Geschäft: V. Nachtrag zum Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.12.11C
TitelV. Nachtrag zum Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung12.12.2012
Abschluss1.1.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 23. Januar 2013
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 20. August 2013
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe für die Sammelbotschaft
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 3. Juni 2013
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2014
ErlassReferendumsvorlage vom 5. Juni 2013
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
5.6.2013Schlussabstimmung99Zustimmung1Ablehnung20
Statements
DatumTypWortlautSession
3.6.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
3.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
26.2.2013Wortmeldung

Kommissionspräsident: spricht zu 22.12.11C und D, weil diese Geschäfte inhaltlich zusammengehören. Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Eine Minderheit der Finanzkommission war der Meinung, dass derart komplexe Gesetzesänderungen seriös beurteilt werden sollten. Sie gab zu bedenken, dass die Vernehmlassungen zur Bundesvorlage «Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur» (abgekürzt Fabi) gezeigt haben, dass betreffend Mitfinanzierung durch die Kantone gewisse Punkte noch umstritten bzw. noch nicht geklärt sind, beispielsweise die Publikumsanlagen der Bahnhöfe, die Privatbahnfinanzierung, der Miteinbezug von Gemeinden; dass die konkreten Auswirkungen zu wenig aufgezeigt seien und die Übergangsfrist von einem Jahr kurz sei. Auch wurde die Meinung geäussert, dass die geänderte Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden - neu je 50 Prozent - auch ohne die Einführung der neuen Kriterien festgelegt werden kann. Die neuen Finanzierungsregelungen aus der Fabi sollten abgewartet und die Kriterien bei der Beratung des 5. ÖV-Programms detailliert behandelt werden.

Die Mehrheit der Finanzkommission war der Meinung, dass die materiellen Änderungen der Massnahmen durch den Kantonsrat bereits anlässlich der Beratung zum Sparpaket II beschlossen worden seien und es sich bei diesen beiden Nachträgen um formelle Umsetzungsvorlagen handle. Seitens der Regierung wurde ausgeführt, dass die mit diesen Nachträgen vollzogenen Gesetzanpassungen in Bezug auf Fabi aufwärtskompatibel wären und die Regelung des Finanzierungsmechanismus nicht vorweggenommen würde. Im Zusammenhang mit FABI würden ohnehin Umsetzungsgesetzgebungen notwendig sein. Ziel der beiden Nachträge sei auch eine Vereinfachung der ÖV-Finanzierung zwischen Kanton und Gemeinden. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten abschliessend dem Nachtrag zum Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs und dem V. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum eidgenössischen Eisenbahngesetz mit 12:0 Stimmen bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten zu.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion):

Der Kantonsrat hat die aufgeführten Massnahmen bereits im Juni 2012 eingehend diskutiert. Die SVP-Fraktion hat diese grossmehrheitlich unterstützt. Bei der jetzt vorliegenden Sammelvorlage handelt es sich lediglich um die erforderlichen Gesetzesanpassungen, die ab 2013 bis 2015 gestaffelt finanzwirksam werden. Diese Gesetzesentwürfe führen zu einer jährlichen Entlastung des Staatshaushaltes im Umfang von 32 Mio. Franken. Die SVP-Fraktion wird mit Ausnahme des «VI. Nachtrages zum Strassengesetz» sämtlichen Gesetzesanpassungen zustimmen. Da gehen die Ansichten und Meinungen der Fraktion teilweise auseinander. Einzelne Vertreter werden sich diesbezüglich beim Geschäft 36.12.02 «Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das 15. Strassenbauprogramm für die Jahre 2009 bis 2013» zu Wort melden. 

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion):

Die SP-GRÜ-Fraktion akzeptiert die im Juni 2012 gefällten Entscheide zum Sparpaket II. Sie stellt zu 22.12.11A «Nachtrag zum Suchtgesetz» einen Antrag auf Nichteintreten. Dieser hat jedoch keine Auswirkungen auf den einzusparenden Gesamtbetrag, weil der Betrieb der Fachstellen für Suchthilfe in die Kompetenz der Gemeinden übergehen sollte. Bleibt dieser beim Kanton, dann beträgt das Einsparpotenzial bei den Gemeinden weiterhin 20 Mio. Franken, was einer kostenneutralen Verschiebung gleichkommt. Des Weiteren wird die SP-GRÜ-Fraktion auch einzelne Klärungen zum öV einfordern. Mit Erstaunen nimmt die SP-GRÜ-Fraktion jedoch zur Kenntnis, dass erneut «Rosinenpickerei» betrieben wird, denn beim Strassengesetz sowie beim Strassenbauprogramm sollen Entscheide rückgängig gemacht und geplante Einsparungen nicht vorgenommen werden. Die SP-GRÜ-Fraktion bedauert dies, weil sie sich konsequent gegen verschiedene Sparvorschläge eingesetzt, die getroffenen Entscheidungen aber jeweils akzeptiert hat. «Rosinenpickerei» in der Sammelvorlage ist gefährlich und wird zu verschiedenen Problemstellungen führen, die Auseinandersetzungen nach sich ziehen werden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten; allfällige Rückweisungsanträge sind nicht zu unterstützen.

Die Finanzkommission hat die vorliegende Sammelvorlage am 23. Januar 2013 beraten. Gegenstand aller Erlasse sind Entlastungsmassnahmen zugunsten des Staatshaushalts, die vom Kantonsrat zusammen mit weiteren Massnahmen am 6. und 7. Juni 2012 bereits eingehend beraten und deutlich beschlossen wurden. Die in dieser Sammelbotschaft enthaltenen Gesetzesanpassungen werden ab dem Jahr 2013 bis ins Jahr 2015 gestaffelt finanzwirksam. Die Gesetzesentwürfe in der vorliegenden Botschaft führen zu einer jährlichen Entlastung des Staatshaushalts im Umfang von 32 Mio. Franken. Die fünf Nachträge zu den Gesetzen unterstehen je einzeln dem fakultativen Gesetzesreferendum; für den Erlass des Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss ist der Kantonsrat abschliessend zuständig. Die Haltung der Finanzkommission werde ich bei der Detailberatung der Massnahmen sowie bei allfälligen Anträgen bekannt geben.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion):

Auch die CVP-EVP-Fraktion ist überrascht, dass nun ein Teil der Sammelvorlage nicht mehr befürwortet wird. Sie appelliert deshalb an den Rat, die Beschlüsse vom vergangenen Juni 2012 zu respektieren. Damals wurde die Massnahme S3 «Gebührenüberschuss des Strassenverkehrs zugunsten des allgemeinen Haushalts» mit 69:35 Stimmen ganz klar beschlossen. Es gäbe ein denkbar schlechtes Zeugnis ab für den Kantonsrat, wenn er nun nicht mehr daran festhalten würde. Es steht uns ein intensives Frühjahr und ein intensiver Sommer bevor. Dabei wird es noch mehrmals Vorlagen geben, denen ein Teil dieses Rates nicht zustimmen kann. Bei den Massnahmen braucht es jedoch die Zustimmung aller, wofür die CVP-EVP-Fraktion appellieren möchte.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013