Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2013 (I)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.13.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2013 (I)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung25.4.2013
Abschluss4.6.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 4. Juni 2013
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 7. Mai 2013
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion zu L.13.1.27 vom 4. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu L.13.1.38 vom 3. Juni 2013
BeilageLotteriefonds-Botschaft Beiträge Sommer 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu L.13.1.23bis vom 3. Juni 2013
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion zu L.13.1.11bis vom 4. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu L.13.1.34 vom 3. Juni 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
4.6.2013Gesamtabstimmung74Zustimmung6Ablehnung40
4.6.2013Antrag SVP-Fraktion zu L.13.1.3828Zustimmung66Ablehnung26
4.6.2013Antrag SVP-Fraktion zu L.13.1.3429Zustimmung67Ablehnung24
4.6.2013Antrag Güntzel-St.Gallen zu L.13.1.2736Zustimmung46Ablehnung38
4.6.2013Antrag SVP-Fraktion zu L.13.1.23bis (neu)54Zustimmung51Ablehnung15
4.6.2013Antrag CVP-EVP-Fraktion zu L.13.1.11bis (neu)59Zustimmung51Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2013Wortmeldung

Legt seine Interessen als Betroffener von zwei bis drei ziemlich bescheidenen Schäden offen.

Ich denke, wir sollten uns an den Fakten orientieren, das heisst, dass zuerst die Schäden und die in etwa zu erwartende Schadensumme ermittelt sein müssen. Es ist ein bisschen eigenartig, heute Fr. 500'000.– zu sprechen, um dann bei Entlastungsprogramm 2013 vermutlich die Beiträge für Meliorationsprojekte zu reduzieren. Diese Beiträge haben nämlich auch einen engen Zusammenhang zu den nichtversicherbaren Schäden. Ebenso werden wir bei diesem Sparpaket über Hochwassersicherheit sprechen müssen. Der Kantonsrat hat dann die Möglichkeit, sich grosszügig zu zeigen. Ich bin der Auffassung, dass wenn Handlungsbedarf besteht, die Regierung im Rahmen eines Nachtragskredits entscheiden soll, ob Mittel bereitgestellt werden müssen. Des Weiteren glaube ich, dass den Gemeindepräsidenten und der Mehrheit der Mitarbeitenden in der Grundbuchverwaltung bekannt ist, dass sie nichtversicherbare Schäden beim Fonds für nichtversicherbare Schäden melden können. Betroffene Personen wurden vom Institut des Fonds für nichtversicherbare Schäden bereits informiert.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich werde dem Antrag nicht aus Emotionalität, sondern aus Vernunftsgründen zustimmen. Der Vorsteher des Departementes des Innern ist offenbar der Auffassung, dass bei einer Annahme des beantragten Kredits dieser auch ausgegeben werden muss. Ein Kredit ist jedoch nichts anderes als eine Ermächtigung, eine Ausgabe zu tätigen, sofern der Bedarf besteht. Und beim Verweis auf die Kantonshilfskasse hat der Vorsteher des Departementes des Innern offenbar übersehen, dass diese bis zu 30 Prozent der nichtversicherbaren Elementarschäden zahlt und dass somit 70 Prozent an den Geschädigten hängenbleiben. Eine Ausnahme davon legt einzig das Wasserbaugesetz fest. Liegt ein ausgeschiedener Notentlastungsraum vor – im Rheintal ist das aber nicht der Fall –, dann kann die Entschädigung bis 100 Prozent betragen. Bei Hangrutschen, die wieder stabilisiert werden müssen, können Grundeigentümer durchaus in finanziell schwierige Situationen gelangen. Darum ist es in solchen Fällen gerechtfertigt – bei Erfüllung aller Voraussetzungen –, dass die Regierung hilft. Deshalb sollte der Kantonsrat auch den beantragten Kredit bewilligen und sich nicht von formaljuristischen Argumentationen von Nichtjuristen ablenken lassen.

Bezüglich der Hilfsprojekte möchte ich noch anfügen, dass es sicher schön ist, Menschen in Katastrophengebieten zu unterstützen, aber darüber dürfen wir die Leute im eigenen Kanton nicht vergessen. Sollten sich die Schäden als geringfügiger herausstellen als angenommen, dann muss dieses Geld ja nicht verwendet werden, aber wir können es gebrauchen, wenn es nötig ist. Jenen, welche der Auffassung sind, dass das Rheintal den Wasserbau vernachlässigt hat, möchte ich in Erinnerung rufen, dass die Projektierungsarbeiten für den Ausbau des Rheintaler Binnenkanals im Gange sind. Es gibt dabei beispielsweise im Raum Widnau einige Hindernisse, weil die Verordnung, welche den Gewässerabstand auf 20 Meter festlegt, verhindert, dass in diesem Bereich gewisse Bauten und Anlagen erstellt werden können. Deshalb muss für den Rheintaler Binnenkanal der Perimeter neu gerechnet werden. Da müssen auch ökologische Anliegen berücksichtigt werden, weshalb ein solches Projekt nicht in einem halben Jahr aus dem Ärmel geschüttelt werden kann. Das Binnenkanalunternehmen hat jedoch den Startschuss gegeben und die geplanten Massnahmen sollen Widnau in Zukunft vor Überschwemmungen schützen. Die Umsetzung dauert aber 20 bis 25 Jahre.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 13. Mai 2013 das vorliegende Geschäft auftragsgemäss geprüft. Die Regierung stellt Antrag für 43 Beiträge aus dem Lotteriefonds 2013 (I) im Gesamtbetrag von Fr. 3'933'000.-. Im Sommer 2012 waren es 54 Beiträge aus dem Lotteriefonds im Gesamtbetrag von 5,897 Mio. Franken. Ende Dezember 2012 wies der Lotteriefonds einen Stand von rund 3,27 Mio. Franken auf, im Vorjahr waren es noch 6,64 Mio. Franken. Aus der Gewinnausschüttung der Landeslotterie für das Jahr 2012 fallen dem Lotteriefonds im laufenden Jahr Mittel von rund 20,13 Mio. Franken zu. Dies ergibt einen Bestand von 23,4 Mio. Franken. Im Staatsvoranschlag 2013 sind rund 12,5 Mio. Franken gebunden, sodass daraus ein verfügbarer Betrag von 10,9 Mio. Franken resultiert. Nach Abzug der jetzt beantragten Beiträge stehen noch rund 6,96 Mio. Franken zur weiteren Verfügung. In der Finanzkommission wurden verschiedene Gesuche eingehend diskutiert und beim Beitrag L.13.1.20 «Musicalbühne am Walensee, Walenstadt: ‹My Fair Lady› 2014» ein Antrag über Fr. 150'000.– gestellt. Dieser lautet wie folgt: «Die Mitglieder der Finanzkommission laden das Departement des Innern mit 12:1 Stimme bei 2 Enthaltungen ein, die Höhe des Kantonsbetrags bis zum beantragten Wert von Fr. 150'000.– gleich hoch festzulegen wie den Beitrag, welchen die Region leistet.» Da dieser Antrag keine direkten Folgen hat, liegt kein gelbes Blatt vor und eine Abstimmung im Rat ist nicht nötig. Das Amt für Kultur hat in der Vorprüfung 40 Gesuche abgelehnt, da diese den geltenden Reglementsanforderungen nicht genügten. In der Finanzkommission wurde bei einem Gesuch Antrag um Wiederaufnahme gestellt, der jedoch aus prinzipiellen Gründen abgelehnt worden ist. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten abschliessend den Beiträgen aus dem Lotteriefonds 2013 (I) im Gesamtbetrag von 3,933 Mio. Franken mit 15:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Die CVP-EVP-Fraktion redet nicht von Mitentscheiden; sie redet von fehlenden Informationen. Sie ist der Meinung, dass der Kantonsrat doch wissen darf, wohin diese Fr. 900'000.– gehen. Die CVP-EVP-Fraktion möchte, dass die Gelder im Kanton St.Gallen fliessen. Nur das. Des Weiteren hat sie nach wie vor Vertrauen in die Regierung. Eigentlich möchte sie nur wissen, wohin denn die Gelder alle fliessen, denn es ist klar, dass einzelne weggehen. Hier ist doch die Frage, wo wir die Grenze setzen. Deshalb verlangt die CVP-EVP-Fraktion mehr Transparenz bzw. weiterführende Informationen zur Verbundenheit mit dem Kanton St.Gallen, die nach der vorhin erwähnten Richtlinie erforderlich ist. Sie lehnt nicht einfach alles ab, sondern stellt sich ganz klar hinter die Filmförderung. Sie möchte aber, dass in erster Linie der Film inner- und nicht ausserhalb des Kantons gefördert wird. Das vorhin erwähnte Beispiel steht hier nicht zur Diskussion, denn es wurde abgelehnt. Es hat aber sehr wohl zu unserem Unmut und zu diesem Antrag geführt. Wenn die nötige Information als Entscheidungsgrundlage vorliegt, ist die CVP-EVP-Fraktion bereit, darüber zu sprechen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die CVP-EVP-Fraktion beantragt, einen Rahmenkredit zu sprechen, der im Verhältnis zu den Geldern im Lotteriefonds steht. Die Kompetenz über Richtlinien und Vergabe übergibt sie der Regierung. Die CVP-EVP-Fraktion erinnert daran, dass bei den Hagelunwettern im Fürstenland ein ähnliches Vorgehen gewählt und auch ein Rahmenkredit gesprochen wurde. Es kann doch nicht angehen, dass wir abwarten, bis irgendwann im Jahr entschieden ist, wer für welche Schäden aufkommt, und die Härtefälle dann aussen vor bleiben, sei dies im Toggenburg, im Rheintal oder wo auch immer. Ich betone, dass viele Betroffene ihre Hausaufgaben bezüglich Hochwasserschutz und Ökologie gemacht haben. Ich spreche als vom Hochwasser betroffener Präsident einer Gemeinde, die zwar nicht dramatische Schäden an Gebäuden und Kulturen hinnehmen muss, aber doch auch von einem Jahrhundert-Hochwasser spricht. Natürlich kenne auch ich im Moment die genauen Zahlen noch nicht. Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion hat aber meines Erachtens nichts zu tun mit Projekten, die in der roten Zone der Naturgefahren sind. Diese Diskussion muss im Rahmen des Entlastungsprogramms geführt werden. Hier geht es darum, ein unkompliziertes und unbürokratisches Zeichen zu setzen, damit die Regierung Richtlinien erlassen kann. Ich bin der Meinung, dass der Kantonsrat diese Verantwortung an die Regierung übertragen darf. Setzen wir damit auch ein Zeichen der Solidarität mit der Bevölkerung.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Als Neuling in der Finanzkommission schliesse ich mich den Worten von Cozzio-St.Gallen an. Wenn wirklich alles, was das Amt für Kultur vorschlägt, bereits beschlossene Sache ist, dann können wir auf dieses Geschäft verzichten und haben blindes Vertrauen in die Amtsleiterin und in ihr Team. Das kann aber wohl weder die Aufgabe der Parlamentarierinnen und Parlamentarier noch diejenige der Mitglieder der Finanzkommission sein. Zur Regelung betreffend die Gewinnorientierung: Im Jahr 2012 hat dasselbe Amt beziehungsweise haben dieselben Personen diese Defizitgarantie gesprochen. Seither hat sich nichts verändert, denn der Veranstalter ist immer noch derselbe, die Organisation ist dieselbe, das Tattoo ist dasselbe. Damals war diese Gewinnorientierung kein Grund, die Defizitgarantie nicht zu übernehmen. Wieso denn dieses Mal? Die jetzt angeführte Argumentation stimmt für mich einfach nicht. Mir ist auch nicht bekannt, dass sich seit dem vergangenen Jahr die Beurteilungskriterien geändert haben.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Auch wenn ich das Engagement der SVP-Fraktion in dieser Angelegenheit sehr schätze, so kann ich dem Antrag doch nicht zustimmen. Als einst persönlich Betroffener sehe ich mich hier als Vertreter derjenigen, deren Projekt abgelehnt wurde. Vor einem Jahr habe ich ein kleines, kulturelles Projekt auf dem Land eingebracht. Noch heute bin ich überzeugt, dass es zu Unrecht abgelehnt wurde, und so empfinden es wahrscheinlich die meisten – das sind Dutzende -, deren Gesuch abgelehnt wurde. Die jetzige Diskussion verstärkt nun zusätzlich das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein. Ich muss jetzt miterleben, dass in einem zweiten Aufguss einzelne Projekte herausgegriffen werden, dazu noch sehr grosse Projekte in der Stadt, die einen guten Götti haben, der sie im Kantonsrat mit viel Engagement vertritt. Ich muss einfach sagen, das verstärkt mein Gefühl, dass ich gerade zweimal verloren habe. Wenn sich solche Umgangsformen durchsetzen, dann schlage ich die Einführung einer Sondersession «Lotteriefonds» vor, an der wir alle Projekte nochmals durchgehen. Jede und jeder kann sich eines Projektes annehmen, womit nebenbei auch das Amt für Kultur entlastet wird. Ich denke, die Entscheidung, vor der wir stehen, ist die Gleichbehandlung der verschiedenen Gesuche.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die administrative Versorgung ist ein beschämendes Kapitel der Schweizer Geschichte. Menschen wurden in Straf- und Arbeitsanstalten untergebracht; nicht, weil sie straffällig geworden wären, sondern einfach deshalb, weil ihr Verhalten nicht ganz den geltenden Moralvorstellungen entsprochen hat. Gründe für eine Versorgung waren sogenannt liederliches und arbeitsscheues Verhalten. Dabei herrschte absolute Willkür; Rechtsmittel konnten gegen die Versorgung nicht eingelegt werden. Das Argument, dieses Kapitel der Schweizer Geschichte sei auf Bundesebene bereits aufgearbeitet, mutet einigermassen zynisch an. Die administrative Versorgung ist nicht nur ein dunkles Kapitel in der Schweizer Geschichte, sondern auch ein dunkles Kapitel in der Geschichte des Kantons St.Gallen. Wir dürfen unsere Augen vor der Realität nicht verschliessen, und wir dürfen sie nicht vergessen. Das ist so eine Sache, denn was wussten wir über die administrative Versorgung, bis sie vor nicht allzu langer Zeit auf Bundesebene zum Thema wurde? Und was wissen wir schon über die Rolle des Kantons St.Gallen in dieser unrühmlichen Geschichte? Praktisch nichts. Nichts aufzuarbeiten würde deshalb bedeuten, eine traurige, geschichtliche Realität gar nicht wahrhaben zu wollen. Dies wäre beschämend. Wir sind in der Pflicht gegenüber den Betroffenen, aber auch gegenüber einem Kanton, der aus vergangenen Fehlern Lehren ziehen will. Bezüglich Master-Arbeiten ist natürlich zu hoffen, dass es solche geben wird; damit aber den Kanton aus der Pflicht zu nehmen, spottet der Bedeutung einer solchen Aufarbeitung. Der Kanton steht selbst in der Verantwortung, und er soll diese auch wahrnehmen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich stelle in diesem Rat eine Tendenz fest, die immer mehr Mitsprache des Kantonsrates, mehr Einbezug der Gemeinden oder Institutionen usw. fordert. Und nun soll er auch noch mitentscheiden, welche einzelnen Filmprojekte vom Lotteriefonds zu unterstützen sind. Mitsprache und Kontrolle in Ehren, aber alles hat seine Grenzen. Sind wir denn jetzt auf einmal auch noch Experten, wenn es um den Film geht? Die Mitglieder der Filmkommission haben bestimmt genügend Fachwissen, um über die eintreffenden Gesuche entscheiden zu können. Bei der Diskussion um die Unterstützung der vom Hochwasser Betroffenen hat Ammann-Rüthi eben noch das Vertrauen in die Regierung bekundet, dass diese die Fr. 500'000.– zielführend und gerecht verteilen wird. Und nun gelten auf einmal ganz andere Massstäbe. Ich denke, dass wir auch bei der Filmförderung in den Entscheid des Amtes für Kultur Vertrauen haben können. Des Weiteren erachte ich es als schwierig, wenn von irgendwelchen anonymen Gesuchen und Projekten gesprochen wird, von denen der Rest des Rates keine Kenntnis hat. Deshalb interessiert mich noch das von Ammann-Rüthi erwähnte Projekt.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, den Beitrag L.13.1.38 «Kantonsübergreifendes Kulturvermittlungsprojekt – Rahmenkredit» zu streichen.

Nach Ansicht der SVP-Fraktion bringt das beschriebene Kulturvermittlungsprojekt keinen erkennbaren Mehrwert für die Kulturschaffenden, sondern enthält vielmehr eher kulturbürokratische Elemente. Sie sieht auch nicht ein, weshalb aus dem Lotteriefonds so viel Geld aufgewendet werden soll, um ein Projekt zu unterstützen, das auch Schwerpunkte in den Kantonen Appenzell und Thurgau enthält. Ausserdem gibt es beispielsweise im Verein «ThurKultur» bereits eine ausgezeichnet funktionierende Institution, um kantonsübergreifende Kulturprojekte durchzuführen. Im Übrigen ist es interessant zu sehen, wie der Projektbeschrieb in der Broschüre der Regierung illustriert wird. Von den Aktivitäten – Aufführung des Jugendtheaterclubs im Theater St.Gallen, Hip-Hop-Workshop an der Primarschule Oberuzwil, Singprobe für das Kinderjodlerchörli KlingKlang in Alt St.Johann und Slam-Poetry-Workshop in St.Gallen -, die auf den vier Fotografien zu sehen sind, bin ich jedoch überzeugt, dass sie auch ohne ein Kulturvermittlungsprojekt stattfinden könnten.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Schadensexperte bei der Gebäudeversicherungsanstalt offen. Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich gehe mit Hartmann-Flawil und Hoare-St.Gallen einig, dass die Reihenfolge der Schadenerhebung eingehalten werden muss und ich versichere hier, dass sie auch eingehalten wird. Ich bin überzeugt, dass meine Kollegen im Rheintal fast 24 Stunden unterwegs sein werden, um möglichst schnell diese Schäden zu erfassen, um dadurch den Versicherten Sicherheit zu geben. Als Mitantragsteller bei den damaligen Hagelunwettern in Andwil und Gossau muss ich aus Erfahrung sagen, dass es sehr wohl Sinn macht, der Regierung Handlungsspielraum zu geben und Sofortmassnahmen einzuleiten. Das ist nur normal bei einem solch ausserordentlichen Ereignis. Ich vertraue der Regierung, dass sie die Gelder gezielt einsetzen und nicht einfach verteilen wird.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich wollte eigentlich zu diesem Punkt nicht sprechen, aber nachdem hier Informationen abgegeben werden, die einfach nicht stimmen, muss ich doch noch kurz Stellung nehmen.

  1. Es existiert tatsächlich ein Nationalfondsprojekt in diesem Bereich, aber nicht für den Kanton St.Gallen.

  2. In der Begründung des Antrags der SVP-Fraktion heisst es, der Kanton hätte keine Quellen zu dieser Thematik. Das stimmt so nicht, denn der Kanton hat in diesem Kernbereich sehr wohl Quellen. Ich bin wohl der Einzige im Kantonsrat, der diese Quellen je einmal richtig gelesen hat.

  3. Seit wann hat die Fachhochschullandschaft des Kantons St.Gallen eine historische Fakultät, die in der Lage wäre, eine Master-Arbeit in diesem Bereich zu betreuen? Für die Bearbeitung dieser Thematik und zur Erlangung eines guten Ergebnisses braucht es einen ausgewiesenen Historiker mit entsprechender Erfahrung. Irgendein Student, der zufällig mal in ein Archiv geht, genügt dafür nicht.

  4. Die ganze administrative Versorgung ist an sich eine emotionale Angelegenheit. Es geht um Menschen, über die hinweggegangen wurde und die bis heute darunter leiden. Ich finde es beschämend, mit welcher Leichtfertigkeit man über das Elend von versorgten Menschen hinweggeht.

  5. Ich bin der Meinung, dass diese 160'000 Franken ausgezeichnet angelegt sind in einem Forschungsprojekt, das dafür sorgt, dass die Wahrheit gesucht wird. Wir sind interessiert an der Wahrheit, und die Wahrheit ist die Grundlage für die Wiedergutmachung. Und die Wahrheit ist die Grundlage für ein gutes und demokratisches Staatswesen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Es waren eindrückliche Bilder, die wir zu sehen bekamen. Jetzt geht es ans Aufräumen, und anschliessend werden die tatsächlichen Auswirkungen sichtbar und auch verifizierbar sein. In einem grösseren Zusammenhang muss aber doch auch noch gefragt werden, weshalb denn solche Grossereignisse passieren können. Ich erinnere daran, dass der Kantonsrat im Rahmen des Sparpaketes III auch über Gewässerschutzbauten sprechen wird, über Renaturierungen als Auffangbecken usw. In den letzten Jahren wurde in diesen Bereichen immer wieder gespart, und auch die Umsetzung der Gefahrenkarte wird immer wieder hinausgeschoben. Dabei sind das alles sehr wichtige Anliegen, die helfen sollen, Schäden zu minimieren. Aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion gibt es einen klaren Ablauf in solchen Fällen. Dazu zitiere ich auch den Präsidenten des Schweizerischen Bauernverbandes, Markus Ritter, der gesagt hat, dass zuerst die Schäden abzuklären seien. Dann gilt es eine Bestandesaufnahme zu machen. Anschliessend sind die Versicherungen am Zug, die ihren Teil übernehmen müssen. Und schliesslich geht es darum, die Härtefälle zu überprüfen und allenfalls hier einzugreifen. Laut Markus Ritter ist auch der Bund in der Pflicht, weil die Schäden nicht einfach St.Gallen-spezifisch sind. Sind wirkliche Härtefälle vorhanden, dann ist natürlich auch für die SP-GRÜ-Fraktion klar, dass der Kanton über den Lotteriefonds Unterstützung bieten muss. Ich bin der Ansicht, dass nun zuerst die Abklärungen gemacht werden müssen. Anschliessend werden die Fälle für die Versicherungen zusammengestellt, und dann folgen die Härtefälle. Die SP-GRÜ-Fraktion stört sich etwas daran, jetzt einfach einen Beitrag von Fr. 500'000.– bereitzustellen. Dieser Betrag erscheint völlig aus der Luft gegriffen und greift dem ordentlichen Weg vor.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Widmer-Mosnang hat alle Auflagen bereits erwähnt. Ganz wichtig ist, dass es sich um nichtversicherbare Schäden handelt. Es dürfen keine Schäden an Kulturen, die der Grundeigentümer hätte versichern können, vergütet werden. Ich denke, dass es in den letzten Tagen vor allem im Obertoggenburg und im Rheintal solche Schäden gegeben hat. Wenn auch der Antrag nun sehr kurzfristig ist, muss der Kantonsrat doch handeln und eine Massnahme treffen, um den geschädigten Personen finanziell unter die Arme zu greifen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Erlauben Sie mir, als nicht ganz amtsjüngstem Mitglied dieses Rates einige Überlegungen zum Lotteriefonds: Ich bin, nach 21 Jahren im Kantonsrat, jedes Mal über die eingehenden Berichte und Anträge überrascht. Ich weiss, dass aufgrund gewisser Kriterien versucht wird, eine möglichst gerechte Beurteilung vorzunehmen. Aber ich finde die Aussage von Hasler-Widnau, dass alles, was von der Finanzkommission bewilligt wurde, absolut richtig wäre, ein bisschen übertrieben oder zumindest sehr optimistisch ausgedrückt. Für mich ist «Lotteriefonds» ein zutreffender Begriff, denn es ist eine Lotterie, wer etwas bekommt und wer nicht. Und wenn ich die Zusammenstellung über 870'000 Franken im Jahr 2013 anschaue – der höchste Betrag bis zu mehreren 10'000 Franken – dann liesse auch die Höhe viele Varianten zu. Interessanterweise erhalten Konzert und Theater St.Gallen gegen 20 Mio. Franken. Das Total für die Vergabe ohne Konzert und Theater St.Gallen beträgt noch rund 5,5 Mio. Franken. Wenn man nun bei der Verteilung der Gelder des Lotteriefonds zur Erkenntnis kommt, dass es immer mehr Gesuche gibt, welche die Voraussetzungen erfüllen, dann müsste man sich doch überlegen, ob die Theater und Konzert St.Gallen weiterhin so hohe Beiträge erhalten soll. Denn auch sie hat grosse, private Sponsoren. Bei einer Reduktion würden nämlich einige zusätzliche Millionen Franken für die anderweitige Vergabe zur Verfügung stehen. Und des Weiteren bin ich der Ansicht, dass es möglich sein sollte, auch im Parlament noch Anträge zu stellen, ansonsten müsste es dieses Geschäft gar nicht mehr behandeln.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion einen neuen Beitrag L.13.1.11bis «Beitrag an die Unwetterschäden von Anfang Juni» von Fr. 500'000.-.

Es ist eher unüblich, dass beim Lotteriefonds kurzfristig Anträge für neue Beiträge eingereicht werden. Noch unüblicher ist es, wenn Beiträge in dieser Höhe beantragt werden. Doch aussergewöhnliche Ereignisse erfordern aussergewöhnliches Handeln. Die starken Niederschläge der letzten Tage haben in vielen Regionen zu schweren Schäden geführt. Die überdurchschnittlichen Regenmengen haben Kulturen, Anlagen und Gebäude massiv in Mitleidenschaft gezogen. Beim Kampf gegen die Wasserfluten mussten an vielen Orten, im Sinn übergeordneter Interessen, Massnahmen ergriffen werden, welche Grundeigentümer und Einzelpersonen sehr direkt betrafen. Erwähnt seien dazu gezielte Überflutungen und das Ableiten von Hochwasser. Viele Schäden sind versichert, und an vielen Orten wird nach den Aufräumarbeiten wieder der Normalfall eintreten. Es verbleiben aber Folgekosten und Härtefälle, welche nicht versicherbar sind. Davon betroffen sind meistens Menschen in ohnehin schwierigen finanziellen Verhältnissen. Bereits vor vielen Jahren hat sich der Kanton nach schweren Unwettern mit einem namhaften Beitrag aus dem Lotteriefonds an regionalen Schäden beteiligt. Mit einem Rahmenkredit von Fr. 500'000.– ermöglicht der Kantonsrat der Regierung, bei unversicherbaren Schäden und Härtefällen gezielt Hilfe leisten zu können. Der grosse Teil der Lotteriefondsbeiträge wird als Zeichen der «Solidarität» zugeteilt. Dies wäre auch beim Antrag der CVP-EVP-Fraktion der Fall.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Ich habe zwischenzeitlich im Gallex nachschauen können wegen diesem Fonds für nichtversicherbare Schäden. Es gibt tatsächlich ein «Gesetz über die Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Schäden bei Elementarereignissen», aus der nichtversicherbare Elementarschäden gedeckt werden können. Ich frage mich, ob sich denn der vorliegende Antrag nicht erübrigt, weil die nichtversicherbaren Schäden aus dieser Kasse gedeckt werden könnten. Und im Weiteren möchte ich gerne wissen, wer über die Vergabe und die Bemessung entscheidet.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich hätte die beiden abwesenden Regierungsräte gerne gefragt, wie es denn um den offenbar existierenden Fonds für nichtversicherbare Schäden steht. Ich weiss nichts darüber, sondern nur, dass ein solcher offenbar existiert. Im Moment scheint mir der Antrag der CVP-EVP-Fraktion die einzige Möglichkeit zu sein, in diesem Bereich handeln zu können.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Kulturvermittlung ist nicht zu verwechseln mit Kultur-Schaffen, das heisst mit Kulturprojekten, die umgesetzt werden. Das zeigt sich auch in der Lotteriefondsbotschaft. Der Antrag der SVP-Fraktion zielt einfach in die falsche Richtung. Ich möchte die Antragsteller nicht in die dunkle Ecke stellen, sondern ihnen nur aufzeigen, dass Kulturförderung, wie beispielsweise «ThurKultur» sie betreibt, nicht Kulturvermittlung ist. Für die Kulturvermittlung braucht es einen zusätzlichen Aufwand. Natürlich prägt mich in dieser Sache meine Biografie als Lehrer. Menschen, die eine musische Ausbildung und einen Zugang zur Kultur haben, die nutzen eben auch die Gelegenheit, Neues kennenzulernen und ihren eigenen Weg zu beschreiten. Ich gehöre auch dazu. Kulturvermittlung ist nur ein Ermöglichen, ein Kennenlernen, und das besonders für Familien, Kinder und Schulklassen. Durch dieses Vermitteln werden wir auch mehr und breitere Unterstützung in Form von Freiwilligenarbeit bekommen, denn an den Projekten sollen auch Eltern beziehungsweise Vereine mitmachen. Je mehr kommuniziert wird, desto mehr lassen sich die Menschen von Kulturveranstaltungen begeistern. Die Kulturförderung hingegen ist eine Anlage beziehungsweise eine Investition. Kulturvermittlung ist zwar Teil der Kulturförderung, darf aber nicht mit einem Projektbeitrag verwechselt werden.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Zu Ritter-Sonderegger-Altstätten: Ich weiss sehr wohl, was ein Kredit ist, und ich habe kein Wort über die totale und sofortige Ausschöpfung verloren. Ich habe nur gesagt, dass es richtig wäre, einen solchen Betrag im Herbst – wenn überhaupt – einzustellen. Wenn wir den Betrag vom letzten Herbst für Katastrophen in Syrien einsetzen konnten, dann dürfen wir umgekehrt auch dankbar sein, dass diese Katastrophen nicht in unserem Land zu bewältigen sind. Ich lebe mit einer grossen Dankbarkeit, dass unser Land so sicher funktioniert. Ein Katastrophenfonds ist für humanitäre Katastrophen da, das heisst für die Situationen, in denen die Leute wirklich in Bedrängnis sind.

Meine Antwort war, dass wenn alle Versicherungsbeiträge von GVA und privaten Versicherern nicht ausreichen, die Kantonshilfskasse die restlichen 30 bis 50 Prozent übernimmt. Damit ist der Schaden gedeckt. Wir lassen niemanden mit seinem Unglück allein. Ich möchte ergänzend noch auf die zeitliche Abfolge hinweisen. Beim Unwetter in Weesen im Jahr 2005 wurde der Betrag aus dem Lotteriefonds 2007 bezahlt; also sehr schnell geht die Sache nicht. Deshalb noch einmal: Es ist besser, jetzt erst einmal abzuwarten, welche Schäden durch wen beglichen werden, und dann erst zu reagieren. Die Regierung hat die Möglichkeit zur Reaktion, die Kantonshilfskasse besteht, und der Bund bezahlt. Braucht es dann weitere Mittel, dann kann man im Herbst – wie gesagt – im Lotteriefonds immer noch eine zusätzliche Tranche einstellen. Selbstverständlich verstehe ich die Betroffenheit und das an die Bevölkerung zu sendende Signal. Dieses müsste eigentlich sein, dass der Kanton für Katastrophen in baulicher wie auch versicherungstechnischer Hinsicht gerüstet ist.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Ich habe nichts gegen diese Veranstaltung und will auch nicht sagen, dass sie nicht noch eines gewissen Anschubs bedarf. Aber beim vorliegenden Geschäft geht es um die Kriterien der Vergabe von Geldern aus dem Lotteriefonds, um eine Gleichbehandlung zahlreicher Gesuche. Von daher sind die Argumentationen, die vom Amt für Kultur in die Finanzkommission fliessen, zu verstehen. Im letzten Jahr wurde eine Defizitgarantie gewährt, obwohl das Tattoo tatsächlich die Möglichkeiten hatte, von privater Seite Gelder zu generieren. So läuft es auch beim Honky Tonk St.Gallen, beim OpenAir St.Gallen, beim Blues and Jazz Rapperswil. Diese bekamen ebenso über einige Jahre eine Anschubfinanzierung und generieren seither die Gelder selber. Zahlreiche musikalische Anlässe können glänzend ohne die Kulturförderung überleben, dazu könnte auch das Tattoo gehören. Natürlich ist es noch nicht etabliert, hat aber Pioniergeist und Aufbruchstimmung. Der ablehnende Entscheid des Amtes für Kultur fusst auf folgender Überlegung: Wenn eine Veranstaltung im Aufbau ist, dann sollen nicht schon im zweiten Jahr Beiträge für Kulissen bezahlt werden, von denen man nicht weiss, ob sie darüber hinaus überhaupt noch gebraucht werden oder irgendwo verrotten. Im Moment weiss man nicht, ob das Tattoo auch im dritten Jahr wieder durchgeführt wird. Eigentlich geht es darum, dass die Kulturförderung bei grösseren Investitionen erst dann zahlt, wenn sich eine Veranstaltung etabliert hat. Das ist ein neues Konzept. Beim Tattoo wissen wir heute nicht, ob aus den letzt- und diesjährigen Erfahrungen für die Zukunft eine ganz neue Idee auftaucht. Der Anlass ist noch zu jung, um bereits feste Installationen zu bezahlen.

Ich will kein Politikum aus der Sache machen, möchte aber noch anfügen, dass die Medienberichterstattung im Vorfeld unserer heutigen Beratungen sicher den Bekanntheitsgrad des Anlasses erhöhen wird und dass die Sponsoren wahrscheinlich jetzt nur so aus dem Boden schiessen werden. Das wünsche ich diesem Anlass auch. Und noch ein Hinweis: Der Antrag der SVP-Fraktion ist eine Defizitgarantie, doch die Stadt St.Gallen zahlt die Fr. 20'000.– so oder so. Das ist ein Unterschied. Es ist wichtig, dass über den Zweck des Antrags Klarheit herrscht.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Bei diesem Forschungsprojekt geht es um Tatsachen, die nicht jedermann kennt und die auch nicht jedermann gerne sieht und hört. Trotzdem ist es unsere Pflicht, solchen Tatsachen ins Auge zu schauen und sie aufzuarbeiten, damit sie zukünftig verhindert werden können. Der Bund hat sich bereits engagiert und die Kantone aufgefordert, eine Anlaufstelle für Heimkinder und Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zu schaffen. Das musste auch der Kanton St.Gallen tun. In diesem Zusammenhang haben wir gesehen, dass es im Staatsarchiv sehr gute und viele Quellen und Akten gibt, die sich für fachlich fundierte Arbeiten äusserst gut eignen. Eine Studentenarbeit kann es jedoch nicht sein, sondern es muss sich ein Historiker mit den Quellen auseinandersetzen. Bereits zu Beginn des Jahres 2011 hat die Regierung in ihrer Antwort auf die Interpellation 51.10.54 «Fragen zu den Opfern der ‹administrativen Versorgung›» geschrieben, dass eine Aufarbeitung der Geschichte der administrativ Versorgten sinnvoll wäre und dass sie Forschungsarbeiten unterstützen würde. Gesellschaftspolitisch ist die Thematik wichtig und würde uns wahrscheinlich weniger lang verfolgen, wenn wir sie aufgearbeitet hätten. Damit ist auch das Ziel eines Forschungsprojekts gegeben. Das Staatsarchiv verfügt über spezifische Bestände, anhand derer die Thematik aufgearbeitet werden kann.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Ich bin froh, dass der Kantonsrat die Politik der Filmförderung grundsätzlich anerkennt, und sehe auch das Informationsbedürfnis. Doch zu diesem Punkt muss ich meine Bedenken anmelden. Wenn wir in der Filmförderung einen Rahmenkredit haben, dann unterstützen wir damit Projekte, die über einen langen Zeitraum reichen. Planung und Realisation dauern Jahre. Wenn nun bei einem solchen Projekt nicht schon im Voraus eine Dotation bekannt ist, z.B. aus der kantonalen Kulturförderung, dann sind die Möglichkeiten, beim Bund und anderen Stellen Geld zu bekommen, geringer. Der Regierung geht es darum, dass eingereichte Projekte durch den Rahmenkredit entsprechend ausgerüstet werden können. Darüber wird sie im Herbst informieren. Ich nehme das Anliegen der CVP-EVP-Fraktion ernst, doch muss der Filmkommission ein Spielraum gewährt werden. Auch möchte ich daran erinnern, dass in dieser Kommission Fachleute arbeiten. Ich fände es ziemlich vermessen, wenn das Departement des Innern Beurteilungen ohne den Beizug von Fachpersonen vornehmen würde. Und bezüglich der Kriterien hat sich nichts verändert; die Filmkommission zieht für die Beurteilung eines Gesuchs nicht plötzlich andere Kriterien bei. Eingaben, welche die Filmkommission berät, haben Hand und Fuss, denn ein Rahmenkredit verlangt immer, dass ein Projekt dann auch realisiert wird. Nochmals: Ich sage weitere Informationen zu. Wird jetzt jedoch mittels des Antrags der CVP-EVP-Fraktion der Rahmenkredit reduziert, dann bauen sich bei den vorliegenden Gesuchen Hindernisse für das Erschliessen anderer Geldquellen, wie beispielsweise des Bundes oder anderer Institutionen, auf. Das wäre für die Projekte sehr hinderlich und würde einen Bärendienst erweisen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich vertrete die gleiche Meinung wie Hasler-Widnau. Vom Prozess her ist es so, dass das Amt für Kultur alle Gesuche nach denselben Kriterien überprüft. Wenn der Kantonsrat nun davon abweichen möchte, dann ist es richtig, wenn in der vorberatenden Kommission in Anwesenheit des Amtes für Kultur darüber befunden wird. Es ist aber nicht richtig, wenn wir im Plenum einzelne, populäre Themen herauspicken und einen anderen Entscheid fällen. Es geht auch darum, dass alle Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller nach denselben Kriterien behandelt werden, was im vorliegenden Fall nicht mehr der Fall wäre. In der Finanzkommission hätte man wissen können, dass das Gesuch im ersten Anlauf abgelehnt wurde. Somit hätte dort die Möglichkeit bestanden, darüber zu diskutieren. Ich erinnere mich an einen ähnlichen Fall, bei dem ich selbst Antrag gestellt habe. Dieser konnte damals ausführlich in der Finanzkommission diskutiert werden.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

zieht den Antrag der CVP-EVP-Fraktion zu L.13.1.27 zurück.

Damit möchte die CVP-EVP-Fraktion einen konstruktiven Weg zur Lösung des Problems aufzeigen. Sie sieht, dass der Vorsteher des Departementes des Innern die Bedenken ernst nimmt und bereit ist, die nötigen Informationen zu geben. Der CVP-EVP-Fraktion geht es um die Sache, und somit behält sie sich vor, bei der nächsten Botschaft zum Lotteriefonds wieder genau hinzuschauen. Des Weiteren soll mittels einer Interpellation mehr Transparenz und Information in diese Angelegenheit gebracht werden.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Das Kulturvermittlungsprojekt ist eine sehr sinnvolle Angelegenheit. Dadurch kommen junge Menschen mit Kunst und Kultur in Kontakt. Zusätzlich lernen sie, kreativ zu sein. Sie erleben etwas, das Freude macht. Mir ist schon klar, dass die SVP-Fraktion in ihrer Griesgrämigkeit wenig von Freude und Kreativität hält. Aber es ist wichtig, dass junge Menschen mit Kultur in Berührung kommen. Ich glaube, dass mit dem Kulturvermittlungsprojekt eine ausgezeichnete Sache aufgegleist wird. Des Weiteren finde ich es kleinkrämerisch, darauf hinzuweisen, dass noch ein Franken in den Kanton Thurgau abfliessen könnte. Ich möchte doch noch sagen, dass bezüglich dieser Projekte auch Geld vom Kanton Thurgau in den Kanton St.Gallen fliesst.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion, den Beitrag L.13.1.27 «Rahmenkredit für St.Galler Filmförderung 2013/2014» auf Fr. 265'000.– festzulegen.

Die CVP-EVP-Fraktion beantragt, den erhöhten Rahmenkredit von Fr. 900'000.– auf Fr. 265'000.– zu reduzieren. Damit können das erste Teilstück 2013 von Fr. 175'000.– ausgelöst und die jährlich wiederkehrenden Jahresbeiträge an Filmfestivals und Institutionen von Fr. 90'000.– bezahlt werden. Der Rest des Rahmenkredites von Fr. 635'000.– soll in der nächsten Botschaft über die Verwendung der Beiträge des Lotteriefonds neu und detailliert beantragt werden. Ich erinnere daran, dass der Vorsteher des Departementes des Innern gerade vorhin bei der Diskussion zu L.13.1.11bis (neu) gesagt hat, dass für das Bewilligen eines Beitrags klar sein muss, wohin das Geld fliesst. Bei dem hier vorliegenden Rahmenkredit wissen wir es nicht. Es fehlt an Transparenz in Bezug auf die Akzentsetzung der Filmförderung. Die CVP-EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass mit der neuen Filmkommission und der veränderten Filmförderpolitik – im Gegensatz zu den Ausführungen in der Botschaft – alles andere als optimierte Rahmenbedingungen für Filmschaffende und Filmprojekte mit einem prägenden Bezug zum Kanton St.Gallen geschaffen werden. In der Filmförder-Richtlinie vom Juni 2012 steht, dass für ein Beitragsgesuch an den Lotteriefonds verschiedene Kriterien erfüllt sein müssen, beispielsweise Wohnsitz im Kanton St.Gallen, langjährige Verbundenheit mit dem Kanton St.Gallen durch Herkunft oder Lebensmittelpunkt. Gerade der letzte Punkt muss transparent sein, denn er öffnet Tor und Tür für Beitragsgesuche, deren Bezug zum Lotteriefonds St.Gallen die CVP-EVP-Fraktion in Frage stellt. Die Gesuche haben insgesamt klar zugenommen, und immer mehr Beiträge gehen an Filmschaffende ausserhalb des Kantons, wie z.B. Peter Liechti, Zürich, Joel Jent, Zürich, oder Marcel Gisler, Berlin. Dabei wären diese Gelder doch für die Filmschaffenden innerhalb der Kantonsgrenzen gedacht. Gesuche einheimischer Filmschaffender werden abgelehnt, weil schlussendlich das Geld fehlt.

Aus Sicht der CVP-EVP-Fraktion ist es keine Lösung, deshalb einfach den Rahmenkredit zu erhöhen, denn eigentlich ist auch für den Kantonsrat klar, dass für die Filmförderung in erster Linie der Bund zuständig ist. Dieser trifft die Auswahl und fördert die Schweizer Filme aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder auch aufgrund des Erfolgs eines Films. Jedoch ist die Förderpolitik des Bundes stark auf Festivals und «Kassenschlager» ausgerichtet und ist nicht in der Lage, die besonderen Ansprüche regionalbezogener Werke zu berücksichtigen. Jährlich wird eine grosse Zahl an Gesuchen aus den Kantonen abgelehnt. Wegen dieser restriktiven Förderpolitik des Bundes hätten zahlreiche Filme von St.Galler Filmschaffenden in der Vergangenheit gar nie entstehen können. Weil nun aber St.Gallen eine offene Filmpolitik betrieb, wurden vom Bund abgelehnte Projekte der hier ansässigen Filmemacher vom Lotteriefonds vorbehaltlos unterstützt. Zahlreiche dieser geförderten Filme haben in Kinos und am Fernsehen beste Werbung für die kleine, aber leistungsfähige Filmszene im Kanton St.Gallen gemacht.

Noch ein Wort zur neu berufenen Filmkommission, die jetzt plötzlich andere Akzente setzt. Sie hat den Zugang zu den St.Galler Filmfördergeldern für Projekte von ausserhalb des Kantons erheblich erleichtert. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die Gesuche zunehmen. Damit fällt aber für die Filmszene und die damit verbundenen Unternehmen innerhalb des Kantons immer weniger ab. Und verbunden mit der Unterstützung ausserkantonaler Filmprojekte wandert auch die Wertschöpfung aus den kantonalen Fördergeldern ab, teilweise Richtung Zürich, teilweise ins Ausland. Die neue Filmkommission fördert lieber industrielle und publikumswirksame Produktionen anstelle derjenigen im Kanton, die für ihr Zustandekommen auf Unterstützung angewiesen sind. In diesem Zusammenhang hat auch ein konkreter Fall zum vorliegenden Antrag geführt. Es liegen der CVP-EVP-Fraktion Informationen vor, dass die St.Galler Filmkommission offenbar in einem aktuellen und bekannten Fall über eine Ablehnung des Projekts Druck ausüben will, um auf den Inhalt des Filmes und die künstlerische Freiheit Einfluss zu nehmen. Gemäss Auffassung der CVP-EVP-Fraktion entspricht ein solches Vorgehen nicht unserer Mentalität und auch nicht der Vorstellung über Filmförderung. Die neuen Bewertungsstandards führen im Extremfall sogar dazu, das seit Jahren bewährte St.Galler Filmbudget auf ein höheres Niveau anzuheben, um letztlich überhaupt vor der Filmkommission bestehen zu können. Die CVP-EVP-Fraktion ist gerne bereit, das Filmbudget des Lotteriefonds für die Jahre 2013/2014 wie vorgeschlagen auf Fr. 900'000.– aufzustocken, jedoch nicht mit den hier vorliegenden Informationen. Sie fordert Transparenz, denn es kann nicht sein, dass man aus dem Cine-Bulletin erfahren muss, wer im Kanton St.Gallen an den Fr. 900'000.– partizipiert. Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist kein Affront gegen die Filmproduktion, sondern ein Fingerzeig für mehr Transparenz bei der Vergabe der Gelder. Darüber hinaus will er bewirken, dass die Filmemacher in unserem Kanton die nötige Unterstützung erhalten.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir argumentieren hier sehr technokratisch. Niemand hat bisher in Frage gestellt, dass die Beiträge aus dem Lotteriefonds erst fliessen sollen, wenn alle anderen Quellen, die von Gesetzes wegen oder wegen vertraglicher Abmachungen fliessen müssen, ausgeschöpft sind. Wenn man all diese technischen Dinge abstrahiert, dann muss ich sagen, kann man auch einmal aus Betroffenheit und Emotionalität heraus einen politischen Entscheid fällen. Nach aller Abstrahierung bleibt immer noch die Solidarität, und zwar eine Solidarität für Menschen in unserem Kanton, die von katastrophalen Verhältnissen betroffen sind. Es war vor einigen Jahren beim Hochwasser in Gossau und Andwil ein gutes Zeichen, und die Bevölkerung weiss es zu schätzen, wenn sie sieht, dass der Kantonsrat auch mitdenkt.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion einen neuen Beitrag L.13.1.23bis «Musik- und Kulturanlass Tattoo St.Gallen» von Fr. 25'000.-.

Ich wurde im Vorfeld verschiedentlich darauf angesprochen, weshalb sich die SVP-Fraktion für Kulturausgaben einsetzt. Es ist nicht so, dass sie sich grundsätzlich gegen die Kultur stellt, aber sie betrachtet diese sehr differenziert, vor allem dort, wo sie staatlich stark subventioniert wird. Des Weiteren wurde ich auf persönliche Interessenbindungen zum Tattoo St.Gallen angesprochen. Solche bestehen nicht. Einige, die sich hier im Saal befinden, kennen Adrian Osterwalder besser als ich, und zwar in seiner beruflichen Funktion als Leiter eines Sozialamtes. Aber er ist nicht Mitglied der SVP-Fraktion, sondern gehört einer anderen, hier im Saal vertretenen Partei an. Den einzigen Berührungspunkt, den ich mit Herrn Osterwalder habe, ist ein Konzert, das er in Tübach Anfang Jahr mit dem Sänger Grönemeyer organisiert hat. Somit sollte dieses Thema geklärt sein. Dann wurde ich auch gelegentlich gefragt, weshalb sich nicht die Finanzkommission dieser Musik- und Kulturthematik angenommen hat. Dazu Folgendes: Der Antragsteller hat am 2. November 2012 beim Amt für Kultur ein offizielles Gesuch gestellt. Am 8. April 2013, knapp ein halbes Jahr später, hat er einen ablehnenden Entscheid erhalten. Zwei Tage danach, am 10. April, hat er ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht und am 13. Mai 2013 im Verlauf des Tages beziehungsweise am Abend einen ablehnenden Entscheid der Regierung erhalten. An diesem 13. Mai 2013 stand das Geschäft des Lotteriefonds auch in der Finanzkommission zur Diskussion. Wegen der Gleichzeitigkeit des Datums konnte die Finanzkommission gar nicht reagieren, denn der Antragsteller hatte keine Gelegenheit mehr, diese rechtzeitig zu kontaktieren. Ich habe dann am zweiten Sitzungstag, am 15. Mai 2013, der Finanzkommission das Anliegen unterbreitet. Aber weil der Leiter des Amtes für Kultur und der Vorsteher des Departementes des Innern nicht mehr anwesend waren, kam die Finanzkommission auf dieses Geschäft nicht mehr zurück.

Das Gesuch des Musik- und Kulturvereins für das Tattoo St.Gallen wurde abgelehnt mit der hauptsächlichen Begründung, es sei gewinnorientiert. Das jedoch stimmt so nicht. Das Tattoo ist nicht mehr und nicht weniger gewinnorientiert wie jeder andere Kulturanlass auch. Ich nenne als Beispiele die Bühne der St.Galler Festspiele oder das Stadttheater, wo ganz klar auch Sponsoren ersichtlich sind. Jedes Unternehmen im Bereich Kultur sucht sich seine Sponsoren und kann mehr oder weniger Geld generieren. Im vorliegenden Fall ist es eine Privatperson mit einem Team, die es sich zum Hobby gemacht hat, Veranstaltungen zu organisieren. Sie möchte lediglich eine Starthilfe seitens des Staates, eine Hilfe, die sie im vergangenen Jahr auch erhalten hat. Die im Jahr 2012 organisierte Veranstaltung hat eine beachtliche Wertschöpfung generiert. Damals übernahmen Stadt und Kanton eine Defizitgarantie von Fr. 15'000.-; davon wurden jedoch lediglich Fr. 12'500.– benötigt. Kann man denn nun sagen, dass nach einem einzigen Jahr die Starthilfe abgeschlossen sei? Aus Sicht der SVP-Fraktion ist dem nicht so. Ein solcher Anlass braucht zwei bis vier Jahre, bis er sich wirklich etablieren kann. Das Defizit vom letzten Jahr zeigt auf, dass die Veranstaltung zwar auf gutem Weg ist, aber noch nicht ganz ohne Starthilfe auskommt. Der Veranstalter hat für dieses Jahr beträchtlich höhere Investitionen im Bereich der Bauten, damit dieser Anlass zum noch grösseren Anziehungspunkt für St.Gallen, für die Ostschweiz und somit für unseren Kanton wird. Die SVP-Fraktion spricht sich nicht dafür aus, einen solchen Anlass über Jahre zu finanzieren. Sie spricht von zwei bis vier Jahren. Bei der ganzen Sache darf man nicht vergessen, dass die Stadt wie der Kanton Quellensteuern erhalten, und das sind mehrere tausend Franken. So gesehen fliesst also ein gewisser Teil des gesprochenen Geldes wieder zurück.

Ein letzter Punkt, auf den ich auch angesprochen wurde: Weshalb soll ein privater Veranstalter unterstützt werden? Unterstützt wird er aber wohlverstanden nur, wenn er ein Defizit erwirtschaftet, was nicht sein Ziel ist. Dann möchte ich noch anfügen, dass der Veranstalter und dessen Team auf ihre Gagen verzichtet und den Betrag – notabene stammt der eigentlich aus ihrer Privatschatulle – dem sozialen Projekt «OhO – Ostschweizer helfen Ostschweizern» gespendet haben. Die SVP-Fraktion möchte das abgelehnte Gesuch hier nochmals zur Diskussion stellen. Im Parlament gibt es eine Interessengruppe Blasmusik, der doch klar sein sollte, um was es hier geht. Belohnen wir den Mut dieses privaten Veranstalters und geben wir ihm eine Chance für die zweite Durchführung.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe Verständnis für die Betroffenheit und das Anliegen, Hilfestellung zu geben. Nur ist im Moment noch unklar, ob der Lotteriefonds wirklich die richtige Anlaufstelle für Unterstützungsbeiträge ist. Soeben haben wir gehört, dass es eine Kantonshilfskasse gibt. Diese Kantonshilfskasse beruht auf dem «Gesetz über die Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Schäden bei Elementarereignissen» und hat in vielen Jahren Millionenbeiträge ausbezahlt. Sie wird gemäss Art. 6 durch jährliche Beiträge des Kantons und der GVA geäufnet. Letztere leistet einen mindestens gleich hohen Beitrag wie der Kanton. Sind die Mittel der Kasse wegen Katastrophenfällen aussergewöhnlichen Ausmasses erschöpft, ist die Regierung ermächtigt, aus dem allgemeinen Haushalt Vorschüsse bis zu 5 Mio. Franken zu leisten. Der Aufwand für die Äufnung wird in der Kantonsrechnung im Konto 5000 / 395.800 verbucht. Das Kassavermögen wird verzinst. Die Kantonshilfskasse kann Beiträge bis zu 30 Prozent des anrechenbaren Schadens gewähren. Leistet der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nichtversicherbaren Elementarschäden einen Beitrag, wird der Beitrag auf höchstens 50 Prozent der Leistung des Inventarschadensfonds festgesetzt. Alle Fälle werden zuerst durch den schweizerischen Fonds behandelt. Die Beiträge werden nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen abgestuft. Der Stand dieses Fonds beträgt Ende 2012 2,251 Mio. Franken.

Zur Thematik allgemein möchte ich sagen, dass die Regierung in der Herbstbotschaft des Lotteriefonds jeweils einen Betrag festlegt. Im Herbst 2012 betrug er 200'000 Franken. Es ist ein Rahmenkredit für humanitäre Katastrophenhilfe, der in die Kompetenz der Regierung fällt. Aus diesem Rahmenkredit wurden für die Katastrophengebiete in Syrien 140'000 Franken gesprochen. Wenn nun 500'000 Franken zur Verfügung stehen sollen, müsste der Rahmenkredit im nächsten Herbst aufgestockt werden. Insgesamt erachte ich es auch als richtig, zuerst einmal abzuwägen, welche Schäden durch welche Versicherungen bezahlt werden, welche vom Bund und welche durch die Kantonshilfskasse gedeckt sind. Erst dann würde ich auf einen Betrag aus dem Lotteriefonds zurückgreifen. Dies wäre meines Erachtens der bedachtere Weg, besonders, weil an anderen Orten die finanziellen Quellen viel grosszügiger fliessen als beim Lotteriefonds. Das Bemühen des Lotteriefonds dürfte nicht das grosszügigste Hilfsmittel sein, obwohl wir ihn selbstverständlich bemühen können. Es besteht die Möglichkeit, im Herbst einen Betrag festzusetzen. Ich möchte aber nochmals betonen, dass es, in Unkenntnis der gesamten Schadensumme, nicht der richtige Moment für diesen Antrag ist.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Ich meine, dass man in diesem Saal auch als Nichtjurist noch sprechen darf, und erlaube mir das. Dass die Probleme gross und die Schäden riesig sind, sind wir uns alle einig. Ich kann auch Cozzio-St.Gallen verstehen, der ein Zeichen der Solidarität setzen möchte. Das Grundproblem der Diskussion hier ist, dass die Meinung im Kantonsrat vorherrscht, dass die Regierung zu wenig Flexibilität beziehungsweise zu wenig Mittel hätte. Logischerweise müsste somit der beantragte Betrag – oder auch ein höherer oder tieferer – jedes Jahr in den Lotteriefonds eingesetzt werden. Es kann auch einmal regnen, ohne dass vier Tage später eine Session des Kantonsrates stattfindet.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Wie bereits mehrfach gehört, hat die Finanzkommission diesen Antrag nicht besprochen, weil sie die Lotteriefondsbotschaft bereits am ersten Sitzungstag abschliessend behandelt hat. Am zweiten Sitzungstag war vom Departement des Innern niemand mehr an der Sitzung anwesend. Deshalb sind wir auch nicht mehr auf das Geschäft zurückgekommen, und des Weiteren wurde auch kein Antrag auf Rückkommen gestellt. Deshalb kann ich die Haltung der Finanzkommission zu diesem Antrag nicht kundtun.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

zieht seinen mündlich gestellten Antrag zurück.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Hasler-Widnau und Gemperle-Goldach sagen, dass das, was das Amt für Kultur beschlossen hat, sozusagen abschliessend sei, und Güntzel-St.Gallen hat jetzt nachträglich noch einiges dazu ausgeführt. Ich meine in diesem Fall, dass man mit der gleichen Begründung auch sagen könnte, dass eigentlich auch die Finanzkommission keine Anträge mehr zu stellen hat. Ich habe schon erlebt, dass die Finanzkommission ein im Lotteriefonds eingestelltes Gesuch gekippt und zur Ablehnung empfohlen hat. Wo aber ist dann die Unfehlbarkeit des Amtes für Kultur?

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

beantragt, den Beitrag auf Fr. 20'000.– festzulegen.

Ich gehe davon aus, dass die Finanzkommission sich über die Anträge für den Lotteriefonds orientieren lässt, damit sie sehen kann, ob es allenfalls einen Bedarf gibt, einen nicht genehmigten Antrag des Kulturamtes trotzdem zu genehmigen. Nun im vorliegenden Fall ist die Finanzkommission zu einem anderen Schluss gekommen; Götte-Tübach hat den zeitlichen Verlauf dafür aufgezeigt. Der Präsident der Finanzkommission hat gesagt, man habe aus prinzipiellen Gründen nicht mehr auf das Gesuch eintreten wollen und es deshalb dem Kantonsrat nicht unterbreitet. Götte-Tübach hat die Voraussetzungen für diesen Antrag gut geschildert. Dann hiess es, dieses nachträgliche Einbringen sei nur möglich, wenn jemand eine Lobby im Kantonsrat hat. Das ist wahrscheinlich richtig so, aber es ist doch auch so, dass fast alles, was wir hier einbringen, irgendwo seine Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter hat. Ich habe von der Angelegenheit erst vor einer Woche erfahren, der CVP-EVP-Fraktion war sie nicht bekannt. Weil sich aber auch der St.Galler Stadtrat mit dem Tattoo befasst und weil die Stadt St.Gallen diesen Anlass im vergangenen Jahr ebenfalls unterstützt hat, bekam ich die Information. Der St.Galler Stadtrat hat dieses Jahr etwas über Fr. 20'000.– gesprochen, ebenso für das kommende Jahr. Die Stadt St.Gallen glaubt an diesen Anlass, weil er sehr seriös aufgegleist worden ist und alle von Götte-Tübach aufgezeigten Vorteile bringt. Ich persönlich bin aber der Ansicht, dass der Kantonsrat diesen Beitrag aus dem Lotteriefonds auf Fr. 20'000.– festsetzen sollte, damit er gleich hoch ist wie derjenige der Stadt. Auch einige andere Ratsmitglieder haben sich gefragt, weshalb der Beitrag aus dem Lotteriefonds höher sein soll als der aus der Stadt. Das ist nachvollziehbar. Meine Begründung folgt derjenigen meines Vorredners.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, den Beitrag L.13.1.34 «Administrative Versorgung: Forschungsprojekt» zu streichen.

Bei diesem Beitrag aus dem Lotteriefonds gilt der Grundsatz: «Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe.» In der betroffenen Sache ist der Bund seit längerer Zeit an der Arbeit, das dunkle Kapitel aufzuarbeiten. Dieses wird nicht heller, wenn nun mehrere versuchen, es zu beleuchten. Die SVP-Fraktion erachtet es als falsch, 160'000 Franken für Nachforschungen auszugeben, die bereits in Arbeit sind.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Zum vorliegenden Antrag möchte ich noch die Haltung der Finanzkommission bekannt geben. Der Rahmenkredit wurde diskutiert. Es wurde gesagt, dass bereits 22 Beiträge zwischen Fr. 2’000.– und Fr. 100’000.– gesprochen worden sind. Ein Antrag jedoch wurde nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben gestern im Rahmen der Berichterstattung über das Kunst(Zeug)Haus Rapperswil-Jona vom erfolgreichen Kulturvermittlungsprojekt zusammen mit «Artefix Kultur und Schule» gehört. Viele Schulklassen konnten davon profitieren. Ich finde es schade, dass nicht schon früher mit solchen Kulturvermittlungsprojekten gearbeitet wurde. Vielleicht hätte dann sogar Rossi-Sevelen der Kultur etwas Positives abgewinnen können. Solche Kulturvermittlungsprojekte für unsere Jugend finde ich wichtig. Es darf nun aber nicht der Verein «ThurKultur» mit diesem Lotteriefondsprojekt vermischt werden. «ThurKultur» leistet Beiträge an Kulturprojekte in der Region Wil und hat mit dem vorliegenden Kulturvermittlungsprojekt nichts zu tun.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission nicht gestellt und deshalb auch nicht diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

übernimmt den Antrag der CVP-EVP-Fraktion als seinen eigenen.

Für mich zieht die CVP-EVP-Fraktion unverständlicherweise einen guten Antrag zurück. Deshalb übernehme ich den Antrag und bitte, darüber abzustimmen. Die Auskünfte des Vorstehers des Departementes des Innern genügen nicht. Weil es ein Rahmenkredit ist, kann das Amt für Kultur Zusagen machen, womit praktisch sicher ist, dass ein Film weitere Unterstützung bekommt. Das Grundanliegen aber ist – Ammann-Rüthi hat es für mich verständlich vorgetragen -, sicher zu wissen, wohin die Gelder fliessen und dass sie mehrheitlich im Kanton St.Gallen bleiben. Dies ist durch die Antwort des Vorstehers des Departementes des Innern nicht gesichert.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben jahrhundertelang Geschichte aufgearbeitet, in der Regel politische. Wir haben über Schlachten und die grossen Kriege usw. gelernt. Erst in neuerer Zeit jedoch haben wir es geschafft, auch sozialgeschichtliche Forschung zu betreiben und sehr interessante Details zutage zu fördern. Ich denke, dass das vorliegende Thema wichtig genug ist, um ihm nachzugehen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Dieser Beitrag wurde in der Finanzkommission nicht diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich stelle fest, dass wir hier schon fast emotional diskutieren. Ich finde es jedoch nicht unbedingt richtig, wenn wir so an die Arbeit gehen. Deshalb macht es durchaus Sinn, wenn der Bund seine Arbeit fortsetzt, so wie er sie angefangen hat. Er hat seine Absicht ja nicht nur beteuert, sondern hat die Arbeit schon begonnen. Und in Bezug auf eine Master-Arbeit möchte ich noch erwähnen, dass eine solche eine gute Ergänzung zur anderweitig geleisteten Aufarbeitung sein kann.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ammann-Rüthi hat vorhin ausgeführt, dass die Lotteriefondsbeiträge einen Bezug zum Kanton St.Gallen haben sollen. Das ist beim vorliegenden Antrag ganz besonders gegeben. Im Kanton St.Gallen wurde mit der administrativen Versorgung vielen Menschen über einen langen Zeitraum hinweg Unrecht getan. Dieses dunkle Kapitel in der Schweizer Geschichte ist für den Kanton St.Gallen bis anhin unerforscht geblieben. Ich fühle mich auch persönlich betroffen, denn ich bin in der Nähe eines sogenannten Mädchenheims aufgewachsen und dachte, völlig «blauäugig», dass alles rechtens wäre. Jetzt mit über 50 festzustellen, dass das, was ich als Jugendliche von aussen betrachtet für richtig hielt, eben nicht richtig war, ist schwierig. Und solche Vorkommnisse administrativer Versorgung wird es an vielen Orten im Kanton gegeben haben. Seit Jahren lese ich den «Beobachter» und weiss, dass gerade im St.Galler Oberland vieles schiefgelaufen ist. Ich möchte da beispielsweise an das Schicksal von Hauptmann Paul Grüninger erinnern. Die ganze Schweiz sprach darüber, doch der Kanton St.Gallen tat sich sehr schwer damit, dieses dunkle Kapitel der Vergangenheit aufzuarbeiten.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

spricht als Mitglied der Finanzkommission. Die Anträge der SVP-Fraktion und Cozzio-St.Gallen sind abzulehnen.

Das Gesuch um Beiträge für das Tattoo ist eines von 48 abgelehnten Gesuchen des Lotteriefonds. Zweifellos ist es ein sehr attraktiver Anlass, der, wie es scheint, auf eine einflussreiche Lobby zurückgreifen kann. Ich warne davor, abgelehnte Gesuche, die einflussreiche Fürsprecher haben, herauszupicken und diese dann entgegen den Richtlinien und des Antrags der Jury zu unterstützen. Das Amt für Kultur hat in den letzten Jahren bewiesen, dass es die Gelder nach allseits anerkannten Kriterien vergeben und in der Regel, bei abgelehnten Gesuchen, gute Begründungen mitliefern kann. Übrigens werden zahlreiche musikalische Anlässe durch die kantonale Kulturförderung nicht unterstützt, weil sie gute Möglichkeiten haben, die Finanzierung auf andere Art und Weise sicherzustellen. Prominentes Beispiel dafür ist das OpenAir St.Gallen oder das Honky Tonk Festival in der Stadt St.Gallen. Auch das Tattoo in Basel erhält weder städtische Unterstützung noch Gelder aus dem Swisslos-Fonds. Wenn der Kantonsrat jetzt diesen Beitrag spricht, läuft er Gefahr, ein Präjudiz zu schaffen, dass künftig abgewiesene Gesuche direkt beim Kantonsrat eingereicht werden.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Hartmann-Flawil spricht mir, bei aller Sympathie für die betroffenen Menschen, aus dem Herzen. Die Summe von Fr. 500'000.– ist zugleich hoch und doch – im Angesicht einer Naturkatastrophe – niedrig. Ich möchte schon gerne wissen, wofür der Betrag verwendet wird, wer für die Verteilung zuständig ist, wer davon profitiert und wer nicht. Ich bin mit dem Vorgehen nicht einverstanden, ausser es könne mir jemand erklären, wohin diese Fr. 500'000.– gehen sollen. Für mein Dafürhalten muss jetzt zuerst einmal die Gebäudeversicherungsanstalt die Schäden schätzen und evaluieren. Anschliessend kann der Kantonsrat wieder über einen Beitrag aus dem Lotteriefonds beraten.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013