Geschäft: Rechnung 2012 des Kantons St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.13.01
TitelRechnung 2012 des Kantons St.Gallen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung16.1.2013
Abschluss4.6.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der Regierung vom 19. März 2013 (4 Investitionsrechnung)
BotschaftBericht der Regierung vom 19. März 2013 (2 und 3 Laufende Rechnung)
BotschaftBericht der Regierung vom 19. März 2013 (5 Bestandesrechnung)
BotschaftBericht der Regierung vom 19. März 2013 (1 Bericht)
AntragBericht der Finanzkommission über die Rechnung 2013 vom 15. Mai 2014
BotschaftBericht der Regierung vom 19. März 2013 (7 Übersichten)
BotschaftBericht der Regierung vom 19. März 2013 (6 Sonderrechnungen)
BotschaftBericht der Regierung vom 19. März 2013 (01 Inhaltsverzeichnis)
BeilageAnhang zur Rechnung 2012 (Vorabveröffentlichung vom 22. Januar 2013)
BotschaftBericht der Regierung vom 19. März 2013 (00 Titelblatt)
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Abschnitt 6 Ziff. 3
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
4.6.2013Ziff. 355Antrag der Finanzkommission46Antrag SP-GRÜ-Fraktion19
4.6.2013Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 290Zustimmung4Ablehnung26
4.6.2013Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 193Zustimmung0Ablehnung27
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Gegenüber dem Voranschlag 2012 wurden über 2 Mio. Franken weniger Stipendien und Studiendarlehen ausbezahlt. Mit dem Sparpaket III sollen die Stipendien nun nochmals um rund 1,8 Mio. Franken gekürzt werden. Insgesamt ist das ein Stipendienabbau von nahezu 20 Prozent. Wie Sie wissen und wir immer wieder betonen, ist der Kanton St.Gallen bei den Stipendien traditionell sehr knausrig und liegt im schweizweiten Vergleich auf den hintersten Plätzen. Der erneute Rückgang gegenüber dem Voranschlag und die geplanten Kürzungen mindern die sowieso schon tiefen Ausschüttungen erneut. Im Gegenzug erhöhen wir die Studiengebühren. Das kann nicht im Interesse eines attraktiven Universitätskantons sein. Es würde uns interessieren, und deshalb die Frage an Regierungsrat Kölliker, wie der Rückgang der ausbezahlten Stipendien gegenüber dem Voranschlag zustande gekommen ist.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Teil der Rechnung 2012 ist auch der Bericht der Regierung vom 19. März 2013 zur Bilanz und Wirkung der Wirtschaftsförderung durch Steuererleichterungen betreffend die Jahre 2006 bis 2011. Im Namen der SP-GRÜ-Fraktion nehme ich dazu Stellung. Es geht im Bericht ausschliesslich um die Umsetzung von Art. 11 des Steuergesetzes (sGS 811.1), der Folgendes besagt: «Die Regierung kann nach Anhören des Gemeinderates der Standortgemeinde Unternehmen höchstens 10 Jahre Steuererleichterungen auf die anteiligen Einkommens- und Vermögenssteuern oder auf die Gewinn- und Kapitalsteuern gewähren.» Nicht einbezogen wird der Art. 12 des Steuergesetzes, der umschreibt, dass die Regierung mit anderen Kantonen oder ausländischen Staaten Gegenrechtsvereinbarungen abschliessen kann über Steuerbefreiungen und andere gegenseitige Beschränkungen der Steuerhoheit. Die Regierung legt nun mit dem vorliegenden Bericht zum zweiten Mal Rechenschaft über die Bilanz und Wirkung der Wirtschaftsförderung durch Steuererleichterungen ab. Es ist erstaunlich, wenn man den ganzen Bericht liest: Der Bericht zeigt keine Möglichkeiten auf, wie man die Zahlen und Aussagen kontrollieren kann, und der Bericht kommt ohne die Kernzahl «um wie viel wird erleichtert» aus. Der Bericht der St.Galler Regierung ist höchst katholisch, nach dem Motto «Glauben macht selig». Ich meine aber, dass es in diesem sensiblen Bereich durchaus auch gewichtige Argumente gibt, dass man anders handeln könnte. Wir sollen glauben, dass:

  • zwischen den Jahren 2006 und 2011 86 Unternehmen und derzeit insgesamt 140 Unternehmen von den Steuererleichterungen profitieren;

  • alle steuererleichterten Unternehmen insgesamt 2'300 neue Stellen geschaffen haben;

  • diese Unternehmen jährlich wiederkehrend ein grosses Volumen von 450 Mio. Franken investieren. Unter dem Motto des Steuergeheimnisses wird nicht benannt, welches diese Unternehmen sind, welche Bedingungen an die gewährten Steuererleichterungen geknüpft wurden und welche Investitionen tatsächlich eingerechnet wurden sowie dazu, ob unter Art. 12 des Steuergesetzes auch Steuererleichterungen gewährt wurden.

Wir erfahren insbesondre keine Zahl, wie hoch der Gesamtbetrag der Steuererleichterungen ist. Da die Unternehmen mindestens durch den Bund besteuert werden, sind die Auswirkungen der Steuererleichterungen auf den Kanton St.Gallen grundsätzlich ohne Weiteres zu berechnen. Im Bericht wird dies nicht ausgeführt. Dafür wird pauschal von einer erfolgreichen Ansiedelungspolitik gesprochen. Dies führt zu drei grundsätzlichen Kritikpunkten:

  1. Das ist die fehlende Transparenz und die mangelnde parlamentarische Kontrolle bei der Umsetzung von Art. 11 und 12 des Steuergesetzes. Dies ist nicht akzeptabel. Wir stellen fest, dass nicht einmal eine parlamentarische Kontrolle der Praxis der Steuererleichterungen möglich ist. Keine Kommission des Kantonsrates erhält beispielsweise eine anonymisierte Übersicht, geschweige denn Einsicht in die Akten. Dies unter dem Titel des Steuergeheimnisses, obwohl es sich hier um Steuererleichterungen handelt. Es gibt meines Wissens auch keine Kontrolle durch die kantonale Finanzkontrolle, die ansonsten grundsätzlich alle Aspekte des staatlichen Handelns überprüft. Dies ist eines Staates nicht würdig und wird den finanziellen Konsequenzen nicht gerecht. Es geht hier um grundsätzlich gerechtfertigte Steuereinnahmen von einem jährlich wiederkehrend hohen zweistelligen Millionenbetrag, die nicht erhoben werden.

  2. Die Steuererleichterungen wirken stark wettbewerbsverzerrend. Auf der Basis der Aussagen, die man im Bericht findet, wenn man das hochrechnet und irgendwelche Vermutungen anstellt über die Höhe der Steuererleichterungen, dann könnte man das irgendwo mit einem Mittelwert von etwa 60 Mio. Franken Steuererleichterungen umschreiben. Ich gehe jetzt nicht darauf ein, wie ich das nachvollzogen habe. Aber wenn wir jetzt rechnen, dann haben wir Steuererleichterungen im Umfang von 50 bis 60 Mio. Franken. Wenn wir hören, und zwar im Bericht, dass von den privaten Unternehmen im Kanton 2'300 neue Stellen geschaffen wurden, dann machen wir die einfache Rechnung und rechnen diese 60 Mio. Franken geteilt durch 2'300 neue Stellen, d.h. ganz konkret, dass jede neu geschaffene Stelle mit Steuererleichterungen von jährlich 25'000 Franken subventioniert wird. Und das nicht einmalig, sondern jährlich wiederkehrend. Grundsätzlich müsste jedes liberale Herz, das eigentlich bei meiner rechten Seite sitzt, hier Handstände machen oder irgendwie kollabieren, wenn man jedes Jahr neu geschaffene Stellen mit durchschnittlich etwa 25'000 Franken jährlich wiederkehrend subventioniert. Wenn Sie den Wettbewerb betrachten, Sie können im Bericht nachschauen, sehen Sie bei der Branchenverteilung der Steuererleichterungen beispielsweise sechs Unternehmen im Bau- und Nebengewerbe. Jetzt schauen Sie sich einmal an, wenn diese Subventionierungen nachher in öffentlichen Ausschreibungen oder im Wettbewerbsverfahren auftauchen. Da arbeiten und bieten diese Unternehmen mit und haben einen ausserordentlich hohen und nicht gerechtfertigten Vorteil in diesen Verfahren. Zum Beispiel das Unternehmen Flawa, das 100 Arbeitsplätze nach Polen auslagert: Mit solchen Subventionen müsste es nicht «weggehen». Da könnte es in Flawil produzieren. Es geht doch nicht, dass wir hier so ungleiche Spiesse schaffen. Bei der Flawa würden auch Steuererleichterungen nichts nützen, denn wahrscheinlich haben sie in den letzten Jahren auch keine Steuern bezahlt. Aber das ist hier nicht die Frage. Sondern hier geht es darum, wie neu geschaffene Stellen finanziert werden.

  3. Im Regelfall sollten die Steuererleichterungen an Bedingungen bezüglich Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen geknüpft sein. Diese Einhaltung sollte kontrolliert werden. Dies bedingt eine klare Handhabung und Qualitätskontrolle sowie eine externe Überprüfung.

Der Kanton St.Gallen steht im internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb für Unternehmen sehr gut da. Sie können das nachschauen im Bericht. Das ist auch nach den teilweisen Steuererhöhungen, die auch die Unternehmen mit dem Staatssteuerfuss betreffen, so. Wir sind mit den Steuerfusssätzen bei der Unternehmensbesteuerung konkurrenzfähig. Wir brauchen in diesem Sinn keine weiteren Instrumente, die auch noch stark wettbewerbsverzerrend wirken. Die Unternehmen fokussieren sich auf Steuererleichterungen. Die Fokussierung auf Steuererleichterungen für einzelne Unternehmen verhindert zudem, dass die wichtigen Standortfaktoren für alle Unternehmen und die gesamte Bevölkerung ausgebaut werden können. Unsere Forderungen sind klar: Das Instrument der Wirtschaftsförderung mit wettbewerbsverzerrenden Steuergeschenken ist nicht mehr zeitgemäss. Insbesondere auch im Hinblick auf die Diskussion der Unternehmenssteuerreform III, die noch viel weiter gehen wird. Das ist nicht der richtige Weg und er muss auslaufen. In einem ersten Schritt ist ganz dringend Transparenz zu schaffen, damit die Beschlüsse und die Auswirkungen auch tatsächlich unabhängig, und zwar durch die gesetzgebenden Teile dieses Kantons, durch den Kantonsrat, auch kontrolliert werden. Ich kann Ihnen zusichern, wir bleiben am Ball, damit hier eine Umkehrung der Politik eingeläutet werden kann.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag Ziff. 3 der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Bitte entschuldigen Sie, dass ich nach dem Präsidenten noch spreche. Ich habe zu spät gedrückt, das tut mir leid. Aber eine Aussage scheint mir schon noch relevant zu diesem Geschäft zu sein. Als wir die Spezialdiskussion geführt haben, wer eigentlich für diesen Verkauf allenfalls zuständig sei, kam aus meiner Sicht eine interessante Antwort. Es wurde nämlich festgestellt, dass der Steinbruch Starkenbach im Finanzvermögen anzusiedeln ist. Für diejenigen, die mit der Buchhaltung des Kantons nicht so vertraut sind, kann ich Ihnen sagen, Finanzvermögen bedeutet, dass dieses Unternehmen nicht als ein Unternehmen betrachtet wird, das für die Staatsführung unmittelbar wichtig ist. Ansonsten wäre es im Verwaltungsvermögen. Das finde ich noch relativ interessant, dass dieser Steinbruch Starkenbach im Finanzvermögen anzusiedeln ist. Da sieht man eigentlich schon an dieser Aufteilung, wo das buchhalterisch angesiedelt ist, die Bedeutung dieses Steinbruchs. Es ist in der Tat so, und deshalb wurde diese Diskussion auch immer wieder geführt. Es ist kein unmittelbares Unternehmen, das der Staat aufgrund eines Staatsauftrages bzw. aufgrund eines Service public zwingend haben muss.

Zu Gemperle-Goldach: Deshalb kommt diese Diskussion immer wieder. Was wir mit dieser Ziff. 3 wollen ist, dass hier wieder einmal geprüft wird, was eigentlich die Vor- und Nachteile eines Verkaufes wären. Und wenn es zu keinem Verkauf kommen sollte, wie der Staat hier längerfristig Erträge sicherstellen will. Wenn Sie finanzpolitisch argumentieren wollen, dann kann ich Ihnen schon sagen, wie der Staat zu Geld kommen würde. Er könnte mehrere profitable Unternehmen kaufen. Damit können Sie Gewinn erwirtschaften. Aber da haben wir eine unterschiedliche Auffassung, was der Staat machen muss oder eben nicht. Es ist ein offenes Geheimnis, dass wir nicht der Ansicht sind, dass der Staat gewinnorientierte Unternehmen, wenn sie im Markt erfolgreich agieren könnten, einfach dem Staat gehören müssen. Der Staat muss aus meiner Sicht Unternehmen haben, wenn eine Unterversorgung besteht oder wenn die Dienstleistung nicht in der richtigen Qualität angeboten wird usw. Aber er soll nicht einfach im Markt Unternehmen besitzen, die auch ohne den Staat agieren könnten. Genau um diese Frage geht es eigentlich. Könnte der Steinbruch Starkenbach profitabel operieren im freien Markt, ja oder nein? Dies muss man prüfen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Mit dieser Antwort, dass eine ehemalige Magistratsperson hier einen Bezug gemacht hat, beginnt natürlich jetzt auch eine Transparenz, die aber gleichzeitig auch wieder zu Intransparenz führt. Man kann jetzt spekulieren, wer ist da betroffen. Das will ich nicht. Aber aus meiner Sicht gibt es durchaus auch Personen, welche die Möglichkeit haben, hier diesen Bezug nicht mehr zu machen, auch wenn sie Anrecht hätten. Da würde ich mich gerne interessieren, ob es solche gibt, damit diese Transparenz doch etwas transparenter wird.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich muss Mächler-Zuzwil noch eine Antwort geben. Seine Ausführungen sind klar, die haben wir in der Finanzkommission bereits gemacht. Aber zwei Sachen stechen:

Wenn er sagt, finanzpolitisch ist es nötig, dass der Betrieb beim Kanton ist, sonst könnten wir auch Betriebe kaufen. Ich bin natürlich auch nicht der Meinung, dass wir Betriebe in mehreren Branchen kaufen sollten. Aber dieser Betrieb ist im Kanton, der Kanton hat Interesse, dass es im Obertoggenburg Steine gibt, die in guter Qualität geliefert werden, und es gibt Synergien mit dem Strassenunterhalt. Diese Verknüpfung ist für mich eines der Argumente.

Der zweite Punkt, den ich überhaupt nicht verstehe: Mächler-Zuzwil sagt, man solle das wieder einmal prüfen. Wir hatten in der Finanzkommission genau diesen Prüfbericht von PricewaterhouseCoopers, der eine klare Antwort erteilt hat; Empfehlung: «Nein». Ich habe ihn gelesen und er war uns in der Finanzkommission zur Verfügung gestellt worden. Sie können den Kopf schütteln, so lange Sie wollen, wir hatten diesen Bericht. Diese Prüfung ist erfolgt, und deshalb verstehe ich sein Votum nicht.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, den Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 3 zu streichen bzw. abzulehnen.

Wir beschäftigen uns seit Jahren immer wieder mit dem Steinbruch Starkenbach. Dabei geht es gar nicht um den Steinbruch an sich. Es geht nur um die ordnungspolitische Frage, ob der Kanton ein Unternehmen in seinen Büchern haben soll oder nicht, welches keine eigentliche Staatsaufgabe ausführt. Ob es aus finanzpolitischer Sicht Sinn macht, das Unternehmen zu behalten, interessiert die bürgerlichen Sparpolitiker hingegen weit weniger. Der Steinbruch Starkenbach ist ein Unternehmen des Kantons, welches bestens aufgestellt ist. In den letzten Jahren wurde kräftig in die Erneuerung des Betriebes investiert mit Geldern, welche selbst erwirtschaftet wurden. Längerfristig ist auch damit zu rechnen, dass der Kanton am Gewinn partizipieren kann. Die Mitarbeitenden werden im Winter auch im Winterdienst eingesetzt. Das ist nicht nur eine willkommene Abwechslung für die Mitarbeitenden. Es ist die optimale Nutzung von Synergien im Interesse aller. Zudem kann der Kanton im Obertoggenburg wertvolle Arbeitsplätze anbieten. Der von der Regierung in Auftrag gegebene Prüfungsbericht von PricewaterhouseCoopers empfiehlt klar, auf den Verkauf zu verzichten. Dies auch mit der Begründung, dass es schwierig sein dürfte, am freien Markt den geschätzten Verkaufswert der Firma zu erhalten. Dieser Expertenmeinung sollte das Parlament Rechnung tragen. Mit ein Grund, den Steinbruch jetzt nicht zu verkaufen, ist auch die Tatsache, dass Ergebnisse über wichtige geologische Gutachten, aufgrund derer sich der Wert des Steinbruchs massiv erhöhen könnte, noch ausstehen. Aus finanzpolitischer Sicht ist ein Verkauf klar nicht zu empfehlen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Ich nehme gerne Bezug auf diese Frage. Zum einen müssen Sie aufpassen, wenn Sie diese Zahlen mit den Vorjahren vergleichen. Wir haben hier Abgrenzungsbegründungen. Wir haben in den Vorjahren einmal mit elf Monaten gerechnet, dann mit 13 Monaten, davor und danach mit 12 Monaten. Also da müssen Sie aufpassen, welche Zahlen Sie hier vergleichen. Dann ist es so, dass wir ganz klar weniger Gesuche haben als in den Vorjahren. Die Gesuche nehmen kontinuierlich ab, und das nimmt man zum Teil auch in den anderen Kantonen wahr. Auf was das zurückzuführen ist, kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Ihre Aussage, dass der Kanton in dieser Sache sehr knausrig ist, auch das muss ich korrigieren. Wir haben im Verhältnis zur Bevölkerung weniger Stipendien, die wir auszahlen. Das ist so. Aber wenn wir auszahlen, dann sind wir im Vergleich mit den anderen Kantonen eben grosszügig.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Wir sehen hier einen Aufwandüberschuss gegenüber dem Voranschlag 2012 von über 17 Prozent. Regierungsrat Gehrer hat gestern gesagt, dass in diesem Zusammenhang noch eine Frage kommt. Die wäre von mir: Kann die Regierung etwas dazu sagen, wie sich der Aufwandüberschuss zusammensetzt? Das ist in der Botschaft nicht ersichtlich.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat tritt auf die Rechnung 2012 ein.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass Jud-Schmerikon zu diesem Antrag in den Ausstand getreten ist.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Regierung und der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Beratung des Rechnungsabschlusses 2012 steht im Schatten des dritten Sparpaketes, das wir in bereits 3 Wochen beraten werden. Auch wenn die Analyse der Rechnung eine Vergangenheitsbetrachtung ist, so ist sie dennoch wichtig, um daraus Erkenntnisse und Basisdaten zu erhalten für eine möglichst verlässliche Finanzplanung.

Noch in der Botschaft zum Aufgaben- und Finanzplan (abgekürzt: AFP) 2014-2016, den der Kantonsrat in der Februarsession 2013 beraten hat, rechnete die Regierung mit einer Verschlechterung gegenüber dem Budget von 34 Mio. Franken. Nun nehmen wir etwas erleichtert zur Kenntnis, dass sich der Abschluss seither um über 66 Mio. Franken verbessert hat. Dies vor allen, weil die Einnahmen über 60 Mio. Franken höher ausfielen, als noch im Januar 2013 angenommen werden musste. Die Rechnung 2012 schliesst 23 Mio. Franken besser als budgetiert wurde. Ohne die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank im Umfang von rund 40 Mio. Franken, die nicht budgetiert war, wäre die Rechnung 2012 jedoch fast 20 Mio. Franken schlechter ausgefallen, als im Voranschlag 2012 angenommen wurde.

Trotz der bisherigen Sparpakete müssen zur Deckung des Defizits 205,6 Mio. Franken aus dem freien Eigenkapital entnommen werden. Rechnen wir den Bezug von knapp 29 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital dazu, ergibt dies total eine Verminderung des Eigenkapitals um rund 244 Mio. Franken oder rund 25 Prozent vom Eigenkapital Anfang 2012. Das Eigenkapital verringert sich also von 995 Mio. Franken auf noch 751 Mio. Franken, wobei das freie Eigenkapital von 528 Mio. Franken auf 323 Mio. Franken schmilzt. Da zugleich die Verschuldung zunimmt, sinkt auch das Nettovermögen des Kantons um über 300 Mio. Franken auf knapp 426,7 Mio. Franken.

Die Bereiche mit den stärksten Verschlechterungen können dem Bericht entnommen werden. Es handelt sich dabei um Minderertrag bei den kantonalen Steuern der natürlichen Personen, Mehraufwand für Gemeindefusionen, für ausserkantonale Hospitalisationen und Prämienverbilligungen sowie Mindererträge bei den direkten Bundessteuern und aus Dividenden. Verbesserungen sind nebst der Gewinnausschüttung der Nationalbank Mehrertrag bei juristischen Personen, ein einmaliger Bundesbeitrag im Amt für Berufsbildung sowie Minderaufwendungen für innerkantonale Hospitalisationen, Sonderschulen und dem öffentlichen Verkehr.

Beim Rechnungsabschluss 2012 wurden die Hospitalisationen erstmals nach der neuen Spitalfinanzierung abgerechnet, was zu deutlich höheren Ausgaben bei den ausserkantonalen Hospitalisationen und deutlichen Minderausgaben bei den innerkantonalen Hospitalisationen führte, als budgetiert war. Da im Bereich der Spitalbauten enorme bauliche Investitionen geplant sind, ist es unumgänglich, dafür allfällige Bewegungen der Patientenströme genau zu beobachten und in die Planung miteinzubeziehen.

Aus dem Finanzausgleichstopf kamen im Jahr 2012 noch immer 418 Mio. Franken oder rund 40 Steuerprozente. Dies sind rund 30 Mio. Franken weniger als im Jahr 2011. Bei den Einnahmen aus dem Bundesfinanzausgleich und aus der Gewinnausschüttung der Nationalbank handelt es sich um sehr bedeutende Posten, die stark schwanken können. Insbesondere beim Bundesfinanzausgleich muss mittelfristig mit einem deutlichen Rückgang gerechnet werden.

Fazit und Ausblick: Zwar schliesst die Rechnung besser ab als budgetiert, dennoch klafft zwischen Einnahmen und Ausgaben ein Loch von 244 Mio. Franken oder von rund 24 Steuerprozenten, das derzeit noch durch Eigenkapital gestopft werden kann. Namhafte Sparanstrengungen in dreistelliger Millionenhöhe, wie wir sie in drei Wochen diskutieren werden, sind dringend notwendig. Nur so lassen sich ein vollständiger Verzehr der Reserven sowie weitere massive Steuererhebungen vermeiden, und es bleibt ein gewisser finanzpolitischer Gestaltungsfreiraum für die kommenden Jahre.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen Ziff. 1 und Ziff. 2 der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Antrag Ziff. 3 der Finanzkommission ist abzulehnen.

Die Rechnung 2012 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 5,3 Mio. Franken ab. Das bedeutet eine Verbesserung von 23,1 Mio. Franken gegenüber dem Voranschlag 2012. Rechnet man die Nachtragskredite dazu, hätte die Rechnung positiv abgeschnitten - dies natürlich im Wissen, dass ein grosser Bezug von Eigenkapital nötig war. Die SP-GRÜ-Fraktion ist erfreut über diese Besserstellung. Der bereinigte Aufwand stieg lediglich um 0,3 Prozent‚ dies trotz zusätzlichen Belastungen in den Bereichen Spitalfinanzierung, individuelle Prämienverbilligung (abgekürzt: IPV) sowie Nachtragskredite. Der Sach- und der bereinigte Personalaufwand stagnieren. Probleme bereiten klar die Einnahmen. Bei den kantonalen Steuern und dem Kantonsanteil an den Bundessteuern resultieren gegenüber dem Budget Mindererträge. Der Anteil der Steuern an den gesamten Einnahmen hat sich seit dem Start dieser schon mehrfach erwähnten, desaströsen Steuerpolitik in diesem Kanton von 46,1 Prozent im Jahr 2007 auf 36,3 Prozent im Jahr 2010 reduziert, im Jahr 2012 ist dieser Anteil wieder leicht gestiegen auf 39,5 Prozent. Das zeigt mit aller Deutlichkeit die Dimension der Erosion der Einnahmen. Wenn Alder-St.Gallen uns jetzt vorwirft, dass wir weltfremd seien, wenn wir das Problem bei den Einnahmen sehen, dann sage ich ihm einfach, dass der Expertenbericht «Sparpaket II des Kantons St.Gallen – Dauerhafte Stabilisierung des Staatshaushaltes, Review des Finanzplans bis 2015 vom 6. Januar 2012» der BAK Basel Economics AG, welche durch die Regierung in Auftrag gegeben wurde, genau das Gleiche sagt wie wir – nämlich, das Hauptproblem liegt bei den Einnahmen. Dann sind diese Experten offensichtlich auch weltfremd. Es ist zwar üblich, dass die Rechnung weniger zu reden gibt als das Budget. Trotzdem, dass die Finanzkommission und die Subkommissionen keinen einzigen zu kritisierenden Ausgabeposten gefunden haben, zeigt auf, wie verantwortungsvoll mit dem zur Verfügung gestellten Geld umgegangen wird.

Bezüglich des Ergebnisses, welches wir jetzt beraten, kann ich die Aussage vom letzten Jahr wiederholen. Es ist vor allem das Ergebnis einer verfehlten Finanzpolitik. Wir leiden immer noch an den zu hoch angesetzten steuerlichen Entlastungen aus dem letzten Jahrzehnt, kombiniert mit weiteren fehlenden Einnahmen, z.B. infolge der tieferen Entschädigung durch die Nationalbank. Ergänzend dazu haben wir natürlich auch zusätzliche Aufgaben, auf welche wir aber keinen Einfluss haben. Der grösste Brocken in dieser Kategorie ist die neue Spitalfinanzierung, entschieden durch das nationale Parlament. Mit der neuen Spitalfinanzierung SwissDRG hat die kantonale Politik übrigens praktisch keinen Einfluss mehr auf die Gesundheitskosten, und diese sind bekanntlich einer der grossen Ausgabeposten. Auch in anderen Staatsbereichen sind wir zum Transfer-Haushalt mutiert, mit sehr geringem Einfluss auf diverse Kosten. Das zeigt die Widersprüchlichkeit der bürgerlichen Parteien auf, welche immer wieder von einem Ausgabenproblem in der Verwaltung sprechen.

Aufgrund all dieser Gründe müsste das Defizit im Staatshaushalt eigentlich viel höher ausfallen. Nur dank grosser Budgetdisziplin aller Departemente haben wir nicht ein noch grösseres Defizit. Bei den wirklich beeinflussbaren Bereichen wurde massiv gespart oder anders gesagt: Mit dem durch die Steuerzahlenden zur Verfügung gestellten Geld wurde sorgsam umgegangen.

Noch kurz zu den Investitionen: Diese sind bei den Hochbauten um 30 Mio. Franken unter dem Voranschlag 2012. Das alleine wäre noch kein Problem. Wenn man aber den Zustand der Hochbauten anschaut, ist dieses Ergebnis schlicht nicht zu verantworten. In der Subkommission Bau haben wir klar festgehalten, dass die Hochbauten in unserem Kanton sich zum Teil in einem bedenklichen Zustand befinden. Es gibt Gebäude in diesem Kanton, in welchen Patienten wohnen und welche an den kalten Tagen im letzten Winter nur noch auf 15 Grad beheizt werden konnten. Pikant: Diverse solch schlechter Gebäude sind in der priorisierten Investitionsplanung der Regierung für die nächsten 10 Jahre nicht enthalten. Dies im Wissen, dass der Kanton im Energiekonzept die Vorbildfunktion als eine der zentralen Massnahmen definiert hat und dass dieser Rat diesem Konzept zugestimmt hat. Wir beheizen die Umwelt statt die Gebäude, das kostet viel Geld. Wir sind in diesem Thema alles andere als glaubwürdig. Die SP-GRÜ-Fraktion erwartet, dass das Baudepartement so plant, dass bei Verzögerungen andere Projekte realisiert werden können mit dem klaren Anspruch, dass der Zustand der Infrastruktur verbessert wird.

Die SP-GRÜ-Fraktion ist für Eintreten und Zustimmung zu den Anträgen Ziff. 1 und Ziff. 2. Nicht einverstanden sind wir hingegen mit dem Antrag Ziff. 3, welcher die Regierung beauftragt, den Steinbruch Starkenbach zu verkaufen. Die Begründung dazu finden Sie auf dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Was waren das noch Zeiten, als die Behandlung der Jahresrechnung des Kantons St.Gallen beinahe zu einem Nebentraktandum der Junisession verkümmerte. Verschiedenen in diesem Saal dürfte dies auch noch in bester Erinnerung geblieben sein. Da brauchte es noch keine Kunstgriffe, um eine mehr als nur sogenannte «schwarze Null» zu verkünden. Die Abschlüsse lagen weit über den Budgets, die bereits schon grosszügig veranschlagt waren. Tempi passati. Im Jahr 2013 reichen nicht einmal mehr die Umsetzungen von zwei Sparpaketen, um diese «schwarze Null» zu erreichen. Heutzutage braucht es zusätzlich noch erhebliche Bezüge aus dem Eigenkapital, um wenigstens auf dem Papier glaubhaft zu machen, dass ein halbwegs positives Rechnungsergebnis 2012 erreicht worden sei. Wir sprechen heute über ein Defizit von 205,3 Mio. Franken, das gar noch grösser als im letzten Jahr ausfällt. Es ist auch uns nicht entgangen, dass sich der Anstieg des Gesamtaufwandes um lediglich 0,7 Prozent oder 29 Mio. Franken entwickelt hat. Berücksichtigt man die saldoneutralen und die nicht ausgabenwirksamen Positionen, ergibt sich noch eine Aufwandzunahme von 0,3 Prozent. Dies verdient sicherlich eine Würdigung im Wissen, dass verschiedene exogene Faktoren massiv auf unseren Haushalt einwirken. Leider hält die Ertragsseite nicht Schritt mit dieser Entwicklung. Zwar spricht die Regierung von einer Zunahme von 89 Mio. Franken, die jedoch auf einen bedeutend höheren Bezug aus dem Eigenkapital zurückzuführen ist. Ebenfalls ist die Anhebung des Steuerfusses von 95 auf 105 Prozent bereits berücksichtigt. Dass sich die Nationalbank nur noch mit einer kantonalen Ausschüttung von 40 Mio. Franken beteiligt, mag ein leidiges Faktum sein. Aber nirgendwo steht geschrieben, dass diese Quelle bis in alle Ewigkeit sprudeln wird. Ohne Rückgriffe auf Reserven und Rückstellungen wäre die Dynamik auf der Ertragsseite mit 0,3 Prozent hinter jener auf der Aufwandseite zurückgeblieben. Dies verdeutlicht einmal mehr, dass wir uns mit einem strukturellen Haushaltsungleichgewicht konfrontiert sehen.

Fazit ist, dass sich per Ende 2012 das Nettovermögen von 730 Mio. Franken auf rund 425 Mio. Franken reduziert hat. Ohne wirksame Massnahmen bzw. ohne Gegensteuer dürfte sich dieser Trend fortsetzen, so dass bereits Ende 2013 der neue Bestand etwas über 200 Mio. Franken betragen wird. Und Ende des Jahres 2015 rechnet die Regierung dann mit dem völligen Verzehr. Düstere, sehr düstere Prognosen.

Die linke Seite spricht von einem Einnahmenproblem. Diese Denkhaltung ist äusserst fragwürdig und zeigt einmal mehr ein sehr weltfremdes Denken auf. Kann ein Unternehmen, das täglich dem Wettbewerb ausgesetzt ist, tel quel die Preise erhöhen, um seine Bilanz und Erfolgsrechnung aufzufrischen, ungeachtet der Wettbewerbssituation, oder muss es allenfalls die Ausgabenseite den Einnahmen anpassen? Viele Unternehmen und Organisationen haben heutzutage ein Einnahmenproblem. In der Regel wird die Lösung zur Behebung auf der Aufwandseite gesucht.

Aufgrund der unheilvollen Prognosen kommt der Rechnung 2012 eine weitaus grössere Bedeutung zu. Sie zeigt auf, dass ein Entlastungsprogramm nicht nur wünschenswert, sondern eine unabdingbare Voraussetzung ist. Diese Forderung wird übrigens von der Regierung klar stipuliert. Sie hat die Zeichen der Zeit erkannt und will mit einem Entlastungsprogramm dieser Eigenkapital-Erosion Einhalt gebieten. Die SVP-Fraktion wird das Übel vor allem auf der Ausgaben- bzw. Aufwandseite an der Wurzel packen und dort die Regierung auch unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Meine Vorredner benannten schon einige Zahlen und Fakten zur Jahresrechnung 2012, und der Fokus richtete sich dabei bereits auf das Entlastungsprogramm 2013. Damit das Ziel in der kommenden ausserordentlichen Session nicht verfehlt wird, ist die Ausgangslage bzw. die Rechnung 2012 zu analysieren. Die Rechnung 2012 schliesst mit einem rekordhohen Aufwandüberschuss von 205 Mio. Franken ab. Trotz Erhöhung des Steuerfusses um 10 Prozentpunkte ist die Rechnung gegenüber dem Vorjahr nochmals schlechter ausgefallen. Im Vergleich zum Vorjahr nimmt der Aufwand um 0,7 Prozent zu, während der Ertrag ohne Bezüge aus dem Eigenkapital um 0,3 Prozent steigt. Das Aufwandwachstum ist dank den bisherigen Sparbemühungen praktisch zum Stillstand gekommen. Der grösste Nettoaufwand wird in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziale Wohlfahrt ausgewiesen. Sie machen zusammen 70 Prozent der Gesamtausgaben aus. Das freie Eigenkapital beträgt Ende 2012 noch 323 Mio. Franken und das besondere Eigenkapital 428,4 Mio. Franken. Gemäss Aufgaben und Finanzplan 2014-2016 sind jährliche Defizite von rund 120 Mio. bis 160 Mio. Franken zu erwarten. Die Rechnung kann maximal bis ins Jahr 2015 mit den vorhandenen Reserven aus dem freien Eigenkapital gedeckt werden.

Einige Bemerkungen zu den Erträgen: Der Kanton St.Gallen hat ein Einnahmenproblem. Dies ist aber bei den Steuern auf wirtschaftliche Einflussfaktoren zurückzuführen: Der Lohnzuwachs war allgemein tiefer. Der starke Franken hatte seinen Einfluss. Ebenso haben die Boni abgenommen. Die schlechten Abschlüsse der «Topclients» haben sich bewahrheitet.

Wird die Einkommensverteilung 2011 betrachtet, bezahlen etwa 62 Prozent der Steuerpflichtigen, dies sind rund 185'000 von knapp 300'000 Steuerpflichtigen, praktisch nur wenig oder keine Steuern. Der Mittelstand trägt den grössten Anteil. Kurz erläutert: Zwei Drittel der Steuerpflichtigen tragen einen Anteil des Gesamteinkommens von einem Drittel. Wird die Vermögensverteilung 2011 betrachtet, tragen rund 4 Prozent der Steuerpflichtigen mehr als die Hälfte am Gesamtvermögen. Eindrücklich ist, dass 0,4 Prozent, dies sind rund 1'200 Steuerpflichtige, etwa einen Drittel am Gesamtvermögen tragen und damit einen beträchtlichen oder wesentlichen Anteil an Vermögenssteuern bezahlen.

Unser Fazit: Erhöhen wir die Steuern, sei es bei der Einkommens- und Vermögenssteuer oder bei der Gewinn- und Kapitalsteuer, wird der Kanton St.Gallen noch unattraktiver, und im Vergleich zu den übrigen Kantonen belegen wir danach im Ranking im Vergleich zu den übrigen, einen der letzten Plätze. Einnahmen sind nach dem Verursacherprinzip zu generieren. Diejenigen, die besondere Leistungen oder den Staat überaus beanspruchen, sind zur Kasse zu bitten.

Die GLP-BDP-Fraktion fordert einen gesunden Staatshaushalt. Mit der Motion «Generationenfonds» und der Interpellation «Nachhaltiger Sparbeitrag» ist unsere Stossrichtung klar ersichtlich. Das Eigenkapital darf nicht aufgebraucht und die Schuldenbremse nicht gelöst werden. Mit dem Entlastungsprogramm 2013 werden wir dieser Tendenz entgegenwirken.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Leider schliesst die Rechnung 2012 des Kantons St.Gallen wiederum mit einem negativen Rekordergebnis ab. Das effektive Defizit - ohne den Bezug des freien Kapitals wie auch des besonderen Eigenkapitals - beträgt sagenhaft hohe 244 Mio. Franken. Dies wurde bereits auch von meinem Vorredner Imper-Mels so dargelegt. Dies stellt zusammen mit dem Ergebnis aus dem Jahr 2011 das schlechteste Ergebnis aller Zeiten dar. Die Finanzkommission hält deshalb in ihrem Bericht im Fazit fest, dass das Ergebnis «völlig unbefriedigend» ist. Dieser Bemerkung schliesst sich die FDP-Fraktion vollumfänglich an. Es zeigt sich zwar, dass die Sparpakete I und II ihre Wirkung hatten und haben, indem das Ausgabenwachstum im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich gesenkt werden konnte. Auch dies wurde von verschiedenen Vorrednern bereits gesagt. Es gilt aber deutlich festzuhalten, dass das Ausgabenwachstum auch im Jahr 2012 positiv ist. Die beiden Sparpakete führten also nicht insgesamt zu Minderausgaben, sondern lediglich zu einer Abflachung des Ausgabenwachstums. Wenn also von linker Seite stets behauptet wird, mit diesen Sparpaketen werde der Staat zu Tode gespart, so ist das wohl für die politische Rhetorik, um medial gehört zu werden, nützlich, entbehrt jedoch jeglicher Realität.

Ebenfalls gilt es zu beachten, dass es bei den Einnahmen zu Mehreinnahmen kam. Zwar teilweise weniger als budgetiert, doch mehr als in der Rechnung 2011. Auch hier hinterliess die Steuerfusserhöhung von 10 Steuerfussprozenten die erhoffte Wirkung. Selbst Gemperle-Goldach stellt jetzt auch fest, dass die Einnahmen im Jahr 2012 zugenommen haben. Ich nehme das mit Freude zur Kenntnis, dass diese Botschaft auch links angekommen ist. Hingegen war auch im Jahr 2012 das Wachstum der Einnahmen tiefer als dasjenige bei den Ausgaben. Das war auch in der Vergangenheit so. Dass es damit zu einem finanziellen Problem kommt, sollte eigentlich allen klar sein.

Es ist zutreffend, dass der Kanton verschiedene Mehrausgaben aufgrund von Bundesbeschlüssen «schultern» musste. So nahmen alleine wegen der neuen Spitalfinanzierung die Kosten für den Kanton St.Gallen um rund 43 Mio. Franken zu. Man kann hier sicherlich sagen, dass diese Kosten mehrheitlich exogen sind. Jedoch darf nicht verkannt werden, dass diese Kosten schlussendlich vom Kanton getragen bzw. finanziert werden müssen. Deshalb sind wir gefordert und dürfen den Kopf nicht in den Sand stecken - wie dies von gewissen Kreisen getan wird.

Die Rechnung 2012 zeigt deutlich, dass die Staatsfinanzen trotz zwei Sparpaketen immer noch in einer Schieflage sind. Als die FDP-Fraktion vor einem Jahr ein drittes Sparpaket gefordert hatte, wurde unser Antrag von der Mehrheit noch belächelt und der Antrag für «nicht voll» genommen. In der Zwischenzeit hat zum Glück die Regierung, wie aber auch die Mehrheit dieses Rates erkannt, dass es ein weiteres Sparpaket braucht. Deshalb nehmen wir befriedigt zur Kenntnis, dass das dritte Sparpaket - das sogenannte Entlastungspaket - bereits von der vorberatenden Kommission diskutiert wurde und am 24. sowie 25. Juni 2013 anlässlich der Sondersession von diesem Rat beraten wird.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Der Abschluss- und Rechnungsabnahmeprozess des Kantons unterliegt jährlich wiederkehrend einem straffen Zeitplan, und der Finanzkommission steht für die Prüfung der Rechnung nur ein enges Zeitfenster zur Verfügung. Aus diesem Grund verfasst die Finanzkommission nur einen kurzen, schriftlichen Bericht. Damit die Mitglieder des Kantonsrates trotzdem über die notwendigen Informationen verfügen, ist diesem Bericht auch derjenige der Finanzkontrolle beigelegt. Dieser enthält ergänzende Informationen und vor allem auch einen Tabellenanhang, der die Entwicklung der Kantonsfinanzen über einen längeren Zeitraum aufzeigt. Mein Kommissionsreferat stützt sich deshalb im Wesentlichen auf den schriftlichen Bericht der Finanzkommission sowie auf den Bericht der Finanzkontrolle vom 23. April 2013. Der Bericht der kantonalen Finanzkontrolle besteht aus zwei Teilen, einem zusammenfassenden und einem umfassenden Bericht. Im zusammenfassenden Bericht hält die Finanzkontrolle als Prüfungsurteil fest, dass gemäss ihrer Beurteilung die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2012 abgeschlossene Rechnungsjahr den massgebenden Gesetzen, Verordnungen und Weisungen entspricht. Der zweite Teilbericht, der umfassende Bericht, gibt Auskunft über den Auftrag der Finanzkontrolle und enthält ergänzende Erläuterungen und Feststellungen zu einzelnen Rechnungsabschnitten oder Rechnungspositionen. Ein Tabellenanhang gibt Auskunft über die längerfristige Entwicklung des Kantonshaushalts. Die Finanzkommission als politische Finanzaufsicht stützt sich bei ihrer Beurteilung der Ordnungsmässigkeit der Buchführung und der Jahresrechnung weitgehend auf die Ergebnisse der Prüfungen durch die Finanzkontrolle. An dieser Stelle möchte ich im Namen der Finanzkommission der Finanzkontrolle und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter der Leitung von Hans Schnurrenberger für die ausgezeichnete Zusammenarbeit herzlich danken. Die Finanzkommission behandelte die Rechnung 2012 an zwei Sitzungstagen am 13. und 15. Mai 2013. Sie stützte sich dabei auf die Berichte ihrer Subkommissionen, die in der Zeit vom 16. bis 19. April 2013 die einzelnen Departemente überprüften. An den Sitzungen der Gesamtkommission erteilten der Vorsteher des Finanzdepartementes und der Leiter der Finanzkontrolle sowie bei ihren Ressortgeschäften die Departementsvorsteherin und Departementsvorsteher sowie die Präsidentin des Kantonsgerichtes und der Präsident des Verwaltungsgerichtes Auskunft über die ihnen unterbreiteten Fragen.

Bei der Prüfung der einzelnen Departemente hat die Finanzkommission ein Augenmerk auf die grösseren Abweichungen vom Voranschlag gelegt. Über alle Departemente ist erhoben worden, welche Dienststellen über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (QMS) verfügen und welche externen Kosten die Zertifizierung zur Folge haben. Die Finanzkommission konnte sich vergewissern, dass die Zertifizierungen überwiegend dort erfolgen, wo Kunden einem QMS Gewicht beimessen. Im Weiteren haben die zuständigen Subkommissionen ergänzende Auskunft zu Prüfungsfeststellungen in den 45 Berichten der Finanzkontrolle verlangt. In den einzelnen Departementen sind unter anderem die folgenden Punkte diskutiert worden:

  • Volkswirtschaftsdepartement: Organisation, Aufgaben und Finanzierung des Kantonsforstamtes, des Staatswaldes und der Weidregionen;

  • Departement des Innern: Strategie betreffend Kultur im Toggenburg sowie Informatik im Amt für Bürgerrecht und Zivilstand;

  • Bildungsdepartement: Entwicklung der Raumsituation der FHS St.Gallen im Zusammenhang mit dem neuen Fachhochschulzentrum, Referentenvergütungen an Professoren der Universität St.Gallen, Hochschule für Technik Rapperswil: Gemeinkostenentwicklung bei Forschung und Entwicklung, Spesenregelung sowie Pensionskassenentwicklung;

  • Finanzdepartement: Entwicklung der Steuereinnahmen 2012 und Trends für das Jahr 2013 sowie Nutzungsoptimierung, Steuererklärungen elektronisch auszufüllen und einzureichen;

  • Baudepartement: Investitionsprogramm 2014-2023, Vermessungstätigkeit durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Aufgaben der Wohnbauförderung, betriebswirtschaftliche Analyse des Steinbruchs Starkenbach;

  • Sicherheits- und Justizdepartement: Budgetierung des Personalaufwandes bei der Kantonspolizei sowie Asylwesen: Entwicklung der Flüchtlingsströme und Auswirkungen auf den Kanton;

  • Gesundheitsdepartement: Neue Spitalfinanzierung und Erfahrungen mit Swiss-DRG, Budgetüberschreitungen bei den ausserkantonalen Hospitalisationen, Entwicklung der Individuellen Prämienverbilligung sowie Ergebnis der Prüfung einer allfälligen Fusion der Spitalverbunde 3 und 4.

Die laufende Rechnung 2010 schloss mit einem Defizit von 191 Mio. Franken ab. Auch die Rechnung 2011 wies ein rekordhohes Defizit von 190 Mio. Franken aus. Trotz Erhöhung des Steuerfusses um 10 Prozentpunkte ist die Rechnung 2012 mit einem Defizit von 205 Mio. Franken nochmals schlechter ausgefallen. Damit ist das Resultat aus Sicht der Finanzkommission völlig unbefriedigend. Immerhin ist das Rechnungssaldo um 23 Mio. besser als budgetiert, und das bereinigte Aufwandwachstum ist dank den bisherigen Sparanstrengungen praktisch zum Stillstand gekommen. Die Finanzkommission anerkennt, dass die Dienststellen ihre Budgets nicht ausschöpfen, wenn sich Einsparungen realisieren lassen. Trotzdem bestätigt sich die dringende Notwendigkeit des Entlastungsprogramms und der Leistungsüberprüfung 2013. Die Regierung führt in ihrem Bericht die Faktoren auf, die das Ergebnis geprägt haben. Im Vergleich zum Voranschlag betrifft die wesentlichste Verbesserung die Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. Wesentlichste Verschlechterungen sind Mindererträge bei den Steuern, Mehraufwendungen für ausserkantonale Hospitalisation und neue Regeln für die Spitalfinanzierung. Die Funktionsbereiche mit dem grössten Nettoaufwand sind wie jedes Jahr Bildung, soziale Wohlfahrt und Gesundheit. Sie machen zusammen 70 Prozent der Gesamtausgaben aus. Während die ersten beiden Bereiche im Jahr 2012 keine grösseren Kostensteigerungen erfuhren, nahmen die Gesundheitsausgaben um 43 Mio. Franken zu. Die Finanzkommission ist sich dessen bewusst, dass der finanzielle Fokus in diesem Jahr nicht bei der Rechnung 2012 liegt, sondern beim Entlastungsprogramm 2013, welches in der Sondersession behandelt wird. Aufgrund der heute bekannten, unbefriedigenden Finanzlage des Kantons erwartet die Mehrheit der Finanzkommission, dass in der Sondersession bei den Entlastungsmassnahmen die absolut notwendigen Vorgaben des Kantonsrates eingehalten werden. Nur so haben wir eine Chance, den Kantonshaushalt wieder einigermassen ins Lot zu bringen. Die Finanzkommission ist einstimmig auf die Rechnung 2012 eingetreten; ich bitte Sie, im Namen der Finanzkommission dies ebenfalls zu tun.

Weiter bitte ich Sie, die von der Finanzkommission einstimmig gefassten Anträge Ziff. 1 und 2 am Schluss des Berichts der Finanzkommission wie folgt gutzuheissen:

  • Ziff. 1: Die Rechnung 2012, umfassend die Verwaltungsrechnung, die Bestandesrechnung sowie die Sonderrechnungen, wird genehmigt.

  • Ziff. 2: Der Aufwandüberschuss der laufenden Rechnung 2012 von Fr. 5'293'077.79 wird mit Mitteln aus dem freien Eigenkapital gedeckt.

Weiter bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, den Antrag Ziff. 3 ebenfalls gutzuheissen, wie es die Finanzkommission mit 11:3 Stimmen und 1 Enthaltung getan hat. Er lautet:

  • Ziff. 3: Die Regierung wird beauftragt, den Verkauf des Steinbruchs Starkenbach zu prüfen oder alternativ zumindest einen langfristigen Ertrag für die Rechnung des Kantons vorzusehen und dem Kantonsrat im Rahmen der Rechnung 2013 Bericht zu erstatten.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Obwohl wir hier verschiedene Meinungen haben, stimmt eigentlich alles, was gesagt wurde. Bereits vor ungefähr 10 Jahren hat mich ein ehemaliges Mitglied des Parlamentes gefragt, ob es denn immer noch so sei, dass gewisse Themen immer wieder thematisiert und diskutiert würden. Er erinnere sich z.B., in den 70er-Jahren sei es das Beispiel des Steinbruchs Schwarzenbach gewesen. Wir sind heute, 2013, wieder gleich weit. Ich muss Ihnen ganz klar sagen, es ist Finanzvermögen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, einen Steinbruch zu führen. Rein ordnungspolitisch gehört er nicht zum Staat. Wenn das der einzige Grund ist, dass man sagt, die Regierung soll nun verkaufen, egal, was es kostet bzw. egal, was wir für Geld verlieren, Hauptsache es ist ordnungspolitisch in Ordnung, dann ist das eine Variante. Ich muss Ihnen sagen, wir haben diesen Steinbruch nicht irgendwie gekauft, sondern der ist traditionellerweise immer beim Kanton gewesen. Heute führen wir den weiter, sauber getrennt mit einer separaten Rechnung. Der Steinbruch muss nach wirtschaftlichen Kriterien am Markt tätig sein. Er muss um die Kunden buhlen. Wir müssen uns selbst im Strassenbau dort bewerben. Wir holen Konkurrenzofferten, wir holen uns nicht alles günstiger. Es ist ein Teil des Marktes im Toggenburg. Es ist für mich schon interessant, wenn man sich hier einfach stört. Wenn wir den Steinbruch jetzt «rausbrechen», dann greifen wir in den Markt ein. Es ist ein Marktteilnehmer weniger - das verfälscht die Konkurrenz, weniger machen dann diese Preise aus. Kommt dazu, dass wir überall im Kanton auch bemüht sind, Deponien zu suchen; eine sehr schwierige Aufgabe. Alle rufen nach Deponien, und immer wo wir genau etwas finden, man ist dagegen. Ein Beispiel haben Sie in der Zeitung gelesen, dass dann wieder eine Gemeinde keine Lastwagen will und eine andere Gemeinde ist wieder aus einem anderen Grund gegen eine Deponie; es ist sehr schwierig, einen Ort zu finden. Beim Steinbruch Schwarzenbach haben wir dann auch wieder eine eigene Möglichkeit, eine Deponie zu erstellen, Einnahmen zu generieren sowie Probleme zu lösen. Kommt noch speziell dazu, dass der Steinbruch im Toggenburg eine Frage der Arbeitsplätze ist. Die Synergien mit dem Strassenkreis Toggenburg sind ideal. Im Winter können die Mitarbeiter im Winterdienst eingesetzt werden, im Sommer sind sie beim Steinbruch. Es ist eine optimale Lösung mit sauber getrennten Kassen. Eigentlich ist es schwierig zu begründen, rein ordnungspolitisch etwas zu sprengen und aufzulösen. Wir halten uns an die Marktregeln. Wir haben ein aufgestelltes Team, wir haben die Umsätze gesteigert, wir haben auch investiert, um rationell zu arbeiten, und ich nehme diesen Auftrag entgegen. Geprüft und geschrieben haben wir schon alles in den letzten Jahren. Aber ich kann nochmals zusammenfassen: Wir werden Ihnen nächstes Jahr einen Vorschlag machen, wie man den Kanton an diesem Unternehmen gewinnbeteiligt machen kann. Andere Unternehmen bezahlen Steuern. Da können wir durchaus einen Beitrag leisten. Wir machen einen Vorschlag; das werde ich so entgegennehmen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Der Steinbruch Starkenbach war in der Tat schon lange das Thema in der Finanzkommission. Deshalb hat die Finanzkommission auch dieses Mal eingehend diskutiert und ist zur Überlegung gekommen, die Regierung zu beauftragen, den Verkauf des Steinbruchs Starkenbach zu prüfen oder alternativ zumindest einen langfristigen Ertrag für die Rechnung des Kantons vorzusehen und uns Bericht zu erstatten. Es handelt sich um einen Prüfauftrag, welcher von der Finanzkommission mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen wurde.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
4.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Rechnung zeigt auf, dass für die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) knapp 6 Mio. Franken mehr ausgegeben wurde als budgetiert. Gemäss Gesetz muss dieser Betrag über die nächsten Jahre wieder eingehalten werden. Da der Kanton auf die Bereiche der IPV an Ergänzungsleistungsbeziehende und an die anrechenbaren Ersatzprämien keinen Einfluss nehmen kann, bedeutet dies, dass noch weniger Leute von der ordentlichen IPV profitieren werden. So kann der Grundsatz im Gesetz: «Der Kanton gewährt Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Prämienverbilligung» nicht mehr eingehalten werden.

Personen mit tiefem Einkommen sollen von der IPV profitieren; aber die Schere geht auseinander: Die Krankenkassenprämien steigen, und immer weniger Leute erhalten die notwendige Unterstützung bei der Finanzierung dieser Prämien. Die Tatsache, dass die IPV der Ergänzungsleistungsbeziehenden in den letzten 12 Jahren um mehr als 300 Prozent gestiegen ist, muss einem zu denken geben. Es gibt immer mehr Leute, die auf die Ergänzungsleistung angewiesen sind. Um zu verhindern, dass es immer mehr arme Leute gibt, ist die ordentliche IPV ein geeignetes Mittel. Dies muss bei der Festlegung des künftigen «IPV-Topfs» beachtet werden. Es braucht mehr Mittel, damit auch die ordentliche Prämienverbilligung ihren Auftrag erfüllen kann. Zudem würden wir es begrüssen, wenn in der laufenden Rechnung künftig die drei Bereiche der IPV einzeln aufgeführt wären.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013