Geschäft: IX. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan (Titel der Botschaft: 16. Strassenbauprogramm)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer36.13.03
TitelIX. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan (Titel der Botschaft: 16. Strassenbauprogramm)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung2.5.2013
Abschluss18.9.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2013
AntragKommissionsbestellung vom 3. Juni 2013
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 22. August 2013
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 29. August 2013
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 17. April 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.9.2013Gesamtabstimmung97Zustimmung3Ablehnung20
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Zunächst bedanken wir uns mit Rückblick auf das 15. Strassenbauprogramm für dessen weitgehende Realisierung. Wir begrüssen auch dieses ausgewogene 16. Strassenbauprogramm. Besonders positiv ist zu bemerken, dass eine fundierte Gesamtbetrachtung stattfindet und öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr und motorisierter Individualverkehr in einer Gesamtschau aufeinander abgestimmt sind. Unsere Fraktion hat keine grossen Einwände zur Vorlage. In der Spezialdiskussion kann sich unsere Fraktion zwei bis drei Verschiebungen einzelner Vorhaben innerhalb der Priorisierungskategorien vorstellen. Wir werden auch einen Antrag stellen, dazu werden wir aber später Stellung nehmen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Zusätzliche Strassen generieren immer und überall zusätzlichen Verkehr. Je komfortabler die Anzahl Parkplätze, desto kleiner die Chance bzw. der Anreiz, dass der öV, das Velo oder die Füsse genutzt werden. Je geringer die Staugefahr, desto geringer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass Fahrgemeinschaften gebildet werden oder auf das Privatauto ganz verzichtet wird. Der bekannte Verkehrsexperte Hermann Knoflacher sagt es so: «Mit mehr und besser ausgebauten Strassen nimmt nicht die Mobilität zu, sondern nur die Länge der zurückgelegten Wege und dabei sinkt unsere Lebensqualität. Der Rückzug des Autos aus unseren Lebensräumen hingegen sorgt für weniger Lärm, weniger Stau, weniger Abgase und weniger Energieverbrauch. Kehren wir darum zurück zur Mobilität im Kopf».

Auch die SP-GRÜ-Fraktion bedankt sich bei Regierung und Tiefbauamt für die Erarbeitung der Vorlage. Das 16. Strassenbauprogramm gibt uns hier in diesem Rat die Chance umzudenken. In welche Verkehrswege sollen wir in den nächsten fünf Jahren investieren und wie viel. Es braucht eine Verschiebung der Investitionsbeträge zugunsten des Langsamverkehrs, Geh- und Radwege oder Fussgängerstreifen usw. im Langsamverkehrbereich. Sie wissen es alle, viele Fussgängerstreifen entsprechen in unserem Kanton nicht den Sicherheitskriterien und müssen darum nachgebessert werden.

SP-GRÜ-Fraktion empfiehlt für das 16. Strassenbauprogramm eine Marschhalt bei der Planung von neuen grossen und teuren Strassenbauprojekten für den motorisierten Individualverkehr (MIV). Konsequenterweise werden wir darum Streichungsanträge stellen. Dies bei der N1 Teilspange Güterbahnhof St.Gallen, beim A1 Zubringer Rorschach und bei der Grünaustrasse in Wil. Diese drei Projekte sind in der Bevölkerung allesamt umstritten und sollen darum im 16. Strassenbauprogramm nicht weiter vorangetrieben werden. Wenn Sie diesen Streichungsanträge zustimmen, werden dadurch lediglich 4,1 Mio. Franken weniger in Strassenbauprojekte investiert. Diese 4,1 Mio. Franken, das ist weniger als ein Prozent der vorgesehenen 419,4 Mio. Franken, die der Kanton gesamthaft im 16. Strassenbauprogramm investieren möchte. Also ein bescheidener Verlagerungseffekt. Ebenso ablehnen werden wir die Anträge auf den grauen Blättern, die Strassenbauprojekte aus der Liste B in die Liste A vorziehen wollen. Von den 419,4 Mio. Franken Nettoinvestitionen, die der Kanton im 16. Strassenbauprogramm vorsieht, sind etwa 83 Prozent, also der Löwenanteil, reserviert für Strassenbauvorhaben der ersten Priorität, also der Liste A. Die grossen Brocken sind die Umfahrungen Bütschwil und Wattwil im Toggenburg sowie die Brücke Pfäfers-Valens. Gegen diese drei Grossprojekte opponieren wir nicht mehr. Weitere Grossprojekte lehnt die SP-GRÜ-Fraktion jedoch im 16. Strassenbauprogramm ab. Dafür sprechen im Wesentlichen zwei Gründe:

  1. St.Galler Richtplan: Der wurde richtigerweise auch von Göldi-Gommiswald bereits erwähnt, wenn man den Richtplan nämlich ernst nimmt, so kommt man zu einer strategischen Gesamtsicht und kann eine Gewichtung vornehmen. Ich möchte darum aus dem Richtplan, Teil «Gesamtverkehr», unter dem Zwischentitel «Nachhaltige Mobilität» etwas kurzes vorlesen. Da steht: «Die heutige Verkehrssituation und die erwarteten Entwicklungen korrespondieren in vielen Belangen nicht mit den Anforderungen an ein nachhaltiges Verkehrssystem. Die Leitsätze Verkehr in den Grundzügen der räumlichen Entwicklung des Kantons, lassen sich ohne lenkendes Eingreifen nicht erreichen. Im Sinne der Nachhaltigkeit ergeben sich folgende Handlungsprioritäten: 1. Förderung von konzentrierten Siedlungsformen mit kurzen Wegen, 2. Umlagern vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr oder auf den Langsamverkehr». Genau das wollen wir im 16. Strassenbauprogramm vermehrt. Wir sind uns bewusst, dass für den Langsamverkehr etwas mehr drin ist, als in alten Strassenbauprogrammen, aber das reicht nicht. Das Umdenken muss noch etwas mehr Fuss fassen. 3. Das Optimieren der vorhandenen Infrastrukturen, im Sinn der volkswirtschaftlichen Effizienz und 4. Ausbau der Infrastruktur im Sinne der Kapazitätserweiterung. Ja, neue Strassen schaffen Kapazitätserweiterung und das hat allerletzte Priorität gemäss Richtplan. Gesamtsicht ist also gefragt. Wir dürfen darum im 16. Strassenbauprogramm nicht Dinge beschliessen, die dem Richtplan völlig widersprechen, bzw. die Prioritätensetzung auf den Kopf stellen und die Kapazitätserweiterung für den MIV als erste, statt als letzte Priorität setzen.

  2. Agglomerationsprogramme: Ich beginne hier gerne mit einem Kompliment an die Mitarbeiter des Tiefbauamtes für die Arbeit an den Agglomerationsprogrammen, insbesondere im Bereich Langsamverkehr weisen nämlich vier der fünf St.Galler Agglomerationsprogramme eine hohe Qualität auf, was dazu führte, dass der Bund für diese Programme (St.Gallen - Rorschach - Arbon, Obersee und Wil) einen hohen Beitragssatz von 40 Prozent in Aussicht stellt. Beim Agglomerationsprogramm Werdenberg sind es 35 Prozent. Das Agglomerationsprogramm Rheintal ist leider durchgefallen und erhält keine Bundesbeiträge. Allein für die Ausgewiesenen Langsamverkehrsprojekte in diesen vier vom Bund als ausgezeichnet bewerteten Agglomerationsprogramme stellt der Bund 60 Mio. Franken an Unterstützungsgeldern in Aussicht. Diese Gelder fliessen aber nur dann, wenn der Kanton und die Gemeinden diese Langsamverkehrsprojekte in den Jahren 2015 bis 2018 auch realisieren oder zumindest anstossen. Sie haben ja sicher gemerkt, dass Agglomerationsprogramm korrespondiert zeitlich fast mit dem Strassenbauprogramm, nicht ganz. Das erste Jahr 2014 ist im Agglomerationsprogramm nicht enthalten, dort sind es die Jahre 2015 bis 2018, aber es zeigt sich, dass im 16. Strassenbauprogramm diese Agglomerationsprojekte Platz haben müssen. Der Kanton muss also in seinem Strassenbauprogramm 60 Mio. Franken für Langsamverkehrprojekte bereitstellen und die Gemeinden ungefähr weitere 30 Mio. Franken. Der Kostenteiler ist im Grossen und Ganzen zwei Teile zu zwei Teilen und einem Teil, das ergibt 60 Mio. Franken vom Bund, 60 Mio. Franken vom Kanton und 30 Mio. Franken durch die Gemeinden.

Wenn man nun in der Investitionsübersicht Seite 44 in der Botschaft nachschaut, finden wir hier die benötigten 90 Mio. Franken für den Langsamverkehr bei weitem nicht. Sie können hier nachlesen, vorgesehen sind für Langsamverkehr und Fussgängerübergänge 10 Mio. Franken, und dann gibt es noch den Punkt Agglomerations-Verkehr, wo noch weitere kleine Vorhaben auch eingeschlossen mit 25 Mio. Franken. Da sind die Gemeindebeiträge auch schon dabei, wenn ich das zusammenzähle, dann komme ich auf 35 Mio. Franken, es müssten aber 90 Mio. Franken sein. Immerhin wurde uns in der vorberatenden Kommission von Fachseite des Tiefbauamtes zugesichert, dass im Rahmen der Umsetzung der Agglomerationsprogramme etwa 50 Mio. Franken kantonale Mittel für Langsamverkehrsmassnahmen eingesetzt werden sollen. Dies allerdings unter der Bedingung, dass die Gemeinden ihren Beitrag bei der Planung, Finanzierung und Realisierung ebenfalls beisteuern. Darum möchte ich an dieser Stelle die Gemeindepräsidenten und weiteren Exekutivmitglieder in diesem Rat besonders ermuntern, die Langsamverkehrprojekte und die Gestaltung der Strassenräume in ihren Gemeinden voranzutreiben. Es handelt sich wohl um eine einmalige Chance, die uns hier bevorsteht. Diese 60 Mio. Franken Bundesbeiträge für Langsamverkehrsprojekte dürfen nicht ungenutzt bleiben. Warum stellt wohl der Bund ausgerechnet den St.Gallen fast einen Viertel des Gesamtbetrages für die ganze Schweiz für Langsamprojekte innerhalb der Agglomerationsprogramme zur Verfügung? Warum so viel? Wohl darum, weil bei uns Nachholbedarf besteht. Den gilt es zu nutzen.

Um das zu ermöglichen muss das Baudepartement wohl auch bei den internen Ressourcen, bzw. bei den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein paar Verschiebungen vornehmen. So braucht es mehr Personal beim Langsamverkehr und für die kommenden fünf Jahre wohl etwas weniger beim traditionellen Strassenbau. Das muss möglich sein, denn der Verfall der 60 Bundesmillionen oder auch nur ein Teil davon wegen Untätigkeit oder zu wenig Engagement des Kantons wäre aus unserer Sicht eine Katastrophe. In jedem andern Bereich bemühen wir uns auch Bundesmittel abzuholen und einzusetzen, dort wo uns diese Möglichkeit geboten wird. Es besteht Nachholbedarf beim Langsamverkehr, das ist ausgewiesen und die Agglomerationsprogramme zeigen das überdeutlich. Durch das Zurückstellen der neuen Strassenprojekte gewinnen wir Geld und Ressourcen, um bei den Lanngsamverkehrsprojekten vorwärts zu machen. Nutzen wir diese Chance im 16. Strassenbauprogramm.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

An der Sitzung in der vorberatenden Kommission wurde das 16. Strassenbauprogramm für die Jahre 2014 bis 2018 behandelt. Es wurden über Strassenprojekte die in der Kategorie A, also ausführungsreif sind, und solche die zwar angemeldet, Kategorie B, aber noch nicht fertig geplant sind - sprich der letzte Schliff noch fehlt - entschieden. Weitere Wunschprojekte stehen an, oder werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben bzw. zurückgestellt. Leider reichen die zur Verfügung stehenden Mittel bei Weitem nicht aus, um alle Begehrlichkeiten abzudecken. Wiederum fehlt leider im 16. Strassenbauprogramm unter Priorität A für die Region Linthgebiet die Verbindung und Entlastungsstrasse von der A53 in Richtung Gaster. In den betroffenen Gemeinden Schmerikon-Uznach und Kaltbrunn ringt man in der Zwischenzeit schon seit 40 Jahren um eine optimale Entlastungsstrasse. Durch eine Verbindung und Entlastungsstrasse werden die Industrie und Einkaufscenter wie auch der Individualverkehr weit besser an die A53 angeschlossen und entlasten den Durchgangsverkehr gewaltig. Die Bevölkerung des Städtchens Uznach und Umgebung könnte endlich aufschnaufen, wenn der gesundheitsgefährdende Zustand beseitigt würde. Auch der öV erhielt durch eine Entlastungsstrasse eine massive Aufwertung, durch entsprechende bessere Dienstleistung (Pünktlichkeit) in den Gemeinden durch staulose Strassen. Die Idee oder die Zusicherung seitens des Baudepartementes, bei einer allfälligen Verzögerung eines Projektes aus dem Anhang A, es könnte ein Projekt aus Anhang B bevorzugt werden, hatte für mich im letzten 15. Strassenbauprogramm noch einen kleinen Hoffnungsschimmer geweckt.

Die Verkehrsentlastung Rapperswil-Jona war unter der Priorität A aufgeführt und wurde ja bekanntlich vom Volk abgelehnt. Aber nichts dergleichen von einem Projekt, dass unter Priorität B bewertet war, wurde in die Priorisierung A verschoben. Also wer das eben Gesagte seitens des Baudepartementes glaubt, der wird seelig gesprochen oder spätestens im nächsten Strassenbauprogramm seine Enttäuschung erleben.

Nun noch ein paar Worte zu den finanziellen Mittel im Strassenbau: Die finanziellen Mittel für den Strassenbau werden in Zukunft nicht besser, Nein, es werden eher noch weniger Mittel zur Verfügung stehen. Grössere Bauvorhaben im Strassenbau vom Kanton können oder werden unter Umständen eine Entlastungsstrasse auf Jahre blockieren oder verhindern. Ich bitte die Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus den anderen Regionen, das eben Vorgetragene bei ihren Entscheiden zu berücksichtigen und unser Anliegen aus dem Linthgebiet zu unterstützen. Auch die Gemeinderäte aus den betroffenen Gemeinden stehen ganz klar hinter einer Entlastungsstrasse. Bitte geben Sie sich bei der anschliessenden Spezialdiskussion einen Ruck und unterstützen Sie den Antrag die Verbindungs-Entlastungsstrasse Gaster von der Priorisierung B in die Kategorie A zu verschieben. Die Bevölkerung des Linthgebietes wird es zu schätzen wissen und dankt es Ihnen sehr.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Vorerst schliesse ich mich dem Dank des Vorredners an für die umfassende und ausführliche Vorlage. Sie ist eine gute Beratungsgrundlage und zeugt von einer hohen Professionalität und einer sehr guten Arbeit im Departement, das möchte ich an dieser Stelle explizit erwähnen ,und danke den Verantwortlichen sei es auf der Regierungsbank oder heute auch hier auf der Tribüne dafür ganz herzlich.

Wir haben die Beratungsgrundlage durchgesehen und kommen zum Schluss, dass die beantragten Strassenplanänderungen für die CVP-EVP-Fraktion gut nachvollziehbar sind. Bei der Beratung des Kantonsratsbeschlusses über das 16. Strassenbauprogramm ist uns aufgefallen, dass die Priorisierung zu Diskussionen Anlass gegeben haben. Das Verfahren für die Priorisierung der Bauvorhaben erscheint uns erprobt und eingespielt, beim nun mehr 16. Strassenbauprogramm scheint die erforderliche Routine vorhanden. Der Ablauf ist klar im Bericht auf Seite 34ff beschrieben. Die Gemeinden sind es, die Begehren anmelden. Diese Begehren werden standardmässig geprüft und priorisiert. Zu den Indikatoren in diesem Prüfungszyklus gehören unter anderem Reisezeit, Emissionen, Umwelt, Betriebskosten, Reduktion von Unfällen usw. Letztlich werden die Projekte einer Kostostenwirksamkeitsanalyse unterstellt und diejenigen, die gut abschneiden, werden in die Liste A aufgenommen. Was dabei fehlt ist eine Beurteilung nach der Gewichtung der strategischen Bedeutung dieser Vorhaben aus kantonaler Sicht. Hier sähe die CVP-EVP-Fraktion gerne eine Gewichtung, die nicht nur auf die entsprechend genannten technischen Kriterien abstützt. Als Grundlage dieser Priorisierung könnte durchaus eine Gewichtung der Projekte nach Bedeutung und Ziele des Kantons sein. Dazu kann ein Leitbild helfen, ein Regierungsprogramm, ein Richtplan oder wenn dieses dann einmal breit abgestützt politisch akzeptiert ist, das Raumkonzept des Kantons St.Gallen. Die CVP-EVP-Fraktion ist klar der Meinung, das insbesondere vor dem Hintergrund einer engeren Finanzsituation der Entscheid, welche Strassenbauvorhaben realisiert werden, nicht allein auf einer technischen Beurteilung basieren darf. Mit dem Strassenbauprogramm wird über viel Geld beschlossen, die Frage wo in die Verkehrsinfrastruktur investiert wird, darf in Zukunft nicht allein auf der Kostenwirksamkeitsstudie basieren, so wie die Regierung dies in der Vorlage eindeutig darlegt. Es gingen offenbar 497 verschiedene Begehren ein, 261 wurden bewertet nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit und Kostenwirksamkeit. Eine Gewichtung der Vorhaben bezüglich ihrer strategischen Bedeutung fehlt. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt daher die Anträge der vorberatenden Kommission, dass die Regierung bei der Beurteilung für Ersatzprojekte, die bei entsprechend vorhandenen Mitteln oder wenn Ersatz angezeigt ist, nachgerückt werden sollen, insbesondere solche übergeordneten Ziele des Kantons berücksichtigt werden sollen. Grundsätzlich würde dies natürlich auch für die Liste A gelten. Die CVP-EVP-Fraktion erwartet von der Regierung deshalb, dass sie in Zukunft und beim nächsten Strassenbauprogramm eine entsprechende Gewichtung vornimmt. Für diesmal haben wir Verzichtet, einen entsprechenden Antrag auf die bereits im A eingeteilten Vorhaben zu verzichten. Wir machen den Tatbeweis damit, dass wir ein Projekt, das explizit im von der Regierung verabschiedeten Richtplan der Region aufgenommen ist und dort auch als Kernelement dieser Regionalentwicklung dieses Richtplans dargestellt ist, dass wir exemplarisch dieses Projekt unterstützen und von der Liste B in die Liste A transferieren möchten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Es handelt sich um eine sehr gut fundierte Grundlage, die nicht nur in anschaulicher Weise die grossen Aufgaben im Strassenbau darlegt, sondern auch eine Priorisierung ermöglicht und Aufschluss über die komplexe Finanzierung von Strassenbau und Strassenunterhalt gibt. Eine Prüfung der uns von Regierung und Kommission vorgelegten Vorlage ergibt zum einen, dass die Aufgaben im Strassenbau und -unterhalt auch in den nächsten Jahren beträchtlich sein werden. Eine Priorisierung ist erforderlich und sie erfolgt richtigerweise zum einen aufgrund der Wichtigkeit, zum anderen aber auch aufgrund der Realisierungsbereitschaft der einzelnen Projekte in den Regionen.

Die FDP-Fraktion wird der von der Kommission nun beschlossenen Priorisierung zustimmen und allenfalls auf Einzelanträge Stellung beziehen. Wesentlich Projekte, die nun zur Realisierung bevorstehen, werden von uns nicht bestritten. Von grosser Priorität für die FDP-Fraktion, auch für den Kanton St.Gallen, wird sicher die Realisierung der 3. Rosenbergröhre und die Studie für eine Teilspange Güterbahnhof sein. Hier sind vorerst lediglich rund Fr. 600'000.- für Projektierungsarbeiten eingesetzt. Sollte es sich ergeben, dass die Projektierung rasch abgeschlossen und die Realisierung bereits im Rahmen, bzw. im Zeitrahmen des 16. Strassenbauprogrammes an die Hand genommen werden könnte, so müssten hier zusätzliche Mittel gesprochen werden. Die Engpassbeseitigung im Raume St.Gallen ist daher von grosser Wichtigkeit und wir müssen alles daran setzen, dass die vom Bund nun vorerst in einer zweiten Priorisierung in Aussicht gestellten Mittel auch rasch eingesetzt werden können.

Erlauben Sie uns noch zwei, drei Überlegungen zum Thema Finanzierung: Es wird immer wieder ins Feld geführt, dass das Strassenbauprogramm ein reines Programm zur Förderung des lndividualverkehrs sei. Das trifft so nicht zu, weil sich auch ein grosser Teil des nicht schienengebundenen öffentlichen Verkehrs auf den Strassen und insbesondere den Staatsstrassen abwickelt. Es trifft weiter nicht zu, weil mit den Mitteln des Strassenverkehrs auch der Langsamverkehr, Wanderwege, Amphibienschutzmassnahmen, Bushaltestellen und sogar die Durchmesserlinie Appenzell-St.Gallen-Trogen finanziert wird. Es sind auch beträchtliche Massnahmen aus diesem Paket für Lärmschutz vorgesehen. All dies wird über das Strassenbauprogramm bzw. den Strassenfond finanziert. Meine Betrachtung fällt deshalb etwas positiver aus, als jene von Blumer-Gossau.

Es war seinerzeit eine grosse Leistung, dass der Strassenbau mit allen gerade aufgezählten Massnahmen aus anderen Bereichen mittels einer Spezialfinanzierung realisiert wird. Um diese Finanzierung beneiden uns zahlreiche Kantone. Umso mehr müssen wir aufpassen, dass aus dem Strassenfond nicht laufend weitere Mittel entzogen werden. In der Botschaft auf Seite 51 ist dargelegt, dass dieser Mittelentzug pro Jahr rund 37,8 Mio. Franken beträgt. Mit diesen Mitteln könnte beispielsweise die Umfahrung Bütschwil vollständig gebaut werden.

Nochmals aufmerksam machen wollen wir auf die Frage des Kantonsstrassenunterhaltes, welche ich schon vor dem Mittag angetönt habe. Im Rahmen des 16. Strassenbauprogrammes sollen rund 255 Mio. Franken dafür aufgewendet werden. Die Regierung weist auf die dringend erforderlichen Belagssanierungen hin und stellt dann fest, dass aus finanziellen Gründen

nicht alles abgedeckt werden könne. Der bauliche Zustand der Infrastrukturbauten verschlechtere sich damit weiterhin und müsse in den folgenden Strassenbauprogrammen im erhöhten Ausmass nachgebessert werden.

Wir möchten dass man sich dem voll bewusst ist und dementsprechende wirksame Massnahmen einleitet. All diese Fragen müssen im Interesse der Infrastrukturerhaltung

geklärt werden. Es geht nicht nur darum, unser Strassennetz zu ergänzen und zu vervollständigen, sondern auch das bestehende Strassennetz laufend zu unterhalten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

In der Junisession bestellte der Rat die Kommission zum Geschäft 36.13.02 «Kantonsratsbeschluss über das 16. Strassenbauprogramm für die Jahre 2014 bis 2018 und 36.13.03 IX. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan, dazu wurde dem Rat der Bericht der Regierung zugestellt. Dazu wurde dem Rat der Bericht der Regierung zugestellt. Als weitere Unterlagen wurde dem Rat die Interpellation Blumer-Gossau 51.13.36 zugestellt, diese konnten im Rahmen der Beratung der Kommission diskutiert und somit auch beantwortet werden. Die Kommission, bei einzelnen Schreiben auch der Kantonsrat, wurden von verschiedenen Institutionen und Interessensgruppen mit diversen Schreiben zum 16. Strassenbauprogramm bedient. Diese wurden innerhalb der Kommission nicht speziell erwähnt und auch nicht diskutiert. Am 29. August 2013 fand in St.Gallen die Sitzung der vorberatenden Kommission zu den bereits erwähnten Vorlagen statt. Dazu war der Vorsteher des Baudepartementes, der Tiefbaumeister, sein Stellvertreter, der Leiter Kunstbauten und der Leiter Strassenkreisinspektorate anwesend, welche die Vorlage vertraten. Die anfänglich gewählte vorberatende Kommission wurde durch zwei Ersatzwahlen verändert. Für Gut-Buchs nahm Blumer-Gossau und für Wasserfallen-Goldach Blum-Mörschwil Einsitz. Wie bereits vor dem Mittag, wurde das Geschäft zum VII. Nachtrag zum Strassengesetz diskutiert. Das 16. Strassenbauprogramm betrifft die Jahre 2014 bis 2018. Der Kanton St.Gallen berät im Fünfjahresrhythmus das Strassenbauprogramm für den ganzen Kanton. Die Regierung geht in der Vorlage zu Beginn auf das 15. Strassenbauprogramm ein, welches bis auf wenige Ausnahmen ausgeführt werden konnte. Erwähnenswerte Projekte sind dabei sicher die Brücke in Pfäfers, Umfahrung Bütschwil oder das Projekt Umfahrung Wattwil, welche jetzt in naher Zukunft zur Realisierung geführt werden können. In Zukunft stehen weitere Grossprojekte im Raum Goldach- Rorschacherberg-Rorschach, welche zu einer konkreten Lösung erarbeitet werden konnten. Weitere Projekte sind die Südspange St.Gallen, Umfahrung Diepoldsau, Nordanbindung Wil, wenn wir nur drei davon nennen möchten.

Die Regierung kommt danach auf den Nationalstrassenunterhalt zu sprechen, welcher der Kanton St.Gallen als Leistungserbringer durch die Gebietseinheit 6 für den Bund ausführt. Der Nationalstrassenunterhalt konnte durch verschiedene Synergien mit umliegenden Kantonen ergänzt werden, dadurch erfährt der Kanton St.Gallen diverse Abgeltungen der zuständigen Kantone. Die Regierung zeigte weiter die Finanzierung und die Investitionen des Strassenbauprogrammes auf. Beim 16. Strassenbauprogramm wird ein Gesamtvolumen von 1,144 Mrd. Franken eingesetzt. Diese werden wie folgt verwendet: 419 Mio. Franken an den Kantonsstrassenbau, 288 Mio. Franken durch Kantonsbeiträge an die politischen Gemeinden, 178 Mio. Franken an die Verkehrspolizei, 1 Mio. Franken an die Prüfstellen des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes, 255 Mio. Franken an den Kantonsstrassenunterhalt und 3 Mio. Franken durch Passivzinsen. Die Einspeisung des Strassenverkehrsfonds setzt sich zusammen aus zweckgebundenen Mittel des Strassenverkehrs mit 727 Mio. Franken, dem Anteil von Treibstoffzoll von 91 Mio. Franken, der Anteil LSVA mit 123 Mio. Franken und einem Teil des Nationalstrassenüberschusses von 9 Mio. Franken. Wer nun diese Zahlen summiert hat, konnte feststellen, dass Ein- und Ausgaben sich nicht decken. Der Restbetrag im 16. Strassenbauprogramm wird durch die Defonierung des aktuellen Bestands des Strassenfonds von 177 Mio. Franken und einer zukünftigen Verschuldung per 2018 von 17 Mio. Franken erreicht.

In einem langfristigen Ausblick wurde in der Strassenfinanzierung aufgezeigt, dass in Zukunft die verfügbaren Mittel für weitere Grossprojekte beschränkt sind. Im 16. Strassenbauprogramm sind insgesamt 40 Mio. Franken, oder anders gesagt, 8 Mio. Franken pro Jahr, aus den Globalbeiträgen des Bundes berücksichtigt. In der Botschaft wurde der Kommission aufgezeigt, wie ein Prozess des Strassenbaugrossprojektes vor sich geht. Es erfolgt eine Studie, durch die Ergebnisse werden Projekte entsprechend priorisiert. Wurden ein oder mehrere Projekte priorisiert. Wurden ein oder mehrere Projekte priorisiert, so wird über dieses die Projektierung gemacht. Auch dort erfolgt danach eine Priorisierung. Daraus erfolgt der dritte Schritt, die Realisierung. Im dritten und letzten Schritt werden in den meisten Fällen keine Priorisierungen gewählt, sondern die Projekte laufen parallel. Durch verschiedene äussere Einflüsse, wie Einsprachen, Vergaben usw. ergibt sich in den meisten Fällen eine zeitliche Verschiebung. Durch die Regierung wurde der Kommission anhand von verschiedenen aktuellen Grossvorhaben aufgezeigt, wie der zeitliche Ablauf und der Prozessablauf vor sich gegangen sind. Auch zeigte die Regierung auf, wie der Kanton St.Gallen im kantonalen Vergleich positioniert ist. Dies anhand der Zahlen 2012 in den Bereichen Winterdienst, Reinigung, Grünpflege, technischer Dienst, Unfalldienst, bauliche Reparaturen und ausserordentlicher Dienst. Dabei zeigte sich, der Kanton St.Gallen setzt den Frankenbetrag pro Kilometer gut ein. In der Botschaft wurde durch die Regierung der Gesamtverkehr aufgezeigt, dies anhand des Raumkonzeptes Schweiz und auch des Raumkonzeptes St.Gallen, welches zwischenzeitlich durch die Regierung gutgeheissen wurde. Wie das Raumkonzept ausführt, ist Verkehr nicht nur zum Selbstzweck, sondern untrennbar mit der Siedlungsentwicklung und für die Gemeinden, Agglomerationen und Kanton von grosser Bedeutung. Der Kanton hat einen Verfassungsauftrag den ganzen Kanton ausreichend zu erschliessen und die verschiedenen Verkehrsmittel sinnvoll und bedarfsgerecht einzusetzen. Dabei spielt der motorisierte Individualverkehr (MIV), wie er auch genannt wird, eine wichtige Rolle. Zudem muss der Kanton jederzeit garantieren können, dass das Kantonsstrassennetz zu nutzen ist. Besonders zu erwähnen ist, dass der Langsamverkehr im 16. Strassenbauprogramm stärker gewichtet wurde und auch mehr Mittel zur Verfügung stehen. Dies auch aufgrund der vorhandenen Bundesmittel, welche dadurch frei werden. Durch die Verwaltung wurde der Kommission aufgezeigt, wie die Erstellung des 16. Strassenbauprogrammes zustande gekommen ist. Im Dezember 2011 lud das Baudepartement interessierte Stellen, das sind Städte, Gemeinden, Regionalplanungsgruppen und andere kantonale Departemente ein, Begehren für das 16. Strassenbauprogramm bis März 2012 einzureichen. Dabei wird auch bekanntgegeben, welche Unterlagen da mitzuliefern sind. Gesamthaft wurden 653 Projekte von 76 Gesuchstellern eingereicht. Nach Abzug der Doppelnennungen und anderen Gründen, für die nicht gerechtfertigte Eingabe resultierten für das 16. Strassenbauprogramm deren 261 zu bewertende Vorhaben. Es wurde der Kommission aufgezeigt, wie die Bewertung von Projekten vollzogen worden ist und wie die Priorisierung zustande kam. Die Priorisierung A, Bauvorhaben der ersten Priorität, werden im 16. Strassenbauprogramm verwirklicht, B Bauvorhaben der zweiten Priorität, Ersatzprojekte und C weitere Projekte. Eine Übersicht der Eingaben in den verschiedenen Sparten sei es Kunst- oder Strassenbauten, Langsamverkehr, Geh- und Radwege, kann in der Botschaft der Regierung nachgelesen werden, auch wie der Mechanismus der Bewertung vollzogen worden ist. Ein Antrag aus der Mitte der Kommission wünscht, dass nicht nur die technischen Grössen in der Bewertung mit einbezogen werden. Durch die Ergänzung in Ziff. 3, wie sie die Kommission auf dem gelben Blatt vorschlägt, wird den äusseren Einflüssen in der Bewertung Rechnung getragen. Die Entwicklung des Motorfahrzeugbestandes hat sich in den letzten Jahren stetig vergrössert. Per Ende 2011 waren im Kanton St.Gallen 362'000 Fahrzeuge eingelöst. Der Bestand ist seit 1990 um rund 87'000 Fahrzeuge angewachsen, was einer Zunahme von 52 Prozent entspricht. Der mittlere Steuerertrag pro Fahrzeug ist in den letzten Jahren jedoch gesunken, dies aufgrund leichterer Fahrzeuge und auch dadurch, dass verschiedene Fahrzeuge für eine erste Dauer steuerbefreit sind. Die Anzahl ist jedoch, wie bereits erwähnt, gestiegen. Wie bereits zu Beginn erwähnt, beträgt beim Ablauf des 16. Strassenbauprogramms die Verschuldung 17 Mio. Franken im Strassenfonds.

Zu den einzelnen Projekten: Die Kommission diskutierte die Ziffern gemäss Seite 93ff und den entsprechenden Anhang A dazu. Im Anhang A sind die Projekte des Strassenbauprogramms nach ihrer Priorität aufgeführt. Innerhalb der Kommission wurden verschiedene Anträge zu Einzelprojekten gestellt. Drei dieser wurden durch meinen Stichentscheid in der Kommission abgelehnt, einzelne dieser Anträge sind im Rat wieder eingereicht worden. Aus Sicht des Präsidenten ist das Vorgehen gerechter, diese im Rat zu behandeln, das dort alle Regionen gleichermassen vertreten sind und nicht nur nach ihrer Parteistärke in der vorberatenden Kommission. Gesamthaft sind 90 Projekte in der Priorität A und somit bereit für die Realisierung im 16. Strassenbauprogramm. Werden neue Projekte in die Priorisierung A aufgenommen, erhöht sich die Verschuldung des Strassenfonds entsprechend oder es müssen andere daraus gestrichen, um sozusagen im Lot zu bleiben. Wie im VII. Nachtrag zum Strassengesetz und im II. Nachtrag zum 15. Strassenbauprogramm, stellt die Kommission den Antrag, dass das Wort Reinertrag durch das Wort Gesamtertrag auch im 16. Strassenbauprogramm ersetzt wird.

In der Schlussabstimmung stimmt die Kommission dem Kantonsratsbeschluss über das 16. Strassenbauprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 mit 11:1 bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten zu.

Auch wurde der IX. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan diskutiert. Dieser gab jedoch wenig zu diskutieren. Dabei geht es um Anpassungen und Bereinigungen der Zuständigkeiten verschiedener Strassenabschnitte, wie sie diese in den Kartenausschnitten in der Vorlage sehen. Dabei werden einzelne Abschnitte in die Kompetenz des Bundes oder der Gemeinden entlassen und auf der anderen Seite werden Abschnitte in den Kantonsstrassenplan aufgenommen. Die Kommission stimmte in der Schlussabstimmung dem IX. Nachtrag einstimmig bei zwei Abwesenheiten zu.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich bedanke mich für die gute Aufnahme. Es wurde schon eine sehr umfassende Auslegeordnung gemacht, der Kommissionspräsident hat die wichtigsten Sachen gesagt und die einzelnen verschiedenen Positionen haben Sie wieder zur Kenntnis nehmen können, so wie es in der vorberatenden Kommission auch geschehen ist. Ich möchte schon betonen, wir sprechen jetzt, im 16. Strassenbauprogramm, aber eigentlich haben wir heute das öV-Programm besprochen. Ich lege im Baudepartement wert darauf, dass wir von Gesamtverkehrskonzepten sprechen. Es kann nicht sein, dass immer wieder versucht wird, die Strasse gegen den öV auszuspielen - das bringt nichts. Wir müssen situativ am richtigen Ort, den richtigen Verkehrsträger einsetzen und das geht nur miteinander und nicht gegeneinander - darauf lege ich Wert. Das machen wir in der Raumplanung, in der Richtplanung und das versuchen wir auch in enger Zusammenarbeit zwischen öV- und Strassenbauprogramm. Und vergessen Sie bitte bei allem Engagement für den Langsamverkehr nicht, ich bin für jeden Kilometer Wanderweg und Fussweg, aber spielen Sie nicht alles gegeneinander aus. Wir haben riesen Fortschritte gemacht, wir haben sehr gute Aggloprogramme und wollen den Langsamverkehr fördern. Wir haben noch gar nie so viel Geld eingestellt um diese Projekte weiter zu fördern. Im Übrigen sage ich Ihnen, dass der ganze öV schlicht nichts nützt, wenn ich im Postauto im Stau stehe, wenn die Strassen nicht ausgebaut sind. Jeder nichtschienengebundene Verkehr braucht funktionstüchtige Strassennetze, wie alle andern auch. Sie haben gesehen, diese Programm zu erstellen alle fünf Jahre ist fast zu einem Ritual geworden. Wir fragen sehr früh die Gemeinden, und dort kann ich immer sehr positiv das Baudepartement loben, dass man die Projekte eingeben darf und wir darauf eingehen, dass wir prüfen, besprechen, priorisieren, vor allem geht es ja um verschiedenen Kategorien, die wir behandeln. Die grossen Brocken sind die Umfahrungsstrassen, es geht aber auch um Korrekturen, es geht um Verkehrssicherheit, es geht um Rad- und Fusswege, es geht um Lärmschutz und letztendlich geht es vor allem schwergewichtig um die Agglomerationsprogramme, die wir eingestellt haben. Wir priorisieren dort, wo die Investitionen, der eingesetzte Franken, auch Wirkung erzielen kann und es werden keine Wünsche erfüllt. Wir versuchen die Projekte neutral zu beurteilen, es gibt hier keine Privilegien. Wir haben jetzt wieder ein ehrgeiziges Programm zusammengestellt, in der Hoffnung, wie im 15. Strassenbauprogramm, das Meiste auch realisieren zu können und nicht nur Versprechen zu geben in die A-Priorisierung und dann nicht umsetzen zu können. Das allerdings ist nicht ganz einfach, weil viele grössere Projekte einfach zeitlich nicht einschätzbar sind, weil immer wieder auch mit Rechtsmittel Projekte verzögert werden. Das müssen wir so zur Kenntnis nehmen.

Ich komme selbstverständlich noch zur Finanzierung: Das ist ein Problem. Im A-Projekt haben wir nur das eingestellt, was wir insgesamt überhaupt finanzieren können, mit den Mittel, die uns zur Verfügung stehen. Das hat nichts zu tun mit dem Thema von heute Morgen, das ist bei uns schon nicht mehr dabei, wir haben das, was wir zur Verfügung haben, zusammengestellt auf Seite 50 Ihrer Botschaft und über diese Mittel werden wir verfügen. Hingegen muss ich klar sagen, wir gehen mit unsern Mittel sorgfältig um. Wir haben auch klare Prioritäten. Die erste Priorität, auch wenn ich jemandem von heute Morgen widersprechen sollte, der Unterhalt ist nicht gefährdet. Wir sind zum Glück nicht so schlecht dran, wie bei den Hochbauten, wo wir regelmässig weitere Aufschübe hinnehmen müssen. Der Betrieb ist die erste Priorität, es geht um 86 Kilometer Kantonsstrassen, es geht darum, dass wir unserem Wirtschaft und dem Tourismus sowie auch der Mobilität der Bevölkerung in abgelegenen Regionen ermöglichen.

Es geht zweitens um den Unterhalt, darum, dass diese Strassen rund um die Uhr das ganze Jahr zur Verfügung stehen, es geht um Korrekturen, Sanierungen, Sicherheit und nur mit dem Rest, der kommt in den Fonds für Grossprojekte. Wenn wir haben, werden wir dort darüber verfügen, und wenn nichts vorhanden ist, gibt es auch nichts zu bauen. So einfach ist es, es sind keine zusätzlichen Mittel drin. Jetzt muss ich vielleicht ausholen: Wie wird denn unser Strassenfonds überhaupt geäufnet? Hier musste ich einen Blick über die Kantonsgrenzen hinaus machen. Ich möchte Ihnen nicht widersprechen, Rickert-Rapperswil-Jona, Sie haben heute bildlich dargestellt, wie super wir es haben. Sie haben recht, wenn Sie nur ein bisschen in die Zukunft denken. Wenn wir das ganze etwas länger sehen, muss ich Sie informieren, dass sich morgen die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BEPUK) und ein Thema, das uns sehr beschäftigt, auch mit dem ASTRA zusammen, wie können wir langfristig diese Finanzierung unseres National- und Kantonsstrassennetzes überhaupt sicherstellen. Das ist die Frage. Sie haben kurzfristig recht, noch gibt es immer mehr Autos, darum haben wir mehr Stau, das ist die Logik. Wir haben auch betriebsstoffärmere Autos, das stimmt. Das heisst, es wird auch weniger Treibstoff verbraucht, damit gibt es automatisch weniger Einnahmen, das wird sich ausweisen. Zusätzlich kommen neue Auflagen, die wir zu erfüllen haben bezüglich der Verkehrssicherheit, die wir zu erfüllen haben und damit wird der Unterhalt des grossen Netzes immer teurer und aufwendiger. Es sind grosse Sanierungen an Brücken, Tunnels und Strassen, die müssen wir erfüllen und wir gehen davon aus, dass wir in 10 bis 15 Jahren wirklich Probleme bekommen, die nötigen Mittel zur bekommen. Der Bund möchte jetzt, wie die konfortable Situation des öV besteht mit dem Fonds, auch einen Fonds machen, den sogenannten Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr (NAF). Hier sollen die Mittel festgelegt werden, die für den Strassenbau zur Verfügung stehen, damit der Unterhalt langfristig gesichert werden kann. NAF heisst, ich wollte es eigentlich getrennt haben, es ist aber schon zu spät, der Agglomerationsverkehr, der ja Strassen und Schiene und Langsamverkehr dient, ist in den Strassen drin. Hier werden die Mittel auch zur Verfügung gestellt und die 1,6 Mrd. Franken für die 20 Jahre Langsamverkehr genügen bei weitem nicht. Die Kantone, die gute Projekte haben, werden mehr bekommen, da sind wir auf gutem Weg, das wissen wir schon lange. Das sind unsere Anliegen und unsere Probleme, wenn man ein bisschen in die Zukunft blickt. Was heisst das für uns im Kanton? Es besteht eine weitere Unsicherheit bezüglich der Finanzen. Sie wissen, es geht um den Netzbeschluss des Bundes. Der Bund hat mit dem NFA die Teilung gemacht Nationalstrassen dem Bund, Baubetrieb und Unterhalt und die Kantonsstrassen den Kantonen. Soweit so gut. Aber was nicht übertragen werden konnte und was auch noch offen steht, ist das Grundnetz. Die Ergänzung für das Grundnetz sind etwa 400 Kilometer Strassen, die jetzt auch an den Bund übergehen sollen, das sind die Anschlüsse an alle Hauptorte der Kantone, es ist bei uns die A53. Das ist ein Grundnetz über alles, was nicht vierspurig ist. Diese Strassen soll der Bund übernehmen, er ist bereit. Das sind natürlich unregelmässige Entlastungen für die ganzen Kantone und deshalb hat man sich geeinigt, dass das lösbar ist, der Bund diese Strassen übernimmt, wenn im November der Erhöhung der Vignette zugestimmt wird. 100 Franken für ein ganzes Jahr auf unserem Nationalstrassennetz für eine Erhöhung, die schon lange nicht mehr stattgefunden hat, dann können wir unsere A53 abtreten, dann sind wir nicht mehr verantwortlich von der A1 bis zur Appenzellergrenze - Nachbarkantone treffen ähnliche Stücke -, und dann können wir unsere Mittel für unsere kantonalen Strassen einsetzen. Wenn der Netzbeschluss nicht zustande kommt, bleibt uns die A53 und wir werden dort unterhalten müssen zu Lasten unseres Fonds, das uns für alle anderen Aufgaben wieder entfällt. Das ist eine Unsicherheit auf die langfristige Finanzierung. Und wir, alle Baudirektoren der Schweiz, hoffen sehr, dass dieser Vignette zugestimmt wird, so dass wir dieses Problem mit dem Bund definitiv lösen können und er diese Strassen ins Eigentum und den Unterhalt und Bau übernimmt.

Zu unserer eigenen Finanzierung: Sie haben einen Überblick auf Seite 51 Ihrer Botschaft, die möchte ich emotionslos präsentieren und Ihnen vor Augen führen. Es ist so, wir brauchen letztendlich bis zum Ende dieses Strassenbauprogramms aufgrund der bereits bewilligten grossen Projekte, die Reserven, die wir jetzt haben. Wir sind leicht verschuldet und Sie müssen zur Kenntnis nehmen, ich spreche jetzt im Hinblick auf die neuen Umfahrungsstrassen, dass wir auch im 17. Strassenbauprogramm bereits 66 Mio. Franken ausgegeben haben, die dann nicht mehr zur Verfügung stehen für neue Strassen. Ich bitte Sie, dass Sie davon Kenntnis nehmen.

Es geht mir darum, dass wir die Grossprojekte etwas betrachten. Ich habe gesehen, dass das Hauptinteresse ist, aber hierzu müssen Sie wissen, was das bedeutet. Wir haben ja die drei Stufen, von der Realisierung muss ich nicht mehr sprechen, das ist die Brücke (??? 14:17:29), das sind die beiden Toggenburgerstrassen und jetzt geht es in die Projektierung. Wir haben uns überlegt, dass wir Projekte, die bereits sind, in die A-Priorität aufgenommen haben, die wollen wir detailliert ausarbeiten, ins Parlament bringen und das Verfahren durchziehen, um dann nachher einen Teil davon wenigstens im 17. Strassenbauprogramm beginnen zu können. Es ist die A1 Rorschach, Bad Ragaz und zwei Projekte in Wil. Wir haben fünf B-Projekte aufgeführt, die allenfalls nachrücken könnten. Hier muss ich Ihnen sagen, dass bereits wieder neun neue Projekte eingegeben worden, die wir einmal grundsätzliche studieren und uns Überlegungen dazu machen. Es werden sicher nicht mehr alle erscheinen für die nächste Bearbeitung im 17. Strassenbauprogramm. Das werden wir mit den betroffenen Gemeinden und Regionen auch besprechen. Ich muss Ihnen aber sagen, die Ausarbeitung dieser vier Projekte, von denen ich jetzt schon weiss, dass auch wenn wir alle durchgehen, wir höchstens mit einem beginnen können im 17. Strassenbauprogramm. So macht es nicht sehr viel Sinn, auch noch weitere in die A-Priorität zu nehmen. Es ist auch nicht möglich. Es geht darum, dass eine Ausarbeitung eines Strassenbauprojektes einen enormen Aufwand verursacht. Es geht nicht nur um das Tiefbauamt, das sind Umweltprojekte, da haben wir alles genau zu prüfen, da ist auch das Amt für Raumentwicklung dabei sowie das Amt für Umwelt, mit der Umweltverträglichkeit, der Wasserbau, wenn Bächlen dazwischen kommen, es ist der ganze Landerwerb gefragt, es ein Gesamtprojekt des ganzen Baudepartements das mit gewaltigem Aufwand, unzähligen Sitzungen besprochen, nochmals beraten und vorbereiten aufgearbeitet werden muss. Das nehmen Sie bitte zur Kenntnis. Wir hätten schlicht keine Kapazitäten um weitere Projekte überhaupt zu bearbeiten, dass wir keine Mittel im 17. Strassenbauprogramm haben für mehrere Projekte ist auch klar und weil wir etwas auf Reserve haben wollen, bearbeiten wir die vier priorisierten, die wir Ihnen vorgeben, die Prüfungen und internen Überlegungen mit den grössten Chancen und dem grössten Wirkungs- und Nutzeneffekt. Die anderen können wir nachziehen, sollten tatsächlich weitere Entscheide, wie beispielsweise in Rapperswil gefällt werden, dann gibt das etwas Zeit, damit wir weiter an anderen Projekten arbeiten können.

Und wenn ich Ihnen das so erkläre, dann ist es nicht, weil wir nicht wollen. Deshalb komme ich ganz kurz zum Schluss noch auf diese ganzen grauen Blätter, welche Sie erhalten haben. Das meinen das Baudepartement und ich persönlich, wir haben grosses Verständnis für all die Redner die anschliessend noch zu diesem Thema sprechen werden, wir haben grosses Verständnis für die Bevölkerung dieser Regionen, für die Sie sprechen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wir danken der Regierung für die sehr guten Ausführungen und verdanken auch aus unserer Sicht die sehr gelungene Landung des 15. Strassenbauprogramms.

Grundsätzlich stimmen wir dem 16. Strassenbauprogramm zu. Es gibt Anmerkungen, welche wir in diesem Zusammenhang aber gerne einbringen möchten. Dabei geht es um grundlegende Inputs, welche Auswirkungen auf den Gebrauch und Benutzung von Strassenbauteilen haben. Wir werden dann in den Beratungen auch den einen oder anderen Antrag besprechen.

Wir erachten es als schlechte Ausgangslage, dass die Radwegplanung nicht überregional und zusammenhängend geplant wird. Noch heute planen Gemeinden und Kanton unterschiedlich in Richtung und Ziel. Es wäre zudem förderlich, wenn es an neuralgischen Orten zu einer Radwegpflichtbenutzung kommen würde. So werden heute wiederum viele Radwegprojekte beschlossen, nach deren Erstellung dann aber nur wenige fahren werden. Er stellt sich die Frage des Aufwand und Ertrages. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es nicht ganz klar, dass dort wo ein neuer Radweg gebaut wird, auch eine Radwegpflicht besteht. In unserem Kanton gibt es praktisch keine Radwegpflichtbenutzung, die ist fakultativ, so dass als Beispiel bei einem Radweg, welcher für 3 Mio. Franken gebaut wird, in z.B. Oberuzwil, dann schlussendlich niemand auf diesem Radweg fahren muss, der nicht will, weil es keine Radwegpflichtbenutzung gibt. Also dort wird keine blaue Signaltafel aufgestellt. Das ist vielen Menschen nicht bewusst. Wenn wir schon von Sicherheit sprechen, sollten wir dies in der Planung und Umsetzung auch beachten. Ein weiteres Übel ist die Anbringung von Signalschildern am Rande der Strassen und Kreuzungen. Es ist an vielen Orten fast unmöglich für schwere Motorfahrzeuge zu kreuzen, damit eingebunden auch der öV, welcher mittlerweilen eine Breite von 2,6m umfasst. Es wäre wünschenswert, wenn auch Signalschilder einen entsprechenden Abstand zu Strassen und Kreuzungen aufweisen würden. Auch die Höhe des Anbringen an vielen Orten ist nicht sicher, es besteht eine grosse Sichtbehinderung, welche einfach behoben werden könnte. Der Langsamverkehr, welcher neu als dritte Säule beschrieben wird, muss auch entsprechende Beachtung in der Strassenplanung finden. Es ist dabei nicht dienlich, wenn dieser oftmals Strassen überqueren muss, nur weil Anschlussplanungen und Projekte nicht überregional abgestimmt werden. Es ist auch nicht hilfreich, wenn Bepflanzungen die Sicht beeinträchtigen. Wenn wir die Wirtschaftlichkeit in unserem Kanton wirklich ernst nehmen, muss der damit verbundene motorisierte Individualverkehr auch entsprechend Gewichtung im 16. Strassenbauprogramm finden. Wir empfinden es als störend, dass jener Verkehrsteilnehmer, welche die Finanzierung sicherstellt, eingeengt wird, warten muss, Umfahrungen und Sperrungen einfach in Kauf nehmen muss und zu guter Letzt auch noch jener ist, der hinter dem öV hinterherfahren muss. Das in der kantonalen Raumplanung der öV absolut in den Vordergrund gerückt wird finden wir sehr störend. Der verfassungsrechtliche Auftrag, welche eine kantonale Erschliessung aller Verkehrsteilnehmer vorschreibt wird somit ausgeweiht (??) und entspricht nicht allen wirtschaftlichen Faktoren. Zuerst öV, dann motorisierter Individualverkehr, das kann es nicht sein. Jeder der bezahlt, soll auch entsprechend Gewichtung in einem Strassenbauprogramm finden. Als Herausforderung und Möglichkeit zur verbesserten Sicherheit auf den Strassen könnte zum Beispiel auch der Flüsterbelag oder der gichtreduzierende (??) Belag geprüft werden. Es gibt heute Beispiele im Kanton Aargau, Teilstrecke auf der Autobahn, wo sich dieser sehr gut entwickelt. Wir kennen die Chancen, welche sich mit dem Neubau von Strassen ergeben und fordern, dass auch entsprechend Rücksicht auf den motorisierten Individualverkehr genommen wird. Die Unterhaltskosten dürfen nicht vergessen werden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat führt zu den beiden Erlassen eine gemeinsame Eintretensdiskussion durch.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Es geht um reine Anpassungen im Bereich von National-, Kanton- und Gemeindestrassen. Einige werden in den Kantonsstrassenplan aufgenommen, andere entlassen, dies wie in meinen Ausführungen bereits gemacht. Die Kommission hat keine Anträge gestellt und dem Kantonsratsbeschluss zum IX. Nachtrag mit 13:1 bei 2 Abwesenheiten zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013