Geschäft: Standards für Sozialeinrichtungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.13.06
TitelStandards für Sozialeinrichtungen
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung3.6.2013
Abschluss12.6.2019
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 20. August 2013
VorstossWortlaut vom 3. Juni 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2013Gutheissung66Zustimmung45Ablehnung9
26.11.2013Umwandlung50Zustimmung59Ablehnung11
26.11.2013Eintreten65Zustimmung48Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): An der Motion ist festzuhalten.

Wir bestreiten die Umwandlung, denn das was wir möchten ist nicht ein Bericht wo abgehandelt wird, welche Standards gelten, sondern was wir möchten, das ist eine einfach, praxistaugliche Regelung der Standards für Sozialeinrichtungen, welche ein Gleichgewicht schafft zwischen den qualitativen Anforderungen einerseits und den finanziellen Aufwendungen andererseits. Denn gerade solche Standards schaffen nicht nur Qualität sondern sind unter Umständen auch sehr teuer. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie irgendein bestehendes Gebäude sanieren möchten und dieses Gebäude nicht in allen Teilen den Anforderungen entspricht und man trotzdem eine Lösung findet, die an sich tauglich wäre, aber die zuständigen Bewilligungsbehörden auf die Einhaltung der Standards bestehen und man so die vernünftige Lösung nicht realisieren kann. Darum müssen auch geeignete Wege für solche Fälle gefunden werden, und zwar nicht in einem Bericht, wo man uns mitteilt, wie schön alles ist, sondern in einer Gesetzesvorlage, wo man entsprechende Ausnahmebestimmungen auch festlegen kann.

Dann ist weiter zu beachten, dass im Moment nicht ganz klar ist, was für Grundsätze gelten, wer diese Grundsätze erlässt, vielfach sind das Grundsätze, die nicht in einem normierten gesetzgeberischen Verfahren festgelegt werden, sondern die von irgendwo her stammen und die dann für die Betreibenden von solchen Einrichtungen sehr grosse Kosten zur Folge haben. Ich möchte Sie hier einfach an die Diskussionen, welche in den Medien geführt wurden, erinnern, über die Ausstattung von Kinderhorten, wo funktionierende Kinderhorte nicht mehr weiter betrieben werden konnten, weil irgendein bundesordnerdickes Manual Anforderungen festlegte, über die man nur den Kopf geschüttelt hat, weil plötzlich Spielzeug, das in jedem Haushalt gebräuchlich ist, als nicht mehr sicher tangiert wurde usw. Darum besteht hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Regierungsrat: beantragt Umwandlung in Postulat und Gutheissung.

Wir verstehen, dass hier ein Informationsbedarf besteht, und wir würden wahrscheinlich diesem Informationsbedürfnis besser entgegenkommen mit einem Postulat, denn häufig geht es nur darum, dass man versteht, warum gewisse Standards bestehen und warum nicht. Wenn Sie die mit einer Motion in Stein meisseln, werden sie nicht besser, denn Sie werden sie nicht besser verstehen können. Das heisst, Standards sind sehr oft entstanden über eine Betroffenheitspolitik, wie oft Gesetze hier in diesem Raum auch entstehen. Genau diese Grundsätze kann man nicht in ein Gesetz giessen, sondern besser erklärend darstellen. Natürlich kann man, Ritter-Sonderegger-Altstätten, Sie haben das Stichwort gegeben, mit Ausnahmebewilligungen und Ausführungen im Gesetz auch nochmal wieder den Spielraum etwas öffnen. Es ist aber in meinen Augen nicht das richtige Instrument. Wenn überhaupt gesetzliche Festschreibungen gemacht werden sollten, dann das Ganze einbeziehen in eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes und das steht ohnehin an. Deswegen wäre es uns sehr angenehm gewesen, wir hätten im Postulat ausführen können und dann die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes an die Hand nehmen können. Ich verstehe, dass Sie Informationen brauchen, wir werden Ihnen diese geben. An der Praxis, in der Umsetzung wird sich nichts ändern, weder im Postulatsverfahren noch wenn Sie in die Motion einsteigen. Wir werden hier unsere Pflicht ausüben müssen im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Umwandlung in Postulat und Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013