Geschäft: Babyfenster im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.13.29
TitelBabyfenster im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung5.6.2013
Abschluss18.9.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 5. Juni 2013
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 27. August 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2013Wortmeldung

Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Ich danke der Regierung für die Antwort zur Interpellation Babyfenster im Kanton St.Gallen. Es freut mich, dass sich die Regierung bewusst ist, dass Eltern oder alleinstehende Frauen durch eine Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes in schwierige Situationen kommen können. Was aber ebenfalls ein wichtiger Punkt ist, ist das Kindswohl. Ich bin der Ansicht, dass ein Kind die Chance bekommen sollte in einer intakten Familie und Umgebung aufzuwachsen. Eine Abgabe des eigenen Kindes ist mit absoluter Sicherheit der schwierigste Entscheid den man sich nur vorstellen kann. Aus diesem Grunde denke ich, dass sich diese Personen die einen solchen Entscheid treffen sich diesen auch genauestens überlegt haben. Mit einer Schaffung eines Babyfenster (Babyklappe) bieten wir den Eltern die in einer verzweifelten Situation sind aber auch dem Kind eine wichtige Hilfe an. Diese Hilfe können wir mit einem minimalen Finanzaufwand im Kanton St.Gallen anbieten. Die Kosten würden sich auf Fr. 35'000.- belaufen. Dazu kommen die jährlichen Betriebskosten von Fr. 6'000.-. Ich denke diese Kosten würden in einem angemessenen Verhältnis stehen. Was in der Antwort der Regierung weiter begrüssenswert ist, ist dass man sich eine Zusammenarbeit in diesem Bereich mit dem Kanton Thurgau vorstellen könnte. Auch die vorgeschlagene Standortwahl könnte ich nur voll und ganz unterstützen.

Aus der juristischen Sicht ist die momentane Situation wirklich heikel. Aber dieses Problem könnte man mit Hilfe eines Formulars, dass zum Beispiel eine Einverständniserklärung zu einer Adoptionsfreigabe des Kindes fordert lösen. Zudem kommt, dass es in Einsiedeln und Davos bereits ein solches Fenster gibt. Dies wird nach momentaner Rechtslage toleriert. Aus diesen erwähnten Gründen werde ich in dieser Session eine Motion einreichen die ein Babyfenster im Kanton St.Gallen fordert. Ich bitte alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier mein Anliegen zu Unterstützen, denn hier geht es um das Wohl des Kindes.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013