Geschäft: VIII. Nachtrag zum Gesetz über die Urnenabstimmungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.13.10
TitelVIII. Nachtrag zum Gesetz über die Urnenabstimmungen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung18.4.2013
Abschluss1.1.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 26. November 2013
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 8. Oktober 2013
KorrespondenzEinladungsschreiben zur Vernehmlassung
AntragKommissionsbestellung vom 25. November 2013
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2014
ErlassReferendumsvorlage vom 4. Juni 2014
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 5. Februar 2014
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 12. August 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
4.6.2014Schlussabstimmung108Zustimmung1Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir haben es gehört, Kern- und Ausgangslage für die Revision ist das doppelseitige Bedrucken von Wahl- und Abstimmungsunterlagen in der Stadt St.Gallen, indem die Stadt mit einem Scanner in einem Arbeitsgang sämtliche Wahl- und Stimmzettel einlesen konnte, und somit auch effizient auswerten konnte. Diese Vorgehensweise hat Personal eingespart, und hat vor allem auch die Auszählzeiten stark reduziert. Die Motion 42.12.09 wurde damals mit 63:28 und dem Auftrag überwiesen, indem je ein Stimmzettel für die Sachabstimmungen und für Wahlen der Stimmbürgerschaft zugeleitet werden. Dies wird nun mit dem revidierten Urnenabstimmungsgesetz erreicht. Die Stimmzettel dürfen jedoch weiterhin doppelseitig bedruckt werden. Gemischte Stimmzettel für die Wahl- und Sachabstimmung kombiniert sind somit nicht mehr möglich. Ich mache keinen Hehl daraus, die FDP-Fraktion wollte eigentlich an der bisherigen Praxis festhalten, wir werden aber keinen Antrag in der Spezialdiskussion stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass zu einem späteren Zeitpunkt durchaus andere Inhalte des bestehenden Urnenabstimmungsgesetzes bei nächster sich bietender Gelegenheit angepasst werden müssten, so zum Beispiel:

  • die Abschaffung der Wanderurne;

  • die vorzeitige Stimmabgabe sollte neu ausgestaltet werden oder

  • die Verwendung von neutralen Couverts.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke der Regierung sowie den zuständigen Personen des Departement des Innern für die Ausarbeitung von Botschaft und Entwurf zum Geschäft «VIII. Nachtrag zum Gesetz über die Urnenabstimmung». In keinem anderen Land auf der Welt, kann sich die Bevölkerung in Abstimmungen zu so vielen Themen äussern, wie in der Schweiz. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, ihren politischen Willen zu äussern und die Demokratie zu leben. Im Gesetz über die Urnenabstimmung sind die Grundsätze über die eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen sowie über Urnenabstimmungen in den Gemeinden geregelt. Bei diesen Abstimmungen handelt es sich sowohl um Wahlen, wie auch Entscheide über Sachvorlagen. Die Gesetzgebung im vorliegenden Geschäft soll in erster Linie so erfolgen, dass Abstimmungszettel intuitiv handhabbar sind und der Bürgerin und dem Bürger eine unverfälschte Stimmabgabe ermöglichen. Eine unmissverständliche Fragestellung auf dem Stimmzettel sowie eine unmissverständliche Gestaltung des Stimmzettels, haben oberste Priorität und sollen der Bürgerin und dem Bürger die Stimmabgabe erleichtern. Die gesetzliche Verankerung, dass für Wahlen und Sachabstimmungen gesonderte, separate Stimmzettel zu verwenden sind, wird im neuen Art. 23 festgehalten. Die Erstellung von doppelseitigen Stimmzetteln bleibt weiterhin erlaubt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion hatte sich ja an der Motion, welche dieser Vorlage zur Grunde liegt, beteiligt, und die SVP-Fraktion hatte der Gutheissung einstimmig zugestimmt. Wir sind mit der Umsetzung im Wesentlichen zufrieden. Wir sind der Ansicht, dass potenziell unentdeckte Rückseiten von Stimmzetteln immer zu einer Verfälschung des tatsächlichen Wahl- und Abstimmungswillens führen können, und gehen davon aus, dass ein generelles Verbot von doppelseitig bedruckten Stimmzetteln in einer nächsten Revision des Urnenabstimmungsgesetzes geprüft wird. Insbesondere auch, weil die Bundeskanzlei ebenfalls auf diesen kritischen Punkt bereits hingewiesen hat. Für die SVP-Fraktion ist aber gegenwärtig relevant, dass durch diese Vorlage das Abstimmungsgeheimnis im weiteren Sinne wieder gewahrt wird, da nicht mehr ausgewertet werden könnte, wie die Wähler der einzelnen Parteien in den Sachvorlagen entschieden haben.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatenden Kommission zum VIII. Nachtrag zum Gesetz über die Urnenabstimmung tagte am Mittwoch, 5. Februar 2014 einen halben Tag. Anwesend waren vom Departement des Innern Regierungsrat Klöti, die stv. Generalsekretärin Dr. Widmer und Leiter Dienst für politische Rechte, Jörg Steiner. Für das Protokoll war Marisa Rusch, Leiter-Stv. für politische Rechte zuständig. 2012 hat dieser Rat die Motion 42.12.09 «Änderung des Gesetzes über die Urnenabstimmungen: Unzulässigkeit von einem kombinierten Stimmzettel für Sachabstimmungen und Wahlen» mit 63:28 bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Dies, obwohl die Regierung Nichteintreten beantragt hat. Die Motion verlangt, dass es keine Zusammenlegung von Sachabstimmungen und Wahlen auf einem einzigen Stimmzettel mehr gibt. Neu soll gesetzlich verankert werden, dass für Wahlen und Sachabstimmungen gesonderte Stimmzettel zu verwenden sind. Doppelseitige Stimmzettel bleiben erlaubt. Bei dieser Gesetzesrevision wird die Gelegenheit wahrgenommen, im Gesetz über die Urnenabstimmung sowie im Gesetz über Referendum und Initiative primär redaktionelle Anpassungen vorzunehmen. Die in der Vernehmlassung zusätzlich eingegangenen Vorschläge, werden bei der nächsten Revision des Urnenabstimmungsgesetzes geprüft. Judith Widmer und Jörg Steiner stellten die Grundzüge des VIII. Nachtrages kurz vor. Die Vorlage wurde von der vorberatenden Kommission positiv aufgenommen. Nach den Eintretensvoten von Seiten der Regierung und der Fraktionen, beschliesst die Kommission einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. In der Spezialdiskussion wurde zu Art. 23 im Abs. 3 ein Streichungsantrag gestellt. Dieser wurde von der Kommission mit 4:11 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Die vorberatende Kommission beschliesst in der Gesamtabstimmung mit 15:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen dem Kantonsrat eintreten auf die Vorlage zu beantragen und dem Gesetzesentwurf zuzustimmen.

Nach dem geschäftlichen Teil gewährt Jörg Steiner einen Blick in die Zukunft «Abstimmen per Mausklick». Die vorberatende Kommission konnte sich über das Projekt E-Voting informieren, über den aktuellen Stand sowie über die Projektierung in nächster Zukunft. In der Strategie des Bundesrates über die Digitalisierung der politischen Rechte ist das oberste Prinzip «Sicherheit vor Tempo» klar erkennbar.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

zu Scheitlin-St.Gallen: Verzeihen Sie mir, wenn ich vom Wort ergriffen werde, aber es gibt für mich natürlich nichts Vergnüglicheres, als mich mit meinem ehrwürdigen Kollegen und Stadtpräsidenten Thomas Scheitlin zu streiten. Einfach, dass wir wissen, wovon wir sprechen, wenn die Stadt St.Gallen hier mangelnde Effizienz beklagt. Es ist richtig, dass mit dem Einführen des Scanners in der Stadt St.Gallen das Auszählen der Stimmzettel enorm verschnellert wurde. Die Verwendung von zwei einseitigen Stimmzetteln anstatt einem zweiseitigen Stimmzettel würde, so die Information von Scheitlin-St.Gallen, welche er uns in der Kommission gegeben hat, vielleicht eine halbe Stunde mehr Arbeit ausmachen. Wir sprechen hier nicht von vier Stunden zusätzlicher Arbeit, wir sprechen lediglich von einer halben Stunde mehr. Ich danke Scheitlin-St.Gallen, dass er auf einen Antrag verzichtest, wenn Sparen bei halben Stunden beginnt, wenn es um grosse Werte, wie die direkte Demokratie geht, dann können wir wirklich aufhören.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es geht hier um eines der elementarsten Dinge in einer direkten Demokratie, wirklich «um's Lebige». Es geht um die Organisation der Art und Weise, wie wir unsere Abstimmungen durchführen. Das ist nicht einfach eine Banalität. Der Auslöser für diese Revision war denn auch keine Banalität. Können wir zum heutigen Zeitpunkt sagen, dass es mit dem kombinierten Stimmzettel zu Abstimmungsfehlern gekommen ist oder nicht? Nein, das können wir nicht. Denn wenn wir das könnten, dann müssten wir keine Gesetzesrevision haben, sondern würden uns mit einer Abstimmungsbeschwerde auseinandersetzen müssen. Es ist aber so, dass wir nicht ganz sicher sind, deshalb ist es richtig, dass wir diese kombinierten Wahlzettel ein für allemal aus der Welt schaffen.

Es mag richtig gewesen sein, das einmal auszuprobieren, denn je nachdem, wie man das ansieht, bei 200 oder 700 Jahre Erfahrung mit direkter Demokratie, darf man sich weiterentwickeln. Aber Fehler darf man sich nicht erlauben. Vor diesem Hintergrund möchte ich der Regierung auch noch etwas auf den Weg mitgeben: Man hat uns in der Kommission zum Thema E-Voting ziemlich ausführlich informiert. Ich möchte Ihnen, als einer der wenigen Digital Natives in diesem Rat, doch noch sagen, zum jetzigen Zeitpunkt ist E-Voting nicht sicher. Bevor nicht die Bürgerin und der Bürger im Nachhinein seine Stimmabgabe wieder überprüfen kann, ist E-Voting nicht sicher. Wir bitten Sie, das System dementsprechend sehr schnell weiterzuentwickeln, und uns zu dem Zeitpunkt, wo dies möglich sein wird, auch wieder eine entsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Nachtrag ist neben der redaktionellen Überarbeitung eine Lex statt St.Gallen ??? mit Ursprung Regierungswahlen 2012. Dazu sei noch Folgendes festgehalten: Die Stadt St.Gallen hat seit 2007 breite Erfahrungen bei der Auswertung von Stimmzetteln für Sachabstimmungen und Majorzwahlen mit einem Scanner. Andere Städte und der Bund haben in den vergangenen Jahren jeweils mit Delegationen den Auswertungen beigewohnt, um von den Erkenntnissen zu profitieren, oder das Scanning ebenfalls einzuführen. Die von der Stadt St.Gallen angewendete Methode bei Sach- und Wahlgeschäften auf einem Stimmzettel gefährdet weder die direkte Demokratie, wie Hasler-St.Gallen erwähnt hat, noch das Stimm- und Wahlgeheimnis, wie Keller-Rapperswil-Jona befürchtet hat. Wie in der Kommission aufgezeigt, entstanden nämlich im Vergleich mit anderen Gemeinden keine signifikanten Abweichungen in Bezug auf leer, gültige oder ungültige Stimmen. Immer schon haben nämlich Stimmende nicht zu allen Vorlagen Stellung genommen, Ihr Rat war das beste Beispiel. Die gestrige Wahl der Regierungspräsidentin hatte auch 10 Prozent leere Stimmzettel, was natürlich bei allen anderen Abstimmungen auch möglich ist. Die Regelung, wie sie das neue Urnenabstimmungsgesetz in Art. 23 Abs. 3 vorsieht, ist ein eigentlicher Rückschritt im Zeitalter des E-Government. Es werden damit effiziente Verfahren verhindert. Tinner-Wartau hat es gesagt, die Stadt St.Gallen hatte früher Stunden aufgewendet für die Auszählung der 15'000 bis 20'000 Stimmzettel. Heute ist es mit weniger Personen möglich innerhalb einer oder eineinhalb Stunden nach Urnenschluss ein Ergebnis vorzulegen. Es gibt, meiner Ansicht nach, keinen sachlichen Grund, Sach- und Majorzwahlen zu trennen. Auch schliessen Sie damit den doppelseitig bedruckten Stimmzettel nicht aus. Nachdem die Kommission einen Streichungsantrag vor Art. 23 Abs. 3 deutlich abgelehnt hat, verzichte ich darauf, diesen Antrag im Rat erneut zu stellen. Ich hoffe aber, dass sich dieser Rat bewusst wird, dass Sparen auch mit effizienteren Verwaltungsabläufen zu tun hat.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

In der Tat, der Abstimmungsvorgang ist die Basis des demokratischen Rechtsverständnisses. Die Transparenz, die Informationsdichte, wie über Wahlen und Abstimmungen in unserem Land informiert wird, ist vorbildlich. Auch der ganze Ablauf, die Kontrolle, der Prozess ist international ein Vorbild und die Schweiz wird immer wieder aufgerufen, Wahlen zu begleiten, bzw. ihr Know how weiterzugeben. Deswegen ist es auch klar, dass wir uns hier sehr bemühen, die bestmögliche Lösung zu finden, wenn je Unklarheiten entstehen. Diese sind entstanden, Scheitlin-St.Gallen hat es erwähnt, am 11. März 2012, weil dort eine Sachfrage und eine Majorzwahl hinten und vorne auszufüllen und auch auszuzählen war. Es hat offensichtlich viele Wählerinnen und Wähler gegeben, welche die Rückseite nicht ausgefüllt, das heisst, nicht gewählt haben und damit ergaben sich viele Leerstimmen. Das war der Anstoss diese sogenannte Unzulänglichkeit aus der Welt zu schaffen. In der Tat haben wir gesehen, dass es vermutlich nicht eine allzu grosse Verwerfung war. Wir wissen aber auch, dass wir so ein bisschen dieser Automation zum Opfer gefallen sind, dass der schnelle Prozess dazu verführt, rationelle Methoden anzuwenden. Hinten-vorne bei einer Sachvorlage, hinten-vorne bei einer Wahl, das mag angehen. Ich weiss, dass die Stimmzettel auch immer gut beschriften warten mit «Bitte Rückseite beachten», aber wahrscheinlich reicht das nicht aus. Ich habe mich gestern bei der Tagesordnung der gestrigen Sitzung ertappt, dass ich mein Geschäft gesucht und nicht gefunden habe, und tatsächlich es befand sich auf der Rückseite. Es stand aber nicht «Bitte Rückseite beachten». Wahrscheinlich müsste man schreiben: «Auf der Rückseite Wettbewerb ausfüllen». Nein, soweit gehen wir nicht, Spass beiseite. Es ist nun vorbereitet, was hilfreich sein soll, nämlich die Trennung zwischen Sachvorlagen und Wahlen. Hinsichtlich E-Voting, Hasler-St.Gallen hat das erwähnt, wurden sehr detaillierte Ausführungen in der Kommission anhand eines Beispiels gemacht. Man konnte sich sogar einloggen und den ganzen Abstimmungs- und Wahlprozess durchgehen, dort, wenn das je so kommen wird, natürlich unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen, die auch bei Bankgeschäften gewährt sind, dann muss man sich zwingend durch ein Menü begeben. Sie können dort gar nichts mehr vergessen. Mit anderen Worten, dann fällt auch die Frage, «Bitte Rückseite beachten» oder nicht oder verwechseln zwischen Sachvorlagen und Wahlen, dahin.

Mit anderen Worten, wir freuen uns auf dieses neue Zeitalter, bis dahin muss sich die Stadt auch etwas gedulden, sich die Zeit nehmen, separat durch den Scanner lassen was Sachvorlagen und Wahlen sind.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
25.2.2014Wortmeldung

stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
2.6.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014