Geschäft: Berichterstattung der Rechtspflegekommission [Personalverbände] (Februarsession 2013)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.13.02
TitelBerichterstattung der Rechtspflegekommission [Personalverbände] (Februarsession 2013)
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung11.2.2013
Abschluss26.2.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium14.3.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
26.2.2013Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission, mündliche Berichterstattung

Am 29. November 2012 überwies die Staatskanzlei der Rechtspflegekommission die Petition «Sparschweinerei auf Kosten des Staatspersonals – Lohnkürzungen Nein» der Personalverbändekonferenz des Kantons St.Gallen. Sie war verteilt auf 365 – inzwischen sind 14 weitere dazugekommen –, per Post zugestellte Ballonkarten, die an das Präsidium des Kantonsrates adressiert sind. Art. 2 Bst. w der Kantonsverfassung gewährleistet nach Massgabe der Bundesverfassung das Petitionsrecht. Nach Art. 33 der Bundesverfassung gibt dieses jeder Person das Recht, Petitionen an Behörden zu richten. Es dürfen daraus keine Nachteile erwachsen. Zudem verpflichtet es die Behörden, von Petitionen Kenntnis zu nehmen. Art. 3 Bst. d der Kantonsverfassung gewährleistet das Recht, zudem auf eine Petition innert angemessener Frist eine Antwort zu erhalten. Die Rechtspflegekommission beriet die Petition an ihrer Sitzung vom 5. Februar 2013, nach Art. 14 Bst. b des Geschäftsreglementes. Sie beschloss dem Kantonsrat zu beantragen, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ohne ihr weiter Folge zu leisten. Mit Schreiben vom 11. Februar 2013 hat der Sprechende als Präsident der Rechtspflegekommission der Petitionärin mitgeteilt, dass die Petition heute im Rat behandelt werde, was hiermit geschieht und damit den verfassungsrechtlichen Ansprüchen Genüge getan ist.

Ich bitte Sie im Sinne des Antrages der Rechtspflegekommission, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ohne ihr weiter Folge zu leisten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013