Geschäft: V. Nachtrag zum Energiegesetz (Gegenvorschlag zur Einheitsinitiative «Energiewende - St.Gallen kann es!») [Titel der Botschaft: Beiträge an die Energieförderung]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.13.02
TitelV. Nachtrag zum Energiegesetz (Gegenvorschlag zur Einheitsinitiative «Energiewende - St.Gallen kann es!») [Titel der Botschaft: Beiträge an die Energieförderung]
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung21.1.2013
Abschluss1.1.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 15. Januar 2013
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 3. Juni 2013
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 28. August 2013
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 17. September 2013
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 17. Juni 2014
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2014
AntragAntrag GLP/BDP-Fraktion zu Art. 16 vom 16. September 2013
BotschaftErläuternder Bericht zur Volksabstimmung vom 18. Mai 2014
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 28. August 2013
AntragKommissionsbestellung vom 3. Juni 2013
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2013Schlussabstimmung96Zustimmung13Ablehnung11
17.9.2013Art. 1635Antrag der GLP/BDP-Fraktion78Antrag der vorberatenden Kommission7
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Wie Sie alle wissen, hat die SP-GRÜ-Fraktion zur Energiewende eine Initiative eingereicht. Diese bezweckt pro Jahr ein Prozent des Budgets, das wären aktuell rund 45 Mio. Franken oder pauschal 50 Mio. Franken für Energieeffizienz, Sparmassnahmen und Förderung der erneuerbaren Energien einzusetzen und damit auch den Ausstieg aus der Atomenergie zu unterstützen und zu ermöglichen. Leider, wie Sie auch wissen, hat dieser Rat unsere Initiative zur Ablehnung empfohlen. Unsere Initiative will acht bis neun Mal mehr zur absolut nötigen Energiewende beitragen, als der V. Nachtrag zum Energiegesetz, über den wir nun die Schlussabstimmung durchführen. Der V. Nachtrag ist der Gegenvorschlag zu unserer Initiative und will nur ein Promille des Budgets für Förderprogramme einsetzen. Das ist unseres Erachtens beschämend wenig, schlicht zu wenig, das ist «schmörzelig» und Kurzsichtig. Eine Verbesserung von bisher 2,7 Mio. Franken auf neu 5,4 Mio. Franken ist eine Verbesserung von fast nichts zu beinahe fast nichts. Damit bleiben wir im Vergleich mit den anderen Kantonen in der hintersten Positionen. Mit unserer Initiative hingegen könnten wir mit unserem Nachbarkanton Thurgau gleichziehen und wären dann in der Spitzengruppe im kantonalen Vergleich. Das ist das klare Ziel der SP-GRÜ-Fraktion, das sind wir den kommenden Generationen und deren Lebensqualität schuldig. In einer Eventualabstimmung zwischen unserer Initiative und dem V. Nachtrag zum Energiegesetz würden wir uns selbstverständlich klar für die Initiative und gegen diesen Nachtrag aussprechen. Das können wir aber hier im Moment nicht tun. Wir werden darum dem V. Nachtrag trotz der viel zu geringen Verbesserung grossmehrheitlich zustimmen. Eine minimale Verbesserung ist letztlich besser, als gar keine Verbesserung. Uns ist es jedoch wichtig, dass im Abstimmungsbüchlein für die Volksabstimmung zum Ausdruck kommen wird, dass SP-GRÜ-Fraktion die Initiative umsetzen wollen und nicht nur den viel zu bescheidenen V. Nachtrag zum Energiegesetz.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
25.11.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 25. und 26. November 2013
17.9.2013Wortmeldung

Ich werde versuchen nicht so «schmörzelig» zu sein mit dem Votum von Gemperle-Goldach. Sie haben gesagt, Energie solle gezielt eingesetzt werden, da gebe ich Ihnen zu 100 Prozent recht, wenn Sie aber dazu den Staat und den Kanton benötigen, um Ihnen das vor Augen zu halten, dann tun Sie mir leid. Ich weiss das auch ohne staatliche Verordnung. Wenn Sie die gleichen Fehler machen wollen, die ich vorhin zitiert habe, mit diesen Kohlekraftwerken, in der Schweiz spricht man eher von Gaskraftwerken, dann können Sie das gerne machen. Machen Sie aber diese Fehler bitte mit Ihrem eigenen Geld und nicht mit zusätzlichen Steuererhöhungen, das sind nämlich Gelder, die wir unseren Bürgerinnen und Bürgern zur Tasche herausziehen und mit einem gigantischen Umverteilungsapparat in Form Subventionen andernorts wieder ausschütten. Damit ist überhaupt niemandem gedient und deshalb lehnen wir beide Vorlagen ab.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Initiative ist abzulehnen und dem Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Am 28. August hat die vorberatende Kommission den Kantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «Energiewende - St.Gallen kann es!» und den V. Nachtrag zum Energiegesetz (als Gegenvorschlag zur Einheitsinitiative) an einer tägigen Sitzung beraten. Vorab, die Kommission lehnt mehrheitlich die Initiative «Energiewende - St.Gallen kann es!» zu Gunsten eines Gegenvorschlags der Regierung ab. Statt 50 Mio. Franken soll der Kanton 5,4 Mio. Franken für die Energieförderung ausgeben.

Zur Initiative «Energiewende - St.Gallen kann es!»: Im Juli 2012 reichte, das aus Mitgliedern der SP-GRÜ-Fraktion bestehende Initiativkomitee die Einheitsinitiative «Energiewende - St.Gallen kann es!» ein. Die Initiative verlangt, dass der Kanton eine Spezialfinanzierung einführt, um erneuerbare Energien zu fördern und die Energieeffizienz zu steigern. Konkret sollen für das Förderprogramm «Energie» des Kantons St.Gallen jedes Jahr 50 Mio. Franken oder 1 Prozent des Aufwandes der laufenden Rechnung zur Verfügung gestellt werden. Finanziert werden sollen diese Ausgaben aus den Erträgen von Beteiligungen des Kantons an Energiegesellschaften, wie beispielsweise der SAK sowie aus dem allgemeinen Haushalt. Die in der Initiative genannten Ziele sind auch im kantonalen Energiekonzept enthalten, das der Kantonsrat in der Februarsession 2008 ohne Gegenstimme zu Kenntnis genommen hat. Diese Ziele unterstützt eine Mehrheit der vorberatenden Kommission weiterhin. Die Meinungen gehen aber auseinander, sobald die Höhe der eingesetzten kantonalen Mittel zur Debatte steht. Aufgrund der knappen finanziellen Mittel empfiehlt die vorberatende Kommission mehrheitlich die Initiative abzulehnen. Die Regierung beantragt als Gegenvorschlag zur Initiative die kantonalen Beiträge für das bestehende Energieförderprogramm von derzeit 2,4 Mio. Franken auf 5,4 Mio. Franken aufzustocken. Vor allem aus finanziellen Überlegungen fand dieser Gegenvorschlag in der vorberatenden Kommission des Kantonsrates schliesslich eine Mehrheit.

Zu den Anträge der vorberatenden Kommission: Im Art. 16 Abs. 4 sollte mittel Vernetzung von Unternehmen von Wissens- und Technologietransfer im Energiebereich gefördert werden. Es ist aber nicht absehbar über welchen Zeitraum diese Vernetzungsprojekte eine Förderung benötigen. Die einzelnen Netzwerke sollten so schnell wie möglich eigenständig funktionieren. Eine Verankerung eines festen Betrages im Gesetz, wie es der Art. 4 vorsieht, scheint deshalb als nicht zweckmässig. Stattdessen soll die Ausrichtung für Förderungsbeiträge auch für diesen Zweck im Rahmen des Programms erfolgen. Die für das Förderungsprogramm vorgesehenen Mittel sollten darum nun die in Abs. 4 für die Vernetzung vorgesehenen Fr. 400'000.- auf 5,4 Mio. Franken im Art. 16 Abs. 2 und 2ter erhöht werden. Zudem wird die Vernetzung Abs. 2 Ziff. 4 ausdrücklich als Förderungsbeitrag genannt.

In den Schlussabstimmungen hat die vorberatende Kommission mit 11:3, ohne Enthaltung, die Einheitsinitiative «Energiewende - St.Gallen kann es!» abgelehnt und empfiehlt dies auch dem Kantonsrat.

Im Weiteren, die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 10:4 Stimmen auf den Gegenvorschlag zur Einheitsinitiative «Energiewende - St.Gallen kann es!» mit den beantragten Änderungen einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Die Initiative ist abzulehnen.

Ich kann den Angriff von Gemperle-Goldach natürlich nicht ganz unkommentiert lassen. Auch wir wollen die Energiewende, und auch wir wollen dies mit aller Kraft. Aber wir erachten unseren Vorschlag als realistisch und haben damit wenigstens eine Chance durchzukommen. Die von den Sozialdemokraten lancierte Initiative will die Förderung von heute 2,4 Mio. Franken auf 50 Mio. Franken erhöhen. Wir bezweifeln den guten Willen der Initianten nicht, können aber die grosse Höhe dieses Betrages nicht nachvollziehen. Gezielte Förderung heisst für uns, dass geeignete Projekte gegenüber weniger effizienten Bauvorhaben vorgezogen, bzw. bevorzugt werden. Ein übervoller Topf, wie es die Initiative verlangt, verleitet bei allem Respekt vor den vergebenden Stellen, zu weniger Effizienz. Weiter sollen gemäss Initiative vor allem die Steuerzahlen belastet werden. Was entgegen unserer Meinung ist. Dass die Regierung einen Gegenvorschlag zu dieser Initiative erarbeitet hat, begrüssen wir. Allerdings bedauern wir hier, dass die Förderbeiträge nicht etwas höher angesetzt wurden. Hier wäre etwas mehr Mut angebracht gewesen, Stichwort: «Finanzierungslücke», deshalb wird die GLP/BDP-Fraktion den Antrag stellen, dass der Betrag im Gegenvorschlag der Regierung von 5 auf 8,5 Mio. Franken pro Jahr erhöht wird, aber dazu mehr beim entsprechenden Punkt im Gesetz. Wir sind gegen die Energieinitiative in der vorliegenden Form.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Präsident des Verbandes der Elektrizitätswerke St.Gallen/Appenzell und Gemeindepräsident mit einem eigenen Elektrizitätswerk. Die Initiative ist abzulehnen.

Wir haben jetzt bereits im Eintreten diverses gehört über Subventionen, Beiträge der Kantone, wie schlecht wir stehen, was alles Anlass gegeben hat für diese Initiative. Es wird auch immer wieder erwähnt, wie schlecht der Kanton St.Gallen in dieser Frage dasteht und das wird nicht nur einfach so gesagt, das wird auch statistisch aufgezeigt. Wir sind nämlich immer irgendwo im letzten Drittel, wo der Kanton auch bei anderen Statistiken, wenn es beispielsweise um Steuern geht, steht. Was ich aber in dieser Diskussion vermisse, und das auch bereits in der vorberatenden Kommission erwähnte, ist ein wirklich und ehrlicher Vergleich unter den Kantonen. Dazu muss man nicht nur die kantonalen Beiträge, sondern auch die kommunalen Beiträge mit einbeziehen. Seitens Baudepartement ist es nicht möglich, diesen Vergleich so darzulegen. Ich habe jetzt in der Kürze auch keinen solchen über die Energieagentur oder die VSGP oder eine andere Instanz organisieren können, aber ich kann es am eigenen Beispiel meiner Gemeinde aufzeigen. Die Gemeinde Tübach, gemäss kantonaler Statistik ganz weit hinten, weil ja der Kanton bereits weit hinten steht, hat aber mit Bürgerentscheid vom Frühjahr 2013 Fr. 80'000.- für Subventionen in diesem Bereich gesprochen. Ich muss dazu eine Klammerbemerkung machen, es war das erste Jahr etwas höher für die ganzen Initialkosten. In den kommenden Jahren ist gemäss unserem Fonds vorgesehen, jährlich Fr. 50'000.- in diesen Fonds einzuspeisen, und das nach ganz klaren Regulatoren, welche im Vorreglement aufgezeigt sind, wieder dort auszugeben, wo es wirklich effizient und nachhaltig genutzt wird. Wenn ich diese Beiträge umrechne auf diese 1'300 Einwohner (vom Neugeborenen bis zur 100-jährigen Dame), dann macht das für dieses Jahr Fr. 61.50 pro Kopf und ab dem kommenden Jahr und danach langfristig aus heutiger Betrachtung gesehen, Fr. 38.50. Wenn ich jetzt diese Beträge mit den kantonalen Beträgen kumuliere, dann bin ich nicht mehr zuhinterst, dann bin ich ganz weit vorne. Jetzt kommt zurecht die Antwort: Ja, die anderen Kommunen in den anderen Kantonen werden auch noch fördern. Das ist so, deshalb hab ich einmal bei meiner Nachbargemeinde nachgesehen und ein kleines «Dörfchen» neben Tübach, nämlich die Stadt Arbon mit 14'000 Einwohner genommen. Die Stadt Arbon hat Fr. 80'000.- gefördert, also gleich viel wie Tübach, ist aber zehnmal grösser. Wahrscheinlich kommt Arbon in dieser Statistik nicht viel weiter nach vorne, als sie heute bereits stehen und Tübach katapultiert es durchwegs in die vordersten Ränge dieser Statistik.

Sind wir doch ehrlich und schauen wir das Ganze im Gesamten an und beurteilen dann die Situation nochmals, dann kommen wir klar zum Schluss, diese kantonalen Beiträge, die gewünscht werden, die sind nicht nötig. Auch wenn Tübach eher grosszügig in dieser Frage ist, wir sind keine Energiestadt und auch kein Energiedörfchen und möchten dies auch nicht werden. Wir sind froh, dass wir mit unter 7'000 Einwohnern keine unnötigen Papiere produzieren müssen, wir stehen nicht auf Label, wir sehen Tatsachen und haben deshalb mit diesem Fonds, zusammen mit der Energie-Agentur ein effizientes Mittel. Dies könnte ich meinen Kollegen Gemeindepräsidenten selbstverständlich wärmstens ans Herz legen, aber diese kantonalen Fördermassnahmen, wie sie angedacht sind, benötigen wir nicht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Von linker und grüner Seite wird immer wieder gefordert, dass der Kanton St.Gallen mehr Geld für Förderprogramme ausgeben soll. Gerne wird dabei darauf verwiesen, dass der Kanton St.Gallen bei den Fördergeldern an zweitletzter Stelle figuriert. Ebensogerne wird darauf verwiesen, dass die Kantone Thurgau, Basel Stadt oder Schaffhausen bis zu vierzehnmal mehr ausgeben, als unser Kanton. Der Bericht der Regierung zeigt es auf Seite 18 jedoch deutlich auf, der sogenannte CO2-Wirkungsfaktor gibt Aufschluss darüber, welche Wirkung die Millionen, die in den einzelnen Kantonen gesprochen werden, erzielen. Es ist für mich nicht verwunderlich, dass gerade diejenigen Kantone, die sehr viel Geld in die Förderung von Alternativprogrammen stecken, bei der Effizienz sehr schlecht abschneiden. Die bescheidenen Mittel, die der Kanton St.Gallen einsetzt, zeigen hingegen eine bemerkenswert hohe Effizienz. Vergleicht man den Kanton Thurgau mit St.Gallen, so stellt man fest, dass dieser wohl rund vierzehnmal mehr in Fördergelder investiert, damit aber lediglich einen CO2-Wirkungsfaktor erreicht, der rund dreimal schlechter ist, als dies im Kanton St.Gallen der Fall ist. Fazit: Es geht nicht darum, wie es die linken Kreise wünschen, einfach möglichst viel Geld zu verteilen. Vielmehr müssen wir darauf achten, dass diese Gelder sinnvoll und effizient eingesetzt werden. In diesem Sinne bitte ich Sie, sowohl die Initiative, als auch den Gegenvorschlag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Zuerst zu Huser-Altstätten: Ich möchte ihn bitten, auf so unqualifizierte Rundumschläge in Zukunft zu verzichten und zur Sache zu sprechen. Es geht um die Energiewende, diese ist nötig und wichtig. Mit beleidigenden Sprüchen hier in diesem Saal lässt sich diese wichtige Aufgabe nicht wegdiskutieren. Wir sind es unserer Gesellschaft, unserer Umwelt und der Zukunft unserer Jugend schuldig, hier vorwärts zu machen und die Energiewende ernst zu nehmen.

Wir sprechen hier über die Massnahmen in unserem Kanton St.Gallen und nicht über irgendwelche «Dreckschleudern» in Deutschland. Das ist ja EU-Gebiet und deshalb ohnehin für viele in diesem Rat nicht von Belangen. Es geht also um unseren Kanton. Hier haben wir, die Initianten, den Vergleich gezogen mit unserem Nachbarkanton, mit dem ganz ähnlich strukturierten Thurgau. Was wir vorschlagen in der Initiative, ist das, was der Kanton Thurgau bereits umsetzt. Das ist Ostschweizer Qualität. Der grosse Unterschied zu unserer Situation ist der, dass im Kanton Thurgau viele Landwirte mithelfen, um diese Energiewende hinzukriegen. Ich habe nicht die Hoffnung, dass ich Huser-Altstätten umstimmen kann, aber vielleicht gibt es in der SVP-Fraktion auch einige weitsichtige Landwirte, vielleicht auch einige Verwandte von Landwirten, die sehen, dass wir mit der Energiewende nach dem Beispiel Thurgau auch im Kanton St.Gallen einen wichtigen Schritt in die Zukunft machen können.

Zur Gemeinde Tübach: Das ist vorbildlich, was die Gemeinde Tübach macht, schön wäre es, es würden dies alle Gemeinden machen, da gebe ich Götte-Tübach absolut recht. Wir sind aber hier zuständig für das, was der Kanton macht, und wenn wir im Kanton eine Verbesserung hinkriegen, wenn der Kanton eine ernsthafte und finanzkräftige Politik im Bereich Energie ansteuert, dann erreichen wir für alle Gemeinden Fortschritte, für alle Leute in diesem Kanton und das ist unsere Aufgabe.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Nur einen Satz zu Eggenberger-Rüthi: Er verlangt, dass wir die Gelder sinnvoll und effizient einsetzen. Das wollen wir ja, aber wenn Sie lieber Kollege zu allem Nein sagen, dann haben wir auch kein Geld, das wir einsetzen können, auch nicht sinnvoll und effizient - weiterdenken bitte.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die Initiative ist abzulehnen und dem Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die FDP-Fraktion sieht die Notwendigkeit des Wechsels einer fossil-nuklearen zu einer erneuerbaren und dezentralen Energieversorgung. Diese Politik soll kontinuierlich und damit auch finanzierbar erfolgen. Eine Stopp-and-go-Politik ist nicht nachhaltig. Deshalb lehnt die FDP-Fraktion die Initiative ab, welche mit 50 Mio. Franken übers Ziel schiesst. Hingegen unterstützt die FDP-Fraktion die Erhöhung der Mittel für energiefördernde Massnahmen von heute 2,4 auf 5,4 Mio. Franken. Im Rahmen der Spezialdiskussion folgen wir dem Antrag der vorberatenden Kommission, den Zweckartikel 16 Abs. 2 Ziff. mit der Aufgabe «Vernetzung» zu ergänzen. Die ursprüngliche und alleinige Erhöhung der Mittel für Beratung und Networking erachten wir als kritisch. Der Beraterwildwuchs könnte zunehmen. Architekten, Planer, Haustechniker wären prädestiniert, diese Aufgabe zu koordinieren, bzw. zu übernehmen. Mehr Mittel für Berater alimentieren in erster Linie Beratungsunternehmen, bzw. Spezialisten. Zudem geht viel Geld weg für die Organisation von Beratungsleistungen, das heisst werden nicht wirksam am Ende der Kette. Auch wenn wir die Mittel erhöhen, müssen wir uns bewusst sein, dass ein weiterer Finanzierungsbedarf aufgrund der Bundesstrategie Energiepolitik 2050 auf den Kanton St.Gallen zukommt indem sich inskünftig die Kantone finanziell am Gebäudeprogramm beteiligen müssen, sofern Bundesmittel beansprucht werden wollen oder sollen. Ich bin überzeugt, der VI. Nachtrag liegt sicher schneller auf dem Tische des Hauses, als wir uns vorstellen. Gerade im Wissen um diesen Umstand erscheint es der FDP-Fraktion sinnvoll, die St.Galler Energiepolitik zu verstetigen und keine Bocksprünge zu machen und nach dem Grundsatz zu handeln: «Gouverner c'est prévoire.»

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Huser-Altstätten hat mich als linken Energieideologen bezeichnet, ich möchte dazu noch kurz Stellung nehmen: Huser-Altstätten hat gewisse Problembereiche angesprochen, aber natürlich völlig verzehrt wiedergegeben. Ich bin in einem Punkt gleicher Meinung: Es kann nicht sein, dass wir aus dem AKW-Zeitalter aussteigen und dann «Dreckschleudern» von Kohlekraftwerken produzieren, da sind wir gleicher Meinung, aber damit hat es sich auch ziemlich. Wenn Sie generell die Sonnen- und Windenergie schlecht machen, stimmt das einfach nicht. Sonnen- und Windenergie ergänzen sich auch im Jahresablauf. Was es ergänzend braucht sind internationale, gute Netze, das weiss man, dass man diese ausbauen muss und parallel dazu die intelligenten Systeme vor Ort, welche Müller-St.Gallen in seinem Votum erwähnt hat. Damit kann man die Sonne- und Windenergie auch ganz gezielt und effizient einsetzen. Ich wehre mich dagegen, dass man einfach weil die Netze nicht richtig ausgebaut werden, die Produktion schlecht macht. Das stimmt so definitiv nicht. Was auch wichtig ist, ist dass wir regional produzieren und international vernetzen. Einen Punkt muss ich aber noch ansprechen: Es kann natürlich nicht sein, dass wir nur, weil wir im Moment den Ausstieg aus dem AKW-Zeitalter planen, die Fehler der Vergangenheit wiederholen und Landschaftsschutz gegen Energie ausspielen. Wir dürfen nicht jetzt noch die letzten schönen unberührten Bäche verbauen, um damit ein paar wenige Prozent zusätzlichen Strom zu erhalten, die sind nicht wieder herstellbar. Wir müssen jetzt auch nicht alle Staumauern erhöhen, um kurzfristig das Problem zu lösen. Wir müssen es längerfristig anpacken, dazu braucht es Investitionen, und diese Investition hilft uns allen, das habe ich in meinem Eintretensvotum erwähnt.

In diesem Sinne bitte ich Sie einfach, Kenntnis zu nehmen, das die Ausführungen von Huser-Altstätten zwar nicht falsch sind, aber die aktuelle Situation völlig verzerrt wiedergeben.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Initiative ist abzulehnen und dem Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die Regierung nimmt in Zusammenhang mit der Einheitsinitiative umfassend Stellung zur Energieförderung im Kanton St.Gallen. Der Bericht der Regierung enthält wertvolle Informationen über die Energieförderung in den letzten Jahren und die geplante Energieförderung in der Zukunft. Der Kanton St.Gallen steht an zweitletzter Stelle, wenn es darum geht, die Höhe der finanziellen Mittel für die Energieförderung zu vergleichen. Lediglich Fr. 5.20 je Einwohner hat der Kanton St.Gallen im Jahr 2011 an Förderbeiträgen ausbezahlt und dies bei einem schweizerischen Durchschnitt von Fr. 17.- je Einwohner, bzw. einem Betrag von Fr. 70.- je Einwohner im Kanton Thurgau. Das ist unschön und ruft eigentlich nach mehr. Es ist deshalb verständlich, dass die Initianten eine Verstärkung des Einsatzes bei der Energieförderung verlangen. Die Initiative schiesst indessen über das Ziel hinaus. 50 Mio. Franken pro Jahr sind in keiner Art zu verkraften. Erst recht nicht, wenn man die aktuelle Situation des Kantons St.Gallen betrachtet. Der Gegenvorschlag der Regierung weist weicht mit 5 Mio. Franken ganz erheblich von der Forderung der Initiative ab, zumal wenn man berücksichtig, dass der Kanton im Rahmen des Energieförderprogrammes 2013 - 2017 bereits 2,4 Mio. Franken aufwendet. Die von der Regierung im Gegenvorschlag angebotene Erhöhung beträgt damit nur noch 2,6 Mio. Franken im Jahr. Angesichts der angespannten finanziellen Situation des Kantons St.Gallen liesse es sich aber in keiner Weise verantworten der Initiative zuzustimmen. Wir können nicht in einer ausserordentlichen Session ein schmerzhaftes Sparpaket schnüren und in der nächsten Session dann wieder 50 Mio. Franken pro Jahr ausgeben, einen Drittel dessen, was wir soeben eingespart haben. Nach unserer Auffassung sind die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien ohnehin ebenso wichtig, wenn nicht gar wichtiger, als Förderbeiträge. Forschung und Entwicklung haben dazu geführt, dass beispielsweise Photovoltaik heute bedeutend günstiger zu haben ist, als noch vor wenigen Jahren. Bessere Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien könnten auch dann geschaffen werden, wenn Anlagen auch ausserhalb der Bauzonen möglich wäre und Anliegen des Landschaftsschutzes nicht sakrosankt wären. Bei diesem Thema verstehen die beschwerdeberechtigten Institutionen ihren Auftrag falsch und politisieren an den Anliegen ihrer Mitglieder vorbei. Wie so oft in der heutigen Zeit, fehlt es an der Bereitschaft über den eigenen Kompetenzbereich hinauszublicken und vernetzt zu denken.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion und des Initiativkomitees): Der Initiative ist zuzustimmen.

Der Kanton St.Gallen hat ein Energiegesetz, welches recht zeitgemäss ist. Ergänzend dazu wurde Ende 2007 durch diesen Rat ein Energiekonzept verabschiedet, welches insgesamt ebenfalls das Prädikat gut verdient. In den fünf Bereichen Energieeffizient und erneuerbare Energien im Gebäudebereich, Produktion erneuerbarer Energien, Steigerung der Stromeffizienz, Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sowie Information und Beratung, wurde eine Vielzahl von Massnahmen erarbeitet. Die Idee war, die Basismassnahmen definitiv und die ergänzenden Module situativ umzusetzen. Fünf Jahre später stellen wir fest, dass selbst ein Grossteil der Basismassnahmen noch nicht einmal angegangen wurden. Der Grund ist ganz einfach und wurde von Regierungsrat Willi Haag auch so bestätigt, wir haben einfach keine Mittel. Im Wissen, dass wir ein zweckmässiges Energiegesetz haben sowie ein durchaus gutes Energiekonzept, aber die Mittel für die Umsetzung fehlen, haben wir eine reine Finanzierungsinitiative lanciert. In der internationalen Energiemeisterschaft spielt St.Gallen weder in der Super- noch in der Champions-League. Mit unserem sehr bescheidenen Engagement schaffen wir es gerade noch in der Statistik erwähnt zu werden, gemäss der Botschaft auf Seite 19 an zweitletzter Stelle. Beim Steuerwettbewerb haben wir in diesem Saal immer wieder gehört, dass man nicht im dritten Drittel mitspielen will. Bei der Energiepolitik ist das offensichtlich egal, mindestens wenn dieser Rat den Anträgen von Regierung und vorberatender Kommission folgt. Anders verläuft die Situation beim Kanton Thurgau bei unserem Nachbarn. Er gehört bei den Steuern auch nicht zu den Finanzstärksten, doch hat er die Chancen erkannt, welche im Energiebereich stecken.

Einer Koalition von Landwirten, Gewerbe und der SP-GRÜ-Fraktion ist es gelungen, eine vorbildliche Energiepolitik zum Wohle aller zu definieren. Das eindrückliche Ergebnis ist im Geschäftsbericht der Regierung 2012 festgehalten. Mit 26,2 Mio. Franken zugesicherten Förderbeiträgen wurde im halb so grossen Kanton Thurgau fast 185 Mio. Franken Investitionen ausgelöst. Diese sind nachhaltig. Wiederkehren werden so jährlich 7,4 Mio. Franken pro Liter Erdöl substituiert. Hier sind wir beim entscheidenden Punkt, wir geben jährlich Milliarden aus für Energie. Der grösste Teil für fossile Energie. Die Wertschöpfung und die Gewinne fallen im Ausland an. Der Kanton Thurgau investiert einen Teil diese Geld und kann so Jahr für Jahr einen grossen Teil der Wertschöpfung in den eigenen Kanton zurückholen.

Unsere Initiative hat ein Ziel: Wir wollen die nötigen Mittel für eine aktive Energiepolitik zur Verfügung stellen. In erster Linie möchten wir Energie sparen, in zweiter Linie die Produktion von erneuerbarer Energie im eigenen Kanton fördern. Um die Energiewende im Interesse aller zu schaffen, braucht es eine finanzielle Starthilfe. Ohne sind wir zu spät im interkantonalen, wie auch im internationalen Wettbewerb, denn auch hier gilt, das Richtige zu spät ist auch falsch. Die Regierung anerkennt in ihrer Vorlage unsere Ziele, wie übrigens die Sprecher der meisten anderen Fraktionen auch. Sie lehnt die Initiative nur aus finanziellen Gründen ab. Mit ihrem mehr als bescheidenen Gegenvorschlag möchte sie uns ein kleines bisschen entgegenkommen. Gegenüber heute 2 Mio. Franken jährlich, möchte sie neu 5 Mio. Franken investieren. Gleichzeitig stellt sie im Bericht «Energiekonzept St.Gallen, Teilbereich Strom», welchen wir soeben beraten haben, ergänzende Massnahmen vor. Insgesamt lösen diese alleine Kosten von über 8 Mio. Franken aus. Es entsteht bereits eine Finanzierungslücke von 4,77 Mio. Franken. Die Regierung macht sich zwar Gedanken über die nötigen Finanzquellen, die Lösung ist aber noch in weiter Ferne. Was bringt es, in einer gutgemeinten Fleissarbeit immer wieder neue Massnahmen vorzuschlagen, wenn nicht einmal die ursprünglich fix angedachten Massnahmen umgesetzt werden, geschweige denn die ergänzenden Module.

Die Energiepolitik St.Gallen ist in einer Sackgasse. Nicht nachvollziehen können wir die Position der Grünliberalen. Sie scheiben in ihrem Parteiprogramm von einer grünen Politik, unterstützen die vom Bund angedachte Energiewende und bringen jetzt einen «schmörzeligen» Vorschlag von 8,5 Mio. Franken. Damit können wir nicht einmal die Massnahmen im Strombereich umsetzen, geschweige denn all die wichtigen Massnahmen im Energieeffizienzbereich. Tinner-Wartau hat es erwähnt, auch im Gebäudeprogramm werden zusätzliche Massnahmen nötig sein. Es genügt auch nicht im interkantonalen Ranking einige Ränge nach vorne zu kommen, wie das auf dem grauen Blatt begründet wird. Es geht darum, nachhaltig und im grossen Umfang Energie zu sparen und die Abhängigkeit von Energieimporten, speziell von Fossilen, intensiv zu reduzieren. Das schaffen wir nicht mit ein paar kosmetischen Massnahmen.

Da möchte ich noch kurz noch etwas zum Votum Müller-St.Gallen sagen zum Strombericht: Er kann schon beklagen, dass die Regierung zu wenig Massnahmen bei den intelligenten Netzen vorschlägt, ich bin da übrigens ganz gleicher Meinung, wenn man aber dauernd nur fordert was das Zeug hält, aber keine Mittel zur Verfügung stellt, ist das für mich einfach nicht ehrlich. Da müssen wir mehr Mittel zur Verfügung stellen, wenn wir immer neue Massnahmen fordern. In meinem Elternhaus habe ich gelernt, das Geld nicht einfach auszugeben, sondern sinnvoll in die Zukunft zu investieren. Im Energiebereich in diesem Kanton machen wir genau das Gegenteil. Der Kanton St.Gallen gibt jedes Jahr Milliarden aus für Energiekosten, investiert wird fast nichts, zumindest nicht von der öffentlichen Hand. Die Ziele der Energiepolitik können so nicht erreicht werden, das zeigt der Zwischenbericht «Strom». Mit unserer «schmörzeligen» Energiepolitik verbauen wir diesem Kanton eine einmalige Zukunftschance. Der Energieumbau findet jetzt statt, und wenn wir nicht dabei sind, dann sind es andere. Wer in den nächsten Jahren die Nase vorn hat, ist längerfristig auch der wirtschaftliche Sieger und das ist die Basis für mehr Steuererträge.

Ich möchte zum Schluss den letzten Abschnitt auf unserer Initiativsammelkarte zitieren: « Eine aktive neue Energiepolitik hilft allen. Das Geld, welches wir heute für die Energie bezahlen, fliesst mehrheitlich in grosse Konzerne im In- und Ausland, mit Investitionen in Energiemassnahmen, Gebäudesanierungen und erneuerbare Energieträger, werden hingegen interessante und zukunftsträchtige Arbeitsplätze in unserem Kanton geschaffen. Das hilft allen; der Bevölkerung, dem Gewerbe und der Umwelt und verbessert somit unserer Standortattraktivität.» Ich bitte Sie eindringlich, die nötigen Mittel für eine echte und ernstgemeinte Energiepolitik bereitzustellen und für das Original zu stimmen, nämlich für unsere Initiative.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Initiative ist abzulehnen und der Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission ist ebenfalls abzulehnen.

Die SVP-Fraktion hält weder die Initiative «Energiewende - St.Gallen kann es!» der SP-Fraktion noch den Gegenvorschlag der Regierung für nötig und zweckdienlich. Mit der Zwängerei der Einheitsinitiative sollen die Ausgaben des Kantons für fragwürdige Energieförderung von heute 2,5 auf neu 50 Mio. Franken verzwanzigfacht werden. Bezeichnenderweise interessieren sich die Initianten nicht dafür, woher das Geld dafür kommen soll, ist von ihnen kaum jemand in der Wirtschaft tätig. Was die Initianten hingegen genau wissen ist, wofür diese Steuergelder ausgegeben werden sollen, nämlich für die staatliche Subventionierung von Solarpanels und Gebäudehüllensanierungen. Erst recht zeigt sich die Widersprüchlichkeit der linken Energieideologen, wenn es darum geht, Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu realisieren. Dann sind dieselben Kreise plötzlich gegen die Erhöhung von Staumauern, gegen den Bau von Windkraftanalgen und sogar das Solarkraftwerk «Felsenpower» am Walensee.

Teuer erzeugter Strom aus Windkraft- und Solaranlagen ist heute auf dem Markt praktisch wertlos, weil kein Mensch verbindlich voraussagen kann, wann die Anlagen wie viel liefern. Auch unser Regierungsrat hat in seinem letzten Votum darauf hingewiesen, dass dieser Strom heute eigentlich geschenkt wird, oder man für dessen Abnahme sogar noch bezahlt wird. Die Produktion dieses Stroms ist den Launen der Natur ausgesetzt, ob bei Wind- oder Sonnenstrom, immer kann die Produktion innerhalb weniger Minuten um ein Vielfaches variieren. Weil aber immer exakt so viel Strom ins Netz eingespeist werden muss, wie gerade gebraucht wird, muss praktisch für jedes Kilowatt Alternativstrom ein Kilowatt aus konventioneller Produktion bereitgehalten werden: eine Verschwendung sondergleichen. Sonnen- und Windgeneratoren liefern lediglich 10 bis 20 Prozent der Energie, die sie bei Volllast theoretisch liefern könnten. Dieser mageren Ausbeute steht ein gigantischer Verschleiss an Energie-, Raum- und Rohstoffen gegenüber, die für die Erstellung der Anlagen gebraucht werden.

Das Paul Scherrer Institut hat errechnet, dass unter Berücksichtigung aller Faktoren bei der Herstellung von einem Kilowatt Solarstrom in der Schweiz zehnmal mehr CO2 freigesetzt wird, als in der Kernenergie. Im Frühjahr 2011 hat Deutschland als erstes westliches Land beschlossen, aus der Kernenergie auszusteigen. Bis zu diesem Zeitpunkt galt wie in der Schweiz auch in Deutschland immer die Reduktion des CO2-Ausstosses als oberstes Ziel. Sie werden sich an diese Diskussionen erinnern. So hat Deutschland von 1990 bis 2011 den CO2-Ausstoss tatsächlich um 25 Prozent reduziert und damit das Kyoto-Protokoll sogar übertroffen, bzw. die darin vorgegebenen Werte unterschritten. Heute, seit der deutschen Energiewende, steigt der CO2-Ausstoss wieder rapide an, denn Bandenergie liefern nun einmal nur verlässliche Energieträger, in Deutschland vor allem Kohle. Allein in diesem Jahr gehen in Deutschland sechs Kohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 4'536 Megawatt ans Netz, das ist eineinhalbmal der Leistung aller fünf Schweizer Atomkraftwerke zusammen. Insgesamt werden es letztlich 13 solche Kohlekraftwerde sein. Aktuell produziert Deutschland darum 62 Prozent seines Stroms mit Kohle, im Vergleich dazu 0,6 Prozent mit Photovoltaik - willkommen in einer sauberen, neuen Energiezukunft.

Für die SVP-Fraktion kommt bei der Förderung und Anwendung erneuerbarer Energieträger nur ein pragmatischer Weg in Frage, der anstatt auf staatliche Zwangsabgaben und Bürokratie auf Freiwilligkeit und Innovation setzt. Darum ist die SVP-Fraktion nicht nur aus technischen und volkswirtschaftlichen Gründen gegen die Initiative und den Gegenvorschlag, sondern auch aus grundsätzlichen Gründen, denn Volkserziehung im Energiebereich ist keine Staatsaufgabe und eines freiheitlichen Staates eigentlich unwürdig.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident : Der Antrag GLP/BDP-Fraktion ist abzulehnen.

Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission auch diskutiert und wurde abgelehnt zu Gunsten des Vorschlags der Regierung mit 6:8 Stimmen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Art. 16 [Beiträge a) Ausrichtung]. beantragt im Namen der GLP/BDP-Fraktion Art. 16 Abs. 2 Ingress wie folgt zu formulieren: «Der Kanton leistet im Rahmen von Förderungsprogrammen Beiträge von insgesamt 8,5 Mio. Franken je Jahr an Massnahmen zu.» und Abs. 2ter wie folgt zu formulieren: «Der Kantonsrat legt ein für mehrere Jahre geltendes Beitragsvolumen fest, das im Durchschnitt wenigstens 8,5 Mio. Franken je Jahr beträgt.».

Die GLP/BDP-Fraktion stellt mit dem grauen Blatt den Antrag, dass der Betrag im Gegenvorschlag der Regierung von 5 auf 8,5 Mio. Franken pro Jahr erhöht wird. Bereits im Bericht der Regierung wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Konzept eine Finanzierungslücke von 4,77 Mio. Franken vorhanden ist. Der von uns beantragte Betrag von 8,5 Mio. Franken, also 3,1 Mio. Franken höher als der Kanton beantragt, schliesst einen Teil dieser Finanzierungslücke. Wie der restliche fehlende Betrag beschafft werden soll, wird im Bericht der Regierung beschrieben, Zielvereinbarungen mit den Verteilnetzbetreibern, Leistungsaufträge und Finanzierungsabgabe werden dort genannt. Wir erwarten, dass nicht der Steuerzahler, sondern der Verbraucher zur Deckung des Restes herangezogen wird. Eine verbrauchsabhängige Abgabe ist sinnvoll, da diese unter anderem auch einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit der Energie gibt. Zur Verdeutlichung: Bereits eine Abgabe von 0,2 Rappen pro kWh würde die ganze Finanzierungslücke schliessen. Nach Annahme unseres Antrages müsste der Strompreis bei Anwendung der Finanzierungsabgabe gar weniger als 0,1 Rappen pro kWh erhöht werden. Dass der Kanton St.Gallen dies machen könnte, davon sind wir überzeugt, zumal dies der Kanton Basel Land bereits getan hat. Wenn man die Finanzierungsabgabe jedoch nicht einführen will, wäre die nächstmögliche Massnahme sicherlich das Vorgehen über Leistungsaufträge an die Versorger, aber auch dieser erhöht letztendlich den Energiepreis etwas. Übrigens kann man Unternehmen mit grösserem Stromverbrauch vor Strompreiserhöhungen mit dem im Bericht angezielten Grossverbrauchermodell weitgehend bewahren.

Erschwerend für den Kanton kommt hinzu, dass weitere Verlagerungen von Beiträgen vom Bund auf die Kantone drohen, so werden das Gebäudeprogramm und die kostendeckende Einspeisevergütung (KEF) neu organisiert. Diese bisher vom Bund direkt zu den Investoren fliessenden Gelder sollen in Zukunft über die Kantone abgewickelt werden. Allerdings immer anteilig zum Engagement des jeweiligen Kantons. Wer also wenig fördert, bekommt vom Bund auch wenig. Diese Massnahmen werden die Finanzierungslücke weiter vergrössern. Die Höhe des von uns beantragten Betrages basiert auf folgender Überlegung: Im genannten Ranking der Kantone, in welchem die Höhe der Förderbeiträge pro Kopf der Bevölkerung aufgelistet wird, belegt der Kanton St.Gallen gemäss Bericht den zweitletzten Platz. Mit einer Erhöhung der Förderbeiträge auf 8,5 Mio. Franken wird sich der Kanton im Mittelfeld der Schweizer Kantone befinden. Im Zuge einer Neuorganisierung, wie sie mit dem Bericht vorliegt, wäre es sinnvoll wenn sich der Kanton zumindest im Durchschnitt der Kantone befinden würde. Damit würde der Kanton auch ein wichtiges Zeichen setzen, um zu zeigen, dass die Energiewende und somit der Ausstieg aus der Atomkraft wichtig ist, und dass wir es ernst damit meinen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Ich rede zu Gemperle-Goldach: Unser Antrag der GLP/BDP-Fraktion zum Gegenvorschlag auf 8,5 Mio. Franken zu erhöhen, als «schmörzelig» zu bezeichnen, ist nicht sehr freundlich. Nach dem Motto, lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach, bitte ich Sie, unseren Antrag auf 8,5 Mio. Franken zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
17.9.2013Wortmeldung

Ich kann das Votum von Huser-Altstätten nicht unkommentiert lassen. Was wird denn hier verglichen? Sie sprechen vom CO2-Wirkungsfaktor, das ist richtig, da sind wir weit vorne, aber in der Förderung von Strom, da sind wir weit hinten. Aber Strom und CO2 haben keinen direkten Zusammenhang. Also was der Kanton St.Gallen in der Vergangenheit gemacht hat: St.Gallen hat die Wärme gefördert, vor allem die Wärme und das hat einen grossen Einfluss auf den CO2-Faktor. Das ist eine ganz logische Folge. Wir haben dafür relativ wenig Strom gefördert, deshalb haben wir eigentlich keinen Störfaktor drin und kommen im Ranking relativ weit vorne bei diesem Wirkungsfaktor. Sie vergleichen nicht ganz richtig. Das sieht zwar gut aus, aber es verhält nicht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013