Geschäft: Kosten parlamentarischer Vorstösse
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.13.07 |
Titel | Kosten parlamentarischer Vorstösse |
Art | KR Motion |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 3.6.2013 |
Abschluss | 24.2.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - FDP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
24.2.2014 | Eintreten | 25 | Zustimmung | 80 | Ablehnung | 15 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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24.2.2014 | Wortmeldung | Wir haben jetzt immer nur über Vorstösse gesprochen und über die Kosten, welche diese Vorstösse verursachen. Bis anhin noch nicht diskutiert wurde die Frage, ob die Antworten, welche von der Regierung kommen, immer etwas wert sind, bzw. mindestens so viel wert sind, wie sie Kosten verursacht haben. Wenn wir uns natürlich diesen quantitativen Ansatz verschreiben, den uns das Präsidium vorschlägt, dann muss sich die Regierung natürlich auch gefallen lassen, dass man nicht nur sagt, ob man zufrieden, teilweise zufrieden oder gar nicht zufrieden ist mit der Antwort, sondern dann muss sie sich auch gefallen lassen, dass man eine quantitative Bewertung der Antworten vornimmt. Beispielsweise, wenn ein Vorstoss Fr. 5'000.- gekostet hat und ist nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben wurde, wäre dann eine mögliche Stellungnahmen. Es stellt sich nun die Frage, ob diese quantitative Methode der Sache wirklich dienlich und förderlich ist. Diese Frage muss sich jede und jeder selber beantworten. Ich jedenfalls kann in Aussicht stellen, dass wenn Sie dieser Motion zustimmen, dass dann mein erster Vorstoss nach dem Inkrafttreten sein wird, nach welcher Methode die Regierung die Kosten erhebt und ermittelt, um solche parlamentarischen Vorstösse bezüglich der Kosten zu bewerten, weil das dann eine sehr spannende und interessante Frage ist. Man muss dann beispielsweise einsetzen: Die Regierung hat fünf Minuten diskutiert, sieben Mitglieder der Regierung plus ein Staatssekretär und ein Protokollführer, mal fünf Minuten, was ergibt das? Das würde ganz interessante Kostenzusammenstellungen geben. Sie müssen sich jetzt wirklich überlegen, ob Sie das wollen oder nicht. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |
24.2.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Motion ist abzulehnen. Es freut mich festzustellen, dass mein Vorredner und ich völlig übereinstimmen. Es gefällt mir, dass die Motionäre feststellen, dass parlamentarische Vorstösse eine wichtige politische Funktion erfüllen. Warum lassen sie, die Motionäre, sich trotzdem zu einem Maulkorb-Vorstoss hinreissen, der seinerseits nicht nur eigenständige, nicht kleine Kosten generiert und der erst noch die Kosten jedes einzelnen zukünftigen Vorstosses erhöhen wird? Das sage ich zur ursprünglichen Fassung, die alle Vorstossformen betraf aber auch zur temperierten Form auf dem roten Blatt. Die logische Schlussfolgerung würde sein, dass schlussendlich Parlamentarierinnen und Parlamentarier Gebühren bezahlen, damit sie überhaupt einen Vorstoss einreichen dürfen. Das Ganze halte ich für absurd und es ist dem Selbstbewusstsein des Parlamentes, das ja immer auch wieder eine Rolle spielt in unseren Gesprächen, dieser direkten Volksvertretung, ganz und gar abträglich. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |
24.2.2014 | Wortmeldung | Lassen Sie mich zu den Ausführungen von Ammann-Rüthi eine kurze Erwiderung geben: Der Kantonsrat trifft sich ungefähr alle drei Monate und in der Zwischenzeit herrscht sozusagen Politikstille. Wenn man jetzt Fragen zu stellen hat, dann ist Politik auch eine Sache der Öffentlichkeit. Wenn ich auf irgendetwas stosse, dass von allgemeinem Interesse ist, dann möchte ich, dass dies auch in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Ich möchte keine Hinterstubenpolitik, indem ich beim zuständigen Regierungsrat nachfrage, und dann irgendeine Antwort erhalte, die richtig ist. Aber ich möchte, dass zu diesen Fragen auch die Öffentlichkeit informiert wird, und die Öffentlichkeit auch Kenntnis nimmt von der Darstellung der Regierung zu einem Problem, das die Öffentlichkeit beschäftigt. Darum sind die politischen Instrumente für die Mitglieder des Kantonsrates im Bereich der Einfachen Anfrage und der Interpellation sehr wichtige Instrumente. Wenn Sie das umsetzen würden, was Sie hier mit geändertem Wortlaut beantragt wird, dann bilden Sie ein Beschäftigungsprogramm für die Verwaltung. Ich muss das nicht weiter ausführen, Boppart-Andwil hat dies bereits ausgeführt. Jede Einschränkung dieser politischen Instrumente führt eigentlich ein bisschen zu einem Eunuchentum. Ich bitte Sie, nicht so viel Masochismus zu besitzen, dass Sie sich hier selber beschneiden. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |
24.2.2014 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich glaube, dass kein einziger Vorstoss weniger eingereicht wird, mit dieser Motion weniger eingereicht wird. Wir stören uns immer daran, wie man doch in der Verwaltung Kosten verursacht und hier beüben wir jetzt die Verwaltung selber mit etwas, das wirklich unnötig ist. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |
24.2.2014 | Wortmeldung | (im Namen des Präsidiums): Der Motion ist zuzustimmen. Nachdem bereits zwei Mitglieder des Präsidiums gesprochen haben und Sie auf dem roten Blatt eine ausführliche Begründung erhielten, kann ich es mir einfach machen und nur noch in zwei, drei Sätzen darauf hinweisen, warum das Präsidium zur Gutheissung mit geändertem Wortlaut gekommen ist. Das Präsidium hat eine sehr ausführliche Auslegeordnung gemacht. Wir haben Diverses geprüft, von Nichteintreten über die jetzt vorliegende Variante, über ein generelles Gutheissen oder auch die Kosten aller parlamentarischen Vorstössen, somit auch Postulaten und Motionen, aufzuzeigen. Sie sehen auf dem roten Blatt unter Punkt 4, warum wir schliesslich zum Schluss gekommen sind, diese Thematik im Wortlaut zu ändern, nur noch die Einfache Anfrage und Interpellation hier zu erwähnen und nur bei diesen beiden parlamentarischen Mitteln die Kosten aufzulisten. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |
24.2.2014 | Wortmeldung | (Im Namen der SVP-Fraktion): Die Motion ist abzulehnen. Es ist einem Parlament unwürdig, in Zusammenhang mit parlamentarischen Vorstössen auf den Rappen genau die Kosten für deren Beantwortung auszurechnen und auf die Interpellationen und einfachen Anfragen ein Preisschild zu setzen, wie im Supermarkt. Der Kanton Aargau hat dieses peinliche System eingeführt, ohne dass jedoch seither ein Rückgang der Zahl der eingereichten Vorstösse zu verzeichnen wäre. Vielmehr sind die Parlamentarier zum Gespött der Politikverdrossenen geworden, denn die Inhalte treten in den Hintergrund, nur noch der Preis zählt gewissermassen. Die Überweisung der Motion käme einer Schwächung des Parlaments gleich, denn dies öffnet Tür und Tor für unnütze Statistiken, oder glaubt etwa jemand daran, dass mit der Rangliste der teuersten Fraktion oder des teuersten Mitglieds des Kantonsrates das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik gestärkt wird? Das Gegenteil wird der Fall sein. Im Übrigen sind die parlamentarischen Vorstösse das einzige Mittel, das wir als Kantonsrätinnen und Kantonsräte zur Verfügung haben, um auf proaktive Art und Weise unsere politische Verantwortung als gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter wahrzunehmen. Kommt dazu, dass der St.Galler Kantonsrat im Vergleich mit anderen Kantonen sehr kostengünstig arbeitet, wie man im letzten November aus den Medien erfahren konnte. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |
24.2.2014 | Wortmeldung | beantragt Prüfung einer freiwilligen Beschränkung der Anzahl Vorstösse durch das Präsidium. Sie haben vorhin gehört, was die Meinung der SVP-Fraktion ist. Ich möchte hier jedoch eine persönliche Bemerkung anfügen: Ich glaube, wir sind uns einig, dass es sehr viele Vorstösse gibt und zwar auf allen Ebenen. Ich möchte dem Präsidium beliebt machen, bzw. einen Antrag stellen, dass sich das Präsidium mit dieser Frage beschäftigt und eventuell die Frage prüft, ob wir als Kantonsrat uns eine freiwillige Beschränkung auf die eine oder andere Art vorstellen könnten, im Sinne einer Formel beispielsweise. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |
24.2.2014 | Wortmeldung | Der Motion ist zuzustimmen. Ich möchte mich ganz kurz äussern und fühle mich herausgefordert durch Wicki-Andwil. Er hat gesagt, dass wenn dieser Antrag des Präsidiums zu dieser Motion der FDP-Fraktion überwiesen wird, dass damit die Demokratie mit Füssen getreten wird. Es steht weiterhin jeder Kantonsrätin und jedem Kantonsrat frei, gewisse Fragen auf dem direkten Verwaltungsweg, im Sinne einer guten Aufgabenerfüllung und seiner Verantwortung, welche man trägt als Kantonsrätin und Kantonsrat, zu stellen und nicht für jedes Thema einen Vorstoss zu machen und damit die Verwaltung zu beschäftigen und Kosten zu verursachen. Damit hat die Stimmbürgerin und der Stimmbürger auch einmal die Möglichkeit, abzuwägen, ob dieses oder jenes Thema diesen oder jenen Betrag, den er in der Verwaltung verursacht hat, es auch wert war, oder ob die Frage eines vielleicht durchaus berechtigten Problems auch auf der direkten Ebene zwischen Verwaltung und Kantonsrat oder zwischen Regierung und Kantonsrat hätte geklärt werden müssen. Deshalb steht nichts im Wege, dass die Demokratie weiterhin gelebt werden kann und Anliegen vorgebracht werden, aus Transparenzgründen, so wie es Rüesch-Wittenbach bereits erwähnt hat, dieser Motion Zustimmung zu erteilen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |
24.2.2014 | Wortmeldung | Kantonsratsvizepräsident: Das Präsidium beantragt Gutheissung. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |
24.2.2014 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: zum Antrag von Böhi-Wil. Böhi-Wil, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, wenn Sie einen zusätzlichen Auftrag geben möchten, müssten Sie selber eine separate Motion anbringen, dies geht ansonsten nicht. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |
24.2.2014 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Motion in geänderter Form ist zuzustimmen. Wir danken dem Präsidium für die Gutheissung unserer Motion und ist auch mit dem geänderten Wortlaut einverstanden. Es ist unbestritten, es wurde auch mehrfach erwähnt und ist auch in unserem Motionstext so aufgeführt, dass Parlamentarische Vorstösse eine wichtige politische Funktion erfüllen. Unser Ziel ist nicht, Vorstösse zu verhindern, sondern Kostentransparenz zu erzielen. Halten wir uns den Spiegel vor für unser Tun. Kostenbewusstsein ist zu fördern was lösen unsere Vorstösse für Folgekosten aus? Es geht nicht darum, dass keine Vorstösse mehr eingereicht werden. Wer preis- und qualitätsbewusst einkaufen geht, geht deswegen nicht nicht mehr einkaufen. Hand aufs Herz, bei wirklich vielen sogenannten Einfachen Anfragen haben wir alle sicher schon festgestellt, dass diese Einfache Anfrage ihre Bezeichnung im doppelten Sinn verdient. Das erheben der Kosten für unsere Verwaltung ist einfach mit den heutigen Computersystemen, jeder Handwerker kann auch problemlos die Kosten für den Arbeitsplatz und Arbeitseinsatz erheben. Ich möchte nicht alles wiederholen, was das Präsidium auf dem roten Blatt aufgeführt hat und Ihre kostbare Zeit stehlen, geben Sie sich einen Ruck und schaffen Sie Transparenz nicht nur mit Politnetz. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |
24.2.2014 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Die Motion ist abzulehnen. Parlamentarische Vorstösse sind ein Grundwerkzeug eines Parlaments, also quasi ein demokratisches Grundrecht. Bürgerinnen und Bürger haben zudem ein Recht darauf, Anfragen und Vorstösse über Kantonsrätinnen und Kantonsräte in die Politik einzubringen. Die vorliegende Motion verhindert dies zwar nicht, hinterlässt aber dennoch einen etwas fahlen Beigeschmack. Die Ziele einer Kostendeklaration sind uns nicht klar. Wozu sollen diese Angaben verwendet werden? Aus folgenden Gründen lehnen wir die Motion ab:
| Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014 |