Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das 16. Strassenbauprogramm für die Jahre 2014 bis 2018 (Titel der Botschaft: 16. Strassenbauprogramm)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer36.13.02
TitelKantonsratsbeschluss über das 16. Strassenbauprogramm für die Jahre 2014 bis 2018 (Titel der Botschaft: 16. Strassenbauprogramm)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung9.4.2013
Abschluss18.9.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 22. August 2013
AntragAntrag Schweizer-Degersheim/Hegelbach-Jonschwil/Kühne-Flawil/Dobler-Oberuzwil zu Nr. 27 vom 16.09.13
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion zu Nr. 17 vom 16. September 2013
AntragAntrag Ammann-Gaiserwald zu Nr. 38 vom 16. September 2013
BeilageErgebnis der einzigen Lesung vom 18. September 2013 (Anhang)
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Nr. 2 vom 16. September 2013
AntragAntrag Wick-Wil zu Nr. 2-2/33 vom 16. September 2013
AntragKommissionsbestellung vom 3. Juni 2013
AntragAntrag Bühler-Schmerikon zu Nr. 17 vom 17. September 2013
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 18. September 2013
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 17. April 2013
AntragAntrag Kündig-Rapperswil-Jona zu Nr. 17 vom 18. September 2013
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 29. August 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Nr. 2-2/33 vom 17. September 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Nr. 1/104 vom 16. September 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.9.2013Gesamtabstimmung83Zustimmung20Ablehnung17
18.9.2013Antrag Schweizer-Degersheim/Hegelbach-Jonschwil/Kühne-Flawil/Dobler-Uzwil zum Bauvorhaben C / 2751Zustimmung49Ablehnung20
18.9.2013Antrag Ammann-Gaiserwald zum Bauvorhaben A / 3865Zustimmung31Ablehnung24
18.9.2013Antrag Bühler-Schmerikon zum Bauvorhaben A / 1736Zustimmung64Ablehnung20
18.9.2013Antrag CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zum Bauvorhaben A / 1773Zustimmung31Ablehnung16
18.9.2013Ordnungsantrag Ammann-Rüthi auf Schluss der Diskussion45Zustimmung50Ablehnung25
18.9.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion / Wick-Wil zum Bauvorhaben A / 2-2/3328Zustimmung76Ablehnung16
18.9.2013Ordnungsantrag Götte-Tübach auf Schluss der Diskussion73Zustimmung34Ablehnung13
18.9.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zum Bauvorhaben A / 224Zustimmung88Ablehnung8
18.9.2013Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zum Bauvorhaben A / 1/10421Zustimmung81Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der GLP/BDP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion und SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die GLP/BDP-Fraktion unterstützt mehrheitlich den Antrag, die Projektstudie in die erste Priorität aufzunehmen. Dieses Projekt hat es verdient, detailliert ausgearbeitet zu werden. Wir erwarten, dass bei dieser Detailausarbeitung das Kosten-Nutzen-Verhältnis verbessert werden kann. Vor allem müssen die ökologischen Auswirkungen noch deutlich verbessert werden. Unsere Zustimmung zur Priorisierung ist daher nicht als eine «Carte Blanche» für den Bau der Strasse zu sehen. Es ist ein Auftrag im Rahmen der Detailausarbeitung ein verbessertes konkretes Projekt vorzulegen, das das Naturschutzgebiet weniger tangiert.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Die GLP/BDP-Fraktion befürwortet den Projektierungskredit grundsätzlich. Wir erwarten aber, dass Alternativen zur derzeitig favorisierten Variante mit einer Autobahneinfahrt im Bereich des Güterbahnhofs gesucht und eingehend geprüft wird. Wir erachten es nicht als sinnvoll, die städtebauliche Entwicklung des Güterbahnhofareals mit einer Autobahnzufahrt oder -ausfahrt zu gefährden. Dieses zentral gelegene Gebiet bietet grosse Möglichkeiten für eine innere Verdichtung. Der Projektentwicklungsprozess «Dritte Röhre plus» bietet Chancen, die Weichen richtig zu stellen und bestehende Spielräume zu nutzen. In diesem Sinne erwarten wir, dass der Planungskredit auch für die Weiterverfolgung von anderen Lösungsvorschlägen eingesetzt wird. Da die Lösung im Einklang von Bund, Kanton und Stadt St.Gallen gefunden werden muss, wird dies sicher der Fall sein.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Zunächst bedanken wir uns mit Rückblick auf das 15. Strassenbauprogramm für dessen weitgehende Realisierung. Wir begrüssen auch dieses ausgewogene 16. Strassenbauprogramm. Besonders positiv ist zu bemerken, dass eine fundierte Gesamtbetrachtung stattfindet und öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr und motorisierter Individualverkehr in einer Gesamtschau aufeinander abgestimmt sind. Unsere Fraktion hat keine grossen Einwände zur Vorlage. In der Spezialdiskussion kann sich unsere Fraktion zwei bis drei Verschiebungen einzelner Vorhaben innerhalb der Priorisierungskategorien vorstellen. Wir werden auch einen Antrag stellen, dazu werden wir aber später Stellung nehmen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Dem Antrag Wick-Wil ist zuzustimmen.

Die Wiler Bevölkerung hat 2003 einer Volksinitiative die Grünaustrasse abgelehnt, Sie haben es gehört. Stattdessen wurde inzwischen der Fürstenlandkreisel gebaut, damit der Verkehr besser läuft und er läuft problemlos und flüssig zum Autobahnzubringer. Nach nur zehn Jahren soll nun doch wieder mit der Planung der Grünaustrasse begonnen werde, obwohl Alternativen zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt von Wil gar nicht geprüft werden. Eine ernsthafte Diskussion hat in Wil noch gar nicht stattgefunden. Die Wiler Bevölkerung wollte diese Strasse nicht und das Kloster St.Katharina will das Land nicht zur Verfügung stellen, man müsste es enteignen, Sie haben es gehört. Wollen wir das Land dem Kloster enteignen? Ohne eine erneute Meinungsäusserung der städtischen Bevölkerung soll die Grünaustrasse nicht geplant und dieser Planungskredit nicht gesprochen werden. Das Geld kann man sich sparen oder für etwas anderes verwenden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

stellt einen Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion.

Ich staune. Wir debattieren, wir parlaren. Parlare ist gesagt worden, Regierungsrat Haag ist nicht einmal im Saal. Zehn Redner haben Sie angekündigt. Ich stelle den Antrag, wie bereits von Götte-Tübach begründet, dass zu jedem Antrag von jeder Fraktion jemand sprechen kann - es haben jetzt vier gesprochen - ich stelle jetzt aber den Antrag auf Schluss der Diskussion.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

der Ordnungsantrag ist zu unterstützen.

Ich fühle mich doch noch verpflichtet Götte-Tübach zu unterstützen. Ich möchte Lemmenmeier-St.Gallen noch sagen, es gibt eine vorberatende Kommission, die sich in der Länge und Breite mit den Geschäften auseinandersetzt, das ist auch gut so, denn ohne die vorberatende Kommission, dieses System hat sich über Jahrzehnte in diesem Rat bewährt, könnten wir, dieses Parlament, im Milizsystem, gar nicht funktionieren. Das was Sie jetzt ausgeführt haben und unsere demokratischen Gepflogenheiten schlecht reden, da möchte ich entschieden dagegen treten. Ich habe Mühe, es kann jeder Antrag, der unterlegen ist, in der Kommission mit Recht nochmals gestellt werden, aber dass bei jedem Antrag nochmals zehn oder mehr Redner das Wort ergreifen, hier sieht das Reglement vor, dass Ordnungsanträge auf Schluss der Diskussion, bzw. auf Schluss der Rednerliste gestellt werden können.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Dem Antrag Ammann-Gaiserwald ist zuzustimmen.

Ich habe mein Geschäft etwa 100 Meter von dieser Kreuzung entfernt. Über diese Kreuzung muss der ganze Verkehr von der Autobahn in die Region Uzwil erschlossen werden. Es ist nicht nur der Betrieb Bühler, sondern es sind Lastwagen, auch während des Tages, wir haben zu Spitzenzeiten riesen Kolonnen, der Verkehr dort wird nicht sauber abgewickelt. Blumer-Gossau träumt etwas, er ist in Gossau zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs, er müsste mal schauen, wo das Geld verdient wird, wo die Wirtschaft läuft und das ist in Uzwil und mit solchen Träumereien kommen Sie nicht weiter. Es ist schön aber etwas naiv. Ich muss Ihnen sagen, diese Investition wäre gut für ein grosses Gebiet in Uzwil mit einem relativ «kleinen» Aufwand. Ein grosser Kreisel und wir hätten ein grosses Problem gelöst, die Anbindung Autobahn Umgebung Uzwil.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Dem Antrag Hegelbach-Jonschwil / Schweizer-Degersheim / Kühne Flawil / Dobler-Oberuzwil ist zuzustimmen.

Ich muss Regierungsrat Haag total widersprechen: Im Kanton Appenzell ist die Strasse ausgebaut und es geht ja nur um zwei Kurven. Und dieses Problem besteht schon länger, schon 40 Jahre. Für unsere Industrie, die wir hier haben, ist das die wichtigste Verbindung Richtung Autobahn. Mit den Lastwagen kann man nicht kreuzen. es sind zwei Kurven, und momentan machen sie eine Hangsicherung. Man könnte ohne jeglichen Aufwand diese zwei Kurven Richtung Hang ausbauen. Schon vor 35-40 Jahren wurde oben Kies abgebaut, und wegen diesem kleinen Wäldchen konnte man das nicht. Das war damals noch die Firma Manser, die das Kies von unten ausbauen wollte. Unten ist ein Kieswerk, und es würde ganz sicher nicht so teuer, diese zwei Kurven zu verbreitern.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, das Bauvorhaben «A / 2 / St.Gallen / N 1 Teilspange Güterbahnhof / Fr. 400'000.–» zu streichen.

Ich stelle den Antrag, den Projektierungskredit im Rahmen von Fr. 400'000.-, der den Kanton trifft, für die A1 Spange Güterbahnhof aus dem Strassenbauprogramm zu streichen. Wenn wir heute Ja zu diesem Kredit sagen, so stellen wir die Weichen für eine absolute Fehlentwicklung mitten in der Stadt St.Gallen. Die Vorlage sieht die Projektierung einer Teilspange zu einer neuen, dritten Autobahnröhre mit Ausfahrt auf das Güterbahnhofareal vor. Das Areal wurde vom Kanton erst unlängst erworben und es kann doch wohl nicht allen Ernstes die Idee der Regierung und dieses Rates sein, dieses Land für den Bau eines Lochs zu opfern. Für die Stadt St.Gallen stellt das Güterbahnhofareal das entscheidende Entwicklungsgebiet dar, ein zentrales, optimal an den öffentlichen Verkehr angeschlossenes Gebiet, welches im Sinne eines haushälterischen Umgangs mit dem Boden für eine Wohn- und allenfalls auch Geschäftsüberbauung genutzt werden sollte. Hier eine Autobahnausfahrt zu projektieren wäre ein Schildbürgerstreich sondergleichen. Wir brauchen kein zweites St.Fiden, wir brauchen eine fortschrittliche Verkehrspolitik und die optimale Nutzung brachliegender Gebiete. Ich möchte Sie zudem darauf hinweisen, dass die Ablehnung einer Nutzung dieses Güterbahnhofareals für eine Autobahnausfahrt oder -einfahrt nicht nur in linken Kreisen da ist. Es gibt einen überparteilich eingereichten Vorstoss, den haben Mitglieder der GLP/BDP-Fraktion, der FDP-Fraktion, der CVP-EVP-Fraktion und SVP-Fraktion unterzeichnet und dem Stadtrat der Stadt St.Gallen eingereicht. In diesem Vorstoss wird auf das Verkehrsproblem rund um die St.Leonhardsbrücke aufmerksam gemacht. Es heisst dann aber auch: «allerdings erachten wir es nicht als sinnvoll die städtebauliche Entwicklung des Güterbahnhofareals mit einer Autobahnausfahrt zu verunmöglichen, denn dieses Gebiet bildet eine einmalige Chance für eine innere Verdichtung». Natürlich kann man nun sagen, dass neben dem Güterbahnhof auch andere Varianten geprüft werden, und das werde ich dann wahrscheinlich von den Befürwortern hören. Ich frage mich dann aber schon, wo? Diese Stadt, eingeteilt zwischen zwei Hügeln, bietet schlicht keinen Platz für eine Autobahnausfahrt in der Nähe der Kreuzbleiche. Man könnte auch meinen, man sei heute, im Jahr 2013, ein bisschen weiter als noch in den 80-er-Jahren, und würde die Lösung anstehender und zukünftiger Verkehrsprobleme nicht in Autobahnausfahrten mitten in der Stadt suchen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Diese Teilspange ist ein Teil des Agglomerationsprogrammes, also ein Teil das den ganzen Raum berücksichtigen soll. Locher-St.Gallen hat es bereits gesagt, es betrifft auch den übrigen Teil des Kantons, wenn hier etwas passiert, dann haben wir für den ganzen Kanton einen Nachteil. Die Spange, die den Abfluss aus der dritten Röhre sicherstellen soll, ist gerade dazu da, dass auch die entsprechende Entlastung aus der dritten Röhre geschehen kann. Es werden verschiedene Punkte angesprochen, weil der Kreuzungsbereich Kreuzbleiche ist für den öV ein grosses Problem, weil der öffentliche Verkehr steht derweilen in dieser Ausfahrt der Autobahn, deshalb ist es notwendig, dass wir hier entsprechende Massnahmen ergreifen. Es ist ebenso notwendig für den Langsamverkehr entsprechende Massnahmen zu ergreifen, und auch für die Sicherheit der Autofahrerinnen und Autofahrer in der Zufahrt zur Autobahn braucht es diese Teilspange, weil das dann auch entsprechend kreuzungsfrei ablaufen soll. Betreffend der Fehlentwicklung im Raum des Güterbahnhofs; genau deshalb brauchen wir diesen Planungskredit, damit wir nachdenken können und deshalb macht dies der Bund, Kanton und Stadt gemeinsam, wo die Ausfahrt sein soll, damit wir Alternativen im ganzen Thema haben. Ohne diese Planungskredit wäre es nicht möglich, darüber nachzudenken, wo schlussendlich die Ausfahrt sein soll.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ich bin von Lemmenmeier-St.Gallen angesprochen worden und ich bestätige, dass mein Verständnis nicht absolut deckungsgleich, wie wahrscheinlich das meiner Fraktion. Ich meine aber, dass wir die andere Frage relativ schnell doch wieder einmal angehen müssen, weil es den richtigen Zeitpunkt nie gab und nie geben wird, müssen wir uns irgendwann entscheiden, ob wir als Volksvertreter hier sind und uns auch die Zeit entsprechend reservieren, oder ob wir eigentlich nur da sind, um die Geschäfte, welche vorbereitet sind abzunicken. Da werde ich deshalb wahrscheinlich anders stimmen, als die meisten meiner Fraktionskollegen, nicht weil ich Freude an Wiederholungen habe, sondern weil ich es schade finde, wenn wir diesen Weg wählen, der jetzt vorgeschlagen wurde. Das Andere müssen wir aber sehr bald an die Hand nehmen und ich bin überzeugt, alle hier im Saal haben dann Verständnis, wenn wir unsere Arbeit anständig entschädigen wollen. Dass ist das, was ich schon lange fordere und Ihnen gedroht habe, so lange zu bleiben, bis es kommt, aber ich habe Ihnen auch nicht versprochen, dass ich aufhöre, wenn es kommt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

beantragt, das Bauvorhaben «A / 17 / Kaltbrunn/Uznach/Schmerikon / Verbindungsstrasse ab A 53 Richtung Gaster und Gommiswald / Fr. 250'000.– / Genehmigungsprojekt» auf Fr. 500'000.– aufzustocken.

Ich habe es natürlich anders gedacht, nämlich dass wir zuerst über die Priorisierung sprechen und anschliessend über den Antrag um eine Erhöhung.

Sprecher: Aus unserer Logik ist zuerst der Antrag auf Aufstockung, dann auf Verschiebung und am Schluss auf Streichung angedacht. Es ändert in der Konsequenz eigentlich nichts.

Kann ich ihn nicht als Eventualantrag stellen?

Sprecher: So ist er nicht deklariert.

Wenn es der Regierung ernst ist, unterstützt sie die Region des Linthgebietes und stockt den Planungskredit auf 500'000 Franken auf. Bitte stimmen Sie der Aufstockung zu, damit umgehend weiter geplant werden kann.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion und SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wie Sie wissen, mit der Einführung des Halbstundentakts wird ein wesentlicher Mehrverkehr der Bahn erfolgen und im Bahnhof Uznach ein- und ausfahren. Dies wird dazu führen, dass die Barrieren an der Grienaustrasse in Uznach noch mehr geschlossen sind und sich der Individual- und der öffentliche Verkehr im Städtli Uznach dementsprechend zurückstaut. Das ist für die Bewohnerschaft im Städtli und für uns Automobilistinnen und -mobilisten ein unhaltbarer Zustand und hätte bereits mit dem Beschluss der S-Bahn prioritär gelöst werden müssen. Beim 15. Strassenbauprogramm hat der Bauchef Willi Haag in der vorberatenden Kommission zugesagt, dass eben einzelne Projekte in der Priorität B vorgezogen werden sollen, wenn bei Vorhaben der ersten Priorität Verzögerungen entstehen. Bühler-Schmerikon hat dies ausführlich im Eintreten erklärt, ich verzichte auf weitere Ausführungen dazu. Trotzdem ist die Entlastungsstrasse Gaster nur in der Priorität B eingestuft. Gern erinnere ich Sie an die Aussagen des Bauchefs Willi Haag zur Beratung des 15. Strassenbauprogramms im Jahr 2008. Ich zitiere: «Ich erinnere Sie daran, dass wir hier ein Strassenbauprogramm haben und kein Projekt, das heisst es ist gar nichts genehmigt. Wir werden aus diesem Programm die A-priorisierten Projekte weiter bearbeiten und dann wird entschieden, was gebaut wird und was nicht, wo investiert wird und wo nicht. Und bei den Grossprojekten gibt es ohnehin Vorlagen. Wir wollen das im Prinzip vorwärts treiben. Die Situationen in diesen Orten sind verkehrshemmend, da müssen wir Lösungen finden. Wir wollen für unsere Bevölkerung, für unsere Wirtschaft, den Tourismus und für den Fortschritt in unserem Kanton das Beste - auch in den nächsten fünf Jahren - tun.» Genau das wollen wir auch! Noch ein kurzes Wort zur Finanzierung: Es kann ja durchaus sein, dass einzelne Projekte in der Priorität A im Linthgebiet nicht gebaut werden können. Dann wären genügend Mittel vorhanden, um das zu verschieben in die Priorität A. Wir brauchen für Uznach dringend eine Lösung der Verkehrsprobleme; viel zu viel Zeit ist schon verloren gegangen. Also machen wir heute und jetzt Nägel mit Köpfen und schieben die Entlastungsstrasse A53 in die Priorität A- sie hat es verdient. Die Bevölkerung und alle Verkehrsteilnehmer danken es Ihnen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Der Antrag Wick-Wil ist abzulehnen.

Ich bin einer dieser «gewissen» Wiler die Wick-Wil erwähnt hat. Das Projekt Grünaustrasse besteht eigentlich nur aus einem Verbindungsstück von einigen hundert Metern Länge, welche die prekäre Verkehrssituation in der Stadt Wil entschärfen soll. Die Grünaustrasse, bzw. das was so genannt wird, befindet sich im Osten der Stadt und soll die Fürstenlandstrasse mit dem sogenannten «Gamma-Kreisel» verbinden um das Zentrum zu entlasten. Das Argument, es gelte den Volkswillen zu respektieren, weil die Wiler Stimmberechtigten 2003 den Bau abgelehnt haben ist ziemlich weit hergeholt. Wir befinden uns jetzt im Jahr 2013. Wie Sie wissen, sind zehn Jahre in der Politik eine kleine Ewigkeit. Kommt dazu, dass sich die Stadt seither stark entwickelt hat, insbesondere die Quartiere, für welche die Grünaustrasse eine Entlastung bedeuten würde. Bei den Fr. 200'000.- geht es um einen Genehmigungskredit, nicht um mehr, aber auch nicht um weniger. Dieser Kredit dient dazu, die notwendigen Abklärungen zum Projekt zu treffen im Hinblick auf eine spätere Volksabstimmung über die Grünaustrasse, die auf jeden Fall kommen wird. Die Zweckbestimmung im Streichungsantrag für den Langsamverkehr ist schlicht ein Scheinargument, denn 2011 hat das Stadtparlament in Wil der sogenannten Velo-Initiative zugestimmt, die insgesamt 5 Mio. Franken in den nächsten Jahren für den Ausbau der Velowege vorsieht. Meine Ratskollegen aus Wil, die den Streichungsantrag stellen, sind bekennende Gegner der Grünaustrasse, das haben Sie bereits gehört. Das ist ihr gutes Recht und das ist auch legitim, nicht legitim finde ich allerdings, dass diese fundamentale Gegnerschaft bereits so weit geht, dass sie mit dem Streichungsantrag vordergründig zwar die Strasse bekämpfen will, aber in Tat und Wahrheit eine Volksabstimmung darüber verhindern will, denn ohne Genehmigungskredit können keine weiteren Abklärungen mehr getroffen werden, ohne Abklärungen gibt es kein Projekt, ohne Projekt gibt es keine Volksabstimmung und ohne Volksabstimmung gibt es keine Grünaustrasse. Lassen Sie die Wiler Stimmberechtigten darüber entscheiden, ob sie die Grünaustrasse wollen oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.

Diese Strasse, die schneidet in der Beurteilung des Baudepartementes schlecht ab. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Strasse ist ungenügend, darum verdient sie nicht auf Liste A gesetzt zu werden. Diese Umfahrungsstrasse ist eine riesenlange kurvenreiche Strasse. Wie wir in der Kommission erfahren haben, würde diese Strasse, so sie denn realisiert würde, 96 Mio. Franken kosten. Das ist für ein Projekt, das nicht genügt, viel zu viel. Diese Strasse führt beispielsweise durchs Kaltbrunnerriet und das darf nicht sein. Die Planung kann also gut und gerne sich vier Jahre gedulden und zwischenzeitlich ist man dann vielleicht schlauer geworden (auch im Kopf) und hat die Mobilitätsbedürfnisse anders gelagert.

Zu Göldi-Gommiswald: Auch wenn es um den Richtplan geht, erinnere ich gerne noch einmal daran; erste Priorität gemäss Richtplan haben kurze Wege und nicht eine kilometerlange Umfahrungsstrasse. Zweite Priorität im Richtplan hat die Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr (Velo, Fussgänger) und erst in letzter Priorität geht es darum, Kapazitätserweiterungen zu bauen. Es kann ja niemand bestreiten, dass diese Umfahrungsstrasse eine Kapazitätserweiterung darstellen würde. Darum bitte ich Sie nochmals, im 16. Strassenbauprogramm soll etwas Luft für Langsamverkehrsprojekte sein und die sollen wir jetzt nicht noch mehr einschränken, indem wir noch zusätzliche Strassenprojekte ins A heben.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Dem Antrag Ammann-Gaiserwald ist zuzustimmen.

Ich kann Ihnen nur wärmstens empfehlen den Antrag zu unterstützen und schliesse mich den Argumenten der Vorredner an. Ich arbeite und lebe schon seit über 30 Jahren aktiv in der Region und sehe, wie sich die Situation immer mehr verschlechtert. Das Argument, dass das ASTRA nicht vorwärts macht, kann vielleicht entkräftet werden, gerade mit der Verschiebung in die Priorität A, dass dann der Druck etwas steigt und auch das ASTRA seine Hausaufgaben löst.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion und SVP-Fraktion, das Bauvorhaben «A / 17 / Kaltbrunn/Uznach/ Schmerikon / Verbindungsstrasse ab A 53 Richtung Gaster und Gommiswald / Fr. 250'000.– / Genehmigungsprojekt» vom Anhang B in den Anhang B zu verschieben.

Ich habe beim Eintreten bereits darauf hingewiesen, dass es nebst der Kostenwirksamkeit andere wichtige Gründe gibt, dass ein Projekt berücksichtigt werden sollte, dass ein Projekt weiterbearbeitet und geplant werden sollte. Wir sind uns einig, dass das Vorhaben der Verbindungsstrasse A53 Gaster in der Kostenwirksamkeit noch nicht im guten Feld liegt. Wir sind uns einig, dass da noch nicht das Gelbe vom Ei auf dem Tisch liegt. Wir sind aber der felsenfesten Überzeugung, dass gerade da weiter geplant werden sollte, weil dieses Teilstück ein sehr wichtiges Element ist für die Region. Wir sprechen von einem Kernelement aus der Regionalplanung. Und wenn ich auch zurückkommen darf auf das Eintreten von Blumer-Gossau, da hat er doch angeregt, dass eben die Anliegen des Richtplanes matchentscheidende Grundlage dieses Strassenbauprogramms sein sollten. Gerade da haben wir die Chance, einen Akzent zu setzen, einen Bogen zu schliessen, weil die Region ihre Aufgaben gemacht hat. Sie hat eine Strukturanalyse über die Region gemacht. Sie hat daraus abgeleitet, wie die Entwicklung von Siedlung und Verkehr, und zwar meinen wir ganz klar alle Verkehrsarten, nicht nur den motorisierten Individualverkehr, wie diese aufeinander abgestimmt werden können, und wir haben letztlich ein Gesamtverkehrskonzept erlassen für diese Region und mit einem Mobilitätsmanagement dafür gesorgt, dass möglichst die optimalen Verkehrsträger auch wirklich optimal eingesetzt werden. In der Region ist man also ganz sicher im guten Schritt, was die Zeit und die Zeichen der Zeit betrifft. Es geht nun darum, dass die Region weiter planen kann, dass das Baudepartement an dieser Strasse weiter entwickelt, damit wir in absehbarer Zeit eben eine Projektierung haben, die sämtliche Argumente auch von der SP-GRÜ-Fraktion, von Umweltschutz, aber auch die Kostenwirksamkeit erfüllt. Und in diesem Sinne lade ich Sie ein, eben dieses Projekt zu verschieben, von der Liste B in die Liste A, aus strategischen Gründen, aus Gründen der Gesamtverkehrskonzeption. Das Projekt wurde nur deswegen nicht im A aufgenommen, weil die Kostenwirksamkeit noch nicht erreicht ist. Wir möchten dieses Projekt weiterbearbeiten, die Kostenwirksamkeit im Gut erreichen. Lassen Sie dieses Projekt weiter bearbeiten, damit es ein guten Projekt werden kann.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Einwohner der Gemeinde Goldach. Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wie einige andere auch, stand ich gestern im Stau, als Berufspendler aus der Agglomeration Goldach/Rorschach bin ich mich stockenden Verkehr eigentlich gewohnt. Aussergewöhnlich an dieser Tatsache gestern war lediglich, dass der Stau diesmal durch einen Verkehrsunfall auf der Autobahn und nicht wie üblich durch die bisher schmerzlich fehlenden verkehrstechnischen Lösungen in unserer Agglomeration ausgelöst wurde. Beim Bauvorhaben A1 Region Rorschach, handelt es sich, wie bereits verschiedentlich erwähnt, um ein gut durchdachtes Gesamtpaket, bestehend aus insgesamt vier elementaren Pfeilern und nicht nur aus dem Autobahnanschluss Witen in Goldach. Flankierende Massnahmen in allen drei Gemeinden, die Förderung des Langsamverkehrs und des öffentlichen Verkehrs, sind ebenso wesentliche Bestandteile dieser geplanten Massnahme. Durch die Vermeidung von langen Staus vor den Barrieren, insbesondere in Goldach, wird die verkehrsmässige Entlastung der Zentren erreicht und der Aufenthalt, das Wohnen und das Arbeiten in den drei direkt betroffenen Gemeinden wesentlich angenehmer. Durch diese Entlastung kann endlich eine attraktive Gestaltung der Zentren in Angriff genommen werden, bei dem nicht der motorisierte Verkehr im Mittelpunkt steht, sondern beispielsweise auch ein ausgebautes Fuss- und Radwegnetz für kurze Distanzen möglich wird. Es braucht dieses Paket, um dem gigantischen Verkehrsfrust der Bevölkerung der Region Goldach/Rorschach endlich mit effektiven Massnahmen entgegen zu wirken. Es erstaunt mir doch sehr, wenn mein Rats- und geschätzte Gemeindekollege Gemperle-Goldach zentralste Elemente dieser geplanten nachhaltigen Verkehrspolitik unserer Region als nicht zu verantworten betitelt. Was zu verantworten ist und was nicht, wird nämlich alleine die Rorschacher Stimmbürgerschaft sagen, nachdem beim hoffentlich baldigen Vernehmlassungsverfahren das Referendum ergriffen wird. Auch wird das Stimmvolk der direkt betroffenen regionalen Gemeinden entscheiden, ob ihm die Kosten für die flankierenden Massnahmen wert sind, dass kann hier nicht als Argument angebracht werden.

Im Antrag der SP-GRÜ-Fraktion wird unter Punkt 2 weiter aufgeführt, dass dieses Verkehrsprojekt zusätzliche Lärmbelastung und Luftverschmutzung zur Folge hätte. Das kann doch nur ein schlechter Witz sein. Mal ganz abgesehen von der zeitlichen und nervlichen Belastung, wenn man ständig im Stau steht, wird hierbei doch erst recht viel Lärm- und entsprechende Luftverschmutzung generiert. Anwohner bevorzugen meines Erachtens Lärm- und Abgasemissionen, die in geringer Verkehrsdichte an ihnen vorbeifliessen und sich nicht direkt vor der eigenen Haustüre aufstauen und konzentrieren. Durch einen kontinuierlich fliessenden Verkehr wird deutlich die Verkehrssicherheit erhöht, auch dies ist ein Aspekt, den insbesondere die Ratslinke nicht ausser Acht lassen sollte.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitglied der IG Engpass offen. Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich war Postulant mit den Kollegen Boppart-Andwil und Alder-St.Gallen des Postulates 43.09.04 «Verkehrsplanung und Engpassbeseitigung in der Agglomeration St.Gallen-Arbon-Rorschach», dieses Postulat wurde mit 70:20 Stimmen in diesem Rat gutgeheissen und es ging dort, dies an die Adresse der linken Ratshälfte, nicht nur um eine Engpassbeseitigung des Individualverkehrs, sondern auch des öffentlichen Verkehrs. Ich fasse mich kurz: Ich bitte Sie diesen Antrag abzulehnen. Die Thematik Engpassbeseitigung und auch die Lösung in der Frage der Teilspange ist nicht nur für die Stadt St.Gallen, sondern für die ganze Region und die angrenzenden Kantone Thurgau und die beiden Appenzell von grosser Bedeutung. Es wurde heute bereits erwähnt, der Unfall gestern hat gezeigt, dass das System bereits heute an der Grenze ist, nur kleine Unfälle führen sofort zu Staus, gestern bis Rorschach, und wenn ich mich richtig erinnere, dann hat der Rat seine Sitzung deswegen gestern später beginnen müssen. Die Bevölkerung der Region steht klar hinter diesen Projekten, auch wenn Einzelheiten noch geprüft werden müssen. Wenn der SP-Vertreter heute in der Eintretensdebatte gesagt hat, die ganze Linienführung sei stark bestritten in der Bevölkerung, dann trifft das nicht zu. Schon der Philosoph Carlyle hat gesagt, es sei ein grundsätzlicher Irrtum, Starrheit als Stärke zu bezeichnen.

Zu begrüssen ist auch, dass Studien gemacht werden über die exakte Linienführung der Teilspange, da geht es jetzt ja darum. Es geht darum, wie man den Verkehr exakt bewältigt und wir vertrauen hier darauf, dass das Baudepartement zusammen mit der Stadt Lösungen findet. Es geht um einen Projektierungskredit, es geht darum, nachzudenken, was die beste Lösung ist und an die Adresse von Surber-St.Gallen sage ich: Denkverweigerung war noch nie ein zukunftstaugliches Konzept.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

beantragt erneut, das Bauvorhaben «A / 17 / Kaltbrunn / Uznach / Schmerikon / Verbindungsstrasse ab A 53 Richtung Gaster und Gommiswald / Fr. 250'000.– / Genehmigungsprojekt» auf Fr. 500'000.– aufzustocken.

Ich danke den Ratsmitgliedern für ihr Ja zur Umpriorisierung des Geschäftes. Ich komme natürlich jetzt zurück auf einen vorherigen Antrag als Ersatzantrag. Ich stelle hier den vorher auf B beantragten Antrag jetzt als Anhang A in die erste Priorität, in die Ersatzprojekte. Ich möchte beim Antrag festhalten, von Fr. 250'000.- auf Fr. 500'000.- zu erhöhen, damit umgehend die Projektierung besser in die Hand genommen werden kann.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

zu S. 107 der Botschaft «Umweltschutzmassnahmen»

In einem Schreiben des Tiefbauamtes im April 2013 an die Gemeinden wird darauf hingewiesen, dass die Eingaben der Strassenraumgestaltung, wie auch der Langsamverkehr nicht explizit im Strassenbauprogramm aufgeführt werden, sondern in einer Sammelposition enthalten sind. Die Gemeinde Flawil hat in einem Betriebs- und Gestaltungskonzept die neuralgischen Punkte der gesamten Hauptverkehrsachse durch unser Dorf in einer Kerngruppe analysiert. Es betrifft die Wiler- und in der Fortsetzung die St.Gallerstrasse. In dieser Arbeitsgruppe ist neben den verschiedenen Vertretern der Gemeinde auch das Tiefbauamt des Kantons, wie auch die Kantonspolizei involviert. Den Schlussbericht dieses Betriebs- und Gestaltungskonzept hat der Gemeinderat Flawil verabschiedet. Neben der Tatsache, dass die tägliche Verkehrsbelastung zwischen 10'000 bis 13'000 Fahrzeugen aufweist, sind verschiedene Massnahmen vorgesehen. So gibt es auf der Wilerstrasse wie auch auf der St.Gallerstrasse längere Abschnitte nur einseitige Trottoirs, es fehlen Fussgängerstreifen und eine weitere Problemzone ist der fehlende Kreisel auf der lnsny-Kreuzung. In verschiedenen Teilprojekten ist auch die Schulwegsicherheit mit Übergängen über diese Hauptverkehrsachse und wie auch der Langsamverkehr direkt betroffen. Umsetzungspläne mit Varianten und ein Gestaltungskonzept liegen vor. In der Zusammenfassung des 16. Strassenbauprogramms sind im Anhang gesamthaft 50 Mio. Franken für die Umweltschutzmassnahmen/Strassenraumgestaltung und 10 Mio. Franken für die Schwachstellen im Langsamverkehr, einschliesslich Fussgängerübergänge vorgesehen. In diesem Zusammenhang hatte ich Kontakt mit betreffenden Mitarbeiter des Tiefbauamtes und ich frage Regierungsrat Haag an, nach welchen Kriterien die verschiedensten Bauvorhaben priorisiert werden, und wann die betroffenen Gemeinden über den Entscheid des Baudepartementes erfahren.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Frage zu Ziff 1.1.4, S. 8 der Botschaft.

Der Bauchef hat ausgeführt, dass die A53 Rapperswil - Schmerikon ins Nationalstrassennetz ab 1. Januar 2014 übernommen wird. Ist es richtig, dass der Bund nun nicht nur für Unterhalt, sondern auch für den Ausbau der vierspurigen Bahn zuständig ist, wenn das offiziell in Stand gesetzt wird? Wird es dann gleichzeitig mit dem Ausbau der Zürcher Oberlandautobahn kompensiert, damit das gleichzeitig auch funktioniert, nicht dass bei unserer Grenze ein noch grösserer Stau entsteht?

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Das 16. Strassenbauprogramm ist abzulehnen. Würdigung des Ergebnisses der Beratung

Ich möchte gerne, bevor wir die Schlussabstimmung durchführen, aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion eine kurze Würdigung vornehmen. Wir stellen fest, dass die Anliegen des Langsamverkehrs auf der Strecke bleiben. Das Umdenken in den Köpfen ebenfalls. Die Agglomerationsprogramme hätten uns heute die Chance geboten umzudenken. 60 Mio. Franken Franken, die der Bund bereitstellt zu nutzen, um für ein Mal nicht im Strassenbau für den motorisierten Individualverkehr (MIV), sondern im Bau für den Langsamverkehr, Velo und Fuss ein Schwergewicht zu setzen. Leider haben wir diese Chance vertan. Wir von unserer Seite wollten 4,1 Mio. Franken weniger für Strassenbau einsetzen, es ging um die Projekte Güterbahnhof St.Gallen, dritter Anschluss Rorschach und Grünaustrasse in Wil, diese drei Anträge wurden allesamt abgelehnt. Auf der anderen Seite sind zwei Anträge gehoben worden vom B ins A. Es geht um 2 Mio. Franken, also 2 Mio. Franken mehr, für den Strassenbau. Und zum Schluss noch die Lachnummer mit Degersheim, das nehme ich einfach so zur Kenntnis. Ich stelle fest, dass der Richtplan, der eben eine Priorisierung beim Anreizeschaffen fürs Umsteigen auf Fuss und Velo setzt, für die Mehrheit diese Rates Makulatur ist, Sie setzen alles auf die letzte Priorität, die da heisst: Kapazitätserhöhung für den MIV.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

zum Ordnungsantrag Ammann-Rüthi: Der Ordnungsantrag ist abzulehnen.

Leider wiederholt sich das Spiel. Aus unserer Fraktion hat der Minderheitsvertreter gesprochen, ich hätte gerne für die Mehrheit gesprochen. Ich kann wiederum nicht sprechen. Ich fühle mich wieder geprellt, undemokratisch beiseitegeschoben. Das ärgert mich und entspricht nicht den Gepflogenheiten eines Parlamentes, wie ich es eigentlich erwarten würde. Ich finde das schade. So sollten wir nicht miteinander umgehen, parlare soll im Parlament möglich sein und wenn Sie das unterbinden, haben Sie den Sinn eines Parlamentes nicht wirklich verstanden. Ich bitte Sie darum, diesem Ordnungsantrag nicht zuzustimmen, damit ich diesmal Göldi-Gommiswald auch noch eine Antwort geben kann auf das, was er mich gefragt hat.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion das Bauvorhaben «A / 2-2/33 / Wil / Netzergänzung Grünaustrasse / Fr. 200'000.– / Genehmigungsprojekt» zu streichen.

Ich möchte das Lemmenmeier-St.Gallen und Wick-Wil gesagt haben unterstreichen und noch anfügen, dass ich mich mit dem, was Ammann-Rüthi am Schluss gesagt hat sogar abfinden könnte. Er hat nämlich auf Schluss der Rednerliste appelliert. Das könnte ich sogar noch nachvollziehen, dass ich aber als Antragsteller von verschiedenen Kollegen in diesem Rat kritisiert worden bin und nicht einmal etwas dazu sagen darf, das kann ich nicht nachvollziehen. Das ist höchst undemokratisch. Wenn der Antrag aber auf Ende der Rednerliste lautet, so wie es bereits gemeldet ist, dann wären es diese fünf Redner, die sich noch melden könnten, da könnte ich mich mit Ammann-Rüthi sogar noch finden. Ich bitte Sie, etwas demokratisches Gespür spüren zu lassen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

der Ordnungsantrag ist abzulehnen.

zum Ordnungsantrag Götte-Tübach: Ich bin schon erstaunt, über solche Ordnungsanträge. Wir sind hier ein Parlament. Parlament kommt von «parlare» und dauernd wird hier das Reden behindert und mit Ordnungsanträgen abgeklemmt. Was in diesen Ordnungsanträgen zum Ausdruck kommt, ist die tiefe Misere dieses Parlaments. Sie haben ein Sitzungsregime, das letztlich einer moderner Demokratie nicht mehr gerecht wird. Eine moderne Demokratie würde verlangen, dass ein Parlament regelmässig, wie in anderen Kantonen auch, jede Woche einmal tagt und dann sind Sie in der Lage, grosse Geschäfte auch schrittweise abzuhandeln und dafür müssten Sie vielleicht Geld in die Hand nehmen. Güntzel-St.Gallen hat schon mehrmals darauf hingewiesen, Sie müssen das Parlament professionalisieren und nicht dem Parlament die Rede abschneiden, damit Sie möglichst schnell wieder nach Hause kommen. Sie sind hier als Volksvertreter, und jeder hat hier das Recht zu sprechen. Der Antrag mag noch so verrückt sein, trotzdem haben wir darüber zu diskutieren und dann auch abzustimmen.

Ich bitte Sie, diesen Antrag aus demokratischer Gesinnung heraus abzulehnen und die Beschwernisse einer parlamentarisch-demokratischen Diskussion auf sich zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag Ammann-Gaiserwald ist abzulehnen.

Zuerst möchte ich mich dafür bedanken, dass ich reden darf. Der Antrag ist abzulehnen aus folgenden Überlegungen: Es geht hier im Wesentlichen um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Arbeitsplatz fahren. Viele von ihnen arbeiten in der Firma Bühler, das ist ein wichtiger Arbeitgeber und das wird hoffentlich noch lange so bleiben. Nur, es soll auch hier nicht darum gehen, eine Kapazitätserweiterung zu realisieren, und das würden wir mit einem Kreisel tun, das ist so. Der Ansatz, den wir sehen, wäre dass die Firma Bühler und weitere Firmen in Uzwil ein besseres Mobilitätsmanagement aufziehen müssten. Sie müssten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu anleiten, nicht mit dem Privatauto und schon gar nicht alleine pro Auto zur Arbeit zu fahren, sondern dies mit den Füssen oder dem Velo zu tun, so es denn geht von der Distanz her, und sonst vielleicht mit dem öV. Dazu wäre beispielsweise nötig, dass man bei diesen Firmen die Parkplätze bewirtschaften würde, vielleicht etwas höher bewirtschaften, wenn jetzt schon einiges gemacht wird, aus diesem Geld wiederum könnte man Halbtaxabonnements bezahlen, die man den Mitarbeitern verteilen könnte, wie das verschiedene Firmen auch machen. In diesem Bereich gibt es viele Ideen. Das müsste der Ansatz sein. Wenn wir diese Projekt nämlich jetzt ins A heben, dann brauchen wir weitere 1,75 Mio. Franken für ein Strassenprojekt. Was heisst das auf der anderen Seite? Für den Langsamverkehr bleibt wiederum weniger übrig. Das wollen wir wirklich nicht. Wir sollen nicht noch strassenlastiger werden. Es ist schon der ganz grosse Brocken, der für die Strassen eingesetzt wird und noch einmal Richtplan, kurze Wege, Verlagerung, das sind die Prioritäten 1 und 2, und in letzter Priorität erst Kapazitätserweiterung. Und jetzt wollen wir das schon wieder tun, das ist einfach falsch. Werden Sie doch irgendwann einmal mobil im Kopf.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag Ammann-Gaiserwald ist zuzustimmen.

Die SVP-Fraktion wir diesem Antrag mehrheitlich zustimmen und zwar ganz einfach deshalb, weil es notwendig ist, in dieser Region. Wenn das ASTRA plant und die Verkehrszunahme auf der Autobahn deutlich zunehmend ist, wenn Verkehrsteilnehmer auch öV dann über Wil nach Uzwil fahren müssen, weil gerade ein Stau auf der Autobahn besteht, dann ist diese Agglomeration dort tot, da geht nichts mehr. Blumer-Gossau, wenn Sie mobil im Kopf ansprechen, überlegen Sie sich einmal, die Firma Bühler, die arbeitet nicht nur in Uzwil, die hat internationale Beziehungen. Die schlafen nicht immer zur selben Zeit, wie wir, da wird Tag und Nacht gearbeitet, wie stellen Sie sich das vor? Schon heute kommen diese Mitarbeiter eben nicht zum gleichen Zeitpunkt an. Da hat diese Firma ihre Hausaufgaben gemacht und es geht auch nicht nur um diese oder andere Firmen, es geht auch um Menschen, die in St.Gallen und Zürich usw. arbeiten, die gehen am Morgen auf die Autobahn und kommen am Abend wieder nach Hause. Dazu ist zu sagen, dass jetzt schon erste Vorkehrungen getroffen worden sind. Es wurden bereits die Strassen verschmälert, um der Sicherheit dienlich zu sein, weil es dort ständig Unfälle gibt. Mit diesem Vorhaben und dieser Verschiebung würden wir nicht nur der Sicherheit entsprechen, sondern auch der Sicherheit, Blumer-Gossau, die Sie ständig ansprechen, des Langsamverkehrs. Schauen Sie sich einmal an, wie die Radfahrer und Fussgänger diese Kreuzung heute überqueren müssen, ich nenne das sehr gefährlich. Mit diesem Vorhaben würden wir auch diesen dienen und dann ist ja auch ein Teil im Langsamverkehr deponiert. Ich sehe hier überhaupt kein Problem.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

An der Sitzung in der vorberatenden Kommission wurde das 16. Strassenbauprogramm für die Jahre 2014 bis 2018 behandelt. Es wurden über Strassenprojekte die in der Kategorie A, also ausführungsreif sind, und solche die zwar angemeldet, Kategorie B, aber noch nicht fertig geplant sind - sprich der letzte Schliff noch fehlt - entschieden. Weitere Wunschprojekte stehen an, oder werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben bzw. zurückgestellt. Leider reichen die zur Verfügung stehenden Mittel bei Weitem nicht aus, um alle Begehrlichkeiten abzudecken. Wiederum fehlt leider im 16. Strassenbauprogramm unter Priorität A für die Region Linthgebiet die Verbindung und Entlastungsstrasse von der A53 in Richtung Gaster. In den betroffenen Gemeinden Schmerikon-Uznach und Kaltbrunn ringt man in der Zwischenzeit schon seit 40 Jahren um eine optimale Entlastungsstrasse. Durch eine Verbindung und Entlastungsstrasse werden die Industrie und Einkaufscenter wie auch der Individualverkehr weit besser an die A53 angeschlossen und entlasten den Durchgangsverkehr gewaltig. Die Bevölkerung des Städtchens Uznach und Umgebung könnte endlich aufschnaufen, wenn der gesundheitsgefährdende Zustand beseitigt würde. Auch der öV erhielt durch eine Entlastungsstrasse eine massive Aufwertung, durch entsprechende bessere Dienstleistung (Pünktlichkeit) in den Gemeinden durch staulose Strassen. Die Idee oder die Zusicherung seitens des Baudepartementes, bei einer allfälligen Verzögerung eines Projektes aus dem Anhang A, es könnte ein Projekt aus Anhang B bevorzugt werden, hatte für mich im letzten 15. Strassenbauprogramm noch einen kleinen Hoffnungsschimmer geweckt.

Die Verkehrsentlastung Rapperswil-Jona war unter der Priorität A aufgeführt und wurde ja bekanntlich vom Volk abgelehnt. Aber nichts dergleichen von einem Projekt, dass unter Priorität B bewertet war, wurde in die Priorisierung A verschoben. Also wer das eben Gesagte seitens des Baudepartementes glaubt, der wird seelig gesprochen oder spätestens im nächsten Strassenbauprogramm seine Enttäuschung erleben.

Nun noch ein paar Worte zu den finanziellen Mittel im Strassenbau: Die finanziellen Mittel für den Strassenbau werden in Zukunft nicht besser, Nein, es werden eher noch weniger Mittel zur Verfügung stehen. Grössere Bauvorhaben im Strassenbau vom Kanton können oder werden unter Umständen eine Entlastungsstrasse auf Jahre blockieren oder verhindern. Ich bitte die Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus den anderen Regionen, das eben Vorgetragene bei ihren Entscheiden zu berücksichtigen und unser Anliegen aus dem Linthgebiet zu unterstützen. Auch die Gemeinderäte aus den betroffenen Gemeinden stehen ganz klar hinter einer Entlastungsstrasse. Bitte geben Sie sich bei der anschliessenden Spezialdiskussion einen Ruck und unterstützen Sie den Antrag die Verbindungs-Entlastungsstrasse Gaster von der Priorisierung B in die Kategorie A zu verschieben. Die Bevölkerung des Linthgebietes wird es zu schätzen wissen und dankt es Ihnen sehr.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Vorerst schliesse ich mich dem Dank des Vorredners an für die umfassende und ausführliche Vorlage. Sie ist eine gute Beratungsgrundlage und zeugt von einer hohen Professionalität und einer sehr guten Arbeit im Departement, das möchte ich an dieser Stelle explizit erwähnen ,und danke den Verantwortlichen sei es auf der Regierungsbank oder heute auch hier auf der Tribüne dafür ganz herzlich.

Wir haben die Beratungsgrundlage durchgesehen und kommen zum Schluss, dass die beantragten Strassenplanänderungen für die CVP-EVP-Fraktion gut nachvollziehbar sind. Bei der Beratung des Kantonsratsbeschlusses über das 16. Strassenbauprogramm ist uns aufgefallen, dass die Priorisierung zu Diskussionen Anlass gegeben haben. Das Verfahren für die Priorisierung der Bauvorhaben erscheint uns erprobt und eingespielt, beim nun mehr 16. Strassenbauprogramm scheint die erforderliche Routine vorhanden. Der Ablauf ist klar im Bericht auf Seite 34ff beschrieben. Die Gemeinden sind es, die Begehren anmelden. Diese Begehren werden standardmässig geprüft und priorisiert. Zu den Indikatoren in diesem Prüfungszyklus gehören unter anderem Reisezeit, Emissionen, Umwelt, Betriebskosten, Reduktion von Unfällen usw. Letztlich werden die Projekte einer Kostostenwirksamkeitsanalyse unterstellt und diejenigen, die gut abschneiden, werden in die Liste A aufgenommen. Was dabei fehlt ist eine Beurteilung nach der Gewichtung der strategischen Bedeutung dieser Vorhaben aus kantonaler Sicht. Hier sähe die CVP-EVP-Fraktion gerne eine Gewichtung, die nicht nur auf die entsprechend genannten technischen Kriterien abstützt. Als Grundlage dieser Priorisierung könnte durchaus eine Gewichtung der Projekte nach Bedeutung und Ziele des Kantons sein. Dazu kann ein Leitbild helfen, ein Regierungsprogramm, ein Richtplan oder wenn dieses dann einmal breit abgestützt politisch akzeptiert ist, das Raumkonzept des Kantons St.Gallen. Die CVP-EVP-Fraktion ist klar der Meinung, das insbesondere vor dem Hintergrund einer engeren Finanzsituation der Entscheid, welche Strassenbauvorhaben realisiert werden, nicht allein auf einer technischen Beurteilung basieren darf. Mit dem Strassenbauprogramm wird über viel Geld beschlossen, die Frage wo in die Verkehrsinfrastruktur investiert wird, darf in Zukunft nicht allein auf der Kostenwirksamkeitsstudie basieren, so wie die Regierung dies in der Vorlage eindeutig darlegt. Es gingen offenbar 497 verschiedene Begehren ein, 261 wurden bewertet nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit und Kostenwirksamkeit. Eine Gewichtung der Vorhaben bezüglich ihrer strategischen Bedeutung fehlt. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt daher die Anträge der vorberatenden Kommission, dass die Regierung bei der Beurteilung für Ersatzprojekte, die bei entsprechend vorhandenen Mitteln oder wenn Ersatz angezeigt ist, nachgerückt werden sollen, insbesondere solche übergeordneten Ziele des Kantons berücksichtigt werden sollen. Grundsätzlich würde dies natürlich auch für die Liste A gelten. Die CVP-EVP-Fraktion erwartet von der Regierung deshalb, dass sie in Zukunft und beim nächsten Strassenbauprogramm eine entsprechende Gewichtung vornimmt. Für diesmal haben wir Verzichtet, einen entsprechenden Antrag auf die bereits im A eingeteilten Vorhaben zu verzichten. Wir machen den Tatbeweis damit, dass wir ein Projekt, das explizit im von der Regierung verabschiedeten Richtplan der Region aufgenommen ist und dort auch als Kernelement dieser Regionalentwicklung dieses Richtplans dargestellt ist, dass wir exemplarisch dieses Projekt unterstützen und von der Liste B in die Liste A transferieren möchten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

legt seine Interessen im Zusammenhang mit dem Komitee gegen den Ausbau Rorschach offen und beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, das Bauvorhaben «A / 1/104 / Goldach/Rorschacherberg / Zubringer A 1 Region Rorschach / Fr. 3'500'000.– / Auflage/ LE/Detailprojekt» zu streichen.

In Rorschach ist es so, dass wir östlich der Agglomeration in Burriet einen Autobahnanschluss haben, westlich im Raum Goldach/Mörschwil einen Autobahnanschluss und jetzt ist geplant, nur zwei Kilometer weiter östlich noch einen dritten Anschluss zu bauen. Dieser dritte Anschluss geht mitten durch einen der letzten grünen Hänge, welcher im Rorschacherberg noch sichtbar ist und führt dann mitten ins Siedlungsgebiet. Das Problem bei diesem neuen Zubringen, ist, dass zwar gewisse Strassen entlastet werden, aber keine so stark, dass wirklich ein heute kaputtes Gebiet, wieder zu einem Wohngebiet wird. Es gibt nirgends so starke Entlastungen, dass es zu einer so starken Wirkung führen würde. Auf der anderen Seite werden neue Gebiete massiv belastet. Das sind die Hauptgründe, dass sich das Komitee gegen diesen Autobahnanschluss wehrt. Es ist aber auch so, dass massiv hohe Kosten entstehen, und dass die flankierenden Massnahmen, die umgesetzt werden müssten, die werden die Gemeinden extrem stark fordern. Es wurde zwar ein guter Bericht ausgearbeitet, aber ich glaube noch nicht daran, dass die Gemeinden und vor allem die Bürger bereit sind, all diese zwingenden flankierenden Massnahmen zu finanzieren. Wir vom Komitee sind nicht der Meinung, dass man diese Verkehrsprobleme nicht angehen müssen. Wir sind aber der Meinung, dass man mit sanfteren Massnahmen im bestehenden Strassennetz, beispielsweise mit Unterführungen unter der Bahnlinie und weiteren flankierenden Massnahmen im bestehenden Strassennetz das Problem besser lösen kann.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich möchte den Rat nur darauf aufmerksam machen, dass es dadurch eine Verschiebung gibt. Die Ziff. 1 wird dadurch ergänzt. Wir haben nun zwei Anträge aus dem B in den Anhang A verschoben. Im Umfang von 2 Mio. Franken dazu wird die Kostensumme wie in Ziff. 1 auf 529 Franken angehoben. Wie sich dies zum Kantonsbeitrag verändert, kann ich jetzt nicht ausführen, da die Beteiligung der Gemeinden und Dritter mit einbezogen werden muss. Die Gesamtsumme erhöht sich um diese 2 Mio. Franken oder die Verschuldung per 2018 des Strassenfonds erhöht sich somit auf 19 Mio. Franken, dies zur Ergänzung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Zum Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 3 Satz 2 des Kantonsratsbeschlusses.

Wie Sie sehen, beantragt die vorberatende Kommission einen Zusatz zu Ziff. 3. Dabei werden besonders die weichen (?) Faktoren einer Beurteilung in den Einbezug der Priorität B in die Priorität A zu beurteilen. Dieser Antrag wurde in der Kommission gestellt und einheitlich zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission gestellt, er wurde diskutiert und mit 3:10 bei 2 Abwesenheiten abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

zu Scheitlin-St.Gallen: Der Anschluss Güterbahnhof ist nicht Teil des Aggloprogrammes und zu sagen, dieser Anschluss sei von Bedeutung für den ganzen Kanton finde ich schon etwas hoch gegriffen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

stellt einen Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion.

Ich werde mir vorenthalten, nach Rücksprache mit weiteren Fraktionskolleginnen und -kollegen diesen Antrag auch bei folgenden Geschäften nach vier Rednern wieder zu stellen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Meinungen stark geändert werden, aber die Unruhe im Saal und die fortgeschrittene Zeit veranlasst uns zu diesem Weg. Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Zusätzliche Strassen generieren immer und überall zusätzlichen Verkehr. Je komfortabler die Anzahl Parkplätze, desto kleiner die Chance bzw. der Anreiz, dass der öV, das Velo oder die Füsse genutzt werden. Je geringer die Staugefahr, desto geringer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass Fahrgemeinschaften gebildet werden oder auf das Privatauto ganz verzichtet wird. Der bekannte Verkehrsexperte Hermann Knoflacher sagt es so: «Mit mehr und besser ausgebauten Strassen nimmt nicht die Mobilität zu, sondern nur die Länge der zurückgelegten Wege und dabei sinkt unsere Lebensqualität. Der Rückzug des Autos aus unseren Lebensräumen hingegen sorgt für weniger Lärm, weniger Stau, weniger Abgase und weniger Energieverbrauch. Kehren wir darum zurück zur Mobilität im Kopf».

Auch die SP-GRÜ-Fraktion bedankt sich bei Regierung und Tiefbauamt für die Erarbeitung der Vorlage. Das 16. Strassenbauprogramm gibt uns hier in diesem Rat die Chance umzudenken. In welche Verkehrswege sollen wir in den nächsten fünf Jahren investieren und wie viel. Es braucht eine Verschiebung der Investitionsbeträge zugunsten des Langsamverkehrs, Geh- und Radwege oder Fussgängerstreifen usw. im Langsamverkehrbereich. Sie wissen es alle, viele Fussgängerstreifen entsprechen in unserem Kanton nicht den Sicherheitskriterien und müssen darum nachgebessert werden.

SP-GRÜ-Fraktion empfiehlt für das 16. Strassenbauprogramm eine Marschhalt bei der Planung von neuen grossen und teuren Strassenbauprojekten für den motorisierten Individualverkehr (MIV). Konsequenterweise werden wir darum Streichungsanträge stellen. Dies bei der N1 Teilspange Güterbahnhof St.Gallen, beim A1 Zubringer Rorschach und bei der Grünaustrasse in Wil. Diese drei Projekte sind in der Bevölkerung allesamt umstritten und sollen darum im 16. Strassenbauprogramm nicht weiter vorangetrieben werden. Wenn Sie diesen Streichungsanträge zustimmen, werden dadurch lediglich 4,1 Mio. Franken weniger in Strassenbauprojekte investiert. Diese 4,1 Mio. Franken, das ist weniger als ein Prozent der vorgesehenen 419,4 Mio. Franken, die der Kanton gesamthaft im 16. Strassenbauprogramm investieren möchte. Also ein bescheidener Verlagerungseffekt. Ebenso ablehnen werden wir die Anträge auf den grauen Blättern, die Strassenbauprojekte aus der Liste B in die Liste A vorziehen wollen. Von den 419,4 Mio. Franken Nettoinvestitionen, die der Kanton im 16. Strassenbauprogramm vorsieht, sind etwa 83 Prozent, also der Löwenanteil, reserviert für Strassenbauvorhaben der ersten Priorität, also der Liste A. Die grossen Brocken sind die Umfahrungen Bütschwil und Wattwil im Toggenburg sowie die Brücke Pfäfers-Valens. Gegen diese drei Grossprojekte opponieren wir nicht mehr. Weitere Grossprojekte lehnt die SP-GRÜ-Fraktion jedoch im 16. Strassenbauprogramm ab. Dafür sprechen im Wesentlichen zwei Gründe:

  1. St.Galler Richtplan: Der wurde richtigerweise auch von Göldi-Gommiswald bereits erwähnt, wenn man den Richtplan nämlich ernst nimmt, so kommt man zu einer strategischen Gesamtsicht und kann eine Gewichtung vornehmen. Ich möchte darum aus dem Richtplan, Teil «Gesamtverkehr», unter dem Zwischentitel «Nachhaltige Mobilität» etwas kurzes vorlesen. Da steht: «Die heutige Verkehrssituation und die erwarteten Entwicklungen korrespondieren in vielen Belangen nicht mit den Anforderungen an ein nachhaltiges Verkehrssystem. Die Leitsätze Verkehr in den Grundzügen der räumlichen Entwicklung des Kantons, lassen sich ohne lenkendes Eingreifen nicht erreichen. Im Sinne der Nachhaltigkeit ergeben sich folgende Handlungsprioritäten: 1. Förderung von konzentrierten Siedlungsformen mit kurzen Wegen, 2. Umlagern vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr oder auf den Langsamverkehr». Genau das wollen wir im 16. Strassenbauprogramm vermehrt. Wir sind uns bewusst, dass für den Langsamverkehr etwas mehr drin ist, als in alten Strassenbauprogrammen, aber das reicht nicht. Das Umdenken muss noch etwas mehr Fuss fassen. 3. Das Optimieren der vorhandenen Infrastrukturen, im Sinn der volkswirtschaftlichen Effizienz und 4. Ausbau der Infrastruktur im Sinne der Kapazitätserweiterung. Ja, neue Strassen schaffen Kapazitätserweiterung und das hat allerletzte Priorität gemäss Richtplan. Gesamtsicht ist also gefragt. Wir dürfen darum im 16. Strassenbauprogramm nicht Dinge beschliessen, die dem Richtplan völlig widersprechen, bzw. die Prioritätensetzung auf den Kopf stellen und die Kapazitätserweiterung für den MIV als erste, statt als letzte Priorität setzen.

  2. Agglomerationsprogramme: Ich beginne hier gerne mit einem Kompliment an die Mitarbeiter des Tiefbauamtes für die Arbeit an den Agglomerationsprogrammen, insbesondere im Bereich Langsamverkehr weisen nämlich vier der fünf St.Galler Agglomerationsprogramme eine hohe Qualität auf, was dazu führte, dass der Bund für diese Programme (St.Gallen - Rorschach - Arbon, Obersee und Wil) einen hohen Beitragssatz von 40 Prozent in Aussicht stellt. Beim Agglomerationsprogramm Werdenberg sind es 35 Prozent. Das Agglomerationsprogramm Rheintal ist leider durchgefallen und erhält keine Bundesbeiträge. Allein für die Ausgewiesenen Langsamverkehrsprojekte in diesen vier vom Bund als ausgezeichnet bewerteten Agglomerationsprogramme stellt der Bund 60 Mio. Franken an Unterstützungsgeldern in Aussicht. Diese Gelder fliessen aber nur dann, wenn der Kanton und die Gemeinden diese Langsamverkehrsprojekte in den Jahren 2015 bis 2018 auch realisieren oder zumindest anstossen. Sie haben ja sicher gemerkt, dass Agglomerationsprogramm korrespondiert zeitlich fast mit dem Strassenbauprogramm, nicht ganz. Das erste Jahr 2014 ist im Agglomerationsprogramm nicht enthalten, dort sind es die Jahre 2015 bis 2018, aber es zeigt sich, dass im 16. Strassenbauprogramm diese Agglomerationsprojekte Platz haben müssen. Der Kanton muss also in seinem Strassenbauprogramm 60 Mio. Franken für Langsamverkehrprojekte bereitstellen und die Gemeinden ungefähr weitere 30 Mio. Franken. Der Kostenteiler ist im Grossen und Ganzen zwei Teile zu zwei Teilen und einem Teil, das ergibt 60 Mio. Franken vom Bund, 60 Mio. Franken vom Kanton und 30 Mio. Franken durch die Gemeinden.

Wenn man nun in der Investitionsübersicht Seite 44 in der Botschaft nachschaut, finden wir hier die benötigten 90 Mio. Franken für den Langsamverkehr bei weitem nicht. Sie können hier nachlesen, vorgesehen sind für Langsamverkehr und Fussgängerübergänge 10 Mio. Franken, und dann gibt es noch den Punkt Agglomerations-Verkehr, wo noch weitere kleine Vorhaben auch eingeschlossen mit 25 Mio. Franken. Da sind die Gemeindebeiträge auch schon dabei, wenn ich das zusammenzähle, dann komme ich auf 35 Mio. Franken, es müssten aber 90 Mio. Franken sein. Immerhin wurde uns in der vorberatenden Kommission von Fachseite des Tiefbauamtes zugesichert, dass im Rahmen der Umsetzung der Agglomerationsprogramme etwa 50 Mio. Franken kantonale Mittel für Langsamverkehrsmassnahmen eingesetzt werden sollen. Dies allerdings unter der Bedingung, dass die Gemeinden ihren Beitrag bei der Planung, Finanzierung und Realisierung ebenfalls beisteuern. Darum möchte ich an dieser Stelle die Gemeindepräsidenten und weiteren Exekutivmitglieder in diesem Rat besonders ermuntern, die Langsamverkehrprojekte und die Gestaltung der Strassenräume in ihren Gemeinden voranzutreiben. Es handelt sich wohl um eine einmalige Chance, die uns hier bevorsteht. Diese 60 Mio. Franken Bundesbeiträge für Langsamverkehrsprojekte dürfen nicht ungenutzt bleiben. Warum stellt wohl der Bund ausgerechnet den St.Gallen fast einen Viertel des Gesamtbetrages für die ganze Schweiz für Langsamprojekte innerhalb der Agglomerationsprogramme zur Verfügung? Warum so viel? Wohl darum, weil bei uns Nachholbedarf besteht. Den gilt es zu nutzen.

Um das zu ermöglichen muss das Baudepartement wohl auch bei den internen Ressourcen, bzw. bei den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein paar Verschiebungen vornehmen. So braucht es mehr Personal beim Langsamverkehr und für die kommenden fünf Jahre wohl etwas weniger beim traditionellen Strassenbau. Das muss möglich sein, denn der Verfall der 60 Bundesmillionen oder auch nur ein Teil davon wegen Untätigkeit oder zu wenig Engagement des Kantons wäre aus unserer Sicht eine Katastrophe. In jedem andern Bereich bemühen wir uns auch Bundesmittel abzuholen und einzusetzen, dort wo uns diese Möglichkeit geboten wird. Es besteht Nachholbedarf beim Langsamverkehr, das ist ausgewiesen und die Agglomerationsprogramme zeigen das überdeutlich. Durch das Zurückstellen der neuen Strassenprojekte gewinnen wir Geld und Ressourcen, um bei den Lanngsamverkehrsprojekten vorwärts zu machen. Nutzen wir diese Chance im 16. Strassenbauprogramm.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Als Betroffene aus der Stadt Rorschach bin ich nicht derselben Meinung, wie meine Ratskollegen und -kolleginnen, die sich für dieses Vorhaben einsetzen. Es wird nicht so sein, dass wir weniger Verkehr in der Region haben werden mit einem zusätzlichen Zubringer, sondern dass wir so noch mehr Verkehr generieren.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Einwohner von Rorschach und Mitglied des Komitees für den Ausbau Rorschach offen. Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

In der Agglomeration von Rorschach besteht hoher Handlungsbedarf beim Verkehr und zwar in allen drei Gemeinden Goldach, Rorschacherberg und Rorschach. Der Verkehr fliesst aus drei Richtungen in, aus und durch diese Agglomeration. Auf engem Raum zwischen den Hügeln des Rorschacherbergs und dem Bodensee liegen nebst den Strassenverbindungen zwei Bahnlinien, darunter die Hauptverbindung aus Genf über Bern - Zürich- St.Gallen Richtung München. Dort, wo die drei Gemeindegebiete zusammenkommen, sind grosse Gewerbe- und Industriebetriebe angesiedelt, Diese haben beachtlichen Bedarf an Transportkapazitäten auf Schiene und Strasse. Der Verkehr innerhalb der Agglomeration muss wenigstens einmal die Bahnlinie der SBB queren, um auf das übergeordnete Strassennetz zu gelangen. Nicht nur wegen der Zunahme des Strassenverkehrs, sondern auch wegen des Ausbaus der Bahn werden die Schliessungszeiten der Bahnübergänge immer länger. Folge der ganzen Entwicklung sind:

  • Eine massive Belastung der Agglomeration, insbesondere auch der Wohngebiete, mit lmmissionen. Entsprechende negative Folgen für die Lebensqualität sind offensichtlich.

  • Sicherheitsprobleme durch den dichten Verkehr, aber auch durch die Schliessungszeiten der Bahn für Einsatzkräfte wie Polizei oder Feuerwehr und Sanität.

  • Eine massive Behinderung des grossenteils strassengebundenen öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs innerhalb der Agglomeration.

  • Auch die Siedlungsqualität hat über die Jahre massiv gelitten.

Nun liegt erstmals ein sorgfältig aufeinander abgestimmtes Gesamtpaket vor, welches Massnahmen nicht nur, aber auch im Bereich der Strassen vorsieht, insbesondere mit dem zusätzlichen Autobahnanschluss und der Zubringerstrasse, einschliesslich einer Unterführung unter der SBB-Bahnlinie. Notwendig sind auch Massnahmen im öffentlichen Verkehr und im Langsamverkehr sowie, ganz wichtig, flankierende Massnahmen in allen drei Gemeinden. Alle Massnahmen, also auch der A1-Zubringer, den die SP-GRÜ-Fraktion nun streichen will, sind Bestandteil des Agglomerationsprogramms St.Gallen - Arbon - Rorschach (zweite Generation). Schwerpunkte dieses Programms sind die Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs, sowie punktuelle Ergänzungen des Strassennetzes und Entlastungen der verkehrsgeplagten Zentren. Für dieses Gesamtpaket werden dann für die förderungswürdigen Vorhange diese 40 Prozent zugesprochen. Nutzniesser aller Massnahmen, ist die Bevölkerung, aber auch Gewerbe und Industrie. Die Lebensqualität wird deutlich verbessert.

Noch kurz zu den Argumenten auf dem grauen Blatt: Es liegt in der Natur der Sache, dass solche Vorhaben nicht nur Befürworter haben und es ist auch klar, dass insbesondere Direktbetroffene dann ihre Rechte wahren wollen. Das werden sie auch können in den entsprechenden Verfahren. Aber es ist ein gewichtiges, öffentliches Interesse, an einer nachhaltigen, auf die Siedlungsentwicklung abgestimmten Lösung der Verkehrsprobleme in der Agglomeration. Das ist das, was jetzt den Ausschlag geben muss, und das dazu führen muss, dass ein mit einem überdurchschnittlich hohen Kosten-Nutzen Verhältnis bewertetes Projekt im Rahmen des 16. Strassenbauprogramms zügig vorangetrieben wird.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Es ist so, aber nicht auf den 1. Januar 2014. Wenn der Netzbeschluss zustande kommt, dann wird der Bund die A53 in sein Eigentum übernehmen. Er ist dann verantwortlich für den Betrieb, den Bau, den Unterhalt und allenfalls im Rahmen des nationalen Netzbeschlusses nach der internen Bundespriorisierung aller Schweizer Nationalstrassen auch einen Ausbau von vier Spuren, dass dann das koordiniert werden muss mit der Zürcher Oberlandautobahn ist eigentlich klar. Aber umgekehrt heisst das, dass wir dann, wenn der Bund Eigentümer ist, wir nichts mehr zu sagen haben. Wir werden angehört, wir werden mit einbezogen, aber der Entscheid liegt alleine beim Bund.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wir sind der Überzeugung, dass das Vorhaben kostenwirksam ist, es ist integriert im Gesamtverkehrskonzept und ist von grosser Bedeutung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich erlaube mir, hier auch einige Worte zu sagen, weil ich dieses Projekt seit 2005, also während acht Jahre mitbegleitet habe im Gemeinderat Rorschacherberg. Das zeigt auch schon, dass dieses Projekt nicht nur ein Projekt von Goldach ist, sondern von der ganzen Region, denn die Behörden von Rorschach, Rorschacherberg und Goldach haben hier in allen Teilen immer zusammengearbeitet und haben dieses Projekt, so wie es jetzt in der vorliegenden Form vorliegt auch gutgeheissen. Wir haben in Rorschach und Rorschacherberg zwei extrem stark befahrene Strassen. Der Verkehr ist permanent überlastet, das heisst auch, dass der sehr gute öffentlichen Verkehr mit den Bussen auch behindert ist. Die kommen mit dem Bussen auch nicht mehr rechtzeitig zum Zug. Wir haben Staus am Abend bis in die Autobahn Meggenhaus, das ist auch für die Sicherheit äusserst gefährlich und wir müssen verhindern, dass weiterhin der ganze Verkehr in Rorschach einen Weg auf die Autobahnen sucht nach Thal oder Meggenhaus. Wir müssen schauen, dass dieser Verkehr möglichst schnell aus den Wohngebieten herauskommt und auf die Schnellstrasse, die ja bereits vorhanden ist, geleitet werden kann. Diese A1 dieses Projektes sieht das auch vor. Zudem habt Ihr bereits gehört, ich spreche auch von diesem grauen Blatt, wir haben Gebiete die etwas mehr belastet werden, aber die entlasten natürlich andere Gebiete im verdichteten Wohngebiet extrem. Das muss man natürlich auch sehen. Zudem schätzt der Bund das Kosten-Nutzen-Verhältnis als sehr gross ein. Der Prüfungsbericht des Bundes sagt sogar aus, dass es von allen Projekten, die ihm vorliegen, den zweitgrössten Nutzen aufweist. Also sagen Sie nicht, dass diese Projekt nichts nützt. Zudem liegen weitreichende regionale Konzepte für flankierende Massnahmen vor.

Wir haben Meilensteine erreicht in diesem Projekt, nun wollen wir auch weitermachen in unserer Region, deshalb müssen Sie jetzt das OK geben für diesen A1-Anschluss in Goldach und diesen in der Vorlage belassen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn ich die Begründung im Antrag lese, dann stelle ich fest, dass Surber-St.Gallen sicher nicht sehr viel mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Wenn wir das jetzt streichen, das ist ein verdecktes Vorgehen, denn dann streichen wir auch andere Möglichkeiten. Wenn Sie sagen, es gäbe auch noch andere Varianten, dann nützen wir diese dann auch nicht mehr. Hier gilt es für mich den Slogan zu verwenden, den Sie gestern auch verwendet haben, es gilt hier weiterzudenken.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

zu Blumer-Gossau und Wick-Wil: Der Antrag Wick-Wil ist abzulehnen.

Gestatten Sie mir zuerst eine Bemerkung zu einer Ihrer Hauptbegründungen. Ich bin schon sehr erstaunt, wenn ausgerechnet Sie oder die Partei, welche Sie vertreten, anführt, dass es gelte einen Volksentscheid aus dem Jahre 2003 zu akzeptieren. Einen Volksentscheid, der bereits zehn Jahre zurückliegt und obwohl von damaligen Befürwortern propagiert, nicht einmal Lösungsvorschläge zu den akuten Verkehrsproblemen in der Stadt hervorgebracht hat. Da müssen Sie sich schon selber an der Nase nehmen. Im vergangenen Sommer hat das Wiler Stimmvolk der Kapazitätsanpassung im Bereich Georg-Renner-Strasse, Flawilerstrasse, Toggenburgerstrasse den sogenannten Lipo-Kreisel (??) mit 76 Prozent zugestimmt. In der Februarsession dieses Jahres, gerade einmal acht Monate nach dem demokratischen Volksentscheid, bekämpften Sie dieses Staatsstrassenprojekt hier in diesem Rat. Da kommt schon der Verdacht auf, dass Sie sich darauf spezialisiert haben Verkehrsprojekte grundsätzlich zu bekämpfen. Die zahlreichen grauen Blätter sprechen für sich. Soviel zu Ihren Vorstellungen vom Demokratieverständnis.

Nun zum Inhalt: Das Problem mit der Zentrumsentlastung von Wil besteht schon Jahrzehnte. Heute kämpfen sich täglich weit mehr als 10'000 Fahrzeuge, Schwerverkehr eingeschlossen, unmittelbar vorbei an einem Primarschulhaus, durch das Engis, in der preisgekrönten Wiler Altstadt. Ja, Sie haben richtig gehört, die Tonhallestrasse, welche mit dem Bau der Grünaustrasse massiv entlastet würde, gehört gemäss städtischem Zonenplan zur Altstadtzone. Die Grünaustrasse ist Teil des Agglomerationsprogrammes Wil. Ohne Massnahmenpaket, Zentrumsentlastung desselben, als Netzergänzung geplant. Die entsprechende Wirkungsanalyse hat klar eine hohe Entlastungswirkung aufgezeigt. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass in der Regel die Periode eines Strassenbauprogrammes nicht ausreicht, um die Baureife für ein Projekt dieser Grössenordnung zu erlangen. Dies ist auch der Grund, warum Sie bereits heute, im Rahmen des 16. Strassenbauprogrammes, über die Projektierungskosten von Fr. 200'000.- befinden dürfen.

Helfen Sie uns, dass wir einen Teil unserer Verkehrsprobleme bald einmal lösen können.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Der Antrag Wick-Wil ist abzulehnen.

Jetzt hören Sie die andere Sicht. Ich rufe Sie auf Wick-Wil, hier städtische Politik betreiben zu wollen, wir sind hier im Kantonsrat, es geht um ein Projekt im kantonalen Strassenbauprogramm und ich sage Ihnen nach Rücksprache mit der jetzigen (das ist eine andere Stadtregierung als 2003) Stadtregierung, dass für den aktuellen Stadtrat in der Mehrheit diese Netzergänzung Grünaustrasse tatsächlich nach wie vor ein wichtiger Teil des Aggloprogrammes ist. Das ist auch neu, gegenüber 2003 und unbestritten ein wichtiger Teil des Aggloprogrammes. Da steht unser Stadtrat mehrheitlich hinter diesem Projekt, das hat mir die Stadtpräsidentin heute Mittag nochmals versichert. Jetzt wollen Sie, Sie haben Ihre Interessen ja nicht offengelegt, auch als Stadtparlamentarier bereits hier im Kanton killen. Ich bitte Sie einfach, machen Sie städtische Politik im Stadtparlament, Sie werden schon noch Gelegenheit haben. Aber es ist meines Erachtens auch materiell begründet, wenn Sie die Botschaft der Regierung studieren.

Es geht um Zentrumsentlastung, um ein wichtiges Verkehrsvorhaben (Botschaft Seite 23) und was dazukommt bei diesem Projekt, eine ausgezeichneter hoher Gesamtnutzwert. Nach der Beurteilung, nach der Bewertung offenbar eines der besten Projekte hinsichtlich Wirksamkeitsbeurteilung und das wollen Sie jetzt streichen. Jetzt wird ja in der schriftlichen Begründung gesagt, das Volk habe ja 2003 schon Nein gesagt. Es ist zehn Jahre später und wir haben einen neuen Stadtrat, neu ist das Aggloprojekt und was Wick-Wil verschweigt, es hat auch Änderungen gegeben in der unmittelbaren Umgebung der Grünaustrasse in Wil. Es wird gebaut und es stimmt nicht, was Wick-Wil sagt, diese Strasse würde mitten durch die letzte grosse Grünzone führen. Es gibt noch weitere grosse Grünzonen, u.a. gehört eine dem Kanton und befindet sich bei der Klinik und ist etwas weiter weg von Ihrem Standort.

Um es kurz zu machen ich benutze den gleichlautenden Antrag von Blumer-Gossau. Der Volksentscheid ist zu respektieren. Noch einmal wir sind jetzt zehn Jahre später, aber Blum-Wil aus Ihren Reihen, bitte ich Sie, nicht dieses Argument zu verwenden und zwar deshalb, beim Thema «Krankenkassenprämienverbilligung», gab es eine Initiative 2000, welche abgelehnt wurde, 2004 abgelehnt und Sie haben links beschlossen, es wird eine weitere Initiative zum gleichen Thema geben, aber dort ist ein Volksentscheid nicht zu respektieren, dieses Thema kann man immer wieder aufgleisen, und hier wollen Sie das als Argument verwenden. Bitte seien Sie konsequent.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion das Bauvorhaben «A / 2-2/33 / Wil / Netzergänzung Grünaustrasse / Fr. 200'000.– / Genehmigungsprojekt» zu streichen.

Die Grünaustrasse ist in der Stadt Wil seit 40 Jahren ein Streitpunkt. Es bekämpfen sich nicht die politischen Lager, es bekämpfen sich im besten Falle Exponenten von politischen Lagern. Der Kanton hat in diesem Bereich bereits zwei Projekte erarbeitet. Beide Projekte haben Schiffbruch erlitten und jetzt soll das dritte Projekt erarbeitet werden und Kosten generieren. Das erste Projekt musste zurückgezogen werden, weil dem Kloster St.Katherina sehr viel Land enteignet werden müsste und man hatte Angst, in einer Volksabstimmung keine Mehrheit zu finden und hat aufgrund dessen ein neues Projekt ausgearbeitet. Das zweite Projekt, bei dem musste das Kloster St.Katherina weniger Federn lassen, aber immer noch zu viele, dieses Projekt schaffte es bis zur Volksabstimmung. Die Volksabstimmung fand im Jahre 2003 statt. Das Ergebnis war fulminant. Ich weiss nicht, wann Sie in Ihrer Wohngemeinde Stimmenanteile von über 55 Prozent haben. In Wil hatten wir das. Stadtrat und Parlament sagten eindeutig Ja zu diesem Projekt. Ich kann Ihnen versichern, in der Stadt Wil reagieren weder die Grünen, die roten sind in einer Minderheit in der Regierung und der Rest sind andere Parteien. Dann sagen Sie mir, wie ist es möglich, dass 57 Prozent der Wiler Bevölkerung bei diesem Stimmverhalten Nein sagt zu einem solchen Projekt. Es kann nur Nein sagen, wenn es davon überzeugt ist, dass der Stadtrat und in diesem Fall die Regierung, einen falschen Weg beschreitet. Was waren die wesentlichen Gründe für die Ablehnung? Die haben sich bis heute nicht verändert. Die Strasse führt mitten durch die letzte grosse Grünzone der Stadt Wil, dem sagt man im Kanton Umfahrungsstrasse. Diese Strasse ist 100 Meter der Wiler Altstadt entfernt. Alle die Wil kennen, die wissen, dass die Altstadt im Wil im Zentrum liegt. Dass es für den Kanton die günstigste Lösung wäre, die Wiler Verantwortlichen zu befriedigen, indem sie diese Strasse bauen, das ist mir klar. Aber das Problem wird nicht gelöst. 80 Prozent des motorisierten Individualverkehrs in der Stadt Wil, es wurde schon einmal falsch gerundet, ich habe dieses Mal zu Gunsten der Befürworter dieser Strasse gerundet, verursacht der Binnenverkehr, der Zielverkehr und der Quellverkehr. Wenn da jemand glaubt, mit einer zusätzlichen Strasse im Zentrum würde das nur schon mittelfristig zu einer wesentlichen Beruhigung der Stadt führen, der darf das glauben, aber ich muss ihn enttäuschen, es wird nicht eintreffen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt war die Enteignung des Klosters. Es kann nicht sein, dass ein Kloster, das in der Stadt Wil jahrhundertealte Tradition hat, in Wil einen enormen Leistungsausweis zu präsentieren hat, enteignet wird für eine Strasse, die sie nicht will, die unmittelbar an ihrem Kloster vorbeiführt. Auch das war mit ein Grund, weshalb die Wiler Bevölkerung sagte, das kann nicht wahr sein, dieser Strasse erteilen wir zurecht eine Abfuhr.

Sie sehen es bei der Begründung meines Antrags, was die Argumentation des unterlegenen Stadtrates im 2003 war. Der Stadtrat schreibt wörtlich, wir wissen jetzt endlich, was die Wilerinnen und Wiler wollen, bzw. nicht wollen. Der Stadtrat sagt auch, das Thema ist vom Tisch. Wenn Sie sich wundern, dass sich Leute über Politiker nerven, dann können Sie genau diese Schrift zu Gemüte führen und dann sehen Sie ein, dass diese Leute Grund haben, sich über Politiker zu nerven. Im Jahr 2008 lancierte die FDP-Fraktion der Stadt Wil eine Initiative, diese Strasse selber zu bauen. Im Jahr 2010 kam diese Vorlage ins Wiler Parlament. Der Stadtrat sagte Nein zu diesem Projekt, die Mehrheit der vorberatenden Kommission sagte Nein zu diesem Projekt und die FDP-Fraktion der Stadt Wil, hat die eigene Initiative etwa drei Stunden vor der parlamentarischen Beratung zurückgezogen und sie weiss sehr wohl, wieso sie diese zurückgezogen hat. Die Argumentation war, der Kanton könnte sie eventuell doch noch bezahlen. Über die Hintertüre des Agglomerationsprogramms wäre es möglich, dass wir es ins nächste oder übernächste Strassenverkehrsprogramm schaffen, das war die offizielle Begründung.

Wichtig zu wissen ist, dass die Stadt Wil im Jahr 2010 ein politisch sehr breit abgestütztes Stadtenwicklungskonzept erarbeitet hat. In diesem Stadtentwicklungskonzept wird dieser Perimeter explizit erwähnt. In dieser Erwähnung wird festgehalten, wenn es je eine Strasse in diesem Perimeter gibt, dann muss die siedlungsverträglich sein, was das heisst wissen Sie, da wird gewohnt, dementsprechend darf die Luft- und Lärmbelastung nicht zu hoch sein und wenn sie realisiert wird, dann nur in dieser Verbindung. Dieses Stadtentwicklungskonzept mündet in den aktuellen Richtplan der Stadt Wil, der steht heute, der ist behördenverbindlich und dort steht dasselbe geschrieben. Das heisst, aufgrund des aktuellen Wiler Richtplan ist diese Strasse gar nicht möglich.

Es gibt ein weiteres Detail: Der Zonenplan der Stadt Wil wird nächstes Jahr in die Vernehmlassung gehen. Der Stadtrat und die Planungskommission der Stadt Wil hat dieses Instrument verabschiedet und in diesem Instrument war ursprünglich ein Siedlungsraum auf dieser benannten Klosterwiese enthalten. Die Stadt Wil wurde vom Kanton zurückgepfiffen, es ist nicht erlaubt aus einer Grünzone oder aus einer Landwirtschaftszone Bauzonen zu generieren, wenn die Lärmbelastung zu hoch ist. Das ist in diesem Perimeter der Fall. Die Stadt hat zähneknirschend diese Zone wieder zurückgenommen, es bleibt so, wie es ist. Sie sehen, aufgrund dieses Arguments und dieser Tatsache ist diese Strasse unter keinem Titel zu realisieren.

Jetzt kann man sich die Frage stellen, wie lange will man in Wil noch Geld investieren in Planungen, ohne dass später etwas realisiert wird. Wenn ich in diesen Saal sehe und höre, wer für was kämpft und wie knapp die Mittel sind für Projekte, die im grossen Stil unbeschrieben sind, dann frage ich mich was wir da tun, wenn wir in der Priorität A dieses Projekt haben.

Ein weiteres pikantes Detail: Das Aggloprogramm sagt klar, dieses Projekt Grünaustrasse wäre beim Aggloprogramm im B. Das interessiert die St.Galler Regierung nicht, sie mach so weiter wie gewisse Wiler gerne wünschen. Ich stehe hier als Vertreter dieser 57 Prozent, die sagen: «So nicht, meine Damen und Herren der Wiler Stadtregierung». Ich bitte Sie, tun Sie das selbe auch.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

zieht seinen Antrag zurück und werde es allenfalls bei einer späteren Situation wieder vorbringen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde dieser Antrag ebenfalls gestellt. Sie sind deckungsgleich. Dieser wurde mit 3:10 bei 2 Abwesenheiten abgelehnt. Auch wurde das Thema des Volksentscheides ganz klar diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Wir müssen über diesen Betrag nicht abstimmen, weil er gar nicht im Budget ist. Es sind nur die Projekte im A, die sind finanziell wirksam. Hier haben wir netterweise aufgezeigt, was es dann noch kosten würde, wenn wir priorisieren. Das könnten wir einsetzen, weil etwas anderes wegfällt. Dieser Betrag ist nicht im Voranschlag, ist nicht im Strassenprogramm.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat:

Ich kann Sie eigentlich beruhigen. Wir haben auf Seite 107 ja eine Sammelposition «Umweltschutzanliegen und Strassenraumgestaltungen». Wir haben die Summe von 50 Mio. Franken für die nächsten fünf Jahre eingestellt, das sind Erfahrungswerte der letzte Jahre. Wir wissen nicht genau, manchmal ist es bei den Gemeinden wieder etwas Mode und dann ist es wieder etwas zu vernachlässigen. Grundsätzlich sind Kantonsstrassen für den Durchgangsverkehr geplant. Wenn Gemeinden das wünschen und Projekte haben - es gibt eine Gemeinde, die das realisiert hat - sind wir sehr gerne bereit zu beraten, zu unterstützen und Lösungen zu bringen, dass es möglich sein kann. Aber die Arbeit liegt bei den Gemeinden und vor allem müssen diese Projekte bei der Bürgerversammlung akzeptiert werden, weil alles, das nicht zum Strassenkörper gehört, die Gemeinden selbst bezahlen müssen. Deshalb dauern auch diese Projekte unterschiedlich lang und ich bin der Meinung, aufgrund unserer Erfahrung, dass wir das Projekt Flawil durchaus in den nächsten fünf Jahren bearbeiten können, sofern denn Flawil will und mitmacht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

legt seine Interessen als Einwohner von Uznach offen. Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion und SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Als Einwohner von Uznach bin ich täglich hauptsächlich als Fussgänger und Velofahrer mit der Verkehrssituation in Uznach konfrontiert. Auch ich bedaure es, dass wieder eine Umfahrungsstrasse gebaut und dafür Kulturland geopfert werden muss. Trotzdem sehe ich keine andere Möglichkeit, um die etwa 2'000 Personen, welche im Bereich des Durchgangsverkehrs an der Achse St.Gallerstrasse-Schmerikon-Zürcherstrasse-Städtchen und Gasterstrasse-Uznach leben vom dauernden Lärm und der Luftbelastung zu entlasten. Die Zustände für diese Personen sind auf die Dauer unhaltbar. Die Belastung durch Luftschadstoffe und Lärm bewegen sich seit Längerem auf einem Niveau, dass die Reizschwellen bei Weitem überschreitet. Sie bewegen sich auf einem Niveau, dass nicht nur störend, sondern auch gesundheitsschädigend ist. So wird beispielsweise im städtischen Uznach der zulässige Grenzwert für Stickoxide von 30 Mikrogramm dauernd bis zu 15 Mikrogramm überschritten. Ich frage mich schon, warum Grenzwerte bestimmt und trotzdem keine Massnahmen getroffen werden, um die enorme Luftbelastung zu reduzieren. Der Verkehr in Uznach wird in nächster Zeit noch zunehmen. Die Gemeinden rund um Uznach wie Gommiswald, Kaltbrunn und Benken verspüren den Siedlungsdruck der Agglomeration Zürich. Hier sind in letzter Zeit viele neue Bewohner zugezogen und ihr nächster Weg zur Arbeit und für andere Besorgungen führt durch Uznach. Es böten sich natürlich auch andere Ausweich-Routen an, doch dann würden die Ortschaften rund um Uznach mit dem Ausweichverkehr noch mehr belastet. Ein anderer Grund: Uznach ist ein Verkehrsknotenpunkt. Vom Bahnhof aus werden die umliegenden Gemeinden mit den Postautos erschlossen. Mit den immer wiederkehrenden Staus wird es für die Postautochauffeure je länger je schwieriger, Fahrpläne einzuhalten und die Zuganschlüsse rechtzeitig zu erreichen. Das Problem wird sich mit der Einführung der neuen St.Galler S-Bahn noch verstärken. Ab diesem Zeitpunkt wird die Barriere an der Grienaustrasse mehr geschlossen sein, den Stau im Städtchen vergrössern und ein Weiterkommen für die öffentlichen Busse wird bald unmöglich sein. Die grosse Mehrheit der Uznacher Bevölkerung, und das zeigt auch die eingereichte Petition, erwartet von uns, dass wir sei ernst nehmen und die Lösung der Verkehrsprobleme von Uznach und Umgebung jetzt an die Hand nehmen. Es kann nicht sein, dass wir das Problem auf die lange Bank schieben und erst in fünf Jahren mit der Planung beginnen. Die zurzeit vorliegende Variante hat Schwächen. Die können und müssen wir mit der angehenden Planung ausmerzen. Die bis anhin von der Gemeinde Uznach getroffenen Massnahmen haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht und den Verkehr reduziert.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

beantragt das Bauvorhaben «A / 38 / Uzwil / Augartenkreuzung / Fr. 1'750'000.– / Abhängigkeit Anschlüsse NS» vom Anhang B in den Anhang A zu verschieben.

Ich möchte voraus schicken, dass mein Antrag, dieses Vorhaben, die Ressourcen des zuständigen Departementes wohl nicht übermässig belasten wird. Die Lösung liegt bereits auf der Hand, es wird sehr wenig Land gebraucht und dieses ist zudem vorhanden, es ist politisch unbestritten und es kostet vergleichsweise mit 1,75 Mio. Franken wenig. Seit vierzig Jahren herrscht eine grosse Aufbruchstimmung auf unseren Strassen und in der Wirtschaft mit der Eröffnung der Autobahn A1 von Zürich nach St.Gallen im Jahre 1971 baute der Kanton St.Gallen eine doppelspurige Zubringerstrasse von der Autobahn zur Industrie Uzwil mit seinen fast 10'000 Arbeitsplätzen. Wohl zurecht hat man diese insgesamt vierspurige Strasse in den 80-er-Jahren auf je eine Fahrbahn zu Gunsten der Fussgänger, dem Veloverkehr und der Verkehrssicherheit zurückgebaut. Da sich die Mobilität und das Verkehrsaufkommen in den letzten 30 Jahren aber zumindest verdoppelt hat, entstand auf dieser sensiblen Zubringerstrasse zu tausenden von Arbeitsplätzen zunehmend ein unhaltbarer Zustand, der sich an der Augartenkreuzung in Uzwil akzentuiert. Einige Fakten: Bis 23'000 Fahrzeuge überqueren diese Kreuzung, zu den Hauptverkehrszeiten staut sich der Verkehr auf allen vier Achsen

auf mehrere hundert Meter. Der Rückstau geht bis in die Wohnquartiere, das ist eine grosse Belastung für die Wohnbevölkerung. Der alltägliche Stau stellt einen volkswirtschaftlichen Schaden dar und ist auch aus ökologischer Sicht negativ zu bewerten. Es handelt sich fast ausschliesslich um Berufsverkehr und nicht um Freizeit- oder Einkaufstourismus. Es ist der Hauptzugang zu zehntausenden von Arbeitsplätzen. Der Belag ist momentan in sehr schlechtem Zustand und muss demnächst erneuert werden. Die Investition in eine dauerhafte Lösung, die 1,7 Mio. Franken kostet, ist einer behelfsmässigen zwischenzeitlichen Reparatur, die auch einiges kosten wird, vorzuziehen. Die Industriefirmen in Uzwil, welche international tätig sind, haben sich auch in schlechten Zeiten zum Standort Uzwil und St.Gallen bekannt und sich auch in wirtschaftlich turbulentem Wirtschaftsumfeld loyal und sozial gegenüber ihrer Arbeitnehmer gezeigt und auf einen grösseren Stellenabbau oder -auslagerungen immer verzichtet.

Ich möchte noch einige Worte an jene Ratskolleginnen und - kollegen richten, deren Anliegen der Arbeitnehmenden und der Umwelt am Herzen liegen. Ich habe Verständnis, wenn Sie Strassenbauvorhaben grundsätzlich skeptisch gegenüber stehen, aber wenn der Arbeitstag für Arbeitnehmer alltäglich um etwa eine halbe Stunde Staustehen verlängert wird, wenn die Umwelt durch diese Mehremissionen unnötig zusätzlich belastet werden, wenn die Wohnbevölkerung von Uzwil unter den Begleiterscheinungen beeinträchtigt wird, der öV durch diesen Stau seinen Fahrplan nicht mehr einhalten kann, der zusätzliche Landbedarf klein und ausreichend vorhanden ist, das Problem nicht umstritten ist und wenn trotz Stau nicht viele Leute auf den öV umsteigen können oder wollen, weil sie von ihren abgelegenen Orten keinen haben oder drei bis vier Mal mehr Zeit benötigen, dann können Sie sicher auch in diesem Fall mit gutem Gewissen Hand bieten um ein offensichtliches Verkehrsproblem zu lösen. Dies ist ein konkretes Beispiel, wo öV und individueller Motorverkehr nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, wie Regierungsrat Haag betont hat, sondern in Einklang gebracht werden sollten und zwar vor uns.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag dieses Bauvorhabens zu streichen, mündlich zu bestätigen.

Ich habe mich vertreten gefühlt durch den Regierungsrat Haag und ziehe deshalb meinen Antrag zurück.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

dem Antrag ist zuzustimmen.

Ergänzend zu meinen Vorrednern gehe ich noch auf zwei Punkte ein:

  1. Das Linthgebiet wächst, nicht nur das st.gallische Linthgebiet sondern auch die Gemeinden im schwyzerischen Teil des Linthgebietes, und dies sowohl im Bereich der Wohnbevölkerung wie auch des Gewerbes und der Industrie. Dieses Wachstum verursacht Mehrverkehr im öV und im Individualverkehr. Durch die beschlossene Zunahme im öV wird der Bahnübergang in Uznach künftig noch mehr geschlossen sein. Das dies zu mehr Staus führt, ist vermutlich jedem Ratsmitglied klar. Dies behindert nebst dem Privatverkehr vor allem auch das Gewerbe und die Unternehmungen, welche auf den Individualverkehr angewiesen sind. Eine gute Strasseninfrastruktur ist auch ein wichtiges Kriterium bei der Standortwahl von Gewerbe und Industrie.

  2. Die Erfahrung zeigt, dass bei einem solch komplexen Projekt, wie das Vorliegende, in der Regel einige Jahre vom Planungsstart bis zum Baubeginn verstreichen. Umso mehr, da die Entlastungsstrasse Gaster je nach definitiver Linienführung auch Naturschutzgebiete mehr oder weniger tangiert. Diese vorprogrammierte Auseinandersetzung mit Naturschutzverbänden wird viel zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ist es für die Entwicklung des Linthgebietes wichtig, dass die Planung unverzüglich an die Hand genommen wird.

Bei fehlenden Reserven im Baudepartement, fehlenden Ressourcen für die Planung, kann die Planung auch an private Firmen übergeben werden, wie dies bei anderen Projekten auch gemacht wird.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Kommission gestellt. Ich beziehe mich auf den Antrag der CVP-EVP-Fraktion zusammen mit der SVP-Fraktion. In der vorberatenden Kommission wurde dieser durch Stichentscheid des Präsidenten mit 7:6 Stimmen abgelehnt, wie jedoch bereits dazumals erwähnt, nicht aus den Gründen der Vorlage, sondern aus dem Grund, dadurch, dass in der vorberatenden Kommission die Regionen nicht abgebildet sind, sondern nur die Parteistärken abgebildet sind und somit der Rat über ein solches Projekt abschliessend beurteilen soll.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Dieser Antrag wurde so in der vorberatenden Kommission nicht gestellt. Er wurde zwar kurz diskutiert, aber nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

beantragt im Namen von Schweizer-Degersheim / Kühne Flawil / Dobler-Oberuzwil und in seinem eigenen Namen, das Bauvorhaben «C / 27 / Degersheim / Strassenkorrektion des Abschnittes Degersheim – Bleimoos bis Kantonsgrenze AR» vom Anhang C in den Anhang B zu verschieben.

Ein Antrag vom C ins B, es geht hier lediglich um einen Antrag von C ins B. Weshalb? Diese Verbindungsstrasse ist schon seit Jahren eine grosse Diskussion im und um den Ort Degersheim. Es geht nicht nur darum, dass diese Strasse mittlerweile beschädigt ist, sondern nicht mehr richtig befahrbar ist und dementsprechend auch eine Risiko darstellt für die Benutzer dieser Strasse. Diese Strasse führt von Degersheim, es ist beschrieben, Richtung Bleimoos an die Kantonsgrenze. Ab der Kantonsgrenze ist dann die Strasse schön ausgebaut. Es geht hier eigentlich um Folgendes: Es kann nicht sein, dass man immer wieder eine Gemeinde vertröstet und ihr sagt: «Ja, wir haben jetzt gerade kein Geld. Wir haben zu wenig Durchgangsverkehr, ihr müsst noch einmal warten.» Und das dauert und dauert... Ich meine, es ist irgendwann genug. Es geht um die Strasse, welche defekt ist, es geht um die Kreuzung, welche sehr gefährlich gelagert ist. Es hat auch schon Unfälle gegeben. Ich möchte darauf aber nicht mehr eingehen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Jetzt kommen wir schon recht in die Details der einzelnen Kurvenstrassen und ersten, zweiten und dritten Schritten. Aufgrund der jetzigen Situation sind die Gespräche, die wir auch regelmässig mit dem Bund (ASTRA) führen, was an den Nationalstrassen passieren soll oder nicht, immer aufgrund der aktuellen Gegebenheiten wieder aktualisiert und werden so geplant. Wir haben es bewusst hingeschrieben, dass es eine Abhängigkeit hat, dass der Bund irgendeine Planung dort macht mit einer Spange im Raum Oberbüren, das haben wir abzuwarten. Hier ist der Bund zuständig. Es macht keinen Sinn, hier jetzt etwas zu machen. Wir müssen das koordinieren und wollen es auch, aber wir sind jetzt nicht bereit, weil wir nicht die Planungshoheit der übergeordneten Stelle haben.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auch dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission gestellt. Er wurde mit 4:9 bei 2 Abwesenheiten abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission ebenfalls gestellt. Es handelt sich hier wie erwähnt um eine Verschiebung vom Anhang C, also unterste Priorität, in den Anhang B, zweite Priorität der Vorhaben. Dieser wurde mit 3:10 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: stimmt dem Kantonsratsbeschluss über das 16. Strassenbauprogramms für die Jahre 2014 bis 2018 bei 11:1 bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten zu.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

In der Junisession bestellte der Rat die Kommission zum Geschäft 36.13.02 «Kantonsratsbeschluss über das 16. Strassenbauprogramm für die Jahre 2014 bis 2018 und 36.13.03 IX. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan, dazu wurde dem Rat der Bericht der Regierung zugestellt. Dazu wurde dem Rat der Bericht der Regierung zugestellt. Als weitere Unterlagen wurde dem Rat die Interpellation Blumer-Gossau 51.13.36 zugestellt, diese konnten im Rahmen der Beratung der Kommission diskutiert und somit auch beantwortet werden. Die Kommission, bei einzelnen Schreiben auch der Kantonsrat, wurden von verschiedenen Institutionen und Interessensgruppen mit diversen Schreiben zum 16. Strassenbauprogramm bedient. Diese wurden innerhalb der Kommission nicht speziell erwähnt und auch nicht diskutiert. Am 29. August 2013 fand in St.Gallen die Sitzung der vorberatenden Kommission zu den bereits erwähnten Vorlagen statt. Dazu war der Vorsteher des Baudepartementes, der Tiefbaumeister, sein Stellvertreter, der Leiter Kunstbauten und der Leiter Strassenkreisinspektorate anwesend, welche die Vorlage vertraten. Die anfänglich gewählte vorberatende Kommission wurde durch zwei Ersatzwahlen verändert. Für Gut-Buchs nahm Blumer-Gossau und für Wasserfallen-Goldach Blum-Mörschwil Einsitz. Wie bereits vor dem Mittag, wurde das Geschäft zum VII. Nachtrag zum Strassengesetz diskutiert. Das 16. Strassenbauprogramm betrifft die Jahre 2014 bis 2018. Der Kanton St.Gallen berät im Fünfjahresrhythmus das Strassenbauprogramm für den ganzen Kanton. Die Regierung geht in der Vorlage zu Beginn auf das 15. Strassenbauprogramm ein, welches bis auf wenige Ausnahmen ausgeführt werden konnte. Erwähnenswerte Projekte sind dabei sicher die Brücke in Pfäfers, Umfahrung Bütschwil oder das Projekt Umfahrung Wattwil, welche jetzt in naher Zukunft zur Realisierung geführt werden können. In Zukunft stehen weitere Grossprojekte im Raum Goldach- Rorschacherberg-Rorschach, welche zu einer konkreten Lösung erarbeitet werden konnten. Weitere Projekte sind die Südspange St.Gallen, Umfahrung Diepoldsau, Nordanbindung Wil, wenn wir nur drei davon nennen möchten.

Die Regierung kommt danach auf den Nationalstrassenunterhalt zu sprechen, welcher der Kanton St.Gallen als Leistungserbringer durch die Gebietseinheit 6 für den Bund ausführt. Der Nationalstrassenunterhalt konnte durch verschiedene Synergien mit umliegenden Kantonen ergänzt werden, dadurch erfährt der Kanton St.Gallen diverse Abgeltungen der zuständigen Kantone. Die Regierung zeigte weiter die Finanzierung und die Investitionen des Strassenbauprogrammes auf. Beim 16. Strassenbauprogramm wird ein Gesamtvolumen von 1,144 Mrd. Franken eingesetzt. Diese werden wie folgt verwendet: 419 Mio. Franken an den Kantonsstrassenbau, 288 Mio. Franken durch Kantonsbeiträge an die politischen Gemeinden, 178 Mio. Franken an die Verkehrspolizei, 1 Mio. Franken an die Prüfstellen des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes, 255 Mio. Franken an den Kantonsstrassenunterhalt und 3 Mio. Franken durch Passivzinsen. Die Einspeisung des Strassenverkehrsfonds setzt sich zusammen aus zweckgebundenen Mittel des Strassenverkehrs mit 727 Mio. Franken, dem Anteil von Treibstoffzoll von 91 Mio. Franken, der Anteil LSVA mit 123 Mio. Franken und einem Teil des Nationalstrassenüberschusses von 9 Mio. Franken. Wer nun diese Zahlen summiert hat, konnte feststellen, dass Ein- und Ausgaben sich nicht decken. Der Restbetrag im 16. Strassenbauprogramm wird durch die Defonierung des aktuellen Bestands des Strassenfonds von 177 Mio. Franken und einer zukünftigen Verschuldung per 2018 von 17 Mio. Franken erreicht.

In einem langfristigen Ausblick wurde in der Strassenfinanzierung aufgezeigt, dass in Zukunft die verfügbaren Mittel für weitere Grossprojekte beschränkt sind. Im 16. Strassenbauprogramm sind insgesamt 40 Mio. Franken, oder anders gesagt, 8 Mio. Franken pro Jahr, aus den Globalbeiträgen des Bundes berücksichtigt. In der Botschaft wurde der Kommission aufgezeigt, wie ein Prozess des Strassenbaugrossprojektes vor sich geht. Es erfolgt eine Studie, durch die Ergebnisse werden Projekte entsprechend priorisiert. Wurden ein oder mehrere Projekte priorisiert. Wurden ein oder mehrere Projekte priorisiert, so wird über dieses die Projektierung gemacht. Auch dort erfolgt danach eine Priorisierung. Daraus erfolgt der dritte Schritt, die Realisierung. Im dritten und letzten Schritt werden in den meisten Fällen keine Priorisierungen gewählt, sondern die Projekte laufen parallel. Durch verschiedene äussere Einflüsse, wie Einsprachen, Vergaben usw. ergibt sich in den meisten Fällen eine zeitliche Verschiebung. Durch die Regierung wurde der Kommission anhand von verschiedenen aktuellen Grossvorhaben aufgezeigt, wie der zeitliche Ablauf und der Prozessablauf vor sich gegangen sind. Auch zeigte die Regierung auf, wie der Kanton St.Gallen im kantonalen Vergleich positioniert ist. Dies anhand der Zahlen 2012 in den Bereichen Winterdienst, Reinigung, Grünpflege, technischer Dienst, Unfalldienst, bauliche Reparaturen und ausserordentlicher Dienst. Dabei zeigte sich, der Kanton St.Gallen setzt den Frankenbetrag pro Kilometer gut ein. In der Botschaft wurde durch die Regierung der Gesamtverkehr aufgezeigt, dies anhand des Raumkonzeptes Schweiz und auch des Raumkonzeptes St.Gallen, welches zwischenzeitlich durch die Regierung gutgeheissen wurde. Wie das Raumkonzept ausführt, ist Verkehr nicht nur zum Selbstzweck, sondern untrennbar mit der Siedlungsentwicklung und für die Gemeinden, Agglomerationen und Kanton von grosser Bedeutung. Der Kanton hat einen Verfassungsauftrag den ganzen Kanton ausreichend zu erschliessen und die verschiedenen Verkehrsmittel sinnvoll und bedarfsgerecht einzusetzen. Dabei spielt der motorisierte Individualverkehr (MIV), wie er auch genannt wird, eine wichtige Rolle. Zudem muss der Kanton jederzeit garantieren können, dass das Kantonsstrassennetz zu nutzen ist. Besonders zu erwähnen ist, dass der Langsamverkehr im 16. Strassenbauprogramm stärker gewichtet wurde und auch mehr Mittel zur Verfügung stehen. Dies auch aufgrund der vorhandenen Bundesmittel, welche dadurch frei werden. Durch die Verwaltung wurde der Kommission aufgezeigt, wie die Erstellung des 16. Strassenbauprogrammes zustande gekommen ist. Im Dezember 2011 lud das Baudepartement interessierte Stellen, das sind Städte, Gemeinden, Regionalplanungsgruppen und andere kantonale Departemente ein, Begehren für das 16. Strassenbauprogramm bis März 2012 einzureichen. Dabei wird auch bekanntgegeben, welche Unterlagen da mitzuliefern sind. Gesamthaft wurden 653 Projekte von 76 Gesuchstellern eingereicht. Nach Abzug der Doppelnennungen und anderen Gründen, für die nicht gerechtfertigte Eingabe resultierten für das 16. Strassenbauprogramm deren 261 zu bewertende Vorhaben. Es wurde der Kommission aufgezeigt, wie die Bewertung von Projekten vollzogen worden ist und wie die Priorisierung zustande kam. Die Priorisierung A, Bauvorhaben der ersten Priorität, werden im 16. Strassenbauprogramm verwirklicht, B Bauvorhaben der zweiten Priorität, Ersatzprojekte und C weitere Projekte. Eine Übersicht der Eingaben in den verschiedenen Sparten sei es Kunst- oder Strassenbauten, Langsamverkehr, Geh- und Radwege, kann in der Botschaft der Regierung nachgelesen werden, auch wie der Mechanismus der Bewertung vollzogen worden ist. Ein Antrag aus der Mitte der Kommission wünscht, dass nicht nur die technischen Grössen in der Bewertung mit einbezogen werden. Durch die Ergänzung in Ziff. 3, wie sie die Kommission auf dem gelben Blatt vorschlägt, wird den äusseren Einflüssen in der Bewertung Rechnung getragen. Die Entwicklung des Motorfahrzeugbestandes hat sich in den letzten Jahren stetig vergrössert. Per Ende 2011 waren im Kanton St.Gallen 362'000 Fahrzeuge eingelöst. Der Bestand ist seit 1990 um rund 87'000 Fahrzeuge angewachsen, was einer Zunahme von 52 Prozent entspricht. Der mittlere Steuerertrag pro Fahrzeug ist in den letzten Jahren jedoch gesunken, dies aufgrund leichterer Fahrzeuge und auch dadurch, dass verschiedene Fahrzeuge für eine erste Dauer steuerbefreit sind. Die Anzahl ist jedoch, wie bereits erwähnt, gestiegen. Wie bereits zu Beginn erwähnt, beträgt beim Ablauf des 16. Strassenbauprogramms die Verschuldung 17 Mio. Franken im Strassenfonds.

Zu den einzelnen Projekten: Die Kommission diskutierte die Ziffern gemäss Seite 93ff und den entsprechenden Anhang A dazu. Im Anhang A sind die Projekte des Strassenbauprogramms nach ihrer Priorität aufgeführt. Innerhalb der Kommission wurden verschiedene Anträge zu Einzelprojekten gestellt. Drei dieser wurden durch meinen Stichentscheid in der Kommission abgelehnt, einzelne dieser Anträge sind im Rat wieder eingereicht worden. Aus Sicht des Präsidenten ist das Vorgehen gerechter, diese im Rat zu behandeln, das dort alle Regionen gleichermassen vertreten sind und nicht nur nach ihrer Parteistärke in der vorberatenden Kommission. Gesamthaft sind 90 Projekte in der Priorität A und somit bereit für die Realisierung im 16. Strassenbauprogramm. Werden neue Projekte in die Priorisierung A aufgenommen, erhöht sich die Verschuldung des Strassenfonds entsprechend oder es müssen andere daraus gestrichen, um sozusagen im Lot zu bleiben. Wie im VII. Nachtrag zum Strassengesetz und im II. Nachtrag zum 15. Strassenbauprogramm, stellt die Kommission den Antrag, dass das Wort Reinertrag durch das Wort Gesamtertrag auch im 16. Strassenbauprogramm ersetzt wird.

In der Schlussabstimmung stimmt die Kommission dem Kantonsratsbeschluss über das 16. Strassenbauprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 mit 11:1 bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten zu.

Auch wurde der IX. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan diskutiert. Dieser gab jedoch wenig zu diskutieren. Dabei geht es um Anpassungen und Bereinigungen der Zuständigkeiten verschiedener Strassenabschnitte, wie sie diese in den Kartenausschnitten in der Vorlage sehen. Dabei werden einzelne Abschnitte in die Kompetenz des Bundes oder der Gemeinden entlassen und auf der anderen Seite werden Abschnitte in den Kantonsstrassenplan aufgenommen. Die Kommission stimmte in der Schlussabstimmung dem IX. Nachtrag einstimmig bei zwei Abwesenheiten zu.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Der Antrag wurde in der vorberatenden Kommission ebenfalls gestellt. Dieser wurde dort mit 3:10 bei 2 Abwesenheiten abgelehnt. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die gleich darunter stehenden flankierenden Massnahmen indirekt natürlich mit diesem Zubringer A1 Rorschach zusammenhängen, jedoch darüber kein Antrag steht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ich spreche lediglich zu dem, was ich vorher gehört habe und jetzt gerade gehört habe. Wenn schon Schluss der Diskussion, dann machen Sie es doch wenigstens konsequent und sagen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen, Sie sollen gar nicht sprechen. Wie wollen Sie eine halbwegs vernünftige, sachliche, erwachsene Diskussion führen, wenn irgendwelche Leute irgendwelche Behauptungen machen können, und dann können Sie sich nicht einmal dagegen wehren? Das ist schlichtweg eine «Schweinerei».

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich bedanke mich für die gute Aufnahme. Es wurde schon eine sehr umfassende Auslegeordnung gemacht, der Kommissionspräsident hat die wichtigsten Sachen gesagt und die einzelnen verschiedenen Positionen haben Sie wieder zur Kenntnis nehmen können, so wie es in der vorberatenden Kommission auch geschehen ist. Ich möchte schon betonen, wir sprechen jetzt, im 16. Strassenbauprogramm, aber eigentlich haben wir heute das öV-Programm besprochen. Ich lege im Baudepartement wert darauf, dass wir von Gesamtverkehrskonzepten sprechen. Es kann nicht sein, dass immer wieder versucht wird, die Strasse gegen den öV auszuspielen - das bringt nichts. Wir müssen situativ am richtigen Ort, den richtigen Verkehrsträger einsetzen und das geht nur miteinander und nicht gegeneinander - darauf lege ich Wert. Das machen wir in der Raumplanung, in der Richtplanung und das versuchen wir auch in enger Zusammenarbeit zwischen öV- und Strassenbauprogramm. Und vergessen Sie bitte bei allem Engagement für den Langsamverkehr nicht, ich bin für jeden Kilometer Wanderweg und Fussweg, aber spielen Sie nicht alles gegeneinander aus. Wir haben riesen Fortschritte gemacht, wir haben sehr gute Aggloprogramme und wollen den Langsamverkehr fördern. Wir haben noch gar nie so viel Geld eingestellt um diese Projekte weiter zu fördern. Im Übrigen sage ich Ihnen, dass der ganze öV schlicht nichts nützt, wenn ich im Postauto im Stau stehe, wenn die Strassen nicht ausgebaut sind. Jeder nichtschienengebundene Verkehr braucht funktionstüchtige Strassennetze, wie alle andern auch. Sie haben gesehen, diese Programm zu erstellen alle fünf Jahre ist fast zu einem Ritual geworden. Wir fragen sehr früh die Gemeinden, und dort kann ich immer sehr positiv das Baudepartement loben, dass man die Projekte eingeben darf und wir darauf eingehen, dass wir prüfen, besprechen, priorisieren, vor allem geht es ja um verschiedenen Kategorien, die wir behandeln. Die grossen Brocken sind die Umfahrungsstrassen, es geht aber auch um Korrekturen, es geht um Verkehrssicherheit, es geht um Rad- und Fusswege, es geht um Lärmschutz und letztendlich geht es vor allem schwergewichtig um die Agglomerationsprogramme, die wir eingestellt haben. Wir priorisieren dort, wo die Investitionen, der eingesetzte Franken, auch Wirkung erzielen kann und es werden keine Wünsche erfüllt. Wir versuchen die Projekte neutral zu beurteilen, es gibt hier keine Privilegien. Wir haben jetzt wieder ein ehrgeiziges Programm zusammengestellt, in der Hoffnung, wie im 15. Strassenbauprogramm, das Meiste auch realisieren zu können und nicht nur Versprechen zu geben in die A-Priorisierung und dann nicht umsetzen zu können. Das allerdings ist nicht ganz einfach, weil viele grössere Projekte einfach zeitlich nicht einschätzbar sind, weil immer wieder auch mit Rechtsmittel Projekte verzögert werden. Das müssen wir so zur Kenntnis nehmen.

Ich komme selbstverständlich noch zur Finanzierung: Das ist ein Problem. Im A-Projekt haben wir nur das eingestellt, was wir insgesamt überhaupt finanzieren können, mit den Mittel, die uns zur Verfügung stehen. Das hat nichts zu tun mit dem Thema von heute Morgen, das ist bei uns schon nicht mehr dabei, wir haben das, was wir zur Verfügung haben, zusammengestellt auf Seite 50 Ihrer Botschaft und über diese Mittel werden wir verfügen. Hingegen muss ich klar sagen, wir gehen mit unsern Mittel sorgfältig um. Wir haben auch klare Prioritäten. Die erste Priorität, auch wenn ich jemandem von heute Morgen widersprechen sollte, der Unterhalt ist nicht gefährdet. Wir sind zum Glück nicht so schlecht dran, wie bei den Hochbauten, wo wir regelmässig weitere Aufschübe hinnehmen müssen. Der Betrieb ist die erste Priorität, es geht um 86 Kilometer Kantonsstrassen, es geht darum, dass wir unserem Wirtschaft und dem Tourismus sowie auch der Mobilität der Bevölkerung in abgelegenen Regionen ermöglichen.

Es geht zweitens um den Unterhalt, darum, dass diese Strassen rund um die Uhr das ganze Jahr zur Verfügung stehen, es geht um Korrekturen, Sanierungen, Sicherheit und nur mit dem Rest, der kommt in den Fonds für Grossprojekte. Wenn wir haben, werden wir dort darüber verfügen, und wenn nichts vorhanden ist, gibt es auch nichts zu bauen. So einfach ist es, es sind keine zusätzlichen Mittel drin. Jetzt muss ich vielleicht ausholen: Wie wird denn unser Strassenfonds überhaupt geäufnet? Hier musste ich einen Blick über die Kantonsgrenzen hinaus machen. Ich möchte Ihnen nicht widersprechen, Rickert-Rapperswil-Jona, Sie haben heute bildlich dargestellt, wie super wir es haben. Sie haben recht, wenn Sie nur ein bisschen in die Zukunft denken. Wenn wir das ganze etwas länger sehen, muss ich Sie informieren, dass sich morgen die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BEPUK) und ein Thema, das uns sehr beschäftigt, auch mit dem ASTRA zusammen, wie können wir langfristig diese Finanzierung unseres National- und Kantonsstrassennetzes überhaupt sicherstellen. Das ist die Frage. Sie haben kurzfristig recht, noch gibt es immer mehr Autos, darum haben wir mehr Stau, das ist die Logik. Wir haben auch betriebsstoffärmere Autos, das stimmt. Das heisst, es wird auch weniger Treibstoff verbraucht, damit gibt es automatisch weniger Einnahmen, das wird sich ausweisen. Zusätzlich kommen neue Auflagen, die wir zu erfüllen haben bezüglich der Verkehrssicherheit, die wir zu erfüllen haben und damit wird der Unterhalt des grossen Netzes immer teurer und aufwendiger. Es sind grosse Sanierungen an Brücken, Tunnels und Strassen, die müssen wir erfüllen und wir gehen davon aus, dass wir in 10 bis 15 Jahren wirklich Probleme bekommen, die nötigen Mittel zur bekommen. Der Bund möchte jetzt, wie die konfortable Situation des öV besteht mit dem Fonds, auch einen Fonds machen, den sogenannten Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr (NAF). Hier sollen die Mittel festgelegt werden, die für den Strassenbau zur Verfügung stehen, damit der Unterhalt langfristig gesichert werden kann. NAF heisst, ich wollte es eigentlich getrennt haben, es ist aber schon zu spät, der Agglomerationsverkehr, der ja Strassen und Schiene und Langsamverkehr dient, ist in den Strassen drin. Hier werden die Mittel auch zur Verfügung gestellt und die 1,6 Mrd. Franken für die 20 Jahre Langsamverkehr genügen bei weitem nicht. Die Kantone, die gute Projekte haben, werden mehr bekommen, da sind wir auf gutem Weg, das wissen wir schon lange. Das sind unsere Anliegen und unsere Probleme, wenn man ein bisschen in die Zukunft blickt. Was heisst das für uns im Kanton? Es besteht eine weitere Unsicherheit bezüglich der Finanzen. Sie wissen, es geht um den Netzbeschluss des Bundes. Der Bund hat mit dem NFA die Teilung gemacht Nationalstrassen dem Bund, Baubetrieb und Unterhalt und die Kantonsstrassen den Kantonen. Soweit so gut. Aber was nicht übertragen werden konnte und was auch noch offen steht, ist das Grundnetz. Die Ergänzung für das Grundnetz sind etwa 400 Kilometer Strassen, die jetzt auch an den Bund übergehen sollen, das sind die Anschlüsse an alle Hauptorte der Kantone, es ist bei uns die A53. Das ist ein Grundnetz über alles, was nicht vierspurig ist. Diese Strassen soll der Bund übernehmen, er ist bereit. Das sind natürlich unregelmässige Entlastungen für die ganzen Kantone und deshalb hat man sich geeinigt, dass das lösbar ist, der Bund diese Strassen übernimmt, wenn im November der Erhöhung der Vignette zugestimmt wird. 100 Franken für ein ganzes Jahr auf unserem Nationalstrassennetz für eine Erhöhung, die schon lange nicht mehr stattgefunden hat, dann können wir unsere A53 abtreten, dann sind wir nicht mehr verantwortlich von der A1 bis zur Appenzellergrenze - Nachbarkantone treffen ähnliche Stücke -, und dann können wir unsere Mittel für unsere kantonalen Strassen einsetzen. Wenn der Netzbeschluss nicht zustande kommt, bleibt uns die A53 und wir werden dort unterhalten müssen zu Lasten unseres Fonds, das uns für alle anderen Aufgaben wieder entfällt. Das ist eine Unsicherheit auf die langfristige Finanzierung. Und wir, alle Baudirektoren der Schweiz, hoffen sehr, dass dieser Vignette zugestimmt wird, so dass wir dieses Problem mit dem Bund definitiv lösen können und er diese Strassen ins Eigentum und den Unterhalt und Bau übernimmt.

Zu unserer eigenen Finanzierung: Sie haben einen Überblick auf Seite 51 Ihrer Botschaft, die möchte ich emotionslos präsentieren und Ihnen vor Augen führen. Es ist so, wir brauchen letztendlich bis zum Ende dieses Strassenbauprogramms aufgrund der bereits bewilligten grossen Projekte, die Reserven, die wir jetzt haben. Wir sind leicht verschuldet und Sie müssen zur Kenntnis nehmen, ich spreche jetzt im Hinblick auf die neuen Umfahrungsstrassen, dass wir auch im 17. Strassenbauprogramm bereits 66 Mio. Franken ausgegeben haben, die dann nicht mehr zur Verfügung stehen für neue Strassen. Ich bitte Sie, dass Sie davon Kenntnis nehmen.

Es geht mir darum, dass wir die Grossprojekte etwas betrachten. Ich habe gesehen, dass das Hauptinteresse ist, aber hierzu müssen Sie wissen, was das bedeutet. Wir haben ja die drei Stufen, von der Realisierung muss ich nicht mehr sprechen, das ist die Brücke (??? 14:17:29), das sind die beiden Toggenburgerstrassen und jetzt geht es in die Projektierung. Wir haben uns überlegt, dass wir Projekte, die bereits sind, in die A-Priorität aufgenommen haben, die wollen wir detailliert ausarbeiten, ins Parlament bringen und das Verfahren durchziehen, um dann nachher einen Teil davon wenigstens im 17. Strassenbauprogramm beginnen zu können. Es ist die A1 Rorschach, Bad Ragaz und zwei Projekte in Wil. Wir haben fünf B-Projekte aufgeführt, die allenfalls nachrücken könnten. Hier muss ich Ihnen sagen, dass bereits wieder neun neue Projekte eingegeben worden, die wir einmal grundsätzliche studieren und uns Überlegungen dazu machen. Es werden sicher nicht mehr alle erscheinen für die nächste Bearbeitung im 17. Strassenbauprogramm. Das werden wir mit den betroffenen Gemeinden und Regionen auch besprechen. Ich muss Ihnen aber sagen, die Ausarbeitung dieser vier Projekte, von denen ich jetzt schon weiss, dass auch wenn wir alle durchgehen, wir höchstens mit einem beginnen können im 17. Strassenbauprogramm. So macht es nicht sehr viel Sinn, auch noch weitere in die A-Priorität zu nehmen. Es ist auch nicht möglich. Es geht darum, dass eine Ausarbeitung eines Strassenbauprojektes einen enormen Aufwand verursacht. Es geht nicht nur um das Tiefbauamt, das sind Umweltprojekte, da haben wir alles genau zu prüfen, da ist auch das Amt für Raumentwicklung dabei sowie das Amt für Umwelt, mit der Umweltverträglichkeit, der Wasserbau, wenn Bächlen dazwischen kommen, es ist der ganze Landerwerb gefragt, es ein Gesamtprojekt des ganzen Baudepartements das mit gewaltigem Aufwand, unzähligen Sitzungen besprochen, nochmals beraten und vorbereiten aufgearbeitet werden muss. Das nehmen Sie bitte zur Kenntnis. Wir hätten schlicht keine Kapazitäten um weitere Projekte überhaupt zu bearbeiten, dass wir keine Mittel im 17. Strassenbauprogramm haben für mehrere Projekte ist auch klar und weil wir etwas auf Reserve haben wollen, bearbeiten wir die vier priorisierten, die wir Ihnen vorgeben, die Prüfungen und internen Überlegungen mit den grössten Chancen und dem grössten Wirkungs- und Nutzeneffekt. Die anderen können wir nachziehen, sollten tatsächlich weitere Entscheide, wie beispielsweise in Rapperswil gefällt werden, dann gibt das etwas Zeit, damit wir weiter an anderen Projekten arbeiten können.

Und wenn ich Ihnen das so erkläre, dann ist es nicht, weil wir nicht wollen. Deshalb komme ich ganz kurz zum Schluss noch auf diese ganzen grauen Blätter, welche Sie erhalten haben. Das meinen das Baudepartement und ich persönlich, wir haben grosses Verständnis für all die Redner die anschliessend noch zu diesem Thema sprechen werden, wir haben grosses Verständnis für die Bevölkerung dieser Regionen, für die Sie sprechen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Es handelt sich um eine sehr gut fundierte Grundlage, die nicht nur in anschaulicher Weise die grossen Aufgaben im Strassenbau darlegt, sondern auch eine Priorisierung ermöglicht und Aufschluss über die komplexe Finanzierung von Strassenbau und Strassenunterhalt gibt. Eine Prüfung der uns von Regierung und Kommission vorgelegten Vorlage ergibt zum einen, dass die Aufgaben im Strassenbau und -unterhalt auch in den nächsten Jahren beträchtlich sein werden. Eine Priorisierung ist erforderlich und sie erfolgt richtigerweise zum einen aufgrund der Wichtigkeit, zum anderen aber auch aufgrund der Realisierungsbereitschaft der einzelnen Projekte in den Regionen.

Die FDP-Fraktion wird der von der Kommission nun beschlossenen Priorisierung zustimmen und allenfalls auf Einzelanträge Stellung beziehen. Wesentlich Projekte, die nun zur Realisierung bevorstehen, werden von uns nicht bestritten. Von grosser Priorität für die FDP-Fraktion, auch für den Kanton St.Gallen, wird sicher die Realisierung der 3. Rosenbergröhre und die Studie für eine Teilspange Güterbahnhof sein. Hier sind vorerst lediglich rund Fr. 600'000.- für Projektierungsarbeiten eingesetzt. Sollte es sich ergeben, dass die Projektierung rasch abgeschlossen und die Realisierung bereits im Rahmen, bzw. im Zeitrahmen des 16. Strassenbauprogrammes an die Hand genommen werden könnte, so müssten hier zusätzliche Mittel gesprochen werden. Die Engpassbeseitigung im Raume St.Gallen ist daher von grosser Wichtigkeit und wir müssen alles daran setzen, dass die vom Bund nun vorerst in einer zweiten Priorisierung in Aussicht gestellten Mittel auch rasch eingesetzt werden können.

Erlauben Sie uns noch zwei, drei Überlegungen zum Thema Finanzierung: Es wird immer wieder ins Feld geführt, dass das Strassenbauprogramm ein reines Programm zur Förderung des lndividualverkehrs sei. Das trifft so nicht zu, weil sich auch ein grosser Teil des nicht schienengebundenen öffentlichen Verkehrs auf den Strassen und insbesondere den Staatsstrassen abwickelt. Es trifft weiter nicht zu, weil mit den Mitteln des Strassenverkehrs auch der Langsamverkehr, Wanderwege, Amphibienschutzmassnahmen, Bushaltestellen und sogar die Durchmesserlinie Appenzell-St.Gallen-Trogen finanziert wird. Es sind auch beträchtliche Massnahmen aus diesem Paket für Lärmschutz vorgesehen. All dies wird über das Strassenbauprogramm bzw. den Strassenfond finanziert. Meine Betrachtung fällt deshalb etwas positiver aus, als jene von Blumer-Gossau.

Es war seinerzeit eine grosse Leistung, dass der Strassenbau mit allen gerade aufgezählten Massnahmen aus anderen Bereichen mittels einer Spezialfinanzierung realisiert wird. Um diese Finanzierung beneiden uns zahlreiche Kantone. Umso mehr müssen wir aufpassen, dass aus dem Strassenfond nicht laufend weitere Mittel entzogen werden. In der Botschaft auf Seite 51 ist dargelegt, dass dieser Mittelentzug pro Jahr rund 37,8 Mio. Franken beträgt. Mit diesen Mitteln könnte beispielsweise die Umfahrung Bütschwil vollständig gebaut werden.

Nochmals aufmerksam machen wollen wir auf die Frage des Kantonsstrassenunterhaltes, welche ich schon vor dem Mittag angetönt habe. Im Rahmen des 16. Strassenbauprogrammes sollen rund 255 Mio. Franken dafür aufgewendet werden. Die Regierung weist auf die dringend erforderlichen Belagssanierungen hin und stellt dann fest, dass aus finanziellen Gründen

nicht alles abgedeckt werden könne. Der bauliche Zustand der Infrastrukturbauten verschlechtere sich damit weiterhin und müsse in den folgenden Strassenbauprogrammen im erhöhten Ausmass nachgebessert werden.

Wir möchten dass man sich dem voll bewusst ist und dementsprechende wirksame Massnahmen einleitet. All diese Fragen müssen im Interesse der Infrastrukturerhaltung

geklärt werden. Es geht nicht nur darum, unser Strassennetz zu ergänzen und zu vervollständigen, sondern auch das bestehende Strassennetz laufend zu unterhalten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wir danken der Regierung für die sehr guten Ausführungen und verdanken auch aus unserer Sicht die sehr gelungene Landung des 15. Strassenbauprogramms.

Grundsätzlich stimmen wir dem 16. Strassenbauprogramm zu. Es gibt Anmerkungen, welche wir in diesem Zusammenhang aber gerne einbringen möchten. Dabei geht es um grundlegende Inputs, welche Auswirkungen auf den Gebrauch und Benutzung von Strassenbauteilen haben. Wir werden dann in den Beratungen auch den einen oder anderen Antrag besprechen.

Wir erachten es als schlechte Ausgangslage, dass die Radwegplanung nicht überregional und zusammenhängend geplant wird. Noch heute planen Gemeinden und Kanton unterschiedlich in Richtung und Ziel. Es wäre zudem förderlich, wenn es an neuralgischen Orten zu einer Radwegpflichtbenutzung kommen würde. So werden heute wiederum viele Radwegprojekte beschlossen, nach deren Erstellung dann aber nur wenige fahren werden. Er stellt sich die Frage des Aufwand und Ertrages. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es nicht ganz klar, dass dort wo ein neuer Radweg gebaut wird, auch eine Radwegpflicht besteht. In unserem Kanton gibt es praktisch keine Radwegpflichtbenutzung, die ist fakultativ, so dass als Beispiel bei einem Radweg, welcher für 3 Mio. Franken gebaut wird, in z.B. Oberuzwil, dann schlussendlich niemand auf diesem Radweg fahren muss, der nicht will, weil es keine Radwegpflichtbenutzung gibt. Also dort wird keine blaue Signaltafel aufgestellt. Das ist vielen Menschen nicht bewusst. Wenn wir schon von Sicherheit sprechen, sollten wir dies in der Planung und Umsetzung auch beachten. Ein weiteres Übel ist die Anbringung von Signalschildern am Rande der Strassen und Kreuzungen. Es ist an vielen Orten fast unmöglich für schwere Motorfahrzeuge zu kreuzen, damit eingebunden auch der öV, welcher mittlerweilen eine Breite von 2,6m umfasst. Es wäre wünschenswert, wenn auch Signalschilder einen entsprechenden Abstand zu Strassen und Kreuzungen aufweisen würden. Auch die Höhe des Anbringen an vielen Orten ist nicht sicher, es besteht eine grosse Sichtbehinderung, welche einfach behoben werden könnte. Der Langsamverkehr, welcher neu als dritte Säule beschrieben wird, muss auch entsprechende Beachtung in der Strassenplanung finden. Es ist dabei nicht dienlich, wenn dieser oftmals Strassen überqueren muss, nur weil Anschlussplanungen und Projekte nicht überregional abgestimmt werden. Es ist auch nicht hilfreich, wenn Bepflanzungen die Sicht beeinträchtigen. Wenn wir die Wirtschaftlichkeit in unserem Kanton wirklich ernst nehmen, muss der damit verbundene motorisierte Individualverkehr auch entsprechend Gewichtung im 16. Strassenbauprogramm finden. Wir empfinden es als störend, dass jener Verkehrsteilnehmer, welche die Finanzierung sicherstellt, eingeengt wird, warten muss, Umfahrungen und Sperrungen einfach in Kauf nehmen muss und zu guter Letzt auch noch jener ist, der hinter dem öV hinterherfahren muss. Das in der kantonalen Raumplanung der öV absolut in den Vordergrund gerückt wird finden wir sehr störend. Der verfassungsrechtliche Auftrag, welche eine kantonale Erschliessung aller Verkehrsteilnehmer vorschreibt wird somit ausgeweiht (??) und entspricht nicht allen wirtschaftlichen Faktoren. Zuerst öV, dann motorisierter Individualverkehr, das kann es nicht sein. Jeder der bezahlt, soll auch entsprechend Gewichtung in einem Strassenbauprogramm finden. Als Herausforderung und Möglichkeit zur verbesserten Sicherheit auf den Strassen könnte zum Beispiel auch der Flüsterbelag oder der gichtreduzierende (??) Belag geprüft werden. Es gibt heute Beispiele im Kanton Aargau, Teilstrecke auf der Autobahn, wo sich dieser sehr gut entwickelt. Wir kennen die Chancen, welche sich mit dem Neubau von Strassen ergeben und fordern, dass auch entsprechend Rücksicht auf den motorisierten Individualverkehr genommen wird. Die Unterhaltskosten dürfen nicht vergessen werden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat führt zu den beiden Erlassen eine gemeinsame Eintretensdiskussion durch.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag Hegelbach-Jonschwil / Schweizer-Degersheim / Kühne Flawil / Dobler-Oberuzwil ist abzulehnen.

Eigentlich nützt es schon fast nicht mehr, wenn ich auch noch etwas sage. Aber weil wir anständig sind, schreiben wir alles, was auch noch eingegeben wird, ins C. Wir haben noch nie ein Projekt vom C überhaupt angerührt. Da ist keine Studie vorhanden, wir haben gar nichts, ausser, dass wir dem Gemeinderat Degersheim alle paar Jahre wieder aufs Neue erklären, dass das eine ganz schwierige Übung ist. Sie haben betont, wie es aussieht, und dass es nötig ist. Sie haben doch recht, wir könnten jetzt einige Millionen einsetzen, um von Degersheim den Bach hinunter zu fahren und an der Kantonsgrenze Appenzell ist es fertig und dann geht es nicht mehr weiter. Es hat keinen Sinn, keinen Zweck, keinen Nutzen, es hat schlicht und einfach keinen Zusammenhang von jeglicher Vernunft von Kosten und Nutzen. Wir haben nichts, gar nichts, ausser dieser Überprüfung gemacht mit der Situation, Sie haben es in der Kommission gesehen, wir sind die Strecke abgefahren, wir haben Ihnen gezeigt, was zu tun ist. Es ist schmal, es hat Wälder, es hat steile Borde. Wir müssen ausarbeiten, es gibt riesenteure Übungen. Wir stehen dann an einem Gewässer und an einer Kantonsgrenze und dann ist Ende der Fahnenstange. Dann warten wir doch ab, bis die Appenzeller gebaut haben. Das bringt für den DTV Degersheim nichts. Ich versuche es ein letztes Mal; machen Sie nicht noch Sprünge vom C ins A, da machen wir sicher nichts.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Warum konnte denn vor einigen Jahren in näherem Abstand zur Autobahn auf der Nordseite ein Kreise gemacht werden ohne Absprache mit dem Bund und jetzt bei dieses Augartenkreuzung etwa 200 Meter weiter weg, auf der Südseite der Autobahn scheint es ein Problem zu sein? Meiner Meinung beisst sich die Lösung an der Augartenkreuzung mit keiner Lösung, die der Bund bringen wird.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Dieses Projekt ist im B. Ammann-Gaiserwald, ich habe Ihrem Votum nichts entgegenzusetzen, Sie haben recht. Das Problem, wieso es im B ist? Weil es in engem Zusammenhang steht mit den Nationalstrassenbauten, dort geht es noch um eine Spange, die in Diskussion ist, in Oberbüren und dies hängt zusammen. Es kann ja nicht sein, wenn wir jetzt irgendein Projekt realisieren und die Anschlüsse an das übergeordnete Netz sind nicht gemacht, werden nicht bereitgestellt. Wir haben es im Projekt auf Seite 109 hingeschrieben, hier geht es darum, wenn die Nationalstrasse diesen Schritt macht, können wir unseren Schritt nachziehen und es ja selbst vom B ins A heben, das kann die Regierung tun. Es macht keinen Sinn, hier jetzt aktiv zu werden, bevor wir wissen, wie der übergeordnete Strassenbau weitergeht. Das ist die Begründung, weshalb dieses Stück nicht im A ist.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Dem Antrag Ammann-Gaiserwald ist zuzustimmen.

Als Einwohner von Oberuzwil und damit direkt Betroffener und regelmässiger Stauteilnehmer an der Augartenkreuzung in Niederuzwil, unterstütze ich den Antrag Ammann-Gaiserwald. Die heutige Lichtsignallösung behindert den Verkehr und verhindert damit einen flüssigen Ablauf des eben genannten Verkehrs, und das nicht nur zu Stosszeiten. Dies führt zu täglichen langen Staus und auch zu Ausweichverkehr. Eine Verschiebung des Bauvorhabens in den Anhang A ist aus Sicht der Anwohner und auch aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht nur wünschenswert sondern notwendig.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte festhalten, bei unserer Priorisierung geht es nicht und nie für oder gegen Regionen. Das sind sachliche Kriterien, die wir auch offengelegt haben im Bericht, die wir in Projekte eingeteilt und priorisiert haben. Ich glaube die Vertreterinnen und Vertreter der Region des Linthgebietes, die wissen ganz genau, dass wir in den letzten zehn Jahren jede Menge Projekte, Vorschläge mit und rund um Uznach studiert, vorgeschlagen und präsentiert haben, und alles ist mehr oder weniger wieder gescheitert. Aus den vielen Vorschlägen hat sich jetzt das Beste irgendwie herausgeschält und Sie wissen es selber, es ist sehr umstritten. Der Projektstand ist relativ weit weg von einem Genehmigungsprojekt. Die Wirksamkeit, das haben Sie im Bericht gelesen, die ist nicht gut. Es wäre zu optimieren, man müsste Verbesserungen anbringen, aber wir sind uns gar nicht sicher, ob das nur an der Linienführung oder grundsätzlich am Problemlösen für die Verkehrsprobleme rund um Uznach der richtige Weg wäre. Somit müsste man wohl nochmals offener und breiter das Verkehrsproblem sehen und vielleicht nochmals eine Runde machen.

Aufgrund dieser Fakten und der Tatsache, dass wir vier Projekte, die besser abgeschnitten haben, ins A genommen haben, ist dieses Projekt im B gelandet. Und wenn schon, dann sind die anderen vier Projekte, die auch im B sind, in der gleichen Situation, die im gleichen Stand sind und auch noch Planungsarbeiten bedürfen um priorisiert zu werden. Auch wenn die beiden Fraktionen diese ins A nehmen, das Baudepartement mit den verschiedenen Ämtern hat schlicht und ergreifend keine Ressourcen, um fünf Projekte zu bearbeiten im Detail in all diesen Situationen. Das ist ein riesen Projekt, da könnte sich der Gemeindepräsident von Bütschwil zu Worte melden und er könnte Ihnen erzählen, wie viel Tage und Wochen, wievielte Leute jetzt seit vier oder fünf Jahren unterwegs sind in Bütschwil. Wir sind noch nicht ganz am Ziel, bis wir letztendlich ein solches Projekt bearbeitet haben. Das ergibt sich nicht von alleine. Unsere Leute kennen bald alle Bütschwiler auswendig, sie wissen genau, wo sie den Wein und den Schnaps deponiert haben, aufgrund aller Gespräche, die immer wieder notwendig sind. Es ist nicht möglich, alles gleichzeitig zu tun.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Von unserer Fraktion hat zu diesem Thema noch niemand gesprochen, Blumer-Gossau. Und der guten Ordnung halber und ohne Willen zum Kompromiss könnten sich ja alle Referenten abmelden und Blumer-Gossau und ein Vertreter unserer Fraktion könnten noch sprechen und wir machen dann als Alternative Schluss der Rednerliste.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben ein Verkehrsproblem in der Stadt St.Gallen. Unsere Autobahn hat eine höhere Kapazität, als es die durschnittlichen Maximalberechnungen überhaupt zulassen. Das funktioniert dank der Disziplin der Ostschweizer, aber wenn ein kleiner Unfall passiert, dann ist nicht nur die Autobahn verstaut, sondern die ganze Stadt steht im Stau. Da ist eigentlich eine Lösung gefordert. Wir haben erreicht, dass der Bund dieses St.Galler Stück, wir sind national gesehen immer noch gut in vielen Problemen, dieses städtische Problem ins Modul II gehoben hat. Das wäre auch unsere Priorität A. Der Bund hat uns seit 2008 etwa acht oder zehn Varianten vorgeschlagen, die wurden diskutiert, geprüft und man hat gesagt, die Röhre 3. Da haben wir interveniert, weil mit der Röhre 3 haben wir ein unübersichtliches Durcheinander und Chaos im Raum Kreuzbleiche. Deshalb muss dieser Ast mitgeplant werden, sonst können wir den Verkehr nicht entflechten und bringen nichts von der Autobahn. Hier kommen wir zu einem entscheidenden Punkt, Surber-St.Gallen, Sie haben gesagt es ist ein Entscheidungs- und Entwicklungsgebiet, da teile ich Ihre Meinung und genau deshalb müssen wir sorgfältig überlegen, ob und wie viel Land dieses Güterbahnareals wir für die Lösung dieses Verkehrsproblem benötigen. Deshalb ist es ein Planungskredit. Die Federführung hier für diesen Ast hat die Stadt, wir sind in enger Zusammenarbeit und wir haben miteinander abgesprochen, dass das jetzt geprüft und geplant werden muss. Der Bund hat uns aufgefordert, dass wir jetzt prioriär arbeiten sollen, sonst wird der Bund das ganze Autobahnprojekt zurückstellen. Wir haben anderseits Wert darauf gelegt, dass die Röhre mit der Spange miteinander plant und auch realisiert oder beides nicht, denn sonst haben wir unvorstellbare Probleme hier in der Stadt. Deshalb wollen wir in Zusammenarbeit mit der Stadt jetzt diese Prüfungen machen. Es ist schwierig, wir kennen die Lösung noch nicht, wie wir überhaupt zu einem vernünftigen Entscheid kommen können. Es kann nicht sein, dass das Kantonsparlament jetzt der Stadt St.Gallen ein Ei legt, dass wir unsere Kredite streichen und wir nicht einmal mit der Stadt zusammen die Projekte erarbeiten lassen können auf Gebiet der Stadt St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Es braucht schon noch einige Entgegnungen zu den Äusserungen, die gemacht wurden. Es wurde gesagt, dass die verkehrsgeplagten Zentren massiv entlastet werden. In Tat und Wahrheit steht im Bericht «Flankierende Massnahmen», dass damit der Verkehr direkt ins Zentrum geführt werden kann. Was definitiv und eindeutig zu Mehrverkehr führen wird. Wenn man hier von der Entlastung der verkehrsgeplagten Zentren spricht, dann stimmt das so rein anzahlmässig nicht. Die Lebensqualität würde deutliche verbessert, auch das stimmt nicht, weil keine der heute stark befahrenen Strassen so wirksam entlastet werden, dass daraus attraktive Wohnstrassen werden. Beispielsweise die St.Gallerstrasse, die heute am stärksten geplagte Strasse in Goldach, die wird zwar entlastet um einige tausend Fahrzeuge, aber sie ist nachher nach wie vor eine extrem stark belastete Achse, der Zubringer bringt da gar nicht so viel. Dann ist es auch nicht so, dass der Zubringer hauptsächlich das Problem löst, sondern die ergänzend dazu vorgesehene Bahnunterführung. Betreffend Luftverschmutzung, es gibt Studien «Mikrozensus», das sind die grössten Verkehrsstudien, die in der Schweiz überhaupt gemacht werden und die beweisen klar und eindeutig die Verkehrsmittelwahl wird durch drei Punkte entschieden: Die Autoverfügbarkeit, die Strassenverfügbarkeit und die Parkplatzverfügbarkeit. Wenn wir mehr Strassen zur Verfügung stellen, dann wird der Verkehr massiv zunehmen und dieser zusätzliche Verkehr, der löst zusätzliche Luftverschmutzung aus, da kann mir Wasserfallen-Goldach nicht widersprechen, es ist so, mehr Autos generieren mehr Luftverschmutzung.

In diesem Sinne gibt es hier einfach unterschiedliche Auffassungen, wie man Verkehrsprobleme anzugehen hat. Soll man nach dem Problem «Mehr Verkehr, neue Strassen, wieder mehr Verkehr, wieder neue Strasse» diese Spirale immer weiter drehen, oder wollen wir andere Ansätze? Ich habe in meinem Votum gesagt, ich bin offen für andere Ansätze, ich bin offen für Lösungen mit Bahnunterführung und für Lösungen in der Strassenraumgestaltung usw., es ist ja nicht so, dass ich zu allem Nein sage.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013