Geschäft: Die Regelung der Pausenaufsicht der Kindergartenlehrpersonen im Berufsauftrag

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.24
TitelDie Regelung der Pausenaufsicht der Kindergartenlehrpersonen im Berufsauftrag
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung25.4.2017
Abschluss20.9.2017
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Schriftliche Antwort der Regierung vom 15. August 2017
VorstossWortlaut vom 25. April 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person5.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2017Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Der Berufsauftrag für alle Lehrpersonen wurde mit dem XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz geregelt. Ich pflichte der Regierung bei, dass der Berufsauftrag mit dem Schuljahr 2015/2016 grundsätzlich gut eingeführt wurde. Als Kommissionspräsident dieser Vorlage stellte ich schon damals fest, dass bei der kommenden komplexen Thematik lediglich zwei Bereiche unzureichend gelöst wurden, unter anderem die Pausenaufsicht für die Kindergartenlehrpersonen. In der Beantwortung hält die Regierung fest, dass Kinder in den Pausen beaufsichtigt werden müssen, und dass die Pausenaufsicht nicht zwingend durch die Klassenlehrperson erfolgen muss.

Die Frage stellt sich, wie der überdurchschnittliche Einsatz definiert ist und hier ist schon ein Lösungsansatz aufgezeigt. In der Antwort der Regierung wird darauf hingewiesen, dass für die Gewichtung der vier Arbeitsfelder Bandbreiten bestehen müssen. Schule und Lehrpersonen können die einzelnen Arbeitsfelder entsprechend den abgemachten Aufgaben im Rahmen der Bandbreiten vergrössern und reduzieren. Hier liegt aber die Problematik: Der Verband der Kindergartenlehrpersonen stellt fest, dass genau dieser Punkt bei den Schuleinheiten unterschiedlich angewendet wird. Diese Handreichungen des Amtes für Volksschule sind richtig und gut gemeint, aber eben nur als «Tipp» definiert. Dieser Tipp, sollte für die verantwortlichen Instanzen, Schulleitungen und Behörden verbindlicher sein.

Und jetzt ein Tipp von mir: Vielleicht könnte ein Kreisschreiben in der Frage Klarheit im ganzen Kanton schaffen. Flexibilisierung ist gut gemeint, müsste aber auch umgesetzt werden.

Ich bin mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden und wünsche mir für die Kindergartenlehrpersonen eine zufriedenstellendere Lösung, denn aus pädagogischer Sicht ist die Pausenaufsicht mit der Obhutspflicht nicht zu unterschätzen, wie auch der Unterricht mit jungen Schülerinnen und Schülern. Jedenfalls werde ich dieses Geschäft auch in Zukunft weiter verfolgen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017