesteuerfusses. Soweit sind wir jetzt gekommen. 162 und 80. Das Gutachten Schaltegger, wenn man das wiederum als Basis nimmt für die Diskussionen auf nationaler Ebene, wenn Regierungsrat Martin Gehrer in den nächsten Monaten diskutieren muss mit den Geberkantonen beim nationalen Finanzausgleich und dort verlangen wird, dass die Kantone steuertechnische gute Grundlagen haben. Sie haben gute Grundlagen, sie haben eine Steuerkraft. Wenn dann Regierungsrat Martin Gehrer kommt und sagt, wir möchten, dass ihr weiterhin zahlt. Kantonsintern ist die Basis ein Gutachten, das sagt, wir brauchen Steueroasen, und mit Fug und Recht könnten dann Kanton Zug, Zürich oder Genf kommen und sagen, wir zahlen doch auch nichts daran. Der Kanton St.Gallen kann es ja auch ohne. Das ist einfach eine schizophrene Haltung. Entweder stehen wir dazu, dass es einen Ausgleich braucht zwischen den finanzkräftigen Kantonen oder Gemeinden, oder sonst stehen wir nirgends dazu. Im Kanton St.Gallen nicht, aber auch national nicht. Dann können wir auf unsere 398 Mio. Franken aus dem Ressourcenausgleich verzichten. Das ist doch die Realität. Wenn wir an diese Realität vorbeischauen und sagen, es braucht keinen horizontalen Finanzausgleich, dann ist es wirklich desaströs. Das Resultat der Kommission nach den Beratungen: Der horizontale Ausgleich wurde abgelehnt. Es gibt keinen Kürzungsmechanismus beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich. Das führt tatsächlich zu Absurdistan. Es gibt eine Gratiszeitung, die hat jeden Tag eine Rubrik Absurdistan. Da bitte ich Suter-Rapperswil-Jona gut zuzuhören. Sie hat vorhin gesagt, dass die finanzstärksten, ressourcenstärksten Gemeinden nichts erhalten werden. Das stimmt schlicht und einfach nicht. Die steuergünstigste Gemeinde des Kantons St.Gallen, Balgach, wird aus dem Finanzausgleich Fr. 36'000.- erhalten. Das ist eine kleine Gemeinde. Sie wird dort Gelder erhalten, weil es keinen Kürzungsmechanismus gibt. Auch Rapperswil-Jona, gemäss den Zahlen, wird noch Fr. 5'000.- erhalten. Das ist marginal, aber das ist Absurdistan, wenn die finanzkräftigsten Gemeinden noch Geld erhalten. Das ist nicht der Zweck und der Sinn des kantonalen Finanzausgleichgesetzes. Dann bleibt noch eine grundsätzliche Frage offen, da bitte ich auch das zur Kenntnis zu nehmen. Im Ursprung wurde das Finanzausgleichsgesetz dynamisch ausgestaltet. Es gab da drin kein Element, das festgelegt worden ist. Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, dann bewegt sich der Finanzausgleich. Jetzt müssen wir feststellen, wir haben jetzt neu drei feste Teile eingefügt. Das wird dazu führen, dass es im nächsten Wirksamkeitsbericht heissen wird, es gibt sogenannte Umgehungsmechanismen. Man hat ihr Anreize, es gibt Fehlanreize, weil die Gemeinden eben mit festen Grössen rechnen können. Die festen Grössen sind beim partiellen Steuerfussausgleich von 145 Prozent. Hier wurde in der Kommission schon moniert, dass es hier Fehlanreize gibt. Es gibt ein weiteres, jetzt festes Element, das ist der Übergangsausgleich. Der wird jetzt bei 162 einfach einmal festgelegt. Im Finanzausgleichgesetz des Ursprungs war das wiederum auch ein dynamischer Teil, der angepasst worden wäre. Dazu auch der fehlende Kürzungsmechanismus: Hier geht man davon aus, dass die jetzige Situation, da hat Stefan Frei als Vertreter der VSGP richtig in der Kommission gesagt, man geht vom Zeitpunkt heute aus und blendet alles aus, alle Entwicklungen in den nächsten Jahren, wenn man auf den Kürzungsmechanismus verzichtet. Der aktuelle Stand der Beratung ist aus unserer Sicht noch völlig unzureichend. Sie haben verschiedene Anträge. Wie Sie sehen, es braucht Korrekturen. Das Ziel der Verfassung wird sonst nicht erreicht. Das Ziel ist, die Unterschiede zu verringern und nicht, wie wir es jetzt als Grundlage haben, zu vergrössern.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Zum Finanzausgleichsgesetz: Eine grosse Mehrheit der SVP-Fraktion begrüsst den Vorschlag der Regierung, am vertikalen Finanzausgleich festzuhalten. Damit bezahlen alle Steuerpflichtigen des Kantons an den Ausgleichstopf. Also auch Steuerzahler mit Wohnsitz in jenen Gemeinden, die Gelder vom Finanzausgleich beziehen. Auch diese Bürger haben ein Interesse, dass der Kantonssteuerfuss nicht stetig weiter steigt. Also sind sie bedacht, dass ihre Gemeinde mit dem Geld sorgsam umgeht und nur das Nötigste an Ausgleichsgeld beansprucht. Beim horizontalen Finanzausgleich müssten nur die finanzstarken Gemeinden entsprechend ihrer Steuerkraft in die Ausgleichskasse einzahlen. Dadurch würde nicht nur der soziale Frieden in unserem Kanton gefährdet, auch käme die Wettbewerbs- und Standortattraktivität gegenüber den Nachbarkantonen arg unter Druck. Der Kanton ist dringend gefordert, zurückhaltend mit den Finanzen, und somit mit den Steuergeldern umzugehen. Mit dem bestehenden vertikalen Finanzausgleich werden die Ausgleichsgemeinden in die Pflicht genommen, ihre Eigenverantwortung und Eigenleistung konsequenter wahrzunehmen. Es geht nicht an, dass das Interesse der Gemeinden darin liegen soll, so viel wie möglich aus dem Ausgleich beziehen zu können. Die SVP-Fraktion ist einverstanden mit der Einführung eines soziodemographischen Sonderlastenausgleichs. Die Einführung benötigt finanzielle Mittel. Diese Mittel kann der Kanton ohne Entlastung in anderen Bereichen nicht bereitstellen. Die politischen Gemeinden und der Kanton haben deshalb vereinbart, dass die Gemeinden den Kanton von den Kosten der Pflegefinanzierung entlastet. Die so frei werdenden Mittel können für die Einführung eines soziodemographischen Sonderlastenausgleichs verwendet werden, der die folgenden vier Gefässe umfasst. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen: Hier werden die Aufwendungen der Gemeinden für die Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen gemäss Art. 42 und 43 des Sozialhilfegesetzes, die Unterbringung bei Pflegeeltern sowie die sozialpädagogische Familienbegleitung berücksichtigt. Die sozialpädagogische Familienbegleitung kann unter Umständen eine teure Fremdplatzierung verhindern. Die Sozialhilfe in diesem Ausgleichsgefäss wird die Aufwendungen der Gemeinden für die finanzielle Sozialhilfe der Mutterschaftsbeiträge, die Alimentenbevorschussung und die arbeitsmarktlichen Projekte berücksichtigen. Bei der stationären Pflege werden die Aufwendungen der Gemeinden für die Restfinanzierung stationärer Pflegekosten nach dem Pflegefinanzierungsgesetz berücksichtigt. Tragen die Gemeinden, wie mit dem II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz geplant, die vollen Kosten der Restfinanzierung, so werden die Gesamtaufwendungen der Gemeinden in diesem Bereich für das Jahr 2014 auf rund 66,3 Mio. Franken geschätzt. Gemeinden mit überdurchschnittlichen Kosten für die Pflegefinanzierung sind beitragsberechtigt. Der überdurchschnittliche Aufwand je Einwohnerin und Einwohner einer Gemeinde wird zu 55 Prozent ausgeglichen. Bei der ambulanten Pflege werden die Belastungen der Gemeinden für die Hilfe und Pflege zu Hause nach dem Pflegefinanzierungsgesetz berücksichtigt. In der spitalexternen Hilfe und Pflege wird zwischen Leistungen nach Krankenpflegeleistungsverordnung des Bundes vom 29. September und sogenannten hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen unterschieden. Erstere sind durch die Gemeinden kaum beeinflussbar, letztere hingegen werden zwar teilweise durch KLV-Leistungen ausgelöst, hängen aber noch massgeblich von den Entscheidungen der Gemeinde ab. Daher wird die Belastung einer Gemeinde einzig anhand der KLV-Leistungen ermittelt. Die in der Botschaft vorgeschlagene Vereinbarung setzt aber nach dem Grundsatz der Fairness und dem Gleichbehandlungsprinzip voraus, dass sodann auch alle Gemeinden am SL-Sozio ohne Kürzung nach technischer Kraft partizipieren können. Auch verlangt es in der Vereinbarung, dass die beim Kanton frei werdenden finanziellen Mittel auch wieder in der Hauptsache zweckbezogen eingesetzt werden. Ansonsten besteht die erhebliche Gefahr, dass der SL-Sozio für den Kanton zum Fass ohne Boden werden kann, namentlich bei der Sozialhilfe. Die Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützt den Vorschlag der Regierung und unterstützt die Anträge der vorberatenden Kommission. Noch kurz zur Pflegefinanzierung; der Einbezug der Pflegefinanzierung in der vorgeschlagenen Art ist für die SVP-Fraktion eine machbare Lösung, auch hier ist die Stossrichtung gut. Ein ganz wesentlicher und wichtiger Punkt in dieser Vorlage ist für die SVP, dass der Anteil für die Leistungsbezüger auf 20 Prozent erhöht wird. Dies auch aufgrund der aktuellen finanziellen Lage des Kantons. Im Härtefall kann die betroffenen Person EL beantragen und somit hilft die Öffentlichkeit wieder mit. Für die SVP-Fraktion ist klar, dass einige grundlegende Qualitätsstandards über den Kanton definiert werden müssen. Vom Ablauf her ist wahrscheinlich richtig, dass dies auf Verordnungsebene geregelt wird. Wir haben aber grosse bedenken, dass diese Qualitätsstandards durch den Kanton viel zu hoch angesetzt werden und anschliessend die Kosten in den Pflegeheimen weiter explodieren. Aus diesem Grund unterstützt die SVP-Fraktion das Blatt der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Erlauben Sie mir ein paar grundsätzliche Gedanken seitens der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten. Sie haben es gehört, nicht nur die Arbeitsgruppe Gesundheit der VSGP, sondern auch die Arbeitsgruppe Finanzen der VSGP hat seit den Beratungen dieses Geschäfts vor einem Jahr in diesem Parlament den Entwicklungsprozess zur Vorlage, wie wir sie heute beraten, sehr eng mit begleitet. Sogar ein Mitunterzeichner der ISL-Gemeinden ist in dieser Arbeitsgruppe Finanzen vertreten und hat auch dort jeweils die Interessen dieser Gemeindekategorie ohne weiteres mit einbringen können. Der Präsident der vorberatenden Kommission hat es erläutert: Die Generalversammlung der VSGP vom Mai 2013 ergab eine Zustimmung zur Konzeption des neuen Finanzausgleiches. Diese Konzeption hat unter anderem der Vorsteher des Departementes des Innern, Regierungsrat Martin Klöti, vorgestellt. Wenn ich von einer Zustimmung spreche, ich habe nochmals heute Morgen das Protokoll der Generalversammlung hervorgenommen, dann muss ich sogar feststellen, dass die Zustimmung zu dieser Konzeption einstimmig erfolgt ist. Das scheint mir auch noch wichtig für die weitergehende Beratung zu sein. Ich möchte aber auch aufzeigen, dass die Gemeinden die Pflegefinanzierung durchaus in der neuen Ausrichtung positiv aufgenommen haben, auch im Wissen darum, dass das letztendlich Verpflichtungen sind aus den Sparpaketen I bis III. Die Gemeinden übernehmen diese Pflegefinanzierung und finanzieren sich die Verbesserungen im Finanzausgleich im Umfang von 26 Mio. Franken gleich selber. Deshalb kann dann auch nicht von einer zusätzlichen Einsparung zu Gunsten des Kantons gesprochen werden, wenn allfällige Kürzungen im System folgen sollten. Diese Kürzungen müsste man dann eigentlich den Gemeinden zu Gute schreiben und nicht dem Staatshaushalt. Die mittelstarken Gemeinden tragen der Zeit die Hauptlast der Sparmassnahmen, der Lastenverschiebungen und der Kompensationszahlungen. Bei all den Entlastungen, und da blicke ich zehn Jahre zurück, da haben vor allem die finanzschwächeren Gemeinden profitiert, in dem sie zum Beispiel bei der Ergänzungsleistung entlastet worden sind. Diese Ergänzungsleistung waren Zahlungen pro Kopf. Somit haben diese Gemeinden überdurchschnittlich profitiert. Ein Vergleich der Steuerfüsse und der Ressourcen zeigt auf, dass nicht diejenigen Gemeinden die grössten finanziellen Herausforderungen im nächsten Budget haben werden und die einschneidensten Sparanstrengungen vornehmen müssen, die am meisten Aufmerksamkeit erheischen. Es sind wiederum die mittelstarken Gemeinden, ohne oder mit wenig Finanzausgleichsmitteln. Ich bitte Sie, die Solidarität der Gemeinden nicht einseitig zu beanspruchen, vielmehr soll der nächste Wirksamkeitsbericht auch wiederum aufzeigen wo Korrekturbedarf besteht. Zur Pflegefinanzierung ganz kurz: Die Gemeinden werden dafür einstehen, dass die Kostenbeteiligung neu bei den Pflegebeziehenden 20 Prozent beträgt. Wenn wir von 20 Prozent sprechen, dann müssen wir uns auch vor Augen führen, dass dieser Betrag auf 16.80 Franken pro Tag beläuft. Und ich glaube, mit dieser maximalen Kostenbeteiligung von 17 Franken oder knapp 500 Franken im Monat wird dann vermutlich niemand in die stationäre Betreuung, sprich in ein Heim getrieben. Ich bitte Sie, den Anträgen der vorberatenden Kommission bzw. der Regierung im Namen der Gemeinden zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen von Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Heute haben wir die Frage zu erklären, was ist ein gerechter Finanzausgleich zwischen Gemeinden und Kanton. Für eine Minderheit der SVP-Fraktion stehen dabei folgende Punkte im Zentrum:

  1. Wie gross ist die Differenz zwischen dem tiefsten und dem höchsten Steuerfuss in unserem Kanton? Wenn wir die Zahlen aus dem Jahr 2008, als dieser neue Ausgleich ausgeführt wird, vergleichen mit der vorliegenden Botschaft, können wir feststellen, dass gemäss den Zahlen diese Differenz steigen wird. Das heisst, der tiefste und der höchste Steuerfuss innerhalb von unseren Gemeinden im Kanton wird grösser. Ist das eine Gerechtigkeit? Wollen wir das in diesem Rat mit dem neuen Ausgleichsgesetz? Für uns passt das nicht, hier müssen Anpassungen vorgenommen werden. Das ist eine falsche Entwicklung von diesem Finanzausgleichsgesetz.

  2. Zum zweiten haben wir verschiedene Sonderlastenausgleiche innerhalb vom Ausgleichsgesetz. Wir kennen die Sonderlastenschule, wir kennen die Sonderlastweite. Bei diesen Sonderlastenausgleichen kennen wir einen Kürzungsmechanismus. Was heisst das? Wenn eine Gemeinde in der Schule oder bei der Weite überdurchschnittliche Kosten hat, können sie diese offenlegen und bekommen Ausgleichszahlungen. Ist das aber eine steuerkräftige Gemeinde, mit Einwohnern, die viel Steuern zahlen, kennen wir da einen Kürzungsmechanismus und das Gesetz sagt, sie können diese Kosten selber zahlen. Diese Gemeinde kann bei diesen Sonderlasten diese Zusatzkosten selber zahlen.

In der vorliegenden Botschaft wird nun der neue soziodemographische Sonderlastenausgleich vorgestellt und gegen die Einführung dieses Sonderlastenausgleichs ist auch nichts einzuwenden, die ist wichtig und richtig. Die vier Teilbereiche Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, Sozialhilfe, ambulante und stationäre Pflege können in den Gemeinden zu grossen Kosten führen und diese müssen im Bedarfsfall ausgeglichen werden können. Was aber in diesem neuen Ausgleichsgesetz bei diesen neuen Sonderlasten störend ist, dass hier kein Kürzungsmechanismus eingeführt werden soll. Die Folgen davon können Sie in der Botschaft sehen und ich darf hier auf das Eintreten von Hartmann-Flawil hinweisen. Wir sind uns nicht oft einig, aber in dieser Frage sind wir uns einmal einig. Es kann nicht sein, dass die Gemeinden in unserem Kanton mit der höchsten Steuerkraft - wenn wir der Botschaft so wie sie daliegt zustimmen - Geld aus diesem Ausgleich bekommen. Das ist eine falsche Ausgangslage. Wir müssen dies im vorliegenden Fall ändern und ich bitte Sie dann, in der Spezialdiskussion den Anträgen Hartmann-Flawil / Widmer-Mosnang / Thalmann-Kirchberg zuzustimmen. Zu diesen Anträgen hier eine Vorbemerkung, was wir Ihnen beantragen werden. Wenn Sie, was ich stark hoffe, diesem Kürzungsmechanismus zustimmen werden, dann werden rund 4,1 Mio. Franken frei. Also das heisst, aus dem ganzen Pot sind dann 4,1 Mio. Franken frei, die wir wiederverwenden können. Wir werden Ihnen dann den Antrag stellen, dass diese Frage zurück in die Kommission gehen soll, weil es gibt ganz verschiedene Varianten, wie wir das lösen können. Es gibt die Variante, dass man die Schule der individuellen Sonderlastenschule erhöht, wir können diese Gelder für den Ressourcenausgleich verwenden. Aber anstatt dass man diese Frage im Rat erklären muss, nachdem Sie hoffentlich der Kürzung vom soziodemographischen Sonderlastenausgleich zugestimmt haben, würde ich dann beantragen, diese zurück in die Kommission zu geben und auf die zweite Lesung von der Kommission einen einheitlichen Vorschlag zu bringen. Im Grundsatz ist der Ausgleich, den der Kanton St.Gallen kennt, gut und wir können diesen weiterverfolgen, wenn wir die erwähnte Änderung bei der Kürzung im soziodemographischen Sonderlastenausgleich vornehmen. Dann werden auch wir, die Minderheit der SVP-Fraktion, diesem neuen Finanzausgleichsgesetz zustimmen können. Wir müssen nicht auf den Wirksamkeitsbericht 2016 warten, bis wir die Auswirkungen kennen und dann zum Schluss kommen, dass ein Kürzungsmechanismus eingeführt werden muss. Diesen können wir jetzt schon einführen, denn der wird ganz sicher im nächsten Wirksamkeitsbericht dann beantragt. Zu Suter-Rapperswil-Jona: Wenn so ein Kürzungsmechanismus beantragt wird, ist das keine Strafaktion gegen die Städte Wil, St.Gallen, Rapperswil oder was Sie alles genannt haben. Das sind Gemeinden und Städte mit einer hohen Steuerkraft, und die können die Differenz aus eigener Kraft bezahlen. Es ist absolut nicht die Absicht, dass das den Titel bekommt, das sei eine Strafaktion gegen diese Orte.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013