Geschäft: Überprüfung der Organisation der ständigen Kommissionen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 43.12.08 |
Titel | Überprüfung der Organisation der ständigen Kommissionen |
Art | KR Postulat |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 28.11.2012 |
Abschluss | 26.11.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - GLP/BDP-Fraktion der Amtsdauer 2012/2016 | 19.1.2023 |
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - CVP-EVP-Fraktion der Amtsdauer 2012/2016 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
27.2.2013 | Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag des Präsidiums | 104 | Zustimmung | 1 | Ablehnung | 15 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.2.2013 | Wortmeldung | Ich spreche zuerst als Präsidentin der Staatswirtschaftlichen Kommission. Anschliessend wechsle ich und rede als Sprecherin der CVP-EVP-Fraktion. Auf das Postulat ist einzutreten. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat sich in ihrer Prüfungstätigkeit 2012/2013 mit dem Parlamentsdienst und unserem dualen System sowie im Besonderen mit dem Parlamentskommissionsdienst befasst. Unter anderem sind wir dabei auch auf die ständigen Kommissionen zu sprechen gekommen. Damit die Arbeit des Rates professionalisiert und Fachwissen aus dem Rat besser genutzt werden kann, stellten auch wir uns die Frage, ob allenfalls weitere ständige Kommissionen nicht sinnvoll wären. Wir werden in unserem Bericht, den wir in der Junisession vorlegen, diese Thematik aufnehmen. Wir sind aber froh, dass heute bereits mit der Überweisung dieses Postulates die Diskussion angestossen wird, und nach den Ausführungen des Sprechers des Präsidiums sehen wir, dass die Thematik sehr gut aufgenommen wurde im Präsidium, so dass wir unseren Beitrag als Staatswirtschaftliche Kommission in der Beantwortung sicher beitragen können. Die CVP-EVP-Fraktion ist fest überzeugt, dass eine Professionalisierung der Parlamentsarbeit nötig ist, um den gestiegenen Anforderungen und den komplexen Themen gerecht zu werden. Neue ständige Kommissionen sollen in Abstimmung mit den Aufgaben der bisherigen ständigen Kommissionen Ausführungen darüber machen und allenfalls auch in Bezug auf die bisherigen ständigen Kommissionen neue solche Kommissionen einrichten. Wir erwarten hier eine Auslegeordnung und bitten das Präsidium, das Thema zügig anzugehen und dem Parlament Bericht zu erstatten. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | verzichtet im Namen der SP-GRÜ-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Ziff. 2 mündlich zu bestätigen, und zieht den Antrag zurück. Ich danke für die Ausführungen des Präsidiums durch Götte-Tübach sowie die vorhergehenden Ausführungen zum Geschäftsreglement, die zeigen, dass das Präsidium auch direkt Vorschläge machen kann, wie sie das Geschäftsreglement ändern möchte. Damit ist unser Änderungsantrag obsolet. Ich gehe davon aus, dass das Präsidium bei Bedarf, wenn sich herausstellt, dass das Geschäftsreglement dringend und direkt geändert werden sollte, dass dies möglich ist und das Präsidium auch davon Gebrauch machen wird. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | Auf das Postulat ist einzutreten. Erlauben Sie mir als nicht ganz amtsjüngstem Mitglied dieses Rates einige persönliche Bemerkungen. Ich finde es richtig und wichtig, dass man die Arbeit unseres Rates, die Vorbereitungen der vorgelegten Geschäfte überdenkt. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Frage von ständigen Kommissionen nicht zum ersten Mal in diesem Rat und im Präsidium diskutiert wird. Es ist das xteMal, nicht das zweite oder dritte Mal. Es gibt gute Gründe für mehr ständige Kommissionen, wie es auch gute Gründe gibt, am heutigen System festzuhalten. Deshalb begrüsse ich zunächst das Vorgehen des Präsidiums, sich selber nochmals Gedanken zu machen und diese in einem Bericht vorzulegen sowie die Vor- und Nachteile aufzuzeigen. Götte-Tübach hat als Sprecher des Präsidiums weitere Ausführungen gemacht und darin unter anderem auch auf die Stellung und Wertung des st.gallischen Parlamentssystems hingewiesen. Ich freue mich, dass das Präsidium gewisse Überlegungen aus meinen Schlussbetrachtungen als Kantonsratspräsident übernommen hat bzw. auf das gleiche Thema eingegangen ist. Aber ich halte deswegen etwas ganz Wichtiges fest; Reorganisationsfragen sind das eine, der Wille, die eigene Kompetenz auszuüben, ist das andere. Ich meine, wir haben in fast jeder Struktur die Möglichkeit, ein Gegengewicht bzw. die Aufgabe des Parlamentes ernst zu nehmen. Ich möchte das nicht mit dem Postulatsauftrag verbinden, sondern uns in Erinnerung rufen. Die Regierung hat eine andere Aufgabe als das Parlament, und deswegen müssen wir lernen, in unserem System nicht primär auf eigene Parteimitglieder Rücksicht zu nehmen, die ein Regierungsamt ausüben, sondern auf die Aufgabe, welche uns das Volk als Parlament übertragen hat. In dem Zusammenhang weise ich zum Schluss auf einen Artikel im Ratsreglement hin, der mir in dieser Deutlichkeit erst in den letzten Tagen beim x-fachen Durchblättern dieses Reglementes aufgefallen ist. Sehr oft war die Frage und Diskussion, ob nicht eine Vorlage rascher unserem Parlament unterbreitet werden könnte, nämlich direkt vom Rat. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Art. 91 Abs. 2 des Ratsreglementes. Gemäss diesem Abs. 1 ist es im Normalfall die Regierung, aber gemäss Abs. 2 «das Präsidium und die ständigen Kommissionen können selbständig Vorlagen einbringen». Der Regierung bleibt das Recht gewahrt, dazu in einem Bericht Stellung zu nehmen. Mit andern Worten, auch hier ist die Handlungsmöglichkeit unseres Rates, vertreten durch das Präsidium, grösser, als viele von uns sich bewusst sind. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | (im Namen des Präsidiums): Auf den Antrag des Präsidiums ist einzutreten. Worum ging es in diesem Postulat?
Das Präsidium berichtete dem Kantonsrat darüber einlässlich im allgemeinen Teil seines Berichtes vom August 2010 über die Tätigkeit des Parlamentes 2006-2010. Optimale Wahrnehmung und Erfüllung der zugeteilten Staatsaufgaben setzen Kompetenz und Kapazität voraus, im Bereich des Zusammenwirkens auch Ausgewogenheit. Während die Regierung Professionalität, Sachkompetenz, Themennähe und -vertrautheit, Permanenz und Konstanz in der Aufgabenerfüllung sowie Erfahrung und Support aus der Staatsverwaltung einfährt, prägt das Milizsystem den Kantonsrat mit der bekannten Sachkunde- und Zeitnot sowie mit limitiertem Support und entsprechender Logistik. Von einem wachsenden Ungleichgewicht zwischen Kantonsrat und Regierung im Forum des Parlamentes ist da die Rede. Sich auf Augenhöhe begegnen und treffen wäre gefragt. Ich darf Sie auf die Begründung des Präsidiums für seinen Antrag vom 14. Januar 2013 zum Postulat 43.12.08 «Überprüfung der Organisation der ständigen Kommissionen» verweisen. Diesbezüglichen Handlungsbedarf erkennt auch der wissenschaftliche Beitrag von Stefanie Kaiss im Mitteilungsblatt «Parlament» vom März 2012/Nr. 1 der Schweizerischen Gesellschaft für Parlamentsfragen über das Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative in den Schweizer Kantonen, nämlich über das Ausmass der Exekutivdominanz auf kantonaler Ebene. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin erhob durch eine Umfrage bei den Parlamentsdiensten der Kantone die Beurteilung von Indikatoren zur Exekutivdominanz und weist in Tabellen die Exekutivdominanz im Kanton St.Gallen wie folgt aus: Von den 26 rangierten Kantonen hat der Kanton St.Gallen die fünftstärkste allgemeine Exekutivdominanz, die viertstärkste Exekutivdominanz in der Gesetzgebungsfunktion und die siebentstärkste Exekutivdominanz in der Kontrollfunktion. Also ziemlich dominant. Treffen diese Erhebungen und statistischen Werte wirklich zu - haben Sie einen ganz anderen Eindruck? - so bedarf diese Rangordnung einer Veränderung, einer Anhebung der Parlamentsdominanz. Und dazu kann, wie die Erfahrung aus Parlamenten vieler anderer Kantone zeigt, eine Modifikation des Kommissionssystems Richtung ständiger Fachbereichskommissionen dienen. Warum ein Postulat, warum nicht eine Motion? Eine Motion, vom Kantonsrat gutgeheissen, führt zu einer Vorlage. Die Motion führt demzufolge direkt in die Gesetzgebung. Demgegenüber führt ein Postulat, vom Kantonsrat gutgeheissen, zu einem Bericht, der den Gegenstand des Postulates einIässlich und breit darstellt. Der Postulatsbericht stellt dem Kantonsrat das angesprochene Thema in seinen verschiedenen Bereichen, Aspekten und Facetten dar, um allenfalls in einen Antrag zu münden, nämlich was die oder der Postulatsbeauftragte dem Kantonsrat empfiehlt zu machen. Dies kann sich für den Kantonsrat darin erschöpfen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen, dies kann aber auch den Kantonsrat einladen, Gesetzgebung auszulösen. So kann das Postulat ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Gesetzgebung sein, wenn sich dieser Zwischenschritt als Standortbestimmung und Auslegeordnung eignet, wenn nicht sogar aufdrängt. Die parlamentarischen Kommissionen sind ein grosses, wichtiges und zentrales, wenn nicht zuweilen matchentscheidendes «Kapitel» in einem Parlament, leisten doch parlamentarische Kommissionen ganz erhebliche Vorarbeit für das Plenum. Steht da die Erweiterung bzw. der Umbau des ganzen Kommissionssystems zur Diskussion, erachtet es das Präsidium mehr als angezeigt, wenn nicht sogar als fast zwingend, den «Zwischenschritt» über das Postulat zu machen, damit sich der Kantonsrat vergegenwärtigen kann:
Da - in dieser Situation - direkt eine Vorlage mit einem XIV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates zu verlangen und zu erwarten, wäre aus der Sicht des Präsidiums «daneben», zumal auch ein «Zwischenschritt» mit einem Postulat und dem darauf folgenden Postulatsbericht in zeitlicher Hinsicht erlaubt, ein mit ständigen Fachbereichskommissionen erweitertes neues Kommissionssystem auf Beginn der Amtsdauer 2016/2020 unter Dach zu bringen und in Betrieb zu nehmen. Somit mache ich einen kleinen Link zum Antrag der SP-GRÜ-Fraktion. Man könnte aus diesem Postulatsbericht mit dem Bericht, der sowieso gemacht werden muss, zur Gesetzgebungsänderung gelangen. Es braucht nicht einen spezifischen zusätzlichen Postulatsbericht. Zuweilen widersetzt sich die Regierung Postulaten, weil sie keine unnötigen Berichte produzieren will, die erheblichen Verwaltungs- und Regierungsaufwand generieren, das Parlament aber letztlich doch nicht interessieren. Hier haben wir das Gegenteil: Das Präsidium will diesen Bericht und ist gern bereit, Engagement und Aufwand für die Erstellung des Berichtes zu leisten. Und es ist sich fast sicher, dass dieser Bericht dem Kantonsrat auch interessieren wird, schon rein aus «eigener Selbstbetroffenheit». Hat dieses Postulat zum Zeitpunkt von Spar- und Entlastungsbemühungen überhaupt Platz? Eine Erweiterung des Kommissionssystems hat sehr wohl ihren Platz, zumal es einen Postulatsauftrag nicht Motionsauftrag gibt! Das Präsidium lädt ein, den Kantonsrat in seinem Bericht vorerst eine Auslegeordnung zu unterbreiten, wie das erweiterte Kommissionssystem aussehen könnte und, daran anknüpfend, mit welchem Aufwand und welchen Kosten zu rechnen wäre. Am Kantonsrat wird es dann liegen, diesen Bericht zu beurteilen und zu bewerten und dabei auch Nutzen und Kosten gegeneinander abzuwägen. Bei aller Leistungs- und Wirkungssteigerung, die das Parlament mit ständigen Fachbereichskommissionen erreichen kann, lohnt sich dieser Fortschritt, die damit verbundenen Mehrkosten zu generieren. Das Präsidium weist in Ziff. 6 seiner Begründung seines Antrags zum Postulat ausdrücklich auf diese Aspekte hin und ist sich bewusst, dass diesen Aspekt für den Kantonsrat zentral sein wird. Dieser Aspekt - neben allen anderen - zu vertiefen und im Bericht auszuleuchten, dafür eignet sich das Postulat, das den Bericht auslöst, ohne den Kantonsrat schon zu einer Weichenstellung oder gar zu einem Entscheid «go/no go» zu verpflichten. Was lässt die Erfüllung des Postulates erwarten? Heisst der Kantonsrat den Antrag des Präsidiums gut, lädt er das Präsidium ein:
Das Kommissionssystem kann im Rahmen einer Revision des Geschäftsreglementes des Kantonsrates erweitert bzw. umgebaut werden, denn das Geschäftsreglement des Kantonsrates regelt das Kommissionssystem und kein weiterer Erlass. Hat die Erweiterung bzw. der Umbau des Kommissionssystems aber Auswirkungen auf die Parlamentsdienste, z.B. auf deren Institutionalisierung und Situierung zwischen Parlament und Regierung, auf deren Dienstleistungen zugunsten der Kommissionen usw., müsste die Erweiterung bzw. der Umbau des Kommissionssystems auch auf das Staatsverwaltungsgesetz ausgreifen, weil darin sowohl die Dienstleistungen von Regierung und Staatsverwaltung zugunsten des Kantonsrates als auch die Parlamentsdienste und der parlamentarische Kommissionsdienst im Besonderen geregelt sind. Ja, eine weitgehende Erweiterung bzw. ein entsprechender Umbau könnte sogar auf ein Parlamentsverwaltungsgesetz ausgreifen, wie ein solches zu Beginn der Parlamentsreform 2008 zur Diskussion gestanden hatte. Das Präsidium hat den skizzierten Revisionsumfang im Auge und im Griff, wenn der Kantonsrat es einladen wird, ihm gemäss Ziff. 2 des Antrags über das Ergebnis der Prüfung zu berichten und ihm allenfalls Antrag auf eine entsprechende Revision des Geschäftsreglementes zu stellen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Der Kantonsrat tritt auf das Postulat ein. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |