Geschäft: XII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.12.13 |
Titel | XII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 13.12.2012 |
Abschluss | 1.1.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 18. Dezember 2012 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste Stand: 26. Februar 2013 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 27. März 2013 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 18. September 2013 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 25. Februar 2013 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 19. November 2013 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2014 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Dürr-Widnau/Thalmann-Kirchberg/Raths-Thal/Häusermann-Wil zu Art. 52quinquies vom 3. Juni 2013 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 5. Juni 2013 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.12.13 voKo XII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
18.9.2013 | Schlussabstimmung | 79 | Zustimmung | 27 | Ablehnung | 14 | |
5.6.2013 | Antrag Dürr-Widnau / Thalmann-Kirchberg / Raths-Thal / Häusermann-Wil zu Art. 52quinquies (neu) | 91 | Zustimmung | 9 | Ablehnung | 20 | |
5.6.2013 | Eintreten | 66 | Zustimmung | 44 | Ablehnung | 10 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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5.6.2013 | Wortmeldung | (im Namen einer Minderheit der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich möchte folgende zusätzliche Argumente für ein Nichteintreten erwähnen. Mit dieser Motion würden wir die Attraktivität eines Aufenthalts in Fumoirs aufwerten. In anderen Kantonen kann man in Gastronomiebetrieben mit bedingten Fumoirs feststellen, dass sich oft dort das gesellschaftliche Leben abspielt, und nicht in den Nichtraucherräumen. Die Raucher werden dort von ihren Freunden, ihren nicht rauchenden Partnerinnen und Kindern mehr oder weniger freiwillig begleitet. Oft raucht die Mehrheit der Leute in Fumoirs nicht, sondern hält sich nur aus gesellschaftlichem Anpassungsdruck dort auf, dies zum Thema Freiheit. Besonders stossend ist es, dass sich dort Minderjährige aufhalten oder aufhalten müssen. Und ob sie nun jetzt drei oder 17, oder 18 sind, das spielt keine Rolle. Weil Daddy seinem Rauchgenuss nachkommen will. Die Nichtrauchräume dieser Gaststätten hingegen wirken dann oft öde und man fühlt sich dort als Nichtraucher als Aussenseiter. Erlauben Sie mir ein Wort zu den Angestellten. Sie müssen auch weiterhin gesetzlich vor dem Passivrauchen geschützt werden. Dabei ist eigentlich irrelevant, ob es kumuliert eine Stunde oder acht Stunden pro Arbeitstag sind. Vieler dieser Angestellten im Gastronomiebereich sind junge Leute aus dem Ausland, wo sie kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Das Argument, dass diese Angestellten ja freiwillig entscheiden können, ob sie in Fumoirs arbeiten wollen, erscheint angesichts der fehlenden Jobalternativen dieser Angestellten doch etwas unangebracht. Es würde schräg in der Landschaft stehen und dabei darf man bewusst über unsere Landesgrenzen hinaus schauen, wenn wir das Rad des Nichtraucherschutzes wieder zurückdrehen würden. Haben wir doch den Mut, wenn wir schon einmal eine Vorreiterrolle in der Schweiz eingenommen haben, diese auch selbstbewusst durchzuziehen. Eigentlich läuft es recht gut im Kanton St.Gallen. Die Akzeptanz der jetzigen Rechtslage ist bei der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung vorhanden, insbesondere bei den jungen Leuten. Aber für uns Volksvertreter sollte folgende Tatsache das Hauptargument bleiben: Das Votum an der Urne der St.Galler Stimmbürger vor vier Jahren war eindeutig und in meinem persönlichen Verständnis sollte dieses nicht angezweifelt werden. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die SVP-Fraktion dankt der Regierung für diese sehnlichst erwartete Botschaft. Der XII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz wurde notwendig, weil der Kantonsrat die Motion 42.11.16 in der Septembersession 2011 überwiesen hat. Der Motionstext ist von der Regierung verstanden worden und in der vorliegenden Botschaft gut umgesetzt. Diese Motion hat ein einziges Ziel: Die gesetzlich bewilligten Raucherzimmer, auch Fumoir genannt, sollen wieder bedient werden dürfen, so wie es einige Nachbarkantone oder die schweizerische Lösung im Bereich Passivraucherschutz kennen. Nicht mehr und nicht weniger. Die Motion will auf keinen Fall, dass im Kanton St.Gallen wieder Raucherrestaurants erlaubt werden sollen. Das St.Galler Stimmvolk hat bei der letzten Volksabstimmung im September 2012 zu diesem Thema mit grosser Mehrheit der schweizerischen Lösung zugestimmt. Diese beinhaltet bediente Raucherzimmer. Die Umsetzung dieser Motion ist keine Zwängerei, wie es leider von einigen Personen behauptet wird. Es ist die Umsetzung vom aktuellen Volkswillen. Bediente Raucherstuben dienten sehr oft der sozialen Betreuung von älteren wie jüngeren Gästen. Leider musste man in einigen alteingesessenen Jassgasthöfen feststellen, dass sie ohne Rauchermöglichkeit weniger besucht werden. Vielen älteren Mitmenschen wurde dadurch ihr soziales Umfeld entzogen. Statt ihre Wohnung zu verlassen, bleiben sie zu Hause und somit fehlt ihnen der soziale Kontakt, aber auch die nötige Bewegung an der frischen Luft. Wir hoffen, dass dieses Verhalten durch diesen Nachtrag zum Gesundheitsgesetz wieder gutgemacht werden kann. In einem Land wo Tabakanbau durch Flächen- und Ackerbaubeiträge unterstützt wird, die Raucher zu verbannen, ist in meinen Augen fatal. Auch Rauchen ist ein Kulturgut und gehört zum Leben. Es dient dem entspannten Ausgleich vom hektischen Alltag. Rauchen in einem vernünftigen Rahmen verhindert die Vereinsamung und fördert den sozialen Kontakt. Man spricht miteinander und das ist eine gute Gesundheitsvorsorge. Jedem Gastwirt leuchten die Augen und er ist mit Recht stolz auf seinen Beruf, wenn er Sie in gemütlicher Runde auch im Fumoir bedienen darf. Das ist Wirtschaftsförderung. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Dem Antrag Dürr-Widnau / Thalmann-Kirchberg / Raths-Thal / Häusermann-Wil und der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen. Als besonders wichtig erachten wir die Zutrittsbeschränkung für Kinder und Jugendliche in Absatz 2. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist einzutreten. Wie schon gehört, hat vor vier Jahren die St.Galler Bevölkerung die kantonale Initiative der Lungenliga zum Schutz vor Passivrauchen mit 59 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Letzten Herbst jedoch hat die St.Galler Bevölkerung die inhaltlich gleiche eidgenössische Initiative der Lungenliga mit rund 68 Prozent der Stimmen verworfen. Was will nun die Bevölkerung? Hat sie ihre Meinung geändert oder hat sie bemerkt, dass sich das strenge kantonale Gesetz gar nicht durchsetzen lässt? Oder möchte sie gar Bundesrecht, die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen? Heute darf das Personal im Fumoir das Geschirr abräumen und den Tisch reinigen, aber gleichzeitig macht es sich strafbar, wenn es Getränke serviert. Das diese Regelung vor allem auch in ländlichen Gebieten nicht überall eingehalten und akzeptiert wird, ist verständlich aber unbefriedigend. Jährliche ordentliche Kontrollen durch das Lebensmittelinspektorat genügen bei weitem nicht, um das Gesetz durchzusetzen. Die Kontrollen können aus Kostengründen nicht verschärft werden. Ein strenges Gesetz, das nicht durchgesetzt wird, schützt die Gesundheit der Arbeitnehmenden kaum und verkommt zum Papiertiger. Eine Mehrheit der GLP/BDP-Fraktion befürwortet eine pragmatische Lösung mit bedienten Fumoirs ohne eigene Ausschankeinrichtung und einem Zutrittsverbot für unter 16-jährige. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist einzutreten. Auf den lustigen Vergleich von Blumer-Gossau möchte ich nicht weiter eingehen, Kulturgut Rauchen und unsere Haltung zum Kunstzeughaus in Rapperswil zu vergleichen. Eigentlich geht es ja hier um ein sehr ernsthaftes Thema und ich war überrascht und erfreut, dass Warzinek-Mels sehr vernünftig und sachlich begonnen hatte. Leider gelang es ihm dann aber nicht, seine Emotionen in Zaum zu halten, hat dann fast ähnlich, wenn ich es aus meiner Sicht sage, über Volksrechte und alles gesprochen, einen Volksentscheid zu manipulieren, das ist ein harter Vorwurf, Warzinek-Mels. Wenn man nicht auf Themen zurückkommen kann in der Politik, die einmal vom Volk entschieden wurden, hätten wir heute das Frauenstimmrecht noch nicht in der Schweiz. Mit anderen Worten: Man kann über alles irgendwann wieder reden und wenn, wie es Häusermann-Wil gesagt hat, sich eine Lösung nicht in der Praxis bewährt, dann ist es nicht nur eine Möglichkeit, sondern ich meine auch eine Pflicht eine vernünftige, praktikable Lösung zu suchen. Deshalb noch den einen Vorwurf, den Sie an unsere Fraktionssprecherin Frick-Sennwald gerichtet haben: Vielleicht war der Satz für den durchschnittlichen Kantonsrat zu lange, um ihn zu verstehen. Ich möchte ihn Ihnen gerne nochmals von schwarz auf weiss mitgeben. Die Aussage war nicht, dass das Rauchen eine gute Gesundheitsvorsorge ist, sondern der Satz hiess: Rauchen in einem vernünftigen Rahmen verhindert die Vereinsamung und fördert den sozialen Kontakt, man spricht miteinander und das ist eine gute Gesundheitsvorsorge. Es war nicht das Rauchen, das eine gute Gesundheitsvorsorge ist. Aber ich wiederhole mich, für jemanden, der schon emotional zum Thema steht, ist nicht mehr offen und bereit sachlich zuzuhören. Damit komme ich zum letzten Punkt und da hoffe ich für Sie im guten Sinne, dass die Patientin von der Sie offen gesprochen haben, eine 50-jährige Serviceangestellte, die zum Urologen in Sargans geht, Sie nicht wegen Amtsgeheimnis anklagt, denn es dürfte nicht allzu schwer sein herauszufinden, wer diese Person ist. Ich hoffe für Sie, dass es hier nicht zu einem Amtsgeheimnisverletzungsprozess kommt. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Die Ausführungen von Warzinek-Mels waren sehr eindrücklich. Gerne nehme ich mir diese zu Herzen und hoffe, bei Ihnen passiert etwas Ähnliches. Schwieriger hingegen waren die Ausführungen der SVP-Vertreterin. Besonders aufgefallen ist mir, dass Sie rauchen als Kulturgut bezeichnet hat. Ich erinnere mich, vorgestern in diesem Rat, da haben SVP-Vertreter sich als Kulturverächter bekannt. Sie haben damals vor zwei Tagen nämlich aus Kulturverachtung die Existenzberechtigung des Kunstzeughauses in Frage gestellt. Konsequenterweise müssten die Vertreterinnen und Vertreter der SVP-Fraktion jetzt auch beim Kulturgut, so wie Sie es sehen, sehr kritisch hinschauen. Und nicht das Rauchen, dieses schlimme Kulturgut noch fördern. Konsequenterweise. Auch ich möchte noch einmal daran erinnern, dass der Kanton St.Gallen vor vier Jahren deutlich und klar entschieden hat. Wir wollen die Lösung, die wir jetzt haben. Und ich nehme gerne auch die Karte auf Seite 4 der Vorlage hervor, auf die aus SVP-Kreisen hingewiesen wurde. Mich freut es, dass für einmal St.Gallen zusammen mit den beiden Basel zu den fortschrittlichen Kantonen in diesem Land in der Deutschschweiz gehört. Da können wir doch stolz sein und müssen so weiterschreiten. Da sind wir auf einem guten Weg. Wir dürfen darum nicht, wie es Kollege Warzinek zu Recht gesagt hat, die Volksentscheide, die vor vier Jahren gefallen sind, manipulieren. indem wir jetzt wieder daran herumschraube. Die Gesundheit hat Vorrang. Das Passivrauchen dürfen wir nicht für Servicepersonal fördern. Das ist falsch und darum ist Nichteintreten richtig. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Mit der vorliegenden Botschaft kommt die Regierung der überwiesenen Motion 42.11.16 nach, die die Bedienung im Raucherzimmer, dem so genannten Fumoir, wieder erlauben soll. Sie schlägt deshalb die ersatzlose Streichung von Art. 52quater Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes vor. Der Rauch lässt uns also nicht los. In einer Volksabstimmung im September 2009 hat sich das St.Galler Stimmvolk deutlich für einen konsequenten Schutz vor Passivrauchen in der Gastronomie ausgesprochen, unbediente Fumoirs blieben erlaubt. Nun will man die Bedienung in den Fumoirs wieder möglich machen. Gastro St.Gallen auf der einen Seite, und die Lungen-Liga, die Krebs-Liga und der Vorstand der kantonalen Ärztegesellschaft auf der anderen Seite liessen durch die weit auseinanderliegenden Standpunkte die Diskussion auf eine mögliche Kompromisslösung nicht zu. Dass wir die Frage des Rauchens im Gesundheitsgesetz lösen müssen, statt in einem Rauch- oder Wirtsgesetz, ist mindestens für mich aus beruflichen Gründen widersprüchlich. Etwas kam und kommt in der Diskussion zu kurz, nämlich die Frage des prioritären Schutzes des Personals vor dem nachweislich gesundheitsschädigenden Passivrauchen. Grundsätzlich muss man bei dieser Vorlage zwischen den Interessen des Gastwirtschaftbetriebes und dem Anliegen des Schutzes des Personals gewichten. Die Bundesgesetzgebung setzt zwar für den Einsatz von Personal in Raucherräumen die schriftliche Bewilligung der betroffenen Angestellten voraus. Wie weit in der betroffenen Berufsgruppe bei dieser notwendigen schriftlichen Zustimmung von Freiwilligkeit gesprochen werden kann, könnte Gegenstand von sehr unterschiedlichen Meinungen sein. Mit einem Heureka kann man diese Vorlage nicht kommentieren. Sollte der Rat diesem XII. Nachtrag des Gesundheitsgesetzes Folge leisten, so wird das Stimmvolk wohl das letzte Wort haben, denn das Referendum wird mit grosser Wahrscheinlichkeit ergriffen werden. 68 Prozent stimmten im September 2009 der jetzt geltenden Regelung zu. Die Mehrzahl der Bevölkerung ist Nichtraucher. Es ist also kaum mit einer anderen Ausgangslage bei einem Referendum zu rechnen. Ob sich die Kosten und die Kräfte für eine erneute Abstimmung lohnen werden? Auch eine Kompromisslösung wird es schwer haben. Und es soll nicht verschwiegen werden, dass das Stimmvolk wahrscheinlich etwas gesättigt ist mit Abstimmungen über diese Frage, und nicht nur diese. Bedienung oder nicht Bedienung, das ist hier die Grundsatzfrage. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Ich stelle fest, dass wenn es ums Rauchen geht, es auch im Parlament wieder rauchende Köpfe gibt. Ich versuche, da ein bisschen vermittelnd zu wirken, denn im Rat drinnen rauchen die Köpfe mehr als draussen. Dieser Rauch ist nämlich sozusagen abgezogen. Dem Gesundheitsdepartement kommen praktisch keine Klagen mehr zu Ohren, auch nicht im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Das zeigt doch, dass die Lösung akzeptiert ist. Natürlich und das wissen wir alle- gibt es, wie überall, einen Graubereich. Doch wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Grundsätzlich aber muss man sagen, dass die Lösung akzeptiert ist. Die soeben gehörten Voten könnten unterschiedlicher nicht sein. Die dargelegten Argumente würde ich wie folgt auf den Punkt bringen: Es geht um den vollumfänglichen Schutz vor Passivrauchen gegen wirtschaftliche Freiheit. Diese Frage hat das Parlament zu beantworten. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Regierung im Jahr 2011 Nichteintreten auf die Motion 42.11.16 «Korrekturen in der Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen» empfohlen hat. Diesem Antrag ist der Rat damals nicht gefolgt und hat die Regierung beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten. Diesen Auftrag hat sie nun, zugegebenermassen mit eher wenig Begeisterung, erfüllt. Umso mehr sind nun die kritischen Voten interessant, denn es geht, wie oben ausgeführt um die Kernfrage des vollumfänglichen Schutzes gegen wirtschaftliche Freiheit. Die Frage des Parlaments, ob sich Aufwand und Kosten für eine Aufweichung lohnen oder ob man die Sache nicht einfach als vernünftige Entlastungsmassnahme annehmen könnte, möchte ich nicht beantworten. Ich möchte noch positiv anmerken, dass die Regierung nicht jeden Tag ein Lob von der SVP-Fraktion erhält. Wir sind nun am Ende der Diskussion, und die Regierung ist trotz kritischer Voten für Eintreten auf die Vorlage, wenn auch ohne Begeisterung. Sollte der Kantonsrat Nichteintreten beschliessen, dann wäre das vielleicht keine schlechte Idee. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | Zur Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes: Sie haben am Schluss so verklausuliert gesagt, dass die Regierung Eintreten auf die Vorlage beantrage. Von einem lustlosen Eintreten schreibt sie in ihrer Botschaft jedoch nichts, und ebenso wenig schreibt sie, dass es nicht so schlimm wäre, wenn der Kantonsrat nicht auf die Vorlage eintreten würde. Ich bitte Sie sowie die gesamte Regierung, nicht hier im Saal, sondern im Sitzungszimmer der Regierung klarzustellen, dass die Mitglieder der Regierung, die ein Geschäft zu vertreten haben, sich an die Spielregeln halten. Andernfalls kann der Kantonsrat heute zur Kenntnis nehmen, dass das Kollegialsystem endgültig ausgedient hat. Ich finde das soeben gehörte Votum eine Anmassung, bin jedoch überzeugt, dass das Parlament trotzdem richtig entscheidet und das Volk die gemässigtere Lösung unterstützen wird. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | Art. 52quinquies [Schutz vor dem Passivrauchen b) Rauchzimmer]. beantragt im Namen von Thalmann-Kirchberg / Raths-Thal / Häusermann-Wil und in seinem eigenen Namen sowie im Namen der CVP-EVP-Fraktion, einen neuen Art. 52quinquies mit folgendem Wortlaut: «Rauchzimmer sind abgeschlossene Nebenräume des Betriebs ohne eigene Ausschankeinrichtung wie Buffet oder Bar. (Abs. 1) Der Zutritt zum Rauchzimmer ist Personen unter 16 Jahren verboten. Das Zutrittsalter ist am Eingang deutlich anzuschreiben. (Abs. 2) und folgendem Randtitel: [Schutz vor dem Passivrauchen b) Rauchzimmer]. Thalmann-Kirchberg hat bereits ziemlich viel zum grauen Blatt gesagt. Es sind zwei Ziele, die damit verfolgt werden: Erstens möchten die Antragssteller keine Ausschankeinrichtung in den Fumoirs, damit das Personal nicht acht bis neun Stunden in diesen Räumen sein muss. D.h. es soll zum Schutz des Personals eine so genannte Barriere errichtet werden. Zweitens sind die Antragssteller der Meinung, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt zu den Fumoirs verwehrt werden soll. 16 Jahre deshalb, weil ab diesem Alter Zigaretten gekauft und geraucht werden dürfen. Der Inhalt ist so ausgelegt, dass wenn die Bundesgesetzgebung das Alter einmal auf 18 Jahre erhöhen sollte, das Gesetz dann automatisch angepasst werden könnte. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt und demnach auch nicht beraten. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission für den XII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz tagte am Mittwoch, 27. März 2013, vormittags im Gesundheitsdepartement am Oberen Graben in St.Gallen. Als Grundlage diente die Botschaft und Entwurf der Regierung vom 18. Dezember 2012. Von Seiten des Gesundheitsdepartementes nahmen teil:
Im Weiteren waren als Sachverständige:
zu Beginn anwesend. Die Vorlage hat Wurzeln in der Motion 42.11.16 «Korrekturen in der Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen» mit geändertem Wortlaut. Die Regierung wird eingeladen die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit eine Bedienung im Raucherzimmer erlaubt ist. Die Motion wurde am 27. September 2011 gegen den Willen der Regierung knapp mit 55:51 bei 0 Enthaltungen überwiesen. Zu Beginn der Sitzung erläuterte Josef Müller-Tschirky die Sicht von Gastro St.Gallen. Sein Verband vertritt rund 1'200 Gastrobetriebe. Er machte deutlich, dass seine Gastro-Betriebe ihren Auftrag, nämlich bedienen und verwöhnen der Gäste auch in Fumoirs, ausführen möchte. Er rechnet mit wenigen neuen Fumoirs wenn bedient werden darf. Gemäss Gastro St.Gallen haben Quartierrestaurants und Restaurants in ländlichen Gebieten starke Umsatzeinbussen erlitten. Er sprach von einem jährlichen Rückgang von 50 bis 60 Mitgliederbetrieben in den letzten vier Jahren. Dr.med. Jürg Barben vertrat die Sicht der Lungenliga. Der Vorschlag sei nicht akzeptabel. Vor einem Jahr hat die Lungenliga im Kanton St.Gallen eine Umfrage in Auftrag gegeben. Erhoben wurde die Meinung zur aktuellen Regelung zum Schutz vor Passivrauchen im Kanton St.Gallen. 89 Prozent sind mit der jetzigen Lösung zufrieden. Und sogar bei den Rauchern waren 68 Prozent damit einverstanden. Er weist deutlich auf die gesundheitsschädigende Wirkung des Rauchens und insbesondere des Passivrauchens hin. Er weist darauf hin, dass die Umsatzeinbussen ein strukturelles Problem der Gastrobranche ist. Regierungsrätin Heidi Hanselmann weist in ihrem Referat darauf hin, das Gesundheitsschutz auch Prävention heisst und das auch Einsparungen bei den Krankenleistungen bedeutet. Sie meint insgesamt stehe die vorgelegte Lösung etwas schräg in der Landschaft. Nämlich dass das Gesundheitsdepartement Hand bietet für eine Lösung, die dem Gesundheitsschutz für Mitarbeitende aufweicht. Sie erwähnt unter anderem auch, dass seit der Einführung der strengeren Regelung mehr Gastbetriebe bestehen, als vorher. Zusammengefasst geht es darum was mehr gewichtet wird: Der Gesundheitsschutz oder die wirtschaftliche Freiheit. In der allgemeinen Diskussion wurde der Bericht wohlwollend aufgenommen. Themen waren unter anderem der Gesundheitsschutz, die Wirtschaftsförderung, aber auch die Kontrollen und auch das Referendum. In der Spezialdiskussion wurde klar, dass der Kanton St.Gallen in der Ostschweiz die strengsten Gesetze hat. Es wurden auch Präzisierungen diskutiert, aber über keine Anträge abgestimmt. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 9:6 Stimmen auf den XII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | Bei der Abwägung zwischen Antrag und Botschaft der Regierung und dem Antrag auf dem grauen Blatt steht die SP-GRÜ-Fraktion hinter dem Antrag Thalmann-Kirchberg / Raths-Thal / Häusermann-Wil. Sie schliesst sich der gegebenen Begründung an. Es ist wohl ein offenes Geheimnis sein, dass die SP-GRÜ-Fraktion die jetzt geltende Regelung als die beste erachtet. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Nichtraucher und Sohn von Restaurantbesitzer offen: Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit dem Nachtrag zum Gesundheitsgesetz haben wir die Möglichkeit den Bürgerinnen und Bürger endlich wieder ein wenig Freiheit zurück zu geben. Dieser Nachtrag ist vor allem auch für die St.Galler Wirtinnen und Wirte von grosser Bedeutung. Dies weiss ich aus eigener Erfahrung, da meine Eltern in Berneck seit über 20 Jahren ein Restaurant führen. Nach der Umsetzung des strikten Rauchverbots im Kanton St.Gallen, d.h. bedienen in Fumoirs ist momentan nicht erlaubt, gab es in unserem eigenen Betrieb Umsatzeinbussen von ca. 15 bis 20 Prozent. Das ist doch eine enorme Summe und kann Betriebe in schwierige Situationen bringen. Viele Quartierrestaurants mussten wegen diesem strikten Rauchverbot ihre Existenz aufgeben. Wollen wir wirklich, dass noch mehr Gastronomiebetriebe in unserem Kanton wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommen? Ich denke, das wäre angesichts der angespannten Wirtschaftslage ein falscher Entscheid. Arbeiten doch in diesem Sektor sehr viele Personen. Zudem sollten wir die Kernkompetenz der Wirtinnen und Wirte nicht behindern. Diese beinhaltet als wichtigster Faktor das Bedienen der Gäste. Des Weiteren gibt es in diesem Nachtrag und dem grauen Blatt klare Regeln, die einzuhalten sind. Das Personal arbeitet beispielsweise nicht dauerhaft im Fumoir, sondern hält sich nur sehr kurz zum Bedienen und Abräumen darin auf. Auch der Suchprävention wird Sorge getragen. Neu wird Zutritt in dieses Fumoir eine Altersbeschränkung von 16 Jahren eingeführt. All diese, und weitere Gründe sind für mich ein klares Zeichen, dass man mit diesem Nachtrag auf keinen Fall neue Raucherrestaurants einführen will, sondern lediglich den Wirtinnen und Wirten die Möglichkeit geben, seine Gäste richtig zu bewirten. Vertrauen wir also auf die Vernunft unserer Bürgerinnen und Bürger und hören wir auf, diese mit unnötigen Gesetzen zu bevormunden. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Arzt offen. Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Vorweg drei, so hatte ich es gedacht, jetzt sind es vier, nach dem Votum von Frick-Sennwald, drei ganz kurze selbstverständliche Bemerkungen:
Nun zu meinen Überlegungen: Erlauben Sie mir zunächst, in Erinnerung zu rufen, das Nikotin eine hochtoxische suchtauslösende Substanz ist. Würde heute jemand Nikotin beziehungsweise das Rauchen erfinden, er hätte keine Chance diesen gefährlichen Stoff anzupreisen oder gar in Umlauf zu bringen. Tabakrauch enthält rund sechzig feste und gasförmige Bestandteile, die krebserregend sind. Wer aber nur an Krebs, speziell den Lungenkrebs denkt, unterschätzt den Tabakrauch. Lassen Sie mich nur drei weitere Aspekte aus meinem Fachgebiet, der Urologie benennen. Rund 90 Prozent der Blasentumore, und Blasentumore sind bei Männern wie Frauen sehr häufige Tumore. Rund 90 Prozent betreffen Raucher. Der Blasentumor, das ist wenig bekannt, aber der Blasentumor ist einer von vielen Tumoren, neben dem Lungentumor, der ein Tabakrauchtumor ist. Dieser Tage habe ich eine etwa 50-jährige Serciceangestellte wegen einem weit fortgeschrittenen Blasentumor ans Kantonsspital überweisen müssen, dort wurde ihr die gesamte Blase unter Teilmitnahme von Eierstöcken und Scheide wegoperiert. Sie hat einen künstlichen Ausgang bekommen. Sie können sich vorstellen, obwohl so ein Eingriff das Weiterleben ermöglichen mag, hat ein solcher Eingriff verstümmelnden Charakter. Nikotin verursacht aber auch andere schwere Leiden, an die der medizinische Leihe möglicherweise nicht gerade denkt. In meinem Fachgebiet wird beispielsweise die ungewollte Unfruchtbarkeit der Männer ein immer dringenderes Problem. Wir wissen, dass Nikotinabusus die Qualität des Ejakulates stark verschlechtert. Und zuletzt noch dies: Nikotin schädigt die Blutgefässe. Die hohe Assoziation zu Herzinfarkt und Schlaganfällen ist Ihnen allen klar. In der Urologie bedeutet Durchblutungsstörung, dass ein Mann aufgrund der geschädigten Penisschwellkörper keine Erektionen mehr bekommen kann. Ob man selber rauch, oder bei der Arbeit dem Rauch anderer ausgesetzt ist, das so genannte Passivrauchen, macht bei den zu erwartenden Gesundheitsschäden keinen eigentlichen Unterschied. Es ist mir klar, dass wir keine medizinische Diskussion führen, sondern eine gesellschaftliche. Trotzdem, diese schweren, häufig irreversiblen Gesundheitsschädigungen, das ist da Licht, vor dem wir die heute anstehende Änderung des Gesundheitsgesetzes sehen müssen. Anlässlich der Volksabstimmung vom September 2009 sprach das St.Galler Stimmvolk mit 59 Prozent Ja-Stimmen deutlich für die Gesetzesinitiative der Lungen-Liga, Schutz vor Passivrauchen für alle, aus. Schon zwei Jahre später wurde dieser eindeutige Volksentscheid durch eine Motion seitens des Kantonsrates in Frage gestellt und heute sollen mit der Verabschiedung des XII. Nachtrags zum Gesundheitsgesetz endgültig untergraben werden. Ich verstehe, wenn sich das Stimmvolk frustriert von Politik und Politikern abwendet. In letzter Zeit scheint es richtig Mode zu werden, seitens der Politik klare Volksentscheide, die auch von nationalem und internationalem Recht bestand haben zu biegen, bis sich das Volk hintergangen und nicht mehr ernst genommen fühlt. Meines Erachtens, sollte es sehr gute Gründe brauchen und einer absoluten Ausnahmesituation entsprechen, ein Volksentscheid nach so kurzer Zeit und in dieser Form zu manipulieren. Was passiert eigentlich, machen wir uns das bewusst. Das Parlament gibt dem ersten Drängen von Rauchern aber noch viel mehr von der Gastrolobby nach. Die Motivation für die Gastrolobby ist dabei sicher nicht das langfristige Wohlbefinden von Mitarbeitern und Gästen, sondern vielmehr, benennen wir's so wie es ist, das Geld, das sich mit dem Genuss und eben auch dem Suchtmittel Nikotin verdienen lässt. Aber auch rein wirtschaftlich ist dieser Vorgang sinnlos. Mag sein, dass die eine oder andere Beiz ihren Umsatz leicht steigern kann. Der volkswirtschaftliche Schaden durch den sicher wieder zunehmenden Nikotinabusus ist um ein vielfaches grösser. Weil sich aber weder Gastrolobby noch der das Gesetz erlassende Kanton mit diesen Folgekosten herumschlagen wollen, hat man einen in meinen Augen, und die Vorredner haben sich sehr dezent ausgedrückt, einen hochnotpeinlichen Pseudoausweg gewählt. Stellensuchende sollen neu unterschreiben, dass sie einverstanden sind, mit einem Arbeitsplatz im Tabakrauch. Für diesen Vorschlag können wir uns nur noch schämen. Jeder weiss, dass eine Stellensuche ein existenziell wichtiger Vorgang sein kann. Kommen hinzu, möglicherweise Sprachprobleme oder auch einfache intellektuelle Verständnisprobleme. So mancher wird alles unterschreiben, in der Hoffnung eine Arbeit zu finden. Wenn Kanton und Gastrolobby schon von den Menschen eine Arbeit abverlangen, die sie einer erhöhten Erkrankungsrisiko aussetzen, dann sollen Kanton und Gastrolobby auch für die Folgekosten einstehen und zum Beispiel regelmässige Vorsorgeuntersuchungen der Angestellten und natürlich auch die immens teuren Behandlungskosten im Erkrankungsfall bezahlen. Es kann ja nicht sein, dass die Gastrolobby ihren Gewinn etwas steigert, die Angestellten dafür das Erkrankungsrisiko und die Allgemeinheit die Gesundheitskosten dann zu tragen haben. Ich möchte auch erwähnen, das ist mir ein wichtiger Aspekt, dass die Gastronomievertretung bei Weitem nicht so geschlossen ist, wie es scheinen mag. Ich selbst verkehre viel in Gastronomiebetrieben. An verschiedenen Orten wurde mir hinter vorgehaltener Hand und mit der Bitte, da scheint einiges an Druck in dieser Lobby vorhanden zu sein, den Namen des Betriebes nicht Publik zu machen gesagt, dass die jetzige Regelung eine gute sei, dass man sich darauf eingestellt habe, dass der Betrieb gut laufe und das es einzig wichtig sei, diese Regelung tatsächlich auch in allen Betrieben durchzusetzen. Man hat auch gesagt, man würde sich eigentlich dumm fühlen, wenn genau die Betriebe, die sich eingestellt hätten auf die neue gesetzliche Regelung, jetzt abgestraft werden durch eine erneute Kehrtwendung. Ich bin fest überzeugt, dass dieser Nachtrag zum Gesundheitsgesetz ein Rückschritt, ein rückwärts gerichteter Entscheid wäre. Er würde vor der Geschichte keinen Bestand haben. Diejenigen von uns, und ich hoffe das sind möglichst viele, die in 30 Jahren noch leben, werden erleben wie dieser Entscheid wieder revidiert wird. Da bin ich mir 100 Prozent sicher. Schon heute können wir mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Lungenliga sich mit diesem bisschen mehr Raucherluft genau so wenig abfinden wird, wie wir alle das wahrscheinlich tun würden, wenn wir abverlangen würden, dass die Arbeiter wieder ein bisschen mehr mit Asbest arbeiten sollen. Die Lungenliga wird gegen den Entscheid des Kantonsrates zu Recht das Referendum ergreifen und das Volk wird innerhalb weniger Jahre zum selben Thema zum wiederholten Male an die Urne gerufen werden. Stimmen wir heute zu, so wird uns das Volk korrigieren. Der Kantonsrat würde sich vor Volk und Geschichte in einem schlechten Licht präsentieren. Knicken wir nicht ein vor dem lautstarken Protest, der in sich nicht geschlossenen Gastrolobby, stehen wir zum Volk und entscheiden wir vernünftig mit all dem Wissen, das wir über die gravierenden Nachteile von Rauchen und Passivrauchen haben. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | (im Namen einer Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir danken der Regierung und der Verwaltung für die Botschaft zum XII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz. Der Motionsauftrag wurde in der Botschaft mit der Streichung des Absatzes 3 von Art. 52quater des Gesundheitsgesetzes sehr pragmatisch umgesetzt. Seit dem 1. Juli 2010 sind die verschärften kantonalen Bestimmungen betreffend den Fumoirs in Kraft. Nach diesen drei Jahren kann nach unserer Auffassung eine erste Standortbestimmung vorgenommen werden, wie sich die neuen Bestimmungen in der Praxis bewährt haben. Folgende Punkte haben sich nach unserer Ansicht gut bewährt:
Es ist für uns als CVP-EVP-Fraktion auch wichtig, dass wir die Mindestanforderungen nach Bundesgesetzlösung von Raucherbetrieben ganz klar ablehnen und das bitte ich auch zur Kenntnis zu nehmen. Aber eine Bestimmung der strengen Gesetzgebung stosst in weiten Teilen der Bevölkerung bei Nichtraucher und Raucher auf Unverständnis, das in Fumoirs nicht bedient werden darf. Einerseits der Umstand, dass das Abräumen und Reinigen in den Fumoirs erlaubt ist, aber gleichzeitig sich das Bedienungspersonal strafbar macht, wenn es im gleichen Arbeitsgang etwas serviert. Diese Diskrepanz ist für die Gäste nicht nachvollziehbar. Nach wie vor ein hoher Prozentsatz der Gäste sind Raucher und auch diese wollen nach ihren Bedürfnissen bedient werden. Auf die negativen Auswirkungen hat der Kommissionspräsident schon darauf hingewiesen. Sie sind auch beim Umsatz ersichtlich, vor allem in ländlichen Regionen bestehen dort ganz klar Umsatzeinbussen. Jetzt besteht natürlich der Versuch der Gastrobetriebe den Gästen in den Fumoirs innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen noch einen einigermassen kundenfreundlichen Bedienungsservice entgegen zu bringen. Das führt in der Praxis zu sehr grotesken Situationen. Sie müssen sich das bildlich vorstellen, versetzen Sie sich einmal in das Bedienungspersonal oder in den Gast. Das Bedienungspersonal bringt Getränke zum Fumoir auf einem Tablar. Der Gast muss aufstehen, zur Tür gehen, die Getränke wegnehmen... Und was macht dann eine gute Servicefachkraft, die ihren Job exakt und effizient machen möchte? Sie geht hinter dem Gast mit, mit leerem Tablar, und räumt das Geschirr auf oder reinigt die Tische, weil Sauberkeit, das ist eine wichtige Voraussetzung, eine Visitenkarte, für die Gastrobetriebe. Dass dann noch das Bedienungspersonal im Fumoir in der Pause noch eine Zigarette raucht, das kann man gut oder schlecht finden, aber es ist nun einmal die Realität, dass ein hoher Prozentsatz der Mitarbeitenden in Gastrobetrieben raucht. Das ist kein Ausschnitt aus der Sendung Giacobbo Müller. Das sehen Sie, wenn Sie einmal die Aktivitäten im Fumoir beobachten, oder sich sogar in beiden Räumen einmal bewegen, da sehen Sie solche Sachen. Es besteht heute natürlich die grosse Gefahr, dass die Unzufriedenheit so gross ist, dass man die Linie überschreitet und die gesetzlichen Bestimmungen übersetzt. Das wollen wir alle nicht, dass man da in Versuchung kommt. Die umliegenden Kantone und das Land Vorarlberg und auch das Fürstentum Liechtenstein kennen solche Probleme nicht. Warum nicht? Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, der Kanton St.Gallen ist der einzige ostschweizer Kanton, der diese Regelung hat. Er ist in der ganzen Deutschschweiz, neben Basel-Landschaft und Basel-Stadt, der einzige Kanton, der diese Regelung in der Deutschschweiz hat. Es ist ja kein Wunder, dass sich die Gäste überlegen, ob sie allenfalls in den Randregionen auf andere Kantone oder Länder ausweichen. Ich bitte Sie auch in der Botschaft Seite 4 dieses Thema mal anzuschauen. Da ist eine Karte drauf, wo Sie genau sehen, wo der Kanton St.Gallen steht. Wenn die St.Galler Lösung so akzeptiert worden wäre, wie wir das in der vorberatenden Kommission gehört haben, dann stelle ich mir schon die Frage: Warum hat bis jetzt noch kein ostschweizer Kanton unser Modell übernommen? Am 23. September 2012 fand eine Eidgenössische Abstimmung über den Schutz vor Passivrauchen statt, welche ein generelles Verbot von bedienten Fumoirs vorsah, schweizweit. Da hat die Bevölkerung, auch im Kanton St.Gallen, eine klare Meinung zum Ausdruck gebracht. Die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen hat sein bestehendes Modell, das seit drei Jahren in Kraft ist mit über 67 Prozent Ablehnung wuchtig verworfen. Diese deutliche Ablehnung ist ein klares Signal der Stimmbevölkerung an die Politik, dass die strengen Vorschriften kritisch hinterfragt werden und Korrekturbedarf besteht. Die vorliegende Änderung, das Fumoirs wieder bedient werden dürfen, ist eine pragmatische und vertretbare Lösung. Die Gründe liegen auf der Hand: Der Schutz der Nichtraucher wird weiterhin gewährleistet. Das Bedienungspersonal muss weiterhin schriftlich zustimmen, wenn sie im Fumoir arbeiten möchten, wie bis anhin. Aber nicht nur mehr für das Abräumen und Reinigen, sondern es darf auch servieren. Dass es das im gleichen Arbeitsgang machen, das ist auch sinnvoll und vor allem, und das ist mir auch wichtig, dass es sich nicht strafbar macht, wenn es nur 5cm in das Fumoir eintritt, wenn es etwas auf dem Tablar hat. Es handelt sich auch um eine praktikable und bewährte Lösung. Eine grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung kennt diese Lösung. Über 70 Prozent der Kantone haben diese Lösung, wo in Fumoirs bedient werden darf. Ich bitte Sie auch den Zusatzantrag auf dem grauen Blatt zu beachten, wo wir eine Kombination haben, wo es auch darum geht die Ausschankeinrichtungen in den Fumoirs zu verbieten und den Zutritt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in den Fumoirs auch verbieten möchte. Ich denke, da haben wir einen Standard definiert, von dem bin ich überzeugt, dass wird eine Signalwirkung auf den Rest der Schweiz haben. Insbesondere die Frage, ob Kinder und Jugendliche sich in Fumoirs aufhalten sollen, das ist eine Frage, die sollten wir heute hier in diesem Rat diskutieren um die Meinung abzuholen, ob das richtig oder falsch ist. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Restaurantbesitzer im Toggenburg, eines davon mit Fumoir, offen: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich will Ihnen weiter bildlich darstellen, was Dürr-Widnau als Vorredner bereits aufgezeigt hat, was rund und in diesen Fumoirs wirklich abgeht. Wir haben im Kanton St.Gallen ein Gesetz, dass das Bedienen im Fumoir verbietet. Wie bereits angetönt können Sie auf Seite 4 der Botschaft sehen, dass wir mit dieser Regelung in der Ostschweiz ganz alleine sind und durch diese Situation speziell in Randregionen, wie jetzt bei uns in Kirchberg, natürlich immer ein Druck da ist, dass die Fumoirs bedient sind. Wir haben Gäste, die sind im Kanton Thurgau, die sind im Kanton Zürich und die sind auch bei uns. Mit dieser Situation, welche sie bei uns haben, können die rauchenden Gäste, welche bei uns im Fumoir sind, nicht leben. Es geht sogar so weit, dass wenn die Gäste im Fumoir sind und das Servicepersonal aufgefordert wird, etwas zu bringen, bringen sie das bis zur Tür hin und dann übergeben sie das Bestellte den Gästen. Vielfach kommt dann die Diskussion auf, warum ist das so? Warum dürfen Sie als Service uns die Getränke nicht ins Fumoir bringen? Dann versucht das Servicepersonal das zu erklären. Unsere Gesetzgebung, welche wir im Kanton St.Gallen haben. Ich kann Ihnen wirklich aus der Praxis sagen, da schütteln die Gäste die Köpfe und sagen, ist da eigentlich möglich, bringen Sie doch das rein ins Fumoir. Es ist ja niemand da, der jetzt eine Kontrolle macht. Was also macht das Servicepersonal? Sie kommen von den Gästen unter Druck und bringen diese Getränke in die Fumoirs. Also handeln sie gesetzeswidrig. Ein solches Handeln, das wurde mir von vielen Gemeindepräsidenten, auch einige die hier im Ratssaal, bestätigt, dass das vielfach im Kanton St.Gallen auf diese Art und Weise abläuft. Und jetzt müssen wir doch ehrlich sein: Wollen wir dieses Gesetz weiterführen? Wollen wir mit diesem Gesetz weiterarbeiten? Oder treten wir jetzt auf diesen Nachtrag dieses Gesundheitsgesetzes ein, der eins zu eins den Motionsauftrag umsetzt. Ich möchte an dieser Stelle auch einen Dank der Regierung aussprechen. Wollen wir da eintreten? Ich bitte Sie, treten wir ein, dass wir im Kanton St.Gallen in Zukunft in den gesetzlich bewilligten Fumoirs bedienen dürfen. Gesetzlich bediente Fumoirs heisst immer noch, es gibt strenge Auflagen bezüglich Lüftung und weitere Sachen. Und wenn ich da höre, von Dunst in den Fumoirs und alles Drum und Dran, dann muss ich diesen Kantonsrätinnen und Kantonsräten sagen, dann müssen Sie einmal die Auflage lesen, was für eine Lüftungsumwälzung in einem Fumoir Vorschrift ist, dass man so eines betreiben darf. Solche schlimme Bilder, wie da vorher aufgezeigt worden sind, gibt es in den Fumoirs nicht. Wenn wir auf diesen Nachtrag eintreten, was ich sehr bitte, dann kommt ja nachher der Antrag vom 3. Juni 2013. Ich will bereits hier beim Eintreten auf diesen eingehen und hoffe, dass nach meinen Ausführungen auch einige weitere für Eintreten sind. Warum bringen verschiedene Vertreter dieses Rates diesen Antrag? Wenn wir Eintreten würden auf den XII. Nachtrag und diesen unverändert überweisen würden, dann wäre folgende Situation möglich: In einem meiner Betriebe, den ich seit ganz Kurzem führe, haben wir eine Restaurationsfläche von über 450m2, nach dieser Gesetzgebung wäre es möglich, dass ich in diesem Betrieb ein Fumoir in der Grösse von einem Drittel der Fläche einrichten könnte. Das würde heissen ich könnte ein Raucherrestaurant sozusagen als Fumoir betreiben in der Grösse von 150m2. Dass sich es in diesen Räumlichkeiten lohnen würde, eine Theke einzubauen um ein Buffet zu betreiben, das ist klar. Würden vermutlich auch viele machen. Hier wollen wir Hand bieten und hier wollen wir aufzeigen, dass es uns ganz ernst ist, dass wir das nicht wollen. Wir wollen keine Raucherrestaurants im Kanton St.Gallen. Aus dem Grund ist es ganz wichtig, dass wir nachher, wenn wir eingetreten sind, diesen gestellten Antrag überweisen, dass es keine Theke und keine Buffets in diesen Fumoirs geben wird und dann wird die Fläche von diesen Fumoirs auch im ganz kleinen Rahmen zu der Gesamtfläche der Gastronomiefläche sein. Und weiter, wir haben das auch schon gehört, es wird bestimmt keine grosse Anzahl von Restaurants geben, die jetzt zusätzlich neu Fumoirs bauen. Da bin ich ganz fest davon überzeugt. Bei meinen Betrieben, die ich bis jetzt habe, werde ich bei den anderen kein weiteres bauen. Mit dem gestellten Antrag wollen wir auch die Bestrebungen vom Gesundheitsdepartement in der ganzen Präventionsfrage weiter unterstützten. Mit Absatz 2 wäre dann auch ein Präventivcharakter eingebaut. Ich will zusammenfassen und Sie wirklich bitten, treten Sie auf den XII. Nachtrag ein, dann haben wir hier im Kanton St.Gallen eine Regelung bezüglich Rauchen, welcher in die Ostschweiz passt. Und mit den zusätzlichen Anträgen bringen wir Punkte ein, damit auch in Zukunft keine Raucherrestaurants erlaubt sein werden und der Präventionsschutz auf eine Art ausgeweitet wird , welche sogar die schweizerische Lösung nicht kennt. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | Das perfekte Votum von Warzinek-Mels wurde nun teilweise gut kommentiert, teilweise leider auch verwässert. In diesem Rat sitzen doch mehrheitlich Männer. Der Hinweis auf Erektionsstörungen müsste Ihnen gewaltig Eindruck machen. Er macht auch uns Frauen Eindruck. Vielleicht ein Tipp an die Gastronomen: Bringen Sie entsprechende Hinweise an Ihren Fumoirs an, die Fumoirs werden bald leergefegt sein. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Zu Güntzel-St.Gallen: Zur Beruhigung kann ich sagen, dass sich die Regierung abgesprochen hat. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
5.6.2013 | Wortmeldung | (im Namen einer Mehrheit der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Auf die Frage, was des Menschen höchstes Gut ist, bekommt man meistens zur Antwort: Eine gute Gesundheit. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll genau dieses hohe Gut beeinträchtigt werden. Das Passivrauchen die Gesundheit schädigt, ist bekannt und wissenschaftlich belegt. Wenn wir die Regelung der Fumoirs so belassen wie sie besteht, können wir diese Gefahr der Schädigung auf ein Minimum beschränken. Für das Servicepersonal besteht ein klarer Unterschied ob es im Fumoir bedienen muss oder nicht und zwar auch dann, wenn keine Zapfsäule oder Bar im Raum ist. Das Personal muss im Dunst stehen und warten, bis sich der Gast entschieden hat, was er konsumieren möchte, ein zweites Mal in der verqualmten Rauch eintreten um das Gewünschte zu bringen und ein drittes Mal um das Geschirr wieder abzuräumen. Die Zeit in der sich das Servicepersonal im Rauch befindet verlängert sich demzufolge um mehr als das Dreifache. Dass das Personal im Vertrag einer Arbeit im Fumoir zustimmen muss, ist eine Farce, wir haben es bereit gehört, und bedeutet an den meisten Orten, dass man dem Job nicht bekommt, wenn man dazu nicht bereit ist. Die jetzige pragmatische Lösung wurde vom Volk mit 59 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Wiedereinführung von verrauchten Arbeitsplätzen im Service wäre eine Missachtung des Volkswillens und ein Rückschritt im Gesundheitsschutz. Von der Umfrage die bestätigt, dass die geltende Regelung akzeptiert wird haben wir vom Kommissionspräsidenten gehört, ich möchte sie nicht wiederholen. Anscheinend gibt es einzelne Betriebe, die sich nicht an das Gesetz halten. Soll das ein Grund sein, das Gesetz zu ändern? Wie viele Autofahrer fahren zu schnell? Soll deshalb die Tempolimite abgeschafft werden? Ein Gesetz zu ändern, dass noch nicht einmal drei Jahre in Kraft ist, ist sehr fragwürdig. Die Verwässerung der St.Galler Regelung führt zu erneuter Diskussion, zu Rechtsunsicherheit und zu Wettbewerbsverzerrung. Und noch ein Wort zu Dürr-Widnau. Er ist erstaunt, dass andere Kantone unsere Regelung nicht übernehmen. Ich glaube einfach, das Volk hat genug von dieser Thematik und möchte nicht mehr darüber entscheiden. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
16.9.2013 | Wortmeldung | Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
16.9.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |