Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
In dieser Antwort macht die Regierung eine Auslegeordnung bezüglich der ihr durchaus bewussten Problematik. Es wird auch auf die vielfältig geleistete Präventionsarbeit hingewiesen. Insgesamt aber ist die Antwort inhaltlich enttäuschend, weil mit der Aufzählung der Angebote, Lehrmittel, Workshops usw. noch keine Lösungen sikizziert werden, wie beispielsweise dem offensichtlichen Mangel an Kapazität und Ressourcen begegnet werden soll, oder wie die zu verbessernde Koordination des umfassenden Angebotes konkret angegangen werden soll. Etwas gar ratlos wirkt auch die Feststellung, dass die Nachfrage nach Beratung und Unterstützung von Schulen, Jugendlichen und Eltern die zur Verfügung stehenden Ressourcen übersteige. Es wird auch nicht ansatzweise dargelegt, wie jene Eltern mit geringer Medienkompetenz erreicht werden könnten, bei denen ja der grösste Aufklärungsbedarf festzustellen ist. Schliesslich werden die rechtlichen Aspekte etwas gar lapidar abgehandelt, sind doch die einschlägigen Bestimmungen im Strafgesetzbuch zu einer Zeit entstanden, in der man das Problemfeld Cybermobbing noch gar nicht kannte.