Geschäft: Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 32.13.01A |
Titel | Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 26.4.2013 |
Abschluss | 3.6.2013 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung vom 3. Juni 2013 | |
2.8.2019 | Botschaft | Bericht der Regierung vom 5. März 2013 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 2. Mai 2013 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion vom 3. Juni 2013 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Staatswirtschaftliche Kommission 2012/2016 | 29.1.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
3.6.2013 | Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission | 95 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 25 | |
3.6.2013 | Abschreibung der Motion 42.07.29 | 7 | Zustimmung | 93 | Ablehnung | 20 | |
3.6.2013 | Rückkommensantrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion zur Motion 42.07.29 | 93 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 27 | |
3.6.2013 | Abschreibung des Postulats 43.01.10 | 60 | Zustimmung | 29 | Ablehnung | 31 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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3.6.2013 | Wortmeldung | beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion, die Motion 42.07.29 gestützt auf Art. 118 Bst. d des Kantonsratsreglementes abzuschreiben. Der Kantonsrat kann gemäss dieser Bestimmung eine Motion abschreiben, wenn sich wesentliche Verhältnisse geändert haben. Wesentlich ist, dass sich seit der Einreichung dieser Motion im Jahre 2007 einiges im Finanzsektor verändert hat. Die Regierung hat wohl den Auftrag der Motion und einen Zusatzauftrag aus der Beratung des Berichtes 40.04.02 «Staatsgarantie für die St.Galler Kantonalbank», eine Vorlage als zweiten Nachtrag zur Kantonalbank, präsentiert, welche Wege zu einer weiteren massvollen Privatisierung der St.Galler Kantonalbank aufzeigt. Aufgrund der durchgeführten Vernehmlassung hat die Regierung jetzt eine breite und auch transparente Auslegeordnung erhalten und machen können. Die Analyse der eingegangenen Stellungnahmen zeigt in grosser Deutlichkeit, dass die aufgrund der Finanzkrise angespannte Finanzsituation des Kantons St.Gallen und aufgrund weiterer Gegebenheiten der Zeitpunkt für eine weitere Privatisierung der St.Galler Kantonalbank jetzt nicht gegeben ist. Es wäre auch nicht zielführend, wenn wir die Regierung die Vorlage ausarbeiten liessen, losgelöst von dieser finanzpolitischen Lage. Ich glaube, eine für alle vorteilhafte Situation in dieser aktuellen Lage ist nicht gegeben. Die Kantonalbank sähe sich mit dem Verlust der umfassenden Staatsgarantie und damit einem Wettbewerbsnachteil gegenüber den benachbarten Kantonen konfrontiert. Der Kanton müsste auf jährlich wiederkehrende Einnahmen verzichten, und die rund 33'000 Kleinaktionärinnen und -aktionäre, gegenüber denen wir auch Verantwortung tragen, diese hätten jetzt klare Nachteile. Darum beantrage ich Ihnen im Namen der drei Fraktionen, diese Motion abzuschreiben. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | bestreitet das Eintreten nicht. Ich nehme von diesem Bericht jedes Mal mit grossem Interesse Kenntnis, denn ich erachte ihn in gewisser Weise als eine sehr nützliche Wirksamkeitskontrolle in Bezug auf die Produktivität von Regierung und Verwaltung. Was mir allerdings jeweils bei der Lektüre des Berichts auffällt, ist die üblicherweise jahrelange Behandlungsdauer der einzelnen Vorstösse. Ich habe mir die Zeit genommen, um die durchschnittliche Behandlungsdauer in den einzelnen Departementen auszurechnen. Das Ergebnis ist folgendes: Die durchschnittliche Behandlungsdauer der betreffenden Vorstösse beträgt beim Gesundheitsdepartement 7,5 Jahre, beim Finanzdepartement 5,7 Jahre, beim Departement des Innern 4,7 Jahre, beim Baudepartement 4 Jahre, beim Bildungsdepartement 3,3 Jahre, im Volkswirtschaftsdepartement sind keine hängigen Vorstösse vorhanden. Den Rekord gebrochen hat das Gesundheitsdepartement, das seit 17 Jahren am Psychiatriegesetz arbeitet. An einem Bericht über den Gesundheits- und Rettungsdienst in ausserordentlichen Lagen arbeitet das Gesundheitsdepartement seit 13 Jahren, während das Finanzdepartement sich seit 11 Jahren mit einem Postulatsbericht zur Revision der Besoldungsverordnung von 1996 beschäftigt. Eine derartig lange Behandlungsdauer von Vorstössen ist unhaltbar und kein Zeichen des Respekts der Regierung gegenüber dem Kantonsrat. Ich bitte darum die Regierung, ihre Prioritäten entsprechend festzulegen, und gleichzeitig bitte ich die Staatswirtschaftliche Kommission, diesem Thema vermehrt ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Ich wäre für eine Stellungnahme der Präsidentin zu meinen Ausführungen dankbar. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Es gibt sie also doch noch, die positiven Überraschungen durch die bürgerlichen Parteien. Als ich heute Nachmittag diese Abschreibung las, hatte ich den Eindruck, dass mit dieser Motion weitere Schritte zur Privatisierung der St.Galler Kantonalbank eine schickliche Beerdigung erhalten. Es war von Beginn an klar, von der SP-GRÜ-Fraktion und auch von den Gewerkschaften, dass wir Widerstand machen gegen diese weiteren Privatisierungsschritte. Wir wären sicher gewesen, dass solche Schritte auch keine Mehrheit in der Bevölkerung gefunden hätten. Dieser Verzicht auf weitere Privatisierungsschritte bei der St.Galler Kantonalbank setzt aus meiner Sicht, im Gegensatz zum Vorredner, ein wichtiges Zeichen gegen aussen. Es ist ausdrücklich zu begrüssen. Wir wollen nicht nochmals im falschen Moment die falschen Schritte machen. Ich erinnere Sie nochmals an den ersten Schritt der Teilprivatisierung, die Aktien waren damals am tiefstmöglichen Punkt und haben sich anschliessend erholt. Auch heisst das ganz konkret, dass man nicht möchte, dass in Sparzeiten das Volksvermögen verscherbelt wird, und das Dritte in diesem Bereich ist, wir möchten die St.Galler Kantonalbank in dieser schwierigen Zeit, in der sie jetzt steckt mit diesen US-Deals, den Strafsteuern usw., nicht zusätzlich schwächen, indem wir eine Diskussion anzetteln über weitere Privatisierungsschritte. Es soll ein Auftrag an die St.Galler Kantonalbank sein, dass sie nicht die Vorbereitungen für die nächsten Teilprivatisierungsschritte im Fokus ihrer Geschäftstätigkeit hat. Sie muss die Interessen der gesamten St.Galler Bevölkerung wahrnehmen und muss diese Geschäftstätigkeit beförderlich behandeln. Das heisst auch ausdrücklich Risikomanagement, Vorsorge gegen Reputationsschaden in den letzten Monaten und Jahren, dass wir in diesem Punkt eine Geschäftsänderung der St.Galler Kantonalbank erwarten. Die bürgerlichen Parteien haben die Unterstützung der SP-GRÜ-Fraktion. Es ist gut und wichtig, dass die finanz- und wirtschaftspolitische Vernunft obsiegt hat, indem wir diese Motion abschreiben. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Rüesch-Wittenbach hat einen Teil bereits gesagt, ich möchte das unter folgendes Stichwort setzen: «Das eine tun und das andere nicht lassen». Wenn wir diesen Auftrag zur Antragstellung auf weitere Privatisierung jetzt zurückziehen, dann entbindet das die Verantwortlichen der St.Galler Kantonalbank keineswegs, auch in Gesprächen mit der Regierung, sich zu überlegen, was allenfalls falsch gelaufen ist und ob es richtig ist, dass eine Kantonalbank auch Tochterfirmen in der Schweiz und im Ausland hat. Diese Überprüfung wird durch den Rückzug dieser Motion nicht gehindert, sondern ist vielmehr eine ständige Aufgabe von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | Damit die Durchschnitte sinken, macht es Sinn, das Postulat 43.01.10 «Bedürfnisklausel für kostspielige Geräte zu Diagnose- und Therapiezwecken im Gesundheitswesen» abzuschreiben. Ich kann Ihnen das in eigener Kompetenz beantragen, weil ich der Urheber dieses Postulates bin. In der Begründung ist es klar, Sie werden keine Antwort darauf erhalten, es wird keinen Bericht geben, denn das Gesundheitsdepartement wird wohlbegründet die Abschreibung nächstes Jahr wieder beantragen, und dann wird dem auch stattgegeben werden. In diesem Sinne kann ich den Prozess verkürzen und unterstützt den Abschreibungsantrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | zu 42.04.01 «Eingrenzung des Geltungsbereichs der Ruhegehaltsordnung für Magistratspersonen»: Frage an Regierungsrat Gehrer. Ich würde gerne wissen, wann mit der Zuleitung der Anpassung des Geltungsbereichs der Ruhegehaltsordnung für Magistratspersonen ans Parlament gerechnet werden kann. Ich denke, diese Antwort scheint mir auch wesentlich mit Blick auf die derzeit laufende Diskussion rund um die St.Galler Pensionskasse. In verschiedenen Leserbriefzeilen wurde dieses Thema der Magistratsruhegehaltsordnung ebenfalls thematisiert. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | Präsidentin der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat den Bericht der Regierung über den Stand der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse vorberaten. Vorstösse können abgeschrieben werden, wenn die Regierung dem Kantonsrat den Entwurf unterbreitet hat, die Erfüllung des Auftrages mit einem ausserordentlichen Aufwand verbunden wäre, der bei der Gutheissung der Motion nicht voraussehbar, die Vorlage unverhältnismässig hohe Kosten zur Folge hätte, die bei der Gutheissung der Motion ebenfalls nicht voraussehbar waren oder sich die Verhältnisse seit der Gutheissung grundlegend verändert haben und daher auf die Erfüllung des Auftrages verzichtet werden kann. Die Kommission beantragt Ihnen auf dem gelben Blatt weiter, Motionen und Postulate abzuschreiben, die einen der obigen Tatbestände erfüllen. Verschiedene Motionen und Postulate sind nun mit dem XlV. Nachtrag zum Volksschulgesetz erfüllt und können daher abgeschrieben werden. An der Hängigkeit des Postulates 43.01.10 «Bedürfnisklausel für kostspielige Geräte zu Diagnose- und Therapiezwecken im Gesundheitswesen» soll weiterhin festgehalten werden, da die Berichterstattung an das Parlament aus der Sicht der Staatswirtschaftlichen Kommission nicht genügend ist. Ich muss noch erwähnen, dass der Kommission eine Stellungnahme des Departementes nicht vorgelegen hat, diese ist auf dem Weg der letztjährigen Subkommission zum heutigen Präsidium stecken geblieben. Wir erwarten aber, dass das Departement an das Parlament einen ausführlichen Bericht zu richten hat, der nicht vorgelegen hat. Bei der Vorberatung ist der Staatswirtschaftlichen Kommission aufgefallen, dass bei mehreren Vorstössen der Endtermin erst auf 2016 terminiert wurde, was doch einen etwas langen Zeithorizont zur Erfüllung von Aufgaben darstellt. Auch musste festgestellt werden, dass zum Teil Kommentare der einzelnen Vorstösse widersprüchlich zu Komentaren anderer Vorstösse, die zusammenhängen, sind. Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt, auf den Bericht einzutreten und nebst dem Antrag der Regierung den Anträgen auf dem gelben Blatt zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Zu 43.01.10 «Bedürfnisklausel für kostspielige Geräte zu Diagnose- und Therapiezwecken im Gesundheitswesen» Der Kommission lag der ausführliche Bericht des Gesundheitsdepartementes nicht vor, daher konnte auch nicht eine ausführliche Beratung durchgeführt werden. Der Kommentar im Bericht der Regierung genügte uns absolut nicht, weil wir erwarten, dass das Parlament einen ausführlichen Bericht erhalten sollte. Ich muss zugestehen, dass dieser Bericht im letzten Jahr auf dem Weg bei mir stecken geblieben ist und wir nicht in Besitz dieses Berichtes für die Behandlung waren. Ich persönlich wehre mich aber nicht gegen diese Abschreibung, wenn Regierungsrätin Hanselmann die Erklärungen noch im Detail abgeben kann, warum diese Abschreibung gerechtfertigt ist. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident, bittet Hartmann-Flawil, sich später nochmals zu melden. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Der Abschreibung des Postulates ist zuzustimmen. Vielen Dank für diese Transparenz. Wir haben auf gut drei Seiten dargelegt, warum diese Motion abgeschrieben werden sollte bzw. auch abgeschrieben werden kann, und auch der Motionär hat sich jetzt dazu bereit erklärt. Auch die eigene Fraktion ist manchmal für eine Überraschung bereit. Ich habe davon nicht gewusst. Gerne gebe ich Ihnen noch ein paar Hinweise, warum es so ist: Diese Bedürfnisklausel wäre rein juristisch gesehen schon eine grosse Schwierigkeit, also rechtlich nicht ganz unproblematisch, weil sie die Wirtschaftsfreiheit nach Art. 27 der Bundesverfassung SR 101 (BV) tangiert. Diese umfasst unter anderem die freie Ausübung der privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit. In anderen Kantonen wurden ähnliche Vorstösse in die parlamentarische Beratung gegeben bzw. diskutiert, jedoch sind diese Vorstösse wieder zurückgenommen worden, weil man gesehen hat, dass man diesbezüglich auch mit dem Recht kollidieren könnte. Hinzu kommt auch, dass Diagnosegeräte heute kostspielig sind und vielleicht auch einzigartig und morgen schon zur normalen Behandlung gehören und in Privatpraxen und Privatspitälern zur Standardausstattung gehören. Beispielsweise der Magnetresonanztomograph (CT), vor 15 Jahren einzigartig, und heute gehört er zur Standardausstattung jedes Spitals und einiger Arztpraxen. Eine solche Liste müsste also stetig überprüft werden, da ihr ein hochdynamischer Prozess zugrunde liegt. Die Aktualisierung ist mit zusätzlichem Personalaufwand und somit auch finanziellem Aufwand verbunden, den das Gesundheitsdepartement in der heutigen Zeit schlichtweg nicht gewährleisten kann. Man müsste diesen Auftrag an Dritte übergeben. Die hochspezialisierte Medizin ist ein Bereich dieser Ebene. Das Beschlussorgan Hochspezialisierte Medizin (HSM) ist seit vier Jahren daran, die Leistungen zu koordinieren und zu konzentrieren. Ich darf dieses schweizweite Beschlussorgan präsidieren. Wir haben insgesamt 29 Zuteilungsentscheide beschlossen. Genau in diesen Entscheidungen liegt eigentlich der Kern dieses Anliegens, nämlich dass in der hochspezialisierten Medizin diese Gerätschaften nicht überall angeschafft werden, sondern nur in jenen Spitälern oder -verbunden, die den entsprechenden Auftrag erhalten. Ich bitte, diesen Vorstoss abzuschreiben. Die differenzierten Ausführungen zu dieser Thematik habe ich hier auf dreieinhalb A4-Seiten beschrieben und mit juristischen Argumenten belegt. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Die Kommission stimmte nicht über die Abschreibung der Motion 42.07.29 ab. Sie hat sich wohl über die Motion unterhalten, aber festgestellt, dass der Antrag auf Abschreibung nicht Sache der Staatswirtschaftlichen Kommission ist, da es hier natürlich eine politische Beurteilung braucht. Daher ist es richtig, dass es aus der Mitte des Rates kommt, deshalb haben wir nicht darüber abgestimmt. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | Zu Rüesch-Wittenbach: Ich bin mir bewusst, dass wir mit zukünftigen Änderungen die vergangene Rechtslage nicht ändern, das ist klar. Mir geht es darum, dass das Beispiel, welches ich zitiert habe, sehr klar aufzeigt, dass hier ein Diskussionsbedarf besteht. Das Vertrauen von Güntzel-St.Gallen in die Leitung der St.Galler Kantonalbank finde ich schön, nur dieser Wunsch oder diese Hoffnung, die St.Galler Kantonalbank mache sich dann schon Gedanken und werde schon die richtigen Schlüsse ziehen, den kann man haben, nur ich bin der Meinung, dass der Kantonsrat Teil dieser Diskussion sein sollte. Unser Vorschlag beruft sich darauf, dass wir sagen, hier ist eine Vorlage in Vorbereitung, die könnte Ende des Jahres kommen, dort ist das Thema Staatsgarantie enthalten, also könnten wir, als Kantonsrat, hier mitreden das ist mein Anliegen. Wie bereits gehört, es geht lange, bis sonst Vorstösse wieder in diesem Rat in Berichtsform vorhanden sind, und so viel Zeit haben wir vermutlich nicht. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich bin kein Jurist, aber was die Kantonalbank gemacht hat, das ist unter der jetzigen rechtlichen Situation zu beurteilen und nicht unter der zukünftigen. Wenn Sie jetzt irgendwelche Forderungen zitieren, die im «Tagblatt» online publiziert sind, so kommt das sowieso. Das ist jetziges Recht. Aus diesem Grund können wir mit der Abschreibung jetzt ein Zeichen setzen. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion, auf die Motion 42.07.29 zurückzukommen, Antrag auf Abschreibung. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin, nimmt Stellung zu Böhi-Wil. Auch die Staatswirtschaftliche Kommission hat diese Feststellung gemacht, dass dieser Bericht vermutlich nicht unbedingt zur ersten Priorität in den Departementen abgefasst wird, und dass wir einige lang andauernde Zielerreichungen haben. Ich nehme gerne Ihr Votum auf und werde in Zukunft noch vermehrt mein Augenmerk auf eine Begründung für diese langen Ausarbeitungszeiten legen und die Kommission dazu anhalten. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Die Argumente von Ammann-Rüthi leuchten mir ein unter dem Gesichtspunkt der Vernehmlassung. Ich möchte Ihre Aufmerkskamkeit auf einen topaktuellen Punkt leiten, und zwar steht heute, Eintrag von 15.15 Uhr, im «St.Galler Tagblatt» als Headline in der Online-Version: «Kantonalbanken straucheln an der Börse». Es ist so, dass die Aktien der Kantonalbank heute 4,8 Prozent verloren haben, seit dem 29. Mai knapp 10 Prozent. Warum? Sie haben sicher gehört, es kommt eine Anklagewelle aus den USA, und offenbar steht, so die Gerüchte, die St.Galler Kantonalbank auf dieser Liste. Was heisst das? Das heisst für uns, dass wir uns jetzt gerade in dieser Zeit nicht direkt mit der Teilprivatisierung auseinandersetzen müssen, aber wir denken, dass es genau der richtige Zeitpunkt ist, um sich jetzt zeitnah mit dem Thema der Staatsgarantie auseinanderzusetzen, und zwar mit der Thematik: Welches Risiko trägt der Kanton St.Gallen mit dieser Beteiligung und der Staatsgarantie? Die top-aktuellen Entwicklungen zeigen das. Auch zu denen, die die Berichterstattung der letzten Tage bereits mitverfolgt haben: Man geht davon aus, dass die Schweizerische Nationalbank im Moment Notfallpläne ausarbeitet, weil man davon ausgeht, dass diese neue Regelung mit den USA mehrere Banken an das Existenzrisiko treiben kann. Wir reden hier nicht von Kleinigkeiten, sondern von grundlegenden Sachen. Die Regierung hat die Vernehmlassung gemacht, und darin wurden auch Aussagen über die Staatsgarantie gemacht. Wir hätten jetzt die Chance, Endtermin ist 2013, zeitnah als Kantonsrat über das Thema Risiko in Zusammenhang mit der Kantonalbank zu reden. Daher finden wir von der GLP/BDP-Fraktion es den falschen Moment und die falsche Aktion, jetzt diese weit vorangeschrittene Vorlage abzuschreiben. Wenn wir diese Vorlage jetzt abschreiben, haben wir diese Möglichkeit auf längere Zeit nicht mehr oder müssen mit irgendwelchen dringlichen Interpellationen oder Motionen usw. argumentieren. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |