Geschäft: Aufsicht über das Frauenhaus

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.13.04
TitelAufsicht über das Frauenhaus
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung26.2.2013
Abschluss12.6.2019
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 23. April 2013
VorstossGeänderter Wortlaut vom 4. Juni 2013
VorstossWortlaut vom 26. Februar 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person22.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
4.6.2013Gutheissung gemäss Antrag der Regierung49Zustimmung31Ablehnung40
4.6.2013Eintreten48Zustimmung31Ablehnung41
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Aufgrund seines zustimmenden Nickens gehe ich davon aus, dass sich Tinner-Wartau mit dem geänderten Wortlaut einverstanden erklärt.

Die Motion hat offensichtlich zum Ziel, die Finanzierung des Frauenhauses in Frage zu stellen und damit auch die Beteiligung der Gemeinden. Die SP-GRÜ-Fraktion ist nicht bereit, eine diesbezügliche Diskussion zu führen. Das Frauenhaus ist ein Zufluchtsort für Frauen in höchster Not; für Frauen, die oft aus familiären Strukturen vor physischer und psychischer Gewalt fliehen müssen; für Frauen, die keinen anderen Ort und keine Menschen haben, an die sie sich wenden und die ihnen Schutz bieten können. Ob die Frauen nun aus der Stadt St.Gallen, Rüthi, Wattwil, Rapperswil-Jona oder aus Walenstadt stammen, ist völlig unerheblich. Es ist eine gesetzlich verankerte Gemeinschaftsaufgabe von Kanton und Gemeinden, diesen Zufluchtsort anzubieten. Nun steht die Frage der Aufsicht im Raum. Dazu wurde bereits ausgeführt, dass diese Aufsicht schon heute sehr gut funktioniert beziehungsweise, dass das Frauenhaus sehr intensiv mit dem Departement des Innern zusammenarbeitet. Des Weiteren wird beim Frauenhaus sehr viel ehrenamtliche Arbeit geleistet, und es stellt sich die Frage, wie diese bei zunehmendem Arbeitsanfall aufgrund einer weitergehenden Aufsicht zu handhaben wäre. Dann steht im geänderten Wortlaut der Regierung, dass dem Kanton höhere Kosten erwachsen würden. Wie eingangs schon erwähnt, steht diese Aufsicht in einem Gesamtzusammenhang mit der Diskussion um die Finanzierung und Beteiligung des Frauenhauses. Diese Diskussion lehnt die SP-GRÜ-Fraktion entschieden ab.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

In diesem Kanton besteht für sehr vieles eine Aufsicht, und von daher könnte es tatsächlich Sinn machen, über diese Thematik in diesem Rat einmal zu diskutieren. Tatsache ist nun aber, dass es für das Frauenhaus als einzige Institution im Kanton keine gesetzliche Aufsicht seitens des Amtes für Soziales gibt. Das hat auch die Leiterin des Amtes für Soziales, Andrea Lübberstedt, erkannt. Deshalb wäre es jetzt ein Akt der Vernunft, im Rahmen einer Anpassung des Sozialhilfegesetzes auch diesem Aspekt die nötige Beachtung zu schenken. Des Weiteren möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir bei der Revision des Sozialhilfegesetzes nicht die Erwartung haben, auch die Sozialhilfe noch zu regionalisieren. Diese Bemerkung soll jetzt aber nur das Departement des Innern für die Haltung der Gemeinden sensibilisieren.

Es ist auch richtig, dass die Vertreterinnen des Frauenhauses darum ersucht haben, ihre Vorstellungen im Rahmen einer Generalversammlung der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten darzulegen. Wir laden sie gerne ein, ihre Anliegen einmal im Rahmen einer Vorstandssitzung vorzustellen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

legt ihre Interessen als Stiftungsrätin des Frauenhauses offen.

Wir Stiftungsrätinnen arbeiten alle ehrenamtlich und setzen uns mit unserem freiwilligen Engagement für die Frauen in Not ein. Es ist unsere Pflicht, diesen Frauen, die geschlagen und bedroht werden, Schutz und Sicherheit zu gewähren. Der heute gültige Art. 36 des Sozialhilfegesetzes gibt dem Frauenhaus die rechtlichen Grundlagen, um finanziert werden zu können. In diesem Artikel steht, dass der Staat Beiträge an Einrichtungen für schutzbedürftige Personen im Kanton St.Gallen ausrichtet. Doch jetzt soll dieser Artikel geändert und eine neue Aufsichtsfunktion geschaffen werden. Das Frauenhaus sträubt sich nicht gegen eine solche Aufsichtsfunktion – im Gegenteil, es ist an einer guten Zusammenarbeit interessiert -, nur besteht diese Funktion eigentlich schon. Das Frauenhaus arbeitet jetzt schon eng mit dem Kanton zusammen, der in seine Arbeit und in seine Finanzen Einsicht hat.

Vom anrechenbaren Betriebsaufwand finanziert der Kanton 50 Prozent; alle Gemeinden zusammen übernehmen im Sinn eines Solidaritätsbeitrags 10 Prozent, die Gemeinden, aus denen die Frauen stammen, 40 Prozent. Nach Jahresabschluss und Bestimmung der anrechenbaren Betriebskosten erhalten die Gemeinden eine detaillierte Jahresrechnung vom Kanton. Die Übermittlung der Falldaten vom Kanton an die Gemeinden geschieht anonym, damit für die Frauen die höchstmögliche Anonymität und Sicherheit gewährleistet werden kann. Das Frauenhaus arbeitet mit dem Departement des Innern zusammen. Für seine Rechnungsüberprüfung hat es einen Revisor. Die Gemeinden werden über den Jahresbericht, die Rechnung und das Budget des Frauenhauses informiert. Ebenso werden sie über Kostengutsprachen benachrichtigt, wenn eine Frau bei uns um Hilfe nachsucht. Die Gemeinden wissen also, wenn eine Frau ins Frauenhaus eintritt.

Die neue, von der Regierung vorgesehene Aufsicht wird natürlich kostenrelevant sein. Der Kanton benötigt für diese Aufgabe mehr Personal. Handkehrum sprechen wir in diesem Rat aber immer von finanziellen Entlastungen des Kantons beziehungsweise von Personalabbau. Ich frage mich, weshalb denn nun für die Aufsicht über das Frauenhaus zusätzliche Leute mit zusätzlichen Arbeiten beschäftigt werden sollen für etwas, das schon seit 30 Jahren gut funktioniert. Meines Erachtens können wir gut so weiterfahren wie bisher. Ich verstehe die Begründung der vorliegenden Motion schon, denn die Gemeinden möchten gerne etwas mehr hinter die ihnen vorgelegten Zahlen sehen. Ich versichere aber, dass es dem Frauenhaus sehr am Herzen liegt, die Gemeinden zu informieren. Wir sind jetzt auch in Kontakt mit dem Gemeindeverband getreten und gleisen etwas auf, damit die Gemeinden die nötigen Informationen haben, und dass deswegen nicht extra das Gesetz geändert und angepasst werden muss.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Die Aufgabenteilung in Bezug auf stationäre Einrichtungen für schutzbedürftige Personen nach Art. 36 des Sozialhilfegesetzes ist eindeutig. Was jedoch die Verfügbarkeit von Personendaten betrifft, gehen die Motionäre von falschen Annahmen aus. Diese Daten kennen nur die Gemeinden oder die Sozialämter, aber nicht der Kanton. Sie können bei uns nicht eingefordert werden. Es stimmt, dass im Unterschied zu den übrigen sozialen Einrichtungen das Frauenhaus nach geltendem Recht keiner staatlichen Aufsicht untersteht, und dies, obwohl der Betrieb zu rund 95 Prozent durch die öffentliche Hand finanziert wird. Natürlich übernähme der Kanton mit der Einführung einer Aufsicht eine zusätzliche Aufgabe, die Kostenfolgen zeitigen würde. Dazu ist vorgesehen, eine entsprechende Ergänzung im Zusammenhang mit der ohnehin geplanten Teilrevision des Sozialhilfegesetzes vorzunehmen. Die Regierung nimmt den Auftrag entgegen, jedoch ohne Gesetzesanpassung.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013