Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Programm zur Förderung des öffentlichen Verkehrs in den Jahren 2014 bis 2018 (Titel der Botschaft: 5. öV-Programm)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer36.13.01
TitelKantonsratsbeschluss über das Programm zur Förderung des öffentlichen Verkehrs in den Jahren 2014 bis 2018 (Titel der Botschaft: 5. öV-Programm)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung10.4.2013
Abschluss18.9.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 15. August 2013
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 6. Juni 2013
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 17. April 2013
AntragKommissionsbestellung vom 3. Juni 2013
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.9.2013Gesamtabstimmung105Zustimmung4Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2013Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die vorberatende Kommission schlägt in den Anträgen unter e) dem Kantonsrat vor, die Wiedereröffnung der Bahnhaltestellen Schwarzenbach/Algetshausen - Henau aktiv anzugehen. Die Abstimmung in der vorberatenden Kommission war einstimmig und widerspiegelt ein klares Votum. Ich bitte den Rat, diesem Kommissionsantrag zuzustimmen. Eine Schliessung dieser beiden Bahnhöfe ist auf Ende 2013 vorgesehen. Die Bevölkerung dieser kleinen Gemeinden zwischen Uzwil und Wil haben die Ankündigung der Schliessung nicht verstanden und sich gegen die Schliessung der genannten Bahnhöfe mit verschiedenen Aktionen gewehrt. Auch in Flawil und Uzwil stiess dieser Entscheid auf Unverständnis. Für Pendlerinnen und Pendler wie auch für Schülerinnen und Schüler ist die Anbindung an das Bahnnetz für den Arbeits- bzw. Schulweg von sehr grosser Bedeutung. Zudem kann das vorgesehene Busnetz die Fahrplanstabilität nicht ganz gewährleisten. Die Engpässe im Raume Wil während den Morgen- und Abendspitzenstunden sind bekannt und eigentlich nicht gelöst. Die Kapazitätsanpassungen der Kantonsstrasse Nr. 8 Georg-Renner-Strasse - Flawilerstrasse sind noch nicht umgesetzt und durch die Wiedereröffnung der Bahnhaltestellen Schwarzenbach/Algetshausen - Henau kann diese Problematik gelöst werden. Eine S-Bahn ist eigentlich so zu konzipieren, dass alle Ortschaften mit bestehenden Haltestellen in dieses System zu integrieren sind. Ich erwarte von der Regierung, dass sie die Wiedereröffnung aktiv angeht und die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Dörfer Schwarzenbach und Henau/Algetshausen nur eine kurze Zeitdauer - oder gar nicht - mit der Schliessung der Bahnhöfe rechnen müssen. Ich danke Ihnen für die Zustimmung des Kommissionsantrages und der Dank der betroffenen Bevölkerung ist ihnen gewiss.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Aus unserer Sicht legt die Regierung eine umfassende Botschaft sowie eine ausgewogene und angemessene Vorlage vor, was Unterstützung verdient. Nachdem in den vergangenen Jahren wesentliche Verbesserungen im Angebot des öffentlichen Verkehrs umgesetzt wurden und im Dezember mit der S-Bahn St.Gallen 2013 ein neuer Meilenstein gesetzt wird, ist eine gewisse Beschränkung in weiteren Ausbauvorhaben vertretbar. Das gilt auch mit Blick auf den immer noch begrenzten finanziellen Spielraum des Kantons St.Gallen. Das soll nun aber nicht heissen, dass kein Handlungsbedarf mehr besteht. Auf mittlere und lange Frist gilt es vor allem bekannte Schwachstellen im Infrastrukturbereich zu beheben. In diesem Zusammenhang hat die vorberatende Kommission sechs Anträge formuliert, die von der CVP-EVP-Fraktion unterstützt werden. Die Anträge zielen im wesentlichen auf Gebiete, wo offensichtliche Lücken im sonst gesamthaft guten Angebot zu orten sind.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die vorberatende Kommission hat diese Anträge intensiv diskutiert und ergänzt und es sind auch neue dazugekommen im Rahmen der Diskussionen. Sie wurden einstimmig verabschiedet.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die Kommissionssitzung fand am 15. August 2013 statt. Neben den vollständig anwesenden Mitgliedern der Kommission nahmen der zuständige Regierungsrat Benedikt Würth sowie Mitarbeitende der Verwaltung aus dem zuständigen Amt und dem Tiefbauamt teil. Als Gäste hielten die beiden Standesvertreter des Kantons St.Gallen sowie Vertreter der SBB und der SOB Fachreferate. Ständerätin Karin Keller-Sutter und Ständerat Paul Rechsteiner zeigten die Bedeutung der Bundesvorlage FABI/Step auf. Dank einem gemeinsamen Auftritt der Ostschweiz und einer starken Unterstützung durch den Kantonsrat und der Regierung des Kantons St.Gallen konnten unter dem Stichwort «Leistungssteigerung Chur - St.Gallen» Verbesserungen für das Rheintal erzielt werden: Der erste Ast des Bahn-Y, das halbstündliche Schnellzugsverbindungenzwischen St.Gallen und Chur bringen wird, wurde in die Vorlage aufgenommen. Nach einer erfolgreichen Volksabstimmung im Februar 2014 stehen für notwendige Doppelspurausbauten im Rheintal 180 Mio. Franken zur Verfügung. Da die kantonsrätliche Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt erarbeitet wurde, sind die notwendigen Konsequenzen in der Vorlage 36.13.01 noch nicht vollständig enthalten. Die beiden Ständeräte betonten deshalb, dass die notwendigen Planungsschritte und die Realisierung der Ausbauten ohne Verzug und mit Hochdruck angegangen werden sollten. Im Bereich der für die Kantone wichtigen Finanzierung des öffentlichen Regionalverkehrs konnten in der zuständigen Kommission des Ständerates notwendige Bereinigungen eingeleitet werden. Ziel ist es, dass auch die Mittel für den Regionalverkehr längerfristig geregelt werden. Mit Befriedigung nahm die vorberatende Kommission zur Kenntnis, dass die Anliegen des Kantons St.Gallen im Bereich öffentlicher Verkehr dank einer guten Zusammenarbeit zwischen Standesvertretung und zuständigem Departement in Bern wirkungsvoll vertreten werden. Der Vertreter der SBB zeigte die Sicht des Hauptakteurs im Bereich Infrastruktur auf. Problemstellungen ergeben sich jeweils aus zwei Fragen: Ist die Finanzierung gesichert? Stehen Personalressourcen zur Verfügung? Mit Bedauern musste die Kommission zur Kenntnis nehmen, dass Infrastrukturausbauten in der Ostschweiz in der Regel nicht als dringend betrachtet werden. Auch, wenn wie im Beispiel Bahn-Y die Finanzierung gesichert ist, sind zu wenig Personalressourcen für die Planungsschritte und die Umsetzung vorhanden. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung der SOB, Thomas Küchler, legte die Sicht der SOB dar. Sie übernimmt bei der Umsetzung der S-Bahn 2013 eine wichtige Funktion. Zur Sprache kamen zudem die Zukunft des Voralpenexpresses sowie die Ausbauten im Bereich Obersee im St.Galler Linthgebiet. Hier zeigte sich die Bereitschaft der SOB, anstehende Probleme bei den notwendigen Infrastrukturausbauten für die S-Bahn Obersee konstruktiv und ohne Gärtchendenken anzugehen. Aus der Kommission wurde die konkrete Frage nach den Personalressourcen im Bereich Infrastruktur gestellt. Die Antwort war klar: Die SOB haben die notwendigen Ressourcen und wären bereit, diese auch bei weiteren Infrastrukturprojekten wie beispielsweise im Rheintal einzusetzen. In der Spezialdiskussion zur Vorlage wurden Fragen der Vorfinanzierung, der Stand der Agglomerationsprogramme mit Einfluss auf den öffentlichen Verkehr sowie die Problemstellungen beim grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr diskutiert. Folgende weitere Punkte sind von Bedeutung:

  • Finanzierungsmodalitäten: Die Regierung möchte vom nicht verbindlichen öV-Programm über fünf Jahre zur Finanzierung mittels Krediten für zwei Jahre für die Abgeltungen sowie vier Jahre für die Infrastruktur wechseln. Damit würde die Planungssicherheit erhöht. Dieser Schritt blieb denn auch in der Kommission unbestritten.

  • Güterverkehr: Obwohl der Kanton St.Gallen sich im Bereich der Finanzierung im Güterverkehr, in diesem Falle von Anschlussgleisen, seit längerem vollständig zurückgezogen hat, besteht ein vitales Interesse daran, dass möglichst viele Güter auf der Schiene transportiert werden. Die Kommission stellt ausdrücklich fest, dass neben dem Verteilknoten Gossau auch im Rheintal Potenzial für einen weiteren Verteilknoten besteht. Sie erwartet dafür die notwendige Unterstützung durch die kantonalen Stellen.

  • Fernverkehr: Die gute Anbindung des Kantons St.Gallen an das nationale und internationale Fernverkehrsangebot ist ein wichtiger Standortfaktor. Die Verbesserungen zwischen Chur und Zürich sowie die postulierten Verbesserungen zwischen St.Gallen und Zürich mit dem sogenannten St.Galler Sprinter sind rasch und konsequent umzusetzen.

  • Die gleiche Aussage gilt für den Ausbau des Fernverkehrsangebotes zwischen Chur und St.Gallen: Mit den lnfrastrukturbauten aus FABI/Step soll hier ab 2018 ein halbstündliches Fernverkehrsangebot bestehen.

  • Eine entscheidende Differenz zwischen den SBB und dem Kanton St.Gallen im Bereich Infrastruktur zog sich wie ein roter Faden durch die Beratungen: Als Folge der mangelnden Planungsressourcen sprechen die SBB von einem Zeithorizont meist ab 2020 oder später. Die vorberatende Kommission aber ist dezidiert der Ansicht, dass die notwendigen lnfrastrukturbauten und in der Folge auch die zusätzlichen Angebote bis 2018 umgesetzt werden müssen.

  • Dies führte auch zum wahrscheinlich wichtigsten Auftrag an die Regierung: Für die zeitnahe Umsetzung von Projekten für die notwendigen Infrastrukturbauten im Kanton St.Gallen ist der Einbezug der Ressourcen der SOB zu forcieren und die Zusammenarbeit zwischen SBB und SOB zu initiieren. Damit kann das Ziel 2018, das bei fast allen wichtigen Verbesserungen im öffentlichen Verkehr im Vordergrund steht, erreicht werden.

Wie Sie dem gelben Blatt entnehmen können, formulierte die vorberatende Kommission weitere fünf konkrete Aufträge an die Regierung. Sie betreffen wichtige Verbesserungen im öV-Angebot des Kantons St.Gallen. Sie wurden in der Kommission einstimmig unterstützt.

Hinweis: Auf Seite 41 des Berichtes gibt es folgende, wichtige Korrekturen. Diese betreffen die Termine zum Ausbau des Busangebotes in der Region Zürichsee/Linth: Rapperswil -Eschenbach - St.Gallenkappel: Termin 2018 Rüti - Eschenbach: 2018 Schmerikon- Uznach: 2017. Abendangebote nach 20 Uhr: offen, teilweise ab 2014. Das 5. öV-Programm umfasst die Jahre 2014 bis 2018. In dieser Zeit sind für das Verkehrsangebot inklusive Tarifverbunde 304,5 Mio. Franken, für den Substanzerhalt und die Erneuerung der Privatbahninfrastruktur 26,3 Mio. Franken sowie Investitionsbeiträge an technische Massnahmen im Umfang von 52,3 Mio. Franken vorgesehen. Ich verweise hier auf die Zusammenstellungen in den Anhängen zur Vorlage. Mit diesen Mitteln soll der Modalsplit, das heisst die Verteilung zwischen dem motorisierten Individualverkehr und dem öffentlichen Verkehr, verbessert werden. Hier besteht in verschiedenen Regionen des Kantons beim öffentlichen Verkehr deutliches Verbesserungs-, das heisst Ausbaupotenzial. Die steigende Nutzung des öV verbessert in einem positiven Nebeneffekt den Kostendeckungsgrad und mindert damit die Kosten der öffentlichen Hand. Es braucht aber weitere Ausbauschritte zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs auf Schiene und Strasse. Mit dem 5. öV-Programm und den zusätzlichen Aufträgen der Kommission werden diese rasch und konsequent eingeleitet und umgesetzt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das 5. öV-Programm umfasst die Periode 2014-2018 bei einem Kostenrahmen von 383 Mio. Franken. Der Hauptteil der Kosten beansprucht die Einführung der S-Bahn 2013 im Dezember 2013. In den vergangenen Jahren konnten erhebliche Ausbauschritte erzielt werden, was sich in der Einführung der S-Bahn St.Gallen niederschlägt. Die Kosten des öV stiegen in den letzten zehn Jahren von 139 auf 346 Mio. Franken, wenn man die Perioden 2004 bis 2014 betrachtet. Auch die Gemeinden haben eine erhebliche Leistungssteigerung bei den Kosten erfahren, indem sich die Gemeindeanteile von 21 Mio. Franken auf 58 Mio. Franken fast verdreifacht haben und werden sich gegen 75 Mio. Franken jährlich entwickeln. Weitere Einflussfaktoren sind später die Bundesvorlage FABI/STEP, welche im Frühjahr 2014 zur Abstimmung gelangt.

Die FDP-Fraktion unterstützt im Grundsatz die Anträge der vorberatenden Kommission. Zwei Präzisierungen bringen wir an. Beim Schienengüterverkehr haben sich die konzeptionellen Abklärungen in erster Linie auf Gossau und das Rheintal zu konzentrieren, das heisst auf Widnau bzw. Buchs. Es macht Sinn, in diesen beiden Regionen die raumplanerischen Voraussetzungen zu schaffen. Es macht jedoch keinen Sinn, flächendeckend ein Konzept mit Verladestationen zu schaffen. Desweitern möchte der Kanton den Schienengüterverkehr mit Verladestationen in Gossau, Rheintal (Widnau, Buchs) neu positionieren, dafür möchte sich die FDP-Fraktion einsetzen, dass hier raumplanerisch Voraussetzungen beispielsweise im Richtplan geschaffen werden. Bei der Wiedereröffnung der Bahnhaltestellen sind Vor- und Nachteile von Bus bzw. Bahn gegeneinander abzuwägen, ich denke da im Speziellen an Algetshausen.

Nachdem das Bundesparlament aufgrund der Initiative von Karin KellerSutter und Paul Rechsteiner sowie einer Stellungnahme des St.Galler Parlaments in der FABI/STEP-Vorlage zum Durchbruch verholfen haben, können darauf aufbauende Projekte wie die Doppelspur Buchs-Sevelen fertig geplant und realisiert werden. Freie Planungskapazitäten der SOB sollen dazu eingesetzt werden. Bahninfrastrukturen (Publikumsanlagen) erfahren ab 2017 eine Finanzierungsänderung, indem Bund und Kanton Lasten übernehmen. Eine Kostenbeteiligung der Gemeinden über den Pool wird später diskutiert, da die Mitfinanzierung an die Darlehensfinanzierung von Privatbahnen (Infrastrukturfinanzierung Privatbahnen) entfällt (neu über Sparpaket eingeführt). Die Gemeinden haben den Hinweis angebracht, dass die Beteiligung an den Bahninfrastrukturen, bzw. bei den Publikumsanlagen, sehr kritisch beurteilt wird. Wir müssen mit dem Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes nochmals ganz genau über die Kostenfolgen sprechen müssen und notfalls werden wir hier auch den Vorsteher des Finanzdepartementes noch hinzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Das vorliegende Programm hat viele positive Seiten. In den letzten Jahren wurde mit der S-Bahn ein grosses und wichtiges Projekt realisiert, das fast allen Kantonsteilen substanzielle Fortschritte bringt. Die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt den Grundsatz, die Weiterentwicklung von Siedlung und Verkehr künftig aufeinander abzustimmen: Erstens sollen Siedlungsentwicklungen grösseren Stils in die Fläche vor allem dort noch möglich sein, wo schon gute öV-Infrastrukturen und ein entsprechendes öV-Angebot bestehen oder wo solche ohne grossen Aufwand realisierbar sind. Das soll aber nicht bedeuten, dass in andern Gebieten keine Entwicklung mehr möglich sein soll.         

Zweitens sind auch Industriegebiete künftig stärker zu konzentrieren, um dort den Anreiz für Gütergeleise und deren Nutzung zu schaffen. Grundsätzlich herrscht Einigkeit: Wir arbeiten gemeinsam darauf hin, die Ostschweiz zu einem attraktiven Wirtschafts- und Wohnstandort zu entwickeln. Dazu gehören verschiedene Faktoren: Die S-Bahn trägt einen wichtigen Teil bei mit der feineren Erschliessung. Aber ebenso entscheidend sind der Fern- und der Güterverkehr auf der Schiene. Und beide - der Fernverkehr und der Güterverkehr - werden im Entwurf zum 5. öV-Programm aus Sicht der SP-Grünen-Fraktion unterbewertet. Solange bei uns die Fernverkehrsverbindungen schlechter sind als in andern Landesteilen, solange fehlt uns ein wichtiger Standortsfaktor. Wir denken da an Wil oder an Sargans, wo hart um Schnellzugshalte gekämpft werden muss. Vermutlich wird hinter den Kulissen geschickt verhandelt seitens Kanton St.Gallen. Aber ein offensiveres Auftreten wäre zum Beispiel mit dem vorliegenden 5. öV-Programm möglich gewesen. Wir gehen klar davon aus, dass alle zuständigen Stellen im Kanton St.Gallen, zum Bespiel das Bahn-Y bedingungslos unterstützen. Auch wenn das Bahn-Y im 5. öV-Programm noch nicht den ihm zustehenden Stellenwert erhalten hat. Aber der Einsatz der Ostschweizer Stände- und Nationalräte verdient grossen Respekt. Im Konzert der Forderungen gegenüber Bund und SBB tritt der Kanton St.Gallen wohl darum eher still auf, um sich nicht mit unkontrollierbaren finanziellen Mitbeteiligungen konfrontiert zu sehen. Die Finanzen sind natürlich ein wichtiges Thema, das ist uns auch bewusst. Die SP-GRÜ-Fraktion wertet darum den Vorschlag sehr positiv, die Finanzierung des öV mit längerfristigen Rahmenkrediten zu gewährleisten. Ein Kredit über zwei Jahre für das Angebot und ein Kredit über vier Jahre für die Infrastruktur würde aus sachlicher Sicht Sinn machen und eine verbesserte Planungssicherheit schaffen. Ganz ideal wäre natürlich, wenn für den öV analog der Strasse ein Fonds oder eine Spezialfinanzierung geschaffen werden könnte. Beim Stichwort «Sparen» ist übrigens aus dem Papier ein klarer Widerspruch ersichtlich: Einerseits wird bei der Kundenzufriedenheit aufgelistet, dass aus Kundensicht offensichtlich die Abend- und Wochenend-Angebote ungenügend sind und die Kundenzufriedenheit senken. Anderseits ist genau der dazu nötige Ausbau in den nächsten Jahren als Sparmassnahme aufgelistet. Hier müsste sich der Kantonsrat an der Nase nehmen, schliesslich wurde dieser Angebotsausbau von diesem Rat gestrichen. Ebenfalls vom Kantonsrat schon verabschiedet wurde der Grundsatz, künftig öV-Leistungen aufgrund klarer Standards zu beschaffen. Hier hat die SP-GRÜ-Fraktion darauf hingewiesen, dass dabei ländliche Gebiete nicht zu kurz kommen dürften. Ein öV-Angebot darf keinesfalls nur auf dem schnöden Verhältnis von Angebot und Nachfrage basieren. Dieser Hinweis sei auch hier nochmals erlaubt. Der Güterverkehr fristet wie schon erwähnt auch im 5. öV-Programm ein trauriges Nischendasein. Die Konzentration auf Gossau genügt klar nicht. Hier bräuchten auch die SBB Entwicklungshilfe. Es fehlen weitere Massnahmen und Unterstützungen – es bleibt auf allen Stufen bei Lippenbekenntnissen. Die Attraktivität des Güterverkehrs zu steigern ist offensichtlich kein Ziel. Obwohl ja im Kanton St.Gallen mit dem Güterverkehr auch der Bedarf für gewisse Infrastrukturausbauten, die auch vom Kanton gewünscht werden, argumentativ unterstützt werden könnte. Ich denke da beispielsweise an die Doppelspur im Rheintal.

In der vorberatenden Kommission wurden mit sechs Anträgen Akzentuierungen gesetzt, um die Umsetzungsgeschwindigkeit wichtiger Massnahmen zu steigern. Ganz wichtig scheint uns, dass für Infrastrukturbauten auch auf Planungsressourcen der SOB zugegriffen werden soll. Die SBB argumentieren mit mangelnden Ressourcen. Mit diesem Argument stellen sie für uns vitale Projekte zeitlich zurück. Mit den offiziell bestätigten kurzfristig verfügbaren Planungsressourcen der SOB kann dem entgegengewirkt werden. Und der Kanton St.Gallen ist ja immerhin auch Miteigner der SOB und hat alles Interesse an der Prosperität dieses Unternehmens.

Zusammenfassend: Das vorliegende 5. öV-Programm ist insgesamt sehr wertvoll. Mit den zusätzlichen Anträgen der Vorberatenden Kommission auf dem gelben Blatt bringt das öV-Programm allen Kantonsteilen Fortschritte in der Erschliessung mit dem öV und der Anbindung an das übergeordneten Verkehrsverbindung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die SVP-Fraktion nimmt Kenntnis vom 5. öV-Programm und begrüsst die vorgeschlagenen Investitionen und Fördermassnahmen. Das öV-Programm ist sehr umfassend und es wird im ganzen Kanton in allen Bereichen Verbesserungen angebracht. Das Fahrplanangebot von Bahn und Bus wird Gesamthaft rund 30 Prozent ausgebaut. Die zusätzlichen Kundeninnen und Kunden und somit zusätzliche Erlöse werden auf eine tragbare Basis gestellt. Da der öffentliche Verkehr vollumfänglich von der allgemeinen Staatskasse finanziert wird, ist es wichtig, dass das Kosten- und Nutzen-Verhältnis stimmt. Mit Bundesvorhaben FABT/STEP wird ein neuen Finanzierungs- und Planungsregime eingeführt. Die öV-Finanzierung soll vereinfacht werden. Mit dem Grundsatz Kanton und Gemeinden an den Kosten mit je 50 Prozent Beteiligung, kann die komplexe öV-Finanzierung verbessert werden.

Durch die S-Bahn wird flächendeckend ein Halbstundentakt umgesetzt. Um das umzusetzen braucht es noch an drei Stellen Doppelspurabschnitte (Goldach - Rorschach, Uznach - Schmerikon, Buchs - Sevelen). Weitere Verbesserungen sind im Busangebot geplant. In allen Regionen des Kantons soll ein flächendeckendes Busangebot gesichert werden. Die grossen Siedlungen werden besser verbunden. Es wird in Hauptverbindungsachsen und Nebenverbindungsachsen eingeteilt. Von vielen kleinen Verbesserungen auf dem gesamten Schienennetz, will ich nur eine erwähnen. Die Strecke Zürich – Winterthur – St.Gallen sollen mit zwei Zügen in einer Stunde ohne Halt und mit zwei Zügen mit Halt in Wil, Uzwil, Flawil, Gossau erfolgen. Der Städteverbund ist heute wichtiger denn je, um überhaupt die Nachfrage zu decken. Öffentlicher Verkehr wird von 2014-2018 mit 383,278 Mio. Franken gefördert. Die erforderlichen Mittel werden der allgemeinen Jahresrechnung belastet. Der Bund beteiligt sich mit 46 Prozent. Nach der finanziellen Lage des Bundes kann er nur den gesetzlichen Anteil leisten, wenn die bereitgestellten Regionalverkehrsmittel erhöht werden.

Der Grenzüberschreitende öffentliche Verkehr ist zu verbessern. Die Regierung ist gefordert hier auf der Angebotsseite nach Lösungen zu suchen. Mit Wechselbehältern soll sich auf den Schienen ab Distanzen von 50 bis 100 km lohnen. Die Konzepte werden angestossen bzw. ausgearbeitet. Mir allein fehlt hier der Glaube, dass der Güterverkehr auf der Schiene innerhalb der Schweiz praktisch verbessert werden kann. Die Bahntransporte sind ab 700 km kostendeckend. Die Anträge der Vorberatenen Kommission als Aufträge zu verstehen. Sie sind allesamt aber in der Botschaft beschrieben und sind keine zusätzlichen Angebote die verbessert werden. Der Zeitplan ist ehrgeizig und ist bei knappen Mitteln anzupassen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke Ihnen für die positive Aufnahme dieser Vorlage. Es ist spürbar, dass von links bis rechts eigentlich das Bedürfnis ausgewiesen ist, dass wir einen gut ausgebauten öffentlichen Verkehr brauchen, und dass wir diesbezüglich auch schöne Fortschritte erzielt haben. Ich bin sehr froh um diese Einigkeit, weil Einigkeit ja schlussendlich die Basis ist um auch Interessen durchzusetzen. Sie haben es selber erwähnt, der öV ist ein komplexes Verbundsystem zwischen Bund, Kantonen, Bahnen usw. Ich muss allerdings auch einräumen, dass wenn wir jeweils über die Finanzierung reden, ist die Einigkeit dann nicht immer so voll geschlossen, auch dafür habe ich Verständnis. Ich möchte in Ergänzung zum Votum von Freund-Eichberg gesagt hat noch erwähnen, die Finanzierung des öV kann man eigentlich drehen und wenden wie man will, entweder man setzt Steuermittel ein oder man erhöht die Tarife oder die Effizienz, es gibt nur diese drei Wege, wie man die Finanzierung im öV entsprechend regeln kann. Wir haben natürlich, was die Infrastruktur anbelangt, nun eine sehr gute Ausgangslage mit dem Programm FABI/STEP. Dieses Bundesprogramm hat einerseits Regeln über die weiteren Projekte, darüber haben Sie auch schon einiges gesagt, zum andern aber auch eine neue Finanzierungsgrundlage und vor allem eine unbefristete Finanzierungsgrundlage mit dem Bahninfrastrukturfonds. Also was die Infrastruktur anbelangt, haben wir insgesamt doch eine relative gute Ausgangslage, sofern das Schweizer Volk im Februar 2014 dieser Vorlage auch zustimmt. Hinsichtlich dem RPV, dem regionalen Personenverkehr, bestehen ganz grosse Unsicherheiten. Wir haben hier echte Finanzierungslücken beim Bund und das schlägt durch auf die Kantone, weil der RPK in einer Co-Finanzierung geregelt wird, das hat natürlich Wechselwirkungen zwischen Bund und Kanton. Wir haben es zusammen mit den Standesvertretern geschafft, dass wir hier über die KVF eine Motion eingereicht haben, die, so hoffen wir, auch die Grundlage liefert für eine längerfristige Finanzierung des öffentlichen Regionalverkehrs. Der öffentliche Regionalverkehr wurde sehr gelobt in dieser Debatte vorhin. Ich möchte allerdings noch ein paar Dinge ergänzen zum Thema «Fernverkehr», weil da auch gesagt wurde, wir seien etwas zu still in dieser Angelegenheit. Ich glaube nicht, dass wir zu still sind. Ich glaube, es ist wichtig, dass man sich klare Ziele setzt und sich an diesen Zielen orientiert und diese auch umsetzt. Wir haben in diesem Kontext einen schönen Stand erreicht. Wir haben ja drei Ververkehrsäste in diesem Kanton, einerseits Zürich - Sargans und andererseits Sargans - St.Gallen und St.Gallen - Zürich. Wenn ich die Entwicklung auf diesen drei Ästen betrachte, dann ist eigentlich die Situation positiv. Zürich - Sargans, ich kann mich gut erinnern an die Vorstösse aus der Region Sarganserland-Werdenberg, Tinner-Wartau war damals federführend, das ist noch nicht lange her, als wir eigentlich keine grossen Perspektiven hatten hinsichtlich eines durchgehenden IC-Halbstunden-Haltes in Sargans. Wir haben jetzt, das ist unser Verhandlungsziel gewesen, bereits erste Zusatzintercities in Sargans mittel 2014 und dann mit FABI/STEP auch dauerhaft geregelt. Wir haben zusätzlich Interregion bzw. regionale ???-Halte herausholen können in einer ersten Phase für Walenstadt, in einer zweiten Phase für Flums und Unterterzen. Das waren sehr schwierige Verhandlungen, die SBB wollte bereits die Bücher schliessen, weil sich die Kantone bei dieser Strecke nicht einig waren. Wir haben versucht, die Dinge zu deblockieren, jeder musste gewisse Konzessionen machen, wir haben bekanntlich auch Anpassungen am S-Bahnkonzept Walensee vollziehen müssen. Das sind ganz wichtige Verhandlungen, die man nicht auf dem Marktplatz der Öffentlichkeit führt, wenn man erfolgreich sein will. Da haben wir vielleicht unterschiedliche Vorstellungen über erfolgreiche Verhandlungsführung. Sargans - St.Gallen, natürlich möchte ich erwähnen, dass wir mit dem Fahrplanwechsel 2013 eine spürbare Beschleunigung haben, endlich und erstmals können wir diese Strecke unter einer Stunde fahren mit neuem Rollmaterial, das sind doch sehr erfreuliche Meilensteile und wir haben dank FABI/STEP, «BahnY», jetzt auch 180 Mio. Franken drin, um auch den Halbstundentakt zu realisieren. Auch hier eine sehr positive Entwicklung. Was St.Gallen - Zürich anbelangt, dazu wurde ebenfalls bereits durch Wicki-Andwil erwähnt, dass dies eine wichtige Entwicklung ist letztlich für die ganze Ostschweiz, weil der Knoten St.Gallen ist der wichtigste öV-Knoten für die Ostschweiz, und dass wir hier, nach 20 Jahren Stillstand auf dieser Strecke nun endlich einmal einen Fortschritt haben mit einem dritten Fernverkehrsangebot, dem St.Galler Sprinter, der Zürich - St.Gallen in einer Stunde fährt, das ist doch sehr erfreulich und auch darum mussten wir sehr hart kämpfen. Dieses Angebot ist nicht nur für den Knoten St.Gallen wichtig, sondern natürlich auch für die Anschlussverbindungen Richtung Rheintal.

Hinsichtlich Güterverkehr trifft es zu, dass wir hier einen neuen Aspekt gesetzt haben. Im IV. öV-Programm war überhaupt nichts geschrieben zum Güterverkehr. Wir haben das Thema aus zwei Gründen aufgenommen, einerseits wegen der Planung des Güterverkehrs Terminal im Raum Gossau/St.Gallen, und zum Andern aufgrund der neuen Gesetzgebung auf Bundesebene die darauf abzielt, den Güterverkehr in der Fläche zu fördern. Ich möchte hier sehr deutlich auf die Rollenverteilung hinweisen. Hier ist der Bund primär zuständig und es ist letztlich der Markt, der darüber entscheidet, wie die Güter transportiert werden. Solange die Politik sagt die SBB-Cargo, die Anbieter, müssen kostendeckend ihre Dienstleistungen erbringen, ist der Markt an sich letztlich der Akteur. Wir versuchen mit diesem Terminal in Gossau/St.Gallen und auch mit einem Terminal im Rheintal, dort sind die Entscheide noch nicht gefallen, das Angebot und die Rahmenbedingungen zu verbessern. Wir haben aber als Regierung nicht die Absicht, das haben wir auch der Kommission mitgeteilt, die seinerzeitige Streichung im Massnahmenpaket 97, damals hatte man noch Staatsbeiträge für Anschlussgleise, rückgängig zu machen. Wir meinen, wir müssen hier in einer sauberen Aufgabenteilung bleiben, aber die Kantone haben vor allem eine Funktion in der Richtplanung und in der Vernetzung der Angebote. So sehen wir unsere Rolle, und deshalb ist es auch klar, dass der Güterverkehr in einem solchen Programm keine seitenweise Abhandlungen enthält.

Zum gelben Blatt: Die Regierung hat kein rotes Blatt erstellt, weil wir selbstverständlich Verständnis haben für die Anliegen der vorberatenden Kommission und weil zumindest in Teilen diese Punkte uns Rückenwind für verschiedene Verhandlungen geben. Ich verstehe auch die Ungeduld betreffend den Zeitplänen, wir sind auch der Meinung, wir sollten schneller vorwärts machen. Trotzdem möchte ich hier ganz deutlich auch auf die neue Rollenverteilung, die mit FABI/STEP beschlossen worden ist, hinweisen. Wir haben das auf Seite 33 der Botschaft auch ausgeführt. Für die Infrastrukturplanung liegt der Lead beim Bund, welcher Prozessführer ist. Das war bis jetzt nicht wirklich klar, das wurde sehr unterschiedlich gehandhabt. Das ist eine erste wichtige Klärung. Der Bund koordiniert die Infrastrukturplanung und ist dort der Prozessführer. Diese Planung basiert natürlich auf Angebotszielen und -planungen und hier ist die Situation so, dass für den Fernverkehr die SBB federführend sind, für den regionalen Personenverkehr die Kantone, welche nun Planungsregionen schaffen müssen und ihre Angebotskonzepte in diesen Planungsregionen entwickeln müssen im Verbund mit den andern Nachbarkantonen und schliesslich der dritte Pfeiler, der Güterverkehr, hier ist wiederum der Bund im Lead. Auch hinsichtlich operativer Realisierung möchte ich doch den Hinweis machen, dass unser Tiefbauamt im öffentlichen Verkehr eigentlich die Bahnen sind. Wir haben ja keine Ressourcen, um solche Projekte zu planen. Wir haben rund 600 Stellenprozente im Amt für öffentlichen Verkehr, schon daran sehen Sie, dass es nicht die Aufgabe des Kantons ist die Infrastrukturen zu planen. Sondern das sind die Eigentümer dieser Infrastrukturen, das sind die Bahnen. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass über mangelnde Kapazitäten geklagt wird, und dass es im Moment natürlich ein Interessenskampf ist zwischen den Regionen um diese Kapazitäten. Generell muss ab Auslösung eines Vorprojektes bis zur Inbetriebnahme der Infrastruktur mit mindestens rund fünf Jahren Planungs- und Realisierungszeit gerechnet werden. Das haben wir auch ausgeführt auf Seite 21 der Botschaft. Wenn Sie also diese gelbe Blatt beschliessen, dann bitte ich Sie, dies im Hinterkopf zu haben. Die Regierung wird in diesem Sinne aktiv werden, aber wir haben nicht überall abschliessende Zuständigkeiten, eigentlich nirgends bei diesen Punkten sind wir alleine zuständig, die Entwicklung dieses Systems ist wie erwähnt eingebettet in interkantonale, finanzielle und technische Rahmenbedingungen - der öV ist ein komplexes Verbundsystem.

Noch ganz kurz zu den einzelnen Buchstaben auf dem gelben Blatt:

a) Bei der Thematik der Planungsressourcen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Bahnen darf ich festhalten, dass es bereits jetzt so war, dass man sich gegenseitig ausgeholfen hat. Ich denke an den HGV-Ausbauten St.Gallen Ost im Galgentobel, dort hat die SBB für die SOB gebaut und ich denke aktuell an die Planung der Doppelspur Schmerikon-Uznach wo wir jetzt auch ein Umsetzungsmodell gefunden haben. Darauf komme ich noch zurück.

b) Bahn-Y: Hier würde ich mich natürlich sehr freuen und wir setzen uns dafür ein, dass wir dieses Ziel erreichen, ich möchte aber hier doch auch zu Protokoll festhalten, dass wir in der Planungsreife unterschiedliche Situationen haben. Einerseits die Doppelspur Buchs - Sevelen, wo wir schon Infrastrukturstudien haben und andererseits die Doppelspur Insel Oberriet, wo nicht einmal eine Infrastrukturstudie vorliegt. Also hier, vor allem was Oberriet anbelangt, sind fünf Jahre sehr sehr sportlich, aber wir visieren das an.

c) Projekt «FL.A.CH»: Hier sind wir an sich gut auf Kurs. Sie haben das kürzlich in den Medien auch verfolgen können, allerdings ist das ein bilaterales Projekt zwischen Österreich, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Wir haben noch einen Anspruchsvollen Meinungsbildungs- und Entscheidprozess auf Liechtensteiner Seite vor uns. Wir hoffen, dass es gelingt, dort auch die Mehrheiten zu finden. Wir arbeiten auch diesbezüglich sehr eng mit den zuständigen Ministerien und Departementen.

d) Bei der S-Bahn Obersee haben wir nun erfreulicherweise einen gewissen Durchbruch erzielt, unter unserer Moderation, indem sie ein Umsetzungsmodell gefunden haben, nachdem wir hier die Dinge etwas in Gang gebracht haben. Wir werden diese Erneuerung zeitlich auf 2019 anvisieren im Kontext mit der Rollmaterialerneuerung für den Voralpenexpress.

e) Die Wiedereröffnung der Bahnhaltestellen Schwarzenbach / Algetshausen-Henau: Die Aufhebung der beiden Haltestellen hängt mit der Fahrplangestaltung des Fernverkehrs Zürich - St.Gallen und den künftigen betrieblichen Möglichkeiten im Knoten St.Gallen zusammen. Wir haben ein Ersatzangebot geschaffen, ein Busangebot, das bei der Bevölkerung hoffentlich auf positive Ressonance stossen wird. Ich bin gespannt, wenn wir die Haltestellen wieder eröffnen, ob wir uns einig werden, ob man dieses Busangebot wieder abbauen kann, aber eigentlich ist es jetzt ein Ersatzangebot und so ist es auch positioniert. Ziel der Regierung ist es, hier ein möglichst gutes Angebot auf diesem Abschnitt Wil - St.Gallen zu schaffen, aber aufgrund der hohen Trassebelegung sind die betrieblichen Möglichkeiten eingeschränkt. Wir können nicht alle Wünsche abdecken. Konkret bestehen zwischen der Bedienung der Haltestellen Winkeln und Bruggen in der Stadt St.Gallen und der Bedienung der Haltestellen Schwarzenbach / Algetshausen-Henau Wechselwirkungen. Entscheidend ist auch, ob und wie der Abschnitt Wil - St.Gallen in St.Gallen auf andere Linienäste durchgebunden werden kann, oder ob die Linie in sich gewendet werden kann. Dies ist alles sehr komplex. Das künftige Angebot in diesem stark belasteten Abschnitt wird gemeinsam mit den SBB weiterentwickelt. Die Wiedereröffnung der Haltestellen ist eines von mehreren Angebotszielen für diesen Abschnitt, sofern die Wiedereröffnung ohne Beeinträchtigung von andern wichtigen Angebotszielen möglich ist, wird die Regierung für diesen Abschnitt weitere Angebotsverbesserungen, inkl. Wiedereröffnung der beiden Haltestellen vorschlagen. Sollten hingegen Angebotskonzepte mit alternativer Haltepolitik gesamthaft deutliche Vorteile aufweisen, so ist der Variantenentscheid unter Berücksichtigung aller Interessen in diesem Abschnitt zu fällen.

f) Güterverkehr: Ich habe darauf hingewiesen, wie die Rollenverteilung ist. Wir werden uns hier vor allem im Bereich der Richtplanung und Vernetzung stark machen. Selbstverständlich, das wurde aus der Debatte vorhin auch deutlich, all diese Punkte auf dem gelben Blatt stehen in einem Zusammenhang mit der Abstimmung FABI/STEP, sollte diese Anfang Februar 2014 negativ sein, dann haben wir natürlich einen «Scherbenhaufen».

Vielleicht interessiert Sie auch noch, was das alles kostet. Zumindest in der Regierung wurde dieses Interesse markiert. Bezüglich diesen wichtigsten Angebotszielen, die wir nur erörtert haben kann ich folgendes festhalten: Was den Halbstundentak Rex anbelangt, da sind wir uns einig, dass wir verlangen müssen, dass dieses Angebot als Fernverkehrskonzessionsangebot gefahren wird. Das würde bedeuten, dass der Kanton nicht mehr mitfinanziert und dies über den Bund bzw. die SBB finanziert wird. Allerdings muss man sagen, dass Fernverkehr an sich kostendeckend sein muss, also wir müssen alles daran setzen, dass die Wirtschaftlichkeit bei diesem Angebot erhöht wird. Allerdings muss ich Sie auch darauf hinweisen, dass natürlich ein Halbstundentakt im Fernverkehr auch bedeutet, dass man an diesen Knotenpunkten den regionalen Busverkehr neu ausrichten muss. Das wird zweifellos gewisse Kosten für Gemeinden und Kanton nach sich ziehen.

Zum Projekt «FL.A.CH», hier wird es gewisse Mehrkosten geben, die sind aber noch nicht genau bezifferbar, aber diese Mehrkosten sind beherrschbar und sind kontrollierbar, da die Verlängerung des Ende 2013 eingeführten S12-Halbstundentakts Chur - Sargans - Buchs mit optimalen Umläufen nur ein einziges zusätzliches Fahrzeug erfordert. Hier können wir mit Produktivitätsgewinnen relativ günstig das Angebot fahren.

Hinsichtlich S-Bahn Obersee liegt der Fall ähnlich, bzw. noch besser. Hier haben wir relativ geringe Mehrkosten, welche sich in einem vernünftigen Rahmen bewegen, weil wir dort auch relativ grosse Stilllager haben, das sind Züge, die herumstehen und die man mit dem neuen Angebot dann in Bewegung setzen kann. Auch hier können wir über Produktivitätsverbesserungen einiges abfangen, so dass schlussendlich mit relativ geringen Mehrkosten zu rechnen ist.

Beim Güterverkehr ist nicht vorgesehen, kantonale Infrastrukturmittel einzusetzen, hier geht es darum, vor allem in der Richtplanung und Vernetzung die aktive Rolle wahrzunehmen.

Zum Schluss noch ein Wort zur innerkantonalen Finanzierung, Tinner-Wartau hat darauf hingewiesen. Wir haben eigentlich zwei Schritte in diesem Zusammenhang. Den ersten haben wir bereits gemacht, wir haben mit den Sparpaketen die öV-Finanzierung vereinfacht und auch die Schlüssel ziemlich bereinigt, Ortsbusverkehr mit Regionalbusverkehr gleichgestellt, das ist ganz wichtig in der Planung, wie Wicki-Andwil bereits erwähnt hat, was die Stadt St.Gallen anbelangt, dort ist die Sache sehr S-Bahn Obersee . Wir können das jetzt neu aus einer Hand planen, das ist wichtig. Der zweite Schritt wird im Zuge der innerkantonalen Umsetzung von FABI/STEP kommen, dort werden wir auch die beiden Gesetze «Gesetz über öffentlichen Verkehr» und «EG zum Eisenbahngesetz» (??) zusammenführen. Tinner-Wartau, dort wird es auch darum gehen, dass wir eine faire Lösung finden mit den Gemeinden und fair heisst für mich natürlich, dass wir das, was wir mit den Sparpaketen beschlossen haben sinngemäss weiterführen, aber die Schlüsseldiskussion usw., die werden noch geführt. Sie haben angeregt, den Finanzchef beizuziehen, normalerweise hilft das der Gegenseite nicht, wenn der Finanzchef auch noch dabei ist, aber wir nehmen ihn gerne dazu, wenn die Gemeinden das Gefühl haben, dass die Position der Gemeinden dann stärker sei. Kein Problem, dass die Regierung hier im Doppel die Verhandlungen führt.

Nochmals herzlichen Dank für die positive Aufnahme des Berichtes und danke für die Kenntnisnahme der ergänzenden Ausführungen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion zum Kantonsratsbeschluss über das Programm zur Förderung des öffentlichen Verkehrs in den Jahren 2014-2018 vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: stellt fest, dass der Antrag der vorberatenden Kommission nicht bestritten wird.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
18.9.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir danken der Regierung für die vorliegende, ausführliche Botschaft. Wir begrüssen den Weg weg vom hinderlichen Hinketakt auf den Hauptachsen. Erst dies ermöglicht ein konsequentes Vernetzungs- und Anschlusssystem (Feinverteilung). Dadurch ergeben sich Erleichterungen für die Kunden und somit eine Steigerung der Attraktivität des öV.

Wir begrüssen weiter auch die Direktverbindung von St.Gallen nach Winterthur. Diese ist für die Agglomeration St.Gallen, unteres Rheintal und für das östliche Appenzellerland sehr wichtig. Für die Orte, welche durch diese stündliche Verbindung nicht mehr bedient werden ergibt sich der Vorteil, dass die Züge in Stosszeiten nicht mehr bereits nach St.Gallen schon voll besetzt sind. Zudem erhält Wil mit der Verlängerung der S12 (Winterthur - Wil) einen Viertelstundentakt in Richtung Zürich. Das vorliegende Konzept ist unserer Meinung nach fundiert, so wurden die verschiedenen Akteure, insbesondere die betroffenen Städte und Ortschaften frühzeitig in den Prozess eingebunden. Dadurch dass der Stadt- und der Agglomerationsverkehr nicht durch die gleichen Stellen geplant und bestellt werden, ist der stadtquerende Verkehr noch immer nicht befriedigend gelöst. Sobald man nicht im Zentrum aussteigt, ergeben sich störende Wartezeiten, Wir erwarten, dass dies in einer nächsten Phase in Angriff genommen wird. Das ÖV-Programm ergänzt die vom Volk in Auftrag gegebene S-Bahn 2013. Zusammen mit dieser ergeben sich für die meisten Regionen unseres Kantons erhebliche Verbesserungen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013