Geschäft: Gründe für massiven Kostenanstieg im St.Galler Gesundheitswesen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.13.01 |
Titel | Gründe für massiven Kostenanstieg im St.Galler Gesundheitswesen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 25.2.2013 |
Abschluss | 27.2.2013 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - GLP/BDP-Fraktion der Amtsdauer 2012/2016 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.2.2013 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion/SVP-Fraktion): ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Wir danken der Regierung für die dringliche Behandlung der Interpellation. Die in der Interpellation verwendeten Zahlen stimmen grösstmehrheitlich mit denen überein, die das Gesundheitsdepartement an einer Veranstaltung am Montagabend schon präsentiert hat. Sie sind nun aber öffentlich, und angesichts der Tragweite der Zahlen erachten wir das als richtig und wichtig. Wir werden nicht nur beim Staatshaushalt, sondern auch bei den Krankenkassenprämien in der Grundversicherung einen massiven Kostenschub erfahren. Positiv ist die Erkenntnis aus der Antwort, dass die Kostensteigerungen für den Kanton bereits vollumfänglich im AFP 2014-2016 abgedeckt sind. Die Zahlen für die nächsten Jahre sind auch so schon düster genug. Wir haben es gestern bei der Behandlung des AFP gehört. Wir sind uns bewusst, dass der Kostenschub durch nationale Entscheidungen verursacht wurde. Dass nun die Regierung aber gar keine Handlungsmöglichkeiten sieht, gar keine Strategien aufzeigt, um die Kostenentwicklung einzudämmen, ist enttäuschend und beunruhigend. Welche Strategien verfolgt die Regierung beispielsweise bei der Verlagerung von stationären zu ambulanten Spitalbehandlungen? Welches Potenzial bestünde hier und was für Auswirkungen hätte das auf den Staatshaushalt und die Krankenkassenprämien? Auch bei der Festlegung der Base Rate, hier gibt es Verhandlungen, wo die Gesundheitsvorsteherin, Regierungsrätin Hanselmann, als Verwaltungsratspräsidentin der Spitäler mitgestaltet. Auch hier wäre es wichtig zu erfahren, was eine höhere oder eine tiefere Base Rat, im Rahmen der Möglichkeiten, diese sind eingeschränkt, aber im Rahmen der Möglichkeiten für Prämien und für Staatshaushalte bewirken würde. Es wirkt hier alles etwas gottgegeben oder, um es in einem Bild auszudrücken - Regierungsrätin Hanselmann hat bei der Antwort auf eine Interpellation gestern oder vorgestern auch ein Bild benützt -, es kommt uns ein bisschen vor, als wenn das Gesundheitsdepartement wie ein Reh auf der Strasse steht und gebannt auf die Scheinwerfer des heranrasenden Autos starrt. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Zumindest sind wir ein flinkes und sportliches Reh, immerhin. Das lässt ja Zuversicht verströmen, denn ein flinkes und schnelles Reh wird dann vor diesem Lichtkegel sicher nicht erstarren. Das tun wir nicht. Wir sind selbstverständlich gerüstet. Wir sind auch auf diese neue Spitalfinanzierung gerüstet, aber sie hat Komponenten, die schlichtweg im Kanton nicht verändert werden können. Beispielsweise die Vorgabe, dass der Vergütungsanteil des Kantons ab 2017 55 Prozent sein muss. Ich habe die Folie nochmals mitgebracht und diese den Fraktionen aufgezeigt, am Montagabend an dieser Informationsveranstaltung nochmals. Sie sehen hier die Parameter, welche den Aufwand in Prozent aufzeigen. Der grosse Aufwand, der hier zuschlägt, ist der Vergütungsanteil des Kantons. Wir haben bei dem Vergütungsanteil, Sie können sich erinnern, in diesem Rat diskutiert, er wurde auf 50 Prozent gesetzt. Jetzt muss er sukzessive auf 55 Prozent erhöht werden, bis 2017. Das gibt Mehrkosten für den Kanton pro Jahr von mehr als 16 Mio. Franken, insgesamt 25 Mio. Franken. Deswegen ist der grüne Strich, den Sie als steile Kurve sehen, die Hauptverantwortliche für diesen Aufwand, den der Kanton neu bezahlen muss. Er muss sich ebenfalls neu an allen Behandlungen an privaten Spitälern und ausserkantonalen Hospitalisationen beteiligen. Das sind Kosten, die schon früher angefallen sind, aber die der Kanton nicht mitfinanziert hat, ebenso das Investitionsvolumen, das wird neu mitgetragen von den Versicherern. Auch hier hat es eine Verschiebung gegeben. Das Ganze ist unschön. Die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben, als man diese neue Spitalfinanzierung einführen wollte oder darüber diskutiert hat, darauf hingewiesen, dass es eine massive Finanzstromverschiebung geben wird, ohne dass die Spitäler oder die Medizin von diesen Kosten etwas haben. Was ist passiert? Die Zusatzversicherungen wurden massiv entlastet, in unserem Kanton mit rund 70 Mio. Franken, und das schlägt beim Kanton zu Buche, weil diese Finanzstromverschiebung stattgefunden hat und nicht einfach gestrichen wurde. Das sind aber nicht einfach zusätzliche Kosten, sondern die Systematik hat diese Verschiebung gebracht. Das ist bedauerlich, wir sind aber gerüstet für die Zukunft. Die Verhandlungen, die Sie angesprochen haben, die führen die Institutionen mit den Versicherern, da gibt es ganz klare Vorgaben. Die Institutionen müssen ihre Kosten ganz transparent darlegen und die Regierung setzt den Tarif fest, wenn die beiden Verhandlungspartner nicht einig werden. Auch die Regierung kann da nicht willkürlich entscheiden, sie muss sich in diesem Spielraum an die Spielregeln halten, die schweizweit festgelegt sind, nämlich an die Wirtschaftlichkeit, die Baserate muss wirtschaftlich sein und sie muss dem Benchmark standhalten oder entsprechen. Dieser Benchmark zeigt, dass wir tiefe Base Rates haben, weil die st.gallischen Spitäler mit ihren Base Rates im unteren kostengünstigen Drittel im schweizweiten Vergleich sind. Ich denke, das ist eine gute Botschaft. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht, somit keine Abstimmung. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
26.2.2013 | Wortmeldung | In ihrer Ausgabe vom 17. Februar 2013 hat die «NZZ am Sonntag» provisorische Zahlen zu den Entwicklungen der Kosten im Gesundheitswesen der Schweiz veröffentlicht. Für den Kanton St.Gallen wird dort für 2012 eine Steigerung von 7,5 Prozent veranschlagt. Es handelt sich hierbei um die Kosten, die von den Krankenversicherern übernommen werden müssen. Einen Teil der Detailzahlen habe ich unterdessen von Santésuisse erhalten. Im Bereich der stationären Spitalleistungen wird von einer Steigerung von 300 auf 360 Mio. Franken ausgegangen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |