Geschäft: Nachtrag zum Suchtgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.12.11A
TitelNachtrag zum Suchtgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung12.12.2012
Abschluss1.1.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe für die Sammelbotschaft
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Oktober 2013
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion vom 25. Februar 2013
ErlassReferendumsvorlage vom 5. Juni 2013
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 23. Januar 2013
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 20. August 2013
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
5.6.2013Schlussabstimmung78Zustimmung18Ablehnung24
26.2.2013Eintreten83Zustimmung28Ablehnung9
Statements
DatumTypWortlautSession
3.6.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
3.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
26.2.2013Wortmeldung

Es kann nicht alles zulasten der Gemeinden kompensiert werden. Die Gemeinden werden mit der Übernahme der Pflegefinanzierung schon einen Überschuss haben, der auch «zurückkompensiert» werden muss. Die Gefahr, dass die Gemeinden bzw. die regionalen Suchberatungsstellen ihrer Aufgabe nicht nachkommen oder Leistungen abbauen werden, besteht jedoch nicht. Aus fachlicher Sicht darf man festhalten, dass sich gemäss der neuen Regelung vom 1. Januar 2013 die Leiter der Suchtberatungsstellen regelmässig in Erfahrungsaustauschgruppen treffen. Des Weiteren setzt eine Mehrheit der Suchtberatungsstellen ihr Qualitätssicherungsprogramm weiterhin um. Auch hier, so denke ich, ist die Qualität sichergestellt. Die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (abgekürzt VSGP) wird darauf achten, dass die Suchtberatung auch weiterhin qualitativ hochstehend bleibt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten; allfällige Rückweisungsanträge sind nicht zu unterstützen.

Die Finanzkommission hat die vorliegende Sammelvorlage am 23. Januar 2013 beraten. Gegenstand aller Erlasse sind Entlastungsmassnahmen zugunsten des Staatshaushalts, die vom Kantonsrat zusammen mit weiteren Massnahmen am 6. und 7. Juni 2012 bereits eingehend beraten und deutlich beschlossen wurden. Die in dieser Sammelbotschaft enthaltenen Gesetzesanpassungen werden ab dem Jahr 2013 bis ins Jahr 2015 gestaffelt finanzwirksam. Die Gesetzesentwürfe in der vorliegenden Botschaft führen zu einer jährlichen Entlastung des Staatshaushalts im Umfang von 32 Mio. Franken. Die fünf Nachträge zu den Gesetzen unterstehen je einzeln dem fakultativen Gesetzesreferendum; für den Erlass des Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss ist der Kantonsrat abschliessend zuständig. Die Haltung der Finanzkommission werde ich bei der Detailberatung der Massnahmen sowie bei allfälligen Anträgen bekannt geben.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion):

Die SP-GRÜ-Fraktion akzeptiert die im Juni 2012 gefällten Entscheide zum Sparpaket II. Sie stellt zu 22.12.11A «Nachtrag zum Suchtgesetz» einen Antrag auf Nichteintreten. Dieser hat jedoch keine Auswirkungen auf den einzusparenden Gesamtbetrag, weil der Betrieb der Fachstellen für Suchthilfe in die Kompetenz der Gemeinden übergehen sollte. Bleibt dieser beim Kanton, dann beträgt das Einsparpotenzial bei den Gemeinden weiterhin 20 Mio. Franken, was einer kostenneutralen Verschiebung gleichkommt. Des Weiteren wird die SP-GRÜ-Fraktion auch einzelne Klärungen zum öV einfordern. Mit Erstaunen nimmt die SP-GRÜ-Fraktion jedoch zur Kenntnis, dass erneut «Rosinenpickerei» betrieben wird, denn beim Strassengesetz sowie beim Strassenbauprogramm sollen Entscheide rückgängig gemacht und geplante Einsparungen nicht vorgenommen werden. Die SP-GRÜ-Fraktion bedauert dies, weil sie sich konsequent gegen verschiedene Sparvorschläge eingesetzt, die getroffenen Entscheidungen aber jeweils akzeptiert hat. «Rosinenpickerei» in der Sammelvorlage ist gefährlich und wird zu verschiedenen Problemstellungen führen, die Auseinandersetzungen nach sich ziehen werden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion):

Der Kantonsrat hat die aufgeführten Massnahmen bereits im Juni 2012 eingehend diskutiert. Die SVP-Fraktion hat diese grossmehrheitlich unterstützt. Bei der jetzt vorliegenden Sammelvorlage handelt es sich lediglich um die erforderlichen Gesetzesanpassungen, die ab 2013 bis 2015 gestaffelt finanzwirksam werden. Diese Gesetzesentwürfe führen zu einer jährlichen Entlastung des Staatshaushaltes im Umfang von 32 Mio. Franken. Die SVP-Fraktion wird mit Ausnahme des «VI. Nachtrages zum Strassengesetz» sämtlichen Gesetzesanpassungen zustimmen. Da gehen die Ansichten und Meinungen der Fraktion teilweise auseinander. Einzelne Vertreter werden sich diesbezüglich beim Geschäft 36.12.02 «Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das 15. Strassenbauprogramm für die Jahre 2009 bis 2013» zu Wort melden. 

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die SP-GRÜ-Fraktion hat sich bereits bei der Beratung des Sparpaketes II klar dagegen ausgesprochen, die Verantwortung für die Betreibung der Fachstellen für Suchthilfe in die volle Verantwortung der Gemeinden zu geben. Die Suchtberatungsstellen erfüllen eine sehr wichtige Aufgabe im Interesse der Gesamtbevölkerung. Wenn sich der Kanton bei diesem wichtigen Thema aus der Verantwortung stiehlt, besteht die Gefahr, dass für diese Aufgabe nicht mehr überall genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, denn auch die Gemeinden stehen unter starkem finanziellem Druck. Eine andere Frage ist, ob wirklich alle Gemeinden willens und fachlich in der Lage sind, die Suchtberatung in der nötigen Qualität zu gewährleisten. Wenn es um den Grundsatz «Prävention statt Problemlösung im Nachhinein» geht, sind sich immer alle einig; wenn es aber um den Tatbeweis geht, wird die kurzfristige finanzielle Entlastung stärker gewichtet als die längerfristigen, gesellschaftlichen Auswirkungen. Die SP-GRÜ-Fraktion wehrt sich gegen diese Haltung, auch im Wissen darum, dass der Kanton bezüglich Prävention ziemlich am Schluss der kantonalen Rangliste steht. Man kann das auch dem Bericht 40.12.05 «Umfassende und wirksame Sucht-Prävention» entnehmen. Eine darin erwähnte Studie weist aus, dass mit Investitionen in die Prävention ein hoher Return on Invest erzielt werden kann. Beispielsweise entsteht bei der Tabakprävention für jeden eingesetzten Franken ein Return von 28 bis 48 Franken. Studien im Suchtbereich beweisen auch, dass aus volkswirtschaftlicher Sicht jeder eingesetzte Franken hochrentabel ist. Ein Nichteintreten auf diese Vorlage hat auf das Gesamtergebnis des Sparpaketes II keine Auswirkungen, weil mit den Gemeinden eine Übernahme von Aufgaben im Betrage von 20 Mio. Franken vereinbart worden ist.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit der im Sparpaket II beschlossenen Massnahme G3 sollen die Staatsbeiträge an die Suchtberatungsstellen der Gemeinden gestrichen werden. In der Botschaft zum Sparpaket II ging man davon aus, dass diese Massnahme ohne Gesetzesanpassung vollzogen werden könne. Bei nachgängiger Prüfung hat man jedoch festgestellt, dass dem nicht so sei. Inhaltlich hat sich zur ursprünglichen Massnahme nichts geändert. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten dem Nachtrag zum Suchtgesetz mit 11:1 Stimme bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten deutlich zu.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion):

Auch die CVP-EVP-Fraktion ist überrascht, dass nun ein Teil der Sammelvorlage nicht mehr befürwortet wird. Sie appelliert deshalb an den Rat, die Beschlüsse vom vergangenen Juni 2012 zu respektieren. Damals wurde die Massnahme S3 «Gebührenüberschuss des Strassenverkehrs zugunsten des allgemeinen Haushalts» mit 69:35 Stimmen ganz klar beschlossen. Es gäbe ein denkbar schlechtes Zeugnis ab für den Kantonsrat, wenn er nun nicht mehr daran festhalten würde. Es steht uns ein intensives Frühjahr und ein intensiver Sommer bevor. Dabei wird es noch mehrmals Vorlagen geben, denen ein Teil dieses Rates nicht zustimmen kann. Bei den Massnahmen braucht es jedoch die Zustimmung aller, wofür die CVP-EVP-Fraktion appellieren möchte.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013