Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2014

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer37.13.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2014
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung20.6.2013
Abschluss26.11.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 2. Juli 2013
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 17. September 2013
AntragKommissionsbestellung vom 16. September 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2013Gesamtabstimmung80Zustimmung0Ablehnung40
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Rahmen der Voranschlagberatung vom 6. November 2013 hat die Finanzkommission auch die Vorberatung über diesen Kantonsratsbeschluss durchgeführt. Neben Regierungsrat Würth stand Silvan Egli, Amtsleiter-Stv. im Amt für öffentlichen Verkehr bei der Beratung als Auskunftspersonen zur Verfügung.

Der Bund hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die Infrastruktur-finanzierung der Privatbahnen vollständig an das Finanzierungssystem der SBB mit einer vierjährigen Leistungsvereinbarung anzugleichen. Als wesentlicher Unterschied bleibt, dass der Bund die SBB-Infrastruktur selber finanziert, während die Privatbahninfrastruktur eine Aufgabe von Bund und Kanton ist. Die hier vorliegende Infrastrukturvorlage wird es in Zukunft mit der Umsetzung von FABI (Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) nicht mehr geben. Nach den Beratungen in den eidgenössischen Räten ist eine Volksabstimmung 2014 geplant und 2017 solI der neue BW (Bahninfrastrukturfonds) in Kraft treten. Die Schweizerische Südostbahn AG (SOB) hat Bund und Kantonen für die Jahre 2013 bis 2016 ihren Investitionsbedarf nochmals angemeldet. Für das Jahr 2014 ist das ein Netto-Investitionsbedarf für technische Verbesserungen von Fr. 46'216'000.-. Die SOB kann davon aus Abschreibungsmitteln und weiteren Beiträgen Fr. 20'416'000.- selbst finanzieren. Für die restlichen 25,8 Mio. Franken beantragt die SOB dem Bund und den an der SOB beteiligten Kantonen (SZ, ZH, AR, TG und SG), ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen zu gewähren. Davon entfallen auf den Kanton St.Gallen Fr. 7'960'160.-. Nach Abzug der Gemeindebeiträge verbleibt ein Kredit von Fr. 3'980‘080.- welcher der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2016 innert fünf Jahren abgeschrieben wird. Für welche detaillierten Investitionen der Beitrag von Fr. 3‘980‘080.- gewährt werden soll, kann der Botschaft Seite 6 entnommen werden.

Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten dem Kantonsratsbeschluss (37.13.01) mit 15:0 Stimmen zu. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Finanzkommission einzutreten und diesem Beschluss zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013