Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Neubau des kantonalen Fischereizentrums in Steinach

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.13.01
TitelKantonsratsbeschluss über den Neubau des kantonalen Fischereizentrums in Steinach
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung16.5.2013
Abschluss28.1.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 3. Juni 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Ziff. 1 vom 16. September 2013
AntragAntrag FDP-Fraktion / GLP/BDP-Fraktion zu Ziff. 1 vom 16. September 2013
AntragKommissionsbestellung vom 3. Juni 2013
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 28. Januar 2014
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 21. Mai 2013
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2014
ErlassReferendumsvorlage vom 26. November 2013
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 12. November 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.9.2013Ziff. 159Antrag der Regierung57Antrag der FDP-Fraktion / GLP/BDP-Fraktion4
16.9.2013Ziff. 133Antrag der SVP-Fraktion82Antrag der FDP-Fraktion / GLP/BDP-Fraktion5
16.9.2013Eintreten96Zustimmung19Ablehnung5
26.11.2013Schlussabstimmung92Zustimmung22Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich könnte es eigentlich kurz halten, indem ich sage, nutzen die zweite Chance. Eine Fischzucht ist nicht wie ein Museum, wo man etwas ein paar Jahre später wieder nachholen kann. Wir verlieren viel zu viel Zuchtmaterial und können diesen Schaden eigentlich nicht mehr gut machen. Die drei Punkte von Götte-Tübach möchte ich nicht mehr erwähnen. Für mich ist aber auch einerseits der Standort in Rorschach wichtig, wo es Entwicklungspotenzial in ungeahnter Weise gibt, was sehr wichtig ist, und andererseits ist auch hier in einem sehr guten Beispiel die Synergien mit der TELAG (??) anzusprechen, die wohl bei der Invstition, als auch danach im Betrieb sehr viel beiträgt.

Übrigens, das möchte ich speziell erwähnen, stehen die Berufsfischer, entgegen anderen Meldungen, mit einem Brief des Präsidenten an mich voll hinter dieser Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Die Vorlage ist abzulehnen.

Wir befinden jetzt zum zweiten Mal leicht abgeändert über eine schlechte, teure - für uns zu teure - Vorlage, welche nach wie vor kein konkretes Bauprojekt enthält, zudem aber seitens Regierung und Verwaltung versichert wurde, es könne nicht anders als zu diesem Betrag gemacht werden. Unsere Fraktion ist weiterhin überzeugt, dass Notwendiges, sofern der Kanton überhaupt wieder ein Fischereizentrum hinstellen muss, für Millionen weniger gebaut oder erstellt werden könnte, denn wir haben es hier mit sehr luxeriösen Vorstellungen zu tun. Die SVP-Fraktion wird deshalb grossmehheitlich dieser Vorlage nicht zustimmen. Solte der Rat diese Vorlage trotzdem gutheissen, was angesichts der 1. Lesung und des ersten Geschäftes nicht völlig auszuschliessen ist, sind wir der Ansicht, dass Sparen bei diesem Geschäft einmal mehr vergessen wurde. Offenbar ist über das Sparen reden einfacher als zu sparen. Konsequenterweise müssten wir hier ebenfalls das Volk anfragen. Wir sind aber der Überzeugung, nicht weil wir Angst haben vor dem Volksentscheid, sondern angesichts des Aufwandes (ich meine nicht das Unterschriften sammeln in der Kälte, sondern das was eine Abstimmung erfordert) dieses Geschäft aus unserer Sicht nicht referendumswürdig ist, trotz der zu hohen Kosten.

Deshalb empfehle ich Ihnen allen, in der Annahme, dass sich eine Mehrheit für dieses Geschäft ausprechen wird, wenn Sie ein nächstes Mal einheimische Fische essen oder kaufen und über die Kosten erstaunt sind. Sind Sie dankbar, sie sind stark subventioniert unsere Fische, sonst wären sie noch viel teurer, aber nicht unbedingt weniger.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

(im Namen eines Teils der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nachdem dieses staatstragende Geschäft eine emotionale Ausprägung erreicht hat, erlaube ich mir auch für einen anderen Teil der Fraktion das Geschäft zu würdigen.

Nach allen Diskussionen bei der ersten Botschaft habe ich an dieser Stelle ein klares Votum gegen das Projekt abgegeben. Ich habe drei Punkte kritisiert:

  • die Unklarheiten über den Standort;

  • die Unklarheiten über die konkrete Verbindung und Zusammenarbeit mit dem ortsansässigen Unternehmen sowie

  • die zu hohen Kosten.

Diese drei Punkte wurden in der neuen Vorlage korrigiert, über Kosten kann man immer sagen, dass sie sich noch nicht auf dem entsprechenden Preisniveau befinden, aber diese drei Punkte wurden korrigiert.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Frage an Regierungsrat Haag: Was bedeutet TWN? Ich helfe Ihnen, Trinkwasserversorgung in Notlagen. An der vorberatenden Kommission habe ich Sie gefragt, ob für die Trinkwasserversorgung in Notlagen ein Anschluss gebaut werden müsse. Sie haben mir gesagt, dass Sie der Sache nachgehen und geben mir Bescheid. An der 1. Lesung habe ich Sie erneut darauf aufmerksam gemacht und Sie haben mir wieder keine Antwort erteilen können. Ich fühle mich hier auf diesem Stuhl wie ein vom Volk gewählter Kartoffelsack, der von der Regierung nicht ernst genommen wird. Jetzt frage ich Sie ein drittes Mal nach einem Resultat.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Sie haben recht, Sie haben mich schon zwei Mal gefragt. Diese Frage ist im Protokoll enthalten, wir nehmen sie auf. Es wird ja mit dem Projekt erarbeitet und geprüft. Wir haben noch kein Projekt, wir haben erst jetzt die Zustimmung und dann folgt die Projektierung, und auch diese Frage, die bereits im Protokoll enthalten ist, wird in diesem Zusammenhang mit dem Projekt auch geprüft. Wir haben es nicht im Voraus extra geprüft, ohne zu wissen, ob überhaupt dieser Fischerei-Vorlage zugestimmt wird. Sie haben schon Anspruch auf diese Fragen. Wir werden sie dann mit der Projektentwicklung prüfen.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
26.11.2013Wortmeldung

Für diese Schlussabstimmung ist ein qualifiziertes Mehr erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
16.9.2013Wortmeldung

Im Kanton St.Gallen ist die Wasserversorgung insgesamt auf einem sehr guten Ausbaustand. Die Verantwortlichen in den Gemeinden und Koorperationen sorgen für ein sicheres Funktionieren. Trotz aller Bemühungen und Vorkehren ist es indessen nicht auszuschliessen, dass Naturereignisse, Störfälle, Ölverschmutzung oder auch willkürliche Sabotageakte Notlagen in einer Wasserversorgung verursachen können. Zur Erinnerung, für zwei Tage sollte jeder Haushalt genügend Trinkwasser zu Hause haben und ab dem dritten Tag muss das Werk wieder liefern. Was passiert, wenn im etwa fünf Kilometer nördlichen Frasnacht beim Seewasserpumpwerk ein solches Seznario eintrifft? Das Seewasserpumpwerk im Rietli Rorschach ist auch nur noch beschränkt benutzbar. Woher holt die Stadt St.Gallen und die umliegenden Gemeinden das Trinkwasser und den Feuerschutz. Daher meine Frage, die ich bereits in der vorberatenden Kommission an Regierungsrat Haag gestellt habe, müsste man beim Bau des neuen Fischereizentrums in Steinach wegen der Sicherheit der Trinkwasserversorgung in Notlagen (TWN) einen Anschluss vorsehen, mit dem man Frasnacht neu beliefern könnte.

Regierungsrat Haag können Sie mir heute die Antwort geben?

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Zu Regierungsrat Haag: Wir haben dieses Thema an der vorberatenden Kommission besprochen und Sie haben versprochen, dass Sie eine Antwort geben. Ich muss nur sagen, dass es eine Bundesverordnung ist, die man nicht einfach übergehen kann. Wenn man die Sache schon beim Bau erledigen kann, muss man dies dann nachher mit teuren Aufwendungen einbauen. Ich habe damals gesagt, bei diesem Bau, beim Fischereizentrum, würde die Sache vielleiht Fr. 5'000.- kosten, aber wichtig ist, dass man den Anschluss macht. Ihr Amt hat 1996 diese Verordnung in den Gemeinden durchgeboxt, ich selber und Stadtrat Widmer von Wil, kann dies sicher bestätigen, die Gemeinden wurden beauftragt, dieses Szenario durchzuspielen und das wurde auch gemacht. Wenn wir schon eine Chance haben bei einer Katastrophe dies mit Fr. 5'000.- zu erledigen, dann sollte man dies auch anpacken.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die GLP/BDP-Fraktion befürwortet nach wie vor einen Neubau des Fischereizentrums in Steinach. Den Erhalt unserer einheimischen Fische, die Förderung und die Wiederherstellung der natürlichen Artenvielfalt ist von grosser Bedeutung für uns und die einheimische Fischerei. Bereits bei der ersten Vorlage haben wir uns im Zusammenhang mit den grossen Sparanstrengungen des Kantons ein kostengünstigeres Projekt gewünscht. Deshalb haben wir auch einen begründeten Kürzungsantrag auf 10 Mio. Franken gestellt. Der Beitrag der Firma TESOG von 1 Mio. Franken, als Anteil an die gemeinsame Seewasserpumpe, und ebenso der Liquidationsbetrag von Fr. 450'000.- haben nun das Kostendach reduziert. Das ist zwar erfreulich, Diese Beträge hätten von Anfang an abgezogen werden müssen Wir sind enttäuscht, dass bei der jetzigen Vorlage die echte Sparmassnahme von Fr. 400'000.- Franken lediglich im Rabattbereich liegen. Die GLP/BDP-Fraktion ist nach wie vor überzeugt, dass ein verbindliches Kostendach von 10 Mio. Franken für einen einfachen Zweckbau ausreicht, ohne dass am Herzstück, der nutzungsspezifischen Anlage, Abstriche gemacht werden müssen. Sparen, dort wo es weh tut, das haben wir bei den Sparpaketen und dem Entlastungsprogramm 2013 tun müssen. Sparen, wo es nicht weh tut, das können wir noch tun: Wenn wir das neue schöne Pathologie Gebäude anschauen, dann sehen wir, dass das Bauen von günstigen Zweckbauten bei kantonalen Gebäuden noch nicht praktiziert wird. Fangen wir jetzt bei den Gebäuden der Fischzucht an und führen wir das bei den künftigen Spitalbauten weiter. Wir freuen uns, diesmal gemeinsam mit der FDP den Kürzungsantrag auf 10 Mio Franken zu stellenn-

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung
Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten,.

Als Althenrheiner, der dort gerne gefischt hat, nehme ich gerne noch die Gelegenheit zu einem kurzen Votum wahr. Es ist ja nicht so, dass man nicht gerne sparen würde, aber ich stelle mir jetzt die Frage, ob dieses Vorgehen mit der Seriosität eines üblichen Geschäftsvorgangs im Kantonsrat wirklich in Einklang zu bringen ist. Wir haben 12,8 Mio. Franken gehört, dann 10,95 Mio. Franken, jetzt wird noch 10 Mio. Franken geboten und wieder andere bieten 8,55 Mio. Franken. Es ist wie bei einem Bazar, bei dem man irgendwelche Zahlen hineinbringen kann. Ich möchte das überhaupt nicht negativ bewerten, dass man sich zu den Kosten Gedanken macht, aber wir haben da in zwei Departementen qualifizierte Personen, die sich mit dem Raum- und Bauprogramm auseinandergesetzt haben, ich gehe davon aus, dass sie qualifiziert sind, dass sie gut bezahlt sind. Da ist es offenbar möglich, dass wir im Kantonsrat sozusagen in der Freizeit und zum Tarif eines Sitzungsgeldes von Kantonsräten auf viel bessere Lösungen kommen. Da stimmt doch irgendetwas nicht, ich werde deshalb den Vorschlag der Regierung unterstützen, das wird auch eine Minderheit unserer Fraktion tun.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der Kommission wurde dieser Teil sehr kontrovers, wie wir das auch in unserem Rat erlebt haben, diskutiert. Fakt ist, dass der finanzielle Handlungsspielraum offensichtlich sehr unterschiedlich bewertet wird. So haben wir in der Kommission den Raumbedarf diskutiert der Kosteneinsparungen von Fr. 90.- ergeben würde, deshalb wurde dann auf diesen Streichungsantrag verzichtet, aber in Aussicht gestellt, am Schluss einen Streichungsantrag zu stellen. Ebenfalls an dieser Stelle wurde auch noch einmal die Elementkostenmethode zur Ermittlung der Baukosten erklärt. Die Baukosten können mit dieser Methode sehr genau ermittelt werden und liegen bei einer Genauigkeit von unter zehn Prozent.

In der Kommission wurde aufgezeigt, dass die eigentlichen Gebäudekosten bei 3,27 Mio. Franken liegen, bei einem Kubikmeter preis von rund Fr. 500.-. Ein grosser Teil von 1,7 Mio. Franken in die Aussenanlagen, das sind überdeckte Fischteiche, die ungefähr der Fläche der Innenproduktion ausmachen und ein weiterer Brocken von 2,75 Mio. Franken in die nutzungstechnischen Anlagen, also in die Betriebseinrichtungen wie Becken, Strömungsanlage usw. gesteckt werden muss. Die Reserven von 1,13 Mio. Franken wurden offen ausgewiesen und zu Handen des Protokolls vermerkt, dass über die Verwendung dieser Reserven die Regierung entscheidet. Das bedeutet, dass bei einem Architekturwettbewerb diese Kosten nicht durch diesen Betrag angereichert werden dürfen. Das schafft in der Konsequenz die Voraussetzung, dass eben nur für unvorhersehbare Fälle (Baugrund, Änderung gesetzliche Bestimmungen usw.) diese Bauherrenreserve angezapft werden darf und der Wettbewerb für die Fischzuchtanlage so ein finanziell engeres Korsett erhält. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass sich die Gebäudekosten und die Aussenanlage im vorgesehenen Rahmen bewegen, samt der nutzungstechnischen Einrichtung.

Zu den vorliegenden Anträgen: Diese beiden Anträge lagen, was den SVP-Antrag anbelangt, in ähnlicher Form vor. Der FDP-Antrag, der jetzt der FDP- / GLP/BDP-Antrag ist, in gleicher Form. Diese beiden Anträge wurden einander gegenübergestellt und der zweite Antrag, also der FDP- / GLP/BDP-Antrag obsiegte mit 3:12. Dieser Antrag wurde dann dem Antrag der Regierung gegenübergestellt und unterlag sehr knapp mit 6:7 Stimmen, bei 2 Enthaltungen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Anträge der FDP-Fraktion / GLP-BDP-Fraktion sowie der SVP-Fraktion sind abzulehnen.

Auch ich halte den Fischern von Toggenburg die Stange. Ich möchte auf das Votum von Noger-St.Gallen eingehen. Es ist tatsächlich so, es kommt mir auch so vor, als würden wir uns auf einem Bazar befinden. Keiner hat mir zu den beiden Kürzungsantragen gesagt wo und wie genau eingespart werden soll. Es werden einfach Beträge in den Raum gestellt und darüber sollen wir letztendlich befinden? Die Vorlage überzeugt insgesamt. Tatsache ist, wenn man vergleicht mit dem Landesfischereizentrum in Hard, so liegt ja der Kubikmeterpreis dort bei rund Fr. 550.-, bei uns liegt er unter Fr. 500.-. Das sei hier vielleicht auch noch am Rande erwähnt. Ich möchte einfach sagen, es erscheint so unglaubwürdig, wenn wir jetzt einfach auf Kürzungen eingehen.

Güntzel-St.Gallen hat erwähnt, dass sich die Fischer dahingehend geäussert haben, v.a. Berufsfischer, dass wir nahezu keine Fischzuchtanlage benötigen würden. Ich habe mit den Fischern im Toggenburg und im Rheintal gesprochen, die appellieren dringend auf eine notwendige Fischzuchtanlage und sehen das Vorgehen bald als Trauerspiel im Kantonsrat. Der Besatz erfolgt nicht nur im Bodensee, sondern in allen Zuflüssen des nördlichen Teils des Kantons St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Ich muss nach der Regierung reden, wenn ich auf Voten der Regierung eingehen will und ich gebe Ihnen ganz anständig mit, sagen Sie mir, wo es steht, dass ein Kantonsratsmitglied nicht nach der Regierung sprechen darf.

- Das steht nicht in der Verordnung, aber es ist üblich.

Ich habe deshalb gedrückt, weil gewisse Voten von Regierungsrat Würth einer Entgegnung bedürfen. Zunächst möchte ich den Vorwurf zum Demokratieverständnis zurücknehmen, wenn das betroffen macht, dann rede ich nur von «Zwängerei». Hingegen was die Sache selbst betrifft, Sie haben wahrscheinlich den falschen Artikel zitiert, aber der Inhalt ist richtig. Sie haben von Art. 31, wenn ich richtig zugehört habe, ich meine es ist Art. 12 des Fischereigesetzes, über den wir in der vorberatenden Kommission gesprochen haben. Ich kann relativ gut Deutsch lesen, und ich wiederhole, dass es heisst: «Der Kanton kann Fischzuchtanlagen betreiben, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.» Ob diese erfüllt sind oder nicht kann nicht nur allein Regierungsrat Würth und seine Fachleute beurteilen, Sie können es vielleicht besser, aber es hat hier ein gewisses Ermessen wann die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn dann aber zwingend eine Fischzuchtanlage betrieben werden müsste, dann hätte das Gesetz vor fünf Jahren anders formuliert werden müssen. Damit möchte ich nur aus der Sicht der SVP-Fraktion festhalten, wenn eine Mehrheit bei uns zur Überzeugung kommt, dass es nicht notwendig ist eine weitere Fischzuchtanlage zu erstellen, insbesondere auch dann nicht, wenn seitens der Verwaltung und Regierung überhaupt nicht auf legitime Sparanträge und -vorschläge eingegangen wird, dann ist das ein Ermessens- und letzlich ein politischer Entscheid und den treffen wir in einigen Minuten wahrscheinlich zunächst beim Eintreten und in der nächsten Session, falls Sie eintreten würden, in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich spreche im Namen einer Mehrheit der FDP-Fraktion und beantrage Ihnen Eintreten auf dieses Geschäft. Nachdem bereits viel über Sinn und Unsinn einer kantonseigenen Fischzuchtanlage gesprochen wurde und die Realisierung des Fischereizentrums nun noch eine zweite Chance erhält, gilt es doch, diese zu nutzen und einer Variante zuzustimmen, die einen, gemäss Auftrag der FDP- und GLP/BDP-Fraktion moderat gekürzten Kreditbedarf beansprucht.

Wir wissen, dass das kantonale Fischereigesetz die rechtliche Basis für die Aufgabenfelder einer Fischzuchtanlage festlegt. Ohne entsprechende Infrastruktur können die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nicht erfüllt werden. Ebenso darf die wirtschaftliche Komponente der Fischerei nicht unterschätzt werden, beispielsweise Gastgewerbe, Tourismus, Arbeitsplätze. Der Neubau eines Fischereizentrums entspricht einem übergeordneten Interesse an der Erhaltung der Biodiversität und der fischereilichen Nutzung im Kanton. Wir danken der Regierung, dass die Vorlage nun in einigen Kritikpunkten überarbeitet wurde. Die Standortwahl Steinach wurde nochmals vertieft geprüft und ist sachlich nachvollziehbar. Mit der TESOG in Steinach sind zudem Synergien im Bau eines gemeinsamen Seewasserpumpwerks und einer gemeinsamen Seewasserzuleitung möglich, so dass in finanzieller Hinsicht eine Entlastung bei den Investitionen von 1 Mio. Franken sowie bei den jährlich wiederkehrenden Betriebskosten resultieren wird. Die Regierung stellt nun ein überarbeitetes Kreditbegehren mit einem reduzierten Kostendach von 10,95 Mio. Franken vor, unter Abzug von Fr. 400'000.- Projektüberarbeitung, 1 Mio. Franken Beitrag TESOG, Beitrag Liquidationsgewinn Fischzuchtgenossenschaft Rorschach (FZGR) Fr. 450'000.-. Für den Kanton ist es eine einmalige Investition, die es zu tragen gilt. Unterhalt und Betrieb laufen über eine Spezialfinanzierung und belasten somit den Staatshaushalt nicht.

Es ist ersichtlich, dass sich der Kreditbedarf von anfänglich 12,8 Mio. Franken auf 10,95 Mio. Franken reduziert hat, was sehr löblich ist. Aus Sicht der FDP-Fraktion genügt aber die Kostenreduktion im Rabattbereich von Fr. 400'000.- noch nicht. Es ist aus Sicht der FDP-Fraktion möglich, den gesetzlichen Auftrag mit einem Kreditrahmen von 10 Mio. Franken zu erfüllen. Wir haben einen entsprechenden Antrag eingereicht mit einem Kreditdach von 10 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Die Anträge der FDP-Fraktion / GLP-BDP-Fraktion sowie der SVP-Fraktion sind abzulehnen. legt seine Interessen offen als Einwohner von Altenrhein.

Anscheinend sind die Altenrheiner noch die Einzigen, welche den Fischern und Berufsfischern die Stange halten. Ich hoffe doch, dass wir hier wieder zur Sache sprechen können nach dem Ausflug von Meile-Wil. Ich möchte nun wirklich auch im Interesse der Sache nochmals verdeutlichen, dass die Hausaufgaben gemacht worden sind, welche die Regierung in Auftrag erhalten hat mit dieser neuen Botschaft. Ich möchte Sie hören, wenn wir hier nochmals um beispielsweise 1 Mio. Franken senken und dann kein Schulungsraum zur Verfügung steht, dann muss man wieder irgendwo hin ausweichen, Schulungsräume mieten, was Kosten verursacht usw.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «Für den Neubau des kantonalen Fischereizentrums wird ein Kredit von Fr. 8'550'000 gewährt.»

Sie haben zwischenzeitlich auch den Antrag der SVP-Fraktion erhalten. Ich möchte hier zunächst eine Zahl klären: Ich habe in meinem Votum gegen das Eintreten von 10 Mio. Franken gesprochen, aber ich habe auch von den Bruttokosten gesprochen. Es ist richtig, das jetzt mit der Reduktion von 10 Mio. Franken mit dem Abzug der 1 Mio. Franken der TESOG und mit dem Abzug der Fr. 450'000.- der Genossenschaft sich ein Betrag von 8,55 Mio. Franken ergibt.

Sie sehen aber, und das geht an die Adresse derjenigen Kolleginnen und Kollegen aus der vorberatenden Kommission, dass ich die Kürzung von 2,4 Mio. Franken leicht differenziert beantrage oder begründe, als in der vorberatenden Kommission. Damals habe ich gesagt, auch die Bereiche «Planungskosten» und «Reserven» dürften nur um den gleichen Prozentsatz, das waren etwa 20 Prozent vom ursprünglichen Betrag, gekürzt werden. Das wären also bei 2 Mio. Franken Planungskosten Fr. 400'000.- und bei den Reserven Fr. 230'000.-, somit sehen Sie, dass wir in den Bereichen Planungskosten und Reserven zwar immer noch nicht die volle Freiheit geben, das ist die Differenz vor allem bei den Reserven gegenüber dem Antrag der FDP-Fraktion, aber dass doch praktisch 1 Mio. Franken bei diesen Planungskosten und Reserven gekürzt werden kann, aber es bleiben 1,41 Mio. Franken bei allen anderen Positionen.

Ich komme jetzt auf die Ausführungen von Regierungsrat Haag und auf das Votum von Noger-St.Gallen: Wann kann dann gekürzt werden, wenn nicht jetzt? In der vorberatenden Kommission hatten wir keine Vorlage, kein Bauprojekt und es wurde einmal gesagt, das hat die Chance, dass man vorgängig ein Kreditvorgabe machen kann. Wenn wir sie jetzt machen, hat man mit diesem Betrag, der beschlossen wird, zu planen und zu vergeben und wenn wir das jetzt nicht machen, sind wir wieder zu spät. Deshalb habe ich in meinem Eintretensvotum gesagt, ich zweifle nicht am Können und Wollen der Verwaltung und der Regierung, aber es ist doch notwendig, dass es eine Anpassungs- oder Korrekturmöglichkeit geben muss, sonst müsste man uns ja diese Botschaft gar nicht mehr vorlegen und die Regierung könnte sagen: Wir sind überzeugt, dass es ein neues Fischereizentrum braucht, Standort ist Steinach und es kostet 12,4 Mio. Franken und dann haben wir zu sagen, schön, dass wir das erfahren dürfen. Wir sind das Parlament und dürfen entscheiden. Es ist keine Unmöglichkeit, wie

Regierungsrat Haag sagt, ich meine behauptet, denn wenn nämlich kein Projekt vorliegt, ist es genauso wenig begründet zu sagen, mit 8,5 Mio. Franken oder 10 Mio. Franken brutto können wir nichts machen. Da frage ich mich schon, ob das die Auslegung von Art. 31 oder des Fischerreiregals ist. Ich bitte Sie, eine echte Sparübung vorzunehmen, wenn Sie sparen wollen oder sonst winken sie es so durch, dann ist im Referendumskampf eigentlich einfacher, bei den 12,4 Mio. Franken ist es für die Bürgerinn und den Bürger noch einfach Nein zu sagen, als bei 10 oder 8,5 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich spreche im Namen der CVP-EVP-Fraktion. Die überarbeitete Vorlage bringt nochmals klar und unmissverständlich zum Ausdruck, dass Fischzuchtanlagen notwendige Einrichtungen sind, um die nachhaltige Nutzung und langfristige Werterhaltung des staatlichen Fischereiregals sicher zu stellen sowie den Schutz bedrohter Fisch- und Krebsarten zu gewährleisten. Zahlreiche Gewässer sind durch menschliche Eingriffe stark beeinträchtigt. Ohne ein neues Fischereizentrum wird die ökologische Vielfalt unserer Gewässer noch grösseren Schaden nehmen. Was den Standort des neuen Fischereizentrums anbetrifft, so erfüllt das Grundstück in Steinach die geforderten Rahmenbedingungen in wirtschaftlicher und betrieblicher Hinsicht nach wie vor am besten, denn das momentan in der Grünzone liegende Grundstück ist nur für dieses Projekt geeignet und muss mittels Teilzonen- und Sondernutzungsplan teilweise umgezont werden. Die Firma TESOG beteiligt sich mit einem Baubeitrag von 1 Mio. Franken an den Investitionskosten des Seewasserpumpwerkes. Dieser Beitrag ist zwischenzeitlich vertraglich zugesichert. Zusätzlich kann neu mit dem Liquidationsbeitrag der Fischzuchtgenossenschaft Rorschach im Betrage von Fr. 450'000.- gerechnet werden. Positiv zu würdigen ist das von der Regierung optimierte Raumprogramm, was eine Reduktion der Anlagekosten um zusätzlich Fr. 400'000.- zur Folge hat. Insgesamt reduziert sich das Kostendach um 1,85 Mio. Franken auf 10,95 Mio. Franken. Zudem reduzieren sich die jährlichen Betriebskosten von Fr. 162'000.- auf Fr. 147'000.-, nachdem die Firma TESOG einen jährlichen Beitrag von Fr. 15'000.- an die Betriebskosten leisten wird. Durch Optimierung des Raumkonzeptes konnten die Anlagekosten um Fr. 400'000.- auf 12,4 Mio. Franken reduziert werden. Eine weitere Raumbedarfsreduktion ist kaum verantwortbar und entbehrt jeder Weitsicht. Zu einem zukunftsgerichteten fischereilichen Kompetenzzentrum gehört nebst dem Fischzuchtbetrieb zweifelsohne auch eine entsprechende Infrastruktur, namentlich ein Schulungsraum für die spezifische Aus- und Weiterbildung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit Lind die Umwelterziehung. Die nutzungsspezifischen Anlagekosten für den Fischzuchtbetrieb sind teuer. Es braucht spezielle Ingenieure. Es handelt sich ja nicht um eine 0815 Baute. Die Kosten sind mit 12,4 Mio. Franken inkl. Reserven, ohne Beteiligungen und Abzüge ausgewiesen. Davon entfallen auf das Gebäude 3,27 Mio. Franken. Das sind 24,4 Prozent. Will man die Kosten reduzieren, muss man das Volumen des Gebäudes reduzieren. Das ist sicherlich wenig sinnvoll, gestrichen wird als erstes sicher der Schulungsraum. Aus bekannten und nachvollziehbaren Gründen liegt kein ausgearbeitetes Bauvorhaben und keine detaillierten Baukosten vor. Mit dem Ersatzneubau in Steinach werden die künftigen Bedürfnisse eines Fischereizentrums ideal abgedeckt und die Anlage kann effizient und kostengünstig betrieben werden. Der Vergleich mit dem Landesfischereizentrum Hard bestätigt dies. Die mit diesem Projekt verbundene Sicherung der rund 400 Arbeitsplätze der Firma TESOG dürfte wohl im Interesse aller Parteien liegen. Mit dem neuen Fischereizentrum investiert unser Kanton insbesondere nachhaltig in eine ökologische Zukunft, es ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit zum Ausbau der Artenvielfalt und zur Bestandsicherung. Unsere Gewässer und Fische brauchen eine Unterstützung, von den Fischern aber auch seitens des Kantons. Das Fischereizentrum Steinach ist der Kern einer professionellen Unterstützung und Bewirtschaftung zugunsten der Gewässer sowie der Fisch- und Krebsarten. Mit dem Ersatzneubau erfüllt der Kanton letztendlich seinen gesetzlichen Auftrag. Die überarbeitete Vorlage überzeugt insgesamt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich habe die Eintretensvoten aufmerksam verfolgt. Ich stelle fest, dass die Erkenntnis, dass Fischzuchtanlagen heute noch notwendig sind, weil die natürlichen Gewässerräume nicht vorhanden sind um darauf zu verzichten, das ist mehrheitlich zur Selbstverständlichkeit geworden. Dafür danke ich Ihnen.

Was ich jetzt mit Interesse feststelle, dass sich das Interesse offenbar von den Nutzern auf das Baudepartemente verlagert hat, und das ist natürlich ein bisschen speziell. Auch wir haben genau, wie das Nutzerdepartement, diese Vorlage nochmals gründlich überarbeitet. Wir haben selbstverständlich die Grundlagen des Nutzerdepartementes entgegengenommen, wir haben Abstriche gemacht soweit es noch verantwortlich war und wir haben das eingebaut, das macht diese Fr. 400'000.- aus. Wir haben also zwei Rahmenbedingungen. Die eine Rahmenbedingung ist das, was wirklich notwendig ist und das Zweite, das sind die Kosten. Wenn Sie als Unternehmer bauen, dann geben Sie ein Raumprogramm, sie müssen Offerten einholen, dann haben Sie den Vorteil, dass Sie verhandeln können, die Arbeit vergeben können, an wen Sie wollen und wir sind verpflichtet, uns dem Submissionsverfahren zu unterstellen. Wenn wir diese Grundlagen und diese Posten schlussendlich viel billiger vollziehen müssten, dann müssten Sie, Güntzel-St.Gallen, uns mehr Freiheiten geben, als Sie von Gesetzeswegen dürfen. Dann können wir unsere Unternehmer, die für uns bauen wollen, aber irgendwo im Kanton und im nahen Ausland suchen und haben dann wieder ein anderes Problem bezüglich Wertschöpfung und Arbeitsvergabe, das wissen Sie. Hier geht es darum, dass wir jetzt versucht haben, auch in dieser Vorlage nochmals ganz speziell darauf hinzuweisen, wie wir auf die Kosten kommen. Wir haben 1:1 die Fischzuchtanlage in Hard vorgenommen, wir haben Ihnen aufgezeigt, wo es etwas günstiger und etwas teurer ist und wo die Unterschiede liegen. Die Tatsache ist nach wie vor so, dass wir keine Botschaft haben. Wir müssen zuerst eine Botschaft entwickeln, und wir haben Ihnen und offen und transparent die Reserven von 10 Prozent eingestellt, die jeder Unternehmer und jede Gemeinde auch braucht. Das ist für uns nicht ausgegebenes Geld, sondern eben die Reserve, falls nach der Ausschreibung auch die günstigeren Offerten höher liegen, als unsere Kostenannahme. Je nachdem wenn wir etwas ausschreiben, kann das differieren, je nachdem wie eine Branche ausgelastet ist oder nicht verschieben sich die Angebot in der Menge, Qualität und im Preis. Das können wir nicht im Voraus festlegen. Wir können auch nicht verhandeln, wir können den Preis nicht zwingend vorgeben. Wenn Sie ein Kostendach legen, ich habe gehört 8,85 Mio. Franke, Sie sagen uns genau was Sie wollen, auf der FDP-Seite tönt es eine Spur moderater, sie nehmen einfach die Reserven einfach praktisch weg, mit 10 Mio. Franken, dann ist die SVP-Variante schlicht unmöglich, ich wüsste beim besten Willen nicht wie. Die FDP-Variante könnte unter Umständen vielleicht möglich werden, würden wir aber reinhalten wenn es geht. Aber was passiert? Ich habe doch keine Kompetenz, Geld auszugeben, das Sie nicht gesprochen haben. Was mach ich jetzt, dieses unbekannte Projekt, das wir entwickeln und ausschreiben müssen, das Gebäude ist ein Teil, dazu kommen das Seewasserwerk, die Pumpstationen, es ist sehr vielfältig zusammengestellt, wir kennen die Situation nicht, wir müssen umzonen, vielleicht gibt es noch Rechtsmittelverfahren usw., wir kennen die definitiven Kosten nicht. Wenn wir darüber sind, dann bauen wir schlicht nicht, weil wir die Mittel nicht haben. Ich bitte Sie, uns hier diesen Kredit, den wir ausgesprochen haben zu sprechen. Wir werden jede Baukostenrechnung unter dem Strich nicht erfüllen, wir gehen die Baukosten nach den einzelnen Konten durch und legen diese der Finanzkontrolle offen, da man prüfen kann bei welcher Position wir teurer oder billiger sind und wie sieht es unter dem Strich aus. Das wird eine reine Willkürhöhe, diese 10 Mio. Franken, ich werde nicht mehr Geld ausgeben, als notwendig ist, das Thema ist bekannt, und dann werden wir weiter arbeiten können. Wir werden versuchen, was immer Sie beschliessen, das Ziel zu erreichen, aber ich den Zeitplan kann ich nicht garantieren, wenn wir weiter Verzögerungen haben, wenn wir allenfalls nochmals mit einem Nachtragskredit kommen müssen, bevor wir mit dem Bau beginnen können, da ist der Zeitplan schwierig. Sie wissen das, 2011 ist das Baurecht abgelaufen, es ist im Grundbuch Rorschach gelöscht, und wir sind sehr froh, Rorschach will entwickeln und wir können ja nicht zügeln, bevor wir die neue Anlage haben. Ich bitte Sie, der Vorlage unverändert zuzustimmen, damit wir diese Aufgabe nicht nur qualitativ, sondern auch zeitgerecht erfüllen können.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die SVP-Fraktion ist mit absoluter Mehrheit gegen Eintreten auf diese Vorlage. Der Bau eines neuen Fischereizentrums ist aus ihrer Sicht keine Staatsaufgabe und bloss Wünschbares ist in dieser Zeit der sehr, sehr angespannten Staatsfinanzen nicht zu verantworten.

Eine beachtliche Minderheit unserer Fraktion wird aber auf die Vorlage eintreten. Daraus eine gespaltene Fraktion abzuleiten, wäre für viele in diesem Saal wohl wohltuend, ist aber nicht der Fall. Denn auch diejenigen, die eintreten werden, lehnen die vorliegende Luxusvariante ab. In der Schlussabstimmung werden sie die Vorlage nur gutheissen, wenn der Rat substantielle Kürzungen vornimmt. Solche sind auch denjenigen Ratsmitgliedern aus den anderen Fraktionen ans Herz gelegt, welche der Vorlage unbedingt zum Durchbruch verhelfen wollen. Bei dieser Vorlage gilt es nämlich nicht nur, die absolute Mehrheit dieses Rates zu gewinnen. Auch die Stimmberechtigten müssen überzeugt werden, dass ein neues Fischereizentrum eine Notwendigkeit und zweitens auch der hohe Investitionsbetrag ausgewiesen ist. Sie dürfen davon ausgehen, dass das Volk das letzte Wort haben wird.

Die SVP-Fraktion ist geschlossen der Meinung, Regierung und Verwaltung hätten die Hausaufgaben aus dem Scheitern der ersten Vorlage nicht gemacht und keine Lehren gezogen. Wenn auch eine Mehrheit damals die Vorlage gutgeheissen hatte, war es eben nicht die Mehrheit des Rates. Diese Bestimmung im Staatshaushaltsgesetz kann nicht hoch genug gelobt werden. Dies nun aber nur als bedauerlichen Betriebsunfall abzutun, könnte sich als Bumerang erweisen, wenn es dann zur Volksabstimmung kommt. Es zeugt aber auch von einem seltsamen Demokratieverständnis der Regierung, sofern überhaupt vorhanden, praktisch die unveränderte Vorlage dem Rat erneut vorzulegen, und dies mit einem Tempo, das bei anderen Geschäften oft erwünscht, aber nie erreicht wird. Eine zufällige Kürzung der Kosten um 0,4 Mio. Franken oder rund 3 Prozent, bei einer Gesamtsumme von ursprünglich 12,8 Mio. Franken, hat mit echtem Sparen nichts zu tun und ist deshalb reine Augenwischerei. Beiträge der TESOG und der Fischzuchtgenossenschaft Rorschach waren bereits bei der ersten Vorlage bekannt, aber betragsmässig noch nicht fixiert. Somit handelt es sich bei diesen Beiträgen von 1,45 Mio. Franken nicht um Einsparungen sondern um kleine Finanzbeiträge von dritter Seite.

Hier setzt der zentrale Kritikpunkt der geschlossenen SVP-Fraktion an. Gerade die Tatsache, dass noch kein ausgearbeitetes Projekt vorliegt, wäre eine Chance, Kürzungen zu beschliessen, ohne alles auf den Kopf zu stellen. Das erstmalig gewählte Vorgehen belehrt uns aber leider eines Besseren, respektive aus unserer Sicht, eines Schlechteren. Wir müssen offenbar zur Kenntnis nehmen, dass unser Kanton bei Bauvorlagen nicht sparen kann und will, in welchem Stadium der Planung und Realisierung das Parlament auch eingebunden wird. Die SVP-Fraktion lässt sich deshalb weiterhin nicht einbinden, sondern will gute Argumente hören und überzeugt werden, was der Regierung vorliegend nicht gelungen ist. Zu erwähnen ist auch, dass viele Berufsfischer nicht, oder zumindest nicht mehr, hinter der Vorlage stehen. Ich habe selber gewisse Gespräche geführt. Solange das Bodenseewasser keine Nahrung für Fische mehr erhält, weil es – nicht nur auf natürliche Weise – zu sauber gemacht wird, geht es nicht allein um den «leergefischten» Bodensee. Was nützen teure Fischzuchtbestrebungen, wenn das Gros der ausgesetzten Fische bereits vorher verhungert, bevor die Fischer an der Reihe sind, und die Fische, die doch noch in den Netzen oder an einer Angel landen, die Schwindsucht haben. Bei der Behandlung der zweiten, aktuellen Vorlage hat sich unsere Fraktion etwas vertiefter, als beim ersten Mal, mit der Frage der Pflicht und der Notwendigkeit eines (neuen) Fischereizentrums befasst. Dabei haben wir festgestellt, dass im Fischereigesetz keine Verpflichtung enthalten ist, dass der Kanton St.Gallen Fischereizentren erstellt und betreibt. Das Gesetz kennt diesen Begriff nicht einmal. Der Kanton kann Fischzuchtanlagen betreiben oder sich daran beteiligen (Art.12). Das Fischereigesetz wurde 2008 total revidiert. Wenn damals keine Verpflichtung für Fischzuchtanlagen ins Gesetz aufgenommen wurde (gemäss meiner Erinnerung war das damals umstritten), so ist die Situation fünf Jahre später nicht anders. Deshalb verneint die Mehrheit unserer Fraktion Pflicht und Notwendigkeit dieser Vorlage. Die Minderheit ist der Überzeugung, wenn eine neue Investition am Bodensee getätigt werden soll, dann darf es nicht ein Kompetenzzentrum werden, wie es die Botschaft vorsieht. Dann ist sie vielmehr auf eine Fischzuchtanlage zu reduzieren, wie es das Gesetz erlaubt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Damit werden Zusatzwünsche, wie Informations- und andere Räume, abgelehnt. Es darf nicht vergessen werden, dass der Kanton bereits in Weesen am Walensee ein Fischereizentrum betreibt.

Weitere Kritikpunkte seien nur stichwortartig erwähnt:

  • Standort nicht direkt am See, was Transporte erfordert;

  • Parzelle mit altem Baumbestand verursacht zusätzliche Kosten;

  • Wenig Kreativität und Bereitschaft, mit bestehenden Anlagen, bzw. deren Betreibung, über die Kantons- oder Landesgrenze zusammen zu arbeiten.

Zur angeblichen «Win-Win-Situation» mit der Firma TESOG: Wenn eine Unterstützung notwendig ist, um die Firma in Steinach zu halten, dann wäre ein Beitrag aus der Wirtschaftsförderung sinnvoller und ehrlicher, als dies mit einem nicht notwendigen Fischereizentrum zu verknüpfen. Mit dem folgenden Kürzungsantrag möchte die Minderheit der SVP-Fraktion eine Brücke bauen für die Zustimmung zur Vorlage; auch wenn es uns an Weitsicht fehlt, wie ein Vorredner vorsorglich festgestellt hat. Die Brutto-Kosten sind von 12,4 Mio. auf 10,0 Mio. Franken zu kürzen, gemäss unserem Antrag auf dem grauen Blatt, das ergibt finanzrechtlich verbindliche Kosten anstatt von 10,95 Mio. Franken von 8,55 Mio. Franken. Ich werde auf diesen Kürzungsantrag und den Weg dazu in der Spezialdiskussion näher eingehen.

Zusammenfassend beantrage ich dem Rat, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Eine persönliche Bemerkung zum Schluss: Weil für viele Politikerinnen und Politiker nach der Behandlung des «Spar- resp. Massnahmenpakets» Sparen für längere Zeit leider kein Thema mehr ist, ist ein Scheitern unserer Anträge nicht auszuschliessen. In jenem Fall bin ich gespannt, wann wir die beiden verantwortlichen Regierungsmitglieder so lachen sehen, wie einen bekannter Politiker aus dem fernen Ausland beim Rundgang durch eine Fischzuchtanstalt in seinem Land, gesehen im «Blick» vom 5. September 2013 auf Seite 2.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Ich nehme gerne aus Sicht des Nutzerdepartements zu diesen Voten aus der Eintretensdebatte Stellung. Insgesamt spüre ich doch, dass eine Mehrheit des Rates auf die Vorlage eintreten möchte. Dafür bin ich auch sehr dankbar. Ich möchte nur kurz auf die sehr spezielle Vorgeschichte zurückkommen und Güntzel-St.Gallen doch sagen, er solle die Frage des Demokratieverständnisses zurückzunehmen. Wir verwahren uns in aller Form dagegen. Wir haben einen sauberen Kontakt geführt mit den Fraktionspräsidenten, man ist übereingekommen, diese Vorlage nochmals zu bringen. Irgendwo müssen wir uns auch noch auf etwas verlassen können. Es sind drei Punkte, die namentlich kritisiert wurden:

  1. Die Unvollständigkeit der Vorlage und die Frage der Standortevaluation;

  2. Die Frage der Kosten;

  3. Die Frage der Notwendigkeit.

Zu allen drei Punkten haben wir einlässlich und grundlegend in dieser Vorlage nochmals die Überlegungen dargelegt. Wir haben also nicht einfach copy-paste gemacht, wir haben zu allen Punkten Rechenschaft abgelegt und in der Kommission war es eigentlich klar, dass wir die Hausaufgaben gemacht haben. Jetzt kann man natürlich kommen und sagen, ich will trotzdem nicht. Es gehört auch zu den vornehmen Aufgaben der Politik, sich mit Themen zu befassen, bei denen es keine grosse Lobby hat, bei denen es keine Regionalpolitikerinnen und -politiker gibt, bei denen es nicht um Brancheninteressen geht, auch das sind Aufgaben, die dieser Kanton erfüllen muss, das ist Aufgabe von Ihnen, das ist Aufgabe von uns. Ich erwarte, dass dieser Staat, die gewählten Mitglieder dieser Behörden, diese Aufgaben seriös angehen. In dieser Seriosität haben wir, zumindest grossmehrheitlich in der Kommission, getagt. Ich hoffe, dass wir hier nun diese Thematik sachlich und emotionslos angehen können. Ja, es ist eine Pflichtaufgabe, keine Küraufgabe, es ist kein Wunschprogramm Güntzel-St.Gallen. Ich habe das deutlich gemacht bei der ersten Übung, ich habe es deutlich gemacht in der vorberatenden Kommission und ich mache es hier ein drittes Mal. Art. 28, der Kantonsverfassung sagt klar, dass es kantonale Regalrechte gibt, da ist auch das sogenannte Fischereiregal eingeschlossen. Es ist ein historisches Regal, ein historisches Monopol. Ich zitiere nochmals gerne, ich habe das beim ersten Durchlauf bereits gemacht, aus der Vorlage zum Fischereigesetz, dort steht: «Es ist im Sinn von Art. 28 der Verfassung des Kantons St.Gallen, das Fischereimonopol so zu verstehen, dass seine Begründung in der Wahrung von überwiegenden öffentlichen Interessen findet. Diese Interessen bestehen konkret in der Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume und ihrer Fauna als Naturgüter, die der Allgemeinheit dienen.» Wieso diese Definition? Das Fischereiregal darf doch nicht als fiskalisches Regal verstanden werden, also als Regal bei dem der Kanton einfach die Abgaben der Fischerinnen und Fischer abschöpft und sonst eigentlich gar nichts macht. Aus diesem Verständnis der Verfassung heraus ist doch klar, dass ein Regal einerseits Abgaben bedeutet, aber umgekehrt natürlich der Kanton, bzw. der Staat auch verpflichtet ist, seine Leistungen so zu erbringen, dass die Fischerei in diesem Kanton überhaupt noch funktioniert. Das ist auch eine sehr grundsätzliche Fragestellung. Dass wir eine Infrastruktur brauchen, um überhaupt die fischereigesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, das hat Raths-Thals bereits ausgeführt, und er hat auch ausgeführt, das mach ich hier auch nochmals, nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Wir reden hier über eine Investition. Das Hauptproblem, das wir in unserem Staatshaushalt haben sind die wiederkehrenden Betriebskosten. Hier haben wir einen Anwendungsfall, bei dem wir die Betriebskosten dank einer intelligenten Lösung reduziert haben, und wir haben einen Anwendungsfall, bei dem die Fischerinnen und Fischer, die Nutzer selber, die Betriebskosten selber tragen, nicht der Steuerzahler. Nehmen Sie das doch einfach mal zur Kenntnis, und nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass ein kantonales Regal beide Seiten hat. Das ist eine Frage der Fairness.

Es ist so, dass im Fischereigesetz keine Zwangformulierung besteht, auch das kann ich Ihnen nochmals zitieren aus der Botschaft des seinerzeitigen Fischereigesetz zu Art. 31. Das ist wichtig, weil immer wieder die gleichen Behauptungen kommen, aber vielleicht kann ich es noch einige Male zitieren, es kommt offensichtlich nicht an. Im Art. 31 in der Botschaft haben wir geschrieben: «Der Betrieb von Fischzuchtanlagen und der Einsatz von Fischen ist dann gerechtfertigt, wenn dies zur Erhaltung der Artenvielfalt oder zur Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung nötig ist. Zu diesem Zweck betreibt der Kanton eigene Fischzuchtanlagen oder kauft die entsprechenden Leistungen bei Dritten ein.» Was bedeutet diese Kommentierung? Die heisst nichts anderes, als dass der Gesetzgeber sagt, wenn wir einen Zustand bei der Gewässerqualität erreicht haben in diesem Kanton, bei der man sagen kann, jetzt benötigt es keine Fischzuchtanlagen mehr, jetzt funktioniert die Naturverlaichung von selbst, Renaturierungen, Wasserbaugesetz usw., wenn wir einen Idealzustand erreicht haben, bei dem in der Fischerei das ökologische Gleichgewicht gewährleistet ist, Ja, dann braucht es keine Fischzuchtanlagen mehr. Wir sind weit entfernt von diesem Idealzustand und vielleicht wird sich die SVP-Fraktion diesen ökologischen und Biodiversitäts-Zusammenhängen auch einmal bewusst. Wir haben eine dramatischen Rückgang in der Artenvielfalt in diesem Kanton, bei den aquatischen Lebensräumen. Ist Ihnen das eigentlich egal? Ist Ihnen das egal? Ich frage Sie das einfach, überlegens Sie sich das doch einmal. Ich wäre noch so froh, wir müssten keine Fischzuchtanlagen kaufen, aber die Situation ist heute anders, so wie die Natur sich in diesem Land, in diesem Kanton präsentiert, das ist die Realität. Und das präsentiert sich so, weil der Mensch, weil wir, die moderne Zivilisationsgesellschaft Eingriffe getätigt haben, Infrastrukturen bauen mussten usw., das hatte auf die Lebens- und die Gewässerräume Auswirkungen. Das müssen wir nun kompensieren, in diesem Sinne sind diese Fischzuchtanstalten auch Reparaturwerkstätten für die Natur solange wir diesen Idealzustand nicht erreicht haben.

Ich bin der festen Überzeugung, dass das eine wichtige und notwendige Vorlage ist. Sie ist umweltpolitisch wichtig, weil sie die Biodiversität fördert, weil sie das Problem des Artenschutzes angeht, sie ist regionalwirtschaftlich wichtig. Ich mache diesen Zusammenhang hier nochmals:

  1. Wir haben drei wichtige Areale, das heutige Areal am Bodenseeufer, wo wir wegmüssen, das Areal Rietli, wo wir eine wirtschaftlich interessante Entwicklung anstossen möchten, diese Areal sollte man ohnehin nicht mit einer Fischzuchtanlage belegen und wir haben das Areal in Steinach, welches sehr geeignet ist.

  2. Wir haben konkrete Vorstellungen für das Areal in Rorschach, mit einer Hotelnutzung, welche enorm wichtig ist für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Ostschweiz und entsprechend ist auch die Sorge bei diesen Akteuren, einschliesslich dem Rorschacher Stadtpräsidenten, gross, dass es jetzt wieder Probleme geben sollte. Ich hoffe es nicht.

  3. Die Vorlage ist überzeugend, weil sie finanzpolitisch auf ihre Einwendungen reagiert hat, weil sie ordnungspolitisch richtig ansetzt, indem der Betrieb durch die Nutzer finanziert und nicht durch die Steuerzahler.

  4. Sie ist wirtschaftspolitisch richtig, weil wir eine intelligente Lösung mit der Firma TESOG gefunden haben, die in einem erheblichen internationalen Wettbewerb steht. In einem Wettbewerb, der auch dazu geführt hat, dass andere Firmen dieser Gruppe nun Arbeitsplätze abbauen mussten, beispielsweise in Wädenswil, das wollen wir hier in der Ostschweiz nicht erleben und darum ist es auch wichtig, dass wir gegenüber der Unternehmung nun ein klares Signal setzen.

Zu Güntzel-St.Gallen: Ich finde es schon speziell, wenn man so juristisch argumentiert mit dem Fischereigesetz. Sie wissen ganz genau, dass mit dem Standortförderungsgesetz dieser Kantonsrat und alle Fraktionssprecher ausgeschlossen haben, dass wir einzelbetriebliche Förderung machen. Das was Sie meinen, können wir gar nicht, das ist auch richtig so. Einfach solche Dinge zu erzählen, das ist doch sehr speziell. Letztendlich denken wir daran, das Fischerei zwar mit dem Fischereiregal verbunden ist, aber letztlich viele Partner bei der Umsetzung der Fischereiziele tätig sind, 25 Fischereivereine, 3'000 Fischerinnen und Fischer, auch das finde ich erwähnenswert. Hier ist sehr viel zivilgesellschaftliches Engagement dahinter. Hier glaube ich auch, dass die Politik auch ein Gleich tun muss, hier geht es auch darum, Freiwilligenarbeit die nötigen Rahmenbedinungen zu geben.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident:

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident:

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat an ihrer Sitzung vom 26. August hat dieses Geschäft 35.13.01 Kantonsratsbeschluss über den Neubau des kantonalen Fischereizentrums in Steinach an einem Sitzungstag intensiv beraten. Dabei standen ihr folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Botschaft und Entwurf der Regierung vom 21. Mai 2013;

  • Eine fachliche Stellungnahme Rey über fischökologische und fischereiwirtschaftliche Konsequenzen, falls auf den Ersatz der Fischzuchtanlage Rorschach verzichtet werden sollte;

  • Protokoll der VoKo vom 29.10.2012 Geschäft 35.12.01 über den Neubau des kantonalen Fischereizentrums Steinach.

Die Regierung hat nach dem Scheitern am qualifizierten Mehr des Geschäftes 35.12.01 «Neubau des kantonalen Fischereizentrums in Steinach» sofort reagiert und eine neue Vorlage ausgearbeitet und dabei die wesentlichen Kritikpunkte der Beratung des Kantonsrates Inder Novembersession 2012 und der Februarsession 2013 aufgenommen:

  1. Der Beitrag der TESOG (TE Connectivity Solutions GmbH) ist mit 1 Mio. Franken definiert.

  2. Der Beitrag aus der Liquidation der Fischzuchtgenossenschaft Rorschach nach Abzug der Liquidationssteuer Fr. 450'000.-.

  3. Das Raumprogramm wurde überarbeitet und im Rahmen des gerade noch vertretbaren gestrafft. Daraus erfolgen Einsparungen bei den Gebäudekosten von Fr. 400'000.-.

Zur Einstimmung auf das neue Geschäft wurden folgende Referate gehalten:

  • Regierungsrat Würth legte seine Schwerpunkte auf die fischereiökologischen und fischereiwirtschaftlichen Aspekte und vergass natürlich als Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes auch nicht die Win-win-Situation mit der TESOG herauszustreichen.

  • Regierungsrat Haag zeigte in seinen Ausführungen die baulichen Rahmenbedingungen auf. Er erläuterte unter anderem noch einmal die Standortevaluation und versuchte die Kommission über die Zusammenstellung der Kosten aufzuklären.

  • Dominik Thiel, Leiter Amt für Natur und Fischerei, beschränkte sich auf die Bedeutung der Fischzucht im Kanton, die neben dem Bodensee auch die Binnengewässer im Einzugsgebiet des Rheintals und des Toggenburgs bewirtschaften. Unterstützt wurde er dabei von Michael Kugler, Leiter Fachbereich Fischerei, der technische Auskünfte über die Fischzucht gab und die Bedeutung der Fischzucht am Beispiel der Seeforelle, die Dank der St.Galler Initiative, vor dem Aussterben gerettet werden konnte.

  • Der Gemeindepräsident von Steinach, Herr Roland Brändli, zeigte die Wichtigkeit der TESOG für seine Gemeinde auf und machte sich für Steinach als Standortgemeinde stark.

  • Direktor Marcel Weibel von der TE Connectivity Solutions GmbH stellte die Weltunternehmung vor. Der Standort Steinach ist für die Unternehmung ein sehr schwergewichtiger Teil, der bedeutendste im Europageschäft. Die TESOG investiert an ihrem Standort nebst dem Anteil für das Seewasserpumpwerk von 1 Mio. Franken weitere 3 Mio. Franken, um die Technik an den umwelttechnischen Bedingungen anzupassen. Die TESOG ist mit gegen 400 Arbeitsplätzen ein wichtiger Arbeitgeber in der Region.

  • Weiter standen für Fragen die Herren Generalsekretär Gildo Da Ros, Volkswirtschaftsdepartement, Kantonsbaumeister Werner Binotto und Thomas Bürkle, Leiter Projektentwicklung im Baudepartement der Kommission zur Verfügung. Als Protokollführerin zeichnete sich Frau Franziska Bollhalder, Mitarbeiterin Rechtsdienst Baudepartement, verantwortlich.

Um die Grosswetterlage abzustecken hatten die Fraktionen danach die Gelegenheit Voten abzugeben. Grossmehrheitlich war man über alle Parteien der Meinung, dass der Kanton St.Gallen eine Fischzucht betreiben sollte. Allerdings wollte man nicht überall die dafür von der Regierung geforderten finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Es wurden deshalb Anträge gestellt und diskutiert. Teilweise wurden diese sehr knapp abgelehnt, ich werde in der Spezialdiskussion darauf eingehen und mich zu einzelnen Punkten zu Wort melden. Die Standortfrage wurde nur kurz angesprochen. Anträge dazu wurden in der Kommission keine gestellt. Ebenfalls wurde über den 10-jährigen Vertrag zwischen TESOG und Kanton St.Gallen informiert. Es wurden dort auf verschiedene Szenarien Antworten gegeben. Neu ist, dass die TESOG Jährlich Fr. 15'000.- an die Betriebskosten beiträgt. Alternativen zu einem Projektwettbewerb konnten nicht aufgezeigt werden weil das Bauvorhaben dem Submissionsgesetz unterstellt ist. Um nicht länger zu werden, mache ich vorderhand keine weiteren Bemerkungen, weil aus der Kommission auch keine Anträge an den Rat formuliert wurden. Ich gehe weiter davon aus, dass die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher das Geschäft aus ihrer Sicht ausführlich beleuchten werden.

Erwähnenswert immerhin ist sicherlich, dass es bei diesem Geschäft um eine einmalige Investition handelt. Der Betrieb rund um die Fischerei ist über das Fischereiregal mit jährlichen Einnahmen von Fr. 800'000.- durch Verpachtung der Kantonsgewässer gedeckt. Für diesen respektablen Betrag dürfen die Pächter, Hobby- und Berufsfischer, auch eine Gegenleistung erwarten, die nur mit einem Fischereizentrum erfüllt werden kann. An dieser Stelle danke ich Güntzel-St.Gallen für die im Vorfeld der Kommission schriftlich gestellten Fragen und der Verwaltung für deren Beantwortung. Ebenfalls danke ich der Kommission für die engagierte, spannende und angeregte Diskussion.

Die Schlussabstimmung fiel mit 9 Ja, 2 Nein und 4 Enthaltungen recht deutlich aus.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte mich in aller Form entschuldigen, diese Aufgabe habe ich übersehen. Diese Aufgabe ist nicht gelöst worden, diesem Detail sind wir nicht mehr nachgegangen. Ich könnte es aber noch tun.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Eine spannende Frage, ich bin nur nicht sicher, ob Sie jetzt die ganze Sache noch mit Auflagen anreichern und verteuern wollen, oder wollen Sie letztendlich eine Fischzuchtanlage, die von Ihnen bereits kritisiert wurde, weil man mit der Wirtschaft zusammenhängt, statt im Prinzip separat zu bauen und nicht Wirtschaftsförderung zu betreiben. Hier könnte man noch mehr kombinieren und zusammenhängen, da haben Sie recht, das geht aber länger und wird ja in der Regel nicht billiger.

zu Güntzel-St.Gallen: Ich bestreite keinesfalls, es ist das Recht und die Pflicht des Parlaments, die Botschaften der Regierung kritisch zu überprüfen und wir können sie hier diskutieren. Sie sagen, aus welchen Gründen auch immer, das genügt. Und ich sage Ihnen, das ist meine Verpflichtung, was gerechnet und festgelegt wurde, was wir mit bestem Wissen und Gewissen glauben erfüllen zu können, muss ich Ihnen jetzt und hier sagen. Wir sind an diese Vorgaben, die Sie sehr unterstützen, gebunden, dass wir uns dem Subventionsverfahren zu unterwerfen haben. Wir sind nicht frei, wir können nicht diskutieren und verhandeln und irgendwo ins Vorarlberg vergeben. Das haben wir letztendlich zu prüfen, das ist meine Pflicht. Sie können beschliessen, was Sie für richtig halten. Ich staune einfach, wie man pauschale Vorgaben machen kann und wir versuchen mit Grundlagen möglichst genau zu sagen, wo die Kosten liegen, sofern Sie wirklich eine funktionierende Fischzucht wollen. Billig sein ist nicht das Problem, aber es muss letztendlich funktionieren, sonst sind Steuerfranken auch falsch angelegt.

Meile-Wil ich kann Ihnen keine weitere Auskunft geben, das haben wir weder geprüft noch als zusätzlichen Auftrag entgegengenommen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nach der bekannten Schlussabstimmung in der Februarsession erhält das zu erstellende Fischereizentrum eine zweite Chance. Sicher ist, dass die noch bestehende Anlage am heutigen Standort in Rorschach nicht mehr betrieben werden kann. Als Ersatz soll in Steinach ein neues Fischereizentrum realisiert werden. Die Aufgaben eines Fischereizentrums sind nicht nur gesetzliche Verpflichtungen gemäss Fischereigesetz. Ein neues modernes Fischereizentrum dient als Kompetenzzentrum der Fischerei, welches dazu aber auch die notwendige Infrastruktur benötigt. Die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt die Ziele zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt. Es soll auch eine nachhaltige fischereiliche Nutzung des Bodensees gewährleistet bleiben. Die Öffentlichkeitsarbeit soll gefördert und die Schulung gestärkt werden. Wir sehen auch die Aufgaben zum Monitoring der Fischbestände, Erfolgskontrollen bei Renaturierungen von Gewässerlebensräumen als Notwendigkeit an. Das revidierte Gewässerschutzgesetz sieht vor, Flüsse und Seen zu renaturieren, damit sie ihre natürlichen Funktionen wieder erfüllen und einen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität leisten können. Dies im Wissen, dass das Problem der Mikroverunreinigung nicht gelöst ist, besonders für biologisch aktive Stoffe, wie Herbizide, Fungizide, Insektizide, Arzneimittel oder hormonähnliche Substanzen, die die Fruchtbarkeit oder die Entwicklung von Wasserlebewesen beeinträchtigen. Dass der Standort des neuen Fischereizentrums in Seenähe liegen muss, erklärt sich in der Sache. Für den Betrieb der Fischzuchtanlage werden konstant grosse Wassermengen benötigt. Mit dem Bau eines gemeinsamen Seewasserpumpwerks und einer gemeinsamen Seewasserleitung kann für den Kanton wie auch für die Firma TESOG eine WIN- win-Situation geschaffen werden. Mit dem überarbeiteten Raumprogramm können somit die Aufgaben eines fischereilichen Kompetenzzentrums erfüllt werden. Wir erachten die ökologische Bauweise im Sinne des Minergie Eco Standards als wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Eine gemeinsame Nutzung und Betrieb des Seewasserpumpwerks durch das Fischereizentrum und die Firma TESOG im Durchflusssystem mit Abwärmenutzung erachten wir als optimale Variante. Das Grundstück in Steinach liegt in der Grünzone F und muss der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeordnet werden. Mit dem Bau des kantonalen Fischereizentrums kann die Umgebung aufgewertet werden und mittels Sondernutzungsplan der schützenswerte Baumbestand gesichert werden. 

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Ich kann Ihnen die Situation erklären, ursprünglich hat sich der Botschaftstext auf den damaligen Art. 31 bezogen und offenbar gab es damals eine Umstellung in der Redaktionskommission oder wo auch immer. Güntzel-St.Gallen, Sie haben schon recht, jetzt ist es der Art. 12. Ich gebe gerne zu, hier hätte man genauer präzisieren müssen. Die Sachlage ist klar, Güntzel-St.Gallen und ich werden uns in dieser Sache wahrscheinlich nie ganz einig.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013