Geschäft: VI. Nachtrag zum Strassengesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.12.11E
TitelVI. Nachtrag zum Strassengesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung12.12.2012
Abschluss5.6.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe für die Sammelbotschaft
AntragAntrag FDP-Fraktion vom 25. Februar 2013
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 23. Januar 2013
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
5.6.2013Schlussabstimmung54Zustimmung56Ablehnung10
26.2.2013Eintreten59Zustimmung47Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
5.6.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die Vorlagen 22.12.11E und 36.12.02 sind abzulehnen.

Ich würdige hiermit die Vorlage 22.12.11E und äussere mich dabei auch gleichzeitig zum Geschäft 36.12.02, da diese beiden Vorlagen inhaltlich zusammengehören. Die FDP-Fraktion beantragt dem Kantonsrat, dieses Geschäft in der Schlussabstimmung abzulehnen. Mit den beiden Vorlagen wird, entgegen dem verfänglichen Titel der Sammelvorlage «Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushalts (Sparpaket II) – Sammelvorlage 1», überhaupt nicht gespart, sondern es werden zweckgebundene und für den Strassenbau dringend benötigte Mittel aus dem Strassenfonds einfach in die allgemeine Staatskasse umgeleitet. Der Strassenfonds wird damit geplündert, obwohl die Mittel dort sehr wohl gut gebraucht würden. Mit diesem Beschluss werden dem Strassenfonds Mittel von insgesamt 37,8 Mio. Franken jährlich entzogen. Diese Zusammenstellung ist in der neuen Botschaft zum 16. Staatsstrassenprogramm bereits mitberücksichtigt. Der Kantonsrat hatte bereits im Massnahmenpaket 2004 dem Fonds jährlich 11 Mio. Franken entzogen. Dazu kommt zusätzlich 1 Mio. Franken für die Umlagerung von Verkehrserziehungsmassnahmen der Kantonspolizei; das waren folglich schon damals insgesamt 12 Mio. Franken. Der Mittelabfluss hat markante Auswirkungen auf die Finanzierung künftiger Bauvorhaben, auch und gerade auf Vorhaben von Gemeinden. In einer 5-Jahres-Übersicht fehlen dem Fonds total rund 190 Mio. Franken. Die FDP-Fraktion lehnt deshalb eine Umlagerung des Geldes ab. Des Weiteren erinnert sie noch die Anhänger des öV daran, dass das Strassennetz auch für die Abwicklung des strassengebundenen öV gebraucht wird. Die FDP-Fraktion ist auch für sparen, aber nicht auf diese Weise, denn umlagern ist nicht sparen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
5.6.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns im Rahmen des 2. Sparpakets über diese Massnahme unterhalten. Über die Zahlen, die uns Locher-St.Gallen aufzeigt, bin ich zwar etwas überrascht. Es ist tatsächlich so, dass der Überschuss des Strassenverkehrsamtes neu nicht mehr dem Strassenfonds zukommt, doch betrifft dies die nichtzweckgebundenen Abgaben. Alles, was zweckgebunden ist, fliesst weiterhin in den Strassenfonds. Deshalb ist es verfehlt, hier von plündern zu sprechen. Im Strassenfonds befinden sich im Moment 177 Mio. Franken. Mit diesen 177 Mio. Franken können wir alles, was vorgesehen ist – d.h. alle Umfahrungsstrassen, teuren Brückenbauten und alles Geplante und Verabschiedete – , problemlos bauen. Weil der Kanton St.Gallen bei den Fahrzeugen ein jährliches Wachstum von 2 bis 3 Prozent – das sind etwa 10'000 Fahrzeuge – hat, fliessen dem Strassenfonds zusätzliche Millionen zu. Es kann deshalb keine Rede davon sein, dass wir demnächst einmal nicht mehr in der Lage sein werden, die Strassenbauten zu finanzieren. Der Stau liegt im Moment bei der Ausführung und bei der Planung und nicht etwa bei der Finanzierung. Sollte es doch einmal dazu kommen, dass in diesem Fonds zu wenig Mittel sind, könnte sich er sich verschulden. Und wenn das nicht ausreichend wäre, könnte man die Strassenverkehrsabgaben, d.h. die Motorfahrzeugsteuern erhöhen. Diesen Aspekt werden wir ja in der kommenden, ausserordentlichen Session noch diskutieren. Stimmt der Kantonsrat dann der betreffenden Massnahme zu, werden dem Strassenfonds jährlich zusätzlich noch etwa 5,5 Mio. Franken zur Verfügung stehen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
3.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Beim neuen ausgeteilten Stimmzettel steht oben rechts «2. Wahlgang». Ich bitte Sie, denjenigen, den Sie in Ihren Unterlagen haben, zu vernichten. Dann bitte ich die Stimmenzähler, die korrekten Stimmzettel jetzt auszuteilen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
3.6.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
3.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
26.2.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit der im Sparpaket II beschlossenen Massnahme S3 soll der Ertragsüberschuss des Strassenverkehrsamtes anstatt dem Strassenfonds neu dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden. Bis jetzt flossen sämtliche Gebühren des Strassenverkehrsamtes in den Strassenfonds. Mit der Umsetzung der beschlossenen Massnahme wird klar unterschieden zwischen zweckgebundenen Einnahmen, zum Beispiel Strassenverkehrssteuern für den Strassenfonds, und nicht zweckgebundenen Einnahmen, zum Beispiel aus der Versteigerung von Kontrollschildern, Schildergebühren, Schreibgebühren für den allgemeinen Haushalt. Im Gegenzug werden allfällige Unterdeckungen aufgrund von Grossinvestitionen, beispielsweise der Bau einer Prüfhalle oder ein EDV-Vorhaben, künftig nicht mehr dem Strassenfonds, sondern dem allgemeinen Haushalt belastet. Bei der Ausarbeitung der Massnahme S3 ging man von einem Gebührenüberschuss von 6 Mio. Franken aus. Dieser hat sich unter anderem aufgrund der stetigen Zunahme des Fahrzeugbestandes und der daraus resultierenden Zunahme der Geschäftsfälle auf 9 Mio. Franken erhöht. Die Mitglieder der vorberatenden Kommission stimmten dem VI. Nachtrag zum Strassengesetz mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit zu.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Mit diesen zwei Vorlagen werden im 15. Strassenbauprogramm rückwirkend jährlich rund 9 Mio. Franken gespart, und im 16. Strassenbauprogramm werden jährlich weitere Millionen Franken vom Strassenfonds in den allgemeinen Haushalt abgezwickt. Das ist nicht gespart, das ist eine Verlagerung. Die gesamte Länge von rund 850 Kilometern National- und Kantonsstrassen im Kanton St.Gallen muss täglich betriebsbereit sein. Dazu müssen diese unterhalten werden. Die gleiche ressourcen- und kostenintensive Aufgabe übernehmen auch die Gemeinden für hunderte von Kilometern Gemeindestrassen. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erwartungen an das gesamte Strassennetz erfordern laufend Unterhalt, Sanierung und Erweiterungen. Die Gemeinden und Regionen konnten für das 16. Strassenbauprogramm Projekte anmelden. Die angemeldeten Projekte übersteigen heute schon die Beiträge, die im Strassenfonds für das kommende Strassenbauprogramm zu Verfügung stehen. In den vergangenen Jahren gab es jährlich einen Mittelabfluss aus der Strassenrechnung in Milliardenhöhe. Auch die werkgebundenen Beiträge an die Gemeinden oder der Sonderlastenausgleich haben weitere, massive Kürzungen erfahren. Diese jährlichen Beiträge an die Gemeinden nehmen noch weiter ab, wenn wir dieser und der nächsten Vorlage zustimmen. Ich nehme nicht in Anspruch, dass meine Wahrnehmungen immer richtig sind. In dieser Vorlage aber bin ich von meiner Sichtweise sehr überzeugt. Diese Vorlage entzieht dem Strassenfonds weitere Mittel, um damit den allgemeinen Haushalt zu sanieren. Dadurch werden jedoch dringende und wichtige Bauvorhaben im Tiefbaubereich verunmöglicht.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion):

Der Kantonsrat hat die aufgeführten Massnahmen bereits im Juni 2012 eingehend diskutiert. Die SVP-Fraktion hat diese grossmehrheitlich unterstützt. Bei der jetzt vorliegenden Sammelvorlage handelt es sich lediglich um die erforderlichen Gesetzesanpassungen, die ab 2013 bis 2015 gestaffelt finanzwirksam werden. Diese Gesetzesentwürfe führen zu einer jährlichen Entlastung des Staatshaushaltes im Umfang von 32 Mio. Franken. Die SVP-Fraktion wird mit Ausnahme des «VI. Nachtrages zum Strassengesetz» sämtlichen Gesetzesanpassungen zustimmen. Da gehen die Ansichten und Meinungen der Fraktion teilweise auseinander. Einzelne Vertreter werden sich diesbezüglich beim Geschäft 36.12.02 «Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das 15. Strassenbauprogramm für die Jahre 2009 bis 2013» zu Wort melden. 

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Es ist richtig, dass wir bereits in der Junisession 2012 intensiv darüber diskutiert haben, ob es nun richtig sei, die Überschüsse des Strassenverkehrsamtes weiterhin dem Strassenfonds zuzuleiten oder ob diese dem allgemeinen Haushalt gutgeschrieben werden sollen. Damals wurde ein Antrag auf Nichteintreten mit 69:35 Stimmen abgelehnt. Die Argumente waren die selben wie heute; bereits damals wurde gesagt, dass zweckgebundene Mittel veruntreut würden. Doch davon kann keine Rede sein. Die zweckgebundenen Mittel aus den Strassenverkehrssteuern werden weiterhin dem Strassenfonds gutgeschrieben. Des Weiteren stelle ich fest, dass in der laufenden Diskussion der Eindruck erweckt wird, mit der Zustimmung zu den beiden Vorlagen würden unsere Strassen «verlottern», weil das nötige Geld entzogen wird. Das wird aus dem einfachen Grund nicht geschehen, weil es bei den Fahrzeugen ein jährliches Wachstum von etwa 2 bis 3 Prozent gibt. Die Annahme, etwa 300'000 Motorfahrzeuge und Einnahmen von etwa 400 Franken je Motorfahrzeugbesitzer zu haben, zeigt ein jährliches Wachstum von rund 4 Mio. Franken. Das heisst, dass für den Strassenunterhalt jährlich etwa 4 Mio. Franken mehr zur Verfügung stehen, ohne dass irgendetwas getan werden muss. Es ist mehr als angezeigt, die nicht zweckgebundenen Mittel, die das Strassenverkehrsamt erwirtschaftet - beispielsweise Erträge aus der Versteigerung von Nummernschildern, Einnahmen aus Motorfahrzeugprüfungen, aus Führerprüfungen, von Administrativmassnahmen usw. - dem allgemeinen Haushalt gutzuschreiben.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion):

Die SP-GRÜ-Fraktion akzeptiert die im Juni 2012 gefällten Entscheide zum Sparpaket II. Sie stellt zu 22.12.11A «Nachtrag zum Suchtgesetz» einen Antrag auf Nichteintreten. Dieser hat jedoch keine Auswirkungen auf den einzusparenden Gesamtbetrag, weil der Betrieb der Fachstellen für Suchthilfe in die Kompetenz der Gemeinden übergehen sollte. Bleibt dieser beim Kanton, dann beträgt das Einsparpotenzial bei den Gemeinden weiterhin 20 Mio. Franken, was einer kostenneutralen Verschiebung gleichkommt. Des Weiteren wird die SP-GRÜ-Fraktion auch einzelne Klärungen zum öV einfordern. Mit Erstaunen nimmt die SP-GRÜ-Fraktion jedoch zur Kenntnis, dass erneut «Rosinenpickerei» betrieben wird, denn beim Strassengesetz sowie beim Strassenbauprogramm sollen Entscheide rückgängig gemacht und geplante Einsparungen nicht vorgenommen werden. Die SP-GRÜ-Fraktion bedauert dies, weil sie sich konsequent gegen verschiedene Sparvorschläge eingesetzt, die getroffenen Entscheidungen aber jeweils akzeptiert hat. «Rosinenpickerei» in der Sammelvorlage ist gefährlich und wird zu verschiedenen Problemstellungen führen, die Auseinandersetzungen nach sich ziehen werden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Diese Vorlage bringt eine Bereinigung. Ich halte fest, dass alle Steueranteile in den Strassenfonds fliessen, und die anderen Anteile bleiben im Staatshaushalt, was auch richtig ist. Zu Locher-St.Gallen und Bereuter-Rorschach muss ich sagen, dass bei allen Massnahmen, die in den letzten Sparpaketen beschlossen wurden, wir immer wieder Prioritäten setzen und verschiedene Projekte streichen mussten. Das gilt für Dutzende von Sparvorschlägen und Sparmassnahmen. Es wäre bedauerlich, wenn die Sache zur Rosinenpickerei verkommt und das Paket nicht mehr ein gesamtes bleibt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion):

Auch die CVP-EVP-Fraktion ist überrascht, dass nun ein Teil der Sammelvorlage nicht mehr befürwortet wird. Sie appelliert deshalb an den Rat, die Beschlüsse vom vergangenen Juni 2012 zu respektieren. Damals wurde die Massnahme S3 «Gebührenüberschuss des Strassenverkehrs zugunsten des allgemeinen Haushalts» mit 69:35 Stimmen ganz klar beschlossen. Es gäbe ein denkbar schlechtes Zeugnis ab für den Kantonsrat, wenn er nun nicht mehr daran festhalten würde. Es steht uns ein intensives Frühjahr und ein intensiver Sommer bevor. Dabei wird es noch mehrmals Vorlagen geben, denen ein Teil dieses Rates nicht zustimmen kann. Bei den Massnahmen braucht es jedoch die Zustimmung aller, wofür die CVP-EVP-Fraktion appellieren möchte.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten; allfällige Rückweisungsanträge sind nicht zu unterstützen.

Die Finanzkommission hat die vorliegende Sammelvorlage am 23. Januar 2013 beraten. Gegenstand aller Erlasse sind Entlastungsmassnahmen zugunsten des Staatshaushalts, die vom Kantonsrat zusammen mit weiteren Massnahmen am 6. und 7. Juni 2012 bereits eingehend beraten und deutlich beschlossen wurden. Die in dieser Sammelbotschaft enthaltenen Gesetzesanpassungen werden ab dem Jahr 2013 bis ins Jahr 2015 gestaffelt finanzwirksam. Die Gesetzesentwürfe in der vorliegenden Botschaft führen zu einer jährlichen Entlastung des Staatshaushalts im Umfang von 32 Mio. Franken. Die fünf Nachträge zu den Gesetzen unterstehen je einzeln dem fakultativen Gesetzesreferendum; für den Erlass des Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss ist der Kantonsrat abschliessend zuständig. Die Haltung der Finanzkommission werde ich bei der Detailberatung der Massnahmen sowie bei allfälligen Anträgen bekannt geben.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich halte nochmals fest: Gegenüber dem letzten Jahr gibt es keine neuen Erkenntnisse; ich erinnere an den damaligen Beschluss dieses Rates. Zu Huser-Altstätten: Wir müssen weitere 150 Mio. Franken einsparen, und dies wird umso schwieriger sein, wenn wir jetzt wieder 10 Mio. Franken herausbrechen. Das Einzige, was neu ist - da gebe ich Locher-St.Gallen recht -, ist, dass die Zahl nun höher ist als vorher, weil offenbar im Moment sehr viele Fahrzeuge eingelöst sind. Doch diese Zahl kann auch wieder ändern.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion Nichteintreten und spricht gleichzeitig für das Geschäft 36.12.02, da die beiden Vorlagen inhaltlich zusammenhängen.

Mit den beiden Vorlagen wird entgegen dem verfänglichen Titel der Sammelvorlage nicht gespart, sondern es werden zweckgebundene und für den Strassenbau dringend benötigte Mittel aus dem Strassenfonds in die allgemeine Staatskasse umgeleitet. Der Strassenfonds wird damit einmal mehr geplündert, obwohl die Mittel dort sehr gut verwendet werden könnten. Umlagern ist nicht Sparen. Mit einer Umlagerung wird einfach das Loch in der Staatskasse gefüllt, der Strassenbau und -unterhalt aber vernachlässigt. Der Strassenfonds ist wichtig, weil er der Erneuerung und dem Unterhalt der Strassen dient. Mit dem Kantonsstrassenprogramm werden nicht nur Grossprojekte, sondern auch viele Kleinprojekte, die letztlich dem flüssigen Verkehrsablauf dienen, realisiert. Das sind jeweils mehrere hundert Projekte, auch für die Kantonsstrassen in allen Gemeinden. Letzteren wird mit dieser Umlagerung ebenfalls das Geld entzogen. Über die Zusammensetzung des Strassenfonds hat der Kantonsrat letztmals im Rahmen des 15. Strassenbauprogrammes beschlossen. Nun soll er nach über 5 Jahren rückwirkend, kurz vor dem Ablauf der Periode 2009-2013, teilweise zweckentfremdet werden. Damit werden für das 16. Strassenbauprogramm negative Präjudizien geschaffen.

Aus dem Fonds fliessen heute jährlich - inklusive Sonderlastenausgleiche - 55 Mio. Franken zur Erfüllung der Strassenunterhaltsaufgaben an die Gemeinden; des Weiteren fliessen 33 Mio. Franken an die Verkehrspolizei sowie 48 Mio. Franken an den Kantonsstrassenunterhalt. Dazu kommen jährlich 4 bis 5 Mio. Franken für Massnahmen am Strassennetz zugunsten des öffentlichen Verkehrs. Die Strassen stellen bei Weitem die wichtigste Verkehrsinfrastruktur der Schweiz dar. Rund 85 Prozent des Personen- und rund 60 Prozent des Güterverkehrs werden über die Strassen abgewickelt. Das ist im Ringkanton St.Gallen nicht anders. Es ist ebenso daran zu erinnern, dass sich auch der gesamte, nicht schienengebundene Teil des öffentlichen Verkehrs über die Strasse abwickelt. Der Erhalt und der gezielte Ausbau unseres Strassennetzes sowie der Erhalt von dessen Leistungsfähigkeit müssen hohe Priorität haben. Es ist wichtig, die Strassen in einem vernünftigen Zyklus zu erneuern und nicht durch falsche Sparmassnahmen zulasten künftiger Aufgaben und Generationen zu vernachlässigen. Auf S. 17 der Botschaft findet sich der aufschlussreiche Hinweis: «Mit der Neuregelung wird die mit dem 15. Strassenbauprogramm für die Umsetzung der aufgeführten Aufgaben festgelegte Summe um jährlich rund 6 Mio. Franken reduziert.» Tatsächlich sind es aber rund 9 Mio. Franken. Im Weiteren heisst es: «Im Hinblick auf das 16. Strassenbauprogramm (2014-2018) gilt es bereits an dieser Stelle festzuhalten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel massgeblich gekürzt werden und somit nur der kleinste, absolut dringliche Teil der 330 Begehren berücksichtigt werden kann. Eine beachtliche Summe ist für die bereits rechtskräftigen Grossprojekte sowie für laufende Projekte reserviert (rollende Planung).» Davon sind auch die Gemeinden sehr direkt betroffen und müssen damit rechnen, ihre Projekte kaum mehr realisieren zu können.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Auch wenn die SVP-Fraktion sich der Problematik, einzelne Positionen einer Sammelvorlage herauszubrechen, bewusst ist, wird die Mehrheit der Fraktion den Antrag der FDP-Fraktion unterstützen. Es geht nicht an, dass einmal mehr die Abgaben der Autofahrerinnen und Autofahrer zweckentfremdet und in den allgemeinen Staatshaushalt abgezweigt werden. Die Mehrheit der SVP-Fraktion wird deshalb den Antrag der FDP-Fraktion unterstützen. Damit es keine weiteren Zweckentfremdungen mehr gibt, müssen wir jetzt intervenieren.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

legt seine Interessen als Geschäftsführer eines Industrieunternehmens als Zulieferer im Strassenbau offen. Ich bin ein Direktbetroffener, zusammen mit vielen anderen, die in Strassenbauunternehmungen tätig sind. Viele dieser Mitarbeitenden sind Mitglieder von Gewerkschaften.

Ich möchte noch ein weiteres Argument einbringen. Als ein im Strassenbau Direktbetroffener nehme ich für mich in Anspruch, dass ich fachtechnisch vom Belags- und Strassenbau etwas verstehe. Ich lese auch Studien über den Strassenbau. Wenn weniger schnell saniert wird, dann steigen die Kosten exponentiell an. Es gibt eine Studie der ETH Zürich - der Gemeindeverband hat diese einmal in Auftrag gegeben -, die zeigt, dass wenn eine notwendige Sanierung rechtzeitig durchgeführt wird, diese 50 bis 80 Franken je Quadratmeter kostet. Wird die Sanierung um fünf oder sechs Jahre hinausgezögert, dann kostet sie 250 bis 300 Franken je Quadratmeter. Diese Studienergebnisse widersprechen dem Entlastungsargumentarium. Die späteren, höheren Kosten haben dann einfach zukünftige Generationen zu tragen. Dieser Mechanismus spielte übrigens auch auf Bundesebene. Jahrelang wurde da der Strassenfonds zugunsten der Neat und der allgemeinen Haushaltskasse geplündert, und jetzt fordert das Verkehrsdepartement plötzlich einen Strassenfonds, der über eine höhere Autobahnvignette oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden soll. Mit den Vorlagen führt der Kanton St.Gallen etwas ein, was auf Bundesebene nicht funktioniert hat. Und wie Locher-St.Gallen gesagt hat, hat die Strasse auch einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich möchte ein paar zusätzliche Argumente anführen. Alle, die für den Langsamverkehr sind, sollten das Nichteintreten unterstützen. Wie Locher-St.Gallen bereits erwähnte, werden aus den Mitteln des Strassenfonds auch Geh- und Radwege finanziert, und es gibt mit insgesamt 3 Mio. Franken weitere Langsamverkehrsprojekte, die aus dem Strassenfonds mitfinanziert werden. Der Langsamverkehr ist ein sehr wichtiges Anliegen, gerade auch im Zusammenhang mit den Agglomerationsprogrammen. Rund 10 Mio. Franken gehen zugunsten von Umweltschutzmassnahmen, seien dies Massnahmen zur Luftreinhaltung oder zum Lärmschutz. Dies alles ist bei einer Zustimmung der Vorlage auch gefährdet. Mich persönlich stimmt heute besonders bedenklich, dass in der letztjährigen Botschaft die Rede von einem Sparziel von 6 Mio. Franken die Rede war, und jetzt reden wir bereits von 8,9 / 9,4 / 9,8 Mio. Franken. Das sind 4 Mio. Franken mehr je Jahr, die fehlen werden. Die aktuelle Vorlage folgt einem Schwarz-Weiss-Schema, das dem Kantonsrat keinen freien Entscheid mehr erlaubt, im Rahmen der mehrjährigen Strassenbauprogramme wenigstens einen Teil der Gebührenüberschüsse für die Strassenrechnung abzuzweigen. Der Strassenfonds wurde in den letzten Jahren und Jahrzehnten mehrfach geplündert. Es ging immer nur in die eine Richtung. Langjährige Kolleginnen und Kollegen werden sich daran erinnern, dass es Zeiten gab, in denen auch der Strassenunterhalt - und dies nicht ohne Grund - zu einem guten Teil aus den allgemeinen Steuermitteln finanziert wurde. Das ist längst nicht mehr so. Allein durch diese damalige Massnahme wurden dem Strassenfonds 10 Mio. Franken entzogen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die GLP/BDP-Fraktion war der Meinung, dass es nur noch um die Verabschiedung des Massnahmenpakets ginge. Deshalb wollte sie sich eigentlich nicht zur Thematik äussern. Sie kann in der laufenden Diskussion keine Argumente entdecken, die sie nicht schon kennt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013