Geschäft: V. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum eidgenössischen Eisenbahngesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.12.11D |
Titel | V. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum eidgenössischen Eisenbahngesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 12.12.2012 |
Abschluss | 1.1.2013 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Protokollauszug | Festelegung der Vollzugsbeginns vom 20. August 2013 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 5. Juni 2013 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 26. Februar 2013 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der Finanzkommission vom 23. Januar 2013 | |
2.8.2019 | Dokumenten Attrappe | Dokumentenattrappe für die Sammelbotschaft | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Oktober 2013 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
5.6.2013 | Schlussabstimmung | 81 | Zustimmung | 21 | Ablehnung | 18 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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3.6.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
3.6.2013 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | Art. 13 (Anrechenbare Kosten). Kommissionspräsident: Die Meinung der vorberatenden Kommission habe ich bereits bei 22.12.12C dargelegt. Ich habe aber noch eine kleine Ergänzung anzubringen. Auf S. 26 der Vorlage ist Art. 13 Bst. d des Entwurfs wie folgt formuliert: «für Tarifverbunde: Verwaltungskosten und die durch den Tarifverbund entstehende Kostendeckung bei den beteiligten Verkehrsunternehmen. Ausgenommen sind Verwaltungskosten und Kostenunterdeckung, die durch Abgeltungen abgedeckt werden». Korrekt muss es aber heissen: «[...] durch den Tarifverbund entstehende Kostenunterdeckung bei den beteiligten Verkehrsunternehmen [...]». | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die SP-GRÜ-Fraktion akzeptiert die im Juni 2012 gefällten Entscheide zum Sparpaket II. Sie stellt zu 22.12.11A «Nachtrag zum Suchtgesetz» einen Antrag auf Nichteintreten. Dieser hat jedoch keine Auswirkungen auf den einzusparenden Gesamtbetrag, weil der Betrieb der Fachstellen für Suchthilfe in die Kompetenz der Gemeinden übergehen sollte. Bleibt dieser beim Kanton, dann beträgt das Einsparpotenzial bei den Gemeinden weiterhin 20 Mio. Franken, was einer kostenneutralen Verschiebung gleichkommt. Des Weiteren wird die SP-GRÜ-Fraktion auch einzelne Klärungen zum öV einfordern. Mit Erstaunen nimmt die SP-GRÜ-Fraktion jedoch zur Kenntnis, dass erneut «Rosinenpickerei» betrieben wird, denn beim Strassengesetz sowie beim Strassenbauprogramm sollen Entscheide rückgängig gemacht und geplante Einsparungen nicht vorgenommen werden. Die SP-GRÜ-Fraktion bedauert dies, weil sie sich konsequent gegen verschiedene Sparvorschläge eingesetzt, die getroffenen Entscheidungen aber jeweils akzeptiert hat. «Rosinenpickerei» in der Sammelvorlage ist gefährlich und wird zu verschiedenen Problemstellungen führen, die Auseinandersetzungen nach sich ziehen werden. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Der Kantonsrat hat die aufgeführten Massnahmen bereits im Juni 2012 eingehend diskutiert. Die SVP-Fraktion hat diese grossmehrheitlich unterstützt. Bei der jetzt vorliegenden Sammelvorlage handelt es sich lediglich um die erforderlichen Gesetzesanpassungen, die ab 2013 bis 2015 gestaffelt finanzwirksam werden. Diese Gesetzesentwürfe führen zu einer jährlichen Entlastung des Staatshaushaltes im Umfang von 32 Mio. Franken. Die SVP-Fraktion wird mit Ausnahme des «VI. Nachtrages zum Strassengesetz» sämtlichen Gesetzesanpassungen zustimmen. Da gehen die Ansichten und Meinungen der Fraktion teilweise auseinander. Einzelne Vertreter werden sich diesbezüglich beim Geschäft 36.12.02 «Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das 15. Strassenbauprogramm für die Jahre 2009 bis 2013» zu Wort melden. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auch die CVP-EVP-Fraktion ist überrascht, dass nun ein Teil der Sammelvorlage nicht mehr befürwortet wird. Sie appelliert deshalb an den Rat, die Beschlüsse vom vergangenen Juni 2012 zu respektieren. Damals wurde die Massnahme S3 «Gebührenüberschuss des Strassenverkehrs zugunsten des allgemeinen Haushalts» mit 69:35 Stimmen ganz klar beschlossen. Es gäbe ein denkbar schlechtes Zeugnis ab für den Kantonsrat, wenn er nun nicht mehr daran festhalten würde. Es steht uns ein intensives Frühjahr und ein intensiver Sommer bevor. Dabei wird es noch mehrmals Vorlagen geben, denen ein Teil dieses Rates nicht zustimmen kann. Bei den Massnahmen braucht es jedoch die Zustimmung aller, wofür die CVP-EVP-Fraktion appellieren möchte. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | Art. 2 (Abgeltung ohne Bundesleistung). (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Buchs und Leiter der Fachgruppe Verkehr der Region Sarganserland-Werdenberg offen. Dieses Sparpaket II beinhaltet einige Gesetzesänderungen im Bereich des öV. Der Nachtrag zum eidgenössischen Eisenbahngesetz bringt tiefgreifende Änderungen sowohl in der Abgeltungsmethode beim Regionalverkehr als auch bei der Neuordnung der ÖV-Finanzierung zwischen Kanton und Gemeinden. Die SP-GRÜ-Fraktion hat im Vorfeld der Session zu diesem Themenbereich nochmals einige Fragen an das zuständige Departement gerichtet und auch Antworten erhalten. Dennoch erlaubt sie sich einige grundsätzliche Bemerkungen. Der Präsident der vorberatenden Kommission hat schon ausgeführt, dass es einer Minderheit nicht als der richtige Weg erschien, eine dermassen wichtige und komplexe Vorlage ausschliesslich im Rahmen einer Sammelvorlage zu einem Sparpaket zu beraten. Die anstehenden Fragen müssten aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion vertieft in einer Kommission diskutiert werden. Fragen stellen sich insbesondere im Bereich der Abgrenzung der Kompetenzen. Wo soll das Parlament einbezogen werden? Was liegt in der alleinigen Kompetenz des Amtes für öffentlichen Verkehr? Welche Rolle spielen künftig die politischen Gemeinden und die Regionalplanungen? Aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion ist mit der Neuregelung des Ortsverkehrs eine gute Lösung vorgeschlagen. Einerseits geht der Ortsverkehr, analog zum Regionalverkehr, ganz an den Kanton über, die Gemeinden und Regionalplanungen haben ein Mitspracherecht; andererseits kann eine Gemeinde, welche grossen Wert auf den Erhalt einer unwirtschaftlichen Ortslinie legt, diese weiterhin selbst finanzieren und erhalten. Ein verstärkter Einbezug von Wirtschaftlichkeit nach vordefinierten Kriterien ist hingegen ein Eingriff in die Systematik des Regionalverkehrs. Nachvollziehbar erscheint der SP-GRÜ-Fraktion die Differenzierung der Wirtschaftlichkeitskriterien nach verschiedenen Siedlungsräumen. Stadt und Land werden unterschiedlich behandelt. Auch die Anpassungen der Schwellenwerte im Vergleich zur vernehmlassten Erstversion für das Busangebot wertet sie positiv. Ernsthaft jedoch stellt sich die Frage der Mitwirkung von Parlament und Gemeinden. Die SP-GRÜ-Fraktion ersucht die Regierung, folgende Fragen zu beantworten:
| Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | Regierungsrat: Es ist in der Tat so, dass die ÖV-Gesetzgebung komplex ist. Zum einen ist die Materie technisch anspruchsvoll, zum andern ist es die Verbundfinanzierung sowohl zwischen Kanton und Bund als auch innerkantonal und zwischen Kanton und Gemeinden. Die von Gut-Buchs gestellten Fragen beziehen sich auf Art. 2 Abs. 2 des V. Nachtrags zum Einführungsgesetz zum eidgenössischen Eisenbahngesetz, in dem es heisst, dass Abgeltungen geleistet werden, wenn ein Mindestmass an Wirtschaftlichkeit und Nachfrage erreicht wird. Das ist die Neuerung gegenüber der heutigen Lösung, bei der lediglich eine Mindestzahl von Fahrgästen relevant ist. Dazu zwei Vorbemerkungen: Erstens: Das ÖV-Programm befindet sich derzeit im verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren, die Regierung hat noch nicht darüber befunden. Deshalb kann ich dazu keine konkrete Auskunft geben. Es stimmt jedoch - Gut-Buchs hat darauf hingewiesen -, dass wir uns institutionelle Überlegungen machen und dass die Gelegenheit besteht, dass sich dann auch das Parlament dazu äussern kann. Es stimmt auch, dass andere Kantone andere Steuerungselemente und -instrumente für den öffentlichen Verkehr benutzen; finanzrechtlich gesprochen heisst das, dass andere Kantone mit dem Instrument des Rahmenkredits arbeiten. Das sind auch für uns denkbare Modelle. Die Regierung ist offen für diese Diskussion, möchte die Thematik aber zuerst intern diskutieren. Zweitens: Wir haben in den letzten Jahren eine gute Zusammenarbeit mit den Regionen und den regionalen ÖV-Arbeitsgruppen aufgebaut. Natürlich ist man da nicht immer auf Anhieb gleicher Meinung, aber diese Zusammenarbeitsprozesse mit den Regionen haben sich summa summarum sehr bewährt. Es geht unter anderem auch darum, die beschränkten Mittel möglichst zielgerichtet einzusetzen. Das ergibt sich eigentlich schon aus der Finanzierungsordnung, denn nach dem aktuellen Schlüssel besteht eine hälftige Finanzierung zwischen Kanton und Gemeinden. Das betrifft den Regional- und neu auch den Ortsverkehr. Somit müssen wir logischerweise weiterhin zusammenarbeiten. Dass wir die Thematik Stadt/Land unterschiedlich gewichten und unterschiedliche Kriterien anwenden, hat mit der Konzeption der Siedlungsräume zu tun. In ländlichen Regionen ist es wichtig, dass wir eine Grundversorgung sicherstellen, in städtischen Gebieten ist es natürlich vor allem auch wichtig, dass wir mit einem guten öV den Modalsplit verbessern können. Es ist offensichtlich, dass man in städtischen Regionen öV-effizienter produzieren kann. Deshalb haben wir dort eine andere Gewichtung der einschlägigen Kriterien. Nun zu den Fragen von Gut-Buchs, der mir diese vorgängig zugestellt hat.
Zum Schluss weise ich darauf hin, dass das Parlament kraft seiner finanziellen Kompetenzen die Sache beeinflussen kann. Je mehr Geld es für den öV bewilligt, desto grösser sind die Möglichkeiten; je enger die Vorgaben sind, desto beschränkter sind die zur Verfügung stehenden Mittel. Wie bereits gesagt, werden wir die Diskussion zu den institutionellen Fragen im Rahmen des 5. öV-Programms führen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten; allfällige Rückweisungsanträge sind nicht zu unterstützen. Die Finanzkommission hat die vorliegende Sammelvorlage am 23. Januar 2013 beraten. Gegenstand aller Erlasse sind Entlastungsmassnahmen zugunsten des Staatshaushalts, die vom Kantonsrat zusammen mit weiteren Massnahmen am 6. und 7. Juni 2012 bereits eingehend beraten und deutlich beschlossen wurden. Die in dieser Sammelbotschaft enthaltenen Gesetzesanpassungen werden ab dem Jahr 2013 bis ins Jahr 2015 gestaffelt finanzwirksam. Die Gesetzesentwürfe in der vorliegenden Botschaft führen zu einer jährlichen Entlastung des Staatshaushalts im Umfang von 32 Mio. Franken. Die fünf Nachträge zu den Gesetzen unterstehen je einzeln dem fakultativen Gesetzesreferendum; für den Erlass des Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss ist der Kantonsrat abschliessend zuständig. Die Haltung der Finanzkommission werde ich bei der Detailberatung der Massnahmen sowie bei allfälligen Anträgen bekannt geben. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |