Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Staatsbeitrag für den Neubau des «Mädchenhauses» der Sprachheilschule St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer38.12.04
TitelKantonsratsbeschluss über den Staatsbeitrag für den Neubau des «Mädchenhauses» der Sprachheilschule St.Gallen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung10.12.2012
Abschluss19.11.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 5. Juni 2013
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 18. Dezember 2012
AntragKommissionsbestellung vom 25. Februar 2013
ErlassReferendumsvorlage vom 18. September 2013
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2014
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 28. Februar 2013
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 19. November 2013
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 28. März 2013
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 28. März 2013
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.9.2013Schlussabstimmung105Zustimmung0Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
5.6.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es wurde jetzt bereits viel gesagt zum Geschichtlichen, was das Mädchenhaus betrifft und ebenfalls zum baulichen Zustand dieses Gebäudes. Ich denke, es ist unbestritten, dass hier eine Sanierung nicht mehr angezeigt ist und wir hier einen Neubau unterstützen müssen. Es ist auch ausgewiesen aus den Unterlagen, welche Effekte organisatorischer Natur wir erzielen werden. Man wird Mietobjekte abstossen können und somit alles in diesem neuen Gebäude zusammenführen. Damit wird für alle Beteiligten vieles an der täglichen Arbeit erleichtert. Es ist vielleicht noch darauf hinzuweisen, dass wir uns im Bildungsdepartement seit einigen Jahren mit diesem Vorhaben beschäftigen. Es wurde zum Teil auch erwähnt aus welchen Gründen. Zum einen haben wir eigentlich immer darauf hingearbeitet, dass dieses Bauprojekt auf das Notwendigste beschränkt wird. Deshalb wurde es in diesen letzten vier Jahren redimensioniert. Es war einmal grösser vorgesehen und wurde immer weiter auf das Notwendigste verkleinert, was wirklich auch angezeigt ist. Der zweite Aspekt war, und deshalb ist es nicht unbedingt ein Zufall, dass dieses Geschäft in derselben Session behandelt wird wie der XIV. Nachtrag zum Volksschulgesetz bzw. Sonderpädagogik. Wir haben auch tunlichst darauf geachtet, dass wir hier unterstützen, dass Räume bereitgestellt werden, die mit der Sonderpädagogikvorlage bzw. mit dem Konzept abgestimmt sind. Das passt zusammen, das können wir gewährleisten. Deshalb erachtet die Regierung, dass diese Bauvorlage absolut zweckmässig und auf das Notwendigste beschränkt ist.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
5.6.2013Wortmeldung

zu Ziff. 3: Ich komme, wie angekündigt, auf das Thema Photovoltaik zu sprechen.

Der Standort des neuen Hauses, wie auch weiterer Häuser der Sprachheilschule, steht an bevorzugt besonnter Lage auf dem Rosenberg. Kein Wunder dass in der vorberatenden Kommission die Frage nach Photovoltaik gestellt wurde. Das kantonale Hochbauamt hat die Projektierung und Wettbewerbsausschreibung begleitet. Die Antwort von Seiten der Verwaltung zum Thema Photovoltaik fiel aber wirklich sehr unbefriedigend aus: Man habe daran gedacht, aber das Flachdach eigne sich nicht besonders; es sei ein Defizitgeschäft.

Ich bin der Sache nachgegangen, habe mit dem Präsidenten des Trägervereins und der Stadtverwaltung gesprochen. Eigentlich steht alles auf grün bzw. auf sonnig. Die Lage der Campusdächer, nicht nur des Neubaus, eignet sich vorzüglich. Sie sind im Solarkataster der Stadt aufgeführt, der Trägerverein stand und steht dem Thema positiv gegenüber. Die Technischen Betriebe der Stadt würden beraten und zusammenarbeiten, Förderbeiträge sprechen, den Strom ins Netz nehmen. Von einer entsprechenden Genossenschaft weiss ich, dass sie Dächer sucht, die sie auf eigene Kosten mit Photovoltaik bestücken kann.

So bleibt mir, dem Trägerverein zu empfehlen, die Dächer für ein zukunftsgerichtetes Projekt ohne Kostenfolge für den Bau und Betrieb einer Solaranlage zur Verfügung zu stellen und sich baldmöglich um den Kontakt mit einer Genossenschaft, z.B. der Solargenossenschaft St.Gallen, zu kümmern.

Angesichts der Tatsache, dass Kantonsrat und Regierung sich in jüngerer Vergangenheit öfters zur Vorbildfunktion des Kantons im Klimaschutz und bei der Meisterung der Energiewende bekannt haben, möchte ich einfordern, dass das kantonale Hochbauamt, das den Neubau begleiten wird, ein solches Vorhaben nicht bremst, sondern im Gegenteil, koordinativ unterstützt. Ich sehe davon ab, zu diesem Thema einen formellen Antrag zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
5.6.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-EVP-Fraktion spricht sich klar für Eintreten auf die Vorlage aus. Die Sprachheilschule St.Gallen ist eine bewährte Institution im sonderpädagogischen Bereich und fördert Kinder und Jugendliche mit Hör- oder Sprachbehinderung. Von der Notwendigkeit der Erneuerung des Mädchenhauses konnten wir uns an der Sitzung der vorberatenden Kommission überzeugen. Der Ersatzbau fügt sich gut ins bestehende Areal ein und wird den Bedürfnissen einer modernen Schule gerecht. Mit einem Staatsbeitrag von rund 6,5 Mio. Franken wird der Höchstbetrag gemäss Gesetz über Kantonsbeiträge an private Sonderschulen ausgeschöpft. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt den Antrag der vorberatenden Kommission, diesen Staatsbeitrag als Kostendach zu sprechen. Damit müssen allfällige Mehrkosten, ausgenommen der ausgewiesenen Teuerung, vom Trägerverein getragen werden. Ebenfalls unterstützt die CVP-EVP-Fraktion den Auftrag an die Regierung, sich für die Erhebung eines lnvestitionszuschlages für Kinder aus anderen Kantonen einzusetzen, dies in Absprache mit den anderen Kantonen, so wie es die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (ISVE) vorsieht. Die CVP-EVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission zustimmen und damit einer möglichst baldigen Realisierung des Neubaus «Mädchenhaus» verhelfen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
5.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir danken der Regierung für die gut abgefasste Botschaft. Im vorliegenden Geschäft geht es um den Neubau des «Mädchenhauses» der Sprachheilschule St.Gallen.

Der Rundgang durch das Mädchenhaus zeigte auf, dass eine Renovation nicht angebracht ist. Die Brandschutzbewilligung ist befristet bis im Juni 2013. Das Gebäude ist im Verzeichnis der historischen Bauten beschrieben, aber nicht im Inventar der geschützten Bauten ausserhalb der Altstadt enthalten. Wenn es für den Abbruch Einsprachen geben sollte, werden sie kaum geschützt. Daher steht einer schnellen Realisierung des Neubaus nichts im Wege. Die Ausführungen des Bauvorhabens werden durch das Hochbauamt begleitet. Jetzt sind Kinder zusätzlich auf zwei externe Standorte verteilt. Ein Standort ist die Rosenbergstrasse 38 und ein Standort ist die Dufourstrasse 114. Wenn der Neubau realisiert ist, gehören auch diese Kinder im Campus richtig dazu. Es gibt eine Vereinfachung für das Mittagessen, zudem fallen Schülertransporte weg. Wenn dieser Neubau realisiert ist, sind für die Sprachheilschule nur Vorteile ersichtlich. Kosten für den Baubeitrag an private Sonderschulen betragen höchstens zwei Drittel der anrechenbaren Aufwendungen. Die Anlagekosten betragen Fr. 9'775'400.–. Der Kredit des Kantons St.Gallen beträgt Fr. 6'516'934.–.

Das bei diesem Objekt der Kantonsbeitrag von der vorberatender Kommission grossmehrheitlich als Kostendach gesprochen wurde, ist nicht alltäglich. Somit sind die Anlagekosten mit dem gesprochenen Kredit in der Höhe fixiert. Sollte der Trägerverein zusätzliche Anschaffungen tätigen, z.B. eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, muss sie auch ganzheitlich für diese Kosten aufkommen. Nach heutiger Planung sollte der Neubau auf den Schuljahresbeginn 2015/2016 dem Betreiber zur Verfügung stehen. Der Neubau ist in der Vorlage gut begründet und nach dem Rundgang auch für die Kommissionsmitglieder unbestritten. Die SVP-Fraktion unterstützt das Vorgehen der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
5.6.2013Wortmeldung

Regierungspräsident: Zu Hoare-St.Gallen: Ich habe gestern das Gespräch auch noch gesucht mit den Verantwortlichen des Trägervereins und sie mit dieser Überlegung konfrontiert. Sie sind absolut gewillt, in Zusammenarbeit mit der Solargenossenschaft St.Gallen zu prüfen, allenfalls eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach zu installieren. Aber ich glaube es ist klar, wenn der Trägerverein das selber finanziert auf dem eigenen Gebäude, dann ist das seine Sache, und es kann nicht Sache des Kantonsrates sein, dass man hier weiter etwas beauftragt. Die Schule, der Trägerverein, ist gewillt das zu prüfen und wird das realisieren, wenn das auch unter Berücksichtigung aller Aspekte der Wirtschaftlichkeit sinnvoll ist.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
5.6.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 28. März 2013 traf sich die vorberatende Kommission des Kantonsrates (unter Abwesenheit eines Mitgliedes) in der Sprachheilschule St.Gallen zur Behandlung der Botschaft zum Kantonsratsbeschluss über den Staatsbeitrag für den Neubau des «Mädchenhauses» der Sprachheilschule St.Gallen.

Von Seiten des Bildungsdepartements nahmen teil: Regierungsrat Stefan Kölliker, Generalsekretärin Esther Friedli, Rolf Rimensberger, Leiter des Amts für Volksschule, Esther Rohner, Leiterin Abteilung Sonderpädagogik sowie Flavia Roth, die das Protokoll führte. Aus dem Baudepartement war Heinrich Rüdlinger anwesend, der für die bauliche Begleitung des Projekts des Trägervereins der Sprachheilschule zuständig ist. Vorgängig zur eigentlichen Sitzung der Kommission wurden diese durch Walter Gattiker, Präsident des Trägervereins der Sprachheilschule, und durch Susan Christen, lnstitutionsleiterin, über die Sprachheilschule informiert. An diese Ausführungen schloss sich ein Rundgang durch das baufällige Gebäude, genannt «Mädchenhaus» an, bei dem sich die Mitglieder der Kommission ein Bild vom unzureichenden, räumlichen und baulichen Zustand machen konnten. Die Kommission tagte anschliessend ohne die Vertreter der Antrag stellenden Organisation. Sie wurde in einem Einleitungsreferat des Vorstehers des Bildungsdepartements in die Vorlage eingeführt. In der allgemeinen Diskussion wurde der gesetzlichen Grundlage für den beantragten Staatsbeitrag Gewicht beigemessen. Gestützt auf Art. 7 des Gesetzes über Kantonsbeiträge an private Sonderschulen kann ein Beitrag ausgerichtet werden. Bei der Festsetzung sind namentlich zu berücksichtigen:

  • Finanzlage des Trägers;

  • Finanzierungsplan;

  • Dringlichkeit des Bauvorhabens;

  • Zweckmässigkeit der Ausführung.

Der Baubeitrag ist auf höchstens zwei Drittel der anrechenbaren Aufwendungen begrenzt. Die vorberatende Kommission interessierte sich vor dem Hintergrund der knappen Staatsfinanzen für die Frage, ob die Ausschöpfung des maximalen Staatsbeitrags angesichts der Finanzlage des Trägers ausreichend begründet sei. Die Dringlichkeit des Bauvorhabens und die Zweckmässigkeit der Ausführung wurden grundsätzlich positiv beurteilt. Entsprechende Detailfragen konnten von den Verantwortlichen zur Zufriedenheit beantwortet werden. In der Spezialdiskussion wurde bei verschiedenen Themen nachgehakt, so z.B. zur Frage der Schutzwürdigkeit des Gebäudes aus dem Jahre 1828, zum geplanten Bauvolumen oder zur Energieversorgung. Zudem wurde diskutiert, inwiefern es möglich und opportun sei, andere Kantone via einen lnvestitionszuschlag zum Mittragen der nicht unerheblichen Investition einzubinden. Es würde zu weit führen, hier eine Zusammenfassung der Beratungsergebnisse zu leisten. Die wichtigsten Anliegen können durch die Fraktionssprecher bzw. in der Spezialdiskussion des Kantonsrats nochmals hervorgehoben werden. Mit Blick auf den Stand der Kantonsfinanzen wollte die Kommission ein klares Zeichen setzen und den Staatsbeitrag als Kostendach sprechen. Damit würden zusätzliche Kosten (ausgenommen ausgewiesene Teuerung) zu Lasten der Eigenmittel des Vereins Sprachheilschule gehen. Einen entsprechenden Text finden Sie in den Anträgen der vorberatenden Kommission. Die Festsetzung des Staatsbeitrags als Kostendach wurde mit 12:2 Stimmen bei einer Abwesenheit beschlossen und gilt somit als Kommissionsantrag.

Die Regierung hat in der Botschaft im Kapitel 4.3, 3. Absatz angegeben, dass mit dem vorgeschlagenen Kostenverteilerschlüssel die anderen Kantone, die Kinder und Jugendliche in der Sprachheilschule St.Gallen platziert haben, nicht unmittelbar an den Investitionskosten beteiligt werden. Das Bildungsdepartement prüfe derzeit die Erfassung der geleisteten kantonalen lnvestitionsbeiträge in der Vergangenheit, mit dem Ziel, die Erhebung eines lnvestitionszuschlags gemäss interkantonaler Vereinbarung für soziale Einrichtungen zu erheben. Diese Formulierung war verschiedenen Kommissionsmitgliedern zu zögerlich, respektive, in zeitlicher Hinsicht zu unbestimmt. Eine Mehrheit der Kommission befürwortete nach Art. 95 des Geschäftsreglements des Kantonsrates einen konkreten Auftrag an die Regierung zur zügigen Erhebung eines lnvestitionszuschlags. Es wurde diskutiert, inwieweit es angemessen sei, ein solches Vorgehen mit anderen Kantonen zu koordinieren bzw. auf eidgenössischer Ebene als generelles Anliegen zu verfolgen. Einen entsprechenden Auftrag finden Sie in den Anträgen der vorberatenden Kommission. Er wurde mit 8:6 Stimmen bei einer Abwesenheit beschlossen und gilt somit ebenfalls als Kommissionsantrag. Die Kommission beantragt mit 14:0 Stimmen bei einer Abwesenheit, auf die Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
5.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
5.6.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die GLP/BDP-Fraktion ist aus folgenden Gründen für Eintreten und Gutheissen der Vorlage: Das Raumangebot bleibt in etwa gleich wie bisher. Das «Mächenhaus» ist das mit Abstand älteste Gebäude der Schule. Es wurde 1811 gebaut und 1880 erweitert. Die Baufälligkeit ist unbestritten. Zudem ist das «Mädchenhaus» für die Nutzung mit Schulklassen nur beschränkt geeignet, so wie es heute üblich ist. Mietkosten von jährlich über Fr. 150'000.– fallen dann weg. Den Kommissionsantrag den Betrag von rund 6,5 Mio. Franken als Kostendach zu fixieren, unterstützt unsere Fraktion einstimmig. Ich schliesse mit der Hoffnung, dass bei künftigen Bauprojekten die Honorarkosten tiefer ausfallen werden als in diesem Projekt. Bei diesem Projekt beliefen sie sich nämlich auf 1,6 Mio. Franken, bei Gesamtkosten von rund 10 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
5.6.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Das 1811 erbaute «Mächenhaus» soll einem Neubau weichen. Wir sind überzeugt, dass dadurch viel Effizienz im Schulbetrieb gewonnen werden kann. Weiter können die Mietobjekte Villa am Berg und an der Dufourstrasse aufgegeben werden.

Der St.Gallische Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder und Erwachsene wird den gesetzlich verankerten Drittel übernehmen. Dieser Verein übernimmt auch sonst wichtige Aufgaben für schwächer gestellte Personen bei Operationen und Geräteanschaffungen. Zudem stehen auf diesem Areal noch mehrere Gebäude, wo immer wieder Unterhalt nötig ist. Die Baukosten liegen im Rahmen. Da dieser Bau wenige Risiken enthält, sind wir der Meinung, dass der Betrag des Kantons ausnahmsweise als Kostendach gesprochen werden soll.

Die FDP-Fraktion unterstützt auch den Antrag an die Regierung, für soziale Einrichtungen mit anderen umliegenden Kantonen über die Erhebung eines Investitionszuschlages zu verhandeln und diesen baldmöglichst umzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
5.6.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auf der Kuppe des Rosenbergs steht die Kurzenburg. Das Haus wurde gegen Anfang des 19. Jahrhunderts erbaut und war ein vielbesuchtes Ausflugsrestaurant mit 360-Grad Rundumsicht von den Voralpen bis zum Bodensee. Nach seinem Zenit konnte es die 1858 gegründete Taubstummenanstalt, die heutige Sprachheilschule, übernehmen. Es wurde als so genanntes «Mädchenhaus» zum Schulhaus der Sprachheilschule. Seit den 90ern dieses Jahrhunderts ist denkmalpflegerisch abgeklärt, dass einem Abriss des historischen, aber baufälligen Gebäudes und dem Ersatz mit einem qualitätsvollen Neubau an dieser prominenten Lage nichts im Wege steht.

Der St.Gallische Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder und Erwachsene – das ist die private Trägerschaft der Sprachheilschule – nahm die Aufgabe, einen Ersatzbau zu planen mit der Organisation eines Architekturwettbewerbes 2005 in Angriff. Der Präsident des Vereins, die Schulleiterin, der Vorsteher des Bildungsdepartements und Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Volksschulen, der Abteilung Sonderpädagogik und des Hochbauamtes stellten der Kommission die Aufgaben der Schule sowie die organisatorischen, baulichen, pädagogischen und finanziellen Überlegungen in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben ausführlich und mit einer Besichtigung vor Ort vor. Gegenwärtig werden 215 Kinder und Jugendliche hier in 19 Klassen unterrichtet.

Aufgabe der Kommission war es, über die Beteiligung des Kantons in Höhe von zwei Dritteln der Erstellungskosten zu beraten, nicht über das Bauvorhaben als solches. Wir sprechen von einer Summe von 6,5 Mio. Franken. Das Gesetz über Kantonsbeiträge an private Sonderschulen – alle Sonderschulen im Kanton haben eine private Trägerschaft – sieht diese zwei Drittelsbeteiligung vor. Angesichts des recht gut gefüllten Baufonds der Trägerschaft, wurde die Frage gestellt, ob auch eine geringere Beteiligung möglich und für den Verein tragbar wäre. Angesichts der Ausführungen des Vereinspräsidenten und des Vorstehers des Bildungsdepartementes, dass vieles im Bereich des Wünschbaren zugunsten des Zweckmässigen und Notwendigen gestrichen wurde, dass für weitere Immobilien des Vereins mittelfristig Renovationen und Unterhalt anstehen und dass die Sprachheilschule ohne Wenn und Aber ein Drittel trägt, was durchaus nicht selbstverständlich sei, wurde dieser Gedanke nicht weiterverfolgt. Hingegen fordert die vorberatende Kommission die Regierung auf, die Erhebung eines Investitionsbeitrags für Kinder aus anderen Kantonen, die hier beschult werden, baldmöglichst einzufordern.

Noch etwas zum Bau selbst: Der gemauerte Bau im Minergiestandard wird an die bereits bestehende und vorsorglich entsprechend ausgelegte Wärmepumpe angeschlossen. Auch Wärmepumpen brauchen Strom. Das Haus kommt an bevorzugter, aus allen Himmelsrichtungen besonnter Lage zu stehen. Die Frage nach Photovoltaik lag deshalb nahe und wurde auch von mehreren Kommissionsmitgliedern gestellt. Das Hochbauamt hat den Projektierungsprozess begleitet und wird auch die Ausführungen begleiten. Die Antworten auf diese Fragen fielen aber von dieser Seite nicht befriedigend aus. Ich werde auf dieses Thema in der Spezialdiskussion zurückkommen.

Die SP-GRÜ-Fraktion trägt auch die Anträge der vorberatenden Kommission auf ein Kostendach und Umsetzung der interkantonalen Vereinbarung bezüglich der Erhebung eines Investitionszuschlag bei anderen Kantonen mit.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
5.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
5.6.2013Wortmeldung

Dieses Anliegen wurde tatsächlich in der vorberatenden Kommission kurz angesprochen, aber wieder verworfen. Das sind Mehrkosten, die im Kostendach keinen Platz haben. D.h., wenn diese Investitionen als sinnvoll angesehen werden, ist das Sache des Trägervereins oder Institutionen, sich für Photovoltaikanlagen einzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
5.6.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Diskussion wird nicht mehr gewünscht.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013
18.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Bei dieser Abstimmung ist nach Art. 132 Abs. 2 Ziff. 2 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates die qualifizierte Mehrheit von 61 Stimmen erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013
16.9.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013