Geschäft: II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.13.05 |
Titel | II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 10.4.2013 |
Abschluss | 1.1.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 26. August 2013 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang zu Anhang 2a vom 16. September 2013 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2014 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 3. Juni 2013 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Hartmann-Flawil/Thalmann-Kirchberg/Widmer-Mosnang zu Art. 17j (neu) vom 16. September 2013 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 15 vom 16. September 2013 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 19. August 2013 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 26. August 2013 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 26. November 2013 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang zu Art.17a ff. Anhang2a vom 25.11.13 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 17./18. September 2013 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 2. Juli 2013 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 28. Januar 2014 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang zu Art. 51 vom 16. September 2013 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste Stand: 3. Juni 2013 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 25. November 2013 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang vom 16. September 2013 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion vom 16. September 2013 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.13.05 / 22.13.06 voKo II. N z Finanzausgleichsgesetz / II. N z G über die Pflegefinanzierung | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
26.11.2013 | Schlussabstimmung | 98 | Zustimmung | 14 | Ablehnung | 8 | |
25.11.2013 | Rückkommensantrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang zu Art. 17a ff. | 41 | Zustimmung | 75 | Ablehnung | 4 | |
18.9.2013 | Antrag Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang zu Art. 51 | 47 | Zustimmung | 64 | Ablehnung | 9 | |
17.9.2013 | Antrag Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang zu Art. 17j (neu) | 50 | Zustimmung | 62 | Ablehnung | 8 | |
17.9.2013 | Anträge der SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 10a ff. | 24 | Zustimmung | 86 | Ablehnung | 10 | |
18.9.2013 | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 15 | 39 | Zustimmung | 71 | Ablehnung | 10 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.11.2013 | Wortmeldung | Der Antrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Aus Sicht der Gemeinden empfehle ich Ihnen den Antrag abzulehnen. An der ausserordentlichen Generalversammlung der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) von letztem Freitag wurde seitens der Arbeitsgruppe Finanzen der VSGP darauf hingewiesen, dass dieser Antrag zu einer Umverteilung von Mitteln zu andern Gemeinden führt. Ein während nun eineinhalb Jahren ausgearbeiteter Kompromiss zerfällt. Das kann nicht die Zielsetzung der Aktivitäten dieses Rates sein. Im nächsten Wirksamkeitsbericht sollten vielmehr Erkenntnisse aus dem Avenir-Bericht über die Finanzausgleichsgesetze bearbeitet werden. Dienlich ist dabei auch der soeben erschienene Monitoringbericht «Steuerattraktivität unter Druck». So ist in der nächsten Revision aufzugleisen, dass auch vom Bund diktierte Ausgaben oder auch vom Kanton diktierte Ausgaben gegenüber den Gemeinden, da denke ich beispielsweise an die Volkschule, Pflegefinanzierung usw., denn das führt dazu, dass der durchschnittliche Steuerfuss der Gemeinden höher ist als jener des Kantons. )??Satz?? Somit wird mit dieser Ausgangslage der Finanzausgleich zur Quadratur des Zirkels. So hat Avenir suisse zutreffend gravierende Mängel bei unserem Finanzausgleichsystem festgestellt, leider nicht genau analysiert, wo die Probleme liegen. Aber immerhin schaut die Regierung mit dem Monitoringbericht in den Spiegel. Sie geht aber der Frage nicht nach, warum sich das Bild immer mehr verzerrt. Nicht berücksichtigt sind dabei die beschlossenen Verlagerungen auf die Gemeinden, die eben auch eine Erhöhung der Steuerfüsse zur Folge haben. Entweder erfolgt dadurch früher oder später eine Steuerfusserhöhung bei den Gemeinden oder es fehlt der Spielraum zu tieferen und attraktiveren Sätzen. Sie werden sich vielleicht fragen, warum diese Ausführungen? Ich glaube, dieser Rat müsste sich mit diesen Herausforderungen und Fragestellungen auseinandersetzen und sich nicht primär auf die Umverteilung von Mitteln konzentrieren. Im Rahmen dieser ausserordentlichen Generalversammlung der VSGP sind dagegen keine Einwände eingebracht worden. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | (im Namen einer grossen Mehrheit der GLP/BDP-Fraktion): Der Antrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Der Finanzausgleich wurde im Rahmen dieser Vorlage als Ganzes überarbeitet. Der soziodemografische Sonderlastenausgleich wurde bewusst so ausgestaltet, weil es eben neben der technischen Steuerkraft auch andere Faktoren gibt, die es zu berücksichtigen gibt. Dieser Kantonsrat hat in erster Lesung abgelehnt, mit einer Änderung beim soziodemografischen Sonderlastenausgleich Gelder von den Städten auf die ländlichen Gemeinden umzuleiten. Was wir nun vorliegend haben, ist eine taktisch optimierte Variante des Antrags aus der ersten Lesung. Es gibt weder neue Erkenntnisse noch neue Entscheidungsgrundlagen vorhanden. Wir sind schon aus diesem Grund der Meinung, dass kein ausreichender Grund für ein Rückkommen besteht. Die Regierung wird in vier Jahren einen Wirksamkeitsbericht erstellen, dann könne wir in vier Jahren anschauen, was an neuen Erkenntnissen passieren wird und aufgrund dieser Erkenntnisse Anpassungen machen, sei es beim soziodemografischen Sonderlastenausgleich, sei es bei den anderen Instrumenten. Lassen Sie nun bitte dieses neue Instrument erst einmal seine Wirkung zeigen, bevor wir nun einfach nochmals ad hoc etwas die Schräubchen drehen. Es kann nicht sein, dass wir den Städten Will und St. Gallen Millionen entziehen, Städte haben spezifische Herausforderungen, die es auszugleichen gibt - das ist gerechtfertig. Wie gesagt - in vier Jahren können wir wieder einen neuen Blick darauf werfen. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | Dem Antrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang ist zuzustimmen. Es geht um eine grundsätzliche Frage, das hat Widmer-Mosnang bereits angetönt. Wollen wir im Finanzausgleich ein Instrument schaffen, das keine Rücksicht nimmt auf die Steuerkraft und somit, wenn man die Sonderlastenausgleichsgefässe anschaut, systemfremd in der Landschaft steht. Wir sind der Meinung, Nein das dürfen wir nicht. Zu Cozzio-St.Gallen und Scheitlin-St.Gallen: Es geht mir persönlich, und ich glaube auch uns Antragstellern, nicht um eine Strafaktion gegen die Städte St.Gallen, Wil oder Buchs. Die Stadt St.Gallen erhält mit unserem Vorschlag immer noch 3,6 Mio. Franken mehr Gelder aus dem Finanzausgleich als bisher. Zur Solidarität: Ich erinnere, 16,5 Mio. Franken gehen aus dem Finanzausgleich an die Stadt St.Gallen für die zentralörtlichen Leistungen, die haben wir nicht bestritten. Den Kanton kostet unser Antrag nicht mehr, denn diese 4,1 Mio. Franken, die eingespart werden, sollen morgen in der Beratung des Voranschlages in den Ressourcenausgleich gegeben werden. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | Der Antrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Ich möchte kurz die von der Mehrheit abweichende Meinung in unserer Fraktion begründen: Wir sehen einerseits keinen Grund für ein Rückkommen auf den Beschluss in der Septembersession. Der Antrag wurde sowohl in der Kommission, wie auch im Rat gestellt und diskutiert und dann schliesslich abgelehnt. Seither haben sich in unseren Augen keine neuen Erkenntnisse ergeben. Wir sehen daher keinen Grund für ein Rückkommen. Inhaltlich möchte ich noch ganz kurz etwas zum Antrag sagen: Es ist natürlich stossend, wenn reiche Gemeinden, mit sehr tiefem Steuerfuss und hoher Steuerkraft noch von einem Finanzausgleich profitieren, das ist nicht Sinn und Zweck eines Finanzausgleichs, die ressourcenstarken Gemeinden sollten bezahlen und die ressourcenschwachen Gemeinden sollte profitieren, deshalb haben wir auch den horizontalen Finanzausgleich stets unterstütz. Jedoch erweist sich auch dies Lösung, die wir nun heute haben, der vorliegende Antrag, als nicht gerecht, da dieser vor allem die städtischen Gebiete, insbesondere die Stadt St.Gallen trifft. Es erweist sich ein Ausgleich allein gemessen an der Steuerkraft als nicht gerecht. Da die Steuerkraft nichts über die Steuerbelastung aussagt, gerade die Stadt St.Gallen hat aufgrund der von ihr zu tragenden zentralörtlichen Lasten, von denen alle umliegenden Gemeinden sehr stark profitieren, trotz hoher Steuerkraft, auch einen durchschnittlichen bis überdurchschnittlichen Steuerfuss. Wir können daher einen Antrag, der einseitig die Stadt St.Gallen trifft, nicht unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | Der Antrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Sie haben das Votum von Widmer-Mosnang gehört, es ist eigentlich genau dasselbe, das er in der letzten Session gehalten hat und damit einmal mehr bewiesen hat, dass es keine neuen Erkenntnisse gibt, abgesehen davon, dass man mit dem gleichen Kürzungsmechanismus das Geld einfach an mehr Gemeinden verteilen will um damit, das ist ziemlich transparent und durchsichtig, neue Mehrheiten zu finden. Cozzio-St.Gallen hat es erwähnt, es gibt noch eine andere Regel, das ist die Menge-mal-Preis-Regel. Sie können etwas sehr attraktiv machen, indem sie einen hohen Preis und wenig Kunden haben, oder Sie machen eine tiefen Preis und Sie haben viele Kunden. Diese Spiel wird hier gespielt. Also keine neuen Erkenntnisse. Die Antragsteller müssen sich eher den Vorwurf gefallen lassen, dass sie mit dem Rückkommen eine Besserstellung ihrer Gemeinden erreichen wollen und zwar zu Lasten und durch Abstrafung der Städte Wil und St.Gallen. Sie schaffen nämlich mit diesem Antrag zusätzliche oder potentielle Steuerdisparitäten, die weiter anwachsen. Wenn nämlich die Städte einen Mehraufwand von über 4 Mio. Franken haben, dann kann das nicht einfach so weggesteckt werden, sondern es ist Potential für die Erhöhung der Steuerfüsse und damit schaffen Sie Steuerdisparitäten mit den umliegenden Gemeinden. Also genau das, was Sie eigentlich nicht haben möchten. Deshalb bedarf es, wenn man einen solchen Antrag stellen will, einer vertieften Abklärung der gesamten Konsequenzen des Mechanismus. Besserstellung oder Schlechterstellung, bzw. Abstrafung anderer verdient kein Rückkommen in diesem Rat. Wir haben eine Solidarität auszuüben und ich bitte Sie, dass wir diese Kultur hier hochhalten. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | Der Antrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Ich kann die Stadtoberin von St.Gallen beruhigen, wenn ich zu einem Thema, welches die Stadt St.Gallen betrifft spreche, bin ich heute nicht ein Gegner der eigenen Stadt, sondern ich meine, wir hätten in der 1. Lesung eine vernünftige Lösung gefunden, bzw. vor der 1. Lesung, die jetzt nicht aus neuen Gründen, die es nicht genügend gibt, noch geändert werden soll. Ich halte damit auch fest, dass weil es keine grossen kleinen Hälften gibt, eine grosse Minderheit in der SVP-Fraktion weiterhin besteht, die für die bisherige Lösung stimmen wird, auch wenn es jetzt eine Mehrheit ist, die sich für die neue oder geänderte Lösung ausgesprochen hat. Ich meine auch, wenn der Bericht, den Hartmann-Flawil heute zitiert hat, so schlecht ist, wie Sie ihn angesprochen haben, dann geht es jetzt nicht um diese Frage, die wir heute noch zu entscheiden haben, sondern dann müsste eigentlich der gesamte Finanzausgleich oder die Hälfte des Finanzausgleichs neu überdenkt und geregelt werden. Dazu gibt sich, wie verschiedene Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt haben, in wenigen Jahren die Gelegenheit, wenn die Regierung einen neuen Bericht vorlegen muss. Gescheiter werden ist erlaubt, schade ist nur am falschen Beispiel. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | Der Antrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Als Präsident der vorberatenden Kommission habe ich bereits gesprochen und habe auch keine Ergänzungen mehr. Ich möchte aber noch persönlich zwei, drei Gedanken an Sie richten. Ich sprech hier auch als Gemeindepräsident einer dieser finanzstarken Gemeinden. Ich kann Sie beruhigen, Tübach bekommt heute nichts, bekommt mit der Lösung nach der 1. Lesung nichts und bekommt mit dem Rückkommensantrag nichts. Wir haben immer Null, egal welche Tabelle Sie zur Hand nehmen. Wir sind auch glücklich, dass wir in dieser Situation sind. Wenn wir jetzt aber das Rückkommen machen, ist für mich der Finanzausgleich, der sehr intensiv diskutiert wurde, nicht mehr das richtige Instrumente zum jetzigen Zeitpunkt, sondern es geht für mich in Richtung «Giesskannenprinzip». Wir sind sehr spät mit dieser Thematik, für das, dass wir 20 Varianten durchdiskutiert haben, inklusive der Anpassung der technischen Steuerkraft beim soziodemografischen Lastenausgleich. Wir sprechen über dieses Thema zu einem Zeitpunkt, in welchem diverse Gemeinden im Budgetprozess bereits fortgeschritten sind. Wir haben Gemeinden, die bereits die Budgetversammlung abgehalten haben in den letzten Tagen, wir sprechen morgen über ein Thema, welches damit verknüpft ist und in der Finanzkommission diskutiert wurde mit der Anpassung des Ausgleichsfaktors usw. und jetzt versuchen wir im letzten Moment noch etwas zu drehen. Ich würde die Diskussion anders führen, wenn ich nicht wüsste, dass bereits in gut drei Jahren ein Wirksamkeitsbericht vorgelegt werden muss, in dessen Konsequenz sämtliche Mechanismen wieder angepasst werden könnten, wenn das richtig ist. Belassen wir doch jetzt diese Gesetz mit dem Resultat der 1. Lesung, es wurde wirklich von allen Involvierten sehr ausführlich diskutiert und wir haben bereits einmal eine Stimme abgegeben und die Gemeinden haben mit dem Ausgang der 1. Lesung ihre Planung für das kommende Jahr begonnen. Denken wir einfach nochmals, wir haben drei Klassiker, Wil, Buchs und vor allem St.Gallen und wir als Kantonsparlamentarierinnen und -parlamentarier sollten doch das Interessen haben, dass wir eine starke Stadt haben. Ich muss nicht für die Herren Städträte und Stadtpräsidenten votieren, das haben Sie bereits selber getan, aber auch ich bin der Auffassung, dass wir diese Kürzung nicht machen sollten. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | Art. 17a ff. bzw. Abschnitt 1bis (Soziodemographischer Sonderlastenausgleich). beantragt im Namen von Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt und in seinem Namen, auf Art. 17a ff. bzw. Abschnitt 1bis zurückzukommen. Ihnen liegt ein Rückkommensantrag vor. Mit der Einführung des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs schliessen wir eine Lücke im insgesamt doch sehr wirksamen und grösstenteils akzeptierten Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden. In der 1. Lesung hat der Kantonsrat dies im Grundsatz deutlich bestätigt. Der Rat lehnte in der Septembersession leider aber einen Antrag zur Berücksichtigung der technischen Steuerkraft bei der Berechnung des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs ab. Der Antrag hätte in der 1. Lesung wohl eine Mehrheit gefunden, wenn die damit eingesparten Mittel nicht allein für die Erhöhung des Sonderlastenausgleichs «Schule» oder des individuellen Sonderlastenausgleichs «Schule» vorgesehen worden wäre. Seit der letzten Session hat eine breite Diskussion um die nicht Berücksichtigung der technischen Steuerkraft beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich stattgefunden. Die Schwachstelle oder viel mehr der Systembruch im Finanzausgleichgesetz wird nicht überall verstanden. Es kann nicht sein, dass bei zwei Ausgleichsinstrumenten der ersten Stufe, der Kürzungsmechanismus angewendet wird und beim dritten, dem soziodemographischen Sonderlastenausgleich nicht. Entgegen der 1. Lesung sollen die mit dem Rückkommen und einer Gutheissung der beiden Anträge zu Art. 17 neu sowie in Anhang 2 eingesparten Mittel im Umfang von 4,12 Mio. Franken nicht den Gemeinden mit überdurchschnittlichen Schülerkosten zukommen, sondern über eine Erhöhung des Ressourcenausgleichs den 51 Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft zufliessen. Dazu müsste dann zusätzlich morgen, dieser Antrag liegt Ihnen auch vor, bei der Budgetdebatte der Ressourcenausgleich auf 95 Prozent erhöht werden. Der angekündigte Rückkommensantrag hat die Gemüter, vor allem bei vielen Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten ziemlich bewegt. Ungeachtet dessen ist es Auftrag dieses Parlamentes einen gerechten und nachhaltigen Finanzausgleich zu schaffen. Der soziodemographischen Sonderlastenausgleich hat im Gegensatz zu den Sonderlastenausgleichen «Schule» und «Weite» nebst dem fehlenden Kürzungsmechanismus eine weitere kritische Komponente, es werden die effektiven Kosten bei der Berechnung herangezogen, dies während mindestens drei Jahren, bis dieser Rat dann eventuell einen Sozialhilfeindex einführt. Sollten die Sozialhilfekosten in einzelnen Gemeinden oder Städten ausufern, würden die Kosten bei diesem Ausgleich deshalb ungeplant und überdurchschnittlich ansteigen, dies dann zu Lasten des Staatshaushaltes. Mit der Berücksichtigung der technischen Steuerkraft beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich können wir die künftigen Beitragshöhen einigermassen eingrenzen und erst noch die Gemeinden bei der Eigenverantwortung in die Pflicht nehmen. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | (im Namen einer grossen Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Die CVP-EVP-Fraktion lehnt den Rückkommensantrag grossmehrheitlich ab. Ein Rückkommen würde nur eine zeitraubende Wiederholung der Diskussion der 1. Lesung bringen. Neue Erkenntnisse liegen nicht vor, alle möglichen Argumente wurden bereits zig-fach wiederholt. Die Antragsteller liessen bereits in der vorberatenden Kommission x Varianten rechnen, und x Anträge wurden gestellt - alle mit dem Ziel, den Kompromiss, den die Gemeinden gefunden haben, aufzubrechen, einer kleinen Zahl von Gemeinden bzw. Städten möglichst viele Mittel zu entziehen und diese Mittel in die Wohngemeinden der Antragsteller und in eine wechselnde Zahl weiterer Gemeinden umzuleiten. Keiner dieser Anträge fand eine Mehrheit - weder in der Kommission noch im Rat. Wir sollten diesen Pfad der Vernunft nun nicht verlassen und den breit abgestützten Kompromiss nun in letzter Minute noch in einer abrupten Hauruckübung auf den Kopf stellen. Es würde nicht gut enden, wenn wir isoliert Einzelaspekte aus dem Gesamtpaket - ich erinnere daran, dass der vorgeschlagene Ausbau des Finanzausgleichs eng verbunden ist mit der Vorlage zur Pflegefinanzierung - wenn wir isoliert Einzelaspekte aus dem Gesamtpaket herausbrechen und damit das bisher ausgewogene Gesamtpaket in Schieflage bringen. Ich verweise dazu auf die Zuschriften diverser Gemeindepräsidenten, die den Rat bitten, den gefundenen Kompromiss nicht in 2. Lesung noch zu gefährden. Materiell richten sich die Anträge auch diesmal klar gegen die Städte St.Gallen, Wil und Buchs. Die geforderte Erhöhung des Ressourcenausgleichs und des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs ist nicht sachgerecht. Die vom Rat in 1. Lesung beschlossenen Ansätze sind bereits sehr grosszügig bemessen. Eine weitere Erhöhung hätte keinerlei Grundlage im vorliegenden Wirkungsbericht und in den weiteren Studien zum Thema. Sollten die Antragsteller Fehlentwicklungen befürchten, ist dies Thema des nächsten Wirksamkeitsberichts und nicht Grundlage für hastige Anträge in 2. Lesung. Im Namen der CVP-EVP-Fraktion möchte ich Sie bitten, auch beim Finanzausgleich das Mass zu wahren und im Interesse eines fairen und tragfähigen Kompromisses die Vorlage gemäss 1. Lesung nicht mehr in letzter Minute auf den Kopf zu stellen. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. Die Kommission hat nicht mehr getagt, trotzdem gab es diverse Diskussionen. Ein Diskussionspunkt war die von Avenir Suisse erstellte und verbreitete Studie, die aufzeigte, dass der Kanton St.Gallen das Schlusslicht belegt, wenn es um den interkantonalen Finanzausgleich geht. Dies hat dann auch bei einigen Kommissionsmitgliedern Verwirrung gestiftet und hat zu einem regen Mailaustausch geführt. Dies wurde dann aber durch das zuständige Amt für Gemeinden entsprechend richtig gestellt und es wurde kein Antrag gestellt, dass die Kommission nochmals tagt. Im weiteren ist zu erwähnen, dass wenn wir vielleicht im Anschluss auf ein Rückkommen zu sprechen kommen, dass es keine der Varianten betrifft, die wir in der Kommission bereits diskutiert haben. Ich werde mich aber, wenn es soweit kommt, nochmals zum Wort melden. Wir haben rund 20 Varianten durchgerechnet in der Kommission und haben diese einander gegenüber gestellt. Fazit: Es gab keine neuen Erkenntnisse zwischen der 1. und 2. Lesung, aus diesem Grund hat die Kommission nicht mehr getagt. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der Antrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Ich danke den verschiedenen Votantinnen und Votanten für ihre entsprechenden, sich mit der Materie richtig tief befassten Argumenten. Man spürt, die Materie ist komplex und ich glaube nicht, dass wir allen Bürgerinnen und Bürgern sämtliche Mechanismen dieses Finanzausgleichs erklären müssen, es ist schon gut, wenn wir sie hier verstehen und nachvollziehen können. Was ich aber sicher sage ist, es sind keine neuen Argumente auf dem Tisch, diese hätten ein Rückkommen eigentlich nötig gemacht, aber es sind keine neuen Argumente da. Wir haben eine Kompromiss mit den Gemeinden ausgehandelt, der ganz eindrücklich bestätigt wurde. Das Ergebnis der breiten Diskussion mit den Gemeinden an der ausserordentliche Generalversammlung der VSGP, das ist natürlich schon schlagend, dass diese Organisation hinter diesem Finanzausgleichsmodell steht. Wir haben wirklich Fortschritte erzielt. Wir haben neue Instrumente und haben die Diskussion breit geführt. Gekürzt wird dort, wo exogene Einflüsse besonders Gewicht haben, das ist natürlich bei «Schule» und bei «Weite». Das ist ein anderer Mechanismus hier und deshalb ist es nicht nötig, dass man hier zusätzlich kürzt. Mich macht staunend, dass mit einer taktisch derart durchschaubaren Umverteilung auf Kosten der grossen Zentren, ein Rückkommen beantragt wird und ich habe auch gelernt Avenir Suisse Argumente passen neu auch für SP-Vertreter, das ist bemerkenswert. Ich rufe Sie auf, nutzen Sie die Chance eines Wirksamkeitsberichts, denn erst dann können wir die Weichen richtig stellen und es ist genügend Zeit, auszuwerten und diese Werte stimmen dann bestimmt besser, als unsere heutigen Mutmassungen. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | zur Opfersymmetrie. Mit dem Finanzausgleich, so wie ihn die vorberatende Kommission und die Regierung möchte, erhält die Stadt St.Gallen zusätzliche Finanzausgleichsmittel zu 5,3 Steuerprozenten, das ist sehr viel Geld. Die kleine Gemeinde Häggenschwil, an den Toren vor St.Gallen, die bekommt 4,6 Steuerprozent bzw. Auslgeichsmittel weniger. Die Stadt St.Gallen erhält trotz dieses Kürzungsantrags 3,7 Mio. Franken mehr. Die Stadt St.Gallen wird nicht abgestraft, die Stadt St.Gallen erhält deutlich mehr Finanzausgleichsmittel gegenüber dem alten Finanzausgleichsystem. Es ist falsch, wenn man jetzt hier so stark auf die Tränendrüse drückt. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | Dem Antrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang ist zuzustimmen. Ich spreche im eigenen Namen und vielleicht für eine Minderheit von Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten. Wie man so hört, sei der Antrag verlockend. Der Antrag ist weder verlockend, noch stehen Eigeninteressen im Vordergrund. Den neuen Antrag erachte ich als system- und sachgerecht. Er unterstützt ressourcenschwache Gemeinden und entspricht dem eigentlichen Sinn und Zweck des Finanzausgleichs. Wir sprechen hier vom Wirksamkeitsbericht, wir warten wieder zwei bis drei Jahre, es werden Berichte erfasst, Aufwendungen finanzieller und zeitlicher Art, ich denke, diesen Systemfehler sollten wir jetzt bereinigen. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | Der Antrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Nun kommt dieser Antrag also doch in der 2. Lesung, ein Antrag der das ganze Gefüge, würde er angenommen, durcheinander wirbelt. Es tönt nun so, wie wenn man in der 1. Lesung völlig übersehen hätte, dass da ein Systemfehler besteht, wenn beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich die Steuerkraft nicht berücksichtigt wird oder wenn Willkür dahinter gestanden hätte. Nein, das war das bewusste Resultat längerer Verhandlungen der Regierung mit den Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten, und es ist das Resultat einer sehr durchdachten Vorlage. Es ist keinesfalls ein Geschenk an die drei von meiner Vorrednerin genannten Städte, denn die Regierung pflegt ihre Vorlagen selbst auszuarbeiten, ohne gütige Beratung durch die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Dieser Antrag, der nun gestellt werden will nach dem Rückkommen, das scheint mir, wenn ich nicht wüsste, dass er 1527 gestorben ist, Magianelli (??) Pate gestanden zu haben. Mit der einfachen Formel, Kantonsrat Widmer-Mosnang hat es sogar genannt, wenn es mit neun Wölfen nicht gelingt drei Bären zu erledigen, dann muss man mehr Wölfe nehmen. Da wird zwar die Beute etwas kleiner, aber zu futtern gibt es alleweil. Also nehmen wir 51 Wölfe und dann schaffen wir diese paar Stimmen Unterschied, die in der 1. Lesung damals noch gefehlt haben, damit dieser Finanzausgleich hätte gekippt werden können in der 1. Lesung. Was hier vorgeschlagen wird, das erhöht schon nicht den Gedanken der Solidarität im Kanton St.Gallen, denn diese Vorlage ist auch eine Vorlage der Solidarität, da wird auf die Belastungen der Städte und Gemeinden geschaut, welche betroffen sind und es ist ein austariertes System. Wenn Sie diesem Rückkommensantrag zustimmen und damit wahrscheinlich auch den materiellen Anträgen, die dann folgen werden, dann sind wir irgendwo beim orientalischen Basar angelangt. Dann muss die Regierung eigentlich nicht mehr schauen, ob es eine Solidarität braucht, sondern sie muss nur noch schauen, wie viele Stimmen es braucht, das sind 61, um eine Vorlage durchzubringen, also müssen wir 61 Begünstigte haben und 59 weniger Begünstigte, dann bringen wir jede Vorlage durch. So kann es nicht sein. Die Klammer der Solidarität im Kanton St.Gallen funktioniert nur, wenn man bereit ist zu nehmen und zu geben. Ich muss Ihnen auch sagen, ich sehe das in Zeiten der Knappheit von Finanzen in der öffentlichen Hand, diese Probleme der einzelnen Gemeinden. Diese Klammer der Solidarität wird dann noch weiter aufgesprengt, sie wird dann nicht nur hier in diesem Rat aufgesprengt, die einzelnen Gemeinden beginnen dann auch sonst irgendwo Sparübungen durchzuführen, welche letztlich auch zu Lasten von anderen Gemeinden sein können. Ich denke beispielweise an Gossau, wenn dort die Sozialhilfeleistungen um zehn Prozent gekürzt werden sollen, dann können wir in der Stadt St.Gallen mit Zunahme der Einwohnerzahl rechnen. Das ist nicht die Art und Weise wie wir in diesem Kanton politisieren sollten, auch nicht in den Gemeinden selber und auch nicht in diesem Rat. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Auch ich würde als Gemeindepräsidentin begrüssen, wenn die Gemeinde Neckertal mit einem Handstreich einfach Fr. 67'000.- mehr im Jahr erhalten würde. Ich entscheide hier also gegen persönliche Interessen. Wir müssen im Auge behalten, dass wir hier keine simple Revision des Finanzausgleichgesetzes vor uns haben, sondern dass die ganze Vorlage an das Entlastungspaket gekoppelt ist. Diese Vorlage basiert auf Abmachungen der Gemeinden mit der Regierung und sollte nicht auseinandergebrochen werden. Im Jahre 2016 steht bereits der nächste Wirksamkeitsbericht an. Sollte sich erweisen, dass diese Vorlage zu grossen Verwerfungen führt, ist dann der Zeitpunkt, dies zu korrigieren. Wenn wir die Aufgaben der nächsten Zeit, beispielsweise auch in Bezug auf die ganzen Raumplanungsfragen sehen, dann wäre sicher angebracht, dass die Gemeinden eine gewisse Solidarität an den Tag legen bzw. das, was vereinbart wurde, auch einhalten. Es ist wichtig, dass wir uns noch nicht laufend auseinanderdividieren. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | Dem Antrag Hartmann-Flawil / Hartmann-Walenstadt / Widmer-Mosnang ist zuzustimmen. Wir diskutieren hier das Finanzausgleichsgesetz und mit diesem Namen verbunden ist auch das ursprüngliche Ziel, welches in der Verfassung steht und auch im Gesetz vorangestellt ist. Es geht insbesondere um den Ausgleich der Unterschiede bei der Ressourcenstärke und bei der Steuerbelastung. Wenn vorhin gefragt worden ist, ob es neue Erkenntnisse gibt, die ein Rückkommen unterstützen würden, dann gibt es neue Erkenntnisse. Die entscheidende Erkenntnis ist die Studie der Avenir Suisse. Sie haben es nach der letzten Session gelesen, und ich bin sicher, dass die Diskussion bei Vorliegen dieser Studio vor der Septembersession andere Resultate herausgekommen wären. Die Studie der Avenir Suisse sagt ganz klar und eindeutig, das haben Sie auch gelesen, dass der Kanton St.Gallen mit seinem Finanzausgleich völlig ungenügende Resultate erbringt, es ist der Kern. Regierungsrat Klöti hat es auf den Punkt gebracht, keine Bereitschaft für Anpassungen dieser Punkte, die hier fundiert kritisiert wurden, auch mit Zahlen hinterlegt wurden, und die Regierung hat sich einfach auf den Standpunkt gestellt, dass es hier darum geht, nicht um die ressourcenschwachen Gemeinden zu entlasten, sondern die ressourcenstarken Gemeinden weiter zu unterstützen. Wenn man das hört, dann ist das vorliegende Gesetz nicht ein Finanzausgleichsgesetz, sondern es ist das Gesetz der ressourcenstärksten Gemeinden mit einem tiefen Steuerfuss. Das ist wirklich sehr bedauerlich. Die Zahlen in dieser Studie belegen das. Sie können das abrufen und nachschauen, wie das Resultat für St.Gallen aussieht. Es ist immer noch die Hauptrede vom Steuerwettbewerb für die ressourcenstarken Gemeinden, bezahlen müssen die Lasten dieses Wettbewerbs die ressourcenschwachen Gemeinden. Das kann doch nicht sein. Sie finden auch in der Botschaft bei den Berechnungen den Kernpunkt. Wenn Sie die Berechnungen anschauen, haben wir die absurde Situation, dass am Schluss die ressourcenstärkste Gemeinde, die mit einem Steuerprozent zwei bis dreimal so viel Geld erhält, als andere Gemeinden mit einem Steuerfussprozent, die erhält noch Geld aus diesem soziodemografischen Lastenausgleich. Erklären Sie der Bevölkerung diese Situation, dass diese Stärksten noch Geld erhalten unter dem Stichwort «Finanzausgleich». Ich glaube, hier geht es darum, dass wir diese Auswüchse auch korrigieren. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, wir haben heute die letzte Möglichkeit um noch eine Korrektur herbeizuführen. Die Gelder sind jetzt noch nicht verteilt. Jetzt ist die Situation offen. Wenn Sie argumentieren, dass in drei oder vier Jahren ein Wirkungsbericht kommt, Suter-Rapperswil-Jona, dann können Sie Gift darauf nehmen, dass wenn die Gelder bei diesen Gemeinden sind und so verteilt sind, dann werden Sie keine Chancen haben, irgendetwas zu ändern und einer Gemeinde Geld wegzunehmen, oder der Stadt St.Gallen hier diese Beiträge zu kürzen. Dann haben Sie genau diesen Argumentationsnotstand den Cozzio-St.Gallen und Scheitlin-St.Gallen durchaus aus ihrer Sicht berechtigt anbringen. Jetzt haben wir aber die Möglichkeit, bevor die Gelder verteilt sind, das noch einmal zu klären. Mit diesem Antrag verhindern Sie ein Gesetz zu Gunsten der ressourcenstarken Gemeinden und Sie arbeiten im Sinne eines Finanzausgleichsgesetzes. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
25.11.2013 | Wortmeldung | zu Hartmann-Flawil: Sie haben in Zweifel gezogen, dass mit dem Wirksamkeitsbericht in drei Jahren eine Korrektur gezogen werden könnte. Der Wirksamkeitsbericht soll ja aufzeigen, ob diese Massnahmen, die heute ergriffen werden, positiv wirksam sind. Wenn sie nicht ergriffen werden, kann man das auch so nicht beweisen. Es ist meines Erachtens aber sehr inkonsequent. Entweder müsste man darlegen, weshalb die drei genannten Gemeindewesen St.Gallen, Wil und Buchs diesen Steuerausgleichsfaktor haben müssen und darum weniger Geld erhalten werden, man muss nachweisen, wieso das in Ordnung ist. Aber wenn man gleichzeitig eine Umverteilungsübung startet, bei der ja auch nicht bewiesen ist, ob sie in Ordnung ist, dann scheint mir das etwas durchsichtig und etwas drauf ausgerichtet, dass es eine Mehrheit gibt. Nicht umsonst sind die drei Vertreter aus Gemeinden, die davon profitieren werden. Flawil mit Fr. 195'000.-, Mosnang mit Fr. 54'000.- und Walenstadt mit Fr. 85'000.-. So geht es dann doch nicht, da muss man nachweisen, dass dieser Finanzausgleich falsch ist, dann braucht es einen Steuerkraftsausgleich. Wir haben das in der vorberatenden Kommission sehr intensiv besprochen, die Regierung hat das genügend dargelegt, wir haben das im Kantonsrat besprochen, ich glaube, jetzt müsste es eigentlich zu Ende sein. | Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Ich verzichte auf persönliche Beispiele, aber ich möchte diesen Rat doch daran erinnern. Als wir das Pflegefinanzierungsgesetz beraten haben, waren die Wolken wahrscheinlich noch nicht so schwarz, wie wir sie in den letzten Monaten über uns herüberziehen gesehen haben. Schon damals haben die Gemeinden sich dafür ausgesprochen, dass wir den Selbstbehalt auf 20 Prozent festlegen, auch mit der Begründung, dass eine «Deckelung» mit diesen Fr. 17.95 bzw. den Fr. 500.- pro Monat durchaus pro Versicherten tragbar sind. Ich möchte auch betonen, wir reden hier von der Kostenbeteiligung im Spitexbereich, wir sprechen nicht von der Übergangspflege, was meines Erachtens Warzinek-Mels angesprochen hat. An der Übergangspflege bei dieser Kostenschlüsselung zwischen Kanton und Gemeinden wollen wir nichts ändern. Es wird notwendig sein, im Rahmen des Sparpaketes sich auch im Klaren zu sein, dass die Gemeinden dann auch nicht alles übernehmen können, und deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, doch diesen bescheidenen Betrag von 1,9 Mio. Franken auf die Versicherten bzw. Leistungsbeziehenden im Kanton zu überwälzen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Den Anträgen der Regierung und der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich kann es aufgrund der Ausführungen von Ritter-Sonderegger-Altstätten kurz machen. Der Übergangsausgleich, bei der Konzeption des neuen Finanzausgleichsgesetzes wurde davon ausgegangen, dass diese sogar einmal gänzlich abgeschafft werden könnte. Deshalb macht es jetzt tatsächlich keinen Sinn sozusagen die Obergrenze von 162 auf 157 Prozent zu senken. Ich erinnere Sie daran, Sie haben im Rahmen der Entlastungspakete Stellen beim Amt für Gemeinden gestrichen, das war sehr wohl in meinem Sinne, aber ich glaube, wir sollten auch verhindern, dass Herr Summermatter (??) der hinten auf der Tribüne sitzt, auf das Budget 2014 schon wieder Stellenanträge einreichen muss, denn ich bin überzeugt, dass aufgrund der Sparmassnahmen, die die Gemeinden ja auch in erheblichem Umfang betroffen haben, dass auch die einzelnen Gemeinden durchaus dann noch entsprechende Steuerfusserhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger bis Ende Jahr ankündigen werden. Ich möchte Ihnen aber aus Sicht der VSGP versichern, ich habe bis jetzt keinen Ansatz verspürt, den Maximalsteuerfuss oder den Übergangsausgleich von 162 auf 157 herabzuschrauben. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | zu Hartmann-Flawil: Ich möchte Hartmann-Flawil erwidern, dass juristische Mathematik ganz etwas interessantes ist, und dass man mit juristischer Mathematik fast alles und auch das Gegenteil beweisen kann. Unser Finanzausgleich basiert ja darauf, dass die Ressourcenschwäche der Gemeinde bis fast auf 100 Prozent, wie er selbst gesagt hat, ausgeglichen wird durch den Ressourcenausgleich. Also wir haben diese Diskrepanz praktisch völlig ausgeglichen und wir gleichen auch zusätzliche Lasten, welche zu Verzerrungen führen zu einem erheblichen Teil aus. Aber wenn ich jetzt einmal ein unverdächtiges Beispiel wie Altstätten nehme. Unser Stadtrat hat es sich in den Kopf gesetzt, mindestens der weibliche Teil davon, ein neues Hallenbad zu bauen. Sieben zusätzliche Steuerprozente kostet das. Das würde heissen, dass Altstätten den Steuerfuss von 153 auf 160 Prozent erhöhen muss, wenn man für das neue Hallenbad diese sieben Steuerfussprozente mit Altstätter Steuerkraft ausgibt. Ich frage mich jetzt einfach, ob Flawil, ob Degersheim, ob Widnau, ob Rapperswil-Jona oder Rorschach den Traum eines Teils unseres Stadtrates ein neues Hallenbad zu bauen, finanziell mit unterstützen müssen oder nicht. Obwohl ich sonst ein sehr überzeugter Altstätter und Rheintaler bin meine ich, dass in diesem Fall die Antwort klar ist, Nein. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Den Anträgen der Regierung und der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ein wichtiger Grundpfeiler des st.gallischen Staats- und Gemeinderechts ist die Gemeindeautonomie, und zentral für die Gemeindeautonomie ist, dass die Gemeinden möglichst selbstständig über die Finanzen bestimmen können. Dazu gehört es auch, dass man Schwierigkeiten mit dem eigenen Finanzhaushalt in den Griff bekommt, und zwar ohne hochobrigkeitliche Bevogtung. Andererseits ist es für die Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig, dass wenn einmal aus irgendeinem Grund die Finanzen aus dem Ruder laufen, dass man dann eine Sicherheitsgrenze eingebaut hat, welche verhindert, dass die Steuerfüsse in unendliche Höhen hinaufschnellen. Genau das will die Regierung und die Mehrheit der vorberatenden Kommission mit diesem Übergangsausgleich erreichen, und will sie mit diesen 162 Prozent erreichen. Nicht bewirken will sie, dass Gemeinden, die bereits wesentlich tiefer liegen, ihre Finanzen nur noch zusammen mit dem Amt für Gemeinden und dem Departement des Innern regeln und im Griff behalten können. Es geht bei diesem Übergangsausgleich also nicht darum, ein zusätzliches Instrument des Finanzausgleichs zu schaffen, sondern eine Art Notbremse in den Finanzausgleich einzubauen. In diesem Sinne ist der Antrag der Regierung und der Mehrheit der vorberatenden Kommission richtig. Es gibt sicher interessante Dinge, die man mit Herr Summermatter (??) und Regierungsrat Klöti tun könnte, die Gemeinderechnung Position für Position durchzunehmen und jede einzelne Ausgabe und Einnahme zu rechtfertigen gehört nach meiner Beurteilung nicht zu diesen interessanten Dingen und sollte daher für Extremfälle vorbehalten werden. Wenn man wirklich, wie Widmer-Mosnang befürchtet, feststellen sollte, dass es Tendenzen gibt, welche dazu führen, dass in verschiedenen Gemeinden die Steuern ansteigen, weil gleichartige Kostenfaktoren, welche nicht auf eine verfehlte Politik in der Gemeinde zurückzuführen ist, zu Kostenerhöhungen führen, dann haben wir das Instrument des Wirksamkeitsberichts und dann muss man den Finanzausgleich entsprechend anpassen. Wir haben ja diesen Wirksamkeitsbericht periodisch im Gesetz vorgesehen, es ist also nicht so, dass die betroffenen Gemeinden unendlich lange warten müssen, möglicherweise bis der Regierungsrat wechselt oder die Kapazitäten sich im Departement des Innern vergrössern, bis Abhilfe geschaffen werden kann. Sondern sie können darauf vertrauen, dass rasch eine Lösung gefunden wird. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Mitglied des Verwaltungsrats eines öffentlichen Alters- und Pflegeheims offen: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Ich besitze eine Giesskanne und benutze diese Giesskanne auch im Garten, aber mich reut das Geld, das wir Regierungsrat Gehrer bezahlen, wenn er - was hoffentlich nie eintritt - einen Unfall haben wird und Spitex-Leistungen beantragt. Mich reut das Geld, das zum Beispiel Mächler-Wil bekommt, wenn er einen Unfall hat und Spitex-Leistungen bezieht. Mich reut auch das Geld, dass man mir bezahlt, wenn ich einen Unfall haben sollte und Spitex-Leistungen beziehe. Ich möchte Ihnen einfach zu bedenken geben, dass wir nicht mit der Giesskanne Geld zu verteilen haben, sondern dass wir die zu unterstützen haben, welche in Not sind und für die gibt es Ergänzungsleistungen und andere Hilfen. Es wurde erwähnt, man müsse die Angehörigen unterstützen und man müsse die Kosten für die Anschaffung von Pflegebetten decken. Mein Vater hat auch ein Krankenbett benötigt, welches ich gemietet habe und die Rechnung sendete ich jeden Monat der Krankenkasse zu, es wurde anstandslos bezahlt. Auch die Angehörigen, ich kenne auch genügend Fälle auch aus meiner anwaltlichen Tätigkeit, bei denen es fünf Kinder gibt, eines kümmert sich um die Mutter oder den Vater und vier nicht, aber erben vom gesparten Vermögen tun alle dasselbe. Jeder bekommt seinen Fünftel, nicht dasjenige, das sich um den pflegebedürftigen Elternteil gekümmert hat bekommt einen grösseren Anteil. Meine Erfahrung aus unserem Altersheim in Altstätten: Es gibt viele Gründe, wieso Leute in eine Alters- und Pflegeheim eingetreten sind, aber noch nie hat jemand erklärt, die Leistungen und die Selbstbehalte der Spitex seien der Grund, wieso er in unser Alters- und Pflegeheim eintritt. Es sind sehr viele andere Gründe massgebend. Ich bitte Sie, auch wenn Sie eine Giesskanne zu Hause haben, die für den Garten zu verwenden und nicht für die Revision des Gesetzes über die Pflegefinanzierung und im Sinne der Mehrheit der vorberatenden Kommission und der Regierung zu entscheiden. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Abschnitt II Art. 15 (Änderung des Gesetzes über die Pflegefinanzierung). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, in Abschnitt II Art. 15 Abs. 1 und Abs. 2 am geltenden Recht festzuhalten. (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Mit der Änderung von Art.15 will man die Eigenbeteiligung schon kurz nach Inkraftsetzen des Gesetzes verdoppeln. Begründet wird dies, wegen den Mehrkosten der stationären Pflegefinanzierung, die auf die Gemeinden zukommen. Das heisst: Personen, die ambulante Pflege benötigen sollen diese Kosten quersubventionieren. Dies widerspricht dem Grundsatz «ambulant vor stationär» diametral und ist ungerecht. Spitex ist ein Erfolgsmodell der Gesundheitsversorgung, sie ist effizient und günstig. Dieses Erfolgsmodell darf aber nicht übermässig strapaziert werden. Eine Erhöhung würde vor allem Chronisch Kranke belasten. Bei zu hoher Eigenbeteiligung werden wichtige Vorbeugemassnahmen abgelehnt, das bewirkt Komplikationen, was wiederum die Pflege verteuert. Mit der Erhöhung des Eigenanteils treibt man die Personen in die Care-Migration. Es sind nämlich nicht nur diese 20 Prozent, die Personen, die ambulante Pflege benötigen, selber bezahlen. Neben der Krankenkassenprämie bezahlen sie die Franchise, den Selbstbehalt der Krankenkasse und alle Materialkosten. Das ist viel Geld für den Einzelnen und darf nicht noch mehr erhöht werden. Ist es nicht ungerecht, wenn z.B. ein Verbandwechsel im Ambulatorium vom Spital gemacht wird, gibt es keine Eigenbeteiligung - wird die selbe Massnahme von der Spitex gemacht, wird die Eigenbeteiligung erhoben - und die soll nun sogar noch verdoppelt werden? Ja, es gibt alte Menschen, die reich sind. Die sollen mit Steuern und später mit der Erbschaftssteuer ihren Beitrag an die Allgemeinheit bezahlen. Aber es gibt auch alte Menschen, die unter sehr knappen Verhältnissen leben müssen; das sieht man an der hohen Zahl an Ergänzungsleistungs-Bedürftigen. Die Verdoppelung der Selbstbeteiligung bei der ambulanten Pflege bereitet vielen Sorge und wird noch mehr Leute abhängig von der Ergänzungsleistung machen. Die Mehrkosten der Ergänzungsleistung bedeutet wiederum erhöhte Kosten für den Kanton. Es gäbe noch viele Gründe aufzuzählen, aber ich hoffe, ich konnte sie mit diesen Punkten überzeugen, dass man die Eigenbeteiligung der Spitex-Abhängigen nicht erhöhen darf. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Zum Gesetz über die Pflegefinanzierung: Die totale Übernahme der Pflegefinanzierung durch die Gemeinden ist eine Folge vom Sparpaket und eine vertretbare Lösung, wenn der Kanton mehr Kosten im Rahmen des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs übernimmt. Auch die Umstellung von Pauschalbeträgen auf effektive Fallkosten macht Sinn. Nicht haltbar ist es, dass für die höheren Kosten, die wegen der stationären Pflegefinanzierung auf die Gemeinden zukommen, eine Erhöhung der Eigenbeteiligung jener Personen erhoben wird, die ambulante Pflege benötigen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es nicht opportun, schon kurze Zeit nach Gesetzesvollzug eine grössere Anpassung zu machen. So steht es in der Botschaft. Die Erhöhung der Eigenbeteiligung ist eine einschneidende Änderung, auf die verzichtet werden muss. Wir werden bei der Detailberatung einen Antrag auf Beibehaltung der 10 Prozent Eigenbeteiligung stellen und weitere Gründe dann aufführen. Wir begrüssen die geplante frühzeitige Zuständigkeitsabklärung, damit können viele Zuständigkeitsstreitigkeiten und fehlerhafte Überweisungen verhindert werden. Sinnvoll ist, dass die Pflegefinanzierung weiterhin zentral durch die Sozialversicherungsanstalt (SVA) abgewickelt wird, das ist effizient und kundenfreundlich. Den Qualitätsstandards muss grösste Beachtung geschenkt werden. Wir erwarten von den Gemeinden, dass nicht nur die vorgeschriebenen Mindeststandards erfüllt sind, sondern dass die Rahmenbedingungen in den Institutionen so gesetzt werden, dass die Pflegebedürftigen eine qualitativ gute Pflege erhalten und einen würdevollen Lebensabschnitt erfahren. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Der Antrag Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Ich bitte Sie natürlich, diesen Antrag abzulehnen. Und zwar, weil die Kürzung die Falschen trifft. Die Kürzung trifft eindeutig die Falschen. Sie belastet nämlich damit, nicht etwa diejenigen Gemeinden, die einen tiefen Steuerfuss haben. Sondern sie belasten diejenigen Gemeinden, und zwar die Zentren dieses Kantons. Nicht um sonst erhalten etwa acht Gemeinden etwa 85 Prozent des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs. Das geht nämlich genau in diese Zentren. Wenn Sie jetzt hingehen und diesen Zentren das Geld wieder wegnehmen, dann sind Sie eben da bei Absurdistan. Indem Sie sagen: Jaja, Ihr habt hohe Lasten, aber gleichzeitig nehmen wir euch auch das Geld wieder weg für diese Lasten. Es ist nämlich gerade deshalb auch der Fall, dass diese Zentren nicht über tiefe Steuerfüsse verfügen, weil sie nämlich zusätzliche Lasten tragen müssen. Diese tun sie auch. Mit dem soziodemographischen Lastenausgleich wird ein Grossteil dieser Lasten ausgeglichen, zu Recht ausgeglichen. Wenn wir jetzt hingehen und sagen, wir nehmen diesen Gemeinden das Geld weg, es handelt sich konkret schwergewichtig um drei Gemeinden, das sind Buchs, Wil und St.Gallen. Wenn wir ihnen das Geld wegnehmen, und jetzt folgt noch einmal Absurdistan, und wir uns schon überlegen, wie wir das wieder verteilen können, wollen das zurückgeben an die Kommission und sagen, ja wir nehmen das diesen weg und verteilen das dann andern. Dann glaube ich, ist das nicht das Ziel einer Kürzung a) und b) nicht das Ziel, dass man ein paar wenige Gemeinden mit diesen Beträgen belastet. Ich bitte Sie deshalb, hier nicht eine Schere zu öffnen, sondern ich bitte Sie, den Anträgen der Kommission zuzustimmen. Sie entsprechen im Übrigen auch dem, was man auch ursprünglich einmal beim ersten Finanzausgleichsgesetz diskutiert hat. Ich erinnere mich noch in der vorberatenden Kommission, damals kamen die mittleren Zentren mit dem Anliegen, sie möchten gerne einen Ausgleich für ihre sozialen Lasten. Die Kommission hat damals eine Kommissionsmotion eingebracht um diese Lasten auszugleichen. Genau das tun wir hier bis zu einem gewissen Grad. Erinnern Sie sich, alle diejenigen die in dieser Kommission waren, an diese Anliegen dieser mittleren und grösseren Zentren. Ich bitte Sie deshalb, den Anträgen der Kommission zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Wie schon mehrfach erwähnt, wurde dieser Antrag auch in der Kommission mehr als einmal gestellt, weil es Rückkommen gegeben hat. Bei der ersten Abstimmung zu dieser Thematik war das Stimmenverhältnis 8:5 bei 2 Enthaltungen. Eine Woche später sind wir auf das gleiche Geschäft zurückgekommen und haben in diesem Geschäft das Rückkommen mit 7:7 bei einer Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten gutgeheissen und sind dann zur neuen Abstimmung gelangt, mit neuen Zahlen, mit neuen Berechnungen. Wir sind dann zum weisen Schluss gekommen, von 9:6 bei 0 Enthaltungen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Ich möchte den Antrag von Haag-St.Gallen auch aus bürgerlicher Sicht sehr unterstützen. Was passiert? Ich gebe ein einfaches Beispiel dazu: Dank den DJG (??) werden unsere Patienten immer früher aus den Spitälern entlassen, das ist eine Tatsache. Die Patienten gehen beispielsweise mit einer notwendigen Behandlung, mit Antibiotika, die über die Venen verabreicht werden, oder einer komplexen Grundbehandlung wieder nach Hause. Die Spitex stellt die häusliche Versorgung sicher und macht dies sehr günstig, allerdings ist es so, dass die Patientinnen und Patienten der Spitex neben dieser 20-prozentigen Beteiligung des höchsten Deckungsbetrages der Krankenkassen auch sonst noch einen Selbstbehalt und eine Franchise bezahlen. Die Kosten, die der einzelne zu tragen hat, sind in den letzten Jahren gestiegen und steigen mit diesem Schritt weiter. Was passiert ist, ist dass die Menschen begonnen haben zu rechnen, und sie sehen, dass wenn sie sich in die ärztliche Praxis begeben oder ins Spitalambulatorium haben sie geringere Selbstbehalte. Dort wird zwar für die selbe Leistung mehr verrechnet, als die Gesamtkosten Gsundheitswesen steigen, lediglich die Gemeinden werden hier um 1,8 Mio. Franken entlastet. Auch aus bürgerlicher Sicht dürfen wir wirklich sagen, dass ist ein Schildbürgerstreich, wir entlasten die Gemeinden, wir treiben die Gesamtkosten nach oben, in dem Zusammenhang möchte ich einfach nur eine Zahl erwähnen; zwischen dem Jahr 2006 und 2010 ist die OKP-Kostenentwicklung (??) in den Spitalambulatorien um 35 Prozent gestiegen, dieser Entwicklung leisten wir Vorschub, wir sparen gesamtwirtschaftlich gar nichts, die Kosten werden steigen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen einer Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Die CVP-EVP-Fraktion lehnt diesen Antrag grossmehrheitlich ab. Das von der Regierung und vorberatenden Kommission vorgeschlagene Gesamtpaket erachtet die CVP-EVP-Fraktion als einen für allen Seiten tragfähigen und guten Kompromiss, der nicht aufgrund übertriebener Forderungen aufgebrochen werden sollte. Im Rahmen des Kompromisses ist dieser Artikel entscheidend für die Akzeptanz der Vorlage in der Stadt St.Gallen, aber auch in Wil. Während diese Städte vom Verzicht auf die Kürzung nach Steuerkraft profitieren, wurden den Landgemeinden im Kanton andere Vorteile eingeräumt. Ein Aufbrechen dieses Kompromisses würde die Ausgewogenheit der Vorlage gefährden und wäre auch sachlich nicht gerechtfertigt. Die CVP-EVP-Fraktion wird eine solche Strafaktion gegen die Städte St.Gallen und Wil nicht mittragen. Damit würden genau jene Gemeinden benachteiligt, die durch die zusätzlichen Pflegekosten ohnehin sehr stark belastet werden. Die eingereichten Anträge zeigen, dass die Städte St.Gallen und Wil nur darum abgestraft werden sollen, um den Basar für weitere Umverteilungsideen im eigenen Interesse zu eröffnen. Die CVP-EVP-Fraktion steht hinter dem Kompromiss von Regierung und vorberatender Kommission. Lassen wir den Basar geschlossen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | zu Ritter-Sonderegger-Altstätten: Es tut mir leid, dass ich zum zweiten Mal sprechen muss, aber ich kann das Votum von Ritter-Sonderegger-Altstätten nicht unwidersprochen lassen. Ich habe nicht gefordert, dass das Pflegebett bezahlt werden muss, ich wollte nur aufzeigen, was die Familien leisten. Bei den Krankenkassen kommt es ganz darauf an, wie man versichert ist. Auch wir konnten zuerst das Bett mieten und bekamen einen Teil davon durch die Krankenkasse bezahlt. Wir haben das gerne für meinen Vater gemacht, das möchte ich betonen. Das Geld reut mich nicht. Auch möchte ich betonen, es geht nicht nur um den finanziellen Aspekt, sondern es geht auch um die Wertschätzung. Ich will nicht mehr Geld, was ich leiste, das mache ich gern. Aber es stört mich für alle andern ärztlichen und pflegerischen Leistungen muss man nicht zusätzlich noch einen Selbstbehalt von 10 Prozent bezahlen, bei der Spitex schon und das soll jetzt noch erhöht werden, obwohl die Spitexleistungen sehr oft nur in Zusammenarbeit mit dem Einsatz der Familie geleistet werden können. Finanziell könnte es mir, als Tochter, egal sein, denn ob mein Vater noch mehr oder weniger bezahlen muss, spielt mir keine Rolle. Aber meine Mutter ist natürlich als Ehefrau direkt betroffen und es geht mir ja um die Ehepartnerinnen. Aber wie gesagt, das sind noch sehr viele emotionale Aspekte darin und es geht mir um die Wertschätzung, welche viel wichtiger ist als die Beträge. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Ich möchte die Ausführungen meiner Vorrednerinnen noch aus eigener Erfahrung ergänzen, denn ich nehme an, die wenigsten von Ihnen haben selber konkrete Erfahrungen, wie die Pflege zu Hause aussieht mit der Spitex. Zusammen mit meiner Mutter betreue und pflege ich meinen dementen Vater. Seit zweieinhalb Jahren ist er auch pflegebedürftig und seit dann haben wir auch die Spitex. Ich kann bestätigen, man hat diverse zusätzliche Kosten, verschiedene Hilfsmittel müssen angeschafft werden, z.B. ein Pflegebett, das kostet schnell Fr. 2'000.- bis Fr. 3'000.-, selber bezahlt. Auch die Materialien müssen selber bezahlt werden, z.B. für Inkontinenz oder was die Spitex auch für die Pflege braucht, das sind Kosten von rund Fr. 50.- oder mehr pro Monat. Dazu kommt, dass die Angehörigen, das sind Ehefrau oder der Ehemann, aber manchmal auch Söhne, Töchter und Schwiegertöchter usw. zusätzlich zur Spitex einen ziemlich hohen Einsatz an Betreuung leisten und ergänzender Pflege zur Spitex. Das alles in der Regel gratis. Das ist also eine nicht zu unterschätzende gemeinwirtschaftliche Arbeit, die da geleistet wird. Ohne diesen Einsatz der Angehörigen, müssten mehr Heimplätze geschaffen wäre, das käme die öffentliche Hand teurer zu stehen. Ich bitte Sie daher, soll die Gesellschaft die Leistungen der Angehörigen honorieren, indem man die bisherige Regelung, die seit gut zwei Jahren in Kraft ist, beibehält, oder möchten Sie den Angehörigen noch eins auf die Nase geben? Die Entscheidung liegt bei Ihnen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Sulzer-Wil, der soziale Frieden ist eben sehr wichtig. Den haben wir heute mit unserem System hier im Kanton. Wenn Sie den interkantonalen Vergleich anschauen, der Kanton Zug hat bereits reklamiert, dass er so viel bezahlen muss. Das sind die ressourcenstarken Kantone, die zahlen müssen. In Folge dessen kann es auch nicht das Gelbe vom Ei sein, wie Sie da immer davon sprechen. Der horizontale Finanzausgleich wird mit den ressourcenstarken Gemeinden gefüllt, die darin einzeln. Die anderen erhalten von den ressourcenstarken Gemeinden das Geld. Wir brauchen aber den Wettbewerb dringen und notwendig. Nicht nur wegen dem Linthgebiet und den anliegenden Kantonen Schwyz und Zürich, sondern eben auch wegen den beiden Appenzell und dem Thurgau. Wenn uns die starken Steuerkräfte wegwandern, dann tut es mir leid, dann haben wir weniger für den Kanton St.Gallen geleistet, als jetzt, wo wir den horizontalen Finanzausgleich nicht haben. Die SVP-Fraktion lehnt den Antrag ganz klar ab. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen einer grossen Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Die Erhöhung des Selbstbehalts von 10 Prozent auf 20 Prozent ist vertretbar. Auf diese Weise wird die Subventionierung wohlhabender Personen reduziert, was auch die Gemeindehaushalte um rund 1,8 Mio. Franken entlastet. Zudem ist die Differenz der Selbstbehalte zu klein, um die Entscheidung zwischen ambulanter und stationärer Pflege zugunsten der ambulanten Pflege zu beeinflussen. Die Erhöhung des Selbstbehalts ist vertretbar. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen einer grossen Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Die CVP-EVP-Fraktion ist zwar bereit, im Sinne einer Übergangsmassnahme den Übergangsausgleich bis 2022 zu verlängern. Eine Rückkehr zum alten, überholten Finanzausgleich mit einem künstlich tief angesetzten Maximalsteuerfuss lehnen wir aber ab. Es ist ein grosser Erfolg des aktuellen Finanzausgleichs, dass heute keine Gemeinde mehr Beiträge aus dem Übergangsausgleich beansprucht. Mit einer Senkung des Übergangsausgleichssteuerfusse mindestens zwei Gemeinden in den Übergangsausgleich zu zwingen und sie aus dem System des ordentlichen Finanzausgleichs zu werfen, das für alle anderen Gemeinden gilt, macht keinen Sinn. Der Ausbau des Übergangsausgleichs kostet Geld, schwächt die Gemeindeautonomie und schafft Ungleichbehandlung zwischen den Gemeinden. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Dem Antrag Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang ist zuzustimmen. Wir müssen zurückschauen, als dieses neue Ausgleichsgesetz im 2008 eingeführt wurde, wurde damals ein Maximalsteuerfuss von 162 Prozent festgelegt. In den letzten Jahren konnten generell und im Durchschnitt alle Gemeinden die Steuerfüssen senken. Jetzt ist es eine logische Folge, dass wir diesen Airbag auch tiefer ansetzen. Es geht hier nicht um das Amt für Gemeinden, es geht nicht um den Kanton, es geht um die Bürger, welche an diesen Orten wohnen. Wir wollen, dass diese einen tieferen Steuerfuss haben. Ich habe schon beim Eintreten gesagt, die Steuerfüsse gehen auseinander und wir müssen Massnahmen treffen, dass diese Differenz nicht mehr grösser wird. Mit dieser Massnahme, dass wir diesen Maximalsatz auf 157 Prozent setzen, können wir hier für diese Bürger, an diesen Orten einen Punkt setzen, dass die einen tieferen Steuerfuss haben und dadurch die Differenz im Kanton nicht mehr so gross ist. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Wenn wir einen horizontalen Finanzausgleich fordern, dann geht es hier nicht um eine Neiddebatte. Das ist, finde ich, ziemlich peinlich. Sondern es geht darum, eine gewisse Gerechtigkeit herzustellen. Wenn Sie den interkantonalen Vergleich herbeiziehen, dann ist die Situation der Stadt St.Gallen im Bezug auf die Steuerfusskonkurrenz genau so gross wie für Rapperswil. Noch etwas: Warum haben denn die leistungsfähigsten Kantone in der Schweiz einen horizontalen Finanzausgleich? Weil sie eben eine gewisse Gerechtigkeit innerhalb des Kantons herstellen. Warum hat der Kanton Zürich einen sehr ausgeprägten horizontalen Finanzausgleich? Weil er sich das eben wünscht, dass die Disparitäten nicht so gross werden. Wenn man sieht, dass die Disparitäten grösser und grösser werden, dann muss man etwas tun. Noch etwas: Diese verfluchte Debatte, dass irgendwelche Leute dann abwandern werden irgendwohin und dass der ganze Kanton Schaden leiden werde, die sollten Sie endlich mal auf der Seite lassen. Sie lässt sich nicht beweisen. Sogar der oberste Steuersekretär des Kantons hat ja darauf hingewiesen, dass das nur sehr begrenzt der Fall ist. Dafür werden dann eben andere Gemeinden attraktiver. Es wird attraktiver dort hinzuziehen. Es ist wie immer: Der Kanton St.Gallen verfolgt ein eigenes Modell und dieses eigene Modell ist nach meiner Ansicht, wenn man es genau anschaut, nicht erfolgreich. Ein horizontaler Finanzausgleich würde hier eine Korrektur schaffen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Dem Antrag Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang ist zuzustimmen. Es ist erstaunlich, dass die Argumentation jetzt nicht mehr auf der Basis des Finanzausgleichsgesetzes verläuft, sondern dass es auf einmal Stellen sind oder die Gemeindeautonomie usw., ich glaube, wir diskutieren hier Mechanismen aus dem Finanzausgleichsgesetz, hier steht ganz klar, wie der Übergangsausgleich berechnet wird. Wenn man diese Berechnung angewendet hätte und der letzte Wirksamkeitsbericht hat das auch so dargestellt, dann wäre dieser Übergangsausgleich jetzt unter 157 Prozent und wäre eindeutig tiefer. Das zeigt auch die Wirkung des Wirksamkeitsberichtes, er wird zur Kenntnis genommen und daraus Schlüsse zu ziehen ist sehr schwierig und es wird auch nicht gemacht werden. Wenn man jetzt noch zum nächsten Argument, zur Eigenverantwortung der Gemeinden kommt. Ich bitte Sie einfach einmal zur Kenntnis zu nehmen, dass die Ausgangspunkte der Gemeinden ausserordentlich verschieden sind, ich mache nochmals das Beispiel Flawil und Balgach und komme dann nachher zu Degersheim, das als einzige Gemeinde 162 Steuerfussprozente hat. Flawil und Balgach haben die gleiche Ausgangslage bei der Finanzierung, bei den Kosten aus der Pflegefinanzierung, sie haben praktisch den gleichen Pro-Kopf-Aufwand. Balgach braucht sechs Steuerfussprozente um diese Belastung auszugleichen. Flawil braucht aber neun Steuerfussprozente um den gleichen Aufwand pro Kopf zu prästieren und auszugleichen. Das rührt nur daher, weil die unterschiedlichen Steuererträge, die Steuerkraft unterschiedlich ist. Degersheim beispielsweise ist jetzt noch tiefer in der Steuerkraft, ist bei 74 Prozent, das heisst, dass sie für die gleiche Aufgabe nicht wie die finanzstarken Gemeinden etwa fünf oder sechs oder sieben Steuerfussprozente aufwenden muss, sondern 50 oder 60 Prozent mehr, also zehn Steuerfussprozente aufwenden muss. Daher rühren auch diese Unterschiede. Wenn Sie jetzt diese Unterschiede bewusst weiter verstärken wollen, dann ist es mir klar, dann müssen Sie diesem Antrag nicht zustimmen. Aber Sie werden der Situation nicht gerecht, die in diesem Kanton herrscht. Die Gemeinden haben unterschiedliche Ausgangslagen, die zu einem kleinen Teil ausgeglichen werden bis auf 94,5 Prozent im Ressourcenausgleich und nachher nicht mehr. Für die gleichen Aufgaben, die in allen Gemeinden vorhanden sind, müssen die ressourcenschwachen Gemeinden viel mehr Steuerfussprozente aufwenden. Da können Sie immer noch mit Eigenverantwortung kommen, das hat doch nichts mit Eigenverantwortung zu tun, wenn Sie weniger Steuererträge haben und in diesem Falle mehr und höhere Steuern einziehen müssen bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden Schlüsse zu ziehen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Ich möchte mich auch dagegen verwahren, dass es eine Strafaktion gegen die Städte, insbesondere gegen die Stadt St.Gallen ist. Ich gebe dort zu, bei der Stadt St.Gallen haben wir ein Problem, weil beim Kürzungsmechanismus wird der Steuerfuss nicht berücksichtig. Das ist tatsächlich ein Problem für die Stadt St.Gallen. Beim horizontalen Finanzausgleich hätte es diesen Einbezug des Steuerfusses gegeben, hingegen bei den Kürzungsmechanismen gibt es diesen nicht. Das führt dazu, dass die Stadt St.Gallen übermässig belastet würde. Aber wenn man das Resultat jetzt anschaut, dann sieht man, dass die Stadt St.Gallen immer noch, trotz der Kürzungen, 2,3 Steuerfussprozente erhält. Ich mache das Beispiel zu Flawil, mit 10'000 Einwohnern doch immerhin eine Stadt. Die verliert Fr. 100'000.-. Jetzt kann der Präsident der VSGP kommen und sagen, es gibt immer Verlierer. Ich meine aber, dass man die Realitäten sehen muss und das kann nicht unwidersprochen bleiben. Es ist keine Strafaktion. St.Gallen erhält immer noch netto 2,3 Steuerfussprozente aus dem Finanzausgleich zusätzlich. Und diese Zahlen liegen der Kommission vor und die sind nicht irgendwie herbeigeredet, das ist eine Tatsache bei den Berechnungen. Ich möchte aber auf etwas anderes eingehen. Es wird immer wieder gesagt, dass die VSGP da einhellig dahinter stehe. Ich verweise hier auf das Referat des Vertreters der VSGP, Stefan Frei, in der vorberatenden Kommission. Er hat dort dargelegt, es sei die Sicht einer knapp unterlegenen Minderheit. Das hat er so ausgeführt und hat dort ausgeführt was er im Namen dieser Gemeinden auch als Begründungen gegen den Kürzungsverzicht vorgebracht hat. Ich zitiere hier: Wenn man auf den Kürzungsmechanismen Verzicht nimmt, nimmt es nicht Rücksicht auf die zukünftige Entwicklung der Steuerkräfte der Gemeinden. Auch nicht auf die Sozialstrukturen über die Jahre hinweg. Es ist ein zufälliger Zeitpunkt, der genommen wird, genau für den soziodemographischen Sonderlastenausgleich. Rein zufällig: Stichtag wird der 1. Januar 2014 sein. Willkürlich. Das hat dazu geführt, dass man am ersten Tag auf diesen Kürzungsverzicht zurückgekommen ist, und den Kürzungsmechanismus eingeführt hat. Bis zum zweiten Sitzungstag war dann die Lobbyarbeit der anderen Gemeinden erfolgreich und dann gab es einen Umsturz. Statt 8:7 hiess es nachher 9:6. Ich bitte Sie, aber doch zur Kenntnis zu nehmen, auch innerhalb der Gemeinden gibt es eine starke Minderheit, die klar ausdrückt, dass der Verzicht auf den Kürzungsmechanismus ein Fremdkörper ist, ein willkürlich eingesetzter Fremdkörper zum 1. Januar 2014. Ich bitte Sie, das zu bedenken. Wenn es um den sozialen Frieden unter den Gemeinden geht, dann wäre es wichtig, dass wir hier alle Ausgleichsgefässe gleich behandeln. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | verzichtet darauf, die schriftlich vorliegenden Anträge zu:
mündlich zu bestätigen. Wir haben einen Antrag vorbereitet, da die Fronten in Sachen Finanzausgleich hier heute in diesem Rat sehr klar sind, ziehen wir den Antrag heute zurück. Was gestern als Strafaktion gegen die Städte betitel wurde, ist effektiv eine reine Sparübung gegenüber den Ressourcenschwachen. Wir haben im November mit der 2. Lesung im Rat die Möglichkeit, verschiedene Korrekturen anzubringen und werden uns dann wieder mit einem Antrag melden. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Art. 51 (Übergangsausgleich [c) Übergangsausgleichssteuerfuss]). beantragt im Namen von Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg und in seinem Namen, Art. 51 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Übergangsausgleichssteuerfuss beträgt 157 Prozent.» Es wurde in der gestrigen Diskussion von verschiedener Seite ausgeführt. Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) hat es nicht geschafft, dass die Schere zwischen den finanzstarken Gemeinden und den finanzschwachen Gemeinden sich nicht vergrössert. Regierungsrat und Kantonsrat haben in ihrer Mehrheit die Möglichkeit zur Bildung von sogenannten Steueroasen begrüsst. Verschiedene Gemeinden konnten dank den gesetzlichen Rahmenbedingungen und dem günstigen Umfeld sich mit dem Steuerfuss nach unten bewegen. Das FAG hat in Art. 45 festgelegt, dass der Möglichkeiten bei den finanzschwachen Gemeinden aufzuzeigen sind, was zu unternehmen sei, wenn sich die Steuerbelastung mehr als sechs Prozent über dem Durchschnitt aller Gemeinden beträgt. Diese Situation ist in den letzten Jahren eingetreten. Die Situation wurde wohl im Wirksamkeitsbericht angesprochen, Vorschläge für Massnahmen wurden keine vorgesehen. Die Steuerbelastung bei den Gemeinden mit dem aktuellen Maximalsteuerfuss von 162 Prozent liegt heute 12 Prozent über der Belastung des kantonalen Durchschnitts. Die Bürgerinnen und Bürger in einer Gemeinde mit dem Maximalsteuerfuss müssen im Vergleich zur Gemeinde mit dem tiefsten Steuerfuss 39 Prozent mehr Steuern bezahlen. Mit dem gestrigen Entscheid des Rates, dass die steuergünstigen Gemeinden jetzt neu sogar noch Finanzausgleichsmittel erhalten, geht die Schere nun weiter auf. Wenn wir die Grundsätze des Finanzausgleichs auch nur einigermassen anwenden, ist deshalb für Gemeinden mit den Maximalsteuerfüssen die obere Grenze neu zu definieren. Die Regierung schlägt ja im vorliegenden Nachtrag zum FAG vor, dass der Maximalsteuerfuss aktiviert werden soll. Wenn schon, soll dieser aber auch richtig angesetzt werden. Eine Anpassung des Maximalsteuerfusses auf 157 Prozent, wie dies der Antrag vorsieht, ist nicht nur ein Akt der Solidarität gegenüber den betroffenen Gemeinden, sondern eine logische Folgerung von Ziel und Zweck unseres FAG. Über die finanziellen Auswirkungen der Einführung des Maximalsteuerfusses auf 157 Prozent kann sicher Regierungsrat Klöti Auskunft geben. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Ich möchte zu den Ausführungen zu Scheitlin-St.Gallen doch noch etwas entgegnen und auch dem Votum von Hartmann-Flawil anhängen. Es geht ja nicht darum, jemandem etwas wegzunehmen. Es geht darum, jemandem nicht ganz so viel zu geben. Wir müssen uns bewusst sein, mit der Kürzung beim soziodemographischen Ausgleich muss die Stadt St.Gallen mehr als 4 Mio. Franken Kürzungen in Kauf nehmen. 61 Franken pro Kopf. Trotzdem erhalten sie 3,5 Mio. Franken mehr, als im alten Finanzausgleichsystem, oder umgerechnet 50'000 Franken. Die Stadt St.Gallen hat eine technische Steuerkraft, die liegt 20 Prozent über dem Durchschnitt der Gemeinden in unserem Kanton. Aufgrund dieser technischen Steuerkraft nimmt die Stadt St.Gallen mehr als 30 Mio. Franken pro Jahr ein und wir mögen das der Stadt von Herzen gönnen. Dieser Kantonsrat hat in den letzten Jahren die Infrastrukturen in der Stadt sehr zuvorkommend behandelt. Es wurde investiert. Wir haben zu Kulturanlagen Ja gesagt. Wir haben im ÖV investiert. Die Stadt wird vom Rat sehr gut behandelt, wir haben kein Problem mit der Stadt. Wir erwarten auch nicht, Stadtrat-Cozzio und Stadtpräsident-Scheitlin, dass Sie unserem Rat hier Danke sagen für unsere Grosszügigkeit. Es ist selbstverständlich. Aber ebenso selbstverständlich ist, dass Sie bei diesem Finanzausgleichsgesetz eine gewisse Gerechtigkeit hier walten lassen. Es geht hier nicht gegen die Stadt St.Gallen, es geht hier um einen gerechten Finanzausgleich. In diesem Sinne bitte ich, die Anträge zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen von Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wie können auf fünf Jahre innerkantonalen Finanzausgleich zurückschauen und ein Fazit ziehen. Die Gemeindeautonomie ist unter dem neuen Finanzausgleich grösser geworden. Der neue Finanzausgleich hat Wesentliches zu einem entspannteren Umgang zwischen Kanton und Gemeinden beigetragen. Dort, wo kein entspannter Umgang vorhanden ist, ist zumindest nicht der Finanzausgleich Schuld. Der Kanton hat, entgegen den Berechnungen bei der Einführung des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2008, deutlich weniger Finanzmittel für den Ausgleich aufwenden müssen als geplant. Man sprach damals von 245 Mio. Franken. Wir wissen, mittlerweile sind es etwas mehr als 200 Mio. Franken. Die Gemeinden haben seit 2007, also dem Jahr vor Einführung des neuen Finanzausgleichsgesetzes, bis heute, im Jahr 2013, die durchschnittlichen Steuerfüsse um mehr als zehn Steuerfussprozente senken können. Dies obwohl die verschiedenen Steuergesetzrevisionen den Gemeinden das Steuersubstrat massiv verringert haben. Die Nettoschuld der Gemeinden lag im Jahr 2007 bei 2'400.- Franken pro Kopf über alle Gemeinden hinweg. Oder anders ausgedrückt: Die Nettoverschuldung aller Gemeinden betrug 1,16 Mrd. Franken. Ende dieses Jahres wird die Verschuldung deutlich unter 400 Mio. Franken liegen. Der Wirksamkeitsbericht im letzten Jahr hat die wenigen Schwachstellen des Systems erkannt, und mit der Einführung des soziodemographischen Ausgleichs und einem Ausgleich für die Sonderlasten bei den Lasten für die Sonderschulen zusätzliche Instrumente eingeführt, welche überdurchschnittliche Kosten bei den Gemeinden ausgleichen sollen. Zusammenfassend kann festgehalten werden: Das Finanzausgleichsgesetz ist im Grundsatz positiv zu beurteilen und hat in den ersten fünf Jahren verschiedene Ziele von Verfassung und dem Finanzausgleichsgesetz wesentlich erfüllt. Es ist eine win-win-Situation entstanden. Wenig verständlich ist daher, das mit dem II. Nachtrag nicht nur bewährte Grundsätze teilweise über Bord geworfen werden, sondern auch den Unterschieden in der Steuerbelastung in den Gemeinden nicht entgegengewirkt wird und die Kürzung beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich nicht eingeführt wird. Mit dem II. Nachtrag zum Finanzausgleich verteilt der Kanton gemäss Botschaft der Regierung 18,86 Mio. Franken mehr Mittel an die Gemeinden. Und entgegen Ausführungen in diesem Rat von Vorrednerinnen und Vorrednern, werden nicht die Gemeinden in Globo gestärkt. Trotz des neuen Finanzausgleichs, trotz mehr Mitteln, werden acht Gemeinden weniger Finanzausgleichsmittel erhalten im Vergleich zum jetzigen System. Es werden Ihnen in diesem Rat verschiedene Anträge vorgelegt. Die Anträge Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang möchten die Fehlentwicklungen im II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz korrigieren. Wir werden uns in der Spezialdiskussion dazu melden. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Ich kann es kurz machen. Mein Vorredner Widmer-Mosnang hat sehr vieles gesagt, welches ich nicht nochmals erwähnen möchte. Ich möchte auf einen Punkt eingehen: Es wurde von einem Vorredner gesagt, dass die Gelder, die da frei werden, nur auf acht Gemeinden, sprich auf die ISL-Gemeinden zum Teil verteilt werden können. Würden wir das machen, dann würden aber zusätzlich 3,6 Mio. Franken übrig bleiben, welche der Kanton zu freien Verfügung hat. Sprich der Pott für den Ausgleich, wäre 3,6 Mio. tiefer. Es gibt aber auch die Variante, dass wir diese Gelder dem Ressourcenausgleich zukommen lassen. Dann würden sehr viele Gemeinden von diesem Kanton profitieren. Das ist der Grund, warum ich schon beim Eintreten gesagt habe und jetzt von Widmer-Mosnang wiederholt wurde, stimmen Sie der Kürzung zu. Dann gehen wir mit der Frage, wie wir diese Gelder verteilen, nochmals zurück in die Kommission. Ich bitte Sie, diese Anträge zu unterstützen. Danke. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag ... ist abzulehnen. Der Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zeigt klar, dass der Systemwechsel von 2008 richtig war. Was interessiert, ist nicht der Steuerfuss, sondern die Steuerkraft. Dieses System hat sich bewährt, Die Gemeinden konnten ihre Verschuldung im neuen System massiv reduzieren und gleichzeitig auch ihre Steuerfüsse erheblich senken. Es gibt keinen Grund, das gut funktionierende System nun völlig auf den Kopf zu stellen. Die Studie Schaltegger zeigt klar auf, dass die Disparitäten der St.Galler Gemeinden im schweizweiten Vergleich gering sind. Für einen horizontalen Finanzausgleich besteht daher kein Anlass, zumal er den steuergünstigen Gemeinden massiven Schaden zufügen würde, ohne die Situation der Hochsteuer-Gemeinden wesentlich zu verbessern. Der horizontale Finanzausgleich macht deshalb nur Sinn, wenn man - wie das der linke Flügel der SP fordert - eine generelle materielle Steuerharmonisierung anstrebt, Die Folgen dessen wären anerkanntermassen verheerend für unser Land. Erlauben Sie mir zudem zwei Bemerkungen aus Linthgebieter Sicht, Zum einen weist die Diskussion über vermeintlich steuergünstige St.Galler Gemeinden auf ein sehr begrenztes Weltbild hin, muss man im Linthgebiet doch nur wenige Schritte zur nahen Kantonsgrenze machen, um auf Steuersätze zu treffen, von denen wir St.Galler nur träumen können. Zum anderen ist die Neiddiskussion um Steuerfüsse auch gar nicht wirklich relevant. Entscheidend für unsere Mitbürger ist nicht der Steuerfuss, sondern das frei verfügbare Einkommen. Dabei genügt ein kurzer Blick auf die Landkarte in der entsprechenden CS-Studie, um festzustellen, dass das frei verfügbare Einkommen im St.Galler Linthgebiet - den hohen Wohnkosten sei Dank - wesentlich tiefer ist als z.B. im Toggenburg. Für das Schüren von Neid besteht also überhaupt kein Anlass und für steuerliche Strafaktionen über einen horizontalen Finanzausgleich sowieso nicht, Stehen Sie also ein für einen vernünftigen Finanzausgleich. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission lehnte den Antrag nach langer Debatte Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Der II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz und der II. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung gehören zusammen. Und sie sollen zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Angesichts dieser Prämisse haben alle involvierten Stellen und die Kommission sorgfältige, fundierte und politisch abgestimmte Lösungen formuliert. Der soziodemographische Lastenausgleich wird als neues Instrument eingesetzt. Wir reden insgesamt von einem ausgewogenen System, unter dessen Vorgabe der Kanton rund 230 Mio. Franken auf die Gemeinden verteilen soll. Diese wiederum übernehmen nun neu 100 Prozent der Pflegefinanzierungskosten. Aufgrund der Erfahrungen im Finanzausgleich und auf Basis des Wirksamkeitsberichts dazu können inskünftig Fehlanreize vermieden werden. Über die Jahre hinweg haben sich ausserdem Strukturen in den Gemeinden verändert, was positive Auswirkungen für den Kanton zeitigt. Auf diesem Weg wollen wir weitergehen, zum Wohle des Ganzen. Eine besonnene und politisch verantwortungsgerechte gesetzliche Vorgabe soll also mit den beiden Nachträgen umgesetzt werden. Ich bin froh darüber, dass die grosse Mehrheit der Fraktionen positive Signale für die Debatte aussendet. Ich bin auch froh darüber, dass wir nicht über die Höhe der Steuerfüsse der Gemeinden reden müssen und können. So schaue ich zuversichtlich auf eine konstruktive Detailberatung. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der Antrag Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Wenn wir nach dem Sinn des neuen Gesetzes fragen, dann ist es doch bestimmt jener, dass wir einen Fortschritt machen und nicht einen Schritt zurück oder auf etwas zurückkommen, was sichtlich überlebt hat und was wir zum Glück überstanden haben. Es wäre sogar systemfremd, den wir verfallen ins alte System. Es gibt zu Hauf Berechnungen, die zeigen, dass das neue Finanzausgleichsgesetz übermässige Kosten, insbesondere exogene, abfedert. Gemeinden im Übergleichssteuerausgleichssteuerfuss müssen beachtliche Einschränkungen und viel Aufwand auf sich nehmen, auch wir. Wollen die das überhaupt? Es geht um zwei Gemeinden. Nein. Ich glaube, wir liegen richtig bei 162 Prozent, strukturelle Entwicklungen müssen vor sich gehen können. Wenn wir immer die Bedingungen nach unten setzen, dann ist dieser Druck oder dieser Ansporn aus der Welt. Das ist auch nicht der Sinn dieser Gesetzesvorlage. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Die Spitex-Organisationen und deren Mitarbeitende leisten im ganzen Kanton ausgezeichnete Arbeit, dies sei vorausgeschickt. Wir reden also nur um Kostenbeteiligungen, welche sich verändern. Es werden aktuell nämlich Personen von Kosten entlastet, die es sich durchaus leisten könnten, dies wollen wir ändern. Finanzausgleichgesetz und das Gesetz über die Pflegefinanzierung hängen zusammen, so gesehen müssen die Anpassungen auch verstanden werden. Die Gemeinden sind zu entlasten. Übernehmen Sie doch die Pflegefinanzierung ab dem Jahr 2014 voll und wir wissen um die Dynamik in diesem demografiebedingten Gebiet, daher müssen wir hier eine Massnahme treffen. Für Personen, die über zu wenig finanzielle Mittel verfügen, gibt es andere Instrumente, sie erhalten Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe. Diese Veränderung von 10 auf 20 Prozent ist Teil dieses gesamten Systems dieser Zwillingsvorlage. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | zu Ritter-Sonderegger-Altstätten: Seine juristische Mathematik kann er nachlesen im Büchlein «Kopf und Zahlen 2013», da finden Sie alle diese Tabellen und dann müssen Sie nicht mehr juristische Mathematik machen, sondern echte Mathematik, dann sehen Sie auch diese Unterschiede und Sie sehen, bis wie weit da ausgeglichen wird. Was die Gemeinde Altstätten macht, das ist hier nicht relevant, wenn es um den Finanzausgleich geht. Wenn Sie nämlich nachher über dem Übergangssteuerfuss sind, dann müssen Sie dies anschliessend auch verantworten. Ich gehe davon aus, dass der Kanton diese zusätzlichen Ausgaben nicht bewilligen würde. Das war übrigens einer der Mechanismen, die man ja extra eingeführt hat. Sie können das auch in der Verordnung nachlesen oder entsprechend im Gesetz, dass hier eine Aufsichtsfunktion des Kantons stattfinden wird. Ich bitte Sie, solche Killerargumente nicht anzuwenden, die sind vielleicht gut zu hören, aber in der Realität haben sie für die anderen Gemeinden keine Relevanz. Bitte beachten Sie, was tatsächlich in den Gemeinden passiert, die finanz- oder ressourcenschwach sind. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Die SVP-Fraktion ist einstimmig für den Vorschlag der Botschaft. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | verzichtet darauf, den vorliegend schriftlichen Antrag Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang zu Anhang 2a (Berechnung des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs) mündlich zu bestätigen. Der gestrige Antrag plus der Antrag zu Anhang 2 hat einen sehr direkten Zusammenhang, da ja der Antrag gestern abgelehnt wurde, macht es keinen Sinn, dass wir diesen Antrag aufrecht erhalten und allenfalls dieser sogar noch eine Zustimmung erhält, dann stimmt die Rechnung in der Gesamtsumme dann nicht mehr für den Kanton. Wir ziehen den Antrag zurück. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Ich habe in meinem Votum darauf hingewiesen, dass Regierungsrat Klöti uns noch sagen soll, was das für finanzielle Auswirkungen für den Kanton hat, wenn wir den Maximalsteuerfuss auf 157 Prozent kürzen. Ich habe dazu keine Antwort erhalten. Eine kleine Entgegnung: Er erwähnt, wir würden ins alte System zurückfallen, wir liegen mit 162 Prozent auch fest im Gesetz, wir fallen nicht ins alte System zurück, sondern wir legen das fest in diesem Nachtrag. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich bitte Sie, den Antrag SP-GRÜ-Fraktion abzulehnen. Warum? Die Regierung hat über ihr Schwerpunktprogramm geschrieben: Vielfalt als Stärke. Ist es denn die richtige Strategie die Starken zu Schwächen? Ist Stärke wohl verdächtig in unserem Kanton, der von sieben Nachbarkantonen umgeben ist? Das ist nun einmal das Bild in unserem Kanton. Die Unterschiede im Kanton zu anderen sind vergleichsweise moderat. Ein horizontaler Ausgleich würde die finanzstarken Gemeinden stark belasten und sie damit im interkantonalen Wettbewerb benachteiligen. Der Kanton St.Gallen will aber einzelne steuergünstige Gemeinden erhalten, um im Steuerwettbewerb mit anderen Kantonen bestehen zu können. Die ressourcenschwachen Gemeinden profitieren nicht, da diese bereits heute einen Ausgleich bis auf 94,5 Prozent der durchschnittlichen Steuerkraft erhalten. Sie sehen also: Die Argumente für einen horizontalen Ausgleich fehlen definitiv. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Der Antrag Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang ist abzulehnen. Ich bitte Sie ebenfalls, diesen Antrag abzulehnen. Wir haben in der Kommission lange darüber diskutiert, wir sind hin und hergegangen. Wir haben 1,5 Tage verschiedenste Berechnungen angeschaut und es wurde, Widmer-Mosnang, durchaus glaubhaft erklärt, weshalb und wie dieser Vorschlag der Regierung zu Stande gekommen ist. Es war eine Diskussion zwischen den Gemeinden und der Regierung, welche dazu geführt hat, dass man die Pflegefinanzierung der Gemeinden anlastet und dafür den soziodemographischen Sonderlastenausgleich einführt, wie er jetzt vorliegt. Tinner-Wartau, als Präsident der VSGP, hat das sehr deutlich gesagt vorher: Es wurde einstimmig zugestimmt. Natürlich ist der Kantonsrat nicht gehalten, sich an eine Vereinbarung oder an eine Abmachung zwischen Regierung und Gemeinden zu halten, aber mindestens ein gewisses Gewicht dürfte das haben. Thalmann-Kirchberg, Sie rügen Suter-Rapperswil-Jona, weil sie gesagt hat, es sei eine Strafaktion gegen die Stadt. Da muss ich Ihnen sagen, das ist eine Frage des Standpunktes. Es ist wie beim Hirsch und beim Jäger. Es ist eine Frage, die Wahrnehmung ist einfach unterschiedlich ob sie vor oder hinter dem Jagdgewehr stehen. In diesem Fall stehen ich vor dem Jagdgewehr und befürchte einen Blattschuss. Ich sehe das natürlich auch als ein Halali auf die Stadt. Das ist einfach nicht gerechtfertigt. Die Regierung hat das sehr deutlich begründet, wie das zu Stande gekommen ist. Nun mit der Frage der absoluten Gerechtigkeit zu kommen, in der Politik bestehen viele Vorlagen aus einer ganzen Anzahl Kompromisse. Ich glaube, hier liegt ein ganz guter Kompromiss, ein tragfähiger Kompromiss vor. Die Regierung hat im Zusammenhang mit dem nächsten Wirksamkeitsbericht verschiedene Anhaltspunkte auch aus der Kommission erhalten, hier allenfalls für den nächsten Finanzausgleich Änderungen vorzuschlagen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt den II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz und auch dessen Verknüpfung mit der vollen Übertragung der Pflegefinanzierung an die Gemeinden. Wir erachten das vorgeschlagene Gesamtpaket als einen guten, für alle Seiten tragfähigen Kompromiss. Zugleich wird beim Finanzausgleich das bewährte System weiter verbessert und bei der stationären Pflege werden die Steuerungs- und die Finanzierungshoheit bei den Gemeinden zusammengeführt. Beim Ausbau des Finanzausgleichs ist es gelungen, den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden. Die Stadt St.Gallen mit ihren zentralörtlichen Leistungen darf mit Mehreinnahmen in Millionenhöhe aus dem Finanzausgleichs rechnen. Ein starkes Zeichen des ganzen Kantons für seinen Hauptort. Auch die ressourcenschwächeren, ländlichen Gemeinden des Kantons profitieren erheblich von zusätzlichen Mitteln aus dem Finanzausgleich. So erhalten zum Beispiel die zwölf Toggenburger Gemeinden jährlich neu über 66 Mio. Franken aus dem Finanzausgleich. Das sind nochmals 2,6 Mio. Franken mehr als heute. Schliesslich können auch die finanzstarken Gemeinden den Kompromiss mittragen. Sie erhalten zwar keine Beiträge aus dem Finanzausgleich, doch ihre wichtigsten Anliegen werden berücksichtigt. Es gibt keinen horizontalen Finanzausgleich, die Belastung der Kantonsfinanzen bleiben vertretbar und die Instrumente des Finanzausgleichs bleiben so, dass Fehlanreize bei den Empfängern vermieden werden können. Was den II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz aber vor allem auszeichnet ist, dass es gelingt, die Erkenntnisse aus dem Wirksamkeitsbericht 2012 und die Forderungen dieses Rates umzusetzen und dabei den Zielen und Grundsätzen des modernen St.Gallen Finanzausgleichs treu zu bleiben. Der Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zeigt klar, dass der Systemwechsel von 2008 mit dem neuen Fokus auf den Ausgleich von Ressourcendisparitäten und die Ausrichtung der Instrumente auf exogene, nicht beeinflussbare Disparitäten richtig war. Die St.Galler Gemeinden konnte ihre Verschuldung in den vergangenen Jahren massiv abbauen und gleichzeitig wurden die Gemeindesteuerfüsse auf breiter Front reduziert. Die CVP-EVP-Fraktion trägt den Systemwechsel von 2008 weiterhin mit Überzeugung mit und sie lehnt Anträge ab, die den Zielen und Grundsätzen des neuen Finanzausgleichs entgegenlaufen und die wieder zurück zum überwunden geglaubten alten System wollen. Die CVP-EVP-Fraktion wehrt sich deshalb gegen die Einführung eines horizontalen Finanzausgleichs, gegen einen Ausbau des individuellen Sonderlastenausgleichs (ISL) und gegen die Rückkehr zu einem System mit einem Maximalsteuerfuss. Umso mehr begrüsst werden die Anpassungen des II. Nachtrags. Mit der Einführung des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs wird die Mehrbelastung der Gemeinden durch die volle Übertragung der Pflegefinanzierung abgefedert. Die Stärkung des Sonderlastenausgleichs Schule, ein zentrales Anliegen der CVP-EVP-Fraktion, ist überdies ein echter Fortschritt im Finanzausgleich. Bei der Ausgestaltung und Höhe des Sonderlastenausgleichs für die Stadt St.Gallen, beim Verzicht auf die Kürzung nach Steuerkraft beim soziodemografischen Sonderlastenausgleich, bei der Beibehaltung eines zusätzlichen Ausgleichs im Bereich Schule, exklusiv für ISL-Gemeinden, und bei der Weiterführung des Übergangsausgleichs handelt es sich weniger um sachpolitische Zwänge, als um realpolitische Massnahmen zur Kompromissfindung zum Vorteil aller Beteiligten. Die ersten beiden Massnahmen bewirken, dass die hohen Zusatzlasten durch die Übernahme der Pflegefinanzierung in den Städten St.Gallen, Wil und Buchs abgefedert werden. Von den letzten beiden Massnahmen profitieren jene Gemeinden, die einen Steuerfuss von 145 Prozent oder mehr erheben müssen. Die CVP-EVP-Fraktion sieht zwar die problematischen Seiten dieser Instrumente und sie erwartet vom Wirkungsbericht 2016 Aussagen darüber, ob es zu Fehlanreizen gekommen ist. In der aktuellen Situation sind diese Instrumente nötig, damit gezielt die betroffenen Städte und die ressourcenschwachen Gemeinden von zusätzlichen Mitteln profitieren können. Etwas irritierend ist in diesem Zusammenhang, dass dieses Entgegenkommen zu Gunsten der ressourcenschwachen Gemeinden vereinzelt mit Zusatzforderungen und mit einer versuchten Strafaktion gegen die Städte St.Gallen und Wil quittiert wird. Von CVP-EVP-Fraktion werden zwei Punkte des II. Nachtrags kritisch beurteilt: Zum einen wird das Prinzip dem Finanzausgleich an exogenen Disparitäten auszurichten beim soziodemografischen Sonderlastenausgleich nicht konsequent umgesetzt. Aus diesem Grund soll die Regierung spätestens im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsbericht dem Kantonsrat einen Vorschlag unterbreiten, wie der soziodemografischen Sonderlastenausgleich auf exogene, nicht beeinflussbare Faktoren ausgerichtet werden kann, am besten mit Hilfe eines sogenannten Sozialindexes. Zum andern erwartet die CVP-EVP-Fraktion, dass die Regierung ebenfalls spätestens mit dem nächsten Wirksamkeitsbericht dem Kantonsrat Lösungen aufzeigt, wie der Sonderlastenausgleich für die Stadt St.Gallen von jenen Gemeinden und eventuell angrenzenden Kantonen getragen werden kann, die auch tatsächlich von Zentrumsleistungen der Stadt St.Gallen profitieren. Sollte sich ein globaler Ansatz als schwierig erweisen, sollten auch sektorspezifische Lösungen in Erwägung gezogen werden. Die CVP-EVP-Fraktion freut sich, dass die von ihr eingebrachten Aufträge an die Regierung bereits in der vorberatenden Kommission Mehrheiten fanden. Zum Schluss ein paar wenige Aussagen zur Übertragung der Pflegefinanzierung an die Gemeinden: Die vorgeschlagenen Anpassungen, sowohl die finanziellen als auch die materiellen Änderungen werden von der CVP-EVP-Fraktion unterstützt. Die Weiterführung des bisherigen Abwicklungsmodells und die Lösung in Sachen Zuständigkeitserklärung überzeugen. Auch die Erhöhung des Selbstbehalts bei der ambulanten Pflege von 10 auf 20 Prozent wird mitgetragen. Zum einen werden damit die Gemeinden entlastet und zum anderen wird die Entscheidung zwischen ambulanter und stationärer Pflege bei einer derart kleinen Differenz kaum ungewollt beeinflusst. In aller Deutlichkeit fordert die CVP-EVP-Fraktion allerdings, dass bei der Festlegung einheitliche Qualitätsstandards bei stationären Pflegeeinrichtungen lediglich Mindeststandards im Sinne minimaler Basisqualität vorgeschrieben und im Rahmen von breit abgestützten Vernehmlassungsverfahren festgelegt werden. Die entsprechenden Anträge werden auch von der vorberatenden Kommission unterstützt. Fazit: Das Volumen für den Finanzausgleich in der Höhe von rund 230 Mio. Franken ist erheblich und es wird mit der jetzigen Vorlage nochmals über 20 Mio. Franken erhöht. Anträge auf weitergehende Erhöhung des Gesamtvolumens trägt die CVP-EVP-Fraktion nicht mit, denn zum einen darf die Kantonskasse nicht noch mehr belastet werden, und zum andern zeigt der Wirksamkeitsbericht, dass zusätzliche Mittel für den Finanzausgleich auch nicht benötigt werden. Über dies ist zu bedenken, dass die Gemeinden aus dem Entlastungspaket 2013 noch immer in der Pflicht sind mehrere Mio. Franken zu übernehmen. Es macht daher wenig Sinn, in der aktuellen Vorlage weitere Mittel in den Finanzausgleich zu geben, nur um in einem nächsten Schritt denselben Gemeinden wieder Geld zu entziehen. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt den II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz und die Verknüpfung mit der vollen Übertragung der Pflegefinanzierung an die Gemeinden. Der Kompromiss gemäss Regierung und vorberatender Kommission verdient unsere Unterstützung. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die FDP-Fraktion dankt der Regierung und den beteiligten Ämtern für die Gesetzesvorlagen und die umfassenden Berechnungsbeilagen dazu. Erfreut nimmt die FDP-Fraktion zur Kenntnis, dass sich der Systemwechsel vom 1. Januar 2008 auf das neue Finanzausgleichsgesetz im Grundsatz bewährt und den Gemeinden eine grössere finanzielle Autonomie gebracht hat. Wie bei jeder Korrektur des Finanzausgleichsgesetzes wird es Gemeinden geben, die besser fahren und andere die eher zu den Verlierern gehören. Die regelmässigen Wirksamkeitsberichte sollen gewährleisten, dass die Ausgleichsgelder dahin fliessen, wo sie gebraucht werden und laufend Justierungen vorgenommen werden können. Das spontane Korrigieren einzelner Ausgleichsbestandteile führt andernorts zu Verwerfungen, welche das ganze Gefüge wieder verändern. Die beiden Vorlagen bieten Gewähr, dass, soweit mit aktuellem Zahlenmaterial beurteilbar, grösstmögliche Ausgleichwirkung erzielt wird. Fehlanreize sowie Optimierungsbedarf wurden in den bisherigen Wirksamkeitsberichten erkannt und in diesem II. Gesetzesnachtrag aufgenommen. Ebenso wurden die Forderungen des Kantonsrates, welche im Rahmen der Beratung des Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz 2012 erhoben wurden, in dieser Vorlage umgesetzt. Es sind dies ein vermehrter Ausgleich der Schulkosten der Gemeinden, der soziodemografische Lastenausgleich und die Reaktivierung des Übergangsausgleichs als Mittel für eine Deckelung des Maximalsteuerfusses für die finanzschwächsten Gemeinden. Es ist sicher sinnvoll, dass im Ausgleichsgefäss «Individueller Sonderlastenausgleich» weiterhin übermässige Belastungen im Bereich der Schulkosten möglich sind. Der Bereich ISL aber ist nicht Bestandteil des Gesetzes, sondern der Verordnung zum Finanzausgleichgesetz, welcher durch die Regierung angepasst werden muss. Der soziodemografische Sonderlastenausgleich ist ein neues Ausgleichsinstrument. Er entlastet Gemeinden mit regionalen Zentrumsfunktionen und er bietet andererseits Gewähr, dass die Pflegefinanzierung durch die Gemeinden vollständig übernommen werden kann. Hier ist darum auf einen Kürzungsmechanismus zu verzichten, was heisst, dass die Entwicklung dieses Lastenausgleichs im nächsten Wirksamkeitsbericht 2016 nochmals genau beurteilt werden muss. Sicher ist hier darauf zu achten, dass künftig exogene, das heisst nicht selber messbare Messgrössen dem Beiträge zu Grunde liegen. Aktuell ist der ja Nettoaufwand Berechnungsgrundlage. Die Beilagen zum Thema horizontaler Finanzausgleich zeigen klar auf, dass der Kanton St.Gallen mit dem aktuellen Finanzausgleichssystem viele Komponenten eines horizontalen Ausgleichs zwischen den Gemeinden indirekt bereits vollzieht, und dass die Disparitäten zwischen den Steuerfüssen in unserem Kanton vertretbar sind. Ebenso wird aufgezeigt, dass ein horizontaler Ausgleich nicht den schwächsten Gemeinden zu Gute käme, sondern lediglich zu einer Schwächung der leistungsstarken Gemeinden führen würde. Die FDP-Fraktion lehnt einen direkten horizontalen Ausgleich im bestehenden Ausgleichsmodell ab. Die Beibehaltung des Maximalsteuerfusses und damit eines Übergangsausgleichs schützt Gemeinden vor einem übermässigen Anstieg des Steuerfusses. Diese festzulegende Prozentzahl, wie auch die 145 Steuerprozent, die eine Gemeinde mindestens erheben muss, damit sie Gelder aus der zweiten Stufe erhält, sind zwar systemwidrig, in der momentanen Situation aus finanziellen Gründen aber nicht flexibel gestaltbar - es ist ein Bestandteil des Entlastungspakets. Die Anpassungen im Finanzausgleich führen zu Mehrkosten von rund 20 Mio. Franken für den Kanton. Daher wird die Finanzausgleichsvorlage mit der Vorlage zum II. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung und auch mit dem Entlastungsprogramm des Kantons verknüpft. Hauptpunkt dieser Vorlage ist die vollständige Übernahme der effektiven Pflegefinanzierungskosten durch die Gemeinden von bisher 60 auf neu 100 Prozent, was eine markante Entlastung von 25 Mio. Franken für die kantonalen Finanzen bedeutet. Bereits jetzt ist absehbar, dass in diesem Bereich erhebliche Kostensteigerungen zu erwarten sind. Die Frage stellt sich, wie lange die Öffentlichkeit in der Lage ist, diese enormen Kostensteigerungen zu tragen und wo sie die Möglichkeiten hat, hier regulierend einzugreifen. Sicher gehört da die zukünftige Qualität des Pflegewesens dazu. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es unerlässlich, dass sich ein Gremium mit strategischen Überlegungen zu den kommenden demografischen Herausforderungen befasst. Die jetzt schon bestehende Fachkommission für Altersfragen soll hier massgeblich beigezogen werden. Bauliche und betriebliche Qualitätsvorgaben müssen auf ein Minimum beschränkt sein. Wettbewerbsbedingte Zusatzleistungen sollen durch die Gemeinden und die Heime selber bestimmt werden können. Die beiden Vorlagen sind aufeinander abgestimmt und gut austariert. Wenn einzelne Elemente verändert werden, entstehen in anderen Gefässen wieder nicht absehbare Auswirkungen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Zum Finanzausgleichsgesetz: Die beiden Nachträge zu den Gesetzen sind ja an sich aus willkürlichen Gründen miteinander verknüpft. Die Begründung liegt alleine im Auftrag des Kantonsrates bezüglich des Sparpaketes III, darum trennen wir was getrennt werden muss, und ich spreche zum Finanzausgleichsgesetz. Hier verweise ich zuerst auf das Verfassungsziel, das die Leitlinie für unsere Beratungen sein sollte. In Art. 85 der Kantonsverfassung steht: «Der Finanzausgleich hat zum Ziel den politischen Gemeinden die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, finanzielle Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern und übermässige Belastungen der Gemeinden auszugleichen.» Die heutige Vorlage erfüllt aus unserer Sicht diese Vorgaben nicht. Der Ursprung dieser Vorlage liegt ja in den Beratungen gerade ungefähr vor einem Jahr beim I. Nachtrag, da gab es intensive Diskussionen in der Kommission und anschliessend wurden verschiedene Aufträge überwiesen, es wurde für das Jahr 2013 ein Übergangsrecht geschaffen. Betrachten wir jetzt die Umsetzung dieser Aufträge, so können wir feststellen, dass im Bereich der Sonderlasten «Schule» eine gute Basis vorgelegt wird für die bessere Berücksichtigung der spezifischen Belastungen durch eine überdurchschnittliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern. Hier ist klar, die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt diese Regelungen. Auch bei der Begrenzung des Steuerfusses nach oben wurde richtigerweise die Rückfallebene Übergangssteuerausgleich wieder genutzt, ich komme zum Schluss nochmals darauf zurück, die zeitliche Begrenzung ist hierzu noch eine offene Frage und die Umsetzung, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, mit einem festen Übergangssteuerfuss. Der neue soziodemografische Ausgleich wird in der Ausgestaltung unterstützt, auch wenn er eher kompliziert daher kommt, ist er doch zielführend. Wir unterstützen aber den Kommissionsauftrag, damit beim nächsten Wirksamkeitsbericht der Beizug eines Sozialindexes als Berechnungsgrundlage begutachtet wird und allenfalls vorgeschlagen wird. Hier stellen wir einfach fest, dass der fehlende Kürzungsmechanismus zu einer massiven Verzerrung führt, dazu später. Bei den Aufträgen hat es zwei Problembereiche. Der Bereich der Abgeltung zentralörtlicher Lasten der Stadt St.Gallen. Hier stellen wir fest, dass es einen vollständigen Strategiewechsel gab. Im I. Nachtrag hat die Regierung einen Lastenausgleich, ein Ausgleich der zentralörtlichen Lasten der Stadt St.Gallen mit einem Perimeter von Wil bis Altstätten vorgeschlagen. Der Auftrag an die Regierung lautete eigentlich, die Berechnungsgrundlagen zu betrachten, und nicht diesen als Ausgleich, diese Abgeltung zentralörtlicher Lasten vollständig zu streichen. Begründung für diese Streichung, diese 180-Grad-Drehung, liefert ein Gutachten von Herrn Rainer Eichenberger. Wenn man dort die Kürzestfassung betrachtet, dann ist es wirklich verheerend, wenn man mit diesem Gutachten diesen Strategiewechsel begründen würde. Er sagt eigentlich, die Stadt müsse nichts anbieten. Wenn sie trotzdem anbietet, dann soll sie es selber bezahlen. Das ist die Kürzestfassung dieses Gutachtens. Wenn Sie das jetzt überlegen auf die Abmachungen die der Kanton St.Gallen mit Thurgau, mit den beiden Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden gemacht hat, im Bereich der Kultur beispielsweise. Wenn Sie da überlegen, dann kommen diese drei Kantone mit Fug und Recht und werden sagen: Wir zahlen doch auch nichts. Die Stadt St.Gallen, die müsste das ja gar nicht anbieten. Wenn sie es anbietet, dann soll sie es selber bezahlen. Das ist wirklich ein absoluter Knieschuss, den sich der Kanton St.Gallen hier leistet, wenn er darauf einsteigt. Ich bin ausserordentlich froh, dass die Kommission doch noch die Kurve gekriegt hat und einen Auftrag jetzt an die Regierung übermittelt, die Einführung dieses Lastenausgleichs mit dem nächsten Wirksamkeitsbericht vorzuschlagen. Wenn wir das nicht machen, dann müssen wir uns nicht verwundern, wenn die umliegenden Kantone nichts mehr zahlen möchten im Bereich Kultur, Infrastruktur und Sport. Der Zweite betrifft wiederum den horizontalen Finanzausgleich. Das ist das Gutachten der Universität St.Gallen mit Herrn Schaltegger an der Spitze. Er macht ja auch das Steuermonitoring für die Regierung des Kantons St.Gallen. Hier ist ja die Grundlage davon der Steuerwettbewerb, hier wird verglichen wo wir noch irgendwelche sogenannte Rankingprobleme haben. Wo man noch ansetzen müsste. Das macht er auch beim Gutachten zum horizontalen Finanzausgleich. Seine Argumentation bezieht sich nur praktisch ausschliesslich auf den Steuerwettbewerb. Hier werden sogenannte Oasen in der Wüste des Kantons St.Gallen stipuliert und gefordert. Oasen, die tiefe Steuerfüsse haben müssen. Wir haben die Realität. Die tiefsten sind etwa die Hälfte des aktuellen Gemeindesteuerfusses. Soweit sind wir jetzt gekommen. 162 und 80. Das Gutachten Schaltegger, wenn man das wiederum als Basis nimmt für die Diskussionen auf nationaler Ebene, wenn Regierungsrat Martin Gehrer in den nächsten Monaten diskutieren muss mit den Geberkantonen beim nationalen Finanzausgleich und dort verlangen wird, dass die Kantone steuertechnische gute Grundlagen haben. Sie haben gute Grundlagen, sie haben eine Steuerkraft. Wenn dann Regierungsrat Martin Gehrer kommt und sagt, wir möchten, dass ihr weiterhin zahlt. Kantonsintern ist die Basis ein Gutachten, das sagt, wir brauchen Steueroasen, und mit Fug und Recht könnten dann Kanton Zug, Zürich oder Genf kommen und sagen, wir zahlen doch auch nichts daran. Der Kanton St.Gallen kann es ja auch ohne. Das ist einfach eine schizophrene Haltung. Entweder stehen wir dazu, dass es einen Ausgleich braucht zwischen den finanzkräftigen Kantonen oder Gemeinden, oder sonst stehen wir nirgends dazu. Im Kanton St.Gallen nicht, aber auch national nicht. Dann können wir auf unsere 398 Mio. Franken aus dem Ressourcenausgleich verzichten. Das ist doch die Realität. Wenn wir an diese Realität vorbeischauen und sagen, es braucht keinen horizontalen Finanzausgleich, dann ist es wirklich desaströs. Das Resultat der Kommission nach den Beratungen: Der horizontale Ausgleich wurde abgelehnt. Es gibt keinen Kürzungsmechanismus beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich. Das führt tatsächlich zu Absurdistan. Es gibt eine Gratiszeitung, die hat jeden Tag eine Rubrik Absurdistan. Da bitte ich Suter-Rapperswil-Jona gut zuzuhören. Sie hat vorhin gesagt, dass die finanzstärksten, ressourcenstärksten Gemeinden nichts erhalten werden. Das stimmt schlicht und einfach nicht. Die steuergünstigste Gemeinde des Kantons St.Gallen, Balgach, wird aus dem Finanzausgleich Fr. 36'000.- erhalten. Das ist eine kleine Gemeinde. Sie wird dort Gelder erhalten, weil es keinen Kürzungsmechanismus gibt. Auch Rapperswil-Jona, gemäss den Zahlen, wird noch Fr. 5'000.- erhalten. Das ist marginal, aber das ist Absurdistan, wenn die finanzkräftigsten Gemeinden noch Geld erhalten. Das ist nicht der Zweck und der Sinn des kantonalen Finanzausgleichgesetzes. Dann bleibt noch eine grundsätzliche Frage offen, da bitte ich auch das zur Kenntnis zu nehmen. Im Ursprung wurde das Finanzausgleichsgesetz dynamisch ausgestaltet. Es gab da drin kein Element, das festgelegt worden ist. Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, dann bewegt sich der Finanzausgleich. Jetzt müssen wir feststellen, wir haben jetzt neu drei feste Teile eingefügt. Das wird dazu führen, dass es im nächsten Wirksamkeitsbericht heissen wird, es gibt sogenannte Umgehungsmechanismen. Man hat ihr Anreize, es gibt Fehlanreize, weil die Gemeinden eben mit festen Grössen rechnen können. Die festen Grössen sind beim partiellen Steuerfussausgleich von 145 Prozent. Hier wurde in der Kommission schon moniert, dass es hier Fehlanreize gibt. Es gibt ein weiteres, jetzt festes Element, das ist der Übergangsausgleich. Der wird jetzt bei 162 einfach einmal festgelegt. Im Finanzausgleichgesetz des Ursprungs war das wiederum auch ein dynamischer Teil, der angepasst worden wäre. Dazu auch der fehlende Kürzungsmechanismus: Hier geht man davon aus, dass die jetzige Situation, da hat Stefan Frei als Vertreter der VSGP richtig in der Kommission gesagt, man geht vom Zeitpunkt heute aus und blendet alles aus, alle Entwicklungen in den nächsten Jahren, wenn man auf den Kürzungsmechanismus verzichtet. Der aktuelle Stand der Beratung ist aus unserer Sicht noch völlig unzureichend. Sie haben verschiedene Anträge. Wie Sie sehen, es braucht Korrekturen. Das Ziel der Verfassung wird sonst nicht erreicht. Das Ziel ist, die Unterschiede zu verringern und nicht, wie wir es jetzt als Grundlage haben, zu vergrössern. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten. Auch ich werde das Votum für beide Vorlagen gemeinsam abgeben. Am 1. Januar 2008 wurde das aktuell geltende Finanzausgleichsgesetz in Vollzug gesetzt. Mit dem neuen Finanzausgleichgesetz wurde ein grundsätzlicher Systemwechsel vollzogen indem verstärkt auf den Ausgleich exogener Disparitäten fokussiert wird und die tatsächlichen Aufwände weniger Beachtung finden. Der Wirksamkeitsbericht aus dem Jahr 2012 zum Finanzausgleichgesetz zeigt, dass sich dieses in den ersten fünf Jahren seiner Anwendung grundsätzlich bewährt hat. Der Bericht weist aber auf Optimierungspotenzial hin. Um diese Verbesserungen umzusetzen unterbreitete die Regierung dem Kantonsrat zusammen mit dem Wirksamkeitsbericht vergangenen Jahres verschiedene Änderungsvorschläge als Nachtrag. Der Kantonsrat, wie Ihnen sicherlich noch bekannt, folgte den Vorschlägen der Regierung nur teilweise und hat gemäss Art. 62 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates dem Rat einen schriftlichen Bericht unterbreitet, in welchem beantragt wurde, diese in den Grundzügen zu ändern. Dies hatte dann auch im Parlament eine Mehrheit gefunden. Im weiteren hat die damalige Kommission die Regierung beauftragt, mit der Überweisung der Kommissionsmotion 42.12.14 in einem zweiten Nachtrag zum Finanzausgleichgesetz verschiedene Themenkreise zu bearbeiten. Mit dem vorliegenden zweiten Nachtrag kam die Regierung diesem Auftrag nach und unterbreitete dem Rat zu allen Themen Vorschläge. Es wird ein soziodemographischer Sonderlastenausgleich eingeführt, der über durchschnittliche Belastung der Gemeinden in den Bereichen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, Sozialhilfe sowie stationärer und ambulanter Pflegeausgleich. Weiter werden schulische Sonderlasten verstärkt berücksichtigt, indem der Sonderlastenausgleich der Schule erhöht und um ein separates Gefäss für Schülerinnen und Schüler in den Sonderschulen ergänzt wird. Zur Begrenzung der maximalen Steuerbelastung während des Übergangs wird der Übergangsausgleich reaktiviert. In zwei Themen wird keine Veränderung gegenüber dem Status quo vorgeschlagen. So sollen die zentralörtlichen Leistungen der Stadt St.Gallen nach wie vor pauschal durch den Kanton abgegolten und auf die Einführung eines horizontalen Ausgleichsinstrument verzichtet werden. Diese Modifikationen führen jedoch zu einem erhöhten Mittelbedarf. Zur Kompensation der Mehrbelastung des Kantons wollte der Kantonsrat daher die Restfinanzierung der stationären Pflege im zweiten Schritt vollständig an die Politischen Gemeinden übertragen. Der erste Schritt wurde aufgrund des Sparpakets II ab dem 1. Januar 2013 umgesetzt. Seither übernehmen die Gemeinden 60 Prozent und der Kanton 40 Prozent der Restkosten für die stationäre Pflege. In einem zweiten Schritt sollen ab dem Januar 2014 die Restkosten zu 100 Prozent den Gemeinden übertragen werden. Ich komme somit zu den Ausführungen im Bereich der Pflegefinanzierung. Da den Gemeinden mit der stationären Pflegefinanzierung ein namhafter Mehrbelastungsbetrag betragen wird, erscheint es im Kontext des allgemeinen Spardrucks gerechtfertigt, im Zug der Anpassung der Lastenverteilung die Beteiligung der Leistungsbezügerinnen und -bezüger auf das bundesrechtliche zusätzliche Maximum für die Finanzierung anbelangter Pflegeleistungen anzuheben. Aus Anlass der Verschiebung finanzieller Lasten im Pflegebereich wurde auch das Gesetz über die Pflegefinanzierung überprüft. Dies ist seit dem 1. Januar 2011 in Vollzug. Bis jetzt liegen somit Erfahrung und Erkenntnis seit zwei Jahren Umsetzung vor. Eine eigentliche Überprüfung ist erst nach fünf Jahren vorgesehen. Logistisch sind im II. Nachtrag zum Finanzausgleichgesetzt verschiedene, sachlich verbundene Elemente miteinander verknüpft. So soll einerseits das Finanzausgleichsgesetz angepasst und gleichzeitig das Gesetz über die Pflegefinanzierung mit der erwähnten Anteilserhöhung an die Gemeinden, das Sozialhilfegesetz im Bereich Abschaffung interkantonaler Kostenersatzpflicht und das Gemeindegesetz im Bericht Nachführung Reduktion Anzahl Gemeinden, Doppelgewichtung der Sonderschülerinnen und -schüler, revidiert werden. Mit dem II. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung sollen weitere Anpassungen im Pflegefinanzierungsgesetz insbesondere bezüglich Verfahren vorgenommen werden. Daneben soll eine Revision des Ergänzungsleistungsgesetz (Mitwirkungspflicht), des Sozialhilfegesetzes (Qualitätsanforderung an Pflege und Betreuung und Qualitätsprüfung) sowie des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebund über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Bereich der Verantwortlichkeiten erfolgen. Die vorgeschlagenen Anpassungen im Finanzausgleichsgesetz und im Pflegefinanzierungsgesetz führen zu einer Nettoentlastung nach der Beratung in der Kommission für den Kanton von 4,6 Mio. Franken. Davon tragen die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger netto rund 1,6 Mio. Franken. Die Frage der Kompensation der Mehrlasten der Gemeinden ist nicht Gegenstand dieser Vorlage, dies wurde, wie Ihnen sicherlich noch bestens bekannt ist, im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket ausführlich diskutiert und entsprechend angerechnet. Die Kommission hat für die Beratung dieses Geschäfts am 19. August 2013 und am 26. August 2013 getagt. An der Beratung nahmen nebst dem Departementsvorsteherin des Departementes des Innern die Generalsekretärin, Dr. Anita Dörler, wie auch der Leiter des Amtes für Gemeinden, Dr. Lukas Sommermatter, an der Beratung teil. Da das Pflegefinanzierungsgesetz zur Beratung anstand, war auch die Leiterin des Amtes für Soziales, Andrea Lübberstedt, an die Kommissionssitzung eingeladen. Abgerundet wurde der Kreis der Fachpersonen in Folge der Finanzlast des Geschäftes durch Niklaus Fuchs, Mitglied aus dem Generalsekretariat des Finanzdepartementes plus die Protokollführer. Nach Art. 52 unseres Geschäftsreglementes wurden als externe Referenten Herr Gemeindepräsident Stefan Frei, Jonschwil eingeladen. Er präsidiert die VSGP-interne Arbeitsgruppe Gesundheit und war in diesem Kontext vor allem im Bereich der Pflegefinanzierung stark in die Ausarbeitung dieser Botschaft involviert. Ich komme zu ein paar allgemeinen Überlegungen. Die vorliegende Botschaft hat im Vorfeld der Beratung die Gemüter einiger Interessensvertreter erhitzt, so z.B. die Vertreter der ISL-Gemeinden, die auch zahlreich in der vorberatenden Kommission Einsitz nahmen. Aus Betroffenheit waren selbstverständlich auch sehr viele Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte, aber auch Vertreter aus der Stadtregierung in dieser Kommission anwesend. Auch die VSGP war in der Vorbereitung sehr stark in diesen langen Prozess eingebunden. Die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidenten hat ihr Wirken zu diesem Geschäft an der Generalversammlung vom 24. Mai 2013 von ihren Mitgliedern abgesegnet und somit eine grosse Zustimmung erhalten. Nebst der umfassenden Botschaft wurden der Kommission folgende Studien und Berichte zur Verfügung gestellt. Es wurde ein Bericht erstellt über die Zentrumslasten der Stadt St.Gallen. Es gab eine Plausibilisierung zu dieser Studie von ECO-Plan. Es gab ein Gutachten für den horizontalen Finanzausgleich, aufgeteilt in zwei Teilaufträge. Und es gab wiederum eine Stellungnahme zur Plausibilisierung in der Frage der Zentrumslasten der Stadt St.Gallen. Im Weiteren wurden enorm viele Zahlenbeispiele gerechnet. Das war sogar für mich, als Mitglied der Finanzkommission, grenzwürdig. Wir wurden zeitweise im Tagesrhythmus mit neuen Zahlen bedient. Diese Bedienung erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch von Mitgliedern der vorberatenden Kommission und das Amt für Gemeinden hat das in einer sehr speditiven Art und Weise unverzüglich zugestellt. Ich komme zu ein paar inhaltlichen Bemerkungen zu diesem Geschäft. Es soll erwähnt sein, dass die Beratung nach dem ersten Kommissionssitzungstag völlig anders aussah, als sie heute von der vorberatenden Kommission vorgestellt wird. Nach einem knappen Rückkommen durch meinen Stichentscheid hat die Kommission die Auffassung vertreten, dass dieses komplexe Werk in den Grundsätzen nicht abzuändern sei. Weil man klar festgestellt hat, mit jedem drehen, und wenn es auch nur so wenig ist von einem Rädchen, hat es Auswirkungen auf grosse Räder. In diesem Kontext ist die Kommission zum Schluss gekommen, die Vorlage mehr oder weniger im unveränderten Zustand, wie sie von Regierung und andern Involvierten ausgearbeitet wurde, zu belassen und selbstverständlich im nächsten Wirksamkeitsbericht im Jahr 2016 diese Anpassungen kritisch zu hinterfragen. Zu intensiven Diskussionen in der Kommission führte vor allem die Frage, ob finanzstarke Gemeinden einen ungekürzten Lastenausgleich für überdurchschnittliche Sozialkosten erhalten sollen. Eine Kommissionsminderheit war der Ansicht, dass finanzstarke Gemeinden diese Lasten selbst tragen könnten. Eine Kommissionsmehrheit setzte sich aber mit der Ansicht durch, dass die Soziallasten in allen Gemeinden künftig stark steigen werden. Mit der Pflegefinanzierung übernehmen alle Gemeinden neu ein grosses Finanzvolumen, von der Zeit rund 60 Mio. Franken pro Jahr. Der Antrag aus der Mitte der Kommission, einen direkten horizontalen Ausgleich von den finanzstarken zu den finanzschwachen Gemeinden einzuführen, wurde ebenfalls abgelehnt. Die Kommission diskutierte im Weiteren auch eingehend wie viel Prozent der überdurchschnittlichen Schul- und Soziallasten ausgeglichen werden sollen. Schliesslich setzte sich auch hier der Vorschlag der Regierung durch, wonach der Kanton 55 Prozent der Soziallasten und 65 Prozent der Schullasten ausgleicht, sofern sie überdurchschnittlich sind. Des Weiteren hat sich die Kommission für einen Übergangsausgleich ausgesprochen. Dieser soll besonders finanzschwache Gemeinden schützen, wenn der Steuerfuss auf über 162 Prozent ansteigt, und ihnen Zeit geben um ihre Strukturen anzupassen. Der Übergangsausgleich gilt befristet bis ins Jahr 2022. Noch eine Überlegung zum Pflegefinanzierungsgesetz: Eine klare Mehrheit der Kommission sprach sich angesichts der finanzpolitischen Lage dafür aus, dass die Spitexbezügerinnen und -bezüger künftig mehr an die Pflege zahlen müssen. Bis maximal 16 Franken am Tag. Bislang lag das Maximum bei 8 Franken pro Tag. Die Differenz übernahmen bisher die Gemeinden. Sie sollen nach Ansicht der Kommission gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel aber finanziell entlastet werden. Sollten die Pflegebedürftigen die Mehrbelastung nicht tragen können, finanziert der Kanton über die Ergänzungsleistungen oder die Gemeinden über die Sozialhilfe. Die Kommission sprach sich auch klar für eine minimale Qualitätsvorgabe für Pflegeheime aus. Diese sollen neu im ganzen Kanton gelten. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Wirksamkeitsbericht 2012 zeigt, dass sich das Finanzausgleichsgesetz in seiner Anwendung grundsätzlich bewährt hat. Mit der Kommissionsmotion «Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz» erhielt die Regierung den Auftrag, in einem II. Nachtrag verschiedene Themenkreise zu bearbeiten. Konkrete Vorschläge liegen vor, unter anderem die Einführung des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs. Damit werden die überdurchschnittlichen Belastungen der Gemeinden in den Bereichen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, Sozialhilfe sowie stationäre und ambulante Pflege ausgeglichen. Weiter werden schulische Sonderlasten verstärkt berücksichtigt, in dem der Sonderlastenausgleichschul erhöht wird und durch ein separates Gefäss für die Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen ergänzt wird. Zudem wird zur Begrenzung der maximalen Steuerbelastung während des Übergangs der Übergangsausgleich reaktiviert. Weiter schlägt die Regierung vor, die Leistungen der Stadt St.Gallen wie diese pauschal abzugelten und auf die Einführung eines horizontalen Ausgleichsinstruments zu verzichten. Die GLP/BDP-Fraktion unterstützt diese Vorschläge. Vor allem befürworten wir den Verzicht, den horizontalen Ausgleich einzuführen. Es hat sich gezeigt, dass die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden im Kanton St.Gallen im interkantonalen Vergleich moderat ausfallen und ein zusätzlicher Ausgleich daher nicht angezeigt ist. Mit einem horizontalen Ausgleich würden die ressourcenstärksten Gemeinden stark belastet, was ihre Position im interkantonalen Steuerwettbewerb deutlich schwächen würde. Zudem vertreten wir hier die Meinung, dass bei einer allfälligen Einführung des horizontalen Finanzausgleichs der Kanton sich direkt an den Schuldlasten beteiligen muss. Die vorberatenden Kommission setzte sich mit verschiedenen Anpassungsoptionen und Varianten auseinander. Einen gemeinsamen Nenner in dieser komplexen Thematik für alle zu finden, ist praktisch unmöglich, ohne dass der Kanton zusätzliche Mittel in den Finanzausgleich einwirft. Kanton und Gemeinden konnten im Zusammenhang mit der Pflegefinanzierung einen Konsens finden, den die Mitglieder in diesem Parlament in den Beratungen des Sparpakets 2 und dem Entlastungsprogramm 2013 zustimmten. Heute an den Ausgleichsmechanismen Änderungen vorzunehmen, erachten wir als unseriös. Die finanziellen Konsequenzen sind schwer vorauszusagen, was jährliche Verwerfungen gibt. Im nächsten Wirksamkeitsbericht sind die Auswirkungen zu analysieren und Anpassungen sind dann vorzunehmen. Bei der Pflegefinanzierung befürworten die Beteiligung der versicherten Person im Umfang von 20 Prozent. Wir erachten es als zumutbar, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger mit dieser maximalen Eigenleistung an der aktuellen öffentlichen Finanzlage beteiligen. Kann sich der oder die Betroffene die Eigenbeteiligung nicht leisten, so springt die öffentliche Hand trotzdem ein und bezahlt den Beitrag über die EL. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Zum Finanzausgleichsgesetz: Eine grosse Mehrheit der SVP-Fraktion begrüsst den Vorschlag der Regierung, am vertikalen Finanzausgleich festzuhalten. Damit bezahlen alle Steuerpflichtigen des Kantons an den Ausgleichstopf. Also auch Steuerzahler mit Wohnsitz in jenen Gemeinden, die Gelder vom Finanzausgleich beziehen. Auch diese Bürger haben ein Interesse, dass der Kantonssteuerfuss nicht stetig weiter steigt. Also sind sie bedacht, dass ihre Gemeinde mit dem Geld sorgsam umgeht und nur das Nötigste an Ausgleichsgeld beansprucht. Beim horizontalen Finanzausgleich müssten nur die finanzstarken Gemeinden entsprechend ihrer Steuerkraft in die Ausgleichskasse einzahlen. Dadurch würde nicht nur der soziale Frieden in unserem Kanton gefährdet, auch käme die Wettbewerbs- und Standortattraktivität gegenüber den Nachbarkantonen arg unter Druck. Der Kanton ist dringend gefordert, zurückhaltend mit den Finanzen, und somit mit den Steuergeldern umzugehen. Mit dem bestehenden vertikalen Finanzausgleich werden die Ausgleichsgemeinden in die Pflicht genommen, ihre Eigenverantwortung und Eigenleistung konsequenter wahrzunehmen. Es geht nicht an, dass das Interesse der Gemeinden darin liegen soll, so viel wie möglich aus dem Ausgleich beziehen zu können. Die SVP-Fraktion ist einverstanden mit der Einführung eines soziodemographischen Sonderlastenausgleichs. Die Einführung benötigt finanzielle Mittel. Diese Mittel kann der Kanton ohne Entlastung in anderen Bereichen nicht bereitstellen. Die politischen Gemeinden und der Kanton haben deshalb vereinbart, dass die Gemeinden den Kanton von den Kosten der Pflegefinanzierung entlastet. Die so frei werdenden Mittel können für die Einführung eines soziodemographischen Sonderlastenausgleichs verwendet werden, der die folgenden vier Gefässe umfasst. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen: Hier werden die Aufwendungen der Gemeinden für die Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen gemäss Art. 42 und 43 des Sozialhilfegesetzes, die Unterbringung bei Pflegeeltern sowie die sozialpädagogische Familienbegleitung berücksichtigt. Die sozialpädagogische Familienbegleitung kann unter Umständen eine teure Fremdplatzierung verhindern. Die Sozialhilfe in diesem Ausgleichsgefäss wird die Aufwendungen der Gemeinden für die finanzielle Sozialhilfe der Mutterschaftsbeiträge, die Alimentenbevorschussung und die arbeitsmarktlichen Projekte berücksichtigen. Bei der stationären Pflege werden die Aufwendungen der Gemeinden für die Restfinanzierung stationärer Pflegekosten nach dem Pflegefinanzierungsgesetz berücksichtigt. Tragen die Gemeinden, wie mit dem II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz geplant, die vollen Kosten der Restfinanzierung, so werden die Gesamtaufwendungen der Gemeinden in diesem Bereich für das Jahr 2014 auf rund 66,3 Mio. Franken geschätzt. Gemeinden mit überdurchschnittlichen Kosten für die Pflegefinanzierung sind beitragsberechtigt. Der überdurchschnittliche Aufwand je Einwohnerin und Einwohner einer Gemeinde wird zu 55 Prozent ausgeglichen. Bei der ambulanten Pflege werden die Belastungen der Gemeinden für die Hilfe und Pflege zu Hause nach dem Pflegefinanzierungsgesetz berücksichtigt. In der spitalexternen Hilfe und Pflege wird zwischen Leistungen nach Krankenpflegeleistungsverordnung des Bundes vom 29. September und sogenannten hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen unterschieden. Erstere sind durch die Gemeinden kaum beeinflussbar, letztere hingegen werden zwar teilweise durch KLV-Leistungen ausgelöst, hängen aber noch massgeblich von den Entscheidungen der Gemeinde ab. Daher wird die Belastung einer Gemeinde einzig anhand der KLV-Leistungen ermittelt. Die in der Botschaft vorgeschlagene Vereinbarung setzt aber nach dem Grundsatz der Fairness und dem Gleichbehandlungsprinzip voraus, dass sodann auch alle Gemeinden am SL-Sozio ohne Kürzung nach technischer Kraft partizipieren können. Auch verlangt es in der Vereinbarung, dass die beim Kanton frei werdenden finanziellen Mittel auch wieder in der Hauptsache zweckbezogen eingesetzt werden. Ansonsten besteht die erhebliche Gefahr, dass der SL-Sozio für den Kanton zum Fass ohne Boden werden kann, namentlich bei der Sozialhilfe. Die Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützt den Vorschlag der Regierung und unterstützt die Anträge der vorberatenden Kommission. Noch kurz zur Pflegefinanzierung; der Einbezug der Pflegefinanzierung in der vorgeschlagenen Art ist für die SVP-Fraktion eine machbare Lösung, auch hier ist die Stossrichtung gut. Ein ganz wesentlicher und wichtiger Punkt in dieser Vorlage ist für die SVP, dass der Anteil für die Leistungsbezüger auf 20 Prozent erhöht wird. Dies auch aufgrund der aktuellen finanziellen Lage des Kantons. Im Härtefall kann die betroffenen Person EL beantragen und somit hilft die Öffentlichkeit wieder mit. Für die SVP-Fraktion ist klar, dass einige grundlegende Qualitätsstandards über den Kanton definiert werden müssen. Vom Ablauf her ist wahrscheinlich richtig, dass dies auf Verordnungsebene geregelt wird. Wir haben aber grosse bedenken, dass diese Qualitätsstandards durch den Kanton viel zu hoch angesetzt werden und anschliessend die Kosten in den Pflegeheimen weiter explodieren. Aus diesem Grund unterstützt die SVP-Fraktion das Blatt der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen von Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg / Widmer-Mosnang): Auf die Vorlage ist einzutreten. Heute haben wir die Frage zu erklären, was ist ein gerechter Finanzausgleich zwischen Gemeinden und Kanton. Für eine Minderheit der SVP-Fraktion stehen dabei folgende Punkte im Zentrum:
In der vorliegenden Botschaft wird nun der neue soziodemographische Sonderlastenausgleich vorgestellt und gegen die Einführung dieses Sonderlastenausgleichs ist auch nichts einzuwenden, die ist wichtig und richtig. Die vier Teilbereiche Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, Sozialhilfe, ambulante und stationäre Pflege können in den Gemeinden zu grossen Kosten führen und diese müssen im Bedarfsfall ausgeglichen werden können. Was aber in diesem neuen Ausgleichsgesetz bei diesen neuen Sonderlasten störend ist, dass hier kein Kürzungsmechanismus eingeführt werden soll. Die Folgen davon können Sie in der Botschaft sehen und ich darf hier auf das Eintreten von Hartmann-Flawil hinweisen. Wir sind uns nicht oft einig, aber in dieser Frage sind wir uns einmal einig. Es kann nicht sein, dass die Gemeinden in unserem Kanton mit der höchsten Steuerkraft - wenn wir der Botschaft so wie sie daliegt zustimmen - Geld aus diesem Ausgleich bekommen. Das ist eine falsche Ausgangslage. Wir müssen dies im vorliegenden Fall ändern und ich bitte Sie dann, in der Spezialdiskussion den Anträgen Hartmann-Flawil / Widmer-Mosnang / Thalmann-Kirchberg zuzustimmen. Zu diesen Anträgen hier eine Vorbemerkung, was wir Ihnen beantragen werden. Wenn Sie, was ich stark hoffe, diesem Kürzungsmechanismus zustimmen werden, dann werden rund 4,1 Mio. Franken frei. Also das heisst, aus dem ganzen Pot sind dann 4,1 Mio. Franken frei, die wir wiederverwenden können. Wir werden Ihnen dann den Antrag stellen, dass diese Frage zurück in die Kommission gehen soll, weil es gibt ganz verschiedene Varianten, wie wir das lösen können. Es gibt die Variante, dass man die Schule der individuellen Sonderlastenschule erhöht, wir können diese Gelder für den Ressourcenausgleich verwenden. Aber anstatt dass man diese Frage im Rat erklären muss, nachdem Sie hoffentlich der Kürzung vom soziodemographischen Sonderlastenausgleich zugestimmt haben, würde ich dann beantragen, diese zurück in die Kommission zu geben und auf die zweite Lesung von der Kommission einen einheitlichen Vorschlag zu bringen. Im Grundsatz ist der Ausgleich, den der Kanton St.Gallen kennt, gut und wir können diesen weiterverfolgen, wenn wir die erwähnte Änderung bei der Kürzung im soziodemographischen Sonderlastenausgleich vornehmen. Dann werden auch wir, die Minderheit der SVP-Fraktion, diesem neuen Finanzausgleichsgesetz zustimmen können. Wir müssen nicht auf den Wirksamkeitsbericht 2016 warten, bis wir die Auswirkungen kennen und dann zum Schluss kommen, dass ein Kürzungsmechanismus eingeführt werden muss. Diesen können wir jetzt schon einführen, denn der wird ganz sicher im nächsten Wirksamkeitsbericht dann beantragt. Zu Suter-Rapperswil-Jona: Wenn so ein Kürzungsmechanismus beantragt wird, ist das keine Strafaktion gegen die Städte Wil, St.Gallen, Rapperswil oder was Sie alles genannt haben. Das sind Gemeinden und Städte mit einer hohen Steuerkraft, und die können die Differenz aus eigener Kraft bezahlen. Es ist absolut nicht die Absicht, dass das den Titel bekommt, das sei eine Strafaktion gegen diese Orte. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Auf die Vorlagen ist einzutreten. Erlauben Sie mir ein paar grundsätzliche Gedanken seitens der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten. Sie haben es gehört, nicht nur die Arbeitsgruppe Gesundheit der VSGP, sondern auch die Arbeitsgruppe Finanzen der VSGP hat seit den Beratungen dieses Geschäfts vor einem Jahr in diesem Parlament den Entwicklungsprozess zur Vorlage, wie wir sie heute beraten, sehr eng mit begleitet. Sogar ein Mitunterzeichner der ISL-Gemeinden ist in dieser Arbeitsgruppe Finanzen vertreten und hat auch dort jeweils die Interessen dieser Gemeindekategorie ohne weiteres mit einbringen können. Der Präsident der vorberatenden Kommission hat es erläutert: Die Generalversammlung der VSGP vom Mai 2013 ergab eine Zustimmung zur Konzeption des neuen Finanzausgleiches. Diese Konzeption hat unter anderem der Vorsteher des Departementes des Innern, Regierungsrat Martin Klöti, vorgestellt. Wenn ich von einer Zustimmung spreche, ich habe nochmals heute Morgen das Protokoll der Generalversammlung hervorgenommen, dann muss ich sogar feststellen, dass die Zustimmung zu dieser Konzeption einstimmig erfolgt ist. Das scheint mir auch noch wichtig für die weitergehende Beratung zu sein. Ich möchte aber auch aufzeigen, dass die Gemeinden die Pflegefinanzierung durchaus in der neuen Ausrichtung positiv aufgenommen haben, auch im Wissen darum, dass das letztendlich Verpflichtungen sind aus den Sparpaketen I bis III. Die Gemeinden übernehmen diese Pflegefinanzierung und finanzieren sich die Verbesserungen im Finanzausgleich im Umfang von 26 Mio. Franken gleich selber. Deshalb kann dann auch nicht von einer zusätzlichen Einsparung zu Gunsten des Kantons gesprochen werden, wenn allfällige Kürzungen im System folgen sollten. Diese Kürzungen müsste man dann eigentlich den Gemeinden zu Gute schreiben und nicht dem Staatshaushalt. Die mittelstarken Gemeinden tragen der Zeit die Hauptlast der Sparmassnahmen, der Lastenverschiebungen und der Kompensationszahlungen. Bei all den Entlastungen, und da blicke ich zehn Jahre zurück, da haben vor allem die finanzschwächeren Gemeinden profitiert, in dem sie zum Beispiel bei der Ergänzungsleistung entlastet worden sind. Diese Ergänzungsleistung waren Zahlungen pro Kopf. Somit haben diese Gemeinden überdurchschnittlich profitiert. Ein Vergleich der Steuerfüsse und der Ressourcen zeigt auf, dass nicht diejenigen Gemeinden die grössten finanziellen Herausforderungen im nächsten Budget haben werden und die einschneidensten Sparanstrengungen vornehmen müssen, die am meisten Aufmerksamkeit erheischen. Es sind wiederum die mittelstarken Gemeinden, ohne oder mit wenig Finanzausgleichsmitteln. Ich bitte Sie, die Solidarität der Gemeinden nicht einseitig zu beanspruchen, vielmehr soll der nächste Wirksamkeitsbericht auch wiederum aufzeigen wo Korrekturbedarf besteht. Zur Pflegefinanzierung ganz kurz: Die Gemeinden werden dafür einstehen, dass die Kostenbeteiligung neu bei den Pflegebeziehenden 20 Prozent beträgt. Wenn wir von 20 Prozent sprechen, dann müssen wir uns auch vor Augen führen, dass dieser Betrag auf 16.80 Franken pro Tag beläuft. Und ich glaube, mit dieser maximalen Kostenbeteiligung von 17 Franken oder knapp 500 Franken im Monat wird dann vermutlich niemand in die stationäre Betreuung, sprich in ein Heim getrieben. Ich bitte Sie, den Anträgen der vorberatenden Kommission bzw. der Regierung im Namen der Gemeinden zu folgen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Suter-Rapperswil-Jona hat die Argumente, die gegen einen horizontalen Finanzausgleich sprechen, sehr deutlich dargelegt. Ich möchte diese nicht nochmals wiederholen. Die FDP-Fraktion steht ganz klar auch dahinter, dass es keinen horizontalen Finanzausgleich braucht. Ich bitte Sie, den Antrag Sulzer-Wil abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Der Kantonsrat tritt auf die Vorlagen ein. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Art. 17j (Kürzung). beantragt im Namen Hartmann-Flawil / Thalmann-Kirchberg und in seinem eigenen Namen, Art. 17j (neu) wie folgt zu formulieren: «Die Ausgleichsbeiträge werden ohne Kürzung ausgerichtet, wenn die technische Steuerkraft der Gemeinde tiefer ist als die Ausgleichsgrenze nach Art. 6 Abs. 2 dieses Erlasses. (Abs. 1) Ist die technische Steuerkraft der Gemeinde höher als der kantonale Durchschnitt der technischen Steuerkraft, werden die Ausgleichsbeiträge nach der Regel in Anhang 5 zu diesem Erlass gekürzt. (Abs. 2).» Der soziodemographische Ausgleich ist vom Aufbau und von der Ausgestaltung her praxistauglich und wird als zusätzliches Instrument den unterschiedlichen Belastungen der Gemeinden im sozialen Bereich gerecht. Es liegen Ihnen zwei Anträge zum soziodemographischen Sonderlastenausgleich vor. Der erste Antrag will den Ausgleichsfaktor von 55 auf 65 Prozent erhöhen und der zweite Antrag will beim soziodemographischen SLA die Ausgleichsmittel bei den Gemeinden mit überdurchschnittlicher Steuerkraft kürzen. Die beiden Anträge haben einen sehr engen Zusammenhang und sorgen dafür, dass wir in der ersten Stufe des Finanzausgleichs bei allen Sonderlastenausgleichen die gleichen Grundsätze anwenden können. Der neue soziodemographische Sonderlastenausgleich unterscheidet sich in drei Punkten speziell von den bisherigen SLA Weite und Schule. Zwei dieser drei Punkte möchten wir mit den Anträgen korrigieren. Der Ausgleich der überdurchschnittlichen Soziallasten soll wie bei beim SLA Weite und Schule zu 65 Prozent erfolgen. Mit dieser Massnahme haben wir bei den Ausgleichen der 1. Stufe den gleichen Ausgleichssatz und was noch mehr zählt, die Gemeinden mit den effektiv hohen Soziallasten erhalten einen höheren Ausgleichsbeitrag. Die Lastenunterschiede bei den Gemeinden werden kleiner. Mit dem Verzicht auf die Kürzung im soziodemographischen SLA begeht die Regierung einen eigentlichen Systembruch. Weder im Vorfeld noch in der voKo hat jemand glaubhaft erklären können, wieso auf die Kürzung verzichtet werden soll. Es kann doch nicht Ziel eines Finanzausgleichs sein, dass Gemeinden mit den tiefsten Steuerfüssen und überdurchschnittlichen Steuerkraft Mittel aus dem Soziallastenausgleich erhalten. Bei dem SLA Schule und Weite werden für die Berechnungen des Ausgleichs fixe Beträge eingesetzt. Bei den Schullasten die durchschnittlichen Kosten pro Volksschüler im Kanton im Betrag von aktuell Fr. 17'927.- und einem pauschalen Ausgleichsbeitrag von Fr. 11'000.- für Sonderschüler. Bei der Weite ist es der Faktor von Fr. 1'375.- je Strassenkilometer. Beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich werden auf Grund von fehlenden Grundlagen nicht kantonale Durchschnittswerte berücksichtigt, sondern die effektiven Kosten der Gemeinden bei der Unterbringung von Jugendlichen, bei der Sozialhilfe sowie bei der stationären und ambulanten Pflege. Der Ausgleich der effektiven Kosten ist teilweise unberechenbar und gerade darum ist zumindest der Einbau eines Kürzungsmechanismus bei den Gemeinden mit einer hohen technischen Steuerkraft ein Muss. Wir haben die Aufgabe, für einen gerechten Ausgleich zwischen Kanton und Gemeinden zu sorgen und die Disparitäten zu verringern. Es kann doch nicht sein, dass wir mit dem neuen Ausgleich in verschiedenen Gemeinden die Mittel für die Schule in Millionenhöhe kürzen und dafür den reichsten Gemeinden über ein neues Instrument Finanzmittel zukommen lassen. Wenn Sie den beiden Anträgen zustimmen, hat der Kanton im Finanzausgleich auf der Berechnungsbasis 2013 einen Minderaufwand von 4,3 Mio. Franken. Die Frage der Verwendung dieser Mittel kann verschieden erfolgen. Wir lassen sie beim Kanton und tragen zu einer weiteren Entlastung des Staatshaushaltes bei, wir erhöhen die Ausgleichslasten bei den Schulen zu Gunsten der Gemeinde oder wir erhöhen den Ressourcenausgleich. Gerade beim Ressourcenausgleich würden 51 Gemeinden profitieren. Diese Frage sollte die vorberatenden Kommission vor der zweiten Lesung diskutieren und dann dem Rat Antrag stellen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Auch in der Kommission wurde dieser Antrag gestellt. Er wurde abgelehnt mit 12:3 Stimmen bei 1 Enthaltung. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Art. 10a (Grundsatz) / Art. 10b (Beitragspflicht) / Art. 10c (Abschöpfungssatz) / Art. 10d (Höhe des horizontalen Ausgleichs). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion neue Bestimmungen mit folgendem Wortlaut:
sowie Art. 17 und Art. 23 aufzuheben. Wir haben im Eintreten gehört, was im Art. 85 unserer Verfassung steht, ein wichtiger Auftrag. Wenn wir die Vorlage nun anschauen, haben wir gewisse Elemente drin, die einen Ausgleich schaffen zwischen den Gemeinden. Wir haben die Belastungen bei den Strassen, bei der Schule und neu auch bei den sozialen Ausgaben drin, die neu ausgeglichen werden sollen. Aber es fällt auch auf: Dieser Finanzausgleich im Kanton St.Gallen ist ein Flickenteppich. Ich verstehe alle Mitglieder des Rates und auch Leute aus der Bevölkerung wenn sie sagen, dass dieses Gesetz wahnsinnig kompliziert und unübersichtlich ist. Ich sehe auch, dass dieses Gesetz, wie wir es heute haben, anfällig ist für Partikularinteressen. Eine Vereinfachung des Systems denke ich, ist angebracht und sinnvoll und auch möglich. Die Frage stellt sich, warum machen wir es im Kanton St.Gallen nicht so, wie wir es auf nationaler Ebene haben und auch befürworten? Nämlich einen horizontalen Finanzausgleich einzuführen. Sämtliche relevante Kantone in der Schweiz haben mittlerweile einen solchen Ausgleich eingeführt. Nur der Kanton St.Gallen nicht. Aus sich der Fraktion SP-GRÜ ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass wir auch innerkantonal jetzt einen solchen Ausgleich schaffen. Die SP fordert den horizontalen Finanzausgleich schon seit Jahren, doch die Regierung und eine Mehrheit der vorberatenden Kommission wollen am bisherigen System festhalten. Als Argument wird der Steuerwettbewerb herangeführt, einmal mehr. Es ist auch fragwürdig, wenn das Gutachten Schaltegger, wir haben es schon zitiert gehabt, ausschliesslich die steuerliche Konkurrenzfähigkeit beleuchtet mit der Konsequenz, dass die Kluft zwischen ressourcenschwachen und ressourcenstarken Gemeinden sich weiter verschärfen wird. Wir sind uns alle bewusst, dass wir damit dem Verfassungsauftrag unterlaufen. Es läuft grundsätzlich der Haltung des Kantons auf Bundesebene entgegen. Die SP-GRÜ-Fraktion beantragt die Schaffung eines horizontalen Finanzausgleichs, sie sehen es auf dem grauen Blatt. Es geht nicht darum alle Gemeinden im Kanton gleich zu machen. Die Gemeinden sind aufgrund ihrer Lage, ihrer Grösse total verschieden. Und natürlich wird Wattwil im Toggenburg nie gleich reich sein, wie Rapperswil am See. Es geht darum, wenigstens jetzt das System einzuführen. Auf tiefem Niveau. Wir haben den Vorschlag vorliegen. Der will, dass der horizontale Finanzausgleich die Unterschiede in den finanziellen Ressourcenausstattungen der politischen Gemeinden und der Steuerbelastung innerhalb des Kantons gemildert wird. Wir wollen, dass Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen technischen Steuerkraft einen Abzug leisten am Betrag an die Finanzierung des Ressourcenausgleichs. Wir wollen, dass Gemeinden beitragspflichtig werden, wenn die technische Steuerkraft pro Kopf 10 Prozent über dem kantonalen Durchschnitt liegt. Der Abschöpfungssatz soll 33 1/3 Prozent betragen. Mit einem horizontalen Finanzausgleich können verschiedene Streitpunkte gelöst werden. Als ersten nenne ich den, das keine Kürzungsmechanismen mehr erforderlich sind, und das bei spezifischen Belastungen auch entsprechende Ausgleichszahlungen möglich sind. Es ist auch keine Kürzung mehr nötig beim soziodemographischen Sonderausgleich, der wird in der Diskussion heute noch Thema werden. Und damit können wir auch die absurde Situation vermeiden, dass Gemeinden mit Tiefststeuerfüssen auch noch Geld aus dem Finanzausgleich erhalten. Wir haben im Eintreten ein Beispiel gehört. Wenn Steiner-Kaltbrunn den sozialen Frieden erwähnt, dann möchte ich Ihnen sagen, das genau diese Situation den sozialen Frieden eben gefährdet, wenn die Schere zwischen den Gemeinden immer weiter aufgeht. Wenn Gemeinden mit tiefen Steuern Geld aus dem Ausgleich erhalten, erklären Sie das mal Ihren Wählerinnen und Wähler. Ganz wichtig: Mit der Einführung des horizontalen Ausgleichs erfüllen wir einen wichtigen Bestandteil unseres Verfassungsauftrages. Ich danke Ihnen, wenn Sie Ja sagen zu dieser Systemänderung, wenn Sie Ja sagen zur Schaffung eines horizontalen Ausgleichs. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Ich möchte nochmals mein Eintreten wiederholen. Zwar geht die Botschaft darum, den Grundsatz der Fairness und der Gleichbehandlung vorauszusetzen. Dass also alle Gemeinden nach ISL ohne Kürzung nach technischer Steuer partizipieren können. Ich bitte Sie, diesen Antrag nicht zu unterstützen und am Antrag der Botschaft festzuhalten. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Art. 15 des Gesetzes über die ambulante Pflegefinanzierung vom 13. Februar 2011 soll nicht geändert werden. Schon nach drei Jahren werden Anpassungen gemacht, mit denen wir nicht einverstanden sind. Bereits in der Vernehmlassung hat sich der Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK Sektion SG TG AR Al gegen die Anpassungen ausgesprochen. Der Berufsverband regelt für die freischaffenden Pflegefachpersonen und den politischen Gemeinden die entsprechende Leistungsvereinbarung für die ambulanten Pflegeleistungen. Hiermit sind meine Interessen offen gelegen. Aber ich spreche auch für die betroffenen Patientinnen und Patienten, die von ambulanten Pflegenden betreut werden. Denn für sie hat die höhere Patientenbeteiligung grosse finanzielle Auswirkungen. Wir haben vor drei Jahren lange diskutiert und mit grossem Mehr der jetzigen Patientenbeteiligung zugestimmt. Neu werden die politischen Gemeinden die Rest-Pflegekosten der ambulanten wie stationären Pflegeleistunden aus der Grundversicherung alleinig tragen. Mit der Gesetzesanpassung im II. Nachtrag zum Finanzausgleich möchten die Gemeinden die Patientenbeteiligung erhöhen von jetzt 10 Prozent des Tarifes neu auf 20 Prozent des Tarifes und bisher max. Fr. 8.- auf neu Fr. 17.95. Ich bitte Sie, dieser Erhöhung der Patientenbeteiligung wie in der Botschaft beschrieben abzulehnen und dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zuzustimmen. Der Antrag lautet: Festhalten am geltenden Recht! Gehen wir von einem Patientenbeispiel aus; der Pflegeaufwand der Patientin zu Hause beträgt 90 Min. pro Tag verteilt auf drei Einsätze über den Tag. Im Durschnitt kostet diese Pflegeleistung Fr. 92.-. Die Patientenbeteilung von Fr. 8.- und der Selbstbehalt, den die Krankenkassen auf den abgerechneten Betrag erheben, Fr. 9.-, die 10 Prozent Selbstkosten. Neu wollen die politischen Gemeinden die Patientenbeteiligung verdoppeln, der Patient bezahlt also Fr. 17.95 plus die Fr. 9.- für den Krankenkassenselbstbehalt. Das bedeutet, dass der Betrag um mehr als einen Drittel erhöht wird. Wäre der Patient in einem Pflegeheim würde er bestimmt in Pflegestufe 3 eingestuft. Das heisst er zahlt max. Fr. 21.60, egal wie hoch seine Pflegeabhängigkeit steigt. Er zahlt keinen Selbstbehalt und nicht mehr als Fr. 21.60. Somit wird die Pflegeleistung für den Patienten zu Hause teurer als im Pflegeheim. Fazit: Ein Pflegeheimpatient zahlt für die Pflegekosten max. Fr. 21.60. Steigt der Pflegeaufwand, zahlt die öffentliche Hand entsprechend mehr. Beim Patient zu Hause wird zwar die Patientenbeteiligung limitiert, aber der Selbstbehalt auf die abgerechneten Pflegetarife von 10 Prozent ist durch ihn zu übernehmen und je nach Pflegeabhängigkeit steigt dieser. Das ist keine Gleichbehandlung. Die ambulante Pflege wird für den Patienten um einen Drittel teurer. Gerade bei Menschen im Erwerbsleben, welche hohe Pflegekosten, auch wenn sie dies nur für einen Monat haben, zum Teil schwer zu finanzieren sein. Rund Fr. 860.- pro Monat (bei 90 Minuten Pflege pro Tag) sind nicht in jeder Lohntüte vorhanden und müssen allenfalls durch das Sozialamt oder Antrage auf Unterstützung finanziert werden. Bei den älteren Menschen ist diese finanzielle Hilfe durch die Ergänzungsleistung leichter zu beantragen. Heute gilt der Slogan «ambulant mit stationär», das ist neu. Darum ambulant mit stationär zu den gleichen Kosten. Belassen Sie darum das geltende Recht mit den 10 Prozent Patientenanteilen für die Spitexpatienten. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | zu Ritter-Sonderegger-Altstätten: Das Modell der Giesskanne hat er bereits in der Kommission erwähnt, ich möchte einfach betonen, es wird nichts verteilt, es wird weniger geholt. Ich weiss nicht, was Sie für eine Giesskanne haben, bei mir geht etwas raus bei der Giesskanne, hier will man etwas holen. Das ist etwas ganz anderes. Wenn Sie meinem Votum zugehört haben, haben Sie gehört, es ist mir nicht egal, dass reiche Personen sich nicht daran beteiligen müssen, aber es gibt andere Systeme dafür. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Vorstandsmitglied der Spitex Buchs offen: Für mich sind die Worte von Ritter-Sonderegger-Altstätten sehr störend. Vor allem wenn er sagt, er holt bei der Krankenkasse das Geld und hat dieses auch erhalten. Es ist für mich störend, wenn man in dieser Position ist und Gelder dort holt, obwohl man es hat. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
18.9.2013 | Wortmeldung | Die vorberatende Kommission lehnte den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion mit 12:3 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Widmer-Mosnang ist ein bisschen voraus geeilt. Ich wollte eigentlich noch den Art. 17 nach den Buchstaben beraten. Gibt es jetzt noch Bemerkungen zum Art. 17a bis i? Dann fahren wir weiter mit dem angefangenen Art. 17j neu. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
17.9.2013 | Wortmeldung | Regierungsrat: Die Vorlage ist abzulehnen. Die Wildsaison scheint eingeläutet zu sein. Eine Kürzung will Mittel für die Verteilung auf ISL-Gemeinden generieren. Die Absicht sehe ich wohl. Das wäre ein Rückfall ins alte System. Unter dem Deckmantel von technographischen Berechnungen wird hier um kommunale Vorteile gekämpft. Trügerisch, da die Berechnungen auf der Vergangenheit basieren. Ein nächster Wirksamkeitsbericht hat grössere Aussagekraft. Wir haben es gehört, ein Sozialindex besteht noch nicht. Hier ist also ein politischer Entscheid nötig. Das heisst, für das Ganze zu denken und so verantwortungsbewusst zu entscheiden. Denn im Augenblick würde es zwar die Städte St.Gallen und Wil hart treffen. Aber Vorsicht: Über die Jahre wir durch die demographische Entwicklung und die Dynamik auch eine Landgemeinde, die nämlich überaltert, enorm belastet werden. Daher ist dieser Vorgang, eine Kürzung, jetzt nicht richtig. Es geht hier um einen Solidaritätsakt. Wir haben es schon gehört. Es ist jetzt zwischen Gemeinden und Städten ein System ausbalanciert, welchem man eine Chance geben muss bis zum nächsten Wirksamkeitsbericht. Soviel Geduld muss sein. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |